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Er. U Erster Blatt
U6. Jahrgang
Donnerstag. tf. Januar 1926
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhefsen
Druck unb Verlag: Vrühl'sche Univerfitä!§-Vuch- unb 5temdruckerei R. Lange in Stehen. Schriftleitung unb Geschäftsstelle: Schulstrahe 7.
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Chefredakteur.
Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr. H.THynot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein: für den Anzeigenteil Hans Füstel, sämtlich in Gießen.
Der hessische Staatshaushaltsvoranschlag.
Die Etatrede Finanzminister Henrichs vor dem Landtag.
Darmstadt 13. Fan. Präsident Adelung eröffnet die Sitzung um 9.45 Uhr. Zunächst wird dem Hause eine Kleine Anfrage des Abg. Freiherrn von Hehl unterbreitet. Dieser weist auf seinen am 6. März 1925 im Landtag gestellten Antrag hin, in dem die Regierung aufgefordert wird, Vorschläge für die Entwässe- r u n d des LIeberschwemmungsgebietes bei Eich in Rheinhessen zu machen. Äbg. Frhr. v. Hehl fragt an, wie es mit den Aussichten hierfiir steht. Besonders kommt es dem Antragsteller darauf an, zu erfahren, ob Mittel der Erwerbslosenfürsorge für die Entwässerungsarbeiten bereitgestellt werden könnten.
Minister Raab erwidert darauf, dah Mittel -er Grwerbslosensürsorge Wohl bereit gestellt werden könnten, wenn es sich dabei um ein Darlehen handle, so sei dies mit 4 Prozent zu verzinsen, er könne die Ausführung von Entwässerungsarbeiten nur dann empfehlen, wenn gleichzeitig eine Feldbereinigung durchgeführt würde. Mit der Gemeinde Eich wären Verhandlungen darüber gepflogen worden, doch bestände in Eich keine Reigung, die Feldbereinigung durchzuführen.
Hierauf werden die Verhandlungen über die Beschwerden gegen die Mainzer Hebammenlehranstalt wieder ausgenommen.
Abg. Frau Roth (Komm.) wiederholt in einer längeren Rede die bereits gestern erhobenen Vorwürfe der Ausbeutung der Arbeitskraft der Insassinnen.
Ministerialrat Dr. Fresenius legt die Betriebsweise und die Arbeitsordnung dieser Anstalt dar. Insbesondere auf dem Lande müßten die Frauen viel härter im Haus und im Stall bis zur letzten Stunde arbeiten. Ebenso sei es in der Stadt mit den Frauen der kleinen Gewerbetreibenden und vieler Beamten, die es viel schwerer hätten als die Frauen in der Anstalt, die mit Waschen beschäftigt würden. Kranke würden selbstverständlich nicht beschäftigt.
Abg. Frau Hattemer (Ztr.) betätigt, daß eine Besichtigung der Anstalt keine Miß- st ä n d e ergrchen habe.
Abg. Frau Roth (Komm.) verliest einen (anonymen) Brief einer Hebammenschülerin, der die Grundlage für d«ie von ihr geübte Kritik bildet. In dem Brief wird behauptet, daß dio Reugeborenen nur oberflächlich gereinigt würdeir. Die Wäsche würde erst nach 8 Tagen gewechselt. Dann werden Beschwerden geführt über eine allzu lange Arbeitszeit in der Wäscherei.
Ministerialrat S p a m e r macht darauf aufmerksam, daß der Brief vor der Besichtigung der Regierung hätte mitgeteilt werden sollen, damit dazu Stellung hätte genommen werden können. In dieser Weise wäre es der Regierung nicht nwglich, dazu Stellung zu nehmen.
Abg. Frau Heräus (Dntl.) bezeichnet die Erklärungen der Abg. Frau Roth als Agitation.
Hieraus wird abgestimmt. Der Antrag des Ausschusses, daß die Anträge über die Hebammenlehranstalt durch die Auskunfterteilung der Regierung für erledigt erklärt werden möge, wird gegen die Linke des Hauses angenommen. Ein weiterer Antrag der Kommunisten wird abgelehnt.
