Ausgabe 
22.12.1926
 
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Nr. 299 Erstes Blatt

176. Jahrgang

Mittwoch, 22. Dezember 1926

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Sronffnrtam mahne«. Vrvck vnd Verlag: vrühl'sche Univerfilälr-Vuch' und Steinöruderef 8. Lange in Siehrn. Schnflleitung und Seschäftzftelle: §-u!Nrahe 7.

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Thefredokteu,

Dr Friedr Wilh Lange. Tfranlworihui ur Politik Dr Fr Wilh Lange, für Feuilleton Dr $) Ibpnoi; für den übrigen Teil Ernst Llumschein; für den An« zeigenlei! i. Dem H Deck, iämtlid) in (Bieren

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Gießener FamtliendlLtler Heimat im Bild

Die Scholle

Monat,'kezucrxretr: 2 Reichsmark und 20 Relchspfennig für Trägen lohn, auch Lei Nichter­scheinen einzelnerRummerM infolge höherer ißeroalt Fernfprechanf chlüffe:

51. 54 und UL Anschrift für Drohtnach» richten Anzeiger Liebe».

Der Iustizskandal von Landau.

Leutnant Rouzier vom französischen Kriegsgericht freigesprochen. - Schwere Gefängnisstrafen für die deutschen Angeklagten.

Die Sabotage von Locarno

Sine ungeheuerliche Provokation hat der Ber;eiLlec der deutschen Angellag en in Landau, der bekannte Essener Rechtsanwalt Dr. Grimm, den Strafantrag gegen Rouzier genannt. Was nun da« franzufi'.che Kriegsgericht als Urteil erkannt hat, geht weit über alle- Maß hinaus, was man an Fehlgriffen der f ranzös schen Justiz im beseh en Rheinland bisher gewohnt war. ES ist in seiner kras en Beugung deS Rechts, in seiner Verhöhnung al.er st.t.ichen Grundsätze eine Beschimpfung Frankreichs und der sranzösischen Armee, deren Ausgabe es war, ihre Reihen sauber zu halten von Elementen, die. wie Rou- zier sich gegen die Disziplin nicht nur einmal schwer vergangen haben.

Die rheinische Bevölkerung hat wohl nach dein ganzen Derlaus d?S Prozesses kaum ntxf> mit Gerechtigkeit vor ben Landauer Gerichlts- schranken flerertact. Aber daß heute nach Lo­carno, Genf unb Thairy ein französisches Kriegs- gericht nicht einmal den Versuch macht, Recht au finden, das ist doch eine Enttäuschung, die die psychologisch« (SnttoiHunfl der deutsch^fran- zösischen Derständigung auf Jahre hinaus zurück­wirft. Wie lange soll denn noch die Politik sich es bieten lassen, durch den Machtspruch einiger Subalternofsiziere desavouiert zu werden? Wie lange noch will Driand mit verschränkten Armen Ausehen, wie engstirnige Militärs seine Politik favouieren??

Wenn etwas die Rotwendigkeit der sofortigen Räumung des Rheinlands durch die französischen Truppen schlagend beweisen kann, so ist es dieser Justirskändal von Landau. Die dortigen Ver­handlungen haben wieder einmal gezeigt, bah die Franzosen sich im besetzten Gebiet alS selbst­herrlicher Staat im Staate fühlen, bah sie auch außerhalb ihres Dienstes als Herren auftreten, deren Zepter heute noch wie vor Jahren die Reitpeitsche ist. Dazu kommt noch diese törichte Angst um ihre angeblich bedrohte Sicherheit, die ia auch diesen famosen Herrn Rouzier be­herrscht haben soll, als er seine Pistole auf wehrlose Deutsche abschoh. Warum bleiben die französischen Truppen nicht in ihren Kasernen und auf ihren Truppenübungsplätzen, wenn sie sich von der deutschen Bevölkerung bedroht fühlen? Warum werden die Besatzungen nicht aus den Städten herausg'zogen, wenn sie vor denPro­vokationen" der durch ihr Auftreten mit Recht beleidigten Bevölkerung sicher sein wollen? Die Desahungsfrage muh jetzt gelöst werden, soll nicht durch diesen Arteilsspruch von Landau alles entzweig schlagen werden, tvas Driand und Strese» mann in her mühesligen Arbe.t v'eler Jahre an der Verständigung der beiden Völker aufgebaut haben.

