Ausgabe 
23.6.1928
 
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fünft für Nm AuSkunflSempfän,

Kredit eine* an Deren au ge.ayrven Nachteile für dessen Erwerb oder

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elektr. Waschmaschine

Gießen, den 23 Junf 1928

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Der Vorstand.

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Der Vorstand.

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Junge Mädchen

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Moderne Möbel

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dmfl Gommerles. Besitzer

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Sortfommcn den darau- zu ersetzen, nicht keimt,

Reife nur mit Reifeuhr / Sie macht unab­hängig und gibt Ihnen fo mancherlei An­nehmlichkeiten / Ihre Sommerreife wird zu einer wirklichen Erholungareife / Be­achten Sie bitte mein Lager, ich habe Reifeuhren in Leder, Metall auch Tafchen- wecker / Die unentbehrliche Armband­uhr zum Reifen für Damen und Herren

Unwahrheit wird dieser

Thekla Caesar

Johanna Geismar geb. Caesar

Rudolf Leisler

Neuenweg 23 / Telephon 1573

Friedrich Leuning / Uhrmacher und lowelier

KalleraUee 62. Edie tiri-Vifl-Str. (toter Biimanbtr. 10)/Tel 1592

Uhren kauft man nur beim gelernten Paebmann

lagt werden, tritt die Befreiung nur ein wenn die Voraustehungcn hinsichtlich des Alter» der LrwerbSunfähi gket t oder der SrwcrdSbe Hinderung m der Perlon des ®6etr.a*n<. ober foftrn sie in der Perfon der Thefrau liegen, wenn diefe für den Erwerb des Bermdgene weienriich beiträgt oder bc getragen hat

htrbciAnfuhren, hat bem anderen ent stehend ni Schaden auch bami wenn er die Unwahrheit zwar aber kennen muf).

Durch eine Mitteilung, deren dein Mitteiienden unbekannt ist.

Am 18. Juni 1928 ist unsere Hebe gute Matter

Anna Caesar geb. Schnug plötzlich und unerwartet im nahezu vollendeten 83. Lebensjahre hdmßeganßen. Ihre Bestattung Ist inzwischen in aller Stille erfolgt

Zugleich sprechen wir allen denen, die unserer lieben Ent­schlafenen in liebevoller Weise gedacht und uns ihr Beileid bezeugt haben, unseren tiefgefühltesten Dank aus.

Ächtung!

Herren-Sohlen v. 3.50 Mk. an

Damen-Sohlen v,2.50Mk. an

Herren-Absätze v 1.50 Mk. an

Damen-Absätze v. 1.00 Mk. an

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H.Blum,Kirdienplatz8

Danksagung

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme bei dem schmerzlichen Verluste unserer lieben unvergeßlichen Mutter. Schwiegermutter. Groß­mutter. Schwester. Schwägerin und Tante Frau Henriette Reuther geb. Nickel sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden und für die trostreichen Worte des Herrn Pfar­rers Geiß sagen wir unseren innigsten Dank

Die trauernden Hinterbliebenen

Familie H. Reucker Familie W. Reucker Familie Ch. Fernau

Lollar. Aachen Frankfurt a M., den 23 Juni 1928

in guter Qualität auf langfristige Teilzahlungen bei Barzahlung

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Der Berkaus geschieht direkt an Private. Da sehr günstige Zahlungsbebingung, graste Berbienstmüglichkeit. Herren, die (?rfabrung in der Bearbeitung der Privat «und> schalt haben, wollen Offene mit Bild und Angabe der bisherigen Tätigkeit unter V. G. O. «90 an Rudolf Moste, Frankfurt cu M., elnreichen «Hiss

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Die Haftpflicht der Gemeindebehörde bei Erteilung von Auskünften.

Don Or. Dölsing, Sürgemieifler in Alsfeld.

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IdyMsch mitten im Walde gelegen. 360m über dem Meere, prachtaussicht^slaubfteie Lage in herrlichen £aub» und Aadelhok;- Wäldern. Beliebter Ausflugsort. Jtefne Weine, prima Apfelwein, ff. Viere.

Dolle penflsn pro Lag 5 Mark.

