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harmebrtlieflt.
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^ubflängem rechtzeitig zu verlassen, i aus öffentlichen Wegen bedürfen be-
gen Strafe von 3 Monaten Gesängniv zu urteilen. Da» Gericht verwarf dagegen di«
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m»*Mi 0Mcblflen. Rezepte gretM.
Kaiser-Natron
darf le keine* Küche fehlen Erepert der Heuefreu Zelt end Arbeit. Meehl die Spelten leicht retdewHe*.
Zur Be'e'tong ar'r.echender Breuf-Umonede. Verlangen
rimfl von L _ _
Weitsahrten auf öffentlichen fonbercr polizeilicher Genehmigung.
ordnungen gewühlt werden muh.
Die allgemeine Straßenverkehrsordnung regelt in fünf Abschnitten den Verkehr von Fuhrwerken. Radfahrern. Reitern, Fußgängern sowie da» Treiben und Führen von Vieh. VorauS- S(-stellt sind allgemeine Bestimmungen, die die ^esetzeSterminologie der Begriffe Fuhrwerk, Kraftfahrzeug. Wege. Dunkelheit usw. feftlegen.
Hessische Frauen-Tagung.
Eigener Drohtberlcht be» .Gießener Anzeiger*'.
Heppenheim. 18. 3unL
Zur -«sslschen Frauentagung, die Donnerslag hier begann, waren viele Vertreterinnen aus olkii deutschen Gauen ein- getroffen. Die Tagung führte den Titel .D oi k s - not und Volksgemeinschaft". Infolgedessen waren Vereine und Verbünde mit sehr unterschiedlichen Bestrebungen. namentlich auch lonfefllonclle Bereute, vertreten.
Als zweiter Redner sprach Pros. Dr. von Aster-Gießen ebenfalls über tue deutsch-
«nwohrern zu erwerben. Der hielige Turn-s ne re in melier' m Förster Falk feinen verdienten ersten Bortitzenden in Reviedvrster Aanf uli rn tt rs Mitglied und einen eifrigen rö'berer
Preußen.
Urc'.s Wetzlar.
OO Groß-Rechtenbach. 18.Juni. Der tzie ge Dauern verein hielt dieser Tage feine mesjähng, General Versammlung ad /lach Eröffnung der Versammlung durch den Bor- .»enden Müller erstattete der Kaftier W e I - i e r den Jahresbericht Bei den an'chliehen den Dahlen wurde an Stelle des auSadir«ebenen vorsihenden start Müller der Landwirt TM-
Langsdorf 2.. an Stelle des staf'ers Deller der Landw'n Wilhelm Müller 4 ge- j>dhl, D m sreiwil ig au^ge'chiedenen Vodiyen- -en Müller wurde allseitige Anerkennung für die Führung der Dereins-Geichüfte leit der Gründung zuteil. Aus den weiteren Verhandlungen ist .-in Vorschlag des Verftvenden hervorzuhcben. der dahin ging, bei dem stulluramt au Wenlar den Antrag zu stellen, die üb-r 100 Morgen grvhen Petvaiwaldungen der Ortseinwohner bei der zur Zeil im Gange befindlichen wirtschaftlichen mlegung der Grundstücke der hieswen Gemar- kung. zufammenhüngend an einer Stelle Ausweisen au lasten, um auf diele Weife der Fr^ge der Anlage einer Viehweide nähertreicn zu können. Der Vorschlag sand bei der Mehrzahl brr Versammlungst iliiehmer Zustimmung, es lost über ihn in stürze eine besondere Beratung ftottflnben.
Ärrii Marburg.
