WÄHLERZEITUNG FÜR DIE AUFLÖSUNG DES LANDTAGS
ESUNDE F
NOVEMBER
Nr. 2
1926
Keffm linier Geschäslsanssichi?
In seiner furchtbaren Finanznot und unter dem Eindruck der Tatsache, daß der hessische Staat seinen laufenden Verpflichtungen kaum noch nachkommen konnte, wandte sich Finanzminister Henrich hilfesuchend an das Reich.
Soweit durch die Besetzung hessischer Gebietsteile der hessische Staat einen besonderen Schaden erlitten hat, besteht selbstverständlich ein Ersatzanspruch an das Reich. Darüber hinaus denkt das Reich, insbesondere der Reichsfinanzmmistcr, nicht im mindesten daran, Hessen so ohne weiteres aus der durch falsche Wirtschaft selbstverschuldeten Finanzklemme hinauszuhelfen.
Die Abmachungen, die zwischen dem Reichsfinanzminister Reinhold und dem hessischen Finanzministcr Henrich in Darmstadt getroffen wurden und über die letzterer aus leicht erklärlichen Gründen ein gewisses Dunkel zu verbreiten sucht, sind für Hessen von höchster und keineswegs rühmlicher Bedeutung: der hessische Finanzminister mag sich drehen wie er will, das Reich schenkt ihm keinen Pfennig, sondern borgt ihm verzinsliche Darlehen, und zwar nur auf Grund einer bereis.festgelegten Kontrolle. Diese Kontrolle, an der sich neben Beamten des Reichsfinanzministeriums vor allem auch solche des Reichsspar- kommissars beteiligen werden, ist in Wirklichkeit nichts anderes als die
Einleitung der Geschäftsaufsicht
des Reiches über Hessen.
Soweit, hessische Wähler und Wählerinnen, haben es Eure derzeitigen Minister kommen lassen.
Auf die vielen und andauernden Angriffe in der Öffentlichkeit hat der Finanzminister Henrich der hessischen Presse eine lange Erwiderung über die Finanzlage Hessens übergeben. Selne Verteidigung irrt jedoch weit vom sachlichen Wege ab. Sic ist ein
Gemisch von persönlichen Angriffen und Parteipolemik
und redet im übrigen um den Kern der Dinge herum. Die wenig sachliche Gegenbehauptung des Finanzministers sei im folgenden kurz zusammengcfaßt und widerlegt:
Die „Geschäftsaufsicht", die dem hessischen Staate droht, hat es dem Finanzminister angetan. Er wehrt sich auch jetzt wieder mit Nachdruck gegen diese Beurteilung seiner Verhandlungen mit dem Reichsfinanzminister. Er sagt wörtlich:
„Es ist nicht wahr, daß Hessen die erbetenen Zuschüsse nur dann erhält, wenn es zum gegebenen Tage sich verpflichtet, diejenigen Maßnahmen in seinem Staatshaushalte durch- zuführen, die ihm vom Reichssparkommissar auferlegt werden. Diese Behauptung entspricht weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Abkommens."
Der Abgeordnete Dingeldcy, der mit dem Reichssinanz- Minister Reinhold
ebenfalls eine Unferrcbung
hatte, hat auf diese Behauptung hin dem Finanzminister Henrich in der Presse folgende, nicht mißzuv erflehende Antwort erteilt, die geradezu
sensationell gewirkt
hat. Sie lautet:
„Ich muß hier in allen: Ernste meine Verwunderung über den Mut des hessischen Finanzministers zu einer derartigen Behauptung ausdrücken. Seinem „es ist nicht wahr" setze ich mit aller Deutlichkeit ein
es ist doch wahr
entgegen. Zunächst frage ich: Was hat denn, vom Standpunkt des Reichsfinanzministers aus gesehen, die Nachprüfung des hessischen Staatshaushaltes durch den Reichssparkommissar überhaupt für einen Sinn, wenn nicht den einen, daß sich Hessen den sich aus dieser Nachprüfung ergebenden Anforderungen unterwerfen muß, wenn es endgültig die Hilfe des Reiches erhalten will? Tas ist vom Standpunkt des Reichsfinanzministers aus ein so selbstverständlicher Gedanke und eine so pflichtmäßige Überlegung für den Mann, der doch die Reichsgelder nicht einfach an Hessen wcgsckenken kann, daß schon aus diesem Grunde das „es ist nicht wahr" des Finanz- Ministers Henrich eine
starke Kühnheit
bedeutet: Der Finanzminister Henrich zwingt mich aber, zu erklären, daß ich
aus dem Munde des Reichsfinanzministers selbst
weiß, daß er jedenfalls nicht gewillt ist, Reichsgelder an Hessen « Form von Zuschüssen (also nicht zu verzinsende Dar
lehen) zu geben, wenn nicht Hessen sich dem Willen der Sparkommifsion unterwirft. Danach bleibt es dahei, daß Hessen sich, um die Zuschüsse des Reiches zu erhalten, unter dessen Geschäftsaufsicht geflüchtet hat.