Gesang-Verein Concordia, gegr.1864 Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, unsere Mitglieder von dem Ableben unseren lieben Ehrenmitgliedes

Herrn Johann Möser geziemend in Kenntnis zu setzen. Die Beerdigung findet Montag. demSB.Jnnl.nacbmittagsS^OUbr auf dem Neuen Friedhöfe statt

Empfehle mich im

Aofarbeiten und polieren von Pianos, Möbeln n. üergl. sowie Nenansertianus von founrtrrten und polierten Möbeln. Die degenftonoe werden auf Wunsch abgeholt.

wllhetm Sau, §ch«inerm«ifter,

Rlrhreinben, Brandweg 11. 104710

.Wer bet Wahr he it »uwider eine Tatsache behrnwtet oder verbreitet, die geeignet ist. den Kredit eine# anderen zu gefährden oder sonstige

seiner AmtsbefugniS eine Äu-kuntt erte'lt. lo wird diele 52'igteit von seiner Amtspflicht mit beherrscht, und wenn er dabei die im Verkehr mit dem An'ragenden erforderliche Sorgfalt auster acht lätzt. so verhetzt *c die ihm diesem Dritten gegenüber obliegend« Amtspflicht in fahrlässiger Weise. SS ist dann der Tatbestand des $ 839 Abs. 1 BGB gegeben d h verletzt ein Beamter vorsätzlich oder- fahrlässig die ihm einem dritten g?gcnübcr obliegende Amtspflicht, fo bat er dem dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt d.-m Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so faim er nur dann m Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weife Ersatz zu verlangen ver­mag. «Vergleiche auch Reich-Gerichtsentscheidung Vand 93,Seile 61 62.)

Da» Aeichsgericht steht aus dem Standpunkt, dast. wenn jemand ein Gutachten, eine Aus­kunft. in Ausübung einer Bernfspflicht. z. D. auch ein Arzt, ohne genügende Unterlage er­teilt, darin eine Fahrlässigkeit liegt, die zu Schaden Seriatzansprüchen führen kann. Deien Grundsatz sollten insbesondere auch die Gemein­debehörden gebührend berücksichtigen. 3m S)in- blick auf diesen Grundsatz deS AcichSgerichte kann eS zweifelhaft sein, ob ein etwaiger Zusatz auf den Bürgscheinen über die Zahlungsfähigkeit deS Vürgensoweit bekannt" von einer Haftung be­treu. Wird z.D. die Zahlungsfähigkeit kurzer

10000 im und bas letzte Jahreseinkommen 1000 Mk. nicht überstiegen hat. Die Sinkommens- trenzen erhöhen fich bei Steuerpflichtigen, zu km Haushalt mehr als zwei minderjährige Umber gehören, von 5000 Wk auf 6CXW Cfflf ,zw. von 4000 Mk. auf 5000 Mk. Bei Ehe- zatien, die zusammen zur Derrn bgenst euer veran-

Der Fall, datz eine 2luskunst auf Grund eine« bestehenden BertragSverhältnisseS er- teilt wird, lommt dann in Firage. wenn jemand, -u dessen BerufSgeschüften eS gehört, anderen Personen beratend zur Seite zu stehen, wie z. B. AuSiunftelen. Aechtsanwülte. Notare, in dieser Eigenschaft die gewünschte Auskuntt erteilt. 3n solchen Fällen haftet der die AuSkunst Sr- teilende auher bei wissentlich salscher Auskunft auch wenn er in Fahrlässigkeit eine falsche Auskunft erteilt hat für den dadurch entstandenen Schaden (AeichSgerichtSentscheidung Band 52 Seite 366/367.) 3m Zusammenhang hiermit sei daraus hingewicsen. das) z.B. die bei der Aus­kunft Seriellung vielfach übliche Klausel .selbst­verständlich ohne Obligo" ober ..ohne Gewähr'

Donnerstag nachmittag 130 Uhr verschied nach knrsem schweren Krankenlager unser unvergeß­liches Söhnchen

Hänschen Becker

im Alter von 4 Jahren.

In tiefer Trauer

Pernille Moll Becker nebst Anßebönfion

Wies eck, den 29. Juni 1928. nm

Beerdigung in Wieseck Sonntag. 24. Juni, 4 Uhr naebm., vom Trauerhauso Neuen weg aus.

nicht Atirn Schadensersätze verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat."

Hier wird also Fahrlässigkell vorausgesetzt, d. h. dast der AuSkunftserteiler bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen mülfc.i. dast die mitgeteilte Tatfache unwahr war. Sine oberflächliche Srkundigung genügt aber nicht

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ile »n SrundM» betrieb gehötlm. lmzufehm, mit !a ftonz zu 2uch ftüe t zahlen alte unter des faihr' c ober gärten4. 1 oder Srunte«.- ür insbesondere te chl. LnsMchc a.

