Ausgabe 
29.3.1926
 
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Wir begrüßen die Zusage der Regierung, daß bei der steuerlichen Veranlagung die Landwirte mit Kindern im eigenen Betriebe Ent­gegenkommen gezeigt werden soll. Das zulässige Maß bis zu dem indirekte Abgaben erhoben werden kön­nen, ist in Deutschland schon erreicht, vielleicht sogar schon überschritten.

Reichsarbettsminister Brauns: Die Be­mühungen zur Schaffung von Mitteln für erste Hypotheken, die den Dau von Kleinwohnungen fördern sollen, haben den Erfolg gehabt, daß für diesen Zweck 200 Mil­lionen Mark als Zwischenkredit zur Verfügung gestellt worden sind. In einem Rundschreiben, das in den nächsten Tagen den Ländern zu- gehen wird, nehmen wir uns besonders der lange Zeit Erwerbslosen und der Aus­gesteuerten an. Die Llnterstühungsdauer wird allgemein von 26 auf 39 Wochen verlängert mit Ausnahme einiger Derrffe, in denen die Arbeitsgelegenheit günstiger ist. Don der Er­mächtigung, die Llnterstützungsdauer in beson­deren Fällen bis auf 52 Wochen zu ver­längern, foft möglichst weitherzig Gebrauch ge­

macht werden. Auf dem Derordnungswege sollen auch

die Ausgesteuerten wieder in die Erwerbs- lvsensürsorge einbezogen werden.

, Abg. Dr. Becker <D. Dp.) wendet sich gegen die Ausführungen des Abg. Gereke. Dauersubventionen für den deutschen Weinbau seien nicht wünschenswert, aber vorübergehende Hilfe sei jetzt notwendig, um dein Weinbau über die schwere Notlage hinwegzuhelfen.

Damit schließt die Aussprache. Ein Antrag der Deutschnationalen auf Senkung der Haus­zinssteuer um 6 Prozent der Friedensmiete wird in namentlicher Abstimmung mit 251 gegen 89 Stimmen abgelehnt. Ein kommunistischer Antrag auf vollständige Aufhebung der Umsatzsteuer wird in namentlicher Abstimmung mit 140 gegen 33 Stimmen bei 176 Stimmenthal­tungen der Sozialdemokraten und Deutschnationalen a b g e I e h n t. Die Artikel über die Senkung der Umsatzsteuer auf 0,75 Prozent und über die Fusions­steuer werden in der Ausschußfassung angenom - in e n. Gegen 510 Uhr wurde die Steruermilderungs-

oorlage in der Schlußabstimmung in der Aus- s ch u ß f a s s u n g angenommen. Desgleichen wurde der g e s a m t e E t a t in dritter Lesung gegen die Stimmen der Kommunisten und Völkischen b e - willigt.

Präsident L o e b e dankte den Abgeordneten für ihre konzentrierte Arbeit, die es ermöglicht habe, daß seit 1911 zuni ersten Male wieder der Reichstag den Etat innerhalb der gesetzlich vorge­schriebenen Frist sertiggestellt hatte.

In der folgenden zweiten Beratung des Gesetz­entwurfes, durch den der S t a a t s g e r i ch t s h o f zum Schutze der Republik aufgehoben wird, wird nach kurzer Debatte gegen die Stimmen der Demokraten in zweiter und dritter Beratung der Entwurf angenommen. Alle Strafsachen, für die bisher der Staatsgerichtshof zum Schutze der Repu­blik zuständig war, unterliegen demnach künftig der Zuständigkeit der ordentlichen Ge­richte.

Nach Annahme einer Reihe weiterer Entschlie­ßungen vertagte sich das Haus auf Dienstag, den 27. April. Schluß 10 Uhr.

Der Schulabbau im Hessischen Landtag. Annahme des Antrags der Regierungsparteien auf Abbau von 200 Schulverwaltern.

