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Nr. 162 Erstes Blatt

176. Jahrgang

Mittwoch, 14. Juli 1926

Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags.

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Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle monats-beiugspreis:

2 Reichsmark und 20 Reichspfcnnig für Träger­lohn, auch bei Richter» scheinen einzelnerRummern infolge höherer Gewalt. Ferufprechanschlüsse: Schriftleitung 112, Ver­lag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Gießen.

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhefsen

Vrvck und Verlag: vrühl'fche Univerfität§-Vuch- und Zteindruckerei R. Lange in Sietzen. Zchristleilung und Sefchäftzstelle: Zchulftratze 7.

Annahme von Anzeigen für di« Tagesnummcr bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klarncanzeigen von 70 nim Breite 35 Reichspfcnnig, Platzvorschrift 20° , mehr.

Chefredakteur

Dr. Fnedr Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr Fr. Wilk. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumfchein; für den An­zeigenteil Hans Iüstel, sämtlich in Gießen

Das französisch - spanische RifabNommen.

Paris, 13. Juli. (WB.) Das heute mittag von Ministerpräsident Driand und dem spa­nischen Ministerpräsidenten Dental Primo de Rivera am Quai d'Orsay umerzeichnete Ab­kommen über die Rifangelegenheiten, enthält nach einer Mitteilung des französischen Autzenmini- steriums folgende wichtige Punkte:

Die beiden Regierungen haben sich über folgende Bestimmungen geeinigt.

1. Abgrenzung der beiden Zonen.

Das französisch-spanische Abkommen vom 27. Ro- vember 1912 hat nach Abgrenzung der dem französischen bzw. spanischen Einfluß unterstehen­den Gebiete Marokkos vorgesehen, daß eine Kommission an Ort und Stelle die Ab­grenzung zwischen den beiden -Ionen vornehmen wird. Die Festsetzung dieser Grenze soll nun­mehr. nachdem im Ostgebiet der Grenze eine Pazisierung durchgeführt ist, erfolgen. An den Verträgen ist keine Veränderung vorgenommen worden, jedoch wurde zur möglichsten Sicherung des Friedens an der Grenze vereinbart, daß die noch unbestimmten Punkte sofort in einer Weise geregelt werden, daß die Stämme an der Grenze bis zur endgültigen Grenzfestsehung nicht im Zweifel darüber sein können, welchen Behörden sie unterstehen.

2. Aeberwachung der Küste.

Es wurde vereinbart, daß die äleberwachung der marokkanischen Küsten von der algerisch­marokkanischen Grenze am Atlantischen Ozean bis zum Wed Draa, der die Grenze der französi­schen Marokkozone am Atlantischen Ozean be­zeichnet, nicht gelöst werden soll. Jede Macht wird die Aeberwachung in den ihr unterstehen­den Küstengewässern selbständig ausüben, jedoch ist bestimmt worden, daß am Atlantischen Ozean zwischen dem Wed Bu Sedra und dem Wed Draa die Ueberwachung Sache beider Mächte ist und von den Fahrzeugen der einen oder anderen Macht ausgeübt werden farm. Diese lieber» wachung dient der Sicherung der genauen Be­obachtung der internationalen Bestimmungen, so­wie der besonderen Gesetzgebung jeder Zone, wo­nach einerseits jeder Zugang zu den marokkani­schen Küsten außerhalb der geöffneten Häfen und andererseits jede Einfuhr von Waffen, Mu­nition und Kriegsmaterial verboten ist.

3. Regime der Vesahungsgrenzen.

Die von den beiden Mächten militärisch besetzten Gebiete find sestgelegt und die Fühlungnahme zwi­schen den Beyörden beider Zonen geregelt worden. Dort, wo eine Berührung mit den Difsidentenstäm- men gegeben ist, sollen die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Schaffung allmählicher gut­nachbarlicher Beziehungen geeigneten Maßnahmen getroffen werden, die die endgültige und vollständige Pazifizierung vorbereiten sollen. Die Bertragschlie- ßenden haben sich gegenseitig das Recht der Ver­folgung und des Ueberfliegens in der Nähe der Grenzen zugestanden, so daß nunmehr unter allen Umständen die Wiederherstellung und Aufrechterhal­tung der Ordnung möglich ist, ohne daß in der Durchführung einer notwendig gewordenen Sicher- heitsaktion eine irgendwie geartete Abänderung der politischen Grenzen zu erkennen wäre.