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etzungen luckgegenftände die nicht M D» etcucrpHtditigci ®ennB?en. «sSS aben, sofern sie A M Swiooo»1»

Wir suchen für den Bezirk ®irhee und Marbnea einen

VezirKsvertreter

zum Vertrieb unserer neuen

Hand beichein'.gt ohne nachw«t«n <ie können, datz der bc.rrhmbcnb< Beamre zu bitter De- fche.n gung die grtügcnbei Unterlagen, etwa durch S nf.cht in Has Grundbuch, durch Srkundi- gungcr. über tne finanAtelte und wirtschaftliche Lage des Betreffenden bei dritten Personen ein- a.dv'i hat. dann wirb er auch durch den setzt üblich gewordenen Zusatz ^soweit bekannt" von einer eventuellen Haftung nacht befielt. Di' tm Berkehr crlorderluLc Sorgfalt verlangt, dast er auf die ein ulm eben brn örhrnbigimgen soviel Sorgfalt verwendet, wie ei nach guten Bcrkehrtz- anlchauungcn angebracht ist. Hat er z. B. die Auskunft bzw die Bescheinigung erteilt auf Grund unverfänglicher Aussagen vertrauens­würdiger Leute. '0 Hot er der von ihm zu t*er* langenden Sorgfalt genügt, für die Aichtigkeit jener AuS'agen braucht er mcht ein-ustehen. Die Auikimst must zur Zeit der Grellungwahr fein, für spätere Aendcrungen in den 'Derhält- niffen z. B eines Bürgen braucht die AuSkunfiS- stellc nicht einsuftehen. Zn diesem Falle be­steht auch keine MttellungSpflicht von der ein- gettetenen Aenderung der Berhältullse. (Suder­mann, Lehrbuch deS Vlrgerlichen AechtS 1. und 2. TcU, Seite 794 Anmerkung 44.)

Ss ist deshalb bei derartigen Descheintaungen Vorsicht geboten. Dicht unerwähnt soll blei­ben, datz di« fahrlässige Srteilung einer falschen amtlichen Auskunft Ne Verletzung einet Amts- pfllcht mit Schaderisersatzhaftung auch dann dar- ftcUcn kann, wem, der bei reffen he Beamte zur Snellung der Auskunft an sich nicht verpflichtet war. (DeichsgertchtSentfcheidung Band 68 S. 282.)

Zum Schlüsse sei in diesem Zusammenhang noch aus the Spezialbestimmung des § 824 BGB. hin- qcmieten. in welcher die Kreditgefährdung be­sonders geregelt wird

von der Hattung mcht befwit. wenn bei der Auskunft totfädltch eine arglistige Verleitung verüb! morde-. ft iAeichegerichtsentscheidung Band 20 Sette 193 Der Zusatz .ohne Gewähr befreit also, mit anderen Dorten, nicht von der Haftung bei w «tentl'ch falscher Auskunft. lAeichsgerichtSentfcheidung Band 91 Sette 80.)

die sich matt und elend fühlen, keinen Appetit haben,an Blutarmut und Bleich­sucht leiden, nervenschwach sind, nachts nicht schlafen können, sollen dem Rat des erfahrenen Arztes folgen und Dop­pelherz. das von der Wissenschaft aner­kannte Nencnkr6ftigungsmlttel,nehmen. Eine Probeflasche zu 2. und 3.90 Mk. kann man in Apotheken und Drogerien kaufen. Niederlage: Hins HinUslnrfl, ediziaal-Drog H. Elfss, Sslterswse Bla, OriQSrts B.Earn, Bckalatr., Llwsn-Drsaeris W. Kllbtaeer Nicki., Drsisrle Stkr. Bichsl, Walltorstr.29, Drsgerls Haas 1111, Lodwigs- platz ui Henstedt, Kaiser-Droisris Ernst Hall, Llndaapistx B, Krenz-Dreierie A. Hall, Bahnholstr. 61, Drstsrls C. Salbei, Droesrls tz. Wlslerhott, Kronzplat« 1-10. 12T^V

dast er also die Auskunst wider besse­res Wissen in Meter Weite erteilt hat. und dast er sich ferner bewustt war, dast die Aus­kunft lür den Au-kunfl-empfSnger einen schäd­lichen dtfolg haben könne Dine Haftung aus Fahrlässigkeit ist allo in dem angeführten Falle auSgeJchlossen.

Die obige Frag« spielt tm täglichen Dienst- tetrieb der Gemeindebehörden (3urgermitfl«r<t mb Ortsgericht) »in« nicht unerhebl'.ch' Vollem H kommen von überall Ansragen. <ei es von Fanten sei es von Privatpersonen oder Ge- chälteL'u'.eu. über trhar^ttercigen'd>a ten Kredit- ähigkeit. Svliditüt und fcdäu't.^bahren cm- »eimischer Personen und Gesd-äste. Eine dienst- iche Brrpslichtung. derartige An'ragen allgemein ,u beantworten, oestehl wohl für btc Gemeinde- »ehörden nicht, da solche Auskünfte nicht zu hren Dtenstobliegenheiten gehören, sie können olche Anllnnen ablehneir und die An'ragenden in die /bestehenden privaten Auskunsteten. oder in Bankinstitute verweisen, indessen wird llch reilich in der Praris eine solche allgemein« Ablehnung derartiger Ersuchen wohl nicht immer >urchfuhren lassen, denn namcntlid) in llcineren Orten liegt in vielen Fällen die AuSkunftenei- ung. z B. bei Ansragen der Hessischen Landes- >anl oder der Hessischen 1/andcsdtzpothctenban'. m 3nterefe von Gemeindeangehörigen. inSbe- andere Bauherren, sur die eine Verweigerung >er Auslunst durch die Büraermeisterei ober das DrlSaericht nur Aachielle haken könnte, was wohl ein Bürger neister oder OrtSgertchtsvvrsteher auf ich nehmen wird

Eine weitere Kategorie von Auskünften find >ie Befcheinigungen der Bürgermeistereien über Me Zahlungsfähigkeit der Bürgen, in allen Fällen, n denen eine Bürgschaftsleistung, z. 2 bei Käufen, bei Verpachtungen oder Stundung von Zahlungen, behördlicherseits verlangt wird.

Für beide Kategorien von Auskünften erwachst -echtl'ch für den AuStunfterieiler eine Haftung -ür die Richtigkeit feiner Auskunft. Für die rechtliche Beurteilung einer eventuellen Haftpflicht ins solchen Auskünften kommt es darauf an. ob Sie betreffende Auskunft erteilt wirb aus 7einerGesülligkeit. ober auf Grund eines vertragSverbaltniffeS oder einer Amts- b,w. BerufSpflichL 3e nachdem

_ Die Beerdigung unseres lieben Kameraden uLj" Jobs. Möser I nstit-V erw. 1. R.

findet Montag, dem 2B. Joni, nachmittag 2% auf dem Neuen Friedhof statt. Zahle. Beteiligung erwünscht

Der Vorstand.

der eine ober anbero Gesichtspunkt juteifh, .rt btt Haftung verfchteden. Wenn eine G^- mctnbebehdrde von einer fremden Arma eine Anfrage erhält über ffbarateer Kreditsodigkeit eines einheimischen Bürgers oder einen Ge'chasts und sie erteilt hierauf Auskunft, so ist dies eine Gelälligkeit. denn die Auskunft Uxrb nicht etwa auf Grund eines Vertragsverhültnifses ge­geben. 3n diesem .taHc ist eine Haftung für einen durch die Au-kun't etwa verurlawten Schaden nut auf der Grundlage deS § 826 BGB. möglich > Reichsgerichts-Lntfcheidung Band 76 Seite SIS», wonach -um Schadenersatz verpflichtet ist, uxr in einer gegen die guten Sitten ver- stostenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zusügt. SS wirb also vorausgesetzt., dast die in der Auskunft kundgegebenen Tatfa<den objektiv unwahr sind, bah ber bte Auskunft Erteilende dieser Unwahrheit sich bewustt war.

iiwniajranfvun > tschräyst benullac en und Schulin eilen. 2(ufm-> ^gsschulden. Mt a 1 und für den- > l^ge'ch vorg^ nd mit 94 M

Betrug j in äenfotteonv ICfiö OO Voldme Luigv >z. - 23 u w mit dm WÄ1." !s sich um eile an mltedilchr MgeMchaten <nl

Qh4 bleibt nun noch tu untersuchen wie es mit einer Haltung n allen denjenigen Fällen auS- sieht, in Denen eine Auskunft erteilt wird von einem Beamten innerhalb der Gren­zen feiner AmtSbefugnis z. B von dem Bürgermeister oder DrL6geri<btMrorftctx. t-er nach den Grundsätzen deS öfentlid>en Aechts zwei'ellos ö'tentlicher Beamter ist Gs handelt llch hierbei um Erteilung von amtlichen Aus­künften, Bescheinigungen, worunter zweifellos auch b'.e B<'edeinigung der Zablung-fäbtakcit der Bürgen auf den Bürgscheincn fällt. Die Der Bür­germeister ufw kraft seines 'Amtes zu erteilen bat. im Ge.te^'atz v B zu den austeroertrag- lichen Auekünften über die Kredttsähigkett einer Person aus Anfragen dritter, welche Defchä'te nicht zu seinen 21mtSpslichten gebären. Für die Hallung auS AuSkünftcii Befcheinigunarei ufw. au( Grund amtlidter Pflichten bat das Ae ichS- gericht folgende Grün df ätz« aufgestellt'

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Johannes Möser Institute Verwalter L R findet Montag 3*j Uhr nachm. auf dem Neuen Friedhof statt. RegeBeteUigung ist Ehrenpflicht