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m. 192 Erster Blatt

|77. Jahrgang

Donnerstag, 18. August 1927

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer ol» zum Nachmittag vorher.

Preis für I mm höhe für Anzeigen von 27 mm Brette örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20°/o mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gießen.

Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags

Beilagen:

Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

Monatr-Bezugspreis:

2 Reichsmark und 20 Reichspfennig für Träger, lohn, auch bei Richter- scheinen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt. Fernsprechanschlüsse: 51, 54 und 112.

Anschrift für Drahtnach- richten: Anzeiger Hieße«.

11886. Druck uuö Verlag: vrühl'sche Unwerfitätr-Buch- und Zteindruckeret R. Lange in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Zchulstraße 7.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Internationale Sozialpolitik.

Von Dr. Cremer, Mitglied des Reichstags.

Die führenden Industrievölker Guropas und Amerikas haben seit langem erkannt, daß der sozialpolitische Fortschritt in den einzelnen Län­dern aus wirtschaftlichen Gründen aufs stärkste von der entsprechenden Entwicklung in den an­deren Industrieländern abhängig ist wegen der starken Bedeutung, welche jede Steigerung der PrvduktioirSkvsten, die mit dem sozialpolittfchen Fortschritt verbunden zu sein pflegt, für die Konkurrenzfähigkeit des einzelnen Lan­des auf dem Weltmarkt hat. Die Gründung des Internationalen Arbeitsamts, wie auch eine Reihe von internationalen svzialpolittschen Konferenzen sind die Früchte dieser Erkenntnis. Die Verwirk­lichung der International geschlossenen ilebercin« fünfte, insbesondere des Washingtoner Abkom­mens, wird durchcveg von einer gleichmäßigen Entwicklung in den übrigen Industrieländern abhängig gemacht. 3m allgemeinen hat man sich daran gewöhnt, hierbei hauptsächlich an die Vereinigten Staaten, Deutschland, England, Frankreich, 3talien und Belgien §u denken, wenn man auch selbstverständlich der gleichmäßigen Mit­arbeit der übrigen europäischen Staaten nicht entraten kann. Der in schnellem Zeitmaß sich voll­ziehende 3ndustrialisierungsprozetz der großen Länder des asiatischen Ostens, insbe­sondere Chinas, zwingt jedoch, das Augenmerk mehr als bisher auf die dortigen sozialen Ver­hältnisse der industriellen Arbeitnehmerschaft zu richten, da die Zukunftsmöglichkeiten der Welb- kvirtschaft in wachsendem Maße von der Ein­gliederung dieser gewaltigen und menschenreichen Gebiete in die Weltwirtschaft abhängen. Richt nur einzelne Länder, wie etwa 3ap>an und England und neben ihnen die Vereinigten Staa­ten, sind an der weltwirtschaftlichen Erschließung dieser Gebiete aufs höchste interessiert, sondern neben ihnen ganz besonders gerade Deutsch­land, dem durch den Versailler Vertrag die Möglichkeit der Erschließung eigener kolonialer Gebiete entrissen wurde.

