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Lieferung (Band 1,28 bis er Professor Lr. W. Gerlofs h über ivleuenvirlschastslehtt 292 mann: Die koloniale Zu. Wallwirtschaft scheft VI der en). Kolonialverlag Lachers 2. -Wie der Titel sagt, sieht oirtschastliche Zukunft in .btt unb erörtert beten Mwu dste. Interessant ist seine rein ne zur Kolonialsragc. Er rropäische Koloniallanb"; er in romanisch Nord-, englisch 'n Marrifa non Togo bis 312

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Allgemeiner Deut« äts° und hochschul« usgabe) für das Sommer-

Grund amtlicher Quellen )tto Schröder, erschienen m Schmersow, Kirchhain Ä. V. o, kartoniert, Preis -IM. Absahschwierigkerten voh- eit keine neue Ausgabe mehr sich Herausgeber und M- >r Weise der Ausgabe unter-

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Donnerstag, 24. Juni 1926

176. Jahrgang

Nk. 145 Erstes Blatt

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer vis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klamecmzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig. Platzvorschrift 20% mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriol; für den übrigen Teil Ernst Dlumfchein; für den An­zeigenteil Hans Füstel, sämtlich in Dietzen.

Erscheint täglich, außer M W

Sonntags und Feiertags jflnVr

;k Siebener Anzeiger

Infolge höherer Gewalt.

MM General-Anzeiger für Oberhessen

richten: Anzeiger Sieben. v ' *

Stantfurt'om'matlnese. Vrvck »nd Verlag: vrühl'sche UnieerfUäts^Bud). unö Steinörudcrei R. ränge in Siegen. Schristleitung UN» Seschästsstelle: Schalftratze 7.

Der englische Bergbautonflitt.

Die Reorganisationsbill vor dem Unterhaus.

London. 24. 3uni. (TU.) Dem Unterhaus wurde am gestrigen Mittwoch vom (Bergbau- Minister die Reorganisationsbill für den (Bergbau zur Debatte vorgelegt. Der Minister betonte, daß diese (Bill ein Pro­dukt des (Berichtes der von der Regierung ein­gesetzten neutralen Kohle nkommission sei. Mit der Reorganisattonsbill habe die Regie­rung die Kommissionsvorschläge, die endgül­tig und aussührbar feien, in Gesetzes)orm Gebracht. Der erste Teil des Gesetzes beschäftige sich mit der Fusion großer und Heiner Dergwerksunternehrnungen. Die Re­gierung würde den Unternehmen, die sich frei­willig zu fusionieren wünschten, in jeder Weise Entgegenkommen und ihnen die Fusion s o schnell und innig wie möglich gestatten. Die Kommission habe den Gesetzgebern empfohlen, die vorgeschlagene iFusion nicht sofort gesetzlich anzuordnen, sondern es dem Parlament zu überlassen, ob nicht eine Heber g an gd^eit von drei Jahren für die Fusionsfrage vorteilhafter wäre. In dieser Zeit könnte auch die Frage der möglicherweise nötigen Zwangsfusion reif­lich erwogen werden. Der zweite Teil der Reorganisationsbill behandle die Do11- machten, die der Eisenbahn- und Ka- nalrommission übertragen werden sollten. An eine Rationalisierung habe die Regierung schon deswegen nicht denken können, weil diese vom Parlament wie vom Volk abgelehnt worden sei. In diesem Sinne habe sich auch die Kohlen- kommission ausgesprochen. Für die Arbeiter­partei brachte der Abg. Hartshorn den Antrag ein, die Reorganisattonsbill abzu - lehnen. Die Arbeiterpartei sehe allein in der Rationalisierung des (Bergbaues und der wissenschaftlichen Behandlung der Kohle wie der mit ihr zusammenhängenden Fragen Ruhen für den notleidenden (Bergbau. Die Ueber- tragung der Mineralrechte an den Staat sei über­haupt beifeite gelassen worden. Arbeiter und Grubenbesitzer mühten sich an den Der - handlungstisch sehen und nur an die Wohl­fahrt des Landes und von Millionen Rotleiden­der denken. Dann würde es anders um den (Bergbau stehen. Lloyd George erflärte, die Rede Hartshorns habe eine neue Lage geschaffen. Hätte die Regierung wenigstens das Mineral- recht in der Hand, so könnte sie einen ganz an­deren Druck auf die widerspenstigen! Dergwerksbesiher ausüben.

