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Nr. 16 Erster Blatt

178. Jahrgang

vonnerrtag. 19. Januar 1928

Oer Abschluß der Berliner Länderkonferenz

Die

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4.

5.

3.

das Ausgehcn kleinerer Länder in Nachbarlän­der, sowie für die Auslosung von Enklaven und Exklaven stellt die Reichsregierung ihre guten Dienste zur Verfügung. Sie ist insbesondere be­reit, eine Stelle zu bestimmen, welche in enger Fühlungnahme mit den Ländern an­regend, vermittelnd und aus Anruf der Beteilig­ten als Schiedsinstan; tätig wird.

Zur Vereinfachung der Gesamloer- w a l t u n g des Reiches wird die Reichsregie-

Oie letzten Referate.

Vereinfachung der Verwaltung.

Berlin, 18. Ian. (Privatinformation.)

fast immer

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Die Derwaltungsreform in den Ländern be­dinge keine grundstürzende Qlenöerung der ver­fassungsrechtlichen Struktur des Reiches die zwangsmäßige Vereinheitlichung der Derwal- tungsorganisationen der Länder sei abzulehnen, weil sie für die Verwaltungsreform unmöglich sei und schädlich wirke.

finanzielle Aushöhlung oder ähnliche Maßnahmen zum Schaden der Lander er­weitern.

wenn kleinere Länder in Rachbarlän­dern aufzugehen wünschen, so soll dieses Aufgehen nach Möglichkeit erleichtert wer­den. Die Auslösung der bestehenden zahlreichen kleinen Enklaven und Exklaven im Wege freier Vereinbarung erscheint wünschens­wert.

Die Länder werden häufiger und beschleunigter als bisher untereinander Verein­barungen zu Rechts- und verwal- tungsongleichung und Vereinfachung treffen, bei deren Abschluß die Reichsregierung mitwirkt.

Die Lösung des G e s a m t p r o b l e m s soll durch den Bericht eines Ausschusses vorbereitet werden, der zu gleichen Teilen von der Reichsregierung und den Länderregierungen beseht wird. Die Regierungen der im ver- fassungsausschuh des Reichsrates vertretenen Länder werden je einen Vertreter in den Aus­schuß entsenden. Der Ausschuß hat das Recht der Zuwahl. Er kann Sachverständige hinzuziehen. Den Vorsitz des Ausschusses führt

der Reichskanzler.

II. Die Reichsregierung hat im Interesse der Lö­sung des Gesamtproblems folgende Maß­nahmen in Aussicht gestellt:

1. Zur Beseitigung finanzieller Rot- st ä n d e von Ländern, die durch die Entwicke­lung der Verhältnisse eintreten, ist die Reichs­regierung bereit, über die geltende verfassungs­mäßige Zuständigkeit hinaus geeignete Verwaltungsbereiche solcher leistungs­schwach gewordenen Länder auf das Reich zu übernehmen.

2. Zur Herbeiführung von Vereinbarungen über

Sicheim Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Wege zur VersaffuW- und Derwaliungsresom Das Schlußproiokoll der Konferenz.

Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder »ahm heute vormittag 10 Alfcr die Beratungen wieder auf, und zwar begannen sie sofort mit lern Referat über den dritten Punkt der Tages- »rdnung, der die Probleme der Verwaltungs­reform umfaßt.

Oer sächsische Innenminister Prof. Or. Apelt

schloß sich in seinem Referat dem Standpunkt Les bayerischen Ministerpräsidenten an, daß die Trage der Verwaltung«- und Derfassungsresorm v h n e Verquickung mit dem Problem des Ein­heitsstaates behandelt werden könnte, zumal Dieses letzte Problem noch nicht soweit ent­wickelt sei, wie die etwas ungeduldige öffentliche Meinung in Rorddeutschland das erwartet habe. Das Bedürfnis nach einer Derwaltungsreform ergebe sich einmal aus den Erfahrungen der Kriegs- und Rachkriegszeit, dann aus der Rot- wendigkeit, alle Erfparnismöglichkeiten auszu- nuhen. Diese Sparmöglichkeiten dürften allerdings nicht überschätzt werden. Der Minister ist der Auffassung, daß das ganze Problem nach zwei Errichtungen hin durchgearbeitet werden muh, erstens in der Richtung der Vereinfachung unö Verbilligung der Verwaltung, zwei­tens durch eine möglichst weitgehende Rechts­angleichung auf dem Gebiete der Verwal­tung innerhalb Deutschlands: mit schematischen Beschlüssen sei den Dingen allerdings nicht bei­zukommen. Als Beispiel verwies Dr. Apelt auf die Bestimmung des Reichsbeamtenbesoldungs- Sesetzes, wonach jede dritte sre iw er -