Darmstadt, 27. März. Vizepräsident N u ß eröffnet die Sitzung um 94 Uhr. Zu Beginn der Sitzung richtet Abg. H a u r y eine Kleine Anfrage an die Regierung wegen der Beschaffung von Stühlen für den Konzertsaa^ in Bad- Nauheim. Staatsrat Balser führt in seiner Ant­wort u. a. aus, daß die Lieferung der Stühle einer Berliner Spezialfirma (Hört, hört!) übertragen wurde, weil nach den bisherigen Erfahrungen nur eine besondere Spezialarbeit in Betracht kommen konnte; auch war der Preis der Berliner Firma niedriger als der der hessischen Angebote.

Das Haus tritt hierauf in die Spezialberatung der Kapitel 53 bis 74 (Landesamt f ü r das Bildungswesen) ein.

Abg. Scholz (D. Vp.) gibt namens der Frak­tion der Deutschen Volkspartei eine längere Erklä­rung zu der Regierungsantwort über

die Aufwandsentschädigung für den Ministerialdirektor Urstadt

bekannt. Es wird in dieser Antwort u a. folgendes ausgeführt: Es ist Tatsache, daß der Ministerial­direktor Urstadt seit dem 1. April 1922 als beamteter Ministerialdirektor ermannt ist. Seit dieser Zeit, also nunmehr seit etwa vier Jahren, bezieht der Ministerialdirektor Urstadt die Aufwandsentschädi­gung für doppelte Haushaltungen. Ein Beamter hat im allgemeinen, wenn nicht ganz beson­dere unabwendbare Umstände im Wege stehen, die Pflicht, an dem Orte seiner Amtstätig­keit Wohnung zu nehmen. Das ist eine Selbstver­ständlichkeit bei jedem unteren, mittleren und höhe­ren Beamten und ist erst recht eine Selbstverständ­lichkeit auch für die h ö ch st e n Beamtenstellen. Die angebliche Erleichterung für oberhessische Interessen­ten an der Amtstätigkeit des Herrn Ministerialdirek­tor Urstadt in Oberhessen ist ein Umstand, der gegen- über dem allgemeinen für sämtliche Be­amte verbindlichen Grundsatz der Residenz­pflicht am Orte der Dienstausübung 'gar nicht ins Gewicht fallen kann. Ein Nachweis . dafür, daß die Anwesenheit des Herrn Ministerial­direktors Urstadt in G i e ß e n für amtliche Tätigkeit f von einem größeren Kreise des Publikums, abge­sehen von seinen oberhessischen Parteifreunden, ge- % wünscht wurde, ist weder erbracht noch auch nur ver­sucht worden.

Die Tatsache, daß der Ministerialdirektor Urft aßt feit 4 Jahren in d i e ListederWoh- nungsuchenden für eine 7-Zimmerwohnung bei dem Städtischen Wohnungsamt in Darmstadt eingetragen ist, ist für jeden Kenner der Ver­hältnisse ohne jede Beweiskraft. Wohnung­suchende erhalten, auch wenn sie in der Liste stehen, nach den zahlreichen Erfahrungen, die alle Wohnungsuchende bisher gemacht haben, nur dann Wohnung, wenn sie sich st ä n d i g und unab­lässig bei der zuständigen Behörde darum bemühen. Daß Herr Ministerialdirektor ilr= stadt dies getan habe, ist nicht bekannt. Das Gegenteil geht vielmehr aus der Regierungs­antwort klar hervor. Denn es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Tausch der Gießener Wohnung mit einer Darmstädter Wohnung so­lange nicht in Frage kommen konnte, als die Adoptivmutter der Ehefrau das Herrn Llrstadt noch am Leben war. Hieraus folgt wiederum, daß man aus Gründen, die in bestimmten Ver­hältnissen der Familie liegen, gar nicht den Wunsch hatte, die Gießener Wohnung mit einer Darmstädter Wohnung zu vertauschen. Wir würden es nicht beanstanden, wenn eine be­gründete Rücksicht auf dringliche Familienver­hältnisse genommen würde, im gleichen Umfange, wie das üblicherweise bei anderen Staatsbeamten geschieht. Wir möchten aber allerdings erheb­liche Zweifel darüber zum Ausdruck bringen, ob bei gleicher Sachlage anderen Staats­beamten das gleiche Entgegenkommen gewährt worden wäre. Wohnungen von der Größe, wie sie Herr Llrstadt benötigt, sind überdies seit geraumer Zeit in Darmstadt ohne Schwie­rigkeiten zu erhalten, auch das Landesamt für das Dildungswesen hat wiederholt über der­artige Wohnungen verfügen können. Die Zurück­haltung bei der Wohnungssuche mit der Rück­sicht auf Ausgewiesene und seit 1923 mit Rück­sicht auf die Berufung von Professoren der Hochschule zu begründen, dürfte wohl als ernst- hafte Erwiderung nicht angenommen werden können. Die Begründung kommt ja aber auch gar nicht tatsächlich in Frage, da die Regie­rung selbst die Familienverhältnisse des Herrn Ministerialdirektors Llrstadt als den eigent­lichen Grund dafür angibt, daß er während der Dauer von 4 Jahren seine Wohnung in Gießen beibehalten habe.