Der Spruch des Gerichts

Landau. 21.De}. (IBSJt.) 3m Rouzlerprozeß verkündete der Gerichtshof gegen 7JO Uhr abends folgendes Urteil:

Leutnant Rouzier. bei dem alle Schuldsragen verneint wurden, wird freigesprochen.

h o l z m o n n wird wegen beleidigender Haltung gegenüber einem THitglieb der Besatzung zu zwei Monaten Gefängnis mit Strafaufschub ver­urteilt:

Matthes wegen beleidigender Haltung und Beteiligung an den Sondernheimer Vorgängen zu zwei 3ahren Gefängnis;

Fechter wegen beleidigender Haltung und Be­teiligung an den Vorgängen Im CoföEngel" zu sechs Monaten Gefängnis;

Arbogast wegen der Germersheimer Vor­gänge zu sechs Monaten Gefängnis;

6 ö g l e r wegen Beteiligung an den Germers­heimer Vorgängen zu sechs Monaten Ge­fängnis;

Kegel wegen Beteiligung an den Sondern- helmer Vorgängen zu drei Monaten Ge­fängnis verurteilt.

Die Plaidoyers.

WSR. Landau. 21. Dez. Der letzte Ver- handlungstag im Prozeh Rouzier begann mit dem

Plädoyer des Militärslaalsanwalts Kapitän Tropet.

der sich zunächst mit den sog. Rebenfällen, den Wirtschal tsstreitigketten auf der Sondernheim er Kirchweih und in der WirtschaftZum Engel" Germersheim, beschäftigte. Der Anklagevertreter hielt es für erwiesen, bah Mathes unb Ke­tt e l den französischen Soldaten Gaumont ge­schlagen haben. Es sei nicht Sache des Ma­thes und Kegel gewesen, gegen bie äleberschrei- tung der Tanzordnung durch die französischen Sowaten einzuschreiten. Der Anilagevertrcter hält es für richtig, bah Gorin in der Wirtschaft Zum Engel" stark betrunken war. Er sei von Arbogast und Kögler in der Wirtschaft geschla­gen, zu Boden geworfen und dann auf der Strohe von Fechter brutalisiert worden. Die

Mißhandlung des Klein durch Rouzier sei ein bedauerlicher Irrtum, wie Rou­zier selbst zugegeben habe. 3m Zusammenhang mit der Schilderung des gespannten Verhältnisses zwischen der Germersheimer Bevölkerung und der dortigen Besatzung, die der Anklagevertreter nicht recht verstehen kann, führt er aus, daß einige französische Reserveoffiziere nicht d e Hal­tung eingenommen hätten, die ihrer würdig ge­wesen wäre. Es wäre besser gewesen, wenn nach dem Zwischenfall in der Wirtschaft die fran­

zösische Gerrdarmerie die Sache weiter verfolgt hätte, anstatt daß franzcs.sche Offiziere in Zivil er meint dabei Rouzier und Filloux ein­gegriffen hätten. Zu dem Zwischenfall am Lud» wigslor bemerkt Tropet, daß Rouzier als Fran» Avse erkannt und von Holzmann oder Klein ge­schlagen worden sei.

Es wäre allerdings zuzugeben, daß Rouzier durch das Abgeben von zwei unnötigen Schüssen die Rotwehr überschritten habe.

Sie VkiWWkWse der WW timten.

Annahme der Regierungsvorlage im Landtag.

Darmstadt, 21. Dez. Präsident Adelung eröffnet die Sitzung um 10'/, Uhr. D e Tribünen sind sehr stark besucht.

Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkteinmalige Rotstandsmaß- nähme für öle S t a a t s b e a m t en ", In Verbindung hiermit stehen die Anträge Delp (Soz.) und Genossen, Galm (Komm.) und Gen.. Dingeldey (D.V.) und Gen. sowie eine Ein­gabe des hessischen D e a m t e n b u n de s und eine Eingabe des Reichsbundes der höheren Beamten, Landesverband Hoffen. Die Regierungsvorlage will den Beamten der Gruppen 16 eine einmalige Beihilfe in Höhe von einem Viertel des Monatsgehaltes aus- zahlen, mindestens den ledigen 33 Mk., den Emp­fängern eines Frauenzuschlags 50 Mk.. den Emp­fängern von Kinderzulagen oder Kinderbeih lfen 5 Mk. für jedes Kind, b?n Vollwaisen insgesamt 10 Mk.; höchstens den Ledigen 63 Mk.. den Emp­fängern eines Frauenzuschlags 80 Mk. (statt 60 Mk.), den Empfängern von Kinderzuschlägen je 5 Mk. unb den Vollwaisen 15. Mk. Die Kosten dieser Maßnahme berechnen sich au fins gesamt 360 000 Mk.

Der Antrag Delp (Soz.) will der Regie­rungsvorlage zustimmen und beantragt außerdem, den Staatsarbeitern ein Viertel ihres Monatseinkommens, mindestens aber 33 Mk. zu gewähren.

Der Antrag Galm (Komm.) hat eine ähn­liche Tendenz tote der sozialdemokratische Antrag.

Der Antrag Dingeldey (D.V.) will den hessischen Staatsbeamten dieselben Beihilfen ge­währen, wie das Reich, also auch den Grup­pen 712. Die Gruppen 16 sollen '/<, und die Gruppen 712 */5 des Monatsgehaltes er­hallen.

Abg. W i d m a nn (Soz .) erstattet Bericht über die Regierungsvorlag?, über die Anträge der Parteien, die Eingabe der Beamtenbünde und über die Verhandlungen im Finanzaus- fch'.'ß.

Abg. D i n g e l de y (D.V.) weist auf die schwierige Situation des Hess. Staates hin. Hes­sen sei in der Frage der Winterbeihilfen ab­hängig vom Reich und den anderen Län­dern, und zwar moralisch abhängig. Es sei eine ernstliche Frage, ob eine derartige Beihilfe bei der Lage der hessischen Finanzen möglich sei. Eine Deckung des durch die Gewährung der Beihilfe entstehenden Fehlbetrags wäre aber möglich, weil eine Entlastung der hessischen Fi­nanzen eingetreten sei, da der Reichsfinanz- minister erklärt habe, er werde die Kosten der Erwerbslosenunterstützung ganz auf das Reich übernehmen. Grundsätzlich bestän­den keine Bedensen gegen die Gewährung der Beihilfe im Rahmen der Rttchsbe Hilfe. Der Fi- nan'minister habe ursprünglich erklärt, eine Tel- hing sei für die Regierungsvorlage nicht vorhan- den, jetzt heiße es, die Mittel ständen bereit. Die Ausführun^ei keZ Reichssinan-m ni'ters, die die'er über die Winlerbeihilfe im Ausschuß ge­macht habe, könne man sich zu eigen machen. Die Bezeichnung Weihnachisbeihilfe wäre hier­nach nicht zulre'fend. Der Reichsminister lehne die Beihilfe für die R'.ichsarbe. er ab, weil diese aus Tarifvertrag angestellt seien. Im Tarnen seiner Partei erklärt der Redner, bah diele be­reit sei, im Rahmen der Beschlüsse des Reichs­tags auch für die Arbeiter einzutreten. Was der Reicheminister über die Beihilfe für die Gruppen der Deam'en 712 gesagt habe, gelte auch für bie hessischen Beamten dieser Grup­pen, die den Beamten in anderen Ländern gegenüber nicht benachteiligt werden dürsten.

