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Aussprache an. Das Schlußwort, das mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland schloß, sprach Schulrat Kimpel. Das Ergebnis des Preis­gerichts wurde erst nach Schluß der Versamm­lung bekanntgegeben. Am Vachmittag sand eine Rhönfahrt der Teilnehmer statt.

Schweres Autounglück.

Vierzehn Personen verletzt.

WSN. Mainz, 16. Aug. Bei der Eisenbahn­brücke dei N i e d e r o l m ereignete sich gestern abend ein schweres Autounglück. Angehörige eines

Am 1. Oktober 1927 tritt das neue A r - beitslosenoersicherungsgesetz in Kraft, das die seitherige Erwerbslosenfürjorge aus eine ganz neue Grundlage stellt, und zwar in Form einer Arbeitslosenversicherung. Mit diesem Zeitpunkt treten die seitherigen Vorschriften über die Erwerbs­losenfürsorge, sowie das Gesetz über die Krisenfür­sorge für Erwerbslose vom 19. November 1926 ' außer Kraft.

Nachstehend, sollen in kurzen Zügen die für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer wesentlichsten Be­stimmungen des neuen Gesetzes, das im ganzen nicht weniger als 275 Paragraphen umfaßt, wiederge­geben werden.

Arbeitslosenversicheru.^gspflichtig sind alle Krankenoersicherungspflichtigen und die Pflichtversicherten der Angestelltenversicherung und die Schiffsbesatzungen der Deutschen Seefohrzeuge. Versicherungsfrei sind die in der Hand- und Forst­wirtschaft Beschäftigten, wenn der Beschäftigte selbst Eigentümer oder Pächter eines Besitzes von solcher Größe ist, daß er von dessen Ertrag mit seinen An­gehörigen in der Hauptsache leben kann und als Arbeitnehmer üblicher Weise nur weniger als die Hälfte des Jahres tätig ist. Versicherungsfrei sind ferner Arbeitnehmer in der Land- und Forst­wirtschaft, wenn sie auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages von mindestens einjähriger Dauer beschäftigt werden, oder auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages auf unbestimmte Zeit, wenn ohne wichtigen Grund nur mit mindestens sechsmonat­licher Frist gekündigt werden darf. Versicherungsfrei sind ferner die Lehrlinge auf Grund eines schrift­lichen Lehrvertrags von mindestens zweijähriger Dauer, jedoch endet die Dersicherungsfreiheit sechs Monate vor Beendigung des Lehrverhältnisses.

Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat derjenige, der arbeitsfähig, arbeitswillig aber unfreiwillig arbeitslos ist und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten seit der Arbeitslosmeldung während 26 Wochen in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat. Wer sich ohne berechtigten Grund, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen, weigert, eine Arbeit anzu> nehmen, auch außerhalb seines Wohnortes, erhält für die Dauer von 4 Wochen keine Arbeitslosen­unterstützung. Arbeitslose, deren Arbeitslosigkeit durch einen Ausstand oder eine Aussperrung ver­ursacht ist, erhalten während des Ausstandes oder der Aussperrung keine Arbeitslosenunterstützung. In gewissen Fällen kann jedoch die Arbeitslosenunter­stützung gewährt werden, nämlich bann, wenn ihre Verweigerung eine unbillige Härte wäre. Die Ar­beitslosenunterstützung besteht aus der Hauptunter­stützung und den Familienzuschlägen für solche An­gehörige des Arbeitslosen, die einen Unterhaltsan­spruch gegen ihn haben, sowie für Stief- und Pflegekinder. Die Höhe der Arbeitslosenunter­stützung bestimmt sich nach dem Arbeitslohn. Für die Bemessung der Arbeitslosenunterstützung wer­den 11 'Lohnklassen gebildet bei einem wöchent­lichen Arbeitslohn von 10 Mark bis 60 Mark und mehr. In jeder Lohnklasse wird der Unterstützung ein Einheitslohn zugrunde gelegt. Die Hauptunter­stützung beträgt in den Klassen I bis XI 75 bis 35 vom Hundert des Einheitslohnes. Als Familien­zuschlag werden 5 o. H. des Einheitslohnes gewährt. Die Arbeitslosenunterstützung wird erst in der Regel nach Ablauf von sieben Tagen seit der Arbeitslos­meldung gewährt, sie unterliegt nicht der Pfändung und nicht der Einkommensteuer. Wer Arbeitslosen­unterstützung empfängt, hat sich regelmäßig zu mel­den, um Arbeit zu erlangen. Die Unterstützung wird für biejenigen Tage nicht gewährt, für die der Ar­beitslose die vorgeschriebene Meldung ohne genü­gende Entschuldigung unterläßt. Der Anspruch auf Unterstützung hört auf, wenn sie für insgesamt 26 Wochen gewährt ist, sie darf erst dann wieder ge­währt werden, wenn die Anwartschaftszeit von neuem erfüllt ist. Die Reichsanstalt für Arbeitsver­mittlung und Arbeitslosenversicherung kann bei be­sonders schlechter Arbeitsmarktlage die Höchstdauer der Unterstützung bis auf 39 Wochen ausdehnen. Nach Ablauf der 26wöchigen Unterstühungsdauer setzt die Krisenunterstützung ein. Die Kosten der Kri­senunterstützung tragen zu vier Fünftel das Reich und zu einem Fünftel die Gemeinden. Wichtig ist, daß, sobald Krisenunterstützung gewährt wird, die Bedürftigkeit des Antragstellers zu prüfen ist, wäh­rend im Gegensatz hierzu bei der gewöhnlichen Ar-

Sportvereins aus dem genannten Ort, die an einem Fußballspiel in Gonsenheim bei Mainz teilgenym- men hatten, fuhren auf einem La st kraft wagen zurück. Der Wagenlenker konnte die scharfe Kurve nicht nehmen, wodurch das mit 16 Personen besetzte Auto umstürzte und sich über: schlug, so daß die Räder nach oben standen. Nur mit großer Mühe gelang es, die Verletzten aus dem Wagen zu schaffen. Vierzehn Personen haben teils schwere, teils leichte Ver­letzungen erlitten. Nur zwei kamen mit dem Schrecken davon. Das Auto mußte abgeschleppt werden.

beitslosenunterstützung die Bedürftigkeitsprüfung nach dem neuen Gesetze fortgefallen ist.

Die Mittel zur Durchführung der Arbeitslosen- unterstühung

werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Ar­beitnehmer aufgebracht. Zur Zahlung der Beiträge sind die Versicherten und ihre Arbeitgeber verpflich­tet, und zwar je zur Hälfte. Dersicherungsberechtigte tragen die Beiträge allein. Die Beiträge werden fest­gesetzt für die Krankenversicherungspflichtigen in Bruchteilen des Grundlohnes, der für die Beiträge der Krankenversicherung maßgebend ift; für diejeni­gen Versicherten, die wegen der Höhe ihres Ein­kommens nicht krankenoersicherungspflichtig, aber angestelltenversicherungspflichtig sind und für die freiwillig Versicherten in Bruchteilen des wirklichen Arbeitsverdienstes, soweit dieser den Betrag von 3600 Mark jährlich nicht übersteigt. Aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung werden während der Ar­beitslosigkeit die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt. Die Arbeitslosen sind kraft Gesetzes Mit­glieder der allgemeinen Ortskrankenkasse, in deren Bezirk ihr Wohnort oder Aufenthaltsort liegt. Be­steht für diesen Ort keine allgemeine Ortskranken­kasse, so sind sie kraft Gesetzes Mitglieder der Land­krankenkasse.

Das neue Gesetz enthält verhältnismäßig

strenge Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen.

