Ausgabe 
13.11.1928
 
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Chefredakteur

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr Wilh Lange für Feuilleton Dr H.THyriot. für den übrigen Teil Ernst Diumschein: für den An- zeigenteil Kurt Hillmann. sämtlich in Gießen

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«r.268 Erstes Blaff 178. Zahrgang Dienstag, 13. November 1928

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s Gretzener Anzeiger

Mfolge höherer Gewalt. __

ZWL General-Anzeiger für Oberheffen

PaRfcheckfontv: »mrfhtrt am Main H688. Vrvck md ver!eg: VrühNche UniversitLtr.Vuch. und Stetndruckerei K Lange in Sietzen. Schriftleitmrg und Seschäftrsielle: Zchulftrahe 7.

Eine Vermiitlungsaktion im Eifenkonfliki.

Die Parteien folgen einer Aufforderung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Bergemann zu Verhandlungen.

Berlin, 13. Roo. (Priv.-Tel.) In einer Unter­redung mit einem Mitarbeiter desB8rfen-Cou- riers" teilte Regierungspräsident Bergemann (Düsseldorf) mit daß die Parteien bereit» zu gesagt haben, an einer von ihm angeregten Aussprache l e i l; u n e h m e n. Auf die Jrage, in welchen Bahnen sich diese von ihm unternommene Vermittlungsattion bewegen werde, teilte der Re­gierungspräsident mit, das) er ans Zweckmäßig- feilegrünben e» nicht für ratsam halte, schon Zahl TNltteilungen über feine Versiändigungsvorschläge Zu machen, bevor keine Sondierungen bei den Parteien Möglichkeiten für eine Verhandlungsbasis ergeben hätten. Regierungspräsident Bergemann betonte, dah er sich lediglich aus Gründen de» verantwortungsbewuhtseln» ge­genüber der Bevölkerung seines Regierungsbezirks, eine» der größten Industriegebiete des Reiches, und gegenüber der Gesamtwirtschaft zu seiner Vermitt­lungsaktion entschlossen habe. Die Entwicklung in feinem Verwaltungsbezirk mit zur Zeit 140 000 Ausgesperrten führe bei längerer Dauer des sozia­len Kampfes unumgänglich zur Katastrophe.

Ser Spruch des Arbeitsgerichts.

Schiedsspruch und Berbindlichkeils- erklärung für rechtsunwirksam erklärt.

Duisburg. 12. 2cov. (£11) Dor dem Duis­burger Arbeitsgericht wurde am QHontagbor» mittag die Feststellungsklage der Gruppe Rordwest im Arbettskampf in der Metallindustrie verhandelt. Vor dem Gericht hatte sich eine große Menschenmenge angesarnmelt. Zuhörerraum und Dressetisch waren voll besetzt. Zu Beginn der Verhandlung verlas der Vorsitzende die Klage­schrift, die Erwiderung der Beklagten Metall- arbeiterverbüudr und hierauf die Replik des Arbeitgeberverbandes. Darauf leitete der Vor­sitzende die Güteverhandlungen ein. Die 25er- tretet der Arbeitgeberseite bateir in den RechtS- verhandlungen fort^ufahren, da der Arbeitgeber­verband keine Basis sehe, irgendeinen 2Dcg zur gütlichen Vereinbarung in diesem grundsätzlichen Rechtsstreit zu finden. Das Gericht setzte darauf das Streitverfahren fort. Syndikus Dr. G r a u e r t vom Arbeitgeberverband erklärte, daß in diesem Rechtsstreit nicht nur ein Rechtsspruch in rein formeller, sondern auch in materieller Hinsicht gegeben werden müsse. Dr. Grauert besprach sodann die einzelnen Punkte der Fest- stellungsklage. 2luf die Verlesung der von Ar- beits-Äordwest beigebrachten wissenschaftlichen Gutachten die der Gegenseite übergeben worden sind, wurde verzichtet. Herschel, der Vertreter der Beklagten beantwortete hierauf die Aus- führungen des Klägers mit den aus der Gegen­klage der Verbände bekannten Argumenten. Er schloß seine Ausführungen mit der Bitte an das Gericht, die Klage abzuweisen und für die Gültig­keit des für verbindlich erklärten Spruches ein­zutreten. >