3n der Duldung dieses Zustandes liegt eine Ungerechtigkeit gegenüber unzähligen Staats­beamten, bei denen aus Gründen des Staats­interesses jahrelang äußerste Erschwerung des Familienlebens gefordert worden ist, ohne daß man derartige Rücksichten wie im vorliegenden Fall genommen hätte, wenn Herr Ministerial­direktor Urstadt aber für seine Person derartige Rücksichten in Anspruch nahm, dann hätte aller­dings von ihm der Verzicht auf Auf­wandsentschädigung für doppelte Haus­haltung gefordert werden müssen.

Diese Aufwandsentschädigung wird anderen Staats­beamten nur in ganz besonders dringen­den Fällen und nur solange gewährt, als es diesen Staatsbeamten tatsächlich unmöglich ist, am Ort ihrer Amtsausübung eine angemessene Woh­nung zu finden. Herr Urstadt aber hätte eine ange­messene Wohnung bereits seit Jahren in Darmstadt finden können, wenn er sich ernstlich darum bemüht hätte. Die durch Gesetz und allgemeine Verwaltungs­praxis festgelegten Voraussetzungen für die Gewäh­rung einer Aufwandsentschädigung liegen also im Falle des Ministerialdirektors Urstadt nicht vor. Es ist aber auch bekannt, daß den Staatsbeamten die Aufwandsentschädigungen nur in der Weise gewährt werden, daß jeder Beamte seine tatsächlichen Mehraufwendungen in ganz eingehend spe­zialisierter Form durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen beweisen muß. Die Beamten müssen die Quittungen über die Miete, die Rechnungen aus einem Gasthaus, ja die Berechnung des einzel­nen Mittagessens und der dabei genossenen Getränke vorlegen und müssen es sich gefallen lassen, daß an diesen Beträgen noch Abstriche gemacht werden. Meine Fraktion hat Grund zu der Annahme, daß im Falle des Herrn Ministerialdirektors Urstadt von einer solchen eingehenden Berechnungsweise und Nachprüfung nicht d i e R e d e ist. Vielmehr hat 5)err Ministerialdirektor Urstadt nach unseren Jnfor- inalionen eine P a u s ch a l s u m in e von 7 Mark täglich als Aufwandsentschädigung für sich beansprucht. Wir müßen eine derartige Handlungs­weise eines verantwortlichen höchsten Beamten, durch dessen Hände täglich unzählige von Akten gehen, aus denen er die Not zahlreicher Staatsbeamter und ihrer Familien kennen lernt, als unbegreiflich bezeichnen, selbst wenn sie rein formell durch die Höchstsätze des Riechsgesetzes gedeckt sein sollte.