ende Beamten st eile nicht wieder be­setzt wird. Mit solchen Methoden komme man iricht weiter. Es komme dagegen darauf an, den Aufgabenkreis der öffentlichen Ver­waltung einzuschränken. Deutschland habe sich immer mehr zu einer Art Wohlsahrts- ftaat entwickelt. Wir müßten uns aber darüber klar werden, daß die Entwicklung nicht weitergehe, schon nicht im Hinblick auf die Reparationsver­pflichtungen. Wenn auch Untersuchungen zu dem Ergebnis geführt hätten, daß 75 Prozent der Aufwendungen der Verwaltung notig seien, so blieben immer noch 25Proz. übrig, bei Venen der Hebel angesetzt werden könne. Streng zentra­listisch könne Deutschland nicht geführt werden, denn es brauche einen Unterbau von lebens- , v ollen Selbstverwaltungskörpern: im Gegenteil inüsse das regionale Prinzip gestärkt werden. Ila dem heutigen demokratisch-republikanischen Dolksstaat sei der Reichsrat ein unmög- l iches Gebilde in einer Form, daß er gleich­berechtigt neben dem Reichstage wird, etwa wie früher der Bundesrat. An seine Stelle müsse man ein Staatenhaus sehen, in dem neben den Vertretern der regionalen Wirtschaft, der Kulturträger der kommunalen Körperschaften, die Landesregierungen ihre Vertretung haben, wobei freilich auf eine Instruktion dieser Vertreter ver­zichtet werden müsse. Professor Apelt schloß seine Ausführungen, indem er nochmals betonte, daß der Selbsterhaltungstrieb der Länder erhalten urb gestärkt werden müsse.

Oer bayrischeInnenmmister Or. Stützet betonte in feinem Korreferat, das Kernstück der gesamten Derwaltungsreform sei die Bereini­gung des Derhältnisses zwischen Reich -und Län­dern durch Festlegung ihrer Betätigungsgebiete. Eine endgültige, wirklich durchgreifende Bereini­gung des Derhältnisses laßt sich nur durch Aen- derung einer Reihe von Verfassungsbestimmun- aen in der Richtung der Stärkung des vundes staatlichen Charakters des Reiches, aber ohne grundstürzende Aenderung dec verfassungsrechtlichen Struktur des Reiches herbeiführen. Für die Derwaltungsreform ist vor allem die verfassungsmäßige bestimmtere Fest­legung der gesetzgeberischen Zuständigkeit zwischen Reich und Ländern und die Festlegung des Grundsatzes, daß die Reichsgesetze durch die Län­der vollzogen werden, notwendig. Solange eine Aenderung der Verfassung in diesem Sinne nicht erreicht ist, muh schon auf der Grundlage der gegenwärtigen Verfassung folgendes verlangt Derben:

1. Es muh das Reich sich auf Ausschöpfung dec Zuständigkeit in Gesetzgebung und Verwal- litig auch wirklich reichswichtiger Ange­legenheiten und besonders in der Gesetzgebung auf Rahmengesetze beschränken.

2. Ist auf einem Gebiete der Gesetzgebung oder Verwaltung einheitliche Regelung erwünscht, aber durch Vereinbarungen der Länder er­zielbar, so ist dieser Weg einzuschlagen.

3. Der Vollzug der Reichsgesehe muh grundsätzlich den Ländern zustehen. Ausnah­men sind auf unabweisbare Rotwendigkeiten zu beschränken.

4. Der Aufbau weiterer Reichsverwal- lringsbehörden ist, weil er zur Aufsplit­terung der Länberverwaltungen führt, zu un­ter l a f f e n. Bestehende Reichsverwal tungsbe- hörden sind auf ihre unbedingte Rotwendig- icit nachzuprüfen und, soweit möglich, ab* lubauen.