Abg. Dr. von Helmolt (Dbd.) verliest eine Erklärung. deS Bauernbundes, bah dieser nicht in der Lage fei, der Regierungs­vorlage zuzustimmen. Die Erllärung besagt f ern Sinn nach, bah weite Kreise der Bevölkerung sich in einer Rotlage befänden und ein un­sicheres Ei nkommen hätten; es fei ^aher nicht zu verantworten, bah den in gesicherter Stellung befindlichen Beamten eine Beihilfe ge­währt werde.

Abg. Kaul (Soz.) spricht für die Gewäh­rung einer Beihilfe an die StaatZarbeiter; die Arbeiter befänden sich in der gleichen Rotlage

wie die Beamten. Die Sozialdeinokratie könne dem Antrag der Deutschen Dolksparlei nicht zu- ftimmen. In seinen weiteren Ausführungen tritt der Redner für den sozialdemokratischen Ein­trag ein.

Abg. Hofmann (Zentr.) teilt einen De- schluh der Zentrumsfvaktion mit, In dem gesagt wird, die Zentrumsfcaktton spreche sich grundsätz- llch gegen jede außerordenttiche B:i')ilfe neben den Gehaltsbezügen aus. Sie erwarte, bah das Reich die Länder durch eine öecattige Maß­nahme nicht wieder in eine Zwangslage versehe. Da die Fraktion es nicht für erträglich finde, bah die hessischen Beamten schlechter g e - stellt würden a l s die Reichsbeamten, habe sie sich entschlafen für kie älebemahme der Reichsrogclung einzutreten. Die hessische Regie­rung möge bei den schwebend n Verhandlungen mit dem Re^.ch auf Ersatz der Hessen aufgezwun- genen Ausgaben bringen.

Abg. Reiber (Dem.) gibt eine ähnliche Erklärung für die demokratische Fraktion ab. Die Beihilfe fei bie Abgeltung «einer längst versprochenen DesoldungS« z u l a g e; auch aus diesem Grunde dürften die hessischen Beamten nicht schlechter gestellt wer­den alS die Reichsbeamten. Da wegen der Hal­tung zweier Fraktionen nicht die Aussicht be­stehe, bah bie Reichssähe angenommen würden, so werde bie demokratische Fraktion für die Reglerungsvorl. g? stimmen. Der Redner bringt bann einen Antrag seiner Fraktion ein, bah den verheirateten Beamten der Gruppen 7 b s 12 noch vor Weihnachten eine Kinderzulage von 20 Mark gewährt werde.

Abg. Galm (Komm.) gibt eine längere Erklärung ab, aus der hervorgeht, daß bie Kommunisten der Regierungsvorlage und dem sozialdemokratischen Antrag zustimmen.

Finanzmini st er Henrich erhärt u. a., unter normalen Verhältnissen wäre es das Ge­gebene, die R e i ch s r e g e l u n g für bie Bei­hilfe zu übernehmen. Es sei hier nicht das erste­mal, daß Hessen eine andere Regelung als das Reich vornehme. Zur Deckungsfrage bemerkt der Redner, daß der Betrag im Staatshaushalt vorgesehen fei, allerdings nicht in der Höhe, bie sich jetzt ergeben habe; wenn das Reich so vorgegargen wäre, wie im vergangenen Jahre, hätte der Betrag ausgereicht. Der Minister bittet zum Schluß seiner Aus führ ungen, die Regie­rungsvorlage anzunehmen.

Abg. Scholz (D. D.) macht darauf au'merk- fam. baß bie Sozialdemokraten die Beihilfe für iie Gruppen 6 bis 12 ablehnten, weil fei te Gel­tung dafür vorhanden sei. gleichzeittg hätten sie einen Antrag eingebracht, den Staatsarbei- tem eine Beihilfe zu gewähren. Da dasür auch feine Deckung da fei. ergebe sich ein Wider­spruch; es sei deshalb interessant zu erfahren, wie die Sozialdemokratte diesen Widerspruch auf- kläre.

