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Berlin. 19. April. (WTB. Funkspruch.) Bei anhaltender Geschäftsstillc bleibt die Tendenz des heutigen FrühverkehrS abwartend Kurse werden noch nicht genannt. Am Devisenmarkt nennt man Paris 124,02 Mailand 92,50. Spanien 29,08. das Pfund 488,35 und den Dollar 4.1822.
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Bekaniitmachnng.
Die Stadtverordneten-Verfammlung Hal in ihrer Sitzung vom 30. März 1928 dem Plan über die Umgestaltung der West- anlage zugestimmt. Der Plan liegt in der Zeil vom 25. April bis 10. Mai 1928 bei dem Stadtdauamt, Asterweg 9, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen. Etwaige Einsprüche sind in der vorgenannten Zeil bei mir einzureichen.
Giehcn, den 17. April 1928. 4074B
Der Oberbürgermeister.
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Dogen hm müssen, statt betten nahm er aber die Kurve zu kur; und auch in zu raschem Tempo, so hab bat Auw hefug wider ein entgegen, fahrendes 2Iuto prallte. QM he ‘Tragen wurden erheblich beschädigt. Ein Onfafk flog im großen Dogen heraus, blieb aber unverletzt, toi« überhaupt leir.fr der Beteiligten eine Berlctzui-g beronirug. Der Unfall wäre oennicbtn worben. Mn der Lage klagte in einem weiten Dogen nach links autgebvU hätte. Gr ko:mt« auch wie der eingenommene Augenschein lehrte. mit der G.r.Wendung nicht gehört werben, die .^urve wegen des infolge Haltens der Straftenbehn etnxt einfehenden lebhaften Derkehrs kurz Genommen zu haben. Zudem war der Dagen fast leer , c t n Fahrgast war auä^efftepen. 'Richtig ist. dah d:r entgegenkommende, in Stehen fremde Fahrer aus ßübed die rechte Seite auf der 221 ar- ourger St raste nicht streng eingehalten batte; er war an einem auf biefer Seite stehendem Handwagen nach der Ctrafte.imitte zu vorbeigefahren unb gerade wieder tm 25egrifs. die rechte Leite einzunehmen, als der 3uf am men hoff erfolgte. Gr hätte, falls er das angebliche Signal des Angeklagten gehört Hai, zunächst warten können, bis sich die Situation getlärt hatte. Dies kann aber den Angettaaten nicht vor Strafe schützen. ®r erhielt wegen lieber tr ching der einschlägigen Auto Vorschriften in Anbetracht der angedeuteten ftrafminbernben ihnpänbe eine Geldstrafe von nur 15 Wk. »ine Bestrafung wegen fahrlässiger Sachbeschädigung gibt c8 nicht.
Gin Invalidenehepaar. das eine nahe Der- toanbte, Inf »lange sich deren Kind in der Ältnll befand, bei sich aufgenommen hatte, war für ihre Wohltat schlimm belohnt worden. Die An- aeklagte bestahl ihre Wohltäter in raffinierter Weise. 11. a. nahm sie auS zwei Portemonnaies, in denen das Shevaar seine Ersparnisse an Hartgeld aufbewahrte. 60 bxto. 40 HU., die ganzen Beträge umdeswillen nicht, weil fic glaubte, dadurch blieben hie Diebstähle zunächst unentdeckt. Die Bestohlene, die ihren Strafantrag noch hätte zurücknchmen können, beharrte mit Aecht wegen des groben BertrauenSmitzbrauchs auf einer strengen Bestrafung der Angeklagten. Die Diebin erhielt unter Einbeziehung zweier kleineren Strafen sieben WochenDesängntS.
Strafkammer Gießen.
• Glatzen, 18. April. Sin Gärtner von Heldenbergen hatte beim Ministerium deS 5nncm eine Beschwerde gegen den Bürgermeister und gegen einen Lehrer unter salschem Äamen ein gereicht und war deshalb vom Amtsgericht Friedberg wegen Urkundenfälschung zu einer an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe tretenden Geldstrafe von 50 M k. verurteilt worden. Seine Berufung gegen dieses Urteil wurde verworfen.