Die Regierung leugnet nicht und kann es nicht leugnen, daß der Ministerialdirektor Ur­ft aßt solange er noch nebenher sein Mandat c»ls Abgeordneter tnrre hatte, auch für diejenigen Sitzungen, denen anzuwohnen er als beam­teter Vertreter der Regierung ver­pflichtet war, außer seinem Gehalt d i eT a g e- gelder eines Abgeordneten liqui­diert hat. Es ist nicht behauptet worden, daß das gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Wir überlassen es aber der Oeffentlichkeit, dar­über zu urteilen, vb durch ein derartiges Ver­halten des Herrn Mrnisterialdircktors Ürstadt ein wünschenswertes Beispiel für die ihm untergeordneten Stellen gegeben wird. Wenn man berücksichtigt, daß der Ministerialdirektor .Uvftaßt Leiter derjenigen Behörde ist, in deren Bereich viele Tausende von Staatsbeamten beschäftigt sind, die heute infolge der allgemeinen finanziellen Rotlage des Staates sich teilweise in schwieriger Lage befinden, oder durch die not­wendigen Maßnahmen des Staates inäußer st e Rot verseht werden, so muß man das Verhalten bes Ministerialdirektors Urftaht als nicht ent­sprechend der Amtswurde bezeichnen, die seinen Posten umkleidet. Es ist nachMeinung der Fraktion der Deutschen Volkspartei völlig unverständlich, daß die Regierung bei diesem klaren Sachverhalt den Schild vor Herrn Ministerialdirektor Llrstadt halten konnte. Wir wissen nicht, ob die Rücksicht auf die Koalition hierbei maßgebend war oder die Rücksicht auf die dort so hoch geschähten Ver­dienste des Herrn Ministerialdirektors llrftabt Mm das hessische Schulwesen.

, Ministerialdirektor LI rst adt erwidert dar­auf, daß er auf die persönlichen Angriffe nicht antworten wolle, das werde der Staats­präsident tun.

Vizepräsident Ruß teilt einige neue An­träge mit, die dem Hause zugegangen sind.

Darunter ist ein Antrag der Koalitions­parteien zu Kabitel 57, in dem beantragt wirb: ..Soweit die Abberufung von Anwärtern und Anwärterinnen nach dem 15. März 1926 statt­gefunden bat, ist den Abberufenen das Gehalt bis zum 15. April zu belassen."

Ein Antrag der Koalitionsparteien zu Kap. 61 hat nachstehenden Wortlaut: ..Wir be­antragen: Annahme des Antrags des Abg. Dingeldetz zu Kap. 61, VH in folgender Fassung: Die Regierung zu ersuchen,

die Zahl der höheren Cehranffalfen in Hessen zu vermindern. Befinden sich in einem Orte und in dessen Umkreis bis zu 30 Kilometer mehrere höhere Lehranstalten mit gleichen oder uer- wandken Schulzlelen. bann sind diese Anstalten zusammenzulegen, soweit es die Zahl der Schüler und die Raumverhältnisse gestatten.

Die Regierung wird ermächtigt, höhere Schulen, in denen die persönlichen Ausgaben den Betrag für einen Schüler im Landesdurchschnitt über­steigen, nur dann aufrechtzuerhalten, wenn der die Durchschnittsbelastung je Schüler übersteigende Kostenbetrag hon anderer Seite sichergestellt wird. Erforderlichensalls ist dem Landtag alsbald ent­sprechende Gesetzesvorlage zu machen. In dem derzeitigen ziffernmäßigen Verhältnis derS<bul- thpen zueinander soll nach Möglichkeit eine Ver­schiebung nicht eintreten Im weiteren wird um baldige Vorlage eines Gesetzes wegen der Aen- derung der Deitraqspflicht der Gemeinden zu den Kosten der höheren Schulen ersucht. Kaul, Lenhart. Reiber."

In einem wetteren Antrag der Koalitions­parteien zu Kap. 61 und 62 wird die Regierung ersucht, die Klassen st arkein den höheren Schulen zur tunlichsten Vermeidung von Paral­lelklassen zu erhöhen. Demzufolge sind zu­nächst mit Beginn des nächsten Schuljahres 35 Stellen von Lehramtsassessoren frei zu machen und ferner bis auf weiteres j ede zweite frei werdende Stelle unbesetzt zu lassen. Bei Artswahl der auszuscheidenden Lehrkräfte t'ft nach sozialen Gesichtspunkten zu ver­fahren. In erster Linie sind unverheiratete Lehr­amtsassessoren, soweit sie nicht Ernährer von Familienangehörigen sind, außer Verwendung zu setzen. Zum 1. Oktober d. Is. und 1. Januar 1927 ist dem Finanzausschuß Mitteilung zu macheit, wie viel Stellen über die Zahl von 35 hinaus ein­gespart worden sind.

