und Luftschiff die Strecke zurücklegte, um zu ihrem Vater zu gelangen, und mit der Lieber- Windung dieser Entfernung in elf Tagen gleichfalls einen Rekord ckufstellte. Gestern ist nun Mister Armvur in den Armen seiner Tochter gestvtben.
Der Safe auf der Slratzc.
In Lond-n machte kürzlich eine Gesellschaft dafür Reklame, dah man seinen Safe auf der Straße so anbringen sollte, daß er möglichst allen Personen sichtbar wäre. Die Gesellschaft führte zur Rechtfertigung für diese Idee an, dah der Geldschrank, den ständig alle sähen, geschützter wäre als derjenige, den Diebe in der Wohnung in aller Ruhe knacken und ausplündern könnten. So brachte denn die Gesellschaft einen Geldschrank in der Mauer eines Gebäudes an einer der belebtesten Geschäftsstraßen Londons und einige Angestellte der Gesellschaft legten vor einer großen Zahl von Zeugen eine Summe von etwa 300 Pfund in den Schrank, verschlossen ihn und glaubten nun damit eine geeignete Propaganda für ihr System gemacht zu haben. Als sie aber am nächsten Tage nach ihrem Schrank sahen, war die Enttäuschung sehr groß. Trotzdem der Safe an der Straße stand, war er nämlich doch geöffnet worden und der Inhalt verschwunden. Wie die Polizei feststellte, waren Diebe mit Rachschlüsseln gekommen, die vorsichtshalber ohne Hut und Mantel an den Schrank gingen, ihn öffneten, und das Geld friedlich Herausnahmen, ohne daß der dabei befindliche Rachtwächter dies im mindesten an- stößig gefunden hätte, weil er glaubte, die Besitzer des Schrankes vor sich zu sehen I
Verirrte Walfische.
Ein aufsehenerregendes Abenteuer hat sich in einem kleinen südjapanischen Fischerdorf ereignet. Es führte zu märchenhaftem Glück und einem ebenso großen Llnglück nachher. Eine Herde von Walfischen, die bekanntlich sonst nur in nördlichen Gestaden vorzukommen pflegen, hatte sich in das kleine Fischerdorf Kanagava, nicht weit von Tokio, verirrt. Die Fischer dieses Dorfes, die zunächst glaubten, daß es sich um Meeresungeheuer handelte, waren, als die Herde auftauchte, zunächst so überrascht, daß sie nicht wußten, was sie mit den Llngetümen anfangen sollten. 2lls ein älterer Fischer sich jedoch entsann, daß man diese Tiere jagen könne, setzte sofort eine Heye auf die Walfische ein, an der sich das gesamte Dorf beteiligte, das nun mit mittelalterischen Waffen, mit Bambus-Speeren, Handwerkerbeilen und Samurai-Schwertern auf die Walfische losging. Rach 24 Stunden war der Kampf glücklich auch so beendet, dah alles, was an Walfischen bis an die Küste von Japan gekommen war, zerstückelt an den Llfern des kleinen Fischerdorfes lag. Die Fischer, die überglücklich über diesen ungeheuren Fang waren, hatten jedoch nicht damit gerechnet, dah ein japanischer Journalist die Angelegenheit nach Tokio berichtet hatte, von wo sich alsbald nach Eintreffen der Rachricht ein Menschenstrom nach dem Dörfchen zu erziehen begann. In kurzer Zeit war der ganze Ort von Menschen überfüllt, die die Hütten sprengten, die Felder zertraten und die Geräte zerstörten. So hatten die Fischer, die zuerst an ein großes Glück geglaubt hatten, von dem großen Walfischfang gar keinen Vorteil, sondern nur einen großen Schaden.
Die wortbrüchige Polizei.