Da das ©ort zu weiteren Ausführungen von bei­den Patteien nicht mehr gewünscht wurde, schloß der Vorsitzende die Beweisaufnahme, und das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Nach eineinhalbstün- diger Beratung wurde vom Arbeitsgericht folgender Spruch verkündet:

Ls wird festgestellt, daß ein Tarifver­trag auf Grund de» für verbindlich erklärten Schiedsspruchs vom 30. Oktober 1928 nicht besteht. Die kosten des Rechtsstreites haben die Beklagten zu tragen. Der Wert des Streitobjektes wird mit einer 2TI i lli o n Reichsmark anerkannt. Die Gerichtskosten betragen 500 Reichsmark.

An den Spruch schloß sich eine kürzere Be­gründung an, die noch einmal die wichtigsten Punkte des Streites hervorhob. 2n Duisburger Kreisen wurde erklärt, daß die ausführliche Be­gründung deS Urteils den Parteien noch zu­gestellt würde. Rach der rein formellen Seite hin bestanden über die Zulässigkeit der Feststellungsklage keine Bedenken. Die Beklag­ten hätten mangelnde Passiv-Legiti­mation eingewandt. Das Gericht hat jedoch die Einrede der mangelnben Passiv-Legitimation nicht für begründet erachtet. Es war der Meinung, daß die Beklagten, wenn sie organi­satorisch eine gewisse Selbständigkeit besäßen, doch ein Teil der großen Zentral­verbände seien. Dadurch wird die Passiv- Legittmatton nicht berührt. Das Gericht hat da­her zu einem Urteil kommen können, nachdem die Parteien sich mit der Verhandlung einver­standen erklärten. Materiell ist das Gericht der Ansicht, daß die Feststellungsklage begrün- det sei. Es war auch der Ansicht, daß für ein Schlichtungsverfahren kein Raum war, weil es in einen laufenden Tarifvertrag ein­greift. Es stellt ferner fest, daß auch in for­meller Hinsicht ein Mangel des Schiedsspruches vorliegt.

Oie Gewerkschaften gehen bis zum Reichsarbeiisgerichi.

Essen 12. Rvv. ($11.) Die drei Metall­arbeiterverbände haben einen Aufruf an ihre

Mitglieder erlassen, in dem es heißt: Die drei Metallarbeiterverbände betrachten das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg als ein Fehlurteil und werden den Rechtsweg bis zum Reichs- arbeitSgericht durchfechten. Das Urteil än­dere an der gegenwärtigen Lage nichts. Die Gewerkschaften werden der Arbeiterschaft zu ge­gebener Zeit entsprechende Anweisungen geben und erwarten, daß nur diesen Folge geleistet wird.

Die Kommunisten an der Arbeit.

Essen, 12. Noo. (TU.) Die von den Kommu­nisten ausgegebenen Richtlinien beginnen sich in der Praxis auszuwirken. Es deutet olles darauf hin, daß die von den Kommunisten beabsichtigte Der- fchärfung der Situation eintreten wird. Die geplante Aktion wendet sich vor ollem gegen d i e Rotstandsarbeiter unter der Behauptung, daß es sich bei diesen Notstandsarbeiten um Streik­brucharbeit durch Faszisten handele. Die Angehörigen

des Roten Frontkampfer-Bundes wer­den aufgefordert, in Uniform Streikschutz - t o I o n n e n zusammenzustellen und Streikposten zu besetzen. Wo die Kräne des Roten Frontbundes allein nicht ausreichen, sollen ausgesperrte und er­werbslose Arbeiter herangezogen werden. Die Maß- nahmen sind vor allem auch für den Fall geplant, daß die anscheinend von den Kommunisten in ____

