Ausgabe 
29.11.1926
 
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WÄHLERZEITUNG FÜR DIE AUFLÖSUNG DES LANDTAGS

ESUNDE F

NOVEMBER

Nr. 2

1926

Keffm linier Geschäslsanssichi?

In seiner furchtbaren Finanznot und unter dem Eindruck der Tatsache, daß der hessische Staat seinen laufenden Verpflich­tungen kaum noch nachkommen konnte, wandte sich Finanz­minister Henrich hilfesuchend an das Reich.

Soweit durch die Besetzung hessischer Gebietsteile der hessische Staat einen besonderen Schaden erlitten hat, besteht selbst­verständlich ein Ersatzanspruch an das Reich. Darüber hinaus denkt das Reich, insbesondere der Reichsfinanzmmistcr, nicht im mindesten daran, Hessen so ohne weiteres aus der durch falsche Wirtschaft selbstverschuldeten Finanzklemme hinauszuhelfen.

Die Abmachungen, die zwischen dem Reichsfinanzminister Reinhold und dem hessischen Finanzministcr Henrich in Darm­stadt getroffen wurden und über die letzterer aus leicht erklär­lichen Gründen ein gewisses Dunkel zu verbreiten sucht, sind für Hessen von höchster und keineswegs rühmlicher Bedeutung: der hessische Finanzminister mag sich drehen wie er will, das Reich schenkt ihm keinen Pfennig, sondern borgt ihm verzinsliche Dar­lehen, und zwar nur auf Grund einer bereis.festgelegten Kon­trolle. Diese Kontrolle, an der sich neben Beamten des Reichs­finanzministeriums vor allem auch solche des Reichsspar- kommissars beteiligen werden, ist in Wirklichkeit nichts anderes als die

Einleitung der Geschäftsaufsicht

des Reiches über Hessen.

Soweit, hessische Wähler und Wählerinnen, haben es Eure derzeitigen Minister kommen lassen.

Auf die vielen und andauernden Angriffe in der Öffent­lichkeit hat der Finanzminister Henrich der hessischen Presse eine lange Erwiderung über die Finanzlage Hessens übergeben. Selne Verteidigung irrt jedoch weit vom sachlichen Wege ab. Sic ist ein

Gemisch von persönlichen Angriffen und Parteipolemik

und redet im übrigen um den Kern der Dinge herum. Die wenig sachliche Gegenbehauptung des Finanzministers sei im folgenden kurz zusammengcfaßt und widerlegt:

DieGeschäftsaufsicht", die dem hessischen Staate droht, hat es dem Finanzminister angetan. Er wehrt sich auch jetzt wieder mit Nachdruck gegen diese Beurteilung seiner Verhand­lungen mit dem Reichsfinanzminister. Er sagt wörtlich:

Es ist nicht wahr, daß Hessen die erbetenen Zuschüsse nur dann erhält, wenn es zum gegebenen Tage sich verpflich­tet, diejenigen Maßnahmen in seinem Staatshaushalte durch- zuführen, die ihm vom Reichssparkommissar auferlegt werden. Diese Behauptung entspricht weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Abkommens."

Der Abgeordnete Dingeldcy, der mit dem Reichssinanz- Minister Reinhold

ebenfalls eine Unferrcbung

hatte, hat auf diese Behauptung hin dem Finanzminister Hen­rich in der Presse folgende, nicht mißzuv erflehende Antwort erteilt, die geradezu

sensationell gewirkt

hat. Sie lautet:

Ich muß hier in allen: Ernste meine Verwunderung über den Mut des hessischen Finanzministers zu einer derartigen Behauptung ausdrücken. Seinemes ist nicht wahr" setze ich mit aller Deutlichkeit ein

es ist doch wahr

entgegen. Zunächst frage ich: Was hat denn, vom Standpunkt des Reichsfinanzministers aus gesehen, die Nachprüfung des hessischen Staatshaushaltes durch den Reichsspar­kommissar überhaupt für einen Sinn, wenn nicht den einen, daß sich Hessen den sich aus dieser Nachprüfung ergebenden Anforderungen unterwerfen muß, wenn es endgültig die Hilfe des Reiches erhalten will? Tas ist vom Standpunkt des Reichsfinanzministers aus ein so selbstverständlicher Gedanke und eine so pflichtmäßige Überlegung für den Mann, der doch die Reichsgelder nicht einfach an Hessen wcgsckenken kann, daß schon aus diesem Grunde dases ist nicht wahr" des Finanz- Ministers Henrich eine

starke Kühnheit

bedeutet: Der Finanzminister Henrich zwingt mich aber, zu erklären, daß ich

aus dem Munde des Reichsfinanzministers selbst

weiß, daß er jedenfalls nicht gewillt ist, Reichsgelder an Hessen « Form von Zuschüssen (also nicht zu verzinsende Dar­

lehen) zu geben, wenn nicht Hessen sich dem Willen der Sparkommifsion unterwirft. Danach bleibt es dahei, daß Hessen sich, um die Zuschüsse des Reiches zu erhalten, unter dessen Geschäftsaufsicht geflüchtet hat.