Das neue StrahenverKehrsrecht
Don RegierungsnU Dr. jur. strebs Darmstadt
Se stellt itnn aitgei ^esetzeSterminologi strastfahrzeug. TB« . Die Verordnung bringt nicht etwa durchweg neues Recht, sie deckt sich Atun Teil inhaltlich mit älteren lmchcsrechtlichen Vorschriften, so u. a. mit zahlreichen Vestimmungen des hessischen Po- lizetstrafgesetzbuches vom 30. 01 tobet 1855. — 3m einzelnen gilt folgendes^
BegrüßungSanspra Donnerstag gehalten von Dr. _ Iing. Frau Regierung-rat Dr. Sann, Heppenheim^ Fürstin öl ifabeth zu Erbach- Schönberg, streisdirekwr Pfeiffer, Heppenheim, Bürgenn elfter Schllsfers. Heppenheim. und von den Vertreterinnen der kon- leliioncllen Berd ntgun gen. Landtagspräsident
Adelung führte in einer Ansprache im Verlaufe des Abends aus. er fühle sich als Parla-
1[ Marburg. IS. 3um. Mu dem heutigen Tage gingen die Refvrmationsfest- spiele zu Ende. Auch die letzten DorsteHun- gen. einschließlich der heutigen, erfreuten 'ich lehr zahlreichen Besuchs. - Der dem schweren Gewitter, das am Freitag nachmittag über das Lahntal zog und strichwe.se ^)ag<Schaden verursachte, schlug der Blitz 'n W a l l a u bei Biedenkopf auf der Bleiche ein. Dabei wurde die 7 3ahre alte Tochter der Gheleute Heck lowet getötet, während die Mutter des Äin- des Brandwunden davon trug und bewußtlos
regelt werden können. Daneben wären weiter- gehende Anordnungen der Länder und der Lokal- pvlizcibehörden erforderlich geblieben, die ebenfalls von den Derkehrsinteresfenten gekannt und beachtet werden mußten. Der vom Standpunkt der Wirtschastlichkcit und Einfachheit einer Staatsverwaltung einzig vernünfttge Weg einer Erweiterung der Reichskompetenz wurde nicht gegangen. da ein Teil der Länder darin einen (Sinqrtft in leine iandespolizeilichen HoheitSrechte erblickt hätte. Um zu einem einheitkchen und übersichtlichen Rechtszustand zu kommen, blieb daher nach Lage der Verhältnisse nur der Weg. zwilchen den Ländern eine gleichlautende Regelung des allgemeinen Fährverkehrs zu
baren und den Inhalt dieser Vereinbarung durch die in den Ländern Anständigen Behörden als lande-polizeiliche Vorschrift mit Strafschutz zu erlassen. So ergibt sich nunmehr der eigenartige Zustand, daß ein im ganzen Reichsgebiet einheitlich geltendes Recht (ba» Straßenverkehrs- recht) nicht in dem üblichen Wege der Gesetz- g.bung durch den Reichstag, sondern tm Wege eines Abkommens unter den Länderminifterien als Polizeivervrdnung in Geltung treten wird. In Hellen liegen die Verhältnisse insofern noch besonders kompliziert, als die hessische Verfassung im Gegensatz zu derjenigen anderer LSn- der kein allgemeines Landespolizeiverordnungs- recht kennt, so daß hier der Weg des Erlaf'es übereinstimmender streiS- oder Ort-Polizeiver
wende. eine We'tdemokratie trete die Herrschast an. und durch die Welt gehe ein Sehnen nach Verständigung Teut'chland und Frankreich seien aut einander angewiesen, das beweisen die nxm- nigfachen stul'.urbeziebungen sdr dem Mittelalter bis zur Gegdiwari Alle stultureii der Weit bdliei. hr Recht, aber die deutsche und die sranzösi'che Kultur seien besonders aufeinander angewiesen.
In der Rachmittage itzung sprach Dr Frenn von Hertling über Vvlksnot und Volksgemeinschaft. Sie ging hierbei von bistvri'chen Betrachtungen aus und ftelUe har wie hd> das neutrale Volkstum all« ; ah!ich seit dem Mittelalter gebildet hat. Das Wesen des Bo k»tumS kt fchw.r zu ergründen, aber die gemeinsame Sprache 'ei eine seiner Grundzüge T » Volkstum zu b’legen, müste die vor- nedinste Ausgabe der dcut'chen Frauen fein, ebenso hie 0 r-itbung zu Ehrfurcht und Verantwortungs- gefuhl.