starkem Umfange befürchtete freiwillige Wie­deraufnahme der Arbeit durchgeführt wer­den sollte. Für diesen Fall werden die Roten Front- fämpfer jetzt schon aufgefordert, geschloffen und uni­formiert vor den Betrieben anzutreten und sog. Streikbrecherarbeit zu verhindern. Unab­hängig davon ist auch die Aufforderung ergangen, daß schon jetzt vor den Betrieben mit Transparen­ten usw. demonstriert wird. In Duisburg und Gelsenkirchen ist es nach Bekanntwerden des Spruchs des Duisburger Arbeitsgerichtes zu tom- munistischen Protestumzügen gekommen, an denen einige hundert Personen teilnahmen.

Ausspermngsdebaiie im Reichstag.

Reichsarbeitsminister Wiffell begründet seine Gchlichiungspoliiik.

Berlin, 12. November. (BDZ.)

Auf der Tagesordnung der heuttgen ersten Reichstagssitzung nach den Sommerferien stehen die Anträge und Interpellationen, die sich mit der Aussperrung in der rheinisch-westfälischen Hüttenindustrie befassen. Die Kommunisten haben neben einer Interpellation zwei 2lnttäge eingebracht, in denen die Gewährung der Arbeits­losenunterstützung an die Aus gesperrten und die Aufhebung des gesetzlichen Schlichtungswesens verlangt wird. Das Zentrum beantragt die Gewährung der Arbeitslosenunterstützung an di« Ausgesperrlen und Aenderungen der Tarifvev- tragsverordnung und der Schlichttmgsvevordnung in dem Sinne, dah Streiks und Aussperrungen während der Geltung eines Tarifvertrages un­zulässig sein sollen. Die Sozialdemokra­ten beantragen die 2lnnahme «irres Gesetzes zur Unterstützung zu Anrecht ausgesperrler Arbeit­nehmer. Danach soll den Ausgesperrten die Ar­beitslosenunterstützung ausgezahlt und die an der Aussperrung betelligten Arbeitgeber sollen zum Ersatz der Kosten herangezogen werden. Die Beratung der Anträge zur Aussperrung wird ein geleitet durch

Reitzsarbeitsminister Wissell.

Er teilt zunächst unter lebhaften Hörl-Hört-Rufen der Linken mit, dah vor kaum einer Stunde das Duisburger Arbeitsgericht die 25er- binvlichkeitserklärung des Schiedsspruches für rechtsunwirksam erklärt, sich also dem Standpunkt der Arbeitgeber ange­schlossen hat. Eine Begründung dieser Ent­scheidung hab« der Vorsitzende noch nicht gegeben. Es sei mit Sicherheit zu erwarten, dah das Reichs-Arbeitsgericht angerufen werde, die Rechtslage sei also nach wie vor un­geklärt. Der Minister schildert dann die histo­rische Entwicklung des Lohnstreites und der ersten Schlichtungsverhandlun gen.

Am 13. Oktober haben die einzelnen Arbeit­gebergruppen noch vor Beginn der letzten Schlich­tungsverhandlungen ihren Arbeitern gekündigt. Diese Maßnahme hat die Schlichtungsverfmnd- lungen auherordentlich belastet. Der Schlichter hat sich wiederholt bemüht, die Rechtswirlsarnkeit der Kündigung zu verlängern, um den in der Kündigung liegenden Druck vom Schlichtungs- verfahren zu nehmen. Diese Bemühungen, die für die Arbeitgeberseite keinerlei Prestigeverlust be­deutet hätten, sind nicht von Erfolg gewesen. <5ch habe im friedlichen Sinne schon vor dem Schiedsspruch auf die Parteien eingewirkt. (Rufe bei den Kommunisten:2lber gegen di« Ar­beiter!".) Ich muhte mich aber überzeugen, dah bei der Gegensätzlichkeit der Aufsassungen ein« Verständigung nicht in Frage kommen konnte. Deshalb mußte ich den Schiedsspruch fällen.