Der Kapitel 57 (Volksschulen) entspinnt sich eine längere Aussprache.

Abg. Glaser, (Dbd.) begründet die Abbau­anträge seiner Partei; er weist auf den Rück­gang der Schülerzahl hin und auf die beträcht­lichen Summen, die bei Annahme der Anträge erspart wurden. Der Redner hält den Links­parteien des Hauses entgegen, daß fast täglich interfraktionelle Besprechungen stattfänben, in de­nen die Aemter den Parteigünstlingen zugeteilt würden. Der neue Antrag des Abg. Kaul gehe in den Abbaumaßnahmen noch viel weiter als der Antrag des Bauernbundes. Es fei eine Heuchelei der Linken, daß sie das ver­schweige. (Der Präsident rügt den Ausdruck Heuchelei.) Ohne Sparmaßnahmen werde der Staat auf die Dauer nicht auskommen und wirt­schaftlich zugrundegehen.

Abg. Hauck (Äatsoz.) tritt ebenfalls für entschiedene Sparmaßnahmen ein. Er fritifiert hauptsächlich die Darmstädter Lehrerversamm­lung und polemisiert gegen die Linke des Hauses.

Abg. Dingeldeh (D.Dp.) spricht von einer Tragikomödie des KapitelsDolksschul- wesen". Er zeigt, wie das Zahlenmaterial über die Volksschüler in Hessen der Regierung nicht be­kannt war, dann von ihr falsch ausge­deutet wurde. Oberschulrat Jung habe nur 12 Klaffen abbauen wollen; das fei ausdrücklich hier fest gestellt. 3m Sechser ausschuh habe dann Oberschulrat Jung erklärt, daß ein Abbau von 200 Stellen möglich fei. Auf die Anträge der Rechtsparteien sei ein Sturm erfolgt, man habe erklärt, daß das Volksschulwesen bedroht sei. Der Schlußakt der Tragikomödie wäre dann eine Mehrheit gewesen, die sich auf dem Koalitions­antrag zusammenfand, der 200 Lehrerstel­len abbauen will. Was ist mm von dem Kampf gegen die Anträge der Rechtsparteien übrig geblieben? Ich kann es auch den Besuchern der Versammlung überlassen, sich über den Koa- littonsantrag eine Meinung zu bilden. Dieser Antrag wird sich aE& Mindestens so scharf erweisen wie der, den er (der Redner) hier als den seiner Fraktion vertreten habe. Der Ab­stimmung werden wir als Zuschauer beiwohnen und überlaffen ihnen (den Koalitionsparteien) den Antrag vor der Lehrerschaft zu verantworten. Vor einer Prüfung derer, die es ernsthaft mit der Schule meinen, müsse das Urteil lauten:Ge­wogen und zu leicht befunden".

Abg. Reiber (Dem.) verteidigt den Antrag der Koalitionsparteien. Das Verhalten der Rech­ten zeige, daß die Koalittonsparteien richtig operiert hätten.

Abg. Galrn (Komm.) hält den Koalitions- Parteien entgegen, daß sie wochenlang gegen die Abbauanträge der Rechten Sturm gelaufen seien, jetzt kämen sie selbst mit Anträgen, die nicht weniger scharf wären. Die Sozialdemokraten hätten sehr gut, wenn sie nur gewollt hätten, den neuen Antrag, der vom Zentrum ausgehe, verhindern können. Auch die weiteren Ausführungen des Redners sind haupt­sächlich gegen die Sozialdemokratie gerichtet.

Abg. Kaul (Soz.) verteidigt das Verhalten der Sozialdemokratie; im anderen Falle würden noch schärfere Abbaumaßnahmen zu erwarten gewesen fein.

Abg. Dr. Werner lDtschntl.) bedauert es, daß Ministerialdirektor Llrstadt die Verantwor­tung für die Denkschrift des Oberschulrates Jung übernehmen wolle, eine Denkschrift, die von Ab­neigung und Liebelwollen gegen die höheren Schulen und deren Lehrer durchtränkt sei. Das verzerrte Bild Über die höheren Schulen fei gewollt; der Redner zeigt dies an Zahlen­beispielen.