So werden z. B. nach § 270 des Gesetzes Arbeitgeber mit Gefängnis bestraft, wenn sie Beitragsteile, die sie den Beschäftigten einbehalten oder von diesen er­halten haben, der berechtigten Kasse vorsätzlich vor­enthalten. Daneben kann auf Geldstrafe und auf Ver­lust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. In den

Uebergangsbestimmungen

ist vorgesehen, daß die bisherigen Unterstützungs­sätze auf die Dauer von sechs Monaten weitergezahlt werden, soweit sie höher sind als die im Gesetz vor­gesehenen Sätze. Spätestens am 1. Dezember 1927 müssen die Unterstützungssätze, soweit sie für die Versicherten günstiger sind, nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes ausgezahlt werden.

Mit dem neuen Gesetze ist die deutsche Sozial­versicherung wieder einen wesentlichen Schritt wei­tergegangen, es bedeutet jedenfalls gegenüber der seitherigen Regelung der Erwerbslosenfürsorge einen bedeutenden Fortschritt. Die Durchführung des rx?n Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung stellt an die neu zu gründende Reichsanstalt für Arbeitsver­mittlung und Arbeitslosenversicherung, welche als Trägerin der ganzen Versicherung erscheint, jeden­falls große Anforderungen, die hoffentlich zur Zu­friedenheit aller Beteiligten erfüllt werden.

Oberhessen.

Postbeschwerden der Landbestellbezirkre.

Aus dem Vogelsberg wird uns ge­schrieben: Es ist eine nur zu bekannte Tatsache, daß die Beschwerden, die besonders von den Landbestellbezirken an die Adresse der Po st Verwaltung gerichtet werden, fast durch­weg unbeachtet bleiben. Wir brauchen dabei nur an die Sonntagsbestellung zu erinnern, die in den meisten Landbestellbezirlen seit einigen Jahren sang- und klanglos verschwunden ist: auch die werktäglich einmalige Bestellung, die in manchen Orten erst am späten Nachmittage erfolgt, ift hier zu erwähnen. Woher kommt es nun, daß trotz der enormen Preissteigerungen, die die Post vorgenommen hat, die Leistungen aus dem Lande in erschreckendem Maße a b ge­nommen haben? Man vergleiche die Gebühren­sätze der Vorkriegszeit mit den heutigen Sähen Telegrammgebühr von 5 auf 15 Pfennige pro Wortl und man wird zu der Tleberzeugung kommen, daß viele Sätze das Mehrfache gegen früher betragen. Dazu kommen noch die kleinlichen Praktiken der Post, die gerade auf den Land­bestellbezirken schwer lasten und besonders die kleinen Leute empfindlich treffen. Einige Bei­spiele mögen das beweisen. Gibt man dem Brief­träger eine Postanweisung mit, so muh man außer dem Porto noch eine besondere Gebühr für das Mitnehmen des Geldes bezahlen. Für die Bewohner der Landbestellbezirke ist das die einzige Möglichkeit, wenn sie nicht den weiten Weg nach der nächsten Postagentur (im anderen

Ort) machen wollen. Der Empfänger eines Ml- paketes oder Eilbriefes muß (obwohl Eilbeftell- gebühr vom Absender bezahlt ist) noch besonders den Eilboten bezahlen. Warum diese Geldschnei­derei? Wohnen etwa in den Landbestellbezirken Menschen zweiter Klasse, die nicht dasselbe Recht haben, wie die Bewohner der Städte oder der Postorte? Die Postverwaltung sollte gerade dem flachen Lande etwas mehr Liebe und Aufmerk­samkeit widmen! Wir wären schon zufrieden, wenn in der Bestellung der Vorkriegs­zustand wiederhergestellt würde. Dann würden wir auch diebesonderen Vergünstigun- gen" in Gestalt der Extraabgaben hinnehmen. Aber bis jetzt haben wir seit 1914 nur Ver­schlechterungen und Portoerhöhungen erlebt. Wir wollen hoffen, daß die preisaufbauende Tätigkeit der Postverwaltung ^etzt ihr Ende erreicht hat und nunmehr auch ein Aufbau der Lei­stungen, besonders auf dem flachen Lande, erfolgt.