Die beiden Regierungen sollen durch eine gleich­gerichtete Aktion jede in ihrer Zone und mit den ihr geeignet erscheinenden Mitteln das gesteckte Ziel er­reichen. Diese auf gegenseitigem Einverständnis be­ruhende Aktion läßt jeder Zone iffre Unab- , b ä n g i g f e i t in dem allgemeinen Rahmen der Verträge, die die Integrität des Scherifenreiches garantiert haben.

Spaniens Politik.

Eine Unterredung mit Primo de Rivera

Paris, 13. Juli. (WTD.) General Primo d e Rivera hat einem Vertreter derTimes" eine Erklärung über die von ihm seit Einsetzung des Direktoriums verfolgte Politik abgegeben. Er suchte zunächst die dem jüngsten Komplott gegen seine Regierung beigemessene Bedeutung zu entkräften, indem er erklärte, der von General Aquilera geführten Bewegung hätten sich nur 14 Offiziere von mittelmäßiger Bedeutung an» geschlossen. Wenn man die Führer dieses Kom­plotts streng bestrafe und dem Grafen Roma- n o n e s eine seinem Vermögen entsprechende Geld­strafe auferlegt habe, so deshalb, um endlich mit den Umtrieben, die den Ruf Spaniens schädigten und den Wirtschaftsinteressen des Landes Ab­bruch täten, aufzuräumen.

primo de Rivera stellte alsdann fest, daß die Beziehungen seiner Regierung zur Arbeiter­klasse die denkbar besten feien

und fuhr fort, man werfe der Regierung vor, die Freiheit unterdrückt zu haben. Zweifelsohne habe man sie etwas eingeschränkt, doch müsse man den Zustand in Betracht ziehen.

in dem sich Spanien im September 1923 be­funden habe. Es sei infolge eines verbrecheri­schen, viele Jahre hindurch ertragenen Komplotts erheblich krank und blutleer gewesen. Man könne nicht einen Kranken aufstehen, gehen, sprechen, trinken und essen lassen, wie es ihm beliebe, ohne das Hebel unheilbar zu machen. Um seine Heilung zu sichern, müsse man ihm einige Mo­nate, oft Fahre lang übermäßige Anstrengungen ersparen und ihn hindern, zu viel zu sprechen; man müsse ihn rationieren, ihm dies und jenes untersagen, kurz ein gewissenhafter Arzt sein. Spanien sei ein Kranker und er und seine Mit­arbeiter Spaniens Aerzte und sie würden über diesem Kranken bis zu seiner vollständigen Ge­sundung wachen.

Der General kam alsdann auf die jetzt ge­führten Verhandlungen über den Abschluß eines französisch-spanischen Han­delsvertrags zu sprechen und stellte fest, daß die Schwierigkeiten daher kämen, weil die französische Währung Schwankungen unterworfen sei. Das heute unterzeichnete Abkommen über das Rifgebiet nannte der General ein bedeutendes Werk, das die Ruhe und völlige Ratifizierung Marokkos sicherstelle. Er besprach alsdann.

die Frage von Tanger.

Spanien habe nach dieser Hinsicht wiederholt den Wunsch nach einer Abänderung des Regimes ausgesprochen, da es Tanger unter drei verschiedenen Gesichtspunkten betrachte: Erstens: Hinsichtlich feines militärischen Wertes. Rach dieser Richtung solle nichts geändert wer­den. Zweitens: Hinsichtlich der Verwaltung der Stadt Tanger sei Spanien der Ansicht, daß die Wahrung seiner Interessen und die der sehr umfangreichen spanischen Kolonien ihm eine bevorzugte Stellung sichern müssen. Da diese Frage aber geregelt sei, wolle man keine Aende- rung. In der dritten Frage, der Frage der Zone von Tanger aber brachte Primo de Riwera folgende Wünsche vor: Wenn keine ernsthafte Ueberwachung ausgeübt werde, würden die Auf­ständischen eine neue Erhebung von der internationalen Zone aus beginnen können. Spa­nien sei der Ansicht, daß, um die Mission, die ihm anverivaut sei, ausüben zu können, es not­wendig wäre, ihm die Berechttgung zuzuerkennen, allein oder etwa mit Frankreich in enger Zu­sammenarbeit eine ständigeUeberwachung auszuüben. Das Ziel seiner Reise nach Paris gelte nicht der Regelung dieser heiklen Frage, aber Spcmien habe den Wunsch, daß sie sehr bald studiert und gelöst werde.