Ter Finanzminister Henrich nennt das Wort „Geschäftsaufsicht" heute ein Schimpfwort. Warum auf einmal so empfindlich? Wenn man ein Anhänger des Gedankens ist, Hessen in eine
Reichsprovinz
umzuwandeln oder gar an Preußen abzutreten, dann ist man doch in Wahrheit nicht so auf die Wahrung der Selbständigkeit des hessischen Staates erpicht!
Taß der Finanzminister das Abkommen mit dem Reiche in diesen Punkten aussctzen will, bis das hessische Volk über seine Finanzpolitik entschieden hat, ist ein taktischer Schachzug, dessen Schlauheit nicht so groß ist, daß man sje nicht durchschauen könnte. Der Finanzminister möchte für den Fall einer Verurteilung seiner Politik durch das hessische Volk einer späteren Regierung die ausschließliche Verantwortung für diese Verhandlungen mit dem Reiche überlassen und seine Hände dabei in Unschuld waschen. Ich fürchte, daß sich kein Wasser findet wird, mit den: sich diese Waschung erfolgreich vollziehen läßt."
Diese Antwort hat gesessen! Es bedeutet nichts, wenn Herrn Henrich mit Rücksicht auf den Volksentscheid am 5. Dezember bis dahin
noch eine Gnadenfrist
gewährt worden ist, und die Kontrollkommission aus Berlin erst nachher in Darmstadt eintrifft.
Das hessische Volk weiß jetzt, woran es ist.
!! Aufgepaßt!!
Henrich will sparen! Aber wie?
Einer eingeweihten Persönlichkeit verdanken wir nachstehende
Enthüllungen,
die auf ganz zuverlässigen Informationen beruhen und geeignet sind, im ganzen Lande größtes Aufsehen zu erregen.
„In einer der letzten Sitzungen des Finanzausschusses hat der Finanzminister u. a. erklärt, daß er bereits im Dezember 1925
ein Sparprogramm
ausgearbeitet habe. Mußte man schon erstaunt sein, daß dieses Programm in dem Voranschlag 1926 in keiner Weise in Erscheinung trat, so darf man wohl erst recht seiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß der Finanzminister mit diesem Programm auch jetzt
nicht in die Oeffentlichkeit
tritt, und das um so mehr, als wir ihn gerade wegen seiner Passivität scharf angriffen. Es sei mir deshalb gestattet, den
Schleier des Geheimnisses,
der über den Plänen des Finanzministers schwebt, etwas zu lüsten, denn anscheinend will der Finanzminister neue Wege gehen, sowohl in der Steuerpolitik, wie in der Verwaltung.
In der Nachkriegszeit griffen alle Länder zum Ausgleich ihres Budgets mehr oder weniger aus die Realsteuern zurück. Mit an der Spitze marschiert Hessen, eine ganz natürliche Tatsache, da sich kaum ein Staat in Deutschland in den Jahren nach 1918 so sehr
mit neuen Aufgaben belastet
oder besser gesagt überlastet hat, wie unser engeres Vaterland. Seither wurden aber die staatlichen Realsteuern wenigstens auf der Grundlage des Gemeindeumlagengesetzes erhoben. Man konnte, so man guten Willens war, daraus schließen, daß man im Finanzministerium wenigstens die Fiktion aufrecht
erhalten wollte, daß der Staat vorübergehend in eine von rechts- wegen den Gemeinden vorbchaltene Stcuerdomänc eingebrochen sei und daß man keineswegs beabsichtige, auch formell einen Dauerzustand zu schaffen. Bestärkt konnte man in dieser Meinung werden, wenn man sich ins Gedächtnis zurückrief, daß die Vorlage eines staatlichen Gewerbesteuergesetzes im Jahre 1926 zurückgezogen worden war.