Morgens um sieben Llhr steht eine erregte Menschenmenge an der Kreuzung der Rue Saint- Martin und der Rue Saint-Merri. Hoch oben auf dem Dache eines Hauses der Rue Saint- Martin sitzt ein junger Mensch, gan* oben auf der schwankenden Windfahne des höchsten Schorn- stcins, in schwindelerregender Höhe und Einsamkeit. An die Brust gepreßt hält er eine leere Schnapsslasche und sinnt mit stoischer Ruhe in .den grauen Morgenhimmel. Auf die erregten Zurufe der Menschen reagiert er mit keiner Wimper, sein Körper hockt da wie erstarrt. »Ein Rarri" schreit die Menschenmenge, wie immer, wenn sie einen Mitmenschen nicht begreift. Man holt die Polizei, man alarmiert die Feuerwehr. Die Polizei erklettert das Dach, kann an den Fremden aber nicht heran, ohne ihn der Gefahr auszusehen, von der gewaltigen Hohe aufs Pflaster herabzustürzen. Aus demselben Grunde verweigert die Feuerwehr die Anwendung von Spritze oder Sprungtuch, da man nicht weih, nach welcher Richtung der Fremde „im Falle
gewisse, weit unter den ortsüblichen Löhnen liegende Entschädigung, müssen aber einen Teil davon an die Kasse der Kompagnie abliefern. In den neuerschlossenen Teilen Marokkos arbeiten die Strafabteilungen der Legionäre zur Zeit die strategischen Bahnlinien und Heerstraßen Wer sich krank meldet, gilt als Drückeberger und wird fast stets ohne .Untersuchung — die sanitäre Versorgung der Fremdenlegion ist geradezu erbärmlich — „non malade" geschrieben. Das aber bedeutet nach Legionärbrauch mindestens acht Tage Mittelarrest. Mein Bekannter aus der Pfalz schilderte mir die unglaublichen Zustände in den Lazaretten der Fremdenlegion und versicherte, er habe lieber mit 41 Grad Fieber Dienst getan, als in jene Pesthöhlen zu gehen.
Absolute Herrscher in der Fremdenlegion im inneren Dienst sind Feldwebel und Korporal. Sie können einem mißliebigen Legionär nicht nur das Leben im Dienst zur Hölle machen, sondern ihn auch mit leichter Mühe in das unerbittlich arbeitende Räderwerk der Strafmaschine hineintreiben. Und wer die unerhörte Härte dieses Systems an sich erprobt hat. ist in den allermeisten Fällen nachher ein seelisch und körperlich gebrochener Mann.
So schilderte mir ein deutscher Legionär nach eigener Erfahrung seine Dienstzeit bei der Fremdenlegion als fünf endlose, qualerfüllte Jahre, weil er leichtsinnig genug war, den teuflischen Kontrakt des Werbers zu unterschreiben.
Slevogt-Ausstellung in Frankfurt.
Reben Berlin, Kassel und anderen Städten ehrt in diesem Jahre auch Frankfurt den nunmehr sechzigjährigen berühmten Maler und Zeichner Max S lev o g t.
Der Frankfurter Kunstverein stellt eine stattliche Anzahl seiner Gemälde, Aquarelle, Handzeichnungen und seiner bekannten Duchgraphik aus und gibt damit einen guten Ueberblick über sein Schaffen vom Jahre 1888 an bis zum Jahre 1927. Man sieht in dieser Folge von Bildern, die natürlich nur einen Teil von dem großen Werk des Künstlers umfassen, welches seine we-
eines Falles" über das Dach hinunteickollert. Da kommt dem kommandierenden Polizeikorn- missar ein erleuchteter Einfall. Er nähert sich dem Schornstein und verspricht mit laut vernehmlicher Stimme dem Objekt so vieler fruchtlosen Anstrengungen und Beschwvnmgen eine ganze Flasche Aperitif und eine Schachtel Zigaretten, wenn er herabsteigt. Selbst im Märchen kann ein Zauberwort nicht schneller wirken. In
der nächsten Sekunde schon läßt sich der Fremde, — der 28jährige Arbeiter Emil Fournier — herunter und von den besorgten Polizisten abführen. Unb nun ist der Skandal groß in der Pariser Boulevardpresse: die Polizei hat ihr Wort nicht gehalten! Der arme Fournier hat weder eine Flasche Aperitif noch seine Zigaretten erhalten. Die Polizei verliert Treu und Glauben der Ratioir.