Abg. Dr. Werner (Dn ) stinnnt den R.ichs- säyen zu und weist darauf hin. daß dem Reichs- tag ein sozialdemokratischer Antrag Vorgelegen hatte, der höhere Sätze selbst für die Gruppe 12 vorsah.

Abg. Leuschner (So;.) erwid.rt auf die Ausführungen des Abg. Scholz, bah bie Sozial­demokraten bie Beihilfen für tle Arbeiter und die Erwerbslosen für notwendiger hielten.

Abg. Kindt (Tn.) macht darauf au'meck- fam, daß die Sozialdemokraten, aus Konkurrenz­furcht. den Antrag der Kommunisten übernommen hätten.

Es folgen die Abstimmungen.

Der Antrag Dingeldey wird in na­mentlicher Abstimmung mit 33 gegm 22 Stimmen abgelehnt. (Dageg n toarea die Sozia lleno- kraten und die Dauernbündler.)

Der Antrag Reiber wird ebenfalls ab- gelehnt.

Der Antrag Delp wird mit allen gegen die Stimmen des Bauernbundes angenom­men. Damit ist auch die Regierungsvorlage an­genommen.

Ein Antrag Kaul-Leulchner (Soz.), den Er­werbslosen eine halbe Wechrnrate der Unter» stützung alS Beihilfe zu gewähren, wird abge­lebt

Die Tagesordnung ist damit erschöpft

da Holzmann nach übereinstimmenden Aussagen der Zeugen schon nach dem Schlage mit her Reitpeitsche bei innungslos getourte., sei. A.n Kirchplatz fei Rouzier von MatheS o;r"olgt wor­den, dem sich später Heinrich Fechter. Otto Fech­ter, Hoffmann und schließlich auch Müller an- geschlo sen hätten. Rouzier habe wiederholt mit Schießen gedroht und hätte ben Eindruck ge­habt. daß Mathes auf ihn zuspringe u.rd ihn an­greise. Müller hätte Rouzier einen Faustichlag versetzt und dabei »Kaputt Ezall' gerufen. Rou­zier habe nicht in gesetzlicher Rotws hr gehandelt. Der- Tod Müllers stehe in ei ;.m Mißverhältnis zu dem Faustschlag. Dageg n liege Provokation nach § 321 b?3 Code Penalc vor und es seien dem QI tgeFlagfen mH crnde ilmftänbe zuzubilligen. Bei d r Sirasbemesü '.g müsse in Betracht gezogen toerben. bah Reuzier nicht vorbestraft sei und auch nicht der bru.ale Mann sei, wie man ihn deu;icherseitS hin stelle. Müller hätte dagegen eiltei schlechten Rus ge­habt, Mathes sei streitsüchtig und Fechter eine üble Rümmer. Holzinann sei bisher imbcftraft und hätte einen guten Ruf.

Lr beantragte bann gegen Rouzier wegen vorsätzlichen Totschlags des Müller, rocg:a schwerer Körperverletzung des Matthes inb wegen leichter Körperverletzung des Holzmana ein Jahr Gefängnis unter Annahme einer Provokation durch die Deutschen unb insolgebessen unter Zubilligung mil­dernder Umstände.

Die Strafe gegen die m lang klagten Deut­schen stellte der Militärstaatsanwa.t in iX)3 Ermessen deS Gerichts, ersuchte j doch das Ge­richt, eine scharfe Tl ttersche.d mg za machen zni- sche.i Matthes unb F-chtec eine.s itS. a am, ÄegeL Kögler und Arbog ast artborerjeiti sowie zwischen ben anw senden A:g Tagten und de en, die sich der G richtsverhandlu ig e ilzogen h-aben, nicht nur, weil sie sich der Bestrafung entzogen haben, sondern auch, weil auf ihnen schwerere Beschuldigungen lasten.