Die Arbeiterpartei und die Bergbauvorlage.

London, 23. Juni. (TU.) Die Mitglieder der Arbeiterfraktion im Unterhaus beschäf­tigten sich gestern abend mit den neuen Berg- bauoorlagen, die dem Unterhaus heute und am komenden Montag zur Annahme vorgelegt wer­den. Wie nicht anders zu erwarten war, sieht die Fraktion die in der Reorganisations-Bill enthaltenen Vorschläge als völlig ungenügend an. In dem Ablehnungsantrag, dessen Wortlaut heute früh in den Blättern veröffentlicht wird, wird zum Aus­druck gebracht, daß die Nationalisierung des Bergbaues das einzige Mittel sei, die Rentabilität zu gewährleisten. Außerdem mißachte die Bill die in dem Bericht der Kohlenkommission enthaltenen Empfehlungen. Auch die A ch t st u n - d e n - B i l l, deren zweite Lesung am kommenden Montag oder Dienstag stattfindet, beabsichtigt die Arbeiterpartei abzuleynen, da man in der Verlängerung der Arbeitszeit kein Heilmittel für die Industrie erblicke.

Die für Freitag einberufene Konferenz des G e n e r a l g e w e r k s ch a f t s r a t s , die sich mit den im Verlaufe des Generalstreiks und seines Zusammenbruchs entstandenen Meinungsverschie­denbeiten befassen sollte, ist heute unerwarteter­weise abgesagt worden. Gleichzeitig veröffent- licht der Gewerkschaftsrat eine Erklärung, in der es heißt: ,Ln Anbetracht der von der Regierung und den Arbeitgebern unternommenen A n - griffe, den Lebens st andard der Arbeiter­klasse herabzumindern und insbesondere angesichts der Haltung der Regierung, deren Maßnahmen für die Verlängerung der Arbeitszeit im Bergbau in direktem Widerspruch zu dem Bericht der Kohlenkommission stehen, hat der General- gewerkschaftsrat beschlossen, daß es im Interesse der Bergarbeiter und der gesamten Arbeiterbewegung läge, wenn die für den 25. Juni einberufene Kon­ferenz zur Lösung des Bergarbeiterkonfliktes ver­schoben werde. Die gegenwärtige Lage verlange eine geschlossene Abwehr, um der Aktion der Regierung so erfolgreich wie möglich entgegen« zutreten."

Das Mstenabfindungsgesetz bis § 7 angenommen.

Berlin, 23.3uni. (111.) Der Rechlsaus- f ft des Reichstags erledigte heute das Abfindungsgcfeh bis ;um § 7. Sämtliche Paragraphen wurden bei Stimmenihallung der Deutfchnationalen und Sozialdemokraten gegen die Kommunisten angenommen. Die Abänderungs­anträge verfielen sämtlich nach längerer Debatte der Ablehnung.

.lieber den Gang der Derhandlungen wird Im einzelnen berichtet:

Im Rechtsausschuß des Reichs­tages erklärte heute bei der Beratung

Das zehnte Kabinett Vriand.

Caillaux Finanzminister.

Paris, 23. Juni. (Sil.) Die Bildung des zehnten Kabinettes Briand ist als vollendete Tatsache anzusehen. Die Unterredung zwischen Briand und Caillaux dauerte bis 12.30 ilhr. Bei Ausgang derselben erklärte Briand, dah Caillaux sich ver­pflichtet habe, das Finanzministerium zu übernehmen. Die Verteilung der anderen Porte­feuilles werde heute nachmittag erfolgen. Heute abend werde die Zusammensetzung des Kabinettes offiziell bekanntgegeben.