Wir war wohl bekannt, daß durch den Schieds­spruch eine neuerliche Belastung der Werke entstehen würde. Ich konnte aber an­dererseits nicht übersehen, daß in anderen Be­zirken der Metallindustrie die Löhne und Ver­dienste der Arbeitnehmer günstiger sind als in der Gruppe Rordwest, und zwar sogar noch nach Durchführung des umstrittenen Schieds­spruches. Diese höheren Löhne sind sogar z. T. frei vereinbart worden. Wirtschaftliche Dinge werden aber natürlich verschieden gesehen.

Jedoch hat auch die Kölnische Zeitung" vom 27. Ok­tober dem Schiedsspruch im wesentlichen zugestimmt und vor weiteren Kampfmaßnahmen gewarnt. (Rufe bei den Kommunisten:Gehören Sie zur Volkspartei?") Bei Erörterung der Rechtslage will und kann ich nicht der Entscheidung der Ar­beitsgerichte oorgreifen. (Lachen bei den Kommu- nisten.) Aber soviel kann ich sagen: Selbst, wenn die Kündigung überhaupt rechtsgültig war, war sie doch erfolgt zum Zwecke des Arbeitskampfes. Die Ent­lassung konnte nur erfolgen, wenn am 1. November

ein tarifloser Zustand vorlag. Andernfalls war die Entlassung eine Verletzung der Friedenspflicht des Tarifvertrages. (Sehr wahr! links.) Ein tarifloser Zustand ist auch nach meiner Ansicht nicht eingc- treten, denn 1. November schloß sich der neue verbindlich erklärte Vertrag dem am 31. Oktober ab­gelaufenen an. War der Schiedsspruch rechtsgültig, so stellt die Kündigung einen Bruch des Tarif­vertrages durch die Arbeitgeber dar (Sehr wahr! links und in der Mitte), weil sie die Durch- fiihrung des Vertrages unmöglich machte. Die Ar­beitgeber waren verpflichtet, die ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen. Sie haben aber trotz alldem die Dinge weiterlaufen lassen. Eine solche Stellungnahme kann nur damit begründet werden, daß ein rechtswirksamer Tarifvertrag nicht zustande- gekommen fei. Die Arbeitgeber nehmen den Stand­punkt ein, daß der Schiedsspruch rechtlich nicht wirksam gewesen sei und diese Rechtswirksamkeit auch nicht durch die Verbindlichkeitserklärung habe erlangen können. Wollten sie diesen Standpunkt durchsetzen, so war es nicht nötig, deswegen 213 000 Arbeiter auszusperren. Die Rechtsfrage konnte durch die Arbeitsgerichte entschieden werden, während in den Betrieben weitergearbeitet wurde. So konnte auch die wirtschaftliche Tragbarkeit des Schiedsspruchs für die einzelnen Betriebe am besten praktisch erprobt werden. Es war also auch zur Er­reichung des von den Arbeitgebern verkündeten Zweckes nicht notwendig, einen Wirtschaftskamps zu entfesseln, der Hunderttausende, vielleicht Mil­lionen in schwerste Bedrängnis bringt und der Wirt­schaft schwere Wunden schlagen muß. (Beifall links.) Ich habe mich bemüht, die arbeitsgerichtliche Ent- fcheidung der Rechtsfrage möglichst zu beschleunigen. Ich will auch alles tun, um die Revision des heute vorn Arbeitsgericht Duisburg gefällten Urteils durch einen möglichst baldigen Termin zu erreichen.

Wenn angeregt worden ist, die Rcichsregierung möge erneut vermitteln, fo glaube ich, daß eine Vermittlung für die Reichsregierung bis zur Klärung der Rechtslage nicht in Jrage kommen kann. Ich siehe auf dem Standpunkt, dah durch den für verbindlich erklärten Schiedsspruch ein rechtsgültiger Tarifvertrag zustandegekommen ist. Ich kann meine Hand nicht dazu bieten, daß der rechtsgültige Tarif durch eine von mir als unrechtmäßig betrachtete Kampfhandlung einer Partei geändert wird.