Alle Vorlrüae wurden mit lebhaftem Beifall ausgenommen cks folgte dann eine Aussprache über die Borttäge.
flm heutigen Sumstng benchtrie (Brätln Pauline ‘JÄ o n i g e I a • ütxi cenndx GvenKand- not" und stellte die cargen der Südtiroler um die
In diesen lagen werd man lesen, daß bte I hessischen streisämter eine Verordnung über den allgemeinen Verkehr auf ftffent- Irchen Wegen ' Straßenverkehrsordnung er- lasten Diese Straßenvertzrhrsordnung ist eine Polizei Verordnung, die von jedem Ämeamt für hch nach dem gleichen Muster und im wesentlichen mit gleichem Wonlam vervsienritchi wird.
Dem Laien wirb daS Verfahren au" allen. Ls muß deshalb zunächst ein Wort «u der staatsrechtlichen Grundlage dieser Verkehrsordnung getagt werden. Der Verkehr mit A r a f 11 a bezeugen ist durch das Gefetz über den Ver- kchr mit «traftsahrzeugen vom 3 Mai 1*39 reichsrechtlich geregelt Dieses Gesetz ist am 21.3uU 1^23 in einzelnen Punkten geändert und ergänzt worden. D.e näheren 2tu»'uhr.ina‘bdiimmun- gen enthält die Verordnung über den Äraftfafcr- »eugterfebr vom 5 Dezember 1925 in der .Täflung vom 28 Juli 1926 H er findet man insbesondere auch die Bestimmungen über die Ordnung des Straßenverkehrs, über die besonderen Pflichten des Krostfahnzeugführer» und über die Verkehrsregelung durch die Polizei. Der Reichstag Halle bereits bei der Beratung des erwähnten Gdcnes vom 21. Juki 1923 in Artikel VI eine Vorschrift angenommen, wonach die Reichs- regierung mit Zustimmung des Reichsrat- auch Anordnungen über den allgemeinen Fahr- nerfebr ertasten sollte, .soweit dies in Rücklicht auf den Krastsahrzeugverkehr erforderlich" sei. Diese Beschränkung der Zuständigkeit des Reichs aus die mit dem straftfahrieugverkehr zusammen- hängenden Vestimmungen hätte zur Folge gehabt, daß auch in dieser Verordnung nur ein Teil der Vorschriften für den übrigen Verkehr hätte ge»
3. Reifverkehr.
Sinngemäße Bestimmungeii gelten auch für den Reitverkehr, sowie für das Treiben und Führen von Tieren, ausgenommen Hunde.