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Die Auswertung der Schuidschemdarlehen der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Von Bürgermeister Dr. Völsing.
Diese für die Gemeinde sehr wichtige Angelegenheit hat inzwischen durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts eine für die Gemeinde völlig unerwartete Wendung genommen, die einen Rechtszustand schafft, der als höchst unbefriedigend bezeichnet werden mutz. Das Reichsgericht hat nämlich am 11. Juni 1927, in der Sache der K. K. Eheleute in Gießen gegen' die hessische Landeshypothckenbank ein Urteil erlassen, dem folgender Tatbestand zugrunde liegt: Die Eheleute K. hatten ihre restliche Hypothek und Darlehensschuld mit einem Aufgeld von 3000 v. H. nebst Zinsen und Derwaltungskosten im Gesamtbeträge von 745 800 Papiermari am 13. Juli 1923 an die Dank zurückbezahlt, worauf diese am 7. August 1923 eine Verzichtserklärung ausstellte, daß sie auf alle weiteren Ansprüche aus der Geldentwertung für das oben bezeichnete Darlehen verzichte. Die Landeshypothckmbank focht später diese Derzich'erklärung an und verlangte im Prozeßwegz eine Entscheidung dahingehend, daß der nachträglich geltend gemach'e Aufwcr- tungsanspruch bcgründet sei. Das Reichsgericht entschied als Revisionsinstanz dahin, dah die Erklärung der Bank vom 7. August 1923 nicht als ein Verzicht auf die Aufwertung zu betrachten sei, sondern als ein Vergleich im Sinne des § 67 des Aufwertungsgesehes. und dah daher die von der Landeshypothekenbank abgegebene Erklärung einer nachträglichen Aufwertung, die zugunsten einer Teilungsmasse erfolge, nicht entgegen sl ehe. Der erwähnte § 67 des Aufwertungsgesetz., s bestimmt nämlich, daß Vergleiche, die in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis 14. Februar 1924 geschlossen worden sind, einer Aufwertung der in den §§ 4—61 und § 63 Abs. 1 des Aufwertungsgesetzes bezeichneten Art nicht entgegenstehen. d. h. sie können also wieder aufgerollt werden: nur wenn ein Kaufmann als Gläubiger einen Vergleich im Betriebe seines Handelsgewerbes abgeschlossen hat, bleibt es hierbei, es sei denn, dah die Auswertung zugunsten einer Teilungsmasse, eines Aufwertungsstockes, erfolgt, was bei der Hypothekenbank der Fall ist. Die neue Bestimmung über Vergleiche in § 17 der Auswertungsnovelle vom 9. Juli 1927 interessiert für den hier vorliegenden Fall nicht,
Diese Entscheidung des Reichsgerichts ist für viele Gemeinden unseres Hessenlandes insbesondere um deswillen von weittragender Bedeutung, weil bekanntlich die Hessische Landeshypotheken- bank im Jnflationsjahr 1923 Verzichtserklärungen desselben Inhalts bei Rückzahlung von Darlehen durch Gemeinden in Papiermark ausgestellt hat. Das Urteil mag nach seiner juristischen Begründung richtig sein, d'em natürlichen Rechtsempfinden entspricht es jedenfalls nicht, wenn jemand, der durch eine schriftliche ©rflärung aus alle weiteren Rechte aus der Geldentwertung verzichtet hat, nachträglich doch solche Ansprüche mit Erfolg geltend machen kann.