Hierauf ergriff Rechtsanwalt Dr. Führ das Wort zu seinem Plädoyer, in dem er i i? sogenannten Rebenfälle behandelte. Bezüglich _e3 Sondernheim er Kirchweih-Fal es kam der Rechts­anwalt eingehend auf die vorliegende Ver­wechslung des Angeklagten Kegel mit dem wirllichen Täter Wilhelm Albert zu sprechen. Der Angeklagte Kegel sei völlig schuldlos. Wilhelm Albert, der eigentliche Täter, habe sich bereit erklärt, vor Gericht zu erscheinen un> zu bekunden, daß er und nicht Kegel der Täter sei. Es fei ihm aber eröffnet worden, bah Albert sofort im Gerichtssaal verhaftet wer. en würde, wenn er als Zeuge erscheine und sich als Täter bekenne. Bezüglich des Zwischenfalles in der Wirtschaft3um Engel" betonte der deutsche Verteidiger den Unterschieb in der Bekundung des französischen Zeugen Eaussimon bezüglich der Beschreibung der in Betracht kommenden Deutschen, woraus sich klar ergebe, bah der Angeklagte Fechter als Täter bezüglich der Miß­handlungen des französischen Soldaten Gorin nicht in Frage kommen kann.

Rechtsanwalt Dr. Grimm

betonte, baß bie einzige Frage, bie interessiere unb bie er behandeln werde, bie sei, zu beweisen, o b b i e Angeschuldigten bie Taten begangen hätten, bie ihnen vorgeworfen werben, ober ob sie sie nicht begangen Hütten. Er appellierte bann an bie Richter, jebe Prestigefrage beiseite zu lassen unb zu vergessen, baß cs sich um einen ber ihrigen handele. Sie sollten nur bie Tatsachen prüfen, und wenn sie ben Hauptangeklagten ^schuldig finben, f e st z u greifen, gerabe weil es einer oer ihrigen sei, im Interesse ber Armee selbst, deren Vertreter bie Richter seien. Rechtsanwalt Dr. Grimm befaßte sich zunächst mit bem Mitangeklagten S) o l 3 m a n n , ber zuerst ber Körperverletzung an« geklagt war, bem jetzt aber nur noch eine einfache Uebertretug ber Verorbnung Rr. 40 (beleibigcnbe Haltung) vorgeworfen wirb. Die Fraae, ob man ihn beshalb verurteilen könne, verneinte Dr. Grimm, ba hierzu alle nötigen Voraussetzungen fehlten. Er be> grünbete diese Ansicht damit, baß hohmann, w.e auch bie anderen, in Rouzier nicht Den Offizier hätten erkennen können. Der Offizier aber, ber i n Zivil ausoehe, verzichte baburdi auf bie ihm durch bas Ausnahmegesetz ber Verordnung 40 ein« geräumten Vorrechte als Offizier. Anders fei bie Sache nur dann, wenn klar fcftgeftellt werbe, baß der Beleidiger gewußt habe, baß es sich um einen Offizier hanbelte, unb baß er bie beleibiger.be Hal­tung gerabe beshalb eingenommen habe, weil es ein Offizier war. Dies treffe aber hier keineswegs zu. Es fei Nicht erwiesen, baß holzmann im Augen­blick seiner Haltung wußte, baß er es mit einem Angehörigen ber Besatzungstruppen zu tun hatte. Rach ber Anklageschritt selbst bestände bie beleb bigenbe Haltung barin, baß Holzmann Rouzier ins Gesicht gesehen habe. Diese hanblung habe an sich nichts Feindliches unb Beleidigendes, da Holzmann Rouzier nurunter bie Nase gesehen hatte", ba er ja. wie die Anklageschrift selbst zugrbt, geglaubt habe, in ber Gestalt ben Freund 3anb« meier zu erkennen. Der bedauerliche Vorfall am Ludwigstor. ber Anfang von allem unb Ursprung