Vriand über das Abkommen.

Paris, 13. Juli. (WB.) Wie Havas mitteilt, äußerte Ministerpräsident Briand heute mittag vor Unterzeichnung des französisch-spanischen Rif- abkommens in einem Gespräch mit General Primo d e Rivera: Das Abkommen, das wir heute unterzeichnen werden, wird der Keim zu anderen Abkommen sein, die die Bande zwischen den beiden Ländern noch fester knüpfen und cs ihrer tätigen Freundschaft ermöglichen wird, zur Festigung des europäischen Friedens beizu- ttagen. General Primo de Rivera drückte seine Genugtuung darüber aus, daß er an dem Werke der französisch-spanischen Freundschaft und des Friedens Mitarbeiten könne.

Der Sultan ausgepfiffen.

Paris, 13. Juli. (WB.) Der Sultan von Marotto ist heute nachmittag im Pariser Stadthaus offiziell empfangen worden. Wie die Havasagentur berichtet, haben sich einige Zwischenfälle ereignet. Als der Sultan in den großen Salon eintrat, ertönten von verschiedenen im Saal zerstreuten Gruppen Pfiffe und Rufe. Man erkannte innerhalb dieser Gruppen mehrere der kommunistischen Partei angeho» rent)e Abgeordnete, Munizipalräte von Paris und Generalräte des Seinedepartements. Als sich der Sultan in den Salon begab, in dem der Tee eingenommen werden sollte, begann eine Gruppe die Internationale anzustimmen. Der Gesang wurde aber von der Militärmusik und dem daraufhin einsehenden Beifall der Mehrzahl des Publikums übertönt Die Ruhestörer wurden dann aus dem Saale entfernt.

Kämpfe in Marokko.

Paris, 14. Juli. (W. T. D. Funkspruch.) In einer Havasmeldung aus Rabat wird von schweren Kämpfen an der Front von Fez berichtet. Die Rifleute setzten dem Vorgehen der französischen Truppen heftigen Widerstand entgegen. Rach einer Meldung desPetit Pari- fien" ist Hamed Dudra, der frühere Kriegs­minister Abd el Krims von den Spaniern ge­fangen genommen worden.

Der Sturm gegen Seeckt. |

Es scheint also tatsächlich richtig zu fein, daß der französische General Walch in seiner Eigen­schaft als Vorsitzender der interalliierten Mili­tärkontrollkommission atn 2. und 3. Juli insge­samt drei Schriftstücke an den Reichskommissar bei der genannten Kommission, den General v. Pawels, gerichtet hat. Zum allgemeinen Verständnis muß vorausgeschickt werden, daß seit der großen Entwaffnungsnote der Entente, die noch vor der Räumung der Kölner Zone ergangen war, ein dauernder Meinungsaus­tausch zwischen den beiden genannten Stellen über Einzelheiten der Entwaffnung Deutschlands vor sich gegangen ist. Von den erwähnten drei Schriftstücken beziehen sich auch Atoei auf Einzel­heiten, wie den Gebrauch von Panzerkraftwagen und Ausbildungsvorschriften der Reichswehr, die dritte jedoch auf d i e Stellung des Ge­nerals v. Seeckt. Aus dem Umstand, daß ein dauernder mündlicher und schriftlicher Mei­nungsaustausch stattgehabt hat, darf man schlie­ßen, daß die zunächst in Frage kommenden mili­tärischen Stellen sich über die politische Bedeu­tung ,des dritten auf die Stellung des Generals v. Seeckt bezüglichen Schriftstücks nicht sofort klar geworden sind. Erst ungefähr eine Woche später hat der auf Urlaub befindliche General v. Pa­wels, dem sie zugesandt worden waren, veranlaßt, daß die den den Stoff bearbeitenben Referenten in der Reichskanzlei, dem Auswärtigen Amt und dem Reichswehrministerium bekannt gegeben wur­den, die nun wiederum beschlossen, erst die Stel­lungnahme des gleichfalls auf Urlaub befind­lichen Generals v. Seeckt abzuwarten, ehe sie den leitenden Stellen ihrer Ressorts Meldung erstatteten. So ist es zu erklären, daß gut ein­einhalb Wochen lang die führenden Geister in den drei Ressorts von dem Vorhandensein jener Forderung des Generals Walch keine Ahnung hatten. Auf ein gut eingespieltes Zusammen­arbeiten der zuständigen Stellen läßt ein solcher Vorgang nicht gerade schließen.