Staatspräsident Ll l r i ch nimmt zu dem Fall Llrstadt Stellung. Die ErklärüNg der Deutschen Volkspartei entfräftige feine Behauptung der Regierungsantwort. (Der Staatspräsident spricht dann von Böswilligkeit; dieser Ausdruck wird vom Landtagspräsidenten gerügt, falls er gegen einen Abgeordneten gerichtet sei, was der Staats­präsident verneint.) Ministerialdirektor Llrstadt sei ein uneigennütziger Beamter. Man arbeite mit Unterstellungen gegen ihn. Don der ganzen Affäre bleibe nichts übrig; wenn bei anderen Be­amten die Untersuchungen über ihre Umzugskosten und ihre Urlaubsberechnungen angestellt wurden, so werde das für sie ungemütlich werben. Als

Abg. Dr. Müller den Zuruf macht:Ramen nennen" entsteht eine lebhafte Unruhe im Hause.

Abg. Dinge lde y iD. V. P.) bemerkt, die Erklärung der D. V. P. gründe sich auf Tatsachen, jedoch ziehe sie daraus andere Schlüsse als die Regierung.

Die Abg. Dr. Leuchtgens und Scholz richten nochmals an den Präsidenten die Auffor­derung, Ramen zu nennen, doch lehnt dies der Staatspräsident ab. Als Llbg. Dr. Müller sprechen will, entftebt eine so lebhafte Unruhe im Hause, daß der Redner nicht zu Wort kommt.

Die Beratungen werden dann bei Kap. 58 (Schul-, Turn- und Sportwesen) fortgesetzt. Abg. Frl. Birnbaum (D.V.P.) spricht für die Schaffung einer Zentralstelle für das Turnwesen in Hessen, im Sinne eines früher gestellten Antrages Dr. Keller. Rach Erledigung einiger weiterer Kapitel bittet Abg. Frl. Birn­baum (D.V.P.) die Regierung, der

Errichtung einer Aufbauschule für Mädchen in Verbindung mit einem Internat (in Darmstadt) näher zu treten. Die Errichtung Schule sollte sobald wie möglich unternommen werden, damit sich die Eltern über die Zukunft ihrer Kinder ent­scheiden können. Ferner verlangt die Rednerin stärkere Berücksichtigung des Aus- landdeutschtums und der ehemaligen deutschen Kolonien im Unterricht. Weiter wendet sie sich gegen die UebcrfÜtterung der Mädchen mit Mathematik, dafür sollten die neueren Sprachen mehr gepflegt werden.

Abg. Dr. Keller (D. Vp.) unterstreicht die Ausführungen der Vorrednerin. Die Aufbau­schulen wären eine notwendige Ergänzung des höheren Schulwesens. Die Einführung der neuen Lehrpläne in den höheren Schulen hätte verschoben werden sollen, bis die Fach- und Sachkundigen sich dazu geäußert hätten. Die Regierung habe auf die alten Lehrpläne, die Stundentafeln, verwiesen; es wäre aber mit einem Urteil über die Stundentafeln noch fein Urteil über die neuen Lehrpläne abgegeben. Die Lehr­pläne müßten nicht wegen eines einzelnen Grun­des, sondern wegen der Gesamtauf­fassung zurückgestellt werden. Die An­träge, die heute bcnt Hause vorgelegt worden seien, bedeuteten nichts anderes, ald einen An­griff auf die höhere Schule. Der Redner spricht dann nochmals über die Anträge zur Volksschule und wendet sich gegen das Uebel- wollen gegenüber den höheren Schulen. Die Sozialdemokraten (unter Hinweis auf den Lehrer Stork) schickten ihre Kinder in die höheren, Schu­len, obwohl es Degabtenllassen gebe. Die Volks- schullehrer verlangten als Grundlage für die Lehrerbildung die Reife einer höheren Schule; damit sei doch zugegeben, daß die höheren Schulen nicht so schlecht seien. Der Redner fragt die Re­gierung, wie sie sich zu den Abbauanträgen, so­weit sie sich auf die höheren Schulen beziehen, stellt?