3m fernen Osten macht sich mit dem erwachten belbstbewußtsein der dortigen Völker das Be­streben geltend, innerhalb der eigenen Grenzen den schnellwachsenden Bedarf an modernen In- dustriewaren zu erzeugen und der Einfuhr des Auslandes Schwierigkeiten zu bereiten. 3n großem Umfange wird dies Bestreben durch Aus­länder unterstützt, welche die besonderen Vorteile der Produktion im fernen Osten skrupellos aus- rmhen, ohne sich den Kopf über die weitere Zu­kunft zu zerbrechen. Die Märste des asiatischen Ostens können ihre mögliche und notwendige Dedeutung für die Ausnahme der industriellen Produktion der übrigen Länder der Erde nur erhalten, wenn es gelingt, die dortigen 3ndustrien zur Beachtung derselben sozialpolitischen Grund­sätze zu zwingen, die in den übrigen Ländern "beobachtet werden. Dis zum Augenblick kann 'hiervon nicht im entferntesten die Rede sein. Man versucht zwar von chinesischer Sei'e häufig, !>ie Dinge so darzustellen. als ob nur die im Besitz ton Ausländern befindlichen Industrieuntsrneh- nungen an der geradezu skandalösen Ausbeu­tung der menschlichen Arbeitskraft, die in China geübt wird, beteiligt seien; diese Entschuldigüngen klingen aber wenig überzeugend. Die chinesische Arbeitszeit in den Fabriken beträgt bis zu 16 Stunden täglich, die Frauenarbeit wird unbegrenzt zugelassen, bereits Kinder im Alter von 10 Fahren und weniger werden zur Regelmäßigen Fabrikarbeit hevangezogen. Dabei ist die Behandlung der Arbeiter in den Betrieben eine durchaus unmenschliche; Mißhandlungen, ja sogar Einkerkerungen durch die Fabrikmeister und sonstigen Vorgesetzten der Arbeiter sind an der Tagesordnung; dazu sind die Lohnverhältnisse außerordentlich ungünstig. Die Lebenshaltungs­kosten für eine aus vier Personen bestehende chinesische Arbeiterfamilie werden auf den Monat mit 21 chinesischen Dollar berechnet; demgegen­über betrug der Durchschnittslohn in der wich­tigsten Branche, der Textilindustrie, in Schanghai im April 1927 monatlich 12 chinesische Dollar, in den Seidenspinnereien 6 bis 10 Dollar, für Hafen­arbeiter 9 Dollar. 3n denjenigen Branchen, wo besonders ausgesuchte Arbeitskräfte erforderlich sind, liegen 4--e Löhne freilich höher, aber hier kommen verhältnismäßig wenig Arbeiter in Be­tracht. Aus den Verdienst des Existenzminimums Farm also von vornherein nur gerechnet werden, nenn Mann und Frau, beide zur Fabrik gehen, und bei einer größeren Zahl von Kindern auch noch ein Teil der Kinder. Ohne Zweifel liegen die Verhältnisse bei den im 3nnem des Landes ge­legenen Fabrikbetrieben noch ungünstiger für die Arbeitnehmer.

Zu berücksichtigen ist, daß soziale Schuhge- sche, staatliche Kontrollen u. dergl. in China bis zum Augenblick nicht existieren, und daß anderseits düs' Angebot an Arbeitskräften bis mf weiteres noch unerschöpflich erscheint, wie es sich von selbst aus der dichten Bevölkerung, der ungünstigen Bodenverteilung und den vertoorre- itm politischen Verhältnissen Chinas ergibt. 3n- srlgedessen hat auch die moderne Arbeiterbe­wegung in China erst in geringem Umfange sich entwickeln können und ist im wesentlichen auf die großen Küstenplähe beschränkt. Hier ist zwar ihre Existenz durch eine große Anzahl von Streiks und andere Arbeitskämpfe stark in Erscheinung Läreten, aber die Erringung wesentlicher Vor­teile auf sozialem Gebiete bisher nicht möglich gewesen. Der Arbeiterschaft in China würden, wie eine chinesische Rachrichtenstelle schreibt, schon Zhe schlechtesten Bedingungen, die für die Arbeiter im andern Ländern in Frage kommen und von

Abschluß des Handelsvertrags mit Frankreich.

Wie wir in einem Teile unserer gestrigen Aus­gabe bereits berichteten, ist gestern vormittag das deutsch-französische Handelsabkom- m en in Inaris unterzeichnet worden. Aus der französischen Hauptstadt wurde gestern mittag über dieses bedeutungsvolle Ereignis der deutsch-fran­zösischen Beziehungen folgendes gemeldet:

P a r i s, 17. Aug. (Wolff.) Havas gibt um 10 Uhr bekannt, daß das deutsch-franzöfifche Handelsabkommen heute ftüh von Handels­minister B o k a n o w s k i und Ministerialdirektor Posse unterzeichnet worden ist.