Wenn es noch in ganz Deutschland einen ver­nünftigen Menschen gegeben hat, der die völlige lleberslüssigkelt der berühmten interalliierten Mili- tärfontroUfommiffion bezweifelte, so dürfte er jetzt von diesem Wahn kuriert sein. Wir sehen da ein Seitenstück zu dem Komödienspiel bei Behandlung der Abrüstungsfrage in Genf, und es ist nicht un­möglich, daß beide miteinander in Zusammenhang stehen insofern, als die Kommission des.Generals Walch den Anschein erwecken möchte, Deutschland habe trotz allem noch nicht völlig abgerüstet, womit wiederum für die tapferen Männer in Genf der Vorwand zur Sabotage der Abrüstung geliefert werden soll.

Im Laufe der Verhandlungen hat General Walch seine völlige Unkeimtnis der Deftimmun- gen des Vertrages von Versailles bewiesen, in­dem er Forderungen aufstellte, die auf Grund eben dieses Vertrages völlig unmöglich sind. Durch eine Vereinbarung zwischen der Reichs­regierung und der Botschafterkonferenz ist nach der erwähnten Entwaffnungsnote durch Reichs- aefelj die Stellung des Generals v. Seeckt als Chef der Obersten Heeresleitung grundsätzlich geändert worden. Er ist dem Organismus des Reichswehrministeriums eingegliedert und somit von der Stellung als unmittelbarer Vor­gesetzter der gesamten Reichswehr entbunden worden. Run verlangte General Walch zunächst, daß General v. Seeckts Stellung so geändert werde, daß er keine unmittelbaren Be­setzte an Teile der Reichswehr erlassen dürfe. Was das angesichts der eben beschriebenen gesetzlichen Aenderung bedeuten soll, ist ein Ge­heimnis, das vielleicht der General Walch selbst nicht zu lösen vermochte. Dann verlangte er, daß ein Generalissimus für die R eichswehr ernannt werde, wofür der Ver­sailler Vertrag nicht die geringste Handhabe bietet. Run erklärt er, General v. Seeckt sei zwar nicht mehr formell, aber doch tatsächlich Oberbefehlshaber, und das solle dadurch beseitigt werden, daß einer der beiden Gruppen­führer zum Oberbefehlshaber der Reichswehr ernannt werde. Auch hierfür liegt nicht die ge­ringste Berechtigung vor, und wir wollen hoffen, daß eine glatte Ablehnung die gebührende Ant­wort ist. Ferner wollen wir hoffen, daß ihm livchmals vor Augen geführt wird, was schon rüher geschehen ist, daß nämlich der Erlaß von Ausbildungsvorschriften für die deutsche Reichs­wehr lediglich deren innere 2Inge- . e g e n fj e i t ist und die MilitärkontroMom- inission nichts angeht. Und schließlich wollen wir hoffen, daß diese neue, geradezu kindliche Schi­kane zum Anlaß genommen wird, jetzt endlich auf das schleunige Verschwinden der ganzen Kontrollkommission zu dringen.

Ausschreitungen in einem Berliner Arbeitsnachweis.