Ich hall« eS aber für möglich, auch noch jetzt den Zustand herbeizuführen, der durch die Ver- bindlichkeitserklärung herbeigesührt werden sollte, dah nämlich in den Werten der Arbeitgeber­organisation weitergearbeitet wird und die stritttge Rechtsfrage auf dem dafür vorge­sehenen arbritsgerichtlichen Wege ausgetragen und entschieden wird. Eine unrechtmäßige Be­lastung der Arbeitgeber tonnte dadurch nicht ein­treten, wohl aber würde durch das Beschreiten dieses Weges eine schwere Bedrängnis von der deutschen Wirtschaft genommen werden. Wenn sich die Arbeitgeber auch jetzt noch nicht zur Wiedereröffnung ihrer Betriebe entschließen kön­nen, müffen sie sich bewußt sein, daß sie die Verantwr rtung für diese weder tatsächlich noch rechtlich gerechtfertigten Entlastungen tragen. Es fragt sich nun, was für die Ausgesperr­ten geschehen kann. Rach §94 des Arbeitslosen­versicherungsgesetzes kann im Falle von Streiks oder Aussperrungen die Arbeitslosen­unter stützung nicht gezahlt werden. Die Streitfrage ist die, ob das auch für Aussperrun­gen gelten soll, die unter Tarifbruch vor­genommen werden. Der Vorstand der Reichs­anstalt hat dem geltenden Recht gemäß einen solchen Unterschied nicht gemacht vorbehaltlich der letzten Entscheidung des Spruchsenats beim Reichsverficherungsamt Die Reichsregierung hat zu den Anträgen auf Gewährung der Arbeits­losenunterstützung noch nidjt Stellung nehmen können. Ich persönlich möchte warnen vor der Tendenz, die Folgen solcher Aussperrungen auf

die Arbeitslosenversicherung zu legen. Solange kein anderer 2Bcg sichtbar ist, ist die gesetzliche Pflicht der Gemeinden gegeben, helfend ein­zugreifen. Um das den Gemeinden zu ermöglichen, will sich die Reichsregierung mit der preußischen Regierung in Verbindung setzen, um nach Maß­gabe des Bedarfs mitzuhelfen. Zusammenfassend tann ich sagen: Die Staatsgewalt hat alles ge­tan, was sie tun konnte, um diesen Kamps zu vermeiden. Rachdem er ausgebrochen war, habe ich alles getan, um eine schnelle Klärung der Rechtslage zu ermöglichen, uni) schließlich glaube ich, Ihnen auch den 2B*eq gewiesen zu haben auf dem der Kampf ohne weitere schwere Schädi­gungen der Volkswirtschaft beendigt werden kann. (Beifall links und im Zentrum.)

Abg. ör. Siegenvald (3.) begründet die Interpellation des Zentrums, die an die Reichsregierung die Frage richtet, was sie zu tun gedenke, um die durch das Vorgehen der Arbeitgeber gefährdete Autorität des staatlichen Schlichtungswesens und den Arbeitsfrieden wiederherzustellen sowie den der gesamten deustchen Wirtschaft erwachsenen Schaden abzuwenden. Es ist ein unerträglicher Zustand, so führt der Redner aus, daß die Interessenten herüber bestimmen, ob ein Gesetzes­akt wie ein rechtsverbindlich erklärter Schieds­spruch als rechtswirstam oder nicht zu gelten hat. Durch die vorn Ministerium angewandten Maxi­men läßt sich dieser Zustand nicht beseitigen. Man hätte verfügen müssen, daß bis zur Aus­tragung des Rechtsskretts die alten Löhne weitergezahlt werden und der 2tcft rück­wirkend nach der gefällten Entscheidung gezahlt wird.