Es hat lange gedauert, bis endlich ein halbwegs annehmbarer Handelsvertrag mit Frankreich zu­stande gekommen ist. Mühe genug hat es gekostet, die Franzosen zu überzeugen, daß sie auch auf diesem Gebiete sich nicht ewig als die Sieger auf- spielen unt) Bestimmungen diktieren können, wie sie ihnen passen, ohne Rücksicht auf deutsche Interessen. Noch unmittelbar vor Beendigung der Verhandlun- gen hing der Ausgang an einem seidenen Faden, und schließlich hat die Nachgiebigkeit Deutschlands in einem '£unft die Entscheidung aebracht. Dieser Punkt bezieht sich auf Marokko. Zwar haben die Franzosen endlich auch für den Handel in Marokko die Meistbegünstigung in bezug auf Waren- und Schiffsverkehr zugestanden, aber das Nieder­lassungsrecht für Agenten der Schiffslinien ufw. noch immer verweigert. Wenn wir hier schließlich des lieben Friedens halber nachgegeben haben, so ist das in der bestimmten Erwartung geschehen, daß in kurzer Zeit auch dieser letzte Rest Derftimmenber Ungleichheit beseitigt werden wird. Um noch eine ver­wandte Frage hierbei gleich zu erledigen, sei bemerkt, daß grundsätzlich Deutschland mit seiner Forderung der Gleichberechtigung in bezug auf die Errichtung von Konsulaten auch für Elsaß-Lothringen durchge­drungen ist, aber das weitere Zugeständnis gemacht hat, im einzelnen sich erst vorher mit der französi­schen Regierung zu verständigen. Da dasselbe Ver­fahren 1871 zwischen Deutschland und Frankreich vereinbart worden war, können wir uns jetzt damit abfinden und nur der bestimmten Erwartung Aus­druck geben, daß binnen sehr kurzer Zeit der Er­richtung von Konsulaten in Elsaß-Lothringen, die ge­rade dort wegen der engen Handelsbeziehungen sehr notwendig sind, nichts mehr im Wege stehen wird, lieber die zolltarifarischen Einzelheiten des Han­delsvertrags wird man erst dann ein Urteil fällen können, wenn er gebrudt do fliegt, was in einigen Tagen der Fall sein wird.

Briand und Hösch unterzeichnen morgen.

Paris, 18. Aug. (WTB. Funkspruch.) Die Un­terzeichnung des deutsch-französischen Handelsabkom­mens durch Außenminister Briand und Botschaf­ter von H o e s ch soll nach dem Journal" erst im Anschluß an den morgen stattfindenden Minister- r a t erfolgen.

BokanowM und Lerruys Hnö befriedigt.

Paris, 18. Aug. (WTB. Funkshruch.) Han­delsminister Bvkanvwski hat gestern vor seiner Abreise nach Amerika einem Vertreter; desExcel fior gegenüber folgendes ge­äußert:3m Lause der Verhandlungen haben wir schwierige Tage und angstvolle Stunden verleben müssen. Man muh anerkennen, dah das Ergebnis befriedigend ist. Das Abkommen beweist von beiden Seiten einen erfreulichen Geist derVersöhnlichkeit. Das ist echter Locarno-Geist, denn er begibt sich auf den Weg der praktischen Leistung."

Ministerialdirektor S e r r u h s erklärte: Alles in allem haben die liberalenGrund- s ä tz e, die bei der Genfer Wir 1 schaf 1 s - konferenz vorherrschten, in dein Abkommen gesiegt. 3ch habe die feste Ueberzeugung, daß das neue Abkommen dadurch, dah es den Wirtschaftsaustausch zwischen Frankreich und Deutschland fördert und regelmäßig gestaltet, viel zu der erwünschten Annäherung zwi­schen den beiden Ländern beitragen wird."

Line deutsche Inhaltsangabe.