Berlin, 13. Juli. (Wolff.) Zu schweren Ausschreitungen kam es auf dem Arbeitsnach­weis in der Gorinannstraße. Es kam zu einem Zusammenstoß zwischen Arbeitslosen und der Po­lizei, die das Ueberfallkommando alarmierten mußte. Bei den angrenzenden Rettungsstellen sind bisher zehn verletzte Personen eingeliefert worden. Unter den Verletzten befindet sich auch ein Hauptmann der Schutzpolizei, der von der Menge zu Boden gerissen und mit Füßen getreten worden war.

Die Unruhen entstanden in der Fachabteilung für Schneiderinnen infolge des großen Andrangs der Arbeitsuchenden, wodurch eine Arbeiterin bewußtlos wurde. Da auch die übrigen Ab- ♦eiltT-gen starken Andrang hatten, war eine

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große Menschenmenge, vorwiegend männ­liche Jugendliche, auf dem Hofe versammelt. Die regelmäßig vorüberkommende Polizeistreife rief Verstärkungen herbei, die aber wieder abzogen, als die Erregung nachgelassen zu haben schien. Als sich barm neue Ohnmachtsanfälle hauptsäch­lich unter den Frauen ereigneten, flammte die Erregung unter den Arbeitsuchenden wieder auf. Der Reviervorstand wurde bei seinem Eintref­fen von zahlreichen Jugendlichen an­gegriffen und erheblich verletzt. Andere Ar­beitsuchende zerschlugen eine große Anzahl von Fenstern und stürmten die Fachabteilung der Schneiderinnen, in der sich der Reviervörstand befand. '

Rußland und die baltischen Staaten.

Reval, 14. Juli. (TU.) Gestern wurde in Reval eine Konferenz der Außenmini­ster der baltischen Staaten eröffnet. Zur Be­ratung steht vor allem das russische Ver­tragsangebot auf Abschluß eines Sicher­heitsabkommens. In Revaler politischen Kreisen wird dieser Konferenz große Bedeutung bei­gemessen- Aus Warschau verlautet, daß auch Polen den Wunsch habe, sich der gemeinsamen Antwort der drei baltischen Staaten an Ruß­land anzuschließen. - -

Das londoner Avwinmen.

Der Wortlaut des Vertrags.

Paris, 14. Juli. (TU.) Das Finanzministerium veröffentlichte gestern abend einen offiziellen Bericht über das am Montag in London unterzeichnete französisch-englische Schulbenabkommen. Der Text des Abkommens hat danach solgenden Wortlaut:

1. Frankreich ist damit einverstanden, Groß­britannien folgende Iahreslei st ungen zur vollständigen und endgültigen Regelung der frun» zösischen Kriegsschulden an Großbritannien zu zah. len: auf eine Gesamtkriegsschuld von 653 127 905 Pfund Sterl. im Finanzjahr 1926/27 4 Mill., 1927 1928 6 Mill., 1928/29 8 Mill., 1929/30 10 Mill., 1930/31 bis einschl. 1956 57 121 Mill., 1957 bis einschließlich 1987'88 14 Millionen, alles in An­weisungen des französischen Schatzamtes.

2. Frankreich wird dem britischen Schatzamt vor ober spätestens bis zum 15. September 1926 einen Schuldschein für jede der unteru Artikel 1 des Abkommens vorgesehenen Zahlungen aushändigen.

3. Die auf Grund sämtlicher gemäß dem vor­liegenden Abkommen ausgegebenen Bons gemach­ten Zahlungen werden ohne Abzug geleistet und werden keinen Steuern ober anberen öffentlichen Belastungen in Frankreich unterliegen.

4. Frankreich kann je nach feiner Lage nach einer vorherigen Mitteilung an bie englische Regie­rung, bie zum minbeften 90 Tage vorher erfolgen muß, bie Zahlungen eines Teils ber Schulb ver­tagen, wenn bie in Frage kommende Summe die Hälfte sämtlicher dreimonatlichen Zahlungen nicht übersteigt. Es wird festaeslellt, daß sämtliche ver­späteten Zahlungen Zusatzzinsen von 5 Proz. tragen.