Die -Unternehmer haben schon vor einem Jahre in einem Rundschreiben angekündigt, dah sie bei erster Gelegenheit dem Arbeitsmimster die Stirn bieten und zu diesem Zweck einen umfangreichen Kampf durchfechten wollen. Zu diesem Zweck haben sie einen Kampffonds von 50 Millionen angesammelt (Hört! Hort!). Für diesen Kampf hat sich aber das Unternehmertum die unrechte Zeit und die unrechte Stelle ausgesucht, denn gerade in der nordwestdeutschen Eisenindustrie sind die Löhne besonders schlecht und die Gewinne der Industriellen besonders gut. Bei feiner Eisensorte machen die Löhne mehr als fünf Prozent der Gestehungskosten aus. 2luch nach dem Schiedsspruch erreichen die Löhne in dieser Industrie kaum den Bettag der Um» satzsteuer. Die ReformbedürftigLeit des jetzigen staatlichen Schlichtungswesens wird von allen Beteiligten anerkannt. Die 23efeitigung dieses Schlichtungswesens haben aber auch die Unter­nehmer auf der Konferenz beim Arbeitsminister nicht zu fordern gewagt. Das wäre auch bei der heutigen Starte der gewerkschaftlichen Be­wegung eine große politische Gefahr, denn den wirtschaftlichen Konflikten folgen die poli- t i scheu unmittelbar auf dem Fuße. Es geht einfach nicht, daß ein für rechtsverbindlich er­klärter Schiedsspruch von einer Partei nicht aner­kannt wird. Wir müssen eine Klärung haben: Entweder verschärfter Klassenkampf oder ver­stärkte Friedensbereitschaft in beiden Lagern. Die Große Koalition auf der politischen Seite, von der jetzt so viel geredet wird, hat nur einen Sinn, wenn auch nach der wirtschaft­lichen Seite hin der Boden zur beider­seitigen 25erständigungsbereitschaft resolut betre­ten wird. Es hat keinen Sinn, wenn wirtschaft­lich das kaputtgeschlagen wird, was wir politisch ausbauen. Das ist der Hintergrund "für unsere Anträge. Wir sind nicht ip allen Punkten mit dem Minister einverstanden. Wir betrachten die Derbindlichkeitserklärung eines Schiedsspruches als einen staatlichen Hoheitsakt von ganz. be­sonderer Bedeutung. Die Erfahrungen der letz­ten Zeit haben gezeigt, daß es notig ist, diesen Hoheitsakt mit Der ganzen Autorität und Rechtskraft auszustatten, die seiner Bedeutung entspricht. Ein verbindlich erflärter Schiedsspruch muh wie ein vollstreckbares Urteil gegen jeden Widerspruch durchgesetzt werden. Wenn es nicht anders geht, müssen wir diese Frage in ähnlicher Weise regeln, wie beim 2k- beitszeitnvtgeseh. (Beifall im Zentrum.) Wei­terberatung Dienstag.

Amerikanische Aufrechnung.

Der Temps kritisiert Coolidge.

Paris, 12. Noo. (WB.) Derlemps* ist von der gestrigen Rede Coolidges wenig erbaut. Er schreibt: Der amerikanische Heroismus verdient rest­lose Anerkennung, und Frankreich wird ihn nie­mals vergessen. Wenn man das gesagt hat, darf man aber feststellen, daß man einen ziemlich beunruhigendenEindruck empfinden muß, wenn man an unsere Toten, an unseren Ruin, an unsere verwüsteten Städte und an unseren aufge­wühlten Boden denkt, der vier Jahre hindurch allen Volkern als Kampffeld gedient hat: hören wir doch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in einer öffentlichen Red« erklären:

Obzwar unsere eigenen Verluste sehr be­deutend aewesen sind, können die der anderen Mitkämpfer noch bedeutender erscheinen, aber sie sind doch durch die Tatsache terri-