Aus der Provinzialhauptstadt. !
Giehen. den 18. Dezember 1928.
Die Haftpflicht des Ladeninhabers bei Hchneeglätte im Laden.
Vor kurzem halte sich das Reichsgericht mÜ folgendem Salle zu beschäftigen: Sin« Kundin kommt m den Laden eines Bäckermeisters in Hannover. Der Laden hat einen Terrazzo, fußböden. Aus diesem Fußboden befinden sich Schneestücke, die andere Kunden in den Laden geschleppt haben. Die Kundin kommt auf dem durch diese Schneestücke doppelt glatten Fußboden zu Fall und zieht sich einen schweren Oberschenkelbruch -U. Sie klagt gegen den Bäckermeister auf Schadenersatz. Das Landgericht Hannover und das Oberlandesgericht Celle weisen die Schadenersatzklage ab. Die Sache geht im Rcvisionslvege an das Reichsgericht, welches das Urteil des Oberlandesgerichts Celle aufhebt und di« Sache zur anderweitigen Der- handlung und Entscheidung an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurückverweist.
Die Begründung des Reichsgerichts führt u. a. aus: Wie das Oberlandesgericht nicht verkennt, hat jeder, der auf einem Grundstück einen Verkehr eröffnet, auch für die Verkehrssicherheit Sorge zu tragen. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch für Ladeninhaber. Für völlig« Ge'ahrenfreiheit hat allerdings niemand einzustehen, da diese unmöglich ist. Der Der. kehrssicherungspflicht wird vielmehr genügt, wenn bi« nach den Um- ständ « n erforderlichen Sicherheits- mahnahmen getroffen worden sind. Wenn man nun unter diesen rechtlichen Voraussetzungen die gegebenen Umstände prüft, so ist zu beanstanden, daß das Oberlandesgericht meint, dem Bäckermeister sei nicht anzusinnen gewesen. Sand, Asche oder Sägespäne in den Laden zu streuen. Daß diese Mittel nicht zur Beseitigung der Glätte geeignet gewesen wären, sei nicht festgestellt. Das Oberlandesgericht meint vielmehr, daß durch das Streuen dieser ab* stumpsenden Mittel der Terrazzofuhboden verdorben würde. Dieser Grund kann aber nicht durchschlagen, um ben Bäckermeister wegen des Richtstreuens im Laden zu entschuldigen. Wählt« der Bäckermeister den Terrazzofubbodenbelag, so muht« er auch dafür Sorge tragen, daß dadurch keine Gefahr für die Käufer entsteht, die den Laden betreten. Ebenso konnte der Bäckermeister Matten oder Strohläufer legen. Zweifellos kann ein streupflichtiger Hausbesitzer zu seiner Entschuldigung geltend machen, er sei gegenüber plötzlich niedergehenden großen Schneemassen außerstande gewesen, für sofortige Reini. gung d«S Bürgersteiges zu sorgen; anders liegt aber die Sache bezüglich der I n n e n r ä u m e. Hier ist der Inhaber sehr wohl in der Lage, auch bei plötzlichem und anhaltendem Schnee-- toetter Sicherungen zu treffen.
Dies« Ausführungen sind für jeden Ladeninhaber von grundsätzlicher Bedeutung, und es kann daher nur der allgemein« Rat erteilt werden: Wollt Ihr Euch vor Schaden hüten, dann tut lieber au viel, als ein ganz kleines bißchen zu wenig!
Seotnti oer tungmiM Ml!
Unfugstifter handelt, so darf man wohl erwarten, daß eine ganz exemplarische Strafe verhängt wird, die ihnen und auch allen anderen übermütigen Nachtschwärmern ein füraüemal die Lust nimmt, ihren Ucbermut oder ihre Böswilligkeit an der Feuerwache ausAulafJen.
Die Wahlen zum Landeskirchen- t a g sind gegenwärtig im ganzen Hessenland« im Gange. Aus der Provinz Oberhessen liegen uns bis jetzt nur von einigen Orten Bericht« über den Ausfall der örtlichen Wahlen vor. Im Hinblick darauf, daß man aus zeitlich verschieden herauskomme bei Einzelergebnifsen keine Schlüsse hinsichtlich ues Gesamtergebnisses ziehen kann, werden wir über den Ausgang bie'er Kirchenwahlen berichten, sobald daS Endresultat der Provinz Oberhessen vorliegt.