B r i a n d s Erklärung an die Journalisten ist durch den Hinweis interessant, dah er heute vor­mittag nach der Unterredung mit Poincare seine Mission als gescheitert betrachtet habe. Er begab sich zum Präsidenten der Republik, um ihm den Auftrag zur Kabinettsbil­dung zurückzugeben. Aus die dringende Vorstellung Doumergues hin entschloh sich der Ministerpräsident, seine Bemühungen fort­zusehen, mit dem Erfolg, dah Caillaux fei­nen Widerstand auf gab und sich be­reit erklärte, das Finanzministerium zu über­nehmen. Man glaubt zu wissen, dah Caillaux gleichzeittg zum stellvertretenden Ministerpräsi­denten ernannt wird.

Die Ministerliste.

Paris, 23. Juni. (TU.) Heute abend um 6.30 Uhr machte Briand die offizielle Bil­dung des Kabinetts bekannt. Die Zusam­mensetzung ist die folgende:

Briand, ZHlnifterpräfibcnf unb Ministe­rium bes Aeutzern,

Caillaux, Finanzministerium, Pierre Laval, Justiz,

Georges L e y g u e s, Marine, General (ß u i 11 a u m a.f, Heer, Caspar, handel,

Jlogato, öffentlicher Unterricht, Perrier, Kolonien,

Dinet, Landwirtschaft,

Durand, Inneres,

Daniel Vincenz, öffentliche Arbeiten, D u r a f o u r, Arbeiten, Jourdain, Pensionen.

Das neue Kabinett, das aus vier Angehörigen der republitanif ch-d emokratischen Sin» ken , fünf Radikalsozialisten, zwei s o zialistischen Republikanern, vier Ver­tretern der republikanischenLinken, einem keiner Partei angehörenden und einem Fach- minister (@ u i 11 a u m a t) zusamensetzt, wird heute abend um 10 Uhr zu seiner e r st e n Sitzung zu­sammentreten. Um Mitternacht wird Briand seine Mitarbeiter dem Präsidenten der Re­publik vor st eilen.

Günstige Aufnahme des neuen Kabinetts.

Paris, 23. Juni. (TU.) Das neue Ka­binett Briand wird, nach vereinzelten (Blät- tersttmmen zu schließen, günstig aufgenom- m e n. Die Zusammensetzung des Kabinetts bedeutet eine Orientierung nach rechts. Die Tatsache, daß Caillaux auch die stell­vertretende Ministerpräsident schaf t eingeräumt worden ist, ist von allergrößter Be­deutung. Dem ganzen Kabinett gibt die starke Persönlichkeit Caillaux' die Prägung. Ein Teil der Presse dürfte das Richtige treffen mit der Ansicht, daß Briand dem Kabinett nur nominell vorsteht. Aus der Tatsache, daß Briand Caillaux ins Kabinett einschloh, folgert man, daß er den recht weitgehenden For­derungen auf Ausstattung mit dik­tatorischen Vollmachten zugestimmt hat. Rechtsstehende Blätter sagen für die nächste Zeit eine Art Staatsstreich voraus, den Caillaux im Einvernehmen mit dem Innen­minister und dem Kriegsminister ins Werk sehen würde. Die Forderung nach diftatorischen Befug­nissen begründet Caillaux mit dem Hinweis, daß den Rückwirkungen drakonischer Finanzmaßnahmen, die zur Sanierung der Finanzen Frankreichs unerläßlich seien, mit allen Mitteln vorgebeugt werden müsse. Man spricht u. a. von der Reduzierung der Arbeitslöhne. Cs werden S t r a ß e n k unb- gedungen erwartet, die Caillaux auf keinen Fall dulden will. Einzelheiten über die Finanz­pläne Caillaux' sind vorläufig noch nicht bekannt. Man schreibt Caillaux die Absicht zu, die Plafond unique einzuführen, wodurch die kurzfristigen Schahanweisungen als Zahlungsmittel zugelassen würden. Eine solche Maßnahme wurde bisher von der Regierung verworfen, weil sie den Auftakt zur Inflation gebildet hätte. DerIntran- s i g e a n t" bespricht die Möglichkeit einer D i k - tatur Caillaux' und erklärt sich hiermit einverstanden.