5. Jede Vermehrung der französischen Zahlungen wird verzinst werden.

6. Die Kriegsschuldenkonten Frank- reiche gegen Großbritannien werden endgültig a b - geschlossen. Das britische Schatzamt hat das Recht, jeden Betrag zurückzuhalten, der Frankreich auf diesen Konten gutgeschrieben wird.

7. Der Betrag von 53 500 000 Pfund Sterling verbleibt als unverzinsliche Schuld. Die Rückerstattung dieser Schulb wirb burch späteres Abkommen geregelt werben. Die britische Regierung wirb als Garantie bieser Schulb bas in Lonbon währenb bes Krieges burch bie französische Regie­rung hinterlegte G o l b (Abkommen von Calais) unverzinslich weiter behalten.

8. Sofort nach bem Inkrafttreten bes gegenwär­tigen Abkommens unb Aushänbigung ber franzö­sischen Schulbscheine an Großbritannien sowie Er­füllung ber anberen Bebingungen wirb bas britische Schatzamt bie augenblicklich von Großbritannien in Besitz gehaltenen Bonbs der französischen Schatz­anweisungen annullieren unb Frankreich wie­der zustellen.

Reparationen undRriegsfchulden

Ein Briefwechsel znm Schnldenabkommen.

Paris, 14. Juli. (TU.) Das französisch­englische Schuldenabkommen wird durch einen Briefwechsel CaiUaux-Churchill ergänzt. Cail- laux schrieb am 12. Juli an Churchill:

Angesichts der Tatsache, daß durch das zu unterzeichnende Abkommen zur Regelung der Kriegsschulden Frankreichs an England d i e Zahlung der Jahresleistungen auf die alleinige DerantwortungFrank- reichs übergeht, bin ich zu der Erklärung ge­zwungen, daß nach Ansicht der französischen Regierung auch in Zukunft die Zahlungen auf die Schuldenkonten Frankreichs bei den Ver­einigten Staaten und bei England unbestreitbar und in großen: Maße von den von Deutsch­land nach dem Dawesplan zu leisten­den Zahlungen abhängen. Wenn daher unabhängig von den Zahlungen Frankreichs diese einmal aushören würden oder die Fehlbeträge die Hälfte der festen Summen überschreiten wür­den, so wäre eine neue Lage geschaffen und die französische Regierung behält sich das Recht vor, in einem solchen Falle die Regierung von Großbritannien aufzufordem, mit ihr die neu geschaffene Sachlage und alle eventuellen Begleitumstände neuerdings zu besprechen. Mit diesem ausgesprochenen Vorbehalt bin ich bereit, den von uns verfaßten Vertrag zu unter­zeichnen."

Das Antwortschreiben Churchills in Caillaux vom 12. Juli hat folgenden Wortlaut:

Ich habe Ihren Dries vom 12. Juli er­halten. Wie ich schon angedeutet habe, muß die britische Regierung an dem Standpunkt fest­halten, daß die Regelung der Kriegsschulden Frankreichs an England, wie wir sie eben fest­legten, sowie die Schulden selbst allein auf bie Verantwortlichkeit Frankreichs gehen. Sie werden einsehen, daß, wenn die von Ihnen aufgestellten Hypothesen Wirklichkeit wer­den, auch Großbritannien bereits eine Verminderung seiner Einnahmen aus dem Dawesplan erfahren würde, Einnahmen, mit denen es bei der Regierung der verschiedenen Kriegsschulden ebenfalls rechnen muh. Dieser Ge­sichtspunkt muß, falls Frankreich wünschen würde, daß die Frage neu besprochen wird, berück­sichtigt werden. Außer diesem Vorbehalt habe ich keine andern Bemerkungen zu Ihrer Er­klärung zu machen. Sollte eine Aenderung der Bedingungen erfolgen, so glaube ich mit Recht erwarten zu dürfen, daß dann gleiches Recht für sämtliche Alliierten gelten wird und die Mächte, die ebenfalls Gläubiger Frankreich- sind, eine analoge Modifikation der ihnen zu« kommenden Schulden in Erwägung zirpen.