4. Außgangeroerkehr.
Eine besondere Regelung hat der Verkehr des FußgängcrS erfahren. (2r soll in der Regel dis Fußsteige benutzen, bei Benutzung und Ueberfchrei- tung des FahrwegS die erforderliche Rücklicht auf den übrigen Verkehr nehmen, den Weifungen und Zeichen der Polizeibeamten folgen, auf Fahrzeuge nicht während der Fahr auf- und ablbringen. an Straßenbahnhalleslellen auf dem Fußsteig warten und betonteren Reit- und Rahfahr- wegen fernbleiben. Dom Standpunkt einer geordneten Verkehrsadwicklung ist es jjeroif) zu begrüßen. wenn die Gesamtheit der Fußgänger allmählich lernt, sich in ihren Gewohnheiten den allgemeinen Del lehrSdedürsnisten anzupassen, wenn z D. die Hebung verschwindei. i>erkehrs- reiche Straßen in langgczogener Diagonale zu überqueren, um abzuschnriden. oder wenn längere Aussprachen von der Strahenmitte an weniger vel-kehrsf'orende Plätze verlegt werden. 2lller- dlngs dürfen die rechilichen Auswirkungen die mit dieser nunmehr für das ganze Reich geltenden Vorschrift verbunden find, nicht unterschätzt werdeii. Zuwid«Handlungen gegen die mit Ctraf- androhung verbundenen Verbote stellen einen Verstoß gegen ein Schutzgefeh im Sinne des tj 323 Ab'av 2 des VD.D dar. der somit auch privat- iecht.ich« Schadenersatzpflicht zur Folge haben kann; mindestens aber wird bei Verkehrs uns allen, bei denen gegen di« Vorschriften über den Fußgängerverkehr verstoßen worden ist, von den Gerichten ein enitwirkendes Verschulden des Fußgängers in Betracht gezogen werden können Es erscheint nicht aucgeschlossen, daß die gesamten wirtschaftlichen Grundlagen, d. h. die Risiken der Hastpf licht- und Unfallversicherung der Kraftfahrzeug- Halter Fuhrwerksbesitzer und Radfahrer einerseits und des FußgäiiaerS andererseits eine nicht unwesentliche Verschiebung zugunsten des Fahrzeughalters erfahren So wird möglicherweise auch der § 9 des KrastsahrzeugverkehrSgefetzes vom 21. Juli 1923 der von dem mitwirkcnden Verschulden des Verletzten handelt, in der fünft i- wen Rechtssprechung eine über die bisherige Praris hinausgehende Anwendung finden.
Mentaricr und wisse Wohl, daß die einzelnen I Parteien zur Belebung deS gesamten politischen iiiid sozialen Leben» nottvendia seien, aber Ziel und Zweck der charitativen Verbünde bedinge eine interkonsessioneile und überpartelliche Zusammenarbeit. Volkes not mache die Bildung einet Volksgemeinschaft notwendig. Der weitere Verlauf her Veranstaltung war ein Unter- Haltungsabend
Am Fteitaavormittag hielten Dr. Frei in I von Hertling und Legattonsrat Dr. Heinemann, Darmstadt. Begrühungs- anfprachen. Dieser übermittelte die Grüße deS Staatspräsidenten und wieS an Hand von fta- t.stischen .Feststellungen auf die Leiden Hessens burch die Besetzung elneS großen Teiles seines Gebietes hin. Er sagte hierüber u. a : Hessen st durch die Besetzung in einem feine Eristenz bedrohenden Blaße betrossetz. Einmal, weil ein überaus großer Teil des Landes (25.5 Prozent) und ein noch größerer Prozentsatz feiner Bewohner <36 Prozent) zum besetzten Gebiet gehören, niid zum anderen, weil im hestischen besetzten Gebiet saft 26 Prozent der Besatzung untergebradbt sind, während die Bevölkerung deS hestis«chen besetzten Gebiets nur etwa 13 Prozent her Gesamtbevölkerung der besetzten Gebietsteile ; auSmacht. Handel und Wandel liegen infolge- dessen in Heften besonders schw.r danieder. Richt iahlenmähig zu ertasten ist die Unsumme von innerer psychischer Rot. die aus den Bewohnern des besetzten Gebiets lastet, hervor- gerusen durch di« Tatsache, daß sie jahraus, lahreiii unter den Bajonetten einer fremden Macht leben mästen. Selbst wenn die BefatzungS- stärken merLur herabgesetzt werden, ober di« Besatzung ..unsichtbar" gemacht wird, di« lat- >ache der Besetzung wird weiter aus der Seele der ftolksgenosicn im besetzten Gebiet lasten. Di« äuße» 7en Last.» brr Besatzung müssen vom Reich und •oroeit möglich von ftefien auch weiterhin geimden wertzeii. Zur Erleichterung der inneren Betagunii»- not sollen Veranstaltungen wie teh: die nefsisch« Fiaunitagung briirogtn. Die Schwestern Im unbe- -tzfeii Gebiet sollen aus dem Munde der Frauen, die aus dem besetzten Gebiet aekommen >tud. er* hreii, wie cs dort aussieht, vor allem aber sollen ich die -chweflern aus dem besetzten 'sebiet ihr >crz erleichtern durch eine Aussprache an der i-vv- •en Bergstraße aus jrricm deutschen 8oben. Jer* landni, zu erwecken and liebevolles ^Berfteben z'.i
'."inden. möge der Erfolg der Frauentagung • ein Die Räumung der besetzten Gebiete ist das vo'iti'che Zick des ganzen deuftcheu Boikes P .'s >nunq hierauf, oder unabhängig davon dos Gefühl, lür bas ganze dcustche Volk und feine Zu* tun ft einen Kampf zu -ähren, der umzerstörbor in \ij Buch der Ge'chichie eingetraaen ist. möge den Schwestern irr.ö Brüdern im besetzten Gebiet ein Trost und eine Stärkung sein.