Die neuen Unterstaats- sskretüre.

Paris, 23. Juni. (WB.) Die Unter- staatssekretariate werden voraussichtlich mit folgenden Persönlichkeiten beseht: Minister- präsidentschaft D a n i e 1 o u (Abg., Radikale Linke), Finanzen a) Budget: Pie 1 ri (Abg., Radikale Linke), Finanzen b) Schatzamt: D u - bois (Abg., Radikal). Luftschifsahrt: Laurent Cynac (Abg., Radikal), Oeffentlicher Unterricht und schöne Künste: Dalude (Abg., Radikal), Post- und Telegraphenwesen: Astier (Abg., Radikale Linke). (Befreite Gebiete: Dutreil (Abg., Linksrepublikaner).

über das Fürstenabfindungsgeseh auf eine sozialdemokratische Anfrage Reichs­kanzler Dr. Marx, dah die Regierung nach wie vor der Ansicht sei, dah das Gesetz einen Der- fassungsändernden Charakter trage und daher zu seiner Annahme eine Zwei­drittelmehrheit erforderlich sei. Auf eine weitere Anfrage erklärte der Reichskanzler, dah die Regierung über die in der Presse viel­fach genannte Präambel gar keine Anträge vor­gelegt habe. Der Ausschuh beschloh, die Frage der Verfassungsänderung bis nach Erledigung der sachlichen (Beratung zurückzustellen.

Hierauf wird sogleich der § 1 zur (Beratung gestellt, der die Zusammensetzung des Sondergerichtes regelt. Rach der Vorlage hat den Vorsitz der Reichsgerichtspräsident. Der Reichspräsident ernannte auf Vorschlag der Reichsregierung den Stellvertreter des Präsi­denten. die weiteren acht Mitglieder des Reichs­gerichts und die notwendigen Vertreter. Vier von den weiteren Mitgliedern und deren Stell­vertretern müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder von Derwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein.

Abg. Dr. Rosenfeld (S.) empfiehlt den fozialdemokrattschen Antrag, der verlangt, dah der Reichstag die Mitglieder des Gerichtes wählt. Ein Eventual-Antrag verlangt, dah vier Mit­glieder die Fähigkeit zum Richteramt besitzen und die übrigen Laien sein müssen.

Abg. Dr. Barth (Sn.) begründet Anträge seiner Partei, die in erster Linie verlangen, daß vier Mitglieder dem Reichsgericht und die übrigen ordentlichen obersten Gerichten oder ober­sten Derwaltungsgerichten oder dem Reichs­finanzhof oder dem Reichswirtschaftsgericht an­geboren mühten. In einem Eventual-Antrag wird verlangt, daß die Laten-Mitglieder nicht Abgeordnete des Reichstages oder Landtages sein dürfen.

Die fozialdemokrattschen Anträge wurden gegen die Antragsteller bei Stimmenthaltung der Kommunisten, die deutschnationalen Anträge ge­gen die Antragsteller und den völkischen Ver­treter abgelehnt.

§ 1 wurde daraus mit 11 gegen 3 Stim­men bei 12 Stimmenthaltungen an­genommen. Dagegen stimmten die Kommu­nisten. Die Sozialdemokraten, die Deutschnatio­nalen und die Völttschen enthielten sich der Stimme.

§ 2 behandelte die Zuständigkeit des Gerichtes und sagt, dah das Gericht tätig

wird auf Antrag eines Landes oder eines Mit­gliedes eines Fürstenhauses.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte die Streichung der (Bestimmung, dah das Gericht nur auf Antrag tätig wird. Bei Annahme dieser Bestimmung würde das Gesetz praktisch nur für Preußen und Koburg-Gotha Bedeutung haben.