Ein Redaktionskomitee, dem zwei Mitglieder des Reichskabinetts, Staatssekretär P ü n d e r von der Reichskanzlei, ferner der preußische, bayerische und sächsische Ministerpräsident und eine Reihe Vertreter kleinerer Länder angehörten, hat dann in mehr­stündiger Sitzung folgende Kundgebung beschlossen, die von dem Plenum der Landerkonferenz angenom­men wurde:

Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß der Wiederaufstieg unseres Volkes nur auf der Grund­lage einer einmütigen und verständnisvollen Z u - fammenarbeitzwifchenReichundLän- dem erfolgen kann, sind Reichsregierung und Län- derregierungen in ihrer heute zum Abschluß ge­langten Konferenz nach eingehenden Beratungen zu folgenden Ergebnissen gelangt:

I. Reichsregierung und Cänigroertreter sind der Auf­fassung, daß die Weimarer Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Länder unbe­friedigend ist und einer grundlegenden Re­form bedarf, wenn auch darüber, ob die Reform die unitarischen oder die föderativen Kräfte stärken soll, oder welche Vereinigung beider Kräfte in neuer Form möglich ist, eine Uebereinstimmung nicht er­zielt werden konnte, so bestand doch darüber Einig­keit, daß eine starke Reichsgewalt notwendig ist. 3m übrigen wurde In folgenden Punkten Einver­ständnis erzielt:

L 3cbc Teillösung ist bedenklich, insbe­sondere soll die Gesamtlösung nicht baburd) er­schwert werben, bah leistungsschwache Länber vom Reich alsReich Ständer" ausgenommen werden, finanziellen Notständen von Ländern, welche durch die Entwicklung der Verhältnisse eintreten, soll durch andere geeignete Maß­nahmen entgegengewirkt werden; als solche kommen Dotationen sticht In frage.

2. Das Reich soll seinen Machtbereich nicht durch

Llm das Reichsschulgesetz.

Der Artikel 16a gefallen.

Eigene Drahtmeldung des .Gießener Anzeigers".

Berlin. 19.Ian. Landerkonferenz, Konflikt im Zentrum und Kampf um das Schulgesetz sind augenblicklich Ereignisse, die der Innenpolitik eine selten starke Spannung geben. Zwar ist der Streit um den § 16a des Reichsfchulgesetzes, der eine Auslegung im Sinne der Anerkennung des bayerischen Kokordates durch ein Reichsgesetz er­möglichte, nachdem die Volkspartei gegen ihn Stellung genommen hatte, nach einer Vereinbarung innerhalb der Regierungskoaliston f o r t g e f a I- l e n. Damit ist ober nur ein Teilproblem des gan­zen Reichsschulgesetzesgelöst", während die Be­ratung über den §20, der die S i m u l t a n s ch u l e betrifft, noch nicht wieder begonnen Hot. Aus volks- parteilichen Kreisen wird zu diesem umstrittenen Paraaraphen immer wieder erklärt, daß man kei­nesfalls auf d i e Erhaltung der Si­multanschulen verzichten wolle, was na­türlich Anlaß für einen neuen Konflikt geben würde. Aber selbst in Kreisen der Regierungskaa- lition scheint man überraschend allgemein der An­sicht zu fein, daß may den Kämpfen um die ein­zelnen Paragraphen des Schulgesetzes nicht allzu große Bedeutung beimessen dürste, da die Aussich­ten der Gesetzesvorlage von diesem Reichstage an­genommen zu werden, immer geringer würden.

5. Bei den Fonds ist die Reichswichtig- keit bet Zwecke auf Reichsunentbehrlichkeit nach­zuprüfen. Fonds für Zwecke, bie zur Zu­ständigkeit der Länder gehören, sind zu beseitigen. Beim Finanzausgleich ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Bestehende Fonds sind grundsätzlich schlüsselmätzig und nur über die Landesregierung zu verteilen.

rung demnächst im Reichsrat neue Vorschläge für das Reichsverwaltungsgericht machen.

III. Reichsregierung und Cänberregicrungen sind sich darüber einig, daß Maßnahmen' zur Sicherstellung sparsamster finanzge- b a r u n g in Reich, Ländern und Gemeinden ge­troffen werden müssen. Ein Ausschuß, bet unter Vorsitz des Reichsfinanzministers aus mindestens vier finanzministern der Länder besieht, soll näher prüfen, welche Wege in dieser Richtung gangbar er­scheinen.

IV. Bezüglich der fragen der Verwaltungs­reformen sind sich Reichsregierung und Landes­regierungen über die Rotwendigkeit beschleunigter Durchführung von entsprechenden Reformen in Reich und Ländern einig. Diese Reformen haben sich ins­besondere auf folgende fragen zu erstrecken:

a) Zweckentsprechende Zusammenlegung von bisher nebeneinanberbestehenden Behörden;

b) zweckmäßige und den heutigen Verkehrsverhält- uisfen angepahte Abgrenzung der Bezirke bet Lokal- und Mittel behörben.