Prof. Dr. Rühlmann sprach dann über den gegenwärtigen Stand der deutsch-franrösi- jchcn Beziehungen. Der Redner schilderte uinächst die gesamte p^Ntische Lage Europa; unter besonderer Berücksichtigung der Rheinland- frage. Die deutsch- sran zöfst chev Beziehungen wären nicht vom Standpunkt der TagespoliHf au; zu bei netto n, sondern nur unter Berückft^tiaung der historischen und säkularen ffräite. Die Berftän digungsveriuche wären ziemlich negativ oeilaufen; Frankreich betone wieder die Sicherheiwfrage. habe eine Heeresresorm durchgeiührt und feine Dftwmnt-
1. Juhrwerksverkehr.
Fuhrwerk und Bespannung müssen verkehrstauglich sein. Die Ladung muß in an- gcir.d,cnem VeehältniS zur LclftungSfähiakeit von Fuhrwerk und Gespann stehen und sicher verwahrt sein. Lastsuhrwerke, Wohnwagen. Hantelswagen u. dgl. müssen Romen und Wohnort des Fuhrwerksbesitzers tragen. Sämtliche Fuhrwerke müssen bei Dunkelheit links vorne eine nach vorwärts leuchtende Laterne führen. Langholzsuhr- werk? und ähnliche Fuhren, sowie Möbelwagen und Anhänger außerdem ein Rücklicht. Sämtliche bespannten Fuhrwerke müssen einen Führer haben der körperlich und geistig geeignet, nüchtern und grundsätzlich über 14 Jahre alt fdn muh Wegen Verstoßes gegen verkehrspvlizei- liche Vorfchrisien bestraften •Personen kann die selbständige Führung bespannter Fuhrwerke dauernd ober icittr\-i'c untersagt werden. Der Führer des Fuhrweicks hastet neben besten Besitzer für die BerkehrStuchtigkeit. Ankoppeln von mehr als einem Fuhrwerk ist nur mit polizeilicher Erlaubnis zulästig. Von den bisher genannten Vorfchristen können unter gewiftenVoraussetzungen Ausnahmen für WirtschostSfuhren zugela"en werden. daS sind Fuhren, die innerhalb der Gemarkung des BetriebSsiyes oder benachbarter Gemarkungen für Zwecke der Land- oder Forstwirtschaft ausgeführt werden
Der Führer muh fein Gespann stets in der Gewalt haben und feinen Platz fo wählen, daß er freie Aussicht nach vorne und nach den Seilen hat. Richt eingespannte Tiere dürfen grundfäylick» nur an bet rechten Seit« ober hinter dem Führers mitgeführt werden und müsten kurz angebunden sein. Die Fahrgeschwindigkckt muß fv eingerichtet fein, daß bet Führer stets in der Lage bleibt, seinen VerpsAchtungen Genüge au leisten, insbesondere muh er bei starkem Verkehr oder behinderter Sicht so langsam fahren, daß er auf kürzeste Entfernung Alten kann. Die Art wie her Führer eine« Fuh'. Werkes Wam.ingszeichen gibt, vb durch Zuruf ober in 'onst geeigneter Weife ist ihm überladen, der Gebrauch von Hupen jedoch verboten.