Es folgt das Expose des Finanzministers über den Staatshaushalt.
Finanzminister Henrich:
Ich habe die Ehre, dem hohen Hause den Staatsvoranschlag für 1926 vorzulegen. Damit verbinde ich wunschgemäß einen gedrängten Ueberblick über die augenblickliche Lage der Finanzen des Landes, wobei ich mich auf die Hervorhebung der wichtigsten Gesichtspunkte beschränke. Zuvor aber dürste es zweckmäßig sein, einiges über das Ergebnis des Vor- jahres zu sagen, auf das sich der Voranschlag für 1926 aufbaut.
In der Denkschrift zum Voranschlag für 1926 sprach ich die Hoffnung aus, dah das Jahr 1924 ofjne Fehlbetrag abschliehen werde. Das ist so emgetroffen. Es besteht sogar ein namhafter äleberschuh, der allerdings in der Hauptsache darauf zurückzuführen ist, daß das Reich den Ländern die Betriebsvorschüsse aus der Inflationszeit geschenkt hat, was für Hessen etwas über 4 Millionen Mark ausmacht. Leider ist für 1925 die gleiche Hornung auf einen günstigeren Rechnungsabschluß ausgeschlossen. Ich darf die Geschichte des Voranschlags für 1925 ssurtz ins Gedächtnis zurückrufen: Der ursprüng- ItdX Gesamtbedars stellte sich auf 111 Millionen mit einem Fehlbetrag von 6,7 Millionen. Während der Beratungen änderten sich vielfach die Zahlen. Die äleberweisungen an Reichssteuern muhten um etwa 6 Millionen herabgesetzt werden. Inzwischen eingetretene Mehrausgaben machten 1,7 Millionen aus. Demgegenüber stand eine Mehreinnahme (aus Waldungen usw.) von 2.5 Millionen. Rach Erhöhung des Anteils des Landes an der Einkommensteuer auf 65 Prozent und der Heranziehung der Gemeinden zu den Polizeilasten (mit insgesamt 3Vs Millionen) blieb ein Fehlbetrag von 8V2 Millionen. Hiervon sollten aus dem Aeberschuh des Jahres 1923 3,7 Millionen gedeckt werden, so dah 4,8 Millionen ungedeckt blieben.
Damals wurde vielfach die Hoffnung ausgesprochen, dah ähnlich wie 1924 dieser Fehlbetrag »vohl nicht voll zur Tatsache werde. Diese Hoff
nung war nicht völlig unberechtigt auf Grund der Steuerüberweisungen der ersten Monate des Rechnungsjahres. Zwar konnte aus der endgültigen Veranlagung der Einkommensteuer ein Mehr nicht erwartet werden (das wird wohl heute allseitig begriffen), aber aus der Lohnsteuer durfte man höhere Beträge erwarten. Das alles wäre wahr geworden, wenn nicht
eine weitere Verschlechterung der Finanzlage der Länder durch den neuen Finanzausgleich und vor ollem neuerdings durch die Senkung der Lohnsteuer
eingetreten wäre. Das alles ergibt einen erheblichen Ausfall, der sich für 1926 noch ungünstiger auswirkt wie in 1925, wie ich noch zeigen werde. Bis jetzt steht es für 1925 so: Es fehlten nach dem Budget 8,5 Millionen. Wir rechnen heute mit 7,5 Millionen Fehlbetrag (eine Million weniger, wenn nicht der diesjährige Winter und überraschende Beschlüsse über Ausgaben oder Streichung von Einnahmen das Ergebnis verschlechtern). Für diese 7,5 Millionen ist Deckung im Ueberschuh aus 1923 und 1924 vorhanden und es bleibt dann von diesem Ueberschuh noch ein Rest für 1 926, der sich verkleinert und damit den Fehlbe- trag für 1926 vergrößert, wenn sich das Ergebnis für 1925 noch weiter verschlechtern sollte.