** Reichsb ahn und Ski-Deförde- runq. Am Sonntag sind zum Zug ab Gießen 5,32 Uhr (Durchgehende Sti-Waen nach Schotten) jedem Skisahrer für die Ski-Beförderung 50 Pfennig ab verlangt worden, obgleich die Fahrgäste ihre Ski im Abteil bei sich halten. Wie der Ski-Klub Gießen durch Rachfvage bei dem Eisen- bahnverkehrsamt festgestellt hat, handelt es sich hierbei lediglich um ein Mißverständnis eines Beamten. Es ist kürzlich im Interesse der Ski- Sportler, wie gestern berichtet, eine Bestimmung dahin erlassen worden, daß der Fahrgast berechtigt ist, seine Ski wie ein Fahrrad zum Packwagen zu geben. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch für den Fahrgast nicht. Wer feine Ski mit sich in das Abteil nehmen will, kann dies nach wie vor kostenlos tun. Selbstverständlich kommen nur solche Abteile in Frage, in denen der Reisende Sportgerät mi> sich führen darf. Cs besteht somit kein Grund zur Beunruhigung. Gin Vorgehen der Reichsbahn, wie es irrtümlich bei dem einen Zug geschehen ist, stünde auch im Gegensatz au der anerkennenswerten Unterstützung, die die Reichsbahn dem Ski-Sport, insbesondere auch dem Vogelsberger Ski-Sport, angedeihen läßt. Der Ski-Club Gießen hat mit dem hiesigen Eifenbahnverkehrsamt vereinbart, die Beförderungsscheine feiner Mitglieder zu sammeln und dem Amt geschlossen zur Reklamation vorzulegen.
•• Zwei Briefe, bi« in Gießen 38 Stunden Beförderungszeit brauchten Ein (? häftsmann im Seltersweg übermittelte uns zwei V. efumschläas, die laut Poststempel am 8. De- zember zwischen 18 und 19 Uhr dem Gießener Post
<5tefc»ner Wochenmarltyrtise.
<Ss kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 210 bis 220. Matt« 30 bis 35. Käse (10 Stück) 60 bis 110, Wirsing 12 bis 20. Weiß- traut S bis 15, Rotkraut 15 bis 25, gelbe Rüben 10 bis 20, rote Rüben 10 bis 20. Spinat 20 bis 35, Unter Kohlrabi 8 bis 10. Grünkohl 15 bis 25. Rosenkohl 40 bis 60. Feld alat 80 618 100, Tomaten 30 bis 40. Zwiebeln 12 bis 20, Meer- rettich 50 bis 150. Schwarzwurzeln 40 bis 60, Kartoffeln 5, Aepfel 20 bi- 40. Birnen 10 bis 30. Dörrobst 35 bis 40, Honig 40 bis 50. junge Hähne 100 bis 110. Suppenhühner 100 bis 120. Gänse 90 bis 120, Rüsse 60 bis 80 Pf. das Pfund: Sier 1? biS 18. Blumenkohl 60 bis 120. Endivien 10 bis 20, Lauch 10 bis 15, Rettich 10 bis 20, Sellerie 10 bis 50 Pf. das Stück. Wirsing der Zentner 10 bi« 12 Mk., Weißkraut 6 bis 7. Rotkraut 12 bi« 15, Aepfel 20 bis 35, Dirnen 10 bis 20. Kartoffeln 3,80 biS 4,50 Mk.
Bornotizen.
— TageSkalender für Dienstag. Stadttheater: „(Sine Frau von Format", 19.15 bis gegen 22.30 Uhr. — Lichtspielhaus, Bahnhof- straße: .Der letzt« Walzer". — Astoria-Licht- spiele: .Ein Mädchen vom Zirkus".
— Stadttheater Gießen. Aus dem Stadt, thealerbureau wird uns geschrieben: Die Operette „(Sine Frau von Format" beginnt 19.15 Uhr. — Freitag geht zmn ersten Male .Das Schwalbennest" In Szene. — 3m Schauspiel ist zu Leo Tolstois 100. Geburtstag „Und das Licht scheinet in der Finsternis", Drama in vier Akten, in Vorbereitung. Das Stück wird am ersten Weihnachtsfeiertag erstaufgeführt. — „Der Prozeß Mary Dugan" wird morgen, Mittwoch, 20 Uhr zum zweiten Male wiederholt. — Das mit so großem Erfolg in Szene gegangene Weihnachtsmärchen .Piniepunk" wird am Sonntag, 23., 15 Uhr, und am Mittwoch, 26. und Donnerstag, 27. Dezember, wiederholt.
— Oberhessischer Geschichtsverein. Den zweiten Vortrag dieses Winters hat der Marburger Historiker Prof. Dr. E. Stengel übernommen, der bekannte Herausgeber der „Marburger Studien zur älteren deutschen Geschichte" und der „Quellen und Studien zur Derfassungs- aeschichte des Deutschen Reiches im Mittelalter und Neuzeit". Der Vortragende wird am Donnerstag, 20. Dezember, sprechen über den „Kurverein von Rhens (1338) und feine Stellung in der großen Politik der Zeit". Auch Nicht-Mitglieder sind als Gäste willkommen. Wir verweisen auf die Anzeige vom vorigen Samstag. — Die gestrige Ankündigung im Tagestalender beruhte aus einem Irrtum.
— Der Bund „Haus und Schule" veranstaltet am Mittwoch, 19. Dezember, abends 8 Uhr, in der Johanneskirch« eine Weihnachtsfeier. (Siehe heutige Anzeige.)