Den Gemeinden droht aber hinsichtlich der Aufwertung ihrer Schuldscheindarlehen auch noch aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt die Gefahr einer nachträglichen Aufwertung bzw. einer erhöhten Aufwertung. Bekanntlich sind gemäß § 30 Abs. 3 des AnleiheablösungsFtzsehes die Darlehen der Gemeinden, über welche Schuldscheine ausgestellt sind, den eigentlichen Markanleihen bezüglich der Auswertung gleichgestellt worden. Run hat man sich Wohl in den meisten Fällen bei Darlehnsgewährungen damit begnügt, von feiten der Gemeinde mit dem betreffenden Bankinstitut einen Darlehnsvertrag abzuschließen, ohne sich darüber hinaus noch einen förmlichen Schuldschein ausstellen zu lassen. Wer hätte damals, in den Jahren vor dem Kriege,
sentlichen Züge sind, was ihm am meisten liegt und gelingt, und man spürt, wodurch dieser meisterhafte Künstler berühmt geworden ist.
Riemand, der den „weißen d'A n d r a d e" einmal gesehen hat, wird ihn vergessen. Wie hier die Gestalt des Don Juan in weißer Seide mit sicheren Pinselstrichen auf die Leinwand geworfen ist, wie das Glänzende der Seide, das Funkelnde des Goldes unb das Sieghafte der ganzen Gestalt zum Ausdruck gebracht ist, das ist höchste Kunst. Reben dem „d'Andrade", der im Jahre 1902 entstand, fesseln in der Ausstellung am meisten einige Bildnisse. Hier zeigt sich das ganze Können des Malers. Mit welchem Scharfblick sind diese Köpfe erfaßt, und mit welcher Ehrlichkeit und Wärme zugleich ist das Wesenhafte dieser Persönlichkeiten in Farbe und Form umgefetzt!
Als Beispiele seien nur das Bildnis des Kommerzienrates Freudenberg von 1904 und das Bildnis Liebermanns von 1901 genannt.
Mit welcher Virtuosität, im guten Sinne, der Künstler den Pinsel führt, zeigen am besten die Bülder „Balpar6“ von 1904 und „Der Piqueur" von 1908. Wie geniale Improvisationen wirken diese Gemälde.
Improvisieren und Phantasieren ist eine starke Seite Slevogts. Das zeigt sich vor allem in seinen Zeichnungen und der Druckgraphik. Cs sei hier nur auf die wundervollen Handzeichnungen zur „Zauberflöte" hingewiesen, dann auf die Mappenwerke, von denen der Benvenuto Cellini, die Rennskizzen, Sindbad der Seesahrer und die Inseln Dak-Bak besonders bekannt und beliebt geworden sind und immer wieder durch phantastische Einfälle und brillantes Können überraschen.
Einige späte Gemälde, Gartenstücke, seien noch erwähnt, „Mein Garten" und „Blumengarten in Reu-Cladow", weil sie zu den Bildern gehören. die wir heute vielleicht am meisten von Slevogts Werken schützen und lieben. Diese Gartenstücke sind in leuchtenden Farben gemalt und strömen eine strahlende Heiterkeit aus. Man meint die Heimat des Künstlers, Süddeutschland, und WÄhl gar seine engere Heimat, in der er auch jetzt noch seinen Wohnsitz hat, das färben
ahnen können, daß diese F.-nalität später für die daran beteiligten Darlehnsnehmer von schwerwiegenden finanziellen Folgen sein würde! Das Reichsgericht hat nämlich neuerdings entschieden, daß nur dann ein Schuldscheindarlehen im Sinne des Anleiheablösnngsge°etzes vorliege, wenn über das Darlehen eine Schuldurkunde ausgeste l l t wurde, weIche die an einen Schuldschein zu stellenden Anforderungen e rfüllt. In Ausführung dieses Grundsatzes vertritt das Reichsgericht die Auffassung, daß ein schriftlicher Vertrag als solcher noch nicht als Schuldchein angesehen werden könne: dieser beweise zwar den Abschluß des Darlehnsvorvert.a'es, dagegen noch nicht die Darlehnsschuldverpflichtung, die