Berlin, 17. Aug. (Wolfs.) Mit dem heute unter­zeichneten deutsch-s.ranzösischen Han- belsoertrag ist, wie den Blättern mitgeteilt wird, eine der schwierig st en und langroie- rigsten Handelsvertragsverhandlungen zum A b - s ch l u ß gekommen. Als die Verhandlungen im Oktober 1924 begannen, hatte Deutschland eben den völligen Zusammenbruch seiner Währung über« Eiben, während Frankreich im Verlaufe der Ver­di ungen eine weitgehende Verschlechterung seiner hrung durchmachen mußte. Infolge der Grenzver­schiebungen war in vielen Produktionsgebie- : en wie z. B. für Eisen, Stahl, Kohlen usw. eine Verschiebung eingetreten, die die Verhandlun- gen weiter erschwerte. Dazu kam eine Reihe grundsätzlicher Schwierigkeiten von fran­zösischer Seite, insbesondere lehnte Frank­reich strikte den Standpunkt der Meistbegün- st i g u n g ab. Der heutige Vertrag ist im großen und ganzen auf der Basis der Meistbegünstiaung aufgebaut. Auch gegen die weitgehende Bindung der beiden Kontrahenten, auf der der jetzige ©ertrag beruht, hatte Frankreich zuerst Widerspruch geltend gemacht. Weiter ist es Frankreich nicht gelungen, eine Zolltarifnovelle durchzubringen. Die jetzige Lösung ist nur dadurch zustande gekommen, daß Frankreich sich vom Parlament eine Ermächtigung hat geben lasten, seinen Zolltarif während dreier Monate abjuänbem.

Der Vertrag ist auf Meistbegünstigung basiert, auch hinsichtlich der Zolltarife, für diese jedoch mit einigen zeitlichen Einschränkungen.

Die QEeiftbegünftigung tritt restlos am 15. Dezember 1 9 2 8 in Kraft. Die Diskrimi­nierungen sind formet! in verschiedener Art vor­gesehen. Liste A enthält die gegenwärtigen fran­zösischen Minimaltarife; einige wenige Pro­dukte sind kvntingiert. Lifte B umfaßt den Haupt- teil der ZoUtarifabmachungen (Meistbegünstigung zu festgebundenen Sähen. Liste C enthält Diskri­minierungen, die nicht über den Sähen liegen, die Frankreich den Hauptkonkurrenzländern zu­gestanden hat.

Zu den Arttkeln, bei denen Frankreich die Meistbegünstigung nicht befommen hat, gehört in erster Linie der Wein; Deutschland hat die Weineinfuhr nicht restlos freigegeben, sondern nur ein Kontingent von 360 000 Dz. im 3ahre vorgesehen.

Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes des Reichstages und der französischen Kammer wird der Vertrag vom 15. September vorläufig angewendet. Die erste reguläre Kündigung ist am 1. April 1929 mit dreimonatiger Kündigungs­frist möglich, d. h. also zum 30. 3imi 1929. Der Vertrag hat also eine Dauer vv>n 22 Mo - na ten. Von beiden Seiten ist ein außer­ordentliches Kündigungsrecht Vorbe­halten für den Lall, daß Fraickreich doch noch eine Zolltarifnovelle votieren wird.

Frankreich hat in dem Vertrag auf die An Wendung des § 18 des Versailler Vertrages (Beschlagnahme deutschen Eigen­tums für den Fall der Richterfüllung der Repa­rationsleistungen durch Deutschland) endgül­tig verzichtet.

Die Meistbegünstigung für Ma­rokko haben wir in einem Punkte nicht er­zielen können; während unsere Wünsche hinsicht­lich der Meistbegünstigung im Waren- und Schiffahrtsverkehr voll erfüllt wor­den sind, haben wir dies in der Nieder­lassungsfrage nicht erlangen Eonnen. Wir haben die Handelsvertragsverhandlungen wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollen. 3n 3ndochina genießen wir restlose Meist- be g ü n ft i g u n g , sobald der neue französisch- japanische Vertrag abgeschlossen sein wird. Vor­her kann uns Frankreich mit Rücksicht auf 3apan nicht volle Meistbegünstigung in der Rieder- lassüngssrage gewähren.

Hinsichtlich der Konsulate ist uns Meist­begünstigung zugestanden worden. Bezüg­lich Elsaß-Lothringen s haben wir uns jedoch bereit erklärt, von diesem Meistbegünsti-

nungsrecht nicht ohne vorherige Verständigung Gebrauch zu machen.