Lind nun der Voranschlag für 1926. Man darf sich an der Abschlußziffer des neuen Voranschlags mit I28V2 Millionen nicht stohen, da hier größere durchlaufende Posten hinzukommen (so allein bei der Sondersteuer ein Mehr von 11 Millionen in der Ausgabe). Die tatsächliche Erhöhung der Ausgaben ist verhältnismäßig sehr gering; sie beträgt etwa drei MiUionen und entfällt un wesentlichen auf den Pensionsetat, der berichtigt werden mußte. In den Verhandlungen bei Aufstellung des Voranschlags sind etwa 4 Millionen gestrichen worden, obwohl anerkannt werden muß, dah die einzelnen Ressorts bei Aufstellung des Voranschlags die ungünstige Finanzlage des Landes bereits sehr weitgehend vel-ücksichtigc hatten. Bedenklicher ist die Einnahme-Seite. Hier ist ein weiterer Rückgang von Reichssteuer- Anteilen zu verzeichnen, und zwar gegen den Voranschlag in 1925 mit rund 2 M llionen. Dabei wird das Jahr 1925 an Reichssteueranteil 4Vt Millionen mehr bringen als im Voranschlag des gleichen Jahres vorgesehen (und zwar fällt das Mehr ganz auf die Cintommensteiier). Das bedeutet, dah der Voransch'ag für 1926 ohne einen ungedeckten Fehlbetrag abschliehen könnte, wenn man in diesem Jahre die gleichen Anteile an Reichs steuern erwarten könnte, als in 1925 tatsächlich eingehen.
Roch drastischer wird das Bild, wenn man von den gesetzlichen Verhältnissen ausgeht, wie sie zu Anfang des Jahres 1925 vorgesehen waren, d. h.,' wenn der Einkommensteuertarif nicht herabgesetzt, die Lohnsteuer nicht zweimal gesenkt worden, wenn das frühere Anteilsverhält- nis der Länder und Gemeinden mit 90 Prozent unverändert geblieben wäre, und wenn sich nicht der Verteilungsschlüssel des Landes Hessen um mehr als 13 Prozent (von 2.29 auf 2 Prozent) verschlechtert hätte. Rimmt man diese reichs- gesehlichen Vorgänge einmal als ungeschehen an (gairz abgesehen von den Veränderungen bei der llmsahsteuer), dann hätten für 1926 allein an Einkommen- und Körperschaftssteuer etwa 17 Millionen Mark eingestellt werden können als jetzt tatsächlich eingestellt sind, b. h. es wäre nicht nur kein ungedeckter Fehlbetrag geblieben, man hätte auch auf die stärkere Inanspruchnahme der Sondersteuer um 4 Millionen zugunsten des Staatshaushalts verzichten können und hätte noch einen Ueberschuh von 7 Millionen behalten, der zugunsten der Gemeinden oder der Steuerzahler hätte verwendet werden können. In dieser Tatsache ist das ganze Finanzelend der Länder und der Gemeinden gleichmäßig begründet.
Ich will damit keine Kritit an der Reichs- gesetzaebmig üben, wenigstens nicht, soweit die Herabsetzung der Steuern in Betracht kommt. Man wird darüber z. D. im Reichstag — und zwar bei allen Parteien — anders urteilen, als wir es empfinden. Aber das darf doch wohl gesagt werden:
Das Reich hat die verschiedenen Steuersenkungen im wesentlichen auf Kosten der Länder und Gemeinden bewirkt und es hat sich für seinen Anteil am Ausfall wiederum zu Lasten der Länder und der Gemeinden dadurch schadlos gehalten, daß eS seinen Anteil an der Einkommensteuer von 10 auf 25 Prozent erhöht hat.
Ich sehe dabei ab von einer besonderen Leistung gegenüber dem Reiche, die darin besteht, daß die Verzinsung unserer Restforderung an das Reich aus dem Niedergang Der Eisenbahnen mit 220 Mill, mit einem Iahresbetrag von nahezu 9 Millionen ruht — in der Hariptsache zugunsten der Reparationsleistungen auf Grund des Dawes- planes. Daneben läuft für uns in Hessen noch der besondere Rachteil der Verschlechterung unseres Derteilunasschlüssels bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer wie auch bet der llmfatjfleucr, lediglich veranlaßt durch die auf die Besetzung des Landes zurückzusüh- rende besondere Verschlechterung der w i r t- schaftlichenVerhältnisse im besetzten
Gebiet und in dem daran anschließenden Randgebiet. Diese Tatsachen kann ein objektiver Beurteiler der finanziellen Lage des Landes nicht außer Betracht lassen.