Die Fahrordnung enstpricht der im Verkehr bereits üblichen und eingebürgerten, von dem Krvftsahrzeugverkehr übernommenen Regelung. Sämtliche Fuhrwerke find grunbfätzl-.ch verpflichtet. die rechte Seite des Deges dauernd einzuAlten. Langfarn fahrende Fuhrwerke haben innerhalb geschlossener Ortsteile mögiichft die äußerste rechte Seite eiiyuhalten. Stets gilt diese Vorschrift beim Durchsahren von scharfen
e rbaimng des Deiuscbkum» in brn Bardergrund ihrer Be-rachtungtn. hifr Haden, wie sie darlegte, die Deutschen am meisten zu leiden, denn gegen sie mutet rin fönnliiber Vern>chkungskampf der von Mussolini in; Werk ae epr ist. Die Jugend wirb zwangsweise ikiltantfur:. deutsche .stinder^itirten und deutscher Pr>oanmterr,cht sind verboten, selbst der Religivnsiinterttcht in der Muttersprache ist von dielen- Vcrdvt detrv''en. E« ist unmöglich, iwh eine Öupeirb herannxiit)(t. der 'olche au zwungene Bedingungen EeidstverständUchkeit werden konnie-.i. Wenn auch vom Völkerbund nicht alles Heil »u erwarten ist. so müßen wir doch versuchen, eine Revision aUei ime einschnürenden Scbinyingfn zu erreichen. Rotwcndig ist vor ollem ein seelischer Zusammenschluß-, ohne diesen wirb auch die äußere Einigung nur Stückwerk bleiben.
grau non Rechenberg erörterte sodann die ..Grenllandnot in der Rordmark und tm Otten". Diese Not kann, der Rednerin zusolge, mir vorn gesamten Volt adgewehtt werden, denn der einzelne vermag dazu nicht viel. Für die Dänen ist die Ent- deiitschung Rordschtoswig» die dedeulendste inner- und außenpolitische Frage- das Deutschb.im hat deshalb schwer dagegen anzukamosen. Danzig wird von den Polen auf alle mögliche Weise gequält, imb der '."ölkerlandskornmifsar erfüllt stet» alle polnischen Wünsche. Die Dinzlger Deutschen werden indessen die Rechte ihrer Stadt ausß äiigerfte verteidigen. Die die Deutschen br!>iinbdt wcroen die den polnischen Korridor mit der Bahn durchfahren, ist geradezu eine Kulturschande. Do» Memel land wird von den Litauem dauernd drangsaliert; auch die Genscr Ler- Handlungen werden ihm kaum ein« Bessemng seiner Lage bringen. Ostvr?ußen erleidet wegen seiner Ad- trermung vom Reicbe die schwersten wirls.liastlicheii Jlötr. Grenzlandnot erstreckt sich namentftch auf bas Gebiet beiderseits der neuen Gren>ze von West- preuszcn, Posen. Riederschlesien und vberschiesien. Bei allen Sorgen um die Erhaltung Ihrer Kultur müssen die Deutschen wirtschastlich außerordenttlch wogen der willkuttichen Grenzziehung um ihr, Exl- nn im Olten kamp't aber nicht allein um seinetwillen, sondern mich sur da» Watertanb; Ostnot ist Baterlandsnot. Richt nur tm Dulden und Leiden, auch im Wollen und Handeln muß unser Volk geeint sein.