Ein Metzger von Aieder-Wöllstabt war vom Amtsgericht Friedberg wegen Körper- Verletzung in einem Fall und wegen fahrlässiger
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eingehender Beweisaufnahme — einem Zeugen, der den Lenker des Sandautos für nritfchuDig an dem Zusammenst oh hielt, standen zwei andere 3eugcn gegenüber, die erklärten, daß dieser vor- schrftSw.ätzlg in weitem Bogen in die Wilhelm- st ratze ein gebogen sei — sprach das Gericht den Autolenker von Strafe und Kosten frei, insbesondere auch mit Aückiicht darauf, Hatz das große Lastauto unmittelbar nach bem Zusammenstoß in seiner ganzen Länge am Aande des südlichen Bürgersteiges der Wilhelmstratze stand, was bei unvorlchriilLmähigem Fahren nicht möglich gewesen wäre. Hinzu kamen noch die bestimmten Auslagen der beiden Entlastungszeugen und die Aachgabc der Lenkerin des Personenautos, dah lie Jetzt bereits zweimal — vielleicht find) ein drittes Mal — Autokarambolagen erlebt habe! 'Bei dieser Sachlage sah das Gericht von der beantragten gerichtlichen Augenscheineinnahme an Ort und Stelle ab.
Gegen einen mehrfach vorbestraften, in Frankfurt a. W wohnenden Angeklagten, 3.2t.. der sich wiederum de» Betruges lchulkrg gemacht haben soll, und trotz ordnungSmätziger Ladung nicht erschienen ist, erging nach dem Anträge des Staatsanwaltes Haftbefehl, da eine zur Lerminstunde eingegangene Depesche nicht als au-reichende Entschuldigung anzusehe.n war.
Ein Einwohner von Lang-Göns hat gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Gietzen Einspruch eingelegt. Er ist des Ärcbilbetrug8 beschuldigt und deshalb zu einer Gefängnisstrafe Don vrerzchn Tagen verurteilt worden. Gr sowohl wie sein Derteidlger waren zur Terminstunde nicht erschienen. Aach gesetzlicher Dorschrift wurde deshalb der Einspruch k osten - fällig verworfen.
Der hiesige Wetzger 3 3. ist beschuldigt, von auswärts bezogenes Fleisch nur teilweise unb nicht, nach Matzgabe der Polizeiverordnung der Stadt vom 24. März 1910, in seiner
gesamten Menge zur vorgeschriebenen Aach- unterfuchung in das (Siebener Schlachthaus gebracht zu haben. Die Derhandlung muhte auS- geseht werden, da ein Zeuge auS Aieder-Weisel. der dem Angellagten zu verschiedenen Zeiten Fleisch geliefert hat. seine Bücher nicht mitgebracht hatte, ohne die ihm eine Angabe bestimmter Zeitpunkte und gelieferter Mengen nicht möglich war.
• Gietzen, 13. April. Die Einmündung bei Dleseckcr TdeaS in die Marburger 5 trabe ist eine für den Autoverkehr gefährliche Stelle, insbesondere weil dort die älcber- sichtlichkeit infolge eines BretterschuppenS, der die Scke zwischen beiden ©traben bildet, stark beeinträchtigt wird. Auch ist zu beachten, dah der Einmündung gegenüber sich der Endhaltepunkt der Stratzenbahn befindet. Der 2lngetlagte, ein Chauffeur aus H.. fuhr die rechte Sette deS ODiefcder MegS und wollte die rechte Seite der Marburger Stratze nach der Stadt zu erreichen. Er hätte dies vorfchriftSmätzig in einem weiten
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Amtsgericht Gießen.
Am 13. April bettelte ein früherer Fürsorge- zögling L. 2., brr auS der Pfalz stammt, in Lollar von HauS zu Haus. Er wollte bei einer Zeugin ein Paar Stiefel haben, nachdem er Brot zurückgewiefen hatte, und als er keine Stiefel bekam, wurde er frech und ft leb Drohungen aus. Mit Aücksicht aus feine Jugend sah daS Gericht von der äleberweisung an die LandeSpoli-cchehörde, b. h. dem Verweisen an daS Arbeitshaus ab, erkannte aber nach Antrag bes Staatsanwaltes mit Rücksicht auf die schon zahlreichen Vorstrafen des Angellagten unb feine Drohungen auf eine Haftftrafe von sechs Wochen.
Am 9. September 1927 kam es an ber Ecke der Wilhelm- unb der Frankfurter Stratze in Dietzen zu einem Autozusammenstvtz. DaS eine Auto war mit Sand beloben, kam aus der A'.chtung bet Stadt und wollte in die Wilhelmstratze einbiegen, während das andere, ein Personenauto auS Leihgestern, aus der Lichtung Klein-Linden nach der Stadt zu fuhr. Beide Autos hielten die rechte Stratzenseite ein. Beim öinbiegen des Sandautos in die Wilhelmstrabe kam eS zu einem Zusammenstob, bei dem Materialschaden entstand. Menschen jedoch nicht verletzt wurden. Veaen beide Lenker der Autos ergingen Strafbefehle. Während sich die Lenkerin deS Personenautvs bti ihrer Strafe beruhigte, leate der andere, O. L., form- unb fristgerecht Einspruch ein. Aach
Bekanntmachung.