Der Vorsitzende Abg. Dr. K ah l (Dtsch. Dp.) und die Abgeordneten v. R i ch t h o f e n (Dem.), Schulte (Zentr.), Dr. Dell (Zentr.), Brod- auf (Dem.) und Dr. Wunderlich (D. Dp.) erklärten demgegenüber, das Gesetz würde schon sehr begrüßenswerte Wirkung haben, wenn das in dem Geschaffenen neue materielle Recht die Fürstenfamilien veranlaßt, mit den Ländern auf der Grundlage dieses neuen Rechtes Vergleiche abzuschliehen, die für die Länder günstiger sind als die bisherigen. Aus (Befragen erklärte der Vertreter der thüringischen Staatsregierung, bei Annahme der Regierungsvorlage bestehe für Thüringen die Möglichkeit, das Sondergericht nicht nur im Falle Koburg-Gotha anzurufen, sondern auch in den Fällen, wo Fürstenhäuser gegen abgeschlossene Vergleiche den Richtigkeits­einwand erhoben haben. Der sozialdemokratische Antrag wurde gegen die Stimmen der Antrag­steller bei Stimmenthaltung der Kommunisten abgelehnt. Im zweiten Absatz des §2 wird bestimmt, daß eine bereits abgeschlossene ®e- samtauseinandersehung vom Sondergericht nur noch einmal aufgerollt werden darf, wenn beide Parteien das beantragen.

Abg. Landsberg (Soz.) begründet einen fozialdemokrattschen Antrag, wonach zur Wieder- auftollung der Antrag des beteiligten Landes genügen soll. Auch dieser Antrag wurde ab- gelehnt.

§ 2 wurde mit dem gleichen Stim­menverhältnis wie § 1 angenommen, ebenso ohne Aussprache § 3, der die Fri - st en für d ie Anträge beim Svndergericht fest seht. § 4 besagt: Der Umfang der Aus- einandersehungsmasse wird durch die Anträge der Parteien bestimmt. In die Aus­einandersetzungsmasse können jedoch Dermögens- ftücke insoweit nicht einbezogen werden, als fie in einem anderen Lande liegen und durch eine Gesamtauseinandersetzung zwischen diesem Lande und dem Fürstenhause, das dort regiert hat, unter den Parteien aufgeteilt sind. Der sozial­demokratische Streichungsantrag wurde a b ge­lehnt und § 4 m ; t der gleichen Mehr­heit wie der vorherigen angenommen. Auch § 5 stellt Richtlinien dafür auf, was als Staats­

eigentum und was als Privateigentum der Fürstenhäuser zu gelten hat.

Abg. v. L in de ine r - W i l d a u (Dn.) be­antragte die Streichung dieser Richtlinien, so dah der 8 5 nur lauten würde: In dem Verfahren der Gesamtauseinandersehung stellt das Reichs- sondergericht. soweit darin unter den Parteien Streit besteht, auf Grund von Reichs- und Landrecht fest, was von den zur Vermögensrecht - lichen Auseinandersehungsmasse gehörenden Ver­mögensstücken Staatseigentum und Privateigen­tum ist.

Abg. Rosenfeld (Soz.) beantragt eine Er­gänzung dahin, daß als Ausnahme von der Be- griffsbestiimnung Staat nur der Erwerb auf Grund solcher Gesetze gelten soll, die nach der Staatsum- wälzung 1918 beschlossen worden sind.

Reichskanzler Dr. Marx bezeichnet den sozial­demokratischen Antrag als absolut unannehmbar, lieber ein mit Zustimmung einer Volksvertretung verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz könne man unmöglich einfach hinweggehen.

Mit dem gleichen Stimmenverhält, n i s wie bisher wurde § 5 angenommen.

Sehr um ft ritten wird der folgende § 6, der u.a. besagt: Ist zwischen dem Lande und dem Fürstenhaus und einzelnen seiner Mitglieder über das Eigentum oder ein sonstiges Recht von den Vermögensstücken ein rechtskräftiges Urteil er­gangen, so bleibt es maßgebend, auch wenn es mit einer Teilauseinandersetzung zusammenhängt. Das Reichsgericht kann jedoch auf Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwälzung er­gangenen rechtskräftigen Urteil abweichen, wenn es feststellt, daß das Urteil auf Gründen beruht, die mit dcn Vorschriften der Paragraphen 5 und 8 dieses Gesetzes unvereinbar sind.

