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931 ID

gehänbigt. Der Brief muß späte- Wahltag bei der unterzeichneten

2.

Kein Laden.

Eingang Ecke VolkSbad.

&3M Wegen Ersparnis hoher k-sdeumlots 1 Trepp» hoch Hflj

3.

b<r Mangel nicht rechtzeitig behoben wirb

mD*

(eiter ausi tens am

mehrere Stimm- ein Stimmzettel, sind: andernfalls

auch 1.

Gummi- Schlupf hosen unzerreißbar Größe 3 Mk.2.-

Gummlbatlst Größe 2 Mk. 2.25

Ä.

Maüwlndeln

(tute Qualitäten 70x70.. 40 Pf. 70 x 70.. 50 Pf.

80 x 80.. 60 Pf

zu legen.

Enthält ein Umschlag zettel, so gelten sie als wenn sie gleichlautend

lang des Verkehrs im beiderseitigen In terefse nach Möglichkeit zu fördern, bitten

ausüben.

Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Stadt­bezirk Gießen wohnen ober beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben.

Wählbar al» Arbeitgeber sind wenn sie nicht al» Angestellte wählbar sind

Sperrzeit (Urlauben

Die Besitzer von Tauben werden aufge- sordert, ihre Tauben während der Saat­zeit Doinl5. Oktober bi» 15. November 1927 einschließlich einzuhalten, andernfalls die Taubenhalter zu gewärtigen haben, daß sie bestraft, und die Tauben von dem ^clb- schutzpersonal obgeschossen werden. 93368

Gießen den «.Oktober 1927.

Der Oberbürgermeister. 3.D.: Or.Rosenberg.

Bekanntmachung.

Wir bringen unsere wiederholte Bitte an das die Straßenbahn benutzende Publi­kum in Erinnerung, wonach die Lösung des Fahrscheines beim Eintreten in den Wogen zu erfolgen Hot. Um die Abwick-

Mlusburg 10. (neben

Die Vorschlagsliste nach § 7 Abs. 2 der Wahlordnung soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, noch unterscheidenden Merkmalen kenntlich machen.

hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten 1 ul; §7 Abs. 2 der Wahlordnung unter zeichnet, so wird seine Unterschrift aus

Lachen. ........ ..«M,vyuuj.ru JU ju.ur.u, uu.ru

L >e Vorschlagslisten sind Ungültig, wenn wir auch darum, Fahrgeld möglichst sie verspätet eingereicht werden oder roenr , abaezahlt bereit zu holten 9339C he den Vorschriften des 8 7 Ab« l und 2 Gießen, den H Ohcb r 1927

Trikotagen

Normal-Anzüge

Steigerung 15 Pf., Gr. 60 Mk. 1.10

mit Klappe, Größe 60 Mk. 1.25 Steigerung 25 Pf.

Vorderschluß, kurze Beine Steigerung 20 Pf., Gr. 60 Mk 1.80

Kinderhemdbose weiß, kurze Beine. Vorderschluß Steigerung 30 Pt . Gr. 62 Mk 2.80

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Trikot mit Patentdruck knöpf, feine Qualität, sihwarz u. farbig Steigerung 30 Pf., Gr. 1 Mk. 1.70

Tie Ausstellung ist wieder geöffnet: Sonntags, Montags, Mittwochs und Freitage von 111 Uhr, Mittwochs auch von 36 Uhr. Eintritt f. Mitglieder frei, Ntchtmitgl.30 Big.

933OC

Behörde eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig.

Wahlberechtigten Versicherten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus jwingenden Gründen außerhalb ihres Wahlbezirks oufhalten, stellt der Wahl­leiter auf Antrag gegen Hinterlegung der Versicherungskarte oder der Bescheinigung der zuständigen Ersatzkasse einen Wahl- chein aus. Im übrigen gilt der vorher­gehende Absatz entsprechend.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Unge­teilte beschäftigen, haben zwei Stimmen. e?ür je weitere angefangene hundert ver- icherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeit­geber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einen besonderen Umschlag

Oberhessischer Kunstverem

Von Sonntag, dem 16. Oktober bis 13. November

Oelgernalde von

(ZLleithan, K.O oerbeder, H^Nueller-Leutert, H.Falk Graphik von Max Slevogt, .Hans Meid, (Smil Orlik

ind sie ungültig.

Der Wahlberechtigte darf sein Wahl­recht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausüben. Die Versicherungskarte muß die Wohnung ausweisen.