Ter Finanzminister Henrich nennt das WortGeschäfts­aufsicht" heute ein Schimpfwort. Warum auf einmal so empfindlich? Wenn man ein Anhänger des Gedankens ist, Hessen in eine

Reichsprovinz

umzuwandeln oder gar an Preußen abzutreten, dann ist man doch in Wahrheit nicht so auf die Wahrung der Selbständigkeit des hessischen Staates erpicht!

Taß der Finanzminister das Abkommen mit dem Reiche in diesen Punkten aussctzen will, bis das hessische Volk über seine Finanzpolitik entschieden hat, ist ein taktischer Schach­zug, dessen Schlauheit nicht so groß ist, daß man sje nicht durchschauen könnte. Der Finanzminister möchte für den Fall einer Verurteilung seiner Politik durch das hessische Volk einer späteren Regierung die ausschließliche Verantwortung für diese Verhand­lungen mit dem Reiche überlassen und seine Hände dabei in Unschuld waschen. Ich fürchte, daß sich kein Wasser findet wird, mit den: sich diese Waschung erfolgreich vollziehen läßt."

Diese Antwort hat gesessen! Es bedeutet nichts, wenn Herrn Henrich mit Rücksicht auf den Volksentscheid am 5. Dezember bis dahin

noch eine Gnadenfrist

gewährt worden ist, und die Kontrollkommission aus Berlin erst nachher in Darmstadt eintrifft.

Das hessische Volk weiß jetzt, woran es ist.

!! Aufgepaßt!!

Henrich will sparen! Aber wie?

Einer eingeweihten Persönlichkeit verdanken wir nachstehende

Enthüllungen,

die auf ganz zuverlässigen Informationen beruhen und geeignet sind, im ganzen Lande größtes Aufsehen zu erregen.

In einer der letzten Sitzungen des Finanzausschusses hat der Finanzminister u. a. erklärt, daß er bereits im Dezember 1925

ein Sparprogramm

ausgearbeitet habe. Mußte man schon erstaunt sein, daß dieses Programm in dem Voranschlag 1926 in keiner Weise in Erscheinung trat, so darf man wohl erst recht seiner Verwun­derung darüber Ausdruck geben, daß der Finanzminister mit diesem Programm auch jetzt

nicht in die Oeffentlichkeit

tritt, und das um so mehr, als wir ihn gerade wegen seiner Passivität scharf angriffen. Es sei mir deshalb gestattet, den

Schleier des Geheimnisses,

der über den Plänen des Finanzministers schwebt, etwas zu lüsten, denn anscheinend will der Finanzminister neue Wege gehen, sowohl in der Steuerpolitik, wie in der Verwaltung.

In der Nachkriegszeit griffen alle Länder zum Ausgleich ihres Budgets mehr oder weniger aus die Realsteuern zurück. Mit an der Spitze marschiert Hessen, eine ganz natürliche Tatsache, da sich kaum ein Staat in Deutschland in den Jahren nach 1918 so sehr

mit neuen Aufgaben belastet

oder besser gesagt überlastet hat, wie unser engeres Vaterland. Seither wurden aber die staatlichen Realsteuern wenigstens auf der Grundlage des Gemeindeumlagengesetzes erhoben. Man konnte, so man guten Willens war, daraus schließen, daß man im Finanzministerium wenigstens die Fiktion aufrecht

erhalten wollte, daß der Staat vorübergehend in eine von rechts- wegen den Gemeinden vorbchaltene Stcuerdomänc einge­brochen sei und daß man keineswegs beabsichtige, auch formell einen Dauerzustand zu schaffen. Bestärkt konnte man in dieser Meinung werden, wenn man sich ins Gedächtnis zurückrief, daß die Vorlage eines staatlichen Gewerbesteuergesetzes im Jahre 1926 zurückgezogen worden war.