Die Stadtverordneten-Verfammlung hat in ihrer Sitzung vom 30. März 1928 dem Bebauungsplan für das Gebiet an der Jrünberger Strobe und der Strohe nach Rödgen zugestimmt. Der Plan liegt in der Zelt vom 25. April bis 10. Dai 1928 bei dem Stadtbauamt, Aslerwea 9, während der Dienststunden zu febermanns Einsicht offen. Etwaige Einsprüche sind während der Offenlegung bei mir einzu- reimen. 4074B
(Sieben, den 17. Hprll 1928.
Der Dberburaermeiftcr.
I. D. Dr. Hom m.
worben sind, stnb fetzt auch vom Aeich Unb 5p rc üben die nötigen Mittel bewilligt worden, um die begonnenen Arbeiten in diesem Sommer zu beendigen. Es handelt sich vor allem noch um die zusammengestürzte nordöstliche Eue. die Herstellung der Umgebung unb bic geschickte Anp lanzung bes umgebenben WalbeS Hoffentlich wirb der jetzt noch recht unschöne Anblick mit bet ebenso unerfreulichen Erinnerung an bic .Zerstörer recht halb wieder unter den hohen Tannen verschwinden. Allerbings das alle, unvergleichliche Landfchastsbllb wird vc-hl nie wieder erreicht werden können. Wenn bann einmal bet französische General Wordacq wieder, ho sentlich in fried ich^r Absicht, die TaunuSgegend besucht unb aui Gründ eingehenderen Studium- moderner deutscher Limes-Forschung die Auinen des Feldbera- kastells besichtigt, wird er hoffentlich einen richtigen Begriff von unserer ernstlichen deutschen Denkmalspflege mit nach Haufe nehmen und seine frühere Anschauung korrigieren Hoffentlich werden auch die deutschen Touristen sich nicht noch dem französischen Borbilde richten, sondern hier an der Erhaltung eines Wahrzeichen- aus bet Bvrzelt unseres Taunus beitragen. ES sind übrigens Bestrebungen im Gange, das ganze Gebiet vom Boten Kreuz an aufwärts als Naturschutzgebiet zu erklären.
Für die Felbberelnlgung Großen- Linden soll die Herstellung von 5 Feldwegbrücken in Eisenbeton, sowie die Regulierung deS Diesebaches, veranschlagt zu rb. 10000 5UC in verschieben en Losen vergeben werden. Die DerdingungSunter- lagcn liegen auf der Bürgermeisterei Drohen-Linden offen, wo auch bic Ange- bote verschlossen und postfrei, in Drozenten des Kostenanschlags einzureichen sind. EröffnungSterrnin: Donnerstag, den 26. April d. 3-, vormittags 10*,, Uhr. auf dem AathauS zu Grohen-Linden. Freie Auswahl Vorbehalten. 4062D
Gietzen, den 13. April 1928.
HefstfcheS Stulturbauamt H. Steinbach, Reg.-Baurat.
'Holzverfteigerung bet Gemeinde Gtda, Distrikt Brühl Montag, ben 23. April, vor«. 9 ilbt an Ort und Stelle.
780 St 3i.-6tg. 1 Klaffe, 49/11., 114/111., 2380;IV., 1120 V., 740 VI.-VIII.,50 rm sti^-Scheit- und Zknüppelh.
Zusammenkunft am RatdauS. 4060D] Der Gemeindevorsteher.
Große Müssen-Irtignng ^rciiüfl, den 20. April, nachm. ab 2 Ahr, versteigere ich im „Löwen", Aeuenweg 28:
Schlafzimmer, Speisezimmer, 32 Letten mit Stell unb Matrahen, 12 Sofas (sehr gut erhalten), 6 Sessel, drei Meiderschränke (fass neu), ttüchenschränke, eine LranbNsse, Teppiche, einen Auszlchtisch (fass neu), zwei achteckige Tische, ttüchenstsche, 3er- likvs, Lüfetts, Silber, 2vaschmaschinen, eine Truhe auS dem Fahre 1753 u. v. a. Listige Herren- unb Doraenräber.
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