Reichsminister a. D. Dr. E m m I n g e r, M. d. R., legte dar, wie der großdeustche ©ebanfe das Ge- 'chsecht um die Mitte de; vergangenen Jahrhundert- stark bewegte, wi« der flcinöeut|d)c Gedanke schließlich gesiegt hat, aber noch viele, leibst die Fühver ht bic’cn Kanipsen, darin nur eine halbe Lösung sahen. Der großdeutsche Gedanke muß heute Gemeingut ber politische. -Inscbauungn eine» jeden Deutschen merbtn, wirisch-iftllch, juristisch und sinanzlell, nicht iuletzt auch seelisch ist der Zusammenschlub vorzude- reiten. In Oesterreich sind alle Patteien über den ichastlich (Bodenschätze und Wasserkräfte) wird Deutfchlanb einen Gewinn davon haben. Wir alle müssen dahin streben, den großdeutschen Staat mög- lichst bald zu schaffen.
Den Vorträgen folgte rine Au-spräche; abends veranstaltete zu Ehren der Gäste die 2k)mi(täb1,r Madrigaloereinigtmn ein Konzert, in dem Heimat- und Vollslieder geboten wurden.
Di« Borträge der Tagung wurden von Bertreto- rtrettm ganz »erschiedeiier onschauungen - halten; man könnt, darin einen Ausdruck des Strebend nach b«r Volksgemeiiftchast er- n Ueußeriich trat dies auch in Erscheinung, intern die Leitung der Verhandlungen wechselte zwischen den Vorsitzenden des Micc-Frauen-D«rein-, der Arbeiterwohliahrl, de» Deutsch-evang. Frauenbundes. des Jüdischen Frauenbundes, des Kachol. deutschen Fraueni'-indes. des Landesrates der kath. Frau.-noerbände Hessen», des Berdandes evana. kirchlicher Rrauerwreine und des verband,» Hess. Frau,noer,ine.
ober unübettichtlichen Weaekrümmungen Für di« Aenderung der Fahrtricheung aüt der allgemeine Grundsatz Recht» kurze Wendung, links weiter Sogen. Sine Ausnahme von de n Grund- fatz Rechr«ausweichen gUt an 'ich eine Selbst- verstänbiichteit . be. Beq jnimg hu Schecnen- 5cbr‘,ugm. wenn bet Abstand zwischen bet betreff enden Schier., unb dem rechten Wegrand ein Rechesau»weichen nicht zuläßt. Ist ein Ausweichen unmöglich «Hohlwege Verkehrsstauungen^ so muß dasjenige Fuhrwerk um!ehren oder rückwärts fahren dem b*.e» nach dni 11 mftänden am leichtesten fallt Uebethot, wird links. Da- gegen find Schienenfahr-euge gründ atzlich rechts zu überholen, lot em die Schiene nicht 'o nahe am rechten Wegrand hegt, baß ein Rechtsüberholen nicht möglich Aaltrnbr Straßenbahnwagen dürfer auf der 3in- und Aussteigeleit« nur in Schrittge'chw.n> gke.l überholt^ werb« und nur. wenn ohne Getährdung der Fahrgäste vorbeigefahren werde« kann. An ^unübersichtlichen unb verengten Stellen der Fahrbahn ist Urberbolen verboten. Bei Wegkreuzungen hat grundsätzlich da» Fahrzeug aus dem Hauptver- kehrsweg tne Dorf ahn grger.übtr den, au» dem Seitenweg kommenden. Jm übrigen hat bas von recht» kommende Fuhrwerk die VorfahN. Wird der Verkehr durch einen Politzeideamten geregelt, fo find besten Weifungen und Zeichen maßgebend. Ss bedeuten
Winken in der Fahrtrichtung (ober grünes Licht« Freie Fahrt.
Hochheben eines Annes (ober gelbes Licht): Achtung ballen.
Seitliches Ausftrecken eines ober beider Anne (ober rotes Licht): Halt.
Auch die Führer von Fuhrwerken haben Zeichen zu geben, unb zwar die Absicht des Sttttdaltens durch fenkrechtes Hochhalten des Armes oder der Peitsche, die Absicht des llm- wenden» ober Sinbieaens huret) wagrechtes Halten des Annes in her Richtung des Fahrtwechlel».