Landkreis Gietzen.

X Klein-Linden, 16. Aug. Eine auswär­tige Firma, welche seit langen Jahren in einem Mietshause eine Zigarrenfabrik betreibt, geht jetzt dazu über, am Brandweg einen großen Neubau aufzuführen, um dort den Betrieb in gesundheit­lich und hygienisch einwandfreien Räumen, in verstärktem Maße weiter auszudehnen. Dielen Einwohnern wird hierdurch Arbeit und Verdienst gegeben. Die Bautätigkeit nimmt auch sonst erfreulich zu: als bemerkenswerte Tatsache ist festzustellen, daß die meisten Baulustigen an bis jetzt gänzlich unbebauten neuen Wegen Neu­bauten errichten, um der unerträglichen Staub­plage an den Hauptstraßen zu entrinnen. 3n diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß die Hoffnung der Anwohner dieser Straßen, daß eine Teerung erfolgen würde, sich nicht erfüllt hat. Die Straßenbauverwaltung hat die gelagerten Mengen Teer zum Ausflicken der reichlich vor­handenen Löcher der Straße benutzt. Man wartet jetzt auf die geplante Wasserleitung, welche viel­leicht dem klebet abhelfen kann. Mit großen Schwierigkeiten Haven die vielen kleinen Land­wirte zu kämpfen, welche ihr Getreide im Freien durch eine auswärtige Dreschmaschine aus­dreschen lassen. Eine solche istam Weiher" auf­gestellt. und die einzelnen Fahren werden nach der Reihenfolge gedroschen. Durch das unbestän­dige nasse Wette? wird nun das Getreide naß, zeitweise muß die Zufuhr und der Dreschbetrieb eingestellt werden, bis die Sonne für Trockenheit gesorgt hat. Obwohl in den letzten Jahren im Orte sehr viel für die Regulierung des Wasserabflusses bei starken Regenfällen gesorgt wurde, sind immer noch Mängel vor­handen. So z. B. ist es zeitweise fast unmöglich, trockenen Fußes von der Frankfurter Straße nach der Dammstrahe (Richtung M. W. B.) oder um­gekehrt zu gelangen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn hier eine Abhilfe geschaffen werden könnte.

ki. Großen-Linden,16. Aug. Ein eigen- artigesSchauspiel konnten am Sonntag die Bewohner unseres Dorfes beobachten. Am hiesi­gen Bahnhof waren sechs WaggonsDrief- tauben eingetroffen. Es waren etwa 3000 Tiere, die von Frankfurt, Offenbach und Mainz kamen. Um i/210 Uhr wurden die Körbe von den drei Begleitern geöffnet, und nun schwirrte die Taubenschar tn der Luft herum und kreist« längere Zett über unserem Dorfe, um den Weg in die Heimat zu finden. Da es regnerisches und unsichtiges Wetter war, fiel es den Tauben schwer, sich zu orientieren. Auch am Montag konnte man noch etwa ein Dutzend dieser Brief­tauben hier sehen, denen die Rückreise anscheinend nicht mehr gelingen will. 3n der letzten Ge - meinderatssihung, zu der auch der Schul­vorstand eingeladen worden war, stand der SchulhauSneubau als einziger Punkt auf der Tagesordnung. Die bäuerlichen Mitglieder des Gemeinderates waren nicht erschienen. Durch einen früheren Gemeinderatsbeschluß war Archi­tekt Fischer (Gießen), ein geborener Grohen- Lindener, mit der Ausarbeitung der Pläne für das neue Schulhaus beauftragt worden. Die inzwischen an gefertigten Zeichnungen wurden von dem in der Sitzung anwesenden Architekten er­läutert. Wie aus den vorgelegten Plänen er­sichtlich war, ist der Hauptwert auf zweckmäßige Raumausnuhung gelegt, unter gleichzeitiger Be­rücksichtigung, daß Sonne, Luft und Licht die Räume reichlich durchfluten können. 3m all­gemeinen hielt man den Entwurf für zweckmäßig. Aus Mitgliedern des Gemeinderates und des Schulvorstandes wurde dann noch eine Kom­mission gebildet, die durch gemeinsame Arbeit die Fertigstellung des Baues fördern soll. So­bald die Pläne von der Schul- und Baubehörde genehmigt sind, wird mit dem Dau begonnen. Sollte der Rohbau in diesem Herbst nicht mehr errichtet werden fömien, so wird im zeitigen Frühjahr nächsten 3ahres der erste Spatenstich getan.