Es kann nur für unveränderte Vor­schlagslisten gestimmt werden: aud) die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.

Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar ist.

Ungültig ist ferner die Wahl einer Per- son, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl redjlsroibrig oder durch Gewährung oder Versprechung von Ge- schenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. 9326a

Gießen, den 10. Oktober 1927

Der Oberbürgermeister der Stabt Gießen.

I. V.. Dr. Frey, Bürgermeister als Wahlleiter.

S-ahungsgemäß scheidet aus dem Vorstand aus: Gg. Veckmann.

Aus dem Aufsichisrat scheiben aus: Frau Sofie Meier, Hans Horst, (Hrnst Laudenbach. Die Ausscheibenden sind wieder wählbar.

Konsumverein Gießen u. Ltmg.

e. G. m. b. H.

die gesetzlichen Vertreter geschäftsun- fähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen:

bie Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäfts- sichrer einer Gesellschaft mit be­schränkter Haftung, die persönlich has­tenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlosten sind:

die bevollmächtigten Betriebsleiter.

MMlBorWooöWiiiod MIMIMlMRM'iaiM!

ffl Auch Sie sollen keine Katze im Sack kaufen!

Bekanntmachung,

betr. bie Wahl der Vertrauensmänner unb

Ersatzmänner in ber Angestelltenver- sicherung.

Die Wahl ber Vertrauensmänner und Ersatzmänner findet statt:

am Sonntag, dem 27. November 1927, von 11 Uhr oorm. bis 4 Uhr nachm.

im Stadthaus, Gartenstraße Nr. 2, Zim- mer Nr. 16

Wahlbezirk ist ber Stadtbezirk Gießen.

Es sind zu wählen 6 Vertrauensmänner unb 12 Ersatzmänner.

Die Vertrauens- und Ersatzmänner werben je zur Hälfte aus den Versicher- ten, bie nicht Arbeitgeber sink), unb aus ben Arbeitgebern der versicherten Ange­stellten gewählt.

Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus ben Arbeitgebern werden von den Ar­beitgebern ber versicherten Angestellten, bie übrigen von ben versicherten Ange­stellten gewählt.

Wahlberechtigt sinb volljährige Deutsche, männlichen unb weiblichen Geschlechts, so­fern sie zu ben versicherten Angestellten ober beren Arbeitgebern gehören unb im Bezirke ber Stabt Gießen wohnen.

Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind wenn sie nicht als Angestellte wahlberech-

. n tannen , in ber Weise miteinanber oerbunben wer-1 ben, daß sie ben anberen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In biesem Falle müssen die Un­terzeichner der Vorschlagslisten oder die Listenvertreter übereinstimmend spate- stens bis zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag bie Erklärung abgeben, baß bie Vorschlagslisten miteinanber ver­bunden fein sollen. Andernfalls ist die Er­klärung über die Verbindung ungültig.

Wirb von den Arbeitgebern ober von ben versicherten Angestellten bis zum Ab- lauf ber Frist zur Einreichung von Dor- fchlagslisten nur eine Vorschlagsliste ein- gereicht, so finbet für bie betreffenbe Gruppe keine Wahl statt. Die in ber Vor­schlagsliste gültig bezeichneten Personen gelten bann in ber für ben Wahlbezirk er- forberlichen Zahl in ber Reihenfolge bes Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt.

Die Wähler haben sich über ihre Wahl­

berechtigung auszuweisen. Für die bei der Reichsversicherungsanstalt versicherten An­gestellten dient die Versicherungskarte, für die Erfatzkaffenmitglieder eine Bescheini­gung der Ersatzkasse als Ausweis. In der Versicherungskarte ober der Bescheinigung muß wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten 12 Monate vor der Wahl nach- gewiesen sein. Hat ein Ersatzkassenmitglied noch eine gültige Versicherungskarte, so darf ihm die Ersatzkasse keine Bescheini- gung ausstellen. Die Wahlberechtigung der Arbeitgeber wird durch eine vom Städtischen Steuerbureau, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 13, ausgestellte Bescheini­gung nachgewiesen. Die Lrsahkassenmit- glleber unb die Arbeitgeber werden auf- geforbert, sich diese Bescheinigungen aus- stellen zu lassen.

Das Wahlrecht wirb in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausge­übt. Die Stimmzettel dürfen nicht unter- schrieben sein und keinen Protest ober ißorbcbalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege ber Vervielfältigung herzustellen.

Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle ber persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel in verschlossenem Wahl­umschlage bem Wahlleiter unter Sei- ügung bes Ausweises über ihre Wahl- ,erechtigung brieflich einzusenden. Die er- orderlichen Umschläge erhalten die Ar­beitgeber auf Verlangen von bem Wahl-

ic oeripatct cingcrcidit werben ober wenn ! abaezahlt bereit zu halten' " he den Vorschriften des 8 7 Abs 1 unb 2 Gießen, den U Öftrer 1927 ?r hlo.rdnung nid)t 'Ntsprechen und Die Direktion ber städtischen Straßenbahn ' der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird | Stolle I

Fichtendeckreifer.

Bestellungen auf Jlchkendeckreiser wer­ben unter gleichzeitiger Barzahlung beim stäbtifchen Rechnunasamt, Stadthaus Berg­straße, Zimmer Nr. 18, bis spätesten« 18. d. 2H. entgegengenommen. Die Delle kostet, da Lieferung von auswärts erfolgt, einschließlich Anfuhr vor das Hau» 60 Pf.

Gießen, den 11. Oktober 1927. 9334B

Der Oberbürgermeister.

I. D.: Dr. Rosenberg.

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Weder wahlberechtigt nod) wählbar ist, wer

1. infolge strafgerichtlichcr Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffent­licher Aemtcr verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Ver­gehens, das den Verlust dieser Fähig­keiten zur Folge haben kann, ver­folgt wirb, falls gegen ihn bas Hauptverfahren eröffnet ist:

2. infolge gerichtlicher Anorbnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Angestellte, bie nach § 375 des Ange stelltenversicherungsgesetzes von ber Bei tragsleistung befreit sinb, sinb sowohl wahlberechtigt als auch wählbar.

Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen ber Verhältniswahl.

Die Wahlberechtigten werben ausgesor bert, bis spätestens brei Wochen vor bem Wahltag bem unterzeichneten Wahlleiter Vorschlagslisten einzureichen, bie von wirtschastlichen Vereinigungen von Ar­beitgebern ober von Arbeitnehmern ober von Verbänden saldier Vereinigungen auszustellen sind. Diesen Vorschlagslisten stehen nach 7 Abs. 2 der Wahlordnung solche Vorschlagslisten der Arbeitgeber ober ber Versicherten gleich, die von min bestens fünf Wahlberechtigten unterschrie ben sind.

Die Vorschlagslisten sind für die Arbeit lieber unb die versicherten Angestellten ge trennt aufzustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindesten» so viel Namen enthalten, al» Vertrauensmänner unb Ersatzmänner zu wählen sind

Die Vorgeschlagenen sinb nach Vor- unb Zunamen, Stand ober Berus unb Wohn- ort zu bezeichnen unb in erkennbarer Reihenfolge auszuführen. Eine Trennung ber Vorgeschlagenen nach Vertrauens­männern und Ersatzmännern ist unzu­lässig.

Mit der Einreichung der Vorschlags, listen ist von den Wahlberechtigten ein Listenvertreter unb ein Stellvertreter, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter bevollmächtigt sind, zu benennen.

Oie ordentliche

MM WWNIIW findet Sonntag, 23. Oktober, mittags 1 Uhr, im Gewerkschaftshaus Gieren, Schanzenstr.is, statt

Tagesordnung:

1. Verlesung des Revisionsberichts.

2. Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr a) des Vorstandes, b) des Aufsichtsrats.

3. Genehmigung der Jahres-Bilanz und (Ent­lastung des Vorstandes.

4. Beschlußfassung über die Verteilung des Überschusses.

5. Ersatzwahl für den Vorstand.

6. Ersatzwahl für den Aufsichtsrat.

I. Beratung eingelaufener Anträge.

Anträge, die zur Beratung kommen sollen, wüsten bis spätestens 19.'Oktober 1927 im Bureau, Schanzenstr. 16, eingereicht sein.

Oer Aufsichtsrat. I. A.: Vetters.

I sind auch

1 hie gesetzlichen Vertreter geschäftsun­fähiger unb beschränkt gcschästsfähi- ger natürlicher Personen, bei juristischen Personen die Mitglie­der des Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Ge­schäftsführer, bei anderen Handelsge­sellschaften die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von ber Vertretung ausgeschlossen sinb. Sinb hiernach für eine juristische Person ober Gesellschaft mehrere wahlberech­tigte Personen vorhanben, so borf nur eine von ihnen bas Wahlrecht

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