Ausgabe 
23.5.1928
 
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Nr. 120 Zweiter Blatt

Siehener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Mittwoch, 23. Mai (028

Das Kriegsschädenschlußgesetz.

Don (frnonud (^infchel, Direkior des Deutschen Osidundes, Äeelin.

II.

3u ber an fi<$ schon ungenügenden Entschädi­gung fr^nrnt al« weitere Benochteiliguna der Ge- lchädlgten, dah die Verzinsung ihrer Snt- lchädigungen nur 6 o. ft. beträgt und erst vom 1. April ab läuft, daß ferner nut diejenigen, deren Schaden unter 20 000 Warf bleibt, so­fortige Barzahlung erhalten, daß da­gegen alle diejen'gen, deren Schaden über 20 000 Wart beträgt, keinen Pfennig Barzahlung be­kommen. sondern nur Schuldbuchein tra- gungen M Leiche«. Die Zinsen sind jeweil« am 15. April und 15. Oktober fällig und werden ebenfalls in« Reichsschuldbuch eingetragen, wo durch fich der Sntschädigung«betrag jeweilig ent­sprechend erhöht. Die eingetragenen Forderungen lauten auf Lcich«marf. hnt aber auf Feingold abgestellt. Die Lchuldbuchfcrderungen müssen bi« spätesten« 31. März 1948 getilgt sein (§ lOi. Den Tilgung-plan stellt der Reichsfinanzminister fett. Io zwar, dah die jeweilig kleinsten ^runbl'ctr iflc immer zunächst aogegolten wer­den Die oben erwähnten Zuschläge werden ge­sondert in da« Reich-'chuldbuch eingetragen. Sie lind zunächst unver" ich: ihre Derzinsung und Tilgung beginnt eist am I April 1943. Alle Bemühungen dr« ätschen Oftbunde- und der anderen groben Derdrängten-Berbände. statt die- <er prattisch unmöglichen Zahlung-bedingungen eine günstigere Legelung zu erreichen, sdheiterten an dem Widerstande de« LeichSsinanzminister«, der Geldmangel vorschützte. Der Deutsche Ost­bund und mit ihm die In diesen Fragen gemein­sam vvrgehenden Bereinigten Verbände heimat­treuer Oberschlesier haben sich ganz besonders eingesetzt dasür, dah die Schäden derjenigen, die lediglich wegen Fristversäumni« ab- 8wiesen worden sind, nachgeprüft werden.

Ic haben, weil da« Gesetz ftal« über Kopf er­ledigt werden muhte, diese Forderung nicht in »ollem Umfange durchfetzen können, ebenso wie !<e nicht erreicht haben, dah solchen Geschädigten, die selbständig oder in leitenden Stellungen tätig waren und deren Schäden weniger in Sachver- iusten aU im Verlust der S rlftenz besteht, eine Entschädigung gegeben wird, obwohl eine solche irn ursprünglichen Berdrängung«schäden- aesetz vorgesehen war und auch gezahlt worden ist. Namenlose« Glend ist unter Daus enden von Geschädigten, jüngeren wie in«besondere auch iltcrcn, dadurch hervorgerufen, dah diese Ver­drängten nicht nut ihre fteimat sondern auch hre Sristenz verloren haben. Hinsichtlich der verspäteten Anträge ist wenigsten« insoweit ein Zugeständnis erfolgt, dah. wenn die übrigen BorauSsetzungen für die Entschädigung erfüllt 'int», solche Antragsteller eine angemessene Bei - ailse au« dem ftärtcfonb« erhalten können, ♦all« fie ihren Schaden bi« zum 31.3uli 1926 angemeldet haben und Bedürftigkeit vorliegt.

Der Härtesond« beträgt 37 Millionen Mark. Davon gehen 3 Millionen ab. die der Reichstag viert)irrt hat für Beihilfen, die der Reichs- tninlfter de« 3nnern deutschsläminigen Geschidig- >en. die wegen ihre« Deutschtum« in unmittcl- xi rein Zusammenhänge mit dem Kriege au« Auhland verdrängt worden sind (Wolhtznier ifto ). bewilligen kann. Die näheren Bestim­mungen übet die Angrenzung der zu berück- ichtigenden Geschädigten dieser Art fotxie über Sie Art und den umfang der ihnen ui ge- vährenden Aufwendungen erläht der ReichS- niniftet de« Innern zugleich mit dem Reichs- inanynmifter Diese Bestimmungen sind bi« etzt noch nicht au«gegeben.