0 Großen-Linden, 16. Aug. Die hiesige Evangelische Gemeinschaft feierte am Sonntag im Vereinshaus ihr diesjähriges I a h r e s f e ft. Das Fest war gut besucht. Festansprachen hielten Miß sionsinspektor Domay (Lich), Prediger Jung (Schweiz), früher in Großen-Linden tätig, und Pre­diger Trippler (Groß-Rechtenbach). Zur Ver­schönerung des Festes trugen der hiesige Posaunen­chor und der Gemischte Chor bei.

ch Lollar, 16. Aug. eigenartige Verhält­nisse bestehen hier in der oberen Hauptstraße in

Die Arbeitslosen-Versicherung.

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer von dem neuen ArbeitsLo'en- versicherungsgesetz wissen müssen.

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eine lange, beschwerliche Reise. Daressalam ist über­haupt nur auf dem Seewege erreichbar. Und da der deutsche Konsul außer Tcmgcmyika und Kenya auch noch Uganda als Gebiet hat, so kann er beim besten Willen für unsere ehemalige Kolonie nicht allzuviel Zeit erübrigen. So wurden die deutschen Schiffe der Mittelpunkt des deutschen Lebens in Oftasrika. Wenn ein Dampfer des deutschen Afrika­dienstes, in dem die Ostafrika- und die Woermann- Linie vereinigt sind, in Daressalam und Tanga an­legt, ist das ein Ereignis, das nicht nur in den Häfen selbst freudige Erregung auslöst, sondern bis weit ins Hinterland hinein Wellen schlägt. Wer es irgend kann, macht sich frei und fährt auf den deut­schen Dampfer. Dort gibt es deutsche Zeitungen und deutsches Bier. Man sucht den deutschen Friseur auf. Wer es kann, verschiebt den Besuch beim Arzt, bis er den Schiffsarzt konsultieren fann. Man trifft Bekannte, man kommt mit der Heimat wieder in Berührung. Kurz, man hat ein Erlebnis, das einen einige Wochen oder Monate Einsamkeit im Busch wieder leichter ertragen läßt. Es muß in diesem Zusammenhang überhaupt einmal darauf hingewie­sen werden, was die deutschen Schiffahrtslinien für das Deutschtum in Afrika bedeuten. Außer Woer- mann und der Ostafrikalinie lassen ja auch die Hapag und die Hamburg-Bremer Afrikalinie einige Schiffe im Afrikadienst laufen. Nach dem Krieg waren überall die deutschen Schiffe die ersten Pioniere, und die Agenturen der Linien die Wegbereiter für die nachfolgenden Kaufleute und Farmer. Das gilt für Süd- wie für Ost- und Westafrika. Wenn man heute nach Afrika kommt und als Deutscher überall Achtung und Hilfe findet, so darf man nicht ver­kennen, daß man das nicht nur dem Schatten Let- tows verdankt, sondern auch den deutsch-afrikanischen Schiffahrtslinien, die allenihqlben dem Deutschtum den Weg bahnten.