Um eine Gleichmäßigkeit in der Durchfüh­rung der notwendigen Verwaltungsreformen in den Ländern und eine Uebereinstimmung in den ent­sprechenden Maßnahmen des Reichs sicherzustellen, sind sich Reichsregierung und Länderregierungen dar­über einig, bah es zweckmäßig ist, wenn

a) Landesregierungen der Reichsregierung (Relchs- sparkommissar) ihre Verwaltungsreformpläne milteilen;

b) der Reichssparkommissar sich auf Antrag der Landesregierungen zu ihren Plänen gutadjt- l i ch äußert. 3n diesem falle werden die Landes­regierungen dem Reichssparkommissar Gelegen­heit geben, sich bei den in Betracht kommenden Lcmdesbehörden zu unterrichten. Auch sind sie bereit, die Gutachten des Reichssparkommistars den beschließenden Körperschaften vor der Be- schluhfasfnng zuzuleiten.

Mit der näheren Durchprüfung der in Betracht kommenden fragen wird der zu 1,5 erwähnte Aus­schuß betraut werden.

21m Schluß der Diskussion über diese Kund­gebung sprach Bürgermeister Petersen dem Reichskanzler den Dank der Versammlung für die Einberufung und Leitung der Konferenz und dem Staatssekretär in der Reichskanzler Pündet, den Dank für die Vorbereitung der Konferenz aus. Dann schloß in Vertretung des dienstlich verhinderten Reichskanzlers der Vize­kanzler Reichsjustizminister Exz. H e r g t die Ta­gung mit folgenden Worten:

Meine Herren I Ramens des Herrn Reichs­kanzlers darf ich meinerseits dem Danke der Reichsregierung Ausdruck verleihen. Ich weih nicht, ob es Ihnen bewußt geworden ist: Heute ist der 18. Januar. Wir denken an einen anderen 18. Januar, wo auch über die Reichs­geschicke verhandelt worden ist. ... Damals konn­ten die Verhandlungen sofort zu einer Lösung geführt werden, und der Jubel ganz Deutschlands stand hinter dieser Lösung. Meine Herren I Wir sind heute zu unserem Bedauern nicht in der Sage, unserem Volke eine Endlösung zu bringen. Wir haben hier nur eine Frage mit ernstem Willen anpacken können. Aber doch sehen wir Möglichkeiten für die Zukunft. Ich, habe mit großer Freude und das ist auch die Auffassung des Herrn Reichskanzlers aus den breitägigen Verhandlungen und aus den, vielen Reden hier immer und immer wieder die Der - ständigungsbereitschaft herausgehört und das ist eigentlich das positivste Er­gebnis unserer Tagung, daß es gelungen ist, eine f° große, so verschiedenartig zusammengesetzte Versammlung doch letzten Endes in großen Linien SU einer Verständigungsbereitschaft zu bringen. Unö ferner, meine Herren, ist es wohl aller- Meinung,^daß die Sache nicht etwa nun mit dieser Tagung beendet sein soll, daß nicht etwa die Ausschüsse, die wir in Aussicht ge­nommen haben, nun bloß des Dekorums willen gebildet werden sollen, sondern daß in ihnett weiter ernfte Arbeit geleistet werden soll. Wir sehen also hosfnungsfreudig in die Zukunft unö mit diesem Gefühl der Hoffnung unö deö Vertrauens auf öie Zukunft, die auch die schweren Fragen, die uns hier beschäftigt haben, einer Lösung zuführen wird, darf ich die Tagung hier­mit schließen"

Drntf und Verlag: Vrühl'sche Univerfitäk'Vvch- und Steindruckerel B. Lange in Gletzen. Lchrlstlettung und Seschäftrftelle: Schnlstrahe Z. sämtlich in Metzen.

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Erstes Echo.

Die Berliner Presse zum Ergebnis der Konferenz.

Zu dem Ergebnis der Länderkonserenz nimmt bisher nur ein Teil der Berliner Blätter Stel­lung. Mehrere Zeitungen, so die Kreuzzeitung und die Deuttche Tageszeitung, behalten sich ein näheres Eingehen auf die Resultate der Konferenz vor. Die D. A. Z. sagt unter der Niederschrift: »Gin Anfang": Es ist nicht viel, was als Ergebnis deS großen Länderkongresses gebucht werden kann: Eine Entschließung und zwei Ausschüsse. Aber es ist immerhin ein Anfang, auf dem weiter gebaut werden kann.