erst mit der Dar- lehnshingabe zur Entstehung gelangt ist (s. Aufwertungskartothek zu § 30 Anlciheablösnngsgesetz Karte Rr. 2: Urteil vom 2. Mai 1927 IV 790/26). Die finanzielle und praktische Auswirkung dieses Urteils wird fein, daß uiele Darlehen von Gemeinden nicht der Regelung des Anleiheablö- sungsgesehes hinsichtlich der Aufwertung unterliegen, sondern dah sie nach den Vorschriften des Auswertungsgesetzes zu behandeln, d. h. mit 25 Proz. anstatt mit in der Regel 12l/2 Proz. aufzuwerten sind. Dieses prak.ische Ergebnis der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das namentlich für die Landgemeinden eine stark? Mehrbelastung bedeutet, da in den meisten Fällen, wie schon erwähnt, das strenge Erfordernis für den Begriff „Schuldscheindarlshen" nicht gegeben ist, weil man früher auf diese formelle Art der Erledigung kein Gewicht gelegt hat, steht in krassem Widerspruch zu dem Willen des Gesetzgebers. Aus 6en Motiven zum Anleiheablösungs- geseh geht einwandfrei hervor, daß man gerade um deswillen die Schuldscheindarlehen nicht ^ach den allgemeinen Aufwertungsvorschriften behandeln wollte, weil dies gerade die kleinen, leistungsschwachen Lander, Gemeinden und Gemeindeverbände benachteiligen würde, denen der Anleihemarkt verschlossen war, und die daher auf diese Kreditform angewiesen waren. (Dgl. Wameyer-Koppe, die neuen Aufwertungsgesetze, Anmerkung 4 zu §30 des Anl.°Abl.° Ges.) Es ist wirklich kein befriedigender Rechtszustand, wenn demgegenüber die Städte, die Markanleihen statt Schuldscheine ausgegeben haben, vielleicht nur mit 121/« Proz. aufzuwerten brauchen, während alle anderen Gemeinden und vielleicht gerade die leistungsschwächeren aus einem rein formellen Versehen, dessen Wirkung niemand vorausahnen konnte, jetzt doppelt so hoch, d. h. mit 25 Proz., aufwerten müssen. Der deutsche Landgemeindetag hat daher bereits die erforderlichen Schritte unternommen, bei der zuständigen Reichsbehörde zwecks Beseitigung der Folgen des genannten Reichsgerichtsurteils.
Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung jetzt wenigstens kein Zweifel mehr darüber besteht, daß alle Darlehen der Gemeinden usw., sofern ein vrdmmgsmähiger Schuldschein vorliegt, unter das Anleiheablö- sungsgeseh fallen und nicht nur solche, welche als Ersatz ösfentlicher Anleihen anzusehen sind (Urteil des Reichsgerichts vom 23. März 1927, V. 369/26).
Sprechstunden der Redaktion.
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frohe, hcitcre Psälzettand, durch solche Farbenphantasien hindurchzuspüren. R. F.
Frankfurter Theater.
Ein Sommer der Berliner Komiker! Rach Max Adalbert, der sich zum erstenmal in Frankfurt präsentierte, Guido Thielscher, rundlich, quick und urkomisch wie einst vor fünf» und zwanzig Jahren in den Metropolrevuen. Er hat sich so wenig verändert wie der Inhalt des deutschen Spießerschwanks, von dessen Gattung ihm die fruchtbaren Autoren Arnold und Dach letzten Winter das mit allerhand Tricks gespickte Exemplar „Hurra — ein Junge!" beschert haben. Thielscher nimmt dgs gereifte enfant terrible, das etwas komplizierte „Harrs- malörchen" beim familienfrommen Herrn Professor, mit so diel Drvlerie und komischen Der- wandlungsninsten, daß das Publikum im R e n e n Operettentheater sich anspruchslos über die Hundstagstemferatur hinweglacht. Das Lustspielhaus-Ensemble. das Thielscher mitbringt, ist gut eingespielt, ohne durch Einzelleistungen besonders aufzufallen.