Bienenzüchterversammiung und Bienenausstellung in Fulda.

f Fulda, 16. Aug. Die gemeinsame Haupt- undWanderversammlung mit dienen- wirtschaftlicher Ausstellung des Kur­hessischen und OberhessischenBienen- züchtervereins fand vom 13. bis 15. August hier statt, war trotz des schlechten Wetters sehr gut besucht und mit Ausstellungsgegenständen sehr zahlreich beschickt. Der hiesige Verein hatte sich vttl Mühe gegeben, die Ausstellung geschmack­voll einzurichten und den Besuchern den Aufent­halt möglichst angenehm zu machen. Am Samstag fand ein sehr gemütlicher Begrüßungsabend mit reichhaltigem Programm im Ausstellungsgebäude statt, am Sonntagmorgen die Eröffnung der Aus­stellung durch den Vorsitzenden des Kurhessischen Vereins, Schulrat K i mp el° Kassel: nachmittags wurden in den beiden Vereinen die nötigen Organisationsfragen besprochen: abends war wie­der eine Abendunterhaltung in den Bürgerver­einssälen mit theatralischen, musikalischen, dekla­matorischen und turnerischen Vorführungen. Am Montagvormittag fand die Hauptversammlung der beiden Vereine im Ausstellungsgebäude statt. Nach der Begrüßung der Anwesenden be­sonders auch des Vertreters der Kasseler Land- wirtschQftskammer, die Darmstädter war nicht vertreten, durch den Vorsitzenden des Oberhessi­schen Vereins, Lehrer Buh- Leihgestern, hielt Stadtpfarrer Ludwig- 3ena einen wundervol­len VortragAus der Wunderwelt der Biene". Nach einem geschichtlichen Rückblick auf das Vor­kommen der Bienen im Altertum und einer kurzen Schilderung des Lebens der Hummeln, Wespen und einiger ausländischer Bienenarten, ging er auf die Entstehung und Entwicklung unse­rer Honigbienen ein. Die Königin legt vom Früh­jahr bis zum Hochsonzmer täglich 3000 bis 3500 Eier und lebt etwa zwei bis drei Jahre. Jede Biene macht eine Entwicklung von der Brutbiene zur Trachtbiene durch, was zuerst der unvergeß­liche Psarrer G e r st u n g entdeckte und was heute wissenschaftlich festgestellt ist. Das Hinein­schauen in die Wunderwelt der Dienen macht bescheiden und lehrt uns in die Geheimnisse der großen Gottesschöpfung hineinschauen.

Den zweiten Vortrag dieses Morgens hielt Rechtsanwalt Dr. P l a t n e r - Kassel über die Frage:Geht unsere heimische Bienenzucht unter?" Don SpenglersUntergang des Abend­landes" ausgehend, suchte er in tiefgreifenden Ausführungen an die Lösung der gestellten Fra­gen heranzukommen. Nachdem die nur materia­listisch gesinnten 3mker, die sich besonders seit dem Kriege tfreit gemacht hatten, ziemlich abge­nommen haben, scheint es. als ob die heimische Dienenzucht zurückginge, was auch in anderen Ländern zu beobachten ist. Auch die zunehmende intensivere Betriebsführung der Landwirtschaft bildet eine Gefahr für die Bienenzucht durch die Unterdrückung der Honigenden Pflanzen. Doch sind diese Gefahren nicht groß, da andererseits auch wieder viele Honigpflanzen neu eingeführt w-erden und die Ernährung unseres Volkes auf mehr Obstgenuß eingestellt wird, was die Ver­mehrung der honigspendenden Obstbäume erfor­dert. Das Heil der Bienenzucht ist nicht von einer komplizierten Bienenwohnung abhängig, sondern von dem Geiste des 3mkers. Der Imker darf den Ertrag seiner Arbeit nicht als Lohn verwerten, sondern als Gnade. Dann wird die deutsche Bienenzucht Aussicht auf Erfolg haben. Den Dank der zahlreichen Versammlung für beide Vortragende brachte der Vorsitzende zum Aus­druck. An den zweiten schloß sich eine eingehende

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