*• Grober Unfug an den Feuermeldern. Die kürzlich gemeldeten Bestrafungen einiger junger Leute, die ihren Uebermut in der böswilligen Alarmierung der Feuerwache befriedigten, scheint als Warnung noch nicht genügt zu haben. In der letzten Nacht trieben zuchtlose Burschen erneut in umfangreichem Maße ihr böswilliges Spiel mit der Feuer- wehr. Nicht weniger als viermal wurde die Feuerwache aus Schabernack alarmiert. Während es bei den drei ersten Fällen des Ausrückens leider nicht gelang, Feststellungen hinsichtlich der Täter zu
machen, wurden nach dem oferten böswilligen Alarm, der die Feuerwehr nach der Alicenstraße, Ecke Lud- wigstraße rief, in allernächster Näh« mehrere junge Leute bemerkt, die angesichts der Feuerwehrleute plötzlich in scharfem Laufe dadvoneilten, in der Bruchstraße jedoch von den nachfolgenden Feuerwehr- leuten gestellt werden konnten. Herbeigerufene Polizeibeamte stellten die Personalien der Leute fest, jedoch wurde von den Nachtschwärmern die Verübung des Unfugs am Feuermelder bestritten. Sie vermochten jedoch keinerlei Erklärung dafür abzugeben, daß sie angesichts der Feuerwehrleute flüchteten und doch ein reines Gewissen haben wollen. Die Angelegenheit unterliegt zur Zeit der polizeilichen Nachprüfung. Falls es sich bei den jungen Leuten wirklich um die
amt I Vorlagen, dem Adressaten aber erst am Manta g f r u h zugestellt wurden. Die Briefe haben also vom Postamt 1 in Gießen bis zum Scltersweg nur die Kleinigkeit von 38 Stunden für die Beförderung gebraucht. Daß man in derselben Zeit große Strecken unseres Vaterlandes durchfahren kann, fei hier nur erwähnt. Es wäre interessant, vorn Postamt zu erfahren, w i e folche Beförderungszeilen im Orte zu vertreten wären.
*• Verkehrssünder. In der Zeit vom 1. bis 30. November sind folgende Anzeigen gegen Fahrzeugführer dzw. Kraft- oder Radfahrer wegen Zuwiderhandlungen in oerkehrspolizeilicher Hinsicht erhoben worden: sieben Anzeigen wegen Fahrens zur Nachtzeit ohne hellbrennende Laterne, zwei wegen Fahrens auf Bürgersteigen, acht wegen Fahrens mit übermäßiger Geschwindigkeit, vier wegen Fahrens, ohne die rechte Straßenseite einzuhalten, zwei wegen Fahrens durch gesperrte Straßen und 37 wegen sonstiger Zuwiderhandlungen In oerkehrvpolizeiiichex Hinsicht.
Eingesandt.
(Für Form und Inpau adet unter dieser Rubrik Nehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Eine Frage an da» Dolizeiamt.
Mein elfjähriger Junge hat sich seit zwei Tagen eifrig dem Rodeln hingegeben und ist, um zum Rodelplatz zu kommen, mit einem kleinen Schlitten auf „öffentlichen Straßen" gefahren. Dieser „Unfug" ist aber durch die gestrige Bekanntmachung des Po° lizeiamts Gießen „bei Strafe verboten". Ich habe meinen Jungen noch gestern abend von diesem Verbot in Kenntnis gesetzt. Daraufhin richtete er an mich die Frage: „Ja, Vater, wo darf ich denn nun fahren?" Leider war es mir nicht möglich, ihm eine Antwort zu geben, und ich unterbreite daher diese Frage dem wohllöblichen Polizeiamt zur gefl. umgehenden Beantwortung. G. K.
Mehr Licht in die hammstrahe.
Die H a m m st r a ß e ist hinsichtlich der Straßenbeleuchtung leider immer noch sehrüdel dran. Wenn nur eine Lampe mehr vorhanden wäre, was doch schließlich nicht unmöglich sein sollt«, so wäre dem jetzigen Uebelstande schon wirksam entgegengetreten. In der Dunkelheit und bei regnerischem Wetter ist es gegenwärtig mangels genügen» der Beleuchtung ganz unmöglich, den Bürgersteia am Bahndamm zu passieren. Hoffentlicht ermöglicht es die Stadtverwaltung recht bald, dem unhaltbaren Zustand abzuhelfen.
Mehrere Anwohner der Hamm st raße.
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allen kommt 9er Weilmae^hman/i^ kömmt utut$ta9t
’ täbrtytan päd^OVERSTOlZ, ^ns$ icder etwas tjat?
Mit dieser Gabe ist der alte Weihnachtsmann wohl in jedem Hause winkommen, OVERSTOLZ ist ja, nicht umsonst die meistgerauchte Zigarette Deutschlands. Wer einem Raucher eine Festfreude bereiten möchte, wird daher sicher die richtige Wahl treffen wenn er ihn mit seiner gewohnten OVERSTOLZr Zigarette überrascht-
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