Otto Wallburg, der neue „Prominente", gastiert im Reuen Theater in einem französischen Schwank, „Die Perle", von Tristan B e r n a r d. An originellen Einfällen ist dies Konglomerat von Schwankverwirrungen nicht viel reicher als die heimische Fabrikmarke, nur ist's spitziger, weniger plumper und st.ent wenigstens hie und da ein paar hübsche Apercus in den Dialog. Wallburg hat den Typ des Aufgeregien zu einer Vollkommenheit entwickelt, der seine Art unwiderstehlich macht. Aloys Großmann dirigierte das flotte Spiel und schuf selbst als Stubengelehrter eine vorzügliche Charakterstudie. Sehr unmutig Else Tiedemann und der fesche Liebhaber Günthers. L. W.
Hochschulnachrichten.
Der Präsident des Telegraphentechnischen Reichsamts, Honorarprofessor Dr. phil., Dr.-Jng. h. c. Karl Willy Wagner ist zum ordentlichen Professor an der Berliner Technischen Hochschule ernannt worden. Prof. Wagner ist ordent-
Taguttg
der Kyffhäusersiudenten.
Dieser Tage hatte der Kyffhäuserver- band der Vereine Deutscher Studenten mehrere Hundert alte und junge D. D. St.er zu ernster Arbeit und nationaler Feierstunde in seinem alten Tagungsorte Kelbra zusammengerufen. Besonders erhebend und Befriedigend war auch in diesem Jahre wieder die Einheit- lichkeit und starke Geschlossenheit des Verbandes. Die Führung der Vorortsgeschafte lag in den Händen des V. D. St. Graz, mit dessen erstmaliger Wahl der Verband erneut seine groß- deutsche Einstellung zum Ausdruck gebracht hat. Durch die Beratungen zog sich als leitender Gedanke der starke Wille, die Verbandsarbeit nach wie vor im Sinne der alten Hochziele weiter zu führen: Förderung des Verständnisses für nationale Fragen und Aufgaben unter ihren Mitgliedern, sowie Klärung und Kräftigung des Rational- bewuhtseins in der gesamten deutschen Studentenschaft. Der Wille zu akttver Mitarbeit fand Ausdruck in den beiden einmütig angenommenen Entschließungen, die erste ruft die gesamte deutsche Akademikerschaft zum weiteren Kamps gegen die Kriegsschuldlüge auf, die zweite nimmt zum Kampf um die D e r f a s s u n g der Deutschen Studentenschaft Stellung und bringt eindeutig zum Abdruck, dah der Kyffhäuserverband den großdeutschen Aufbau der Deutschen Studentenschaft bis aufs äußerste zu verteidigen gewillt ist.
Eine weihevolle Heldengedenkfeier wurde an der dem Verbände gehörenden Bis- marcksäule auf der Rothenburg abgehalten. Re- gierungsrat a. D. Maßmann- Berlin brachte bei dem Gedanken an die 800 gefallenen Dundes- brüder die Schicksalsverbundenheit des gesamten deutschen Volkes inner- und außerhalb der Reichsgrenzen packend zum Ausdruck. Der neue Derbandsvorsihcnüe Pros. Dr. Menz-Leipzig hielt einen akademischen Vortrag über „Deutsche Aufgaben". Die Verbandstagung wurde, nach altem Brauch, durch gemeinsamen Kirchgang unb durch Kranzniederlegung am Gefallenendenkmal der Stadt Kelbra geschlossen.
Der Aufruf des Kyffhäuserverbandes zum Kampf gegen die Kriegsschuldlüge hat folgenden Wortlaut:
„Das deutsche Volk ist nicht schuld am Weltkrieg. Diese Erkenntnis hat sich auf Grund der amtlichen und nichtamtlichen Forschungsarbeiten durchgesetzt, insbesondere mit Hilfe des Arbeitsausschusses deut- scl-er Verbände und namhafter Persönlichkeiten des In- und Auslandes. Die gesamte Völker- und Staatenwelt ist im Begriff, sich von der Unwahrheit des Artikels 231 des Versailler Friedensdiktates zu überzeugen.