Heute ist man anscheinend anderer Ansicht geworden. Obwohl in der den Entwürfen beigefügten Begründung zugegeben wird, daß die Erhebung der staatlichen Rcalstcucrn auf der Grundlage des Gemeindeumlagengesetzes zu keinerlei Schwierigkeiten Anlaß gegeben hat, werden jetzt
besondere Gesetzentwürfe
für die Erhebung der staatlichen Realsteuern den Interessentenkreisen zugänglich gemacht. Allein die Tatsache, daß der Staat eine Änderung des jetzigen Zustandes herbei führen will, muß Eingeweihte stutzig machen, daß Mißtrauen wird aber noch verstärkt, wenn in der Begründung des Grundsteuergesetzcntmurfs gesagt wird, daß es ausschließlich Sache des Staates sei, zu bestimmen, welche und wieviel Steuern die Gemeinden zu erheben hätten, und zwar in einer Form, die in nicht zu überbietender Deutlichkeit den reinen
Machtstandpunkt
zum Ausdruck bringt. Der „Ober" sticht, die Gemeinden müssen froh und dankbar sein für alles, was ihnen der Staat übrig läßt. Das ist die Mentalität, die aus den Ausführungen des Finanzministeriums spricht. Wenn man sich diesen Gedankengängen gegenüber vergegenwärtigt, in welch treffender Weise Ministerialrat Kirnbcrger vom Ministerium des Innern kürzlich die Aufgaben und damit
die Rechte der Gemeinden
klar herausflellte, wie er ausführte, daß die Gemeinden, als Keimzellen des Staates ihre Ansprüche kraft ihrer Existenz geltend machen könnten, dann muß man sich fragen: Gibt cs denn zwischen solchen Ansichten überhaupt ein Kompromiß, stehen sie sich vielmehr nicht gegenüber wie Feuer und Wasser?
Der Weg, den der Finanzminister zu gehen gedenkt, ist ja ziemlich klar. In Artikel 36 des Gewerbesteuergesetzes wird nämlich bestimmt:
„Die Gemeinden sind berechtigt, von den innerhalb ihres Bezirks betriebenen Gewerben Gewerbesteuern nach Maßgabe dieses (also des staatlichen) Gesetzes zu erheben."
Während die Gewerbesteuer bisher eine Gemeindesteuer war, ist man nicht mehr damit zufrieden, daß der Staat ebenfalls Gewerbesteuern, und zwar auf Grund eines eigenen Gesetzes, erhebt, sondern man will die Gewerbesteuer primär zu einer Staatssteuer machen und den Gemeinden wenigstens vorläufig noch gnädigst gestatten, Gewerbesteuern auf Grund des staatlichen Gesetzes zu erheben. Ich sage ausdrücklich vorläufig, denn nach den Ausführungen, die der Finanzminister kürzlich im Finanzausschuß machte, scheint die Regelung in bezug aus die staatliche Grund- und Gewerbesteuer
nur der erste Schritt
auf dem neuen Weg zu sein, den der Finanzminister einzuschlagen gedenkt. Er sprach nämlich davon, daß man endlich dazu übet* gehen müsse, die einzelnen Steuerquellen unter die verschiedenen Steuergläubiger aufzuteilen. Optimisten konnten damals der Meinung sein, der Finanzminister habe sich endlich dazu durchgerungen, die Realsteuern den Gemeinden zurückzugeben; wer aber lieferen Einblick tat, der weiß, worum es sich letzten Endes dreht: Um nichts anderes, als die Realsteuern den Gemeinden abzunehmen und sie zu reinen Staatssteuern zu machen. Die Lösung ist gefunden: Der Finanzminister will, soweit ich unterrichtet bin, die Gemeinden auf den Ertrag der Sondergebäudesteuer verweisen. So absurd einem eine derartige Absicht auch vorkommen mag, sie gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn man bedenkt, daß es schon immer ein Prinzip des Staates war, unangenehme Dinge möglichst auf die unteren Instanzen abzuschieben. Sollte ein solcher Plan zur Ausführung kommen, dann werden auch dem jetzt noch Regierungsfrommsten die Augen ausgehen, dann aber wird es wahrscheinlich zu spät fein, das Unheil abzuwenden. Wir werden immer von neuem fordern, daß die Realsteuern — natürlich nicht ohne Gegenleistung — an die Gemeinden zurückzugeben sind. Ein
Zugriff des Staates
auf die Realsteuern besonders in dem in Hessen beliebten Umfang muß, da es sich um reine Objektstenern und nicht — wie von der Linken oft behauptet — um Vermög isflenern handel^ zu schweren Unzuträglichkeiten sichren.