So haben wir infolge der Aenderung der Reichsgesehe statt der unter früheren Verhältnissen zu erwartenden Mehreinnahmen mit einem durch die heute laufenden Einnahmen nicht gedeckten Fehlbetrag von 13 Rlillionen Mark zu rechnen gegen 10 bis 12 Millionen, wie ich ihn im Vorjahre voraussagte. Aus einen weiteren Rückgang unseres Anteils an Reichs- steuern war ich im vorigen Jahre nicht gefaßt.
Wie soll nun der Fehlbetrag von 13 Millionen gedeckt werden? Eine Erhöhung der Grund - und Gewerbesteuer oder eine stärkere Heranziehung der Gemeinden ist ausgeschlossen. Cs bleibt hiernach nur der bei der Beratung des Finanzausgleichs von der Reichsregierung empfohlene Weg, sich an die Sonder st euer vom bebauten Grundbesitz (Mietzinssteuer) zu halten. Zu diesem Zwecke wurde im Gesetze über den Finanzausgleich bestimmt: Am 1. April 1926 muß die Miete auf 100 Prozent der Friedensmiete erhöht sein. Länder und Gemeinden müssen mindestens 20 Prozent und dürfen höchstens 30 Prozent der Friedensmiete für ihre Haus- Haltszwecke in Anspruch nehmen. Die Friedensmiete beträgt in Hessen ohne gewerbliche Gebäude 100 Millionen, mit diesen 120 Millionen: hiernach wären also für den Haushaltsbedarf des Landes und der Gemeinden zwischen 24 und 36 Millionen zu erheben. Wie kann (oder muh) die Sondersteuer erhöht werden und wie ist der Steuerertrag zu verwenden? Darüber folgende Zahlen:
Zur Zeit beträgt die Miete 88 Prozent der Fcie° densmiete. Weitere 5 Prozent sind auf Grund der Aufwertungsverpflichtungen zugunsten des Haus- besitzes ins Auge gefaßt. Auf Grund dieser (dem- nächpigen Miete von 93 Prozent erhebt das Land 80 Df. die Gemeinden ebenfalls 80 Pf., die Kreise und Provinzen etwa 5 Pf. Sondersteuer, macht zusammen 165 Pf. von 100 Mk. Steuerwert. Die an der vollen Friedensmiete noch fehlenden 7 Prozent ergeben 35 Pf. Sondersteuer. Also müssen bei 100 Prozent Friedensmiete am 1. April 1926 200 Pf. an Sondersteuer für Land und Gemeinden erhoben werden.
Hierzu ist nun folgendes geplant: Die Sonder- steuer wird auf Grund des Reichsgesetzes einer Neuregelung unterzogen. Es würde zu weit führen, hierüber heute nähere Einzelheiten zu besprechen.
Jur den Augenblick genügt die Angabe, dah der auf den Wohnungsbau entfallende Anteil der Steuer in vollem Umfange mit dem staatlichen Anteil der Steuer erhoben werden soll und nicht mchr von den Gemeinden. Rechnet man für beides zusammen 130 Pf. Steuer, so ergibt das nach Abzug der rtussälle und der Vergünstigungen für bedürftige Mieter netto 23,8 Millionen. Hiervon sollen 10 Millionen für den Wohnungsbau abgesondert werden, so daß für den Staatshaushalt 13,8 Millionen Mark übrig bleiben, das sind rund 4 Millionen Mark mehr als bisher.