Die Abg. Rosenfeld und Landsberg (Soz.) beantragen eine Aenderung dahin, daß auch diejenigen rechtskräftigen Urteile, die vor der Re­volution von 1918 ergangen find, aufgehoben wer­den. Für die Sozialdemokraten fei die Stellung des Ausschusses zu dieser Frage von entscheidender Be­deutung.

Abg. (£r. Wunderlich (D. Dp.) erflärt, ihm als Juristen sei es schwer gefallen, in die­sem Punkte der Regierungsvorlage zuzustimmen. Es wäre ihm lieber gewesen, wenn an rechts­kräftigen Urteilen überhaupt nicht gerüttelt würde. Rach der Revoluttonszeit sei es unter­lassen worden, für die Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern an Stelle der ganz unbrauch­baren bisherigen Rechtsgrundsähe ein neues Recht zu schassen. Auf die Zeit vor der Staats- umwälzung dürfe sich aber diese Rückwirkung unter keinen Umständen beziehen.

Abg. v. Lindeiner-Wildau (Dn.) betont demgegenüber, nach der Revolution hätten die sozialdemokratischen Machthaber keineswegs, wie die Regierungsparteien anzunehmen schei­nen, die Aufstellung neuer Rechtsgrundsähe für die Auseinandersetzung versäumt. Sie hätten vielmehr ganz bewußt erllärt, daß für die Aus- einandersetzung die bisher geltenden Zivilrechts- grundsähe maßgebend fein sollen. Der Redner beantragt folgende Fassung:

Rechtskräftige Urteile, rechtskräftige Schieds- spräche, Verträge, Vergleiche, Anerkenntnisse bleiben maßgebend."

Der Antrag der Deutschnationalen wurde gegen ded Antragsteller und die Stimmen der Abg. AI» p e r 5 (Welfe) und Frick (Völk.) a b g e l e h n t, die sozialdemokratischen Anträge gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Kom­munisten.

Paragraph 6 der Regierungsvorlage wurde dann bei Stimmenthaltung der Deutschnationalen und Sozialdemokraten gegen die Stimmen der Kom­munisten angenommen; ebenso ohne Aussprache ber § 7, der besagt, daß das Reichssondergericht diejenigen Dermögensstücke zu einer Teilungsmasse zusammenzufasfen hat, bei denen die Rechts- und Eigentumsverhältnisse nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten festzustellen sind.

Die Weiterberatung wurde dann auf Donners­tag vormittag vertagt.

Austritt Rohrbachs aus der Demokratischen Partei.

Berlin, 23. Juni. (TU.) Der bekannte Schriftsteller und Kolonialpolitiker Dr. Paul Rohrbach ist aus der Deutschen demokratischen Partei ausgetreten. In dem Schr^-Hen, in dem Dr. Rohrbach dem Dorstand der Seu£- schen Demokratischen Partei mitteilt, dah er seine Mitgliedschaft in der Partei aufgebe, bezeichnet Rohrbach, wie die Mvrgenblätter mitteilen, die Duldung der Parteimitgliedschaft Dr. Q u i d d e s sowie die Parole der Par­tei bei der Abstimmung zum Dolks- entscheid als die Gründe für seinen Austritt.

Deutscher Reichstag.

'Berlin, 23. 3uni. Das Haus überweist zunächst die Ergänzung zum Besoldungs­gesetz dem Hausyaltsausschuh. Es folgt die zweite (Beratung des von allen Parteien mit Ausnahme der Dölkischen und Kommunisten ein- gebrachten Gesetzentwurfes über die Anrechnung der während des Weltkrieges in der freitoilligen Krankenpflege abgeleisteten Dienstzeit auf das Desoldungs- und Ruhestandsdienstalter. Der Haushaltsausschuh hat eine gesetzliche Regelung dieser Frage gegenwärtig nicht für angängig gehalten und empfiehlt eine Entschließung, in der die Regierung um eine verbesserte Anrech­nung der D'enstzeit in der freiwilligen Kranken- I pflege ersucht wird. Die Entschließung wird e'n- ftimmig angenommen.

Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius legt hierauf mit empfehlenden Worten die R o v e 11 e