Die außerordentliche Kündigungsfrist des Vertrages ist drei Monate.

tpanfer Ergänzungen.

Paris, 17. Olug. (Wolff.) Das heute unter­zeichnete deutsch-französische Handelsabkommen, das 48 Paragraphen enthält und im 6. Sep­tember in Kraft treten wird, ist in der Weise geschlossen, daß es am 1. April 1929 von beiden Parteien mit dreimonatiger Frist ge­kündigt werden kann. Das Abkommen seht sich nach einer Tlebersicht der Havas-Agentur zusam­men aus:

1. den Destinnnungen des Abkommens an sich, 2. sechs Listenanlagen, 3. einem älnterzcichnungs- protokoll, 4. einer anliegenden Erklärung be­treffend 'Fragen, die gelegentlich des Abschlusses dieses Abkommens geregelt wurden. 5. eine* ge­wissen Anzahl von CBrie en, die zwischen dem fran­zösischen Außenministerium und der deutschen Botschaft gewechselt wurden und die Anwendung bezw. Auslegung des Abkommens betreffen.

Das Statut für denWarenaustausch zwischen beiden Ländern läßt sich wie folgt zu- fammenfaffen:

Für fast sämtliche Ausfuhrprodukte getobt) ren beide Länder sich gegenseitig die cke-sacto-Meist- begünfligung. 3m Austausch gegen die Ge­währung des gegenwärtigen französischen Mini- rnaltarifes oder eines neu von der französischen Regierung einzuführenden Minimaltarifes ge­steht Deutschland Frankreich den Konventionaltarif zu, den es zugunsten anderer Mächte eingeführt hat. bezw. Äonoen- tionalzollherabseh ungen.

Das Abkommen gibt dem jetzigen französischen Parlament die Möglichkeit, die geplante Zoll- tarifreform vorzunehmen, die unverzüglich für die Produkte in Kraft gesetzt werden kann, die in der Liste A und in der Liste C verzeichnet sind, sowie nach dreimonatiger Frist für die Produkte, die den Gegenstand einer neuen Tarifierung gemäß dem vorliegenden Abkommen abgeben, wenn Frankreich dieses Abkommen bei Einführung seines neuen Ta- rifes mit dreimonatiger Frist kündigt. Zu den eigenttichen Tarisklauseln kommen Bestimmungen betreffend die Vereinnahmung der Zölle, betreffend die dnlanbabgaben usw.; ferner enthält das Ab­kommen Klauseln betreffend die See- und Fluß» schrsfcchrt, betreffend das Regime über Waren, Guter und Schiffe Deutsch­lands in den französischen Kolonial­besitzungen und Protektoratslän­dern. Es enthält eine Klausel, wonach Streitig­keiten über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens dem Schiedsspruch ober dem Schiedsgerichtsurteil des Schiedsge­richtshofes im f)aaa unterliegen.

Nach der Havasaufstellung sind deutscher­seits in dem Abkommen besonders berücksichtigt und erhalten die M e i ft b«e g ü n ft i g u n g bzw. den Minimaltarif: die großen chemischen Industrien, die Maschinenindustrie, die Elektroindustrie, die Kiein- eifenfabritanten, die Fayence- und Porzellanwamn- und die Lederindustrie; französischerseits sind nach der Aufstellung begünstigt die Landwirt­schaft, die Baumwoll- und Seidenindustrie, die Kon- fektions- und Schuhwarenbranche, die Metallurg sche Industrie, die Seifen und Parfümeriewaren. Was die Weine anbetrifft, so ist deutscherseits ein E i n- fuhrkontingent französischerseits nach Deutsch- land in Höhe von 360 000 Doppelzentner zugestan- den worden.

Die Ansicht der Berliner Presse.

Berlin, 17. Aug. (Priv.-Tel. des WTB.) Die Blätter, die bereits heute zu dem Abschluß des deutsch - französischen Handelsver­trages Stellung nehmen, weisen alle auf die außerordentlichen Schierigkeiten hin, die die Verhandlungen bis zum letzten Augenblick beherrschten. Als besonders erfreuliches Moment heben die Blätter hervor, daß Frankreich auf die Anwendung des Artikels 18 des Versailler Vertrages endgültig verzichtet hat, der den

der Arbeiterschaft der übrigen Welt aufs schärfste bekämpft werden, als ein Segen des Himmels erscheinen.