Der Kyffhäuserverband der Vereine Deutscher Studenten hält daher die Zeit für gekommen, die gesamte deutsche Akademikerschaft zur nachdrücklichen Förderung dieser Bemühungen aufzurufen: weitere Forschungen, eindringliches Verarbeiten und Verbreiten des vorhandenen wettvollen Schrifttums und vor allem persönliche Werbung in Deutschland und im Auslande sind erforderlich. Nur so wird es möglich sein, der Wahrheit die Bahn zu oereiten, für Deutschland Achtung und Dettrauen bei allen Völkern wieder her^ustellen und der Welt die wahren Ursachen des Kriegsausbruches und die vor der Ge- schlchte am Kriege Schuldigen zu zeigen."
Tagung des deutschen Gerichtsvollzieherbundes.
Auf dem 16. Bundestag in Kölü, zu dem die Verbände der einzelnen Landesorganisationen als Vertreter des gesamten deutschen Gerichts- vollziehcrstandes erschienen waren, begrüßte der Bundesvorsitzende, ObergerichtsvollzieherG a m m- Derlin, insbesondere die von den Gerichtsbehörden entsandten Vertreter.
Auf die große (Srregung Wer die Verschleppung der Desvldungsrefvrm wies der Vorsitzende des Bahettschen Verbandes, Vollstreckungssekretär R a n e t s b e r g e r, in seinem Vortrag hin, dabei betonend, daß die Gerichtsvollzieher schon bei der Eingruppierung gelegentlich der durch die Verhältnisse längst überhol ten alten Desoldungsregelung nicht die ihren! Dienstleistungen entsprechende Würdigung gefunden haben. Durchweg gleichmäßige Einstufung sämtlicher Gerichtsvollzieher sei daher dasVer-
liches Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Dr.-Jng. h. c. der Technischen Hochschule au Darmstadt, Ehrenbürger der Technischen Hochschule zu Karlsruhe und Mitglied des Kuratottums der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. — Der bisherige Privatdozent an der Technischen Hochschule in Darmstadt Dr. Adolf Bach, der zum Sommersemester 1927 als Privatdozent für Deutschunterricht und Volkskunde an die Pädagogische Akademie in BonN berufen worden war, hat sich für das Fach der deutschen Philologie an die ilnioerfität Bonn umhabilitiert. Der aus Bad Ems gebürtige Germanist, ein Schüler Otto Behaghels, war früher im höheren Schuldienst tätig.
Der bunte Sport»
Früher war der einzige Spott, bei dem eine farbenfreudige Kleidung seit langem üblich war. der Rennspvtt, bei dem die Jockeys in ihren bunten Jacken und Mützen lustig auf dem „grünen Rasen" aufleuchteten. Heutzutage aber hat sich die Farbenfreudigkeit, die unsere ganze Mode beherrscht, auch des Sports bemächtigt- Früher hieß Tennis das „weihe Spiel", weil Damen und Herren in der fleckenlosen Farbe der Unschuld erfdienen. Jetzt aber kann man bei den großen Tennisturnieren kolottsttsche Eindrücke erleben, die das Wort vom „weißen Spott" Lügen strafen. Die Damen erscheinen in scharlachroten, orangegelben, blauen und grünen Bandeaus, die sie inehr oder weniger kokett um den Kops geschlungen haben, und in Jumpet oder Schlipsen wagt sich ebenfalls die farbige Rote hervor. Die Herren bleiben natürlich nicht zurück. Beim Schwimmspott war früher da- marineblaue Kostüm gang und gäbe. Heutzutage sieht man die buntesten Badttostüme nicht nut bei den eleganten Damen, die lieber am Strande promenieren, sondern auch bei den Sportschwimmerinnen, die wie bunte Vögel in die kühlen Fluten tauchen: ebenso strahlt das Badekvstüm des Herrn in allen Regenbogenfarben. Sogar in dem geheiligten und am Alten so streng festhaltenden Reich des Golfs ist die „Jazz-Tracht eingezogen, und man sieht auf den großen Goll- Platzen Englands buntesten Sportdreß.