Die Ausstellung hallender Fuhrwerke muß fo erfolgen, daß der Verkehr nicht behindert wirb (Verbot der Ausstellung an engen Stellen, Wegckrcuzungen, scharfen Kurven, Haltestellen der Straßenbahn usw.). Zugtiere muffen auf der Deichfeiseite abgesträngt werben; leicht scheuende Zugtiere dürfen nicht ohne Aufsicht bleiben. Besondere Anordnungen sind für das Auf stellen unbef banntet Fuhrwerke bei Rächt getroffen.
Ausnahmen gelten für die .xnbrtixne her Feuerwehr, der Wehrmacht und der Polizei. Sie find von den Vorschriften über Fahrgeschw n- bigkeit, Ausweichen. Halten, Ueberholen und Vorfahren befreit, auch ist ihnen stets freie Bahn zu schaffen. Einen Vorrang vor sonstigen Fuhrwerken genießen auch Äranten- unb Rettungswagen unb in Tätigkeit besindliche Spreng- und l-ilchrmaschinen. Truppen körper, geschlossene Verlande der Polizei, Leichenzüge unb Prozesttonen bürfen nur durch die im Feuerwehr dienst begriffenen Fahrzeuge unterbrochen werden.
2. Fahtradoerkehr.
Fahrräder müssen mit Bremse, Glocke und bei Dunkelheit und Rebel mit Laterne versehen sein, Rücklicht oder Rückspiegel sind nicht zwingend vvrgeschrieben. Aus einem einsitzigen Fahrrad dürfen nur Kinder unter 6 Jahren und auch nur. wenn eine besondere Sihgelegeicheit sür sio vorhanden ist. mitgenommen werden. Alle Verkehrs vvrschristen für daS Fuhrwerk gelten finn- gemäß auch für den Radfahrer. Verboten sind andere Wornung-zeichen als Glocken und zweckloses llebermaß von Läuten. Verboten ist auch Anhängen an Fahrzeuge. 3n lebhaftem Verkehr oder beim Dergabsayren dürfen nicht beide Hände gleichzeitig von der Lenkstange, die Füße nicht von den Pedalen genommen werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nichterhöhte Dan« kette benutzt werden; sie find jedoch bei Annähe-
Strafkammer Gießen.
' Gießen. 17. Juni. Lin Postschaffner hatte sich wegen eine» Vergehen» im Amt zu verantworten. 5t war ana;(lagt, zwei an einen Studenten ger chtete Drucksachen zu Unrecht mit je 10 Pf. Rachgebühr belegt und diesen rechtswidrig erhobenen V .raq nicht abgeliesert zu haben. Gegrn das sreisprechende Urteil des Amtsaericht» Gießen verfolgte die Staats- anwaltfchast Berufung, so dasi^ die Sache nochmals zur Verhandlung stand. Auch heute gab b,r AnqeNogte. wie in der etflen Instanz, an, daß <r tm guten Glauben die Drucksachenlendungen für nachgeb uh rpstichtig gehalten und deinenk- sprechend die '^,l.ühr von 20 P' nachechoben, di« er allerdings sofort abzulu-sern nachher ver- gef'en hab«; dagegen konnte er aber nicht bestreiten. daß er zuerst. 6. h bei der durch bi« Postdirekt'.on erfolgten Vernehmung, seine Schuld cingeftanben hatte Die Staatsanwaltschaft bielt den Angeklagten der fog. Debübrenuberhebung in Tateinheit mit Betrug für schuldig und beantragte unter Au Hebung b«S erstinstanzlichen Urteil-, den Angeklagten zu der geringtauIäfTtf1
gen oerftärtt. In eine vorzeitige Röumuna des be- totzten Gebiets werbe ts lchnxriich ein willigen, und die Benninderung der Befotzutigstruppen fd nur schwer zu erreichen gewefdi.