Ministerialdirektor U r st a d t erwidert, eine endgültige Antwort hieraus könne nicht das Ressort, sondern nur die Regierung selbst geben; doch könne er sagen, daß bei Durchführung dieser Abbauanträge sich für die höheren Schulen viel größere Schwierigkeiten ergeben. Ministerialdirek­tor Llrstadt bittet, weil die Lehrpläne nur probe­weise eingeführt würden, den Antrag der Deut­schen Volkspartei auf Verschiebung des Termins ihrer Einführung abzulehnen.

Abg. Dr. K e I l e r (D. V.) bittet, die Abstimmung über das Kapitel auszusetzen, bis die Erklärung der Gesamtregierung vorliegt, daß die neuen Lehrpläne nur probeweise eingesührt werden.

Abg. Kaul (Soz.) spricht dagegen.

Abg. Frl. Birnbaum (2). 23.) verlangt, daß in den zwei Jahren auch die Eltern und die Hoch­schulen über die Erfahrung mit den Lehrplänen ge­hört werden.

(Der Antrag Keller wird später abgelehnt.)

Abg. Birnbaum (3). 23.) tritt im Verlauf der weiteren Verhandlungen nochmals für ihren Antrag ein, dem Theater in Gießen einen Zu schuß zu gewähren. Von mancher Aufführung in Gießen wäre sie befriedigter gewesen als in Darm­stadt. Ebenso begründet die Rednerin ihren An­trag über diePrüfungundAnstellungvon technischenLaborantinnen (Assistentinnen) an der Landesuniversität.

Abg. Galm (Komm.) spricht für den kommu­nistischen Antrag auf Aufhebung der Lan­desuniversität Gießen.

Nach weiterer Aussprache werden die Abstim­mungen über die Kapitel 53 bis 74 des Staats­voranschlags vorgenommen, sowie über die Anträge des Sechserausschusses. Es sind etwa 100 Anträge, über die das Haus abzustimmen hat; die Abstim­mungen nehmen rund zwei Stunden in Anspruch. Zusammenfassend läßt sich über die Abstimmungs­ergebnisse sagen, daß die Ausschußanträge, die zumeist auch die Anträge der Koalitionsparteien sind, mit unbedeutenden Ausnahmen angenom­men werden. Eine der wichtgisten unter den An­trägen ist der der Koalitionsparteien über den A b - bau von Lehrer st eilen a n Volksschu - l e n. lieber den im Wortlaut bereits mitgeteilten Antrag wird erst nach längerer Geschäftsordnungs- debatte abgestimmt; er wird angenommen. Der Abbauantrag des Bauernbundes ist damit abgelehnt. Auch ein kommunistischer Antrag, der überhaupt keinen 2lbbau will, wird in einer besonderen Ab­stimmung abgelehnt. Die Kapitel, die angenommen werden, umfassen u. a. das Landesamt für das Bil­dungswesen, die Volksschulen, Schul-, Turn- und Sportwesen, die höheren Schulen, Aufbauschulen, Mädchenschulen, kaufmännische und gewerbliche Un­terrichtsanstalten, Landesuniversität und Technische Hochschule.

Um 3 Uhr schließt Vizepräsident Nuß die Ver­handlungen, wünscht den Abgeordneten frohe Feiertage und beraumt die nächste Sitzung auf Dienstag, 13. April, 9.30 Uhr vormittags, an.

Wettervoraussage.

Heiter bis wolkig, Winde aus westlicher ober südlicher Richtung, milder, höchstens leichte Schauer, Morgennebel.

Nördlich von Großbritannien liegt heute ein stärkerer Wirbel, dessen Ausläufer vorübergehend eine Beunruhigung unserer Wetterlage bewirken können. Infolge Tageseinstrahlungen dürften die Temperaturen zunächst noch ansteigen, wohingegen nachts infolge Ausstrahlung stellenweise beträcht­liches Sinken zu beobachten fein dürfte.

Gestrige Tagestemperaturen : Maximum: 11,5 Grad Celsius. Minimum: 0,8 Grad Celsius. Nieder­schläge 0,9 Millimeter. Heutige Morgen temperattn: 4,0 Grad Celsius.