Hierbei bleibt die Frage, ob die für Bauzwecke zu reservierenden 10 Millionen Mark zur Hälfte dem Wirtschaftsministerium und zur Hälfte den Gemein- den zu überweisen sind, zunächst unberührt. Diese Teilung bedeutet einen Steuersatz von 75? Pf. für das Land und von 54} Pf. für den Wohnungsbau. Es bleiben also für die Gemeinden und die Ge- mehibcDerbänbe noch 70 Pf. mit einem Nettoertrag von 12,8 Millionen, der ausschließlich für Haushalts zwecke zur Verfügung steht.
Zieht man das zu erwartende Mehr von 4 Millionen an dem vorhin erwähnten Fehlbetrag von 13 Millionen ab, so bleiben zunächst noch rund !) Millionen Mark ungedeckt. Hierbei bleibt allerdings noch eine Zweifelsfrage zu lösen, ob nicht mindestens 15 Prozent der Friedensmiete für Bauzwecke zu verwenden sind. Diese Frage wird zur Zeit geprüft; müßte man das als «Zollvorschrift schon vom 1. April 1926 ab anerkennen, dann würde allerdjngs die ganze Berechnung über den Haufen geworfen. Dieses würde erst recht der Fall und das Zustandekommen eines brauchbaren Voranschlags aufs äußerste gefährdet sein, wenn die Bestrebungen, die Erhöhung der Miete am 1. April 1926 auf 100 Prozent der Friedensmiete nicht cintrcten zu lassen, von Erfolg begleitet sein würden.
Für die Deckung des restlichen Fehlbetrags von 9 Millionen steht nun noch ein besonderer Posten von 3 Millionen aus dem Ueberschuß der Rechnung des Jahres 1924 zur Verfügung: der Barüberschuß des Jahres 1923 betrug rund 3,7 Millionen, für 1924 stellte er sich auf 6^ Millionen, macht zusammen 10,5 Millionen. Für 1926 werden nötig sein 7,5 Millionen, so daß (ohne die Einnahmerückstände, auf die man Ausgaben nicht gründen kann) für 1926 rund 3 Millionen zur Verfügung bleiben, die sich natürlich um den Betrag vermindern, in dem sich der Abschluß für 1925 wider Erwarten verschlechtern würde.
Es bleibt nach alledem zur Zeil ein nicht zu deckender Fehlbetrag von 6,1 Millionen Mark (gegen 4,8 Millionen in 1925).
DaS ist in großen Zügen dis finanzielle Situation, die sich mit einer etwaigen Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse, aber auch
mit jeder neuen Belastung (z M Desol- dungserhöhung) oder bei Rich, er Höhung her Miete ändert. Der unbefangen Urteilende wird es verslehen, wenn ich mich wehre gegen jede neue Belastung ohne Deckung, so sehr ich auch im Herzen für den einen ober anderen Zweck einzutreten geneigt wäre. Es würde dadurch eine Dankerottpolitik begünstigt, die in kürzester Zeit zum Stillstand der Staatsmaschine führen müßte. Man wird aber auch weiter verstehen, warum ich auch gegen ersatzlose Senkung von Steuern zum Rachteil des Landes bin, so richtig auch die Maßnahme in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sein mag. Wir haben genug an dem Fehlbetrag, mit dem es jetzt ernst wird, weil die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Zeit abwärts zeigt und weil unsere letzte Reserve verschwunden ist. Die Zeit, vor der ich feit langem bangte und die ich vorauSsah, ist jetzt da. Ich habe versucht ab- zuwenben und vorzubauen. Was davon gelungen ist, ist dem Außenstehenden nicht erkennbar. Er siebt nur den ungelösten Rest und die Katastrophe, wenn er nicht gelöst wird.