Au« den verbleibenden 34 Millionen können lüftet Geschädigten mit verspäteter Anmeldung berücksichtigt werden deutsche juristische Personen. Gesellschaften und and re Personenvereinigungen bene da« ist wichtigI Richtverdrängte, 5tc einen Verschleuderungsschaben er- ttten haben, ferner ReichSangehörige, die die deutsche Reichsan gehörigkeit zur Zeit de« Ein­ritt« de« Schaden« nicht besessen haben, fosern lt sich besondere Verdienste um daS Deutschtum twvrben haben, vorausgesetzt, dah Bedürftig- !eit vorliegt. (Beispielsweise deutschstämmige

Gießener Giadttheaier.

s-gstspicl drs Frankfurter Reuen Operetten- thealerö:^rühlingslnst".

GS war eine rechte Wohltat in diesen untoirt- .chen Maientagen unsere« Mihvergnügens. ein venig schöne, warme FrühlingSlust zu schnuppern.

Denn liehe: die Sommerspielzcit ward eröffnet Alt einem Gastspiel de« Frankfurter Oberettcn- VrufeS. Lind es wurde gegeben die breiaftige _FrühlingSlust" von Karl Lindau und Julius TU beim, Musik nach 3ofef Strauh. zu- ^immengestellt von Emst Heiterer.

Bon der Musik ist nicht viel zu sagen. Gv sei Tenn, dah sie sehr alt ist: der Hauptschlager «3ft zwei und drei) war die letzte Sensation -nfercr frühen Kindertage. Long long igo. Vom ert ist noch weniger zu berieten. ®r bewegt ch In den allerausgefahrensten Operettengeleifen, reben wir nicht genauer zu. G« kommt auch bei *mcm Libretto für leichte Musik nicht fo lehr Srauf an.

Die Handlung durfte durch den Titel und die Tatsache, dah man sich in einer Operette be- " ndet hinlänglich gekennzeichnc t fein. Erster Akt m Bureau eine« Rechtsanwaltes, der Spezialist Tir Ehescheidungen und nebenbei ein grosser -Schwerenöter ist. Zweiter Akt ebendaselbst. -Witter Akt: in einem ®artcnetablinement. Für Tie Lmrdpartie mit schöner Ausficht und Gelang -nb Tattz. Unb zur Reorganisation der im Laufe Ter Akte ein wenig durcheinander geratenen, zahl­reichen Paare.

Zeit: heutzutage. Run ja, die linden Lüste er- "xxben auch heutzutage immer wieder einmal, vbft färnllichen Begleiterscheinungen die zu ^nem erwachenden Lenz und einer ordentlichen Operette gehören. Allo viel Liebe. Unb viel Eifersucht. Lind die böse Schwiegermutter. Lind >» Dienstmädchen vom Lande. Unb der Ausflug '« (Brüne. in ein Gartenetabllllement mit Flle- derbäumen unb Maibowle.

Mit der Operette ist alSdann nicht mehr viel les. Aber man unterhält sich bennodj sehr schön. Denn die Aufführung der Frankfurter war vor- z-igllch: von Kapellmeister Ur ad mit Verve

Russen. Deutschösterreicher ufir . die feit langem in Deutschland gelebt am Krieg? teilgcnommcn, mit einer Person reich» bmtscher Staatsang.ig» feit verheirat et find, sich gemeinnützig betätigt haben ufw.)