Denn das, was in der gemeinsamen Kund­gebung der Reichsregierung und der Länder­regierungen vorgefchlagen ist, unter dem Gesichtspunkte der Gefamtlösung Schritt für schritt durchgeführt wird und das deutsche Volk fordert, daß es energisch und beschleunigt durchgeführt wird, so sind wir schon ein Stürf weiter gekommen.

Besonders hebt dann noch das Statt die auf öer Konferenz gemachte gemeinsame Feststellung hervor, daß mindestens auf dem Gebiete des Verhältnisses zwischen dem Reich und den Län­dern die Weimarer Verfassung einer grundle­genden Reform bedarf. Die Tägliche Rundschau schreibt: Die auf der Länder­konserenz angenommene Ent chließung ist in der grundlegenden Feststellung ein Kompromiß von einer sehr begrenzten Bedeutung. Die Frage, ob bei einer Reform der Weimarer Versa, fung die föderalistische oder die einheitsstaatlche Rich­tung befolgt werden soll, ist vollständig offen gelassen worden. Die Börsenzeitung ist der Ansicht, daß die Länderkonferenz in maß­vollen Grenzen positives geleistet und erwünschte Klärung gebracht hat. Wege zur Sparsamkeit und zur Vereinfachung in der Staatsmaschinerie sind gewiesen und der Beweis ist erbracht, daß auf der Beschreitung dieser Wege Deutsch­land toicbtigere Gegenwartsarbeit zu leisten hat, als Probleme zu wälzen, deren schwankende Schatten hinter öHngenberen Tages ragen zurück- treten müssen. DieGermania", das Ber­liner Organ des Zentrums, bezeichnet nicht die Entschließung der Konferenz als das wichtig­ste Ergebnis des Länderkongresses, sondern

die Erkenntnis, daß die staatlichen, bureaukratifchen Instanzen das große innerdeutsche Problem nicht meistern können. Seine Lösung könne nur gefunden werden, auf dem breiten Grunde einer allge­meinen Volksüberzeugung. hier liege eine große Aufgabe. Dr. Luthers

Bund wolle sie in Angriff nehmen.

Das Blatt hofft, daß ihm jene Aufrütte­lung der ©ei ft er gelingt, ohne die der Weg zum neuen Reiche nicht geebnet werden könne. In derVossischen Zeitung" heißt es: Immer langsam voranl Das könnte man ja viel­leicht angesichts der Schwierigkeit der Materie noch begreifen, aber wenn man das Protokoll dieser Konferenz tragisch nehmen wollte, so müßte man tatsächlich daran verzweifeln, daß in ab­sehbarer Zeit für eine Vereinheitlichung des Reiches irgend etwas Wirksames geschehen könnte. Glücklicherweise werden ja die Ver­hältnisse mächtiger sein, selbst als die Herren Ministerpräsidenten der Länder. Hoffent­lich leistet der Ausschuß, dessen Bericht nunmehr die Lösung des Gesamtproblems" vorbereiten soll, etwas konkretere Arbeit. DerVor­wärts" spricht von einem denkbar mageren Ergebnis. Zu einem solchen Ergebnis, so sagt das Blatt, war das Aufgebot von den hundert Re­gierungsbeamten wirklich nicht erforderlich. Die Länderkonferenz vom Januar 1928 wird in der Geschichte der deutschen Verfassung eine gleiche Berühmtheit werden, wie das Hornberger Schießen.

NnaA btt .dadurch 2 n,ch, redlich!^ fleben, )tenten Ar»? clDifl abeu |orr <®tetbe. Glichen Ä.'hni ^toarfon °bachtunae?^ern .natürlich LU 'Sxr- 1 feststellen, L Ä! Sich ? w? bescheiden Ä.Wt von

En das ' er beobachten Fachstudien des Lch. ' oie charakteristischen Kr hanptsternbilder ißt hat, durch einfach 1 kannten zu unbe- ufchreiten «denn aus darf man sich nicht immer an die Aus- nur Lehrern, sondern gesagt. Es soll auch hm an Stoss sehlen - Auszählen und Ae- aus die Dauer ein- bietet immer etwas nan das Fortschreiten rszeit, oder man un« kzleitsstuien,Groß n" Standort von Planeten R Aecht- oder Rück« rglcicht die Schnellig- Mars mit der Lang- Saturns, der Mond, rin Kapitel für sich, hlen bet Tage eines von verschiedenen Pe- vllmond ist eine teiv ieriger ist die ungc-

Erscheint lügUth,außer Sonntage und Feterlag«.

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