Größere Inlandsanlechen gibt es in absehbarer Zeit nicht. Ausländsanleihen sind u. U. ein gefährliches Gift. Der Fehlbetrag wird jetzt ernst, er wiederholt sich im nächsten Jahr und wird zur Gefahr. Das ist aber nicht alles. Im nächsten Jahr soll das Zuschlagsrecht der Länder und Gemein de n kommen. Für die Mehrzahl der Länder bedeutet dies wohl eine Rettung, wenn sie daran denken, die auf der ganzen Linie stark gesenkte Einkommensteuer stärker anzuspannen. Bei uns in Hessen wird diese Hoffnung täuschen. Es tritt dann das in die Erscheinung, was ich schon so oft dargelegt habe: daß weite Gebiete Hessens durch die Besetzung in ihrer Steuerkraft weit mehr gefchädigt sind als andere Teile des Reiches. Heute zeigt sich daS schon an dem Verteilungsschlüssel, der sich gegen bisher nicht unerheblich für Hessen ermäßigt hat. Das wird noch drastischer, wenn das Aufkommen im Lande zugleich unseren Steueranteil darstellt. Darum, die Forderung, daß uns das Reich diesen Ausfall zu ersehen hat, eine Forderung, die bekanntlich der Reichsrat durch einen einstimmigen Beschluß anerkannt hat.
Das soll und darf uns freilich mcht abhalten, auch weiterhin in schärfster Weise zu sparen.
Ich sage nicht, daß nicht noch weitere ernste Sparmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Aber ich warne vor deren äleberschähung. Der Personalabbau bann nichts Rechtes mehr bringen, das wird nachgerade allgemein eingesehen. WaS weiter auf dem Gebiete der Beamtenpolitik geschehen kann, wird zumeist in der Organisation dcS Beamtentums und der Behörden zu suchen fein. Man vergesse adl> nicht, daß eine wirtschaftliche Besserstellung einzelner Beamtengruppen, namentlich der unteren, auf die Dauer nicht zu umgehen ift; das wird manche aus Organifations- änderungen zu ettoartenbe Ersparungen wieder aufzehren.
Bleibt bie Beseitigung von Staatseinrichtungen und da liegt nichts naher, wenn man den Ziffern nachgeht, als den kulturellen Einrichtungen des Staates — Schulen, Hochschulen usw. — näherzutretcn. Wir rverden allen diesen Aragen ernstlich ins Auge blicken müssen, auch wenn man sich setzt schon sagen kann, daß die Erspa- rirng jur längere Zeit auch bann unwirksam bleibt, wenn man ganze Einrichtungen wie Universität, Theater usw. radikal beseitigt, denn Gehalte, Pensionen, Gebäudeunterhaltang bleiben für längere Zeit bestehen, bie Einnahmen fehlen.
Eino andere llcbcrlcgung darf nicht unbeachtet bleiben. Was verpflichtet uns Hessen, alte unb lieb geworbene kulturelle Einrichtungen auf immer zu beseitigen, einzelne Lanbesteile damit auch wirtschaftlich schwer zu schäbigen, wenn andere Länder das nicht nötig haben? Unb das doch nur, weil die Besetzung des Landes es uns schwer macht, uns selbst zu helfen, wie anderen Ländern. Ich sage ganz offen: so lange andere Länder nicht gezwungen sind, ein gleiches zu tun, biete ich feine Hand dazu, wichtige kulturelle Einrichtungen des Landes radikal zu beseitigen, solange das Land besetzt ist, eher würde im mich mit dem Gedanken befreunden, die staatliche Selbständigkeit des Landes aufzugeben, wenn damit die Aufrechterhaltung des kulturellen und sozialen Standes des Landes und seiner Bewohner gesichert werden kann. Dann müßte das Reich zusehen, ob es einen solchen Vorgang verantworten unb politisch zu tragen vermöchte, wenn es etwa nicht einsehen wollte, daß man einem kleinen Lande wie Hessen die wirtschaftlichen Wirkungen der außenpolitischen Lage des Reiches nicht allein zu- muten kann.
Ich weiß, manche von Ihnen betrachten alle diese Dinge vorwiegend unter dem Gesichtswinkel der Steuerbelastung. Das ist bei der gegen- märtigen wirtschaftlichen Lage, die den Steuerdruck doppelt schwer erscheinen läßt, begreiflich. Ich habe das ost genug ancrtktnnt und tue es auch heute. Gewiß wird hier geschehen müssen, was geschehen kann, und ich darf in diesem Zusammenhänge nochmals darauf Hinweisen, tof) das Reich in den letzten Jahren wiederholt