Ferner können berücksichtigt werden ver­drängte Geschädigte, die vor dem 1. April 1928 da» 50. Lebensjahr vollendet haben, deren Scha­den nicht mehr al« 2000 MI. beträgt unb einen Totalverlust ihre« Vermögen« dar­stellt. die allo Hausrat und Kleidung oder Beruf«g?genflän^c infolge der Verdrängung in vollem Umfange verloren haben I Kleinst geschä­digtes Die Beihilfe an fie dar? aber mit allen gewährten Vorleistungen, abgesehen von den Aller-bcihilfen. 125 vom 5>u b.-rt de« festgesetzten Schaben Sgrundb: trage- nicht überschreiten. End­lich können b rücksichtigt werden Geschäbiate. die zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung von gewerblichen, literarischen unb künstlerischen Eigen tum >? rechten Kosten aufwenden muhten. CDohlgemcrst: Richt eine Entschädigung für solche Rechte selbst kann erfolgen. Iandern ledig­lich eine Beihilfe für Kosten, die ^ur Wieder­herstellung oder Aufr chterhaltung aufgewendet werden muhten.) Sine Härtebeifstlfe kann nur noch einmal gewähr^ werden. Altersbeihilfen werden überhaupt nicht gewährt.

Rach dem Gesetz kann d r Reich-finanzminister Bestimmungen erlassen wa« bi«$er noch nicht geschehen ist wonach auch in anderen als den erwähnten Fällen Härtebeihilfen gewährt werden können. jedoch immer nur unter der Voraussetzung dah die Schäden Liquidation«- oder Gewaltschäden sind. Für Schäden jedoch, die durch da« Gesetz abgcgoltrn werden, darf eS im Gegensatz zur bisherigen Prari« künfttg leine tärlebeihilscn mehr geben. Rur in denjenigen ällen. in denen dr Grund betrag bi« zu 2500 Morl beträgt, kann ausnahmsweise der Finanz- mlniftcr eine Beihilfe gewähren, die mit allen AnrechnungSsähigen Vorleistungen höchsten« 2500 Mark betragen darf. 3m übrigen ist bei der Be­messung der Härtebeihilfen die Höhe deS Scha­den« zu berücksichtigen.

Anträge auf Beihilfen auS dem ftärtcfonb« müssen die Geschädigten, deren Krei« wir oben umrissen baL>en. bi« zum 31.3uli d. 3. gestellt haben (Für dauernd im Ausland Ansässige ist die Frist bi« zum 30. Sep­tember d. 3. verlängert.) Erst nachdem diese Frist abgelaufen ist, erfolgt die Verteilung der 37 Millionen deS E^rtefond«. Eine vor­herige Zuteilung vonBeihilfen erfolgt nur in ganz ungewöhnlichen Ausnahmefällen, zu denen es gehört, wenn ein Geschädigter über 65 3ahre alt und in großer Rot ist. Die Anttäge können sormloS gestellt werden. Weitere Auskunft dar­über erteilen gern der deutsche Ostbund unb alle seine LandeSvcrbände und Ortsgruppen, ebenso für die anderen SchadenSgebiete bie obenerwähn­ten Verbände und ihre ilnterorganifationen.

Die Schluhentschädigung wirb ohne Antrag von Amt« wegen auSgezahlt. Sie ist lediglich als eine Art Abrechnun gsverf ähren auf Grund bisheriger Schadensfestsetzungen gedacht. GS ist also leider davon abgesehen worden, ein wirkliches Kriegsschädenlchluhgefetz zu schaffen, durch daS all die vielen Röte und Ungleichheiten, die die bisherige Gesetzgebung gefdjaffen oder gelassen hat. ausgeglichen würben. BeimReichS- cntfd)äbigung«amt finb eine groste Anzahl neuer Kräfte eingestellt worden unb man hofft, mit der Schluhentschädigung in ein bi« zwei 3obren in der Hauptsache fertig.zu fein.

Zunächst werden bic Fälle erledigt, in denen der Schaden sich zwischen 2000 und 20 000 Mk. bewegt und in denen demgemäss Barzahlung er­folgen kann.

Rach dem 1. August werden die Fälle bis zu 2000 Mark bearbeitet, um festzustellen. wem von den Defchädigten dieser Art noch eine Beihilfe in Höhe von 25 v H. allo biS höchstens 500 Mk. je Fall, aus dem Härtefonds gegeben werden kann. Die Bearbeitung der Schadensfälle über 20 000 Mark kann erst erfolgen, wenn die Bestimmungen über bic Eintragungen ins Schulbbuch erfolgt

unb Temperament sehr straff dirigiert: von Adolf WieSner spritzig, lustig, mit Schwung unb grober Geläufigkeit Inszeniert. Das klappte alle« am Schnürchen Die Ehöre sauber unb kräftig: bic Solistenparti en In der anerkennenswerten Ort- ginalbcfetjung.

Gs dürfte sich nur empfehlen, im Mittelakt einen ettvaS weniger durchsichtigen Zwifchenvor- hang zu benutzen: das Duett an der Rampe wird beeinträchtigt, wenn man dahinter dem Umbau zuschauen kann Unb wenn die mehr oIS harm- lofen Äellnerfjenen im dritten Akt gestrichen worden wären, fo würde ba6 Ganze nur ge­wonnen hoben

3m groben Snfemblc machte die rassige 3ngc fron Heer, bic blcnbcnb bei Stimme war. al« Frau Rechtsanwältin eine lehr gute Figur. Reizenb war Lydia Petry al» die Hanni vorn Lande: eine ganz frische Roturstimme und die humorvoll ungeatounpene unb lebenbige Art der Darstellung halsen ihr zum leichten unb ver­dienten Sriolg. Ruschi Diesner widmete sich mit ausführlicher Drastik der unausrottbaren Schwiegermutter.

Bon den Herren: Gustav 3ahrbeck. recht angenehm al« Unternehmungslust iger Scheidungs- fpezialift: Karl Reul, der vom Frühling auf- gepulverte Greis Vinzenz Knickebein: Rorbert <ycl« gab den eifersüchtigen Bonvivant Hilde­brandt. Auch alle übrigen waren hübfch bet der Sache.

Sodast der starke Erfolg trotz mäßigem Besuch mit etlichen Wiederholungen unb wohl- gezählten Vorhängen redlich verdient war.

Dr. Th.

Zigeuner.

Don Kart DolfSkehl.

Die der letzte schon mattere Wellenschlag des in den @nbtagen der Antike beginnenden Vol­ke rflutens von Oft nach West, erscheinen die Zigeuner im späten Mittelalter in dem Eu­ropa, das seitdem Hauptbereich ihrer wunder­samen Anftäte, ihreS nomadMhaft geschichts­losen Danderdalein« gebfieben ist. Rachsahoen

sind, wa« leider noch nicht der Fall ist. SS liegt aus der Hand, dast e« somit für viele Ge­schädigte noch lang: dauern wird, ehe fie die Anerkenntnife über die Sprozenttgen Schuldbuch- cintragungen erhalten werden. Was aber machen fie Damit? Unb wa« machen fie in­zwischen? Mit werigen Ausnahmen brauchen die Geschädigten unter allen Umständen sofort bare« Geld. Da rund 90? Millionen der­artiger S chuldanerkenntnille des Reich« au«- gegeben werben, so ist es ausgeschlossen, daß etwa die dcullchen Banken diele Anerkenntt^iffe gegen entsprechende Barzahlungen aufnehmen. SS must allo ausländisches Geld heran- gezogen werden, ohne aber den Anleihenmarkt zu erschüttern. Die Arbeitsgemeinschaft der groben Gefchädigten-Verbände hat aussichtsreiche Derhandlungev eingeleitet, um in der Mehrzahl der Fälle eine Beleihung der Schuld­anerkenntnisse und in einem Teil der Fälle einen Verkauf zu erzielen. 5-« haben bereits eine Awakl hochangescb?ner auSländllchr Banksirmen Anacvore gemacht. Die Arbeits­gemeinschaft de: Gefchädigten-Verbände hat jedoch einzelne Punkte dieser Angebote al« zu un­günstig für bic Geschädigten beanstandet, setzt jedoch die Verhandlungen fort, unb eS ist zu hoffen, hast sie zu einem guten Gnde fuhren werden Räheres barüber kann zur Zeit noch nicht mitgeteilt werden.

DaS Krieg-schädenfchlustge'etz stellt sonach eine unzulängliche Regelung eines der schtversten Pro­bleme. die die Kulturmenschheit je zu lösen hatte, bar. Die Vertreibung b:r Ausland- und Grenz­landdeutschen infolge deS für Deutschland unglück­lichen Ausgange« deS Weltkrieges stellt bic grollte Völkerwanderung bar. bic die Geschichte kennt. Gs handelt sich dabei um 3 Millionen Menschen, die direkt oder indirekt geschädigt sind, um den Ruin grober 3ndustrien. deS größ­ten Teil« der Ansiedler unb Dömänenpächter in Posen unb Westpreusien. der von den oberschlesi­schen Aufständen betroffenen Deutschen, ferner um Hunderttaufende von Fabrikanten. Kaufleuten. Landwirten, Handwerkern. Arbeitern und An­gestellten im Ausland und in den abgetretenen deutschen Grenzgebieten. Sie hoben für das Reich die ersten Reparationen leisten müssen und sie verlangen mit Recht, dost diese wichtigsten und groben Leistungen nicht non ihnen allein getragen werden müssen, sondern auf die Schul­tern der Allgemeinheit abzubürden finb. so gut wie die Sachlieserungen auf Reparationskonto, bic der Industrie vom Reiche Heller für Pfennig

bezadlt treiben. Der FriedenSvertrag verpflichtet Deutschland ausdrücklich zu einer angemessenen Gntschädigung dieser Schäden. Da c« sich um Sch.'.den handelt, die Im Sinzelsall in die Hunderte von Millionen gehen, unb da fich unter den Ge­schädigten auch einhcimiich' Grostfirmen befinden, die lediglich durch Liguidatton im AuSlande einen Teil ihres Vermögen« unb infolgedellen auch nicht ihre Sllstenz verloren haben, so Haden die mebgeb.-nben Gefchadigten-T^erdände niemals eine Vollenttchädigung für alle Schäden von dem Zusammengebrochenen Vaterland verlangt. Sie verlangen aber eine angemessene Gntlchä- bi g u n g im Rahmen de« Möglichen, unb ba da« Köhlerfche Krieatlchädenschlustgeietz eine solche angemessene Gnttchädigung in keiner Weise gibt. Io setzen fie den Kampf um eine solche mit aller Gntschlcdenheit fort. Rot und älend unter den Verdrängten ist so grvst. dah die jetzige unzulängliche Regelung der GntfchudigungS- frage sie nicht au« der Welt fchasst Ls wird bakr eine der ersten unb wichtigsten Ausgaben bc« neuen Reichstage« sein, sich mit der Neu­regelung der Frage zu beschäftigen, ferner dafür zu forgen, dast bei der endgültigen Rege­lung der RcparationSlasten die Leistungen de< Reiche« an die LiquidationSgcschädiaten gebüh­rend berücksichtigt werden, unb dast außerdem die GnllchädigungS p r a r i « eine woblwollendere. weitherzigere und den praktischen Bedürfnissen de« Leden« mehr entsprechendere wird, al« die« gegenwärtig der Fall ist. Die Vcrzweislungstat beS Farmer- Langkopp, die er im Reich«enr- schädiguna-amt gegen desfe» leitende Personen verübte. Ist an sich verdamm en-wert, sie bleibt aber ein Snmptom der ungeheuren Verbitte­rung. die die seit 13 3obren um ihr Recht kämpfenden Liquidationsgefchädigten erfüllt unb die womöglich noch gröber ist in den Kreisen der Verdrängten die seit Kriegsende auf eine Or- lofung au« ihrem Glend warten. Richt mit Un­recht hat ein ReichstagSabgeordneter. Herr Se­nat-Präsident Dr. Scheiter- Köln, die Snt- fchädigungSfragc der Verdrängten unb Liquiba- tionSgeschädigten als eine .wirtschaft--, national- unb sozialpolitische Frage von höchster Bedeu­tung'' bezeichnet. Dieser Bedeutung trägt bas Kriegsschädenschluhgesetz in keiner Weise Rech­nung. Richt nur im Interesse der Geschädigten, sondern auch im Interesse de« Diederaufbaue- unserer Wirtschaft im Reich, im Ausland und in den Kolonien must darum eine baldige Reu­regelung erfolgen.

Die Krau vor Gericht.

Don Amtsgerichtsrai $rong Gros in Gießen.

Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verbaten.

G« gibt Menschen, denen ein Gang an« Ge­richt sehr schwer fällt. Richt etwa deshalb, weil sie vielleicht schlecht zu Fust sind, sondern weil sie Angst und Grauen vor der Stätte hoben, an der doch nach der Möglichkeit menschlicher Erkenntnis Recht gesprochen werden, und ein jeder, ohne Unterschied de« Standes und der Person, fein Recht fmben soll. Unb doch besteht diese Furcht, von der ich spreche.

Ist sie begründet? Ich weist nur das eine: Ich verstehe diese innere Angst, zum mindesten soweit Frauen in Frage kommen. Altmeister Goethe lagt:

..Willst du genau erfahren, was sich ziemt, fo frage nur bei edlen Frauen an;

benn ihnen ist am meisten bran gelegen.

dast alle« wohl sich zieme, was geschieht."

Da- heiht: Die Frau ist von anderer Art, ist aewissermasten au« anderem Holz geschnitzt al« der Mann. Ihre Gesühlswelt ist eine andere! Unb wenn auch besonders die werktätige Frau von heute beispielsweise in gefchäftlichen Dingen ihre Auffassung schon sehr der mehr männlicheren, mehr nüchternen, verstaTchesmästigeren Erfassung einer Tatsache angleichen must, fo bleibt doch in ihrem Tun immer noch das edle Frauenhafte vorherrschend. Es ist dabei ganz einerlei, in welchem Stande die Frau geboren wurde, ob He arm oder reich, klug oder weniger tlug, einfache Handarbeiterin, Wissenschaftlerin, Künstlerin ob fie lebig ober verheiratet ist.

Wie die tägliche Erfahrung lehrt, ist bei allen bic Gerichtsstotte wenig beliebt, an der sich seit Jahrtausenden unter immer wieder veränderten Verhältnissen der Seitläufte und Völler die Kämpfe um Mein und Dein, um Recht ober Un­recht, um Ehre und Leben abspielen. Da ist eS vor Gericht", wie überall im Leben, der Toir. her die Musik macht. Und der Ton der Parteien ist oft fo rauh, fo spitz unb gehässig. Man höre doch einmal etwa in einer Privatklagefache, also in einer Strafsache, die die Shrerckränkung eine« Mitmenschen zum Gegenstände hat, eine Weile zu. Wie es ba oft hergeht! Selbst bann, toerm sich der Vorsitzende alle Mühe gibt, die kämpfen­den Gemüter ruhiger zu stimmen. Ganz schlimm wirb S, wenn er gar selbst die Ruhe verlieren sollte. Das kann auch vorkommen, wie nicht be­schönigt werden soll. Denn auch der Richter ist nur ein Mensch, unb wenn er nun sieht, wie ge­hässig oft bic Parteien streiten, und wie sie nicht mehr vor ihm ihr Recht suchen, sondern mn? die Gelegenheit, dem lieben, aber so verhohlen Rächst en vor einer hämisch lächelnden Zuhörer- schar in aller Oessentlichkeit eine Tüchtige au«* zuwischen, alles womöglich unter dem Schutze der Wahrung sogenannter berechtigter Interessen, o. so darf man sich nicht wundern, wenn mit­beteiligte Zuhörer einen Ekel empfinden, und wenn auch einmal dem Richter die Galle über­läuft. Solche üblen Szenen kennen die Frauen, fei es aus eigener Erfahrung, fei es von mürtb* (leben Erzählungen her, sei es aus Zeitung--

gleichsam der Hunnen, Araber. Avaren, Ungarn, aber ohne jedes fterrengefüft, scheue-. von aller Welt gehetzte« Wild, sämtlicher Hexenkünste be­zichtigt. gefürchtet, reraebtet und dennoch wie alles auherhalb der festgefügten mittelalterlichen Desellfchastsordnung Zeltende, wie Juden, Ta­gsts, .Unehrliche", heimlich ausgesucht, ja aus- gespätete Zeugen eines nur auf sich selber ge­stellten Menschentums. Geschichtlich steht lest: sie entstammen nordinküfchen Steppen, ihre Sprache ist ein freilich durch tausend Anklänge. Ent­lehnungen. Verbiegungen aus den Wanderzeiten verschlissenes indisches Idiom, ihre Gesichts- und Leibcsblldung dunkel, sehnig, schlank, trocken ist die der norbindifchen (unarifchen) Unterschicht, ihre Sitten lind die der echten Romaden. ebenso die auch heute noch durch das bald nach ihrem Erscheinen angenommene christliche Bekenntnis burchlchimmernden religiösen Bindungen an dunk­le, Ichwarzalbischc Mächte. Während sie an­fänglich. trenn auch in losesten Zusammenhängen, fast als eine Ganzheit auf treten, eine mit ver­schiedenen Ramen unb Titeln ausgezeichnete Spitze, einem besonderen Geschlecht entsprossenen Führer anerkannten, sind fie im Laufe der Zeit immer mehr in Sinzelgruppen unb Grüppchen zerfallen, denen man freilich stets geheime Ver­bindung unter einander nachgesagt hot. Ansässig sind sie nie unb nirgend geworden, obwohl sie in manchen ihnen landschaftlich. voMich unb kli­matisch besonder« zusagenden oder irgendwie we­sen-verwandten Gebieten, im südlichen Spanien, in der ungarischen Tiefebene, sich mit besonderer Dorliebe aushalten. Ja sogar dorfähnliche, frei- lich ganz^ primitive, leicht obzubrechende. stets mit Gleichmut wenn es fein muhte auf gegebene, Riederlafsungen sich geschaffen haben. Mit den Magyaren und Szellem der Puhta verbindet sie neben einer vielleicht dunkel erfühlten, 'ehr entfernten Betternlchatt. ba« unhenunbare Frei­heitsgefühl. die Unbekümmertheit einer nur auf den Augenblick gestellten Sinnesart, und der ungeheure Drang fich auSzuströmen, zu verschwen­den. hinzugeben in sessellosem Tonrau Ich. Die Musik ist für den 5 ineuner da« Leben leibst, sein Leben, er wird, Hörer ober Spiel«, ganz unb gar aufgelöst, ganz und gar schwingender

Teil der llanggewordenen Welt Alle Erleb­nisse feines Stammes. Brandungen unb ®b- bunacn dieses rätselvollen Vefamtbaseins, alle Länder unb Sonnen, in denen es sich um trieb, stehen auf in dieser Musik, in der doch jeder einzelne sich ganz und gar au«flanunt. auS- Ichluchzt, ganz und gar gibt ober Wieders indes. Mögen ihre Melodien sich auch (freilich stets abgewandelt, umgeboren) durch die Jahrhunderte in ihren Grundzügen bewahrt haben, lo sind e« doch unaufschreibbare Dellen, nicht festzu- halten. so wie Wollen ober Wellen Was sich davon ausgezeichnet findet, ist nur ihr Gerippe, leblos wie die getrocknete Blume zwischen Flleh- blättern. Rein, in nicht- sind fie festzuhalten, diese ewig schweiferrden, ewig wechselnden Kin­der be« Raums unb seiner reinsten Erdenver- körperung der Steppen unb Düsten. Dessen Geheimnissen sind sie vertraut, näher al« den Menschen der nährenden Erde stehen fie in den Dämonen der Wüste, den Steppen geistern, einem Bereich halb Diesseits halb 3enfeit«. Da­her ihre Zauberkünste, ihre von Anbeginn er­kannte tausendfältig geprobte Gäbe be« Wahr­sagens, ihre Hellsichtigkeit in jebem Bezug. In jedem Trupp Zigeuner findest du heute noch eine ober mehrere des Wahrsagen« kundige Per­sonen. eher Frauen al« Männer, oft ganz junge, die mit einem Blick in bein Gesicht auf deine ftaut. ober durch Betasten von Scheitel unb Stirn in eine seltsame Verzückung geraten, die klugen weit öffnend, dir Begebnisse und Umstän­de zuraunen, die keiner wissen kann, die viel­leicht du leider hernach erst bestätigt findest. Dann aber, gleich wieder trotzig bemütige Bett­ler, strecken He die Hand au«, schwatzend ober brütenb, Streuner, Fremde und Freie.

Hochschulnachnchten.

Der orb. Professor D. Friedrich Baum­gart« L in Rostock hat einen Ruf auf den Lehrstuhl be« Alten Testaments an der Uni­versität Greifswald als Rachfvlger von Pro­fessor 3oh. Hernpet erhallen und angenommen. Öeine Ernennung zum Orbinariu« in der Greifs­walder theologllchen Fakultät ist bereits erfolgt.