Heute ist man anscheinend anderer Ansicht geworden. Ob­wohl in der den Entwürfen beigefügten Begründung zugegeben wird, daß die Erhebung der staatlichen Rcalstcucrn auf der Grundlage des Gemeindeumlagengesetzes zu keinerlei Schwierig­keiten Anlaß gegeben hat, werden jetzt

besondere Gesetzentwürfe

für die Erhebung der staatlichen Realsteuern den Interessentenkreisen zugänglich gemacht. Allein die Tatsache, daß der Staat eine Änderung des jetzigen Zustandes herbei führen will, muß Eingeweihte stutzig machen, daß Miß­trauen wird aber noch verstärkt, wenn in der Begründung des Grundsteuergesetzcntmurfs gesagt wird, daß es ausschließlich Sache des Staates sei, zu bestimmen, welche und wieviel Steuern die Gemeinden zu erheben hätten, und zwar in einer Form, die in nicht zu überbietender Deutlichkeit den reinen

Machtstandpunkt

zum Ausdruck bringt. DerOber" sticht, die Gemeinden müssen froh und dankbar sein für alles, was ihnen der Staat übrig läßt. Das ist die Mentalität, die aus den Ausführungen des Finanz­ministeriums spricht. Wenn man sich diesen Gedankengängen gegenüber vergegenwärtigt, in welch treffender Weise Ministerial­rat Kirnbcrger vom Ministerium des Innern kürzlich die Auf­gaben und damit

die Rechte der Gemeinden

klar herausflellte, wie er ausführte, daß die Gemeinden, als Keimzellen des Staates ihre Ansprüche kraft ihrer Existenz geltend machen könnten, dann muß man sich fragen: Gibt cs denn zwischen solchen Ansichten überhaupt ein Kompromiß, stehen sie sich vielmehr nicht gegenüber wie Feuer und Wasser?

Der Weg, den der Finanzminister zu gehen gedenkt, ist ja ziemlich klar. In Artikel 36 des Gewerbesteuergesetzes wird nämlich bestimmt:

Die Gemeinden sind berechtigt, von den innerhalb ihres Bezirks betriebenen Gewerben Gewerbesteuern nach Maß­gabe dieses (also des staatlichen) Gesetzes zu erheben."

Während die Gewerbesteuer bisher eine Gemeindesteuer war, ist man nicht mehr damit zufrieden, daß der Staat eben­falls Gewerbesteuern, und zwar auf Grund eines eigenen Gesetzes, erhebt, sondern man will die Gewerbesteuer primär zu einer Staatssteuer machen und den Gemeinden wenigstens vorläufig noch gnädigst gestatten, Gewerbesteuern auf Grund des staatlichen Gesetzes zu erheben. Ich sage ausdrücklich vor­läufig, denn nach den Ausführungen, die der Finanzminister kürzlich im Finanzausschuß machte, scheint die Regelung in bezug aus die staatliche Grund- und Gewerbesteuer

nur der erste Schritt

auf dem neuen Weg zu sein, den der Finanzminister einzuschlagen gedenkt. Er sprach nämlich davon, daß man endlich dazu übet* gehen müsse, die einzelnen Steuerquellen unter die verschiedenen Steuergläubiger aufzuteilen. Opti­misten konnten damals der Meinung sein, der Finanzminister habe sich endlich dazu durchgerungen, die Realsteuern den Gemeinden zurückzugeben; wer aber lieferen Einblick tat, der weiß, worum es sich letzten Endes dreht: Um nichts anderes, als die Realsteuern den Gemeinden abzunehmen und sie zu reinen Staatssteuern zu machen. Die Lösung ist gefunden: Der Finanzminister will, soweit ich unterrichtet bin, die Gemeinden auf den Ertrag der Sondergebäude­steuer verweisen. So absurd einem eine derartige Absicht auch vorkommen mag, sie gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn man bedenkt, daß es schon immer ein Prinzip des Staates war, unangenehme Dinge möglichst auf die unteren In­stanzen abzuschieben. Sollte ein solcher Plan zur Ausführung kommen, dann werden auch dem jetzt noch Regierungsfrommsten die Augen ausgehen, dann aber wird es wahrscheinlich zu spät fein, das Unheil abzuwenden. Wir werden immer von neuem fordern, daß die Realsteuern natürlich nicht ohne Gegenleistung an die Gemeinden zurückzugeben sind. Ein

Zugriff des Staates

auf die Realsteuern besonders in dem in Hessen beliebten Umfang muß, da es sich um reine Objektstenern und nicht wie von der Linken oft behauptet um Vermög isflenern handel^ zu schweren Unzuträglichkeiten sichren.