Kein Wunder, daß unter solchen Verhältnissen die chinesische Industrie ihre Waren zu Preisen anbieten kann, die jede Konkurrenz der übrigen Länder in Massenkons umartikeln unmöglich machen. Es besteht daher ein Interesse für alle übrigen sozialpolitisch fortgeschrittenen Länder daran, auf eine Besserung der sozialen Verhält­nisse im fernen Osten mit allem Rachdruck hin- zuwirken. Die Iungchinesische Bewegung appel­liert an das Verständnis Europas und Amerikas für ihr Streben nach nationaler Unabhängigkeit und nach Glcichberechttgung; sie kämpft um d.c Beseitigung - der Ausländervorrechte in ihrem eigenen Lande und erbietet sich zu loyaler Zu­sammenarbeit der werdenden Großmacht China mit den übrigen Mächten. Die Synrpathien, um welche dies Streben wirbt, müssen davon ab­hängen, dah das werdende neue China auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung und Fürsorge die gleichen Leistungen vollbringt, wie die übri­gen Länder, und nicht etwa in seinem begonne­nen Industrialisierungsprozeß durch eine uner­hörte Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft zu einer größeren Gefahr für die Kultur und

Wirtschaft der übrigen Welt wird, als es jemals die Mongoleneinfälle eines Dschingis-Chan waren.

S-kiggenerlafe des Reichswehrministers.

Berlin, 17. Aug. (WTB.) Die Blätter teilen mit, daß unter dem Datum des 15. d. M. ein Er­laß des Reichswehr Ministers ergangen ist, wonach Angehörigen der Wehrmacht auch außerhalb des Dienstes, zum Beispiel bei der Beflaggung ihrer Privatwohnungen und bei der Auswahl von Kranzschleifen, verboten werde, die schwarzweißroten Farben zu zeigen, wenn nicht zum mindestens daneben schwarz- rot g o l d gezeigt werde. Fertzer wird die Be­flaggung von Dienstgebäuden oder reichswehreigenen Gebäuden dahin ge­regelt, daß, wo die Möglichkeit dazu besteht, stets neben der Reichskriegsflagge fchwarzrotgold geflaggt werden muß. An Privatpersonen vermietete Reichswehrgebäude dürfen nur mit schwarz- rotgold oder anderen offiziellen Flaggen beflaggt werden. In der Begründung heißt cs u. a.: Die Wehrmacht ist durch ihren Werdegang und die jetzi­gen Aufgaben in erster Linie berufen, die Achtung vor der großen Vergangenheit mit dem

treuen Dienst am heutigen Staate zu verbinden. Ich betrachte sie daher als wohl be­fähigt, bei dem Flag gen st reit des deutschen Volkes die Gegensätze zu entspannen.

Streik in der Rheinschifsahrt.

Mannheim, 17. Aug. (WB.) Eine heute abend tagende Versammlung des Deck» und Maschinenpersonals der R he i n s ch i f f- fahrt beschloß, nachdem die Verhandlungen am 15. d. M. in Duisburg nicht das geringste Ent­gegenkommen der Arbeitgeber gezeigt hätten, die Arbeit sofort einzu ft eilen. Der Streik beginnt am Donnerstagmorzen.

Das geraubte deutsche Eigentum in Neu-Guinea.

Melbourne, 17. Aug. (WTB.) Premier­minister Druce gab bekannt, daß mon für 192 deutsche ehemalige Besitztümer in Reu-Guinea Angebote erhalten habe, von denen 21 abgelehnt worden seien. Die an­genommenen Angebote beziehen sich auf 66 Pflan­zungen. der Deickaufswert betrage insgesamt 1 227 000 Pfund Sterling, was mit den früh:ren Verkäufen eine Summe von 3 346 000 Pfund Sterling ergebe.