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Nr. 188 Erstes Blatt

176. Jahrgang

Zreitag, 15. August 1926

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vruä und Verlag: vrühl'sche Unioerßtäls-Vuch- und Steinöruderei R. Lange in Sichen. Schrrftleitung und Geschäftsstelle: Zchnlftrahe 7.

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Dr. Friede Will). Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H Thgriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Hans Füstel. sämtlich in Gießen.

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Bas RenlnerverMgungsgesetz.

3n weiten Kreisen der Rentner, die sich in dem Deutschen Rentnerbunde E^V. eine weitgreifende Organisation geschossen haben, herrscht die Ansicht vor, dah die Inflation und die Auftoertungsgesehgebung eine Enteignung des deutschen Rentnerstandes herbeigesuhrt hat. Man wird für diese Auffassung Verständnis haben angesichts der ungeheuren Rot, die in den Kreisen unseres zerstörten Mittelstandes herrscht und an­gesichts der offenbaren und von allen Seiten, auch von der Reichsregierung, zugegebenen 11 n- gerechtigkeiten, die die Regelung einer so kompli­zierten Materie wie das Aufwertungsproblem auf gesetzlichem Wege mit sich bringen muhte. Der Deutsche Rentnerbund tritt nun dafür ein, den durch die Inflation mittellos gewordenen Rentnerstand aus der Fürsorgeheraus- zunehmen und in der Weise durch das Reich entschädigen zu lassen, wie allen durchhöher? Gewalt oder Krieg Geschädigten von Staats wegen wenigstens teilweiser Ersah geleistet wird. Es sind bereits im Reichstag schon vor den Sommerferien Verhandlungen über ein Rentner- versorgungsgeseh angelnüpst, die sowohl bei den Regierun^Parteien als auch bei der Deutschnatio- nalen Dolkspartei warine Unterstützung gefunden haben. Schwierigkeiten machten vor allein die finanziellen Fragen. Der Rentnerbund glaubt, dah die vom Reich zuzuschi,eßenden Sum­men durchaus erschwinglich seien, wenn man sta­tistisch genau das augenblicklich vorhandene Ein» kmnmen aus den Vorzugsrenten und der bis­herigen Aufwertung in Abzug bringe. Auch dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dah durch die Her­ausnahme aus der Fürsorge die Lasten der Städte, auf die ja im Finanzausgleich besonders Rücksicht genommen worden ist, erheblich ver­mindert werden würden. So könne vor allem der Veamtenapparat der Wohlfahrtsämter erheblich herabgesetzt werden. Der Deutsche Rentnerbund rechnet mit einer Leistung des Reichs in der Höhe von etwa 150 bis 200 Millionen Mark und glaubt, dah die vom Reich zuzuschiehenden Sum- werde, um seinen alten treuen Rentnern, die in guten Zeiten wertvolle Arbeit in jeder Richtung geleistet haben, dazu zu verhelfen, ihr Alter ohne drückende Rahrungssorgen in bescheidener Ruhe verbringen zu können.

Norwegens wittschastiicher Zanierungsprozeh.

Don unserem A. O.-Berichterstatter. (Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!)

Oslo, August 1926.

Rorwegen veranstaltet im September dieses Jahres eine Warenmesse in Oslo, der auch deutsche Handelskreise Interesse entgegenbringen. Aehnlich wie Dänemark befindet Rorwegen sich in einem wirtschaftlichen Sanierungsprozeh, der eine Folge der außergewöhnlichen wirtschaft­lichen Verhältnisse ist, denen dieser neutrale Staat im Laufe der verflossenen zehn Jahre ausgesetzt gewesen ist.

Welche Umstände haben Rorwegen in eine solch schwierige Lage gebracht, seitdem 1914 die Goldparität suspendiert wurde? Zunächst An­leihen im Aus lan de, um die notwendige Warenzufuhr zu sichern. Anleihen, die über die natürlichen Hilfsmittel hinausgingen. Man mag auch besondere Kriegsmahnahmen hinzurech­nen. wie solche zur Aufrechterhaltung der Neu- tralität, sowie indirekt Maßnahmen zum Wieder­aufbau der norwegischen Handels­flotte, die während des Krieges 1 250 000 Tons Brutto-Register verlor, was etwa 70 Prozent der norwegischen Handelstonnage im- Jahre 1913 aleichkommt. In Anbetracht der außergewöhnlich hohen Preise bedeutete dieser Wiederaufbau sehr große Opfer. Er kostete ca. 1.5Millar» den norwegische Kronen. Weiter erschwerte der Krieg es, genügend Kohlen für die einheimische Industrie zu schaffen, so daß man in der Zeit der höchsten Preise gezwungen war, Rorwegen in weitestgehendem Maße zu elektrifizie­ren, und zwar durch Ausnutzung dewoorhandenen natürlichen Wasserkraft.

Derart belastet, ging Rorwegen dem 1920 einkehrenden krassen Konjunkturumschwung ent­gegen. der in erster Linie dem Zusammenbruch des Weltmarktes zur Last gelegt werden muß. Als Beispiel mag genannt werden, daß die Frachten vom Maximum im Beginn des Jahres 1920 im folgenden Jahre auf ein Viertel und ein Fünftel herabsanken. Im gleichen Zeitraum fielen wichtige Exportartikel, z. V. Zellulose, aus ein Drittel. Die Jahre 1921 bis 1923 waren besonders traurig für das norwegische Erwerbs­leben, und zum Teil auf Grund der fest sitzenden Kredite wirkten diese Verhältnisse sich derart auf das norwegische Bankwesen aus, daß man zur öffentlichen Administration der Banken schreiten mußte, um durch eine ruhigere Abwicklung zu rei t .'n, was. wirklich lebenskräftig war. Die natürliche Entwicklung war darin gegeben, daß ' allechte Engagement abgewickelt und für das Land wichtigen ErwerbS- zweigen durchgeholsen werden mußte.

Hand in Hand mit dem sinkenden Erwerb ging eine Versällechterung der öffentlichen Ft- nanzen, indem starke Einsu)ränkungen notwendig wurden und es noch sind. Es eraiDt sich von selbst, daß unter derartigen Verhältnissen der Geldmarkt knapp ist, zuweilen äußerst knapp.

Die Jahre 1924 und 1925 waren schon etwas besser. Die Produktion hielt sich höher, während

Der spanisch-italienische vertrag.

DerInhaltdesDertrages.

(Sine Erklärung

des spanischen Außenministers.

Madrid, 12. Aug. (WTD.) Der Minister des Auswärtigen Vanguas erklärte »u dem dieser Tage in Madrid unterzeichneten italienisch- spanischen Schiedsgerichtsvertrag u. a.: Der vor kurzem zwischen Spanien und der Schweiz abgeschlossene Schiedsgerichtsvertrag sieht die Schaffung einer Ausgleichskommission vor, der es obliegt, Streitfragen beizulegen, die innerhalb eines gewissen Zeitraums auf diplo­matischem Wege nicht erledigt werden können. Für den Fall, daß das Vermittlungsverfahren nicht zum Ziele führen soll, soll ein Verfah­ren vor dem Haager Gerichtshof ein­geleitet werden. Dieser Vertrag hat auch dem Freundschasts- und Schiedsgerichtsvertrag zwi­schen Italien und Spanien zum Vorbild ge­dient. Er bildet die Grundlage für Verhand­lungen mit anderen befreundeten Ländern. Dem­gemäß sieht auch der spanisch-italienische Vertrag die Schaffung einer ständigen Ausgleichskom­mission vor, die aus fünf Mitgliedern zusammen­gesetzt sein soll. Jede Regierung wird das Recht haben, nach eigenem Ermessen eines dieser Mit­glieder zu ernennen. Die drei übrigen Mitglieder sollen auf Grund einer Einigung zwischen beiden Teilen unter solchen Staatsangehörigen gewählt werden, die in feinem der beiden vertragschlie­ßenden Länder ansässig sind und nicht in ihren Diensten stBhen. Eines dieser drei Mitglieder wird zum Vorsitzenden der Kommission ernannt.

Weiterhin enthält der Vertrag mit Italien folgenden Artikel: Sollte einer der beiden ver­tragschließenden Teile trotz seiner friedlichen Hal­tung durch eine dritte Macht oder andere Mächte angegriffen werden, so wird der andere Teil toäbrenb der ganzen Dauer des Konflikts seine Reutralität wahren. Der Vorschlag der Aufnahme dieser Klausel wurde von Spanien begrüßt, da er dem Geist des Friedens und der Reuttalität entspricht, die die Richtlinien unserer internationalen Politik sind und Da sie ebenso den herzlichen Beziehungen entspricht, die uns mit unserer lateinischen Schwester Nation ver­knüpfen.

Die Aufnahme in London.

Angebliche Ueberraschuug im Foreign

Office. Deutliche Spitze gegen Frankreich.

London, 11. Aug. lWolfs.) Die Presse be­faßt sich heute eingehend mit dem italienisch- spanischen Vertrag. Die Blätter berichten mit bemerkenswerter Uebereinftimmung. daß London von dem bevorstehenden Abschluß des Vertrages nichts gewußt habe.

Der diplomatische Berichterstatter des »Daily Telegraph" schreibt, Mussolini habe von neuem die diplomatische Welt überrascht durch die erfolgreiche Geheimhaltung seiner Ver­handlungen. Richt die geringste Andeutung des bevorstehenden Abschlusses des neuen hochwich­tigen italienisch-spanischen Pattes habe London oder irgendeine andere Hauptstadt vor der offi­ziellen Bekanntgabe erhalten. In britischen Krei­sen sei man in Unkenntnis des Wortlautes ab­geneigt, sich über die wahrscheinliche Wirkung des Paktes zu äußern, aber (und hier gibt der Korrespondent zweifellos die offizielle Ansicht wieder) die Annäherung zwischen zwei Seemächten, die beide bei der augenblicklichen Gelegenheit.

ihre Anerkennung und Würdigung des vitalen Interesses des britischen Reiches am freien verkehr durch das Mittelmeer erneuert hatten, enthalte an sich nichts, was Besorgnis zu verursachen brauche, und möglicherweise viel, was Anlaß zur Befriedigung biete. Sollte Spanien, wie gehofft werde, weiterhin Mitglied des Völ­kerbundes und Dölkerbundsrates bleiben, so sei es entweder selbst oder Italien in der ausge­zeichneten Lage, die Entscheidung Genfs in einem Konflikt, bei dem beide Parteien interessiert seien, zu beeinflussen. Rach Ansicht des Korrespondenten werden die Delegierten Roms und Madrids im Prüfungsausschuß für die Zu-

die Preise jedoch ständig stiegen und ein langer Arbeiterkonslitt die Sanierung hemmte.

Die im Augenblick atutefte Frage ist die Be­wegung der Wechselkurse. Ebenso wie in Däne­mark, hat auch die norwegische Valuta im letzten Jahre eine stark steigende Tendenz gehabt, man möchte sagen: eine z u starke Ten­denz. Gewiß bedeutet das an und für sich Ver­trauen auf die finanziellen Verhältnisse eines Landes. Schlimmer aber ist es. wenn das Stei­gen der Valuta rascher geschieh , als die wirt­schaftlichen Verhältnisse es bedi ig n, wie das in Rorwegen der Fall war, wodurch naturgemäß große Schwierigkeiten wirtschaftlicher Art ent­standen, unter Denen ^Norwegen fast noch ärger leidet als Dänemark. Die Fi.anzpolitik, die Ror­wegen dennoch in Zukunft führen wird und muß, besteht darin, ein ruhigere- urs iocau zu schas­sen auf Grundlage der tria yaft.ichen Voraus­setzungen. Daß diese sich allmählich bessern müssen, kann erwartet werden. Verzögernd wirkt die Industriekrisis, in Der Rorwegen sich befindet, und der Umstand, dah Rorwegens Han-

sammensetzung des Dölkerbundsrates herzlichst Zusammenwirken, und Rom werde viel­leicht den Anspruch Spaniens auf einen stündigen Ratssih unterstützen. Dieses brauche keine neuen Schwierigkeiten zu erzeugen, wenn über den Anspruch Spaniens abgestimmt werden sollte, nachdem Deutschland einen ständigen Sitz erhalten habe. In der abessinischen Frage sei Italiens Abkommen mit Großbritannien, sollte sich Spanien bereit erklären, an den Beratungen des Dölkerbundsrates teilzunehmen, wahrschein­lich der diplomatischen Unter ft ü Dung Spaniens sicher. Es sei auch wahrscheinlich, dah im Austausch für die Stärkung der Stellung Spaniens sowohl in Sanger als auch in seiner Marokkozone, die der Dertrag mit Italien zur Folge haben müsse, Spanien ebenso wie Großbritannien bereit sein werde, den Ansprüchen Roms auf eine angemessene Vertretung in Tan­ger zuzustimmen

Das ikallenisch-fpanifche Zusammenwirken in langer würde seinen internationalen Cha­rakter betonen ohne Schaden für die spanischen Interessen und im Gegensatz zur Vorherrschast irgendeiner anderen Macht.

Solche Bedingungen würden auch mit anderen britischen Auffassungen harmonieren. Die italie­nisch-spanische Zusammenarbeit im Mittelmeer werde in London keine Besorgnisse verursachen. Es sei zu hoffen, daß sie auch in Frankreich keine Besorgnisse erregen werde, das, wenn es geneigt fei, argwöhnisch zu sein, in einer hypo­thetischen Entente zwischen der italienischen und spanischen Flotte und den Gebrauch, der dafür von den Dalearischen Inseln gemacht werden könnte, eine mögliche Gefahr für seinen Ver­bindungsweg mit Französisch-Rordafrika erblicken könnte.

In derDaily Rews" wird ausgeführt: Italiens Tättgkeit in der letzten Zeit umfasse Abessinien, Marokko, Aegypten, die Tschecho­slowakei, Rußland, Rumänien, Griechenland und die Türkei. 2n fast jeder dieser Rich­tungen fordere Italien Frankreich heraus. Seine Geheimdiplomatie habe jetzt eine neue Entente hervorgebracht, die Frankreich als die offenste Herausforderung von allen an­sehen könne. Der kürzliche englisch-italienische Handel bezüglich Abessiniens könne sich unter diesen Umständen als eine äußerst unglückliche Verwicklung erweisen. Der Korrespondent be­hauptet ebenfalls, Der neue italienisch-spanische Vertrag habe das britische Foreign Office voll­kommen überrascht.

Trotz des Besuches von König Alsons in Lon­don und der jetzt bestehenden intimen Bezie­hungen zwischen London und Rom habe die britische Regierung keinerlei Kenntnis davon gehabt, daß darüber verhandelt werde.

Die Nachricht von Dem Abschluß des Ver­trages komme Der britischen Regierung sehr un­gelegen, unD zwar hauptsächlich Deshalb, weil ihre eigenen Fehler sie in eine sehr unangenehme Lage verseht hätten. Auf britischer diplomatischer Seite sei man ernstlich beunruhigt, weil Rei­bungen zwischen Italien und Frank­reich. insbesondere in Mitteleuropa und auf dem Balkan, Anlaß zur Beunruhigung geben würde und weil man sich frage, worauf die Außenpolitck Italiens abziele. Der Diplo­matische Berichterstatter derWestminster Ga­zette" führt aus, es sei klar. Daß Italien in dem neuen Vertrage Die erste Geige spiele, unD daß Der Vertrag dazu angetan sei, auf Den Quai d'Orsay einzuwirlen. Die freundschaftlichen Anspielungen der faszistischen Presse auf Die britischen Interessen seien ein Zeichen für Die enge Zusammenarbeit, Die zwischen Rom und London bestehe, in Deren Kreis auch Spanien nach Dem letzten Besuch des Königs Alfonso in London gebracht wurde. Der diplomatische Korrespondent desDaily Herald" meint, der neue Vertrag sei ein weiterer Schlag gegen das Prestige des Völkerbundes, denn Spanien könne nicht mehr als vollwertiges Mitglied des Völkerbundes angesehen werden. Der Vertrag sichere Italien Die Unterstützung Spaniens im Kampf gegen Großbritannien unD Frankreich um Die Kontrolle des Mittelländi­schen Meeres.

delsflotte zu einem großen Teile aufgelegt ist, insgesamt 108 Schiffe mit ins­gesamt 198 435 Tons. Dies bedeutet ca. 200 Proz. mehr als zu Beginn dieses Jahres.

Vereinheitlichung

der Beamrenbewegung.

Berlin, 13. Aug. (Wolff.) Wie derTägl. Rundschau" von gut unterrichteter Seite gemeldet wird, haben in der letzten Zeit zwischen Vorstands­mitgliedern des Deutschen Beamtend un« des und des Allgemeinen Deutschen B e - r. rntenbundes unverbindliche Besprechungen über die eventuelle Schaffung einer Einheits - organijation stattgefunden, in der beide Bünde aufgehen würden. Angeblich soll es dabei im Prinzip zu einem Einverständnis auf beiden Seiten gekommen sein, so daß in den nächsten Tagen offizielle Verhandlungen zwischen den Vor­ständen der genannten beiden Beamtenorganisa­tionen in 'Aussicht genommen sind.

Das Volksbegehren in Hessen.

Sitzung des Landcswahlausschnsscs.

(Eigener Bericht.)

Darmstadt, 12. Aug Heute vormittag 11 Uhr trat im Gebäude des Staatsministeriums der Landesabstimmungsausschuß zusammen zur Beschlußfassung über das Volksbegehren auf Aus­lösung des 3. Hessischen Landtags. Der Andrang des Publikums zu dieser Sitzung war außer­ordentlich stark. Leiter der DerhanDlungen ist Ministerialrat Bor ne mann. Dem Landesab- slimmungsausschuß gehören an die LandtagSab- geordneten Heinstadt (Ztr.), Reiber (Dem.), Hardt (Soz.), Widmann (Soz.) ferner Dr. Klein- turt (Bbd.) und Stadtverordneter Ludwig, (D. Dp.). Ministerialrat Bornemann verpflichtet die Ausschußmitglieder durch Handschlag auf ihr Amt und erläutert sodann, Die für ihre Tätig­keit in Betracht kommenden Bestimmungen des Gesetzes über Volksbegehren und Volksabstim­mung vom 17. März 1921. Rach Art. 10 dieses Gesetzes hat der Ausschuß u. a. insbesondere Darauf zu sehen, daß dessen Vorschriften beachtet werden. Weiter hat der Ausschuß einen Beschluß des Landtags vom 18. Juni 1926 zu beachten, demzufolge die Prüfung Der Unterschriften genau vorzunehmen ist, itdmentlich auch, ob die Unter­schriften eigenhändig vollzogen sind. Ferner wer­den vom Vorsitzenden Die Artikel 1, 2 unD 3 des erwähnten Gesetzes angezogen: nach dem letztgenannten Artikel haben Frauen ihren Mäd­chennamen in die Liste einzutragen. Artikel 4 enthält die Ungültigleitsbestimmung: Artikel 5 verlangt, daß Die 5 ersten Namen Der Unter­zeichner Der Urliste am Kops einer jeden Liste enthalten sind. Artikel 20 besagt im wesentlichen, daß auf die Landeswahlordnung zurückgegriffen werden kann bei der Auslegung von Bestim­mungen. Artikel 29 bestimmt Die Zusammenset­zung des Landesabstimmungsausschusses. Die Ar­tikel 62 bis 67 treffen Anordnungen über die Einberufung des Ausschusses und umschreiben dessen Aufgaben. Ministerialrat Bornemann er­klärt sich bereit, einen Vortrag über das Er­gebnis Der Prüfung zu halten: er erwähnt die Bedeutsamkeit einiger Fragen, die Der Entschei­dung harren, ob z. B. Die Strichelung, d. h. Die Angabe von Berus und Wohnort in den entsprechenden Rubriken durch Striche vorgenom- m n werden dursten- Vielfach sind diese Striche, besonders bei Der Angabe des Wohnortes, von einer HanD ausgeführt worDen. Der Ausschuß habe über Die Gültigkeit dieses Verfahrens eine Entscheidung zu treffen.

Dr. Kleinkurt (Bbd.) beanstandet. Daß nicht alle Parteien im LanDeSabstimmungsaus- schuß b er tret en sinD.

Ministerialrat Bornemann ertoiDcrt Darauf, Daß in Dem vorliegenDen Fall Der Wirt­schafts- unD. Ordnungsblock. Der Den Antrag auf Volksabstimmung gestellt habe, als eine Partei an» zusehen sei, nicht aber Die Drei Parteien, Die ihm angehören. Da Die Kommunisten erklärt hätten, sie wären desinteressiert, so wäre ein Sih frei geworden, Den Dann noch Der Wirt- schafts- unD Ordnungsblock erhalten habe.

Dr. Kleinkurt (Bbd.) hält seine Zweifel aufrecht, ob Der Ausschuß den gesetzlichen Vor­schriften entsprechend zusammengesetzt fei; es müß­ten alle Parteien Darin vertreten fein.

Abg. Widmann (Soz.) sieht in Der Zu­billigung eines zweiten Vertreters für Den W:rt- schafts- unD Ordnungsblock ein sehr wesentliches Zugeständnis.

Abg. Heinstadt (Ztr.) schlägt eine Ver­tagung Der Sitzung vor: heute könne nichts Ent­scheidendes beschlossen werden, und eine spätere Instanz könnte die Beschlüsse aufheben.

Ministerialrat Bornemann erwidert: Es gibt keine Instanz, Die gegen EntscheiDungen des Ausschusses EinwenDungen erheben kann. Weiter erklärt Der Vorsitzende: Am 17. Juni wurde im Landtag Der Antrag auf Volksabstimmung gestellt und am 21. Juni wurde er Dem Vor­sitzenden des Landesabstimmungsausschusses zu­geleitet. 2289 Listen waren zu prüfen, und zwar in einer Zeit von 4 Wochen. Rach Feststellung des Wahlergebnisses vom 7. Dezember 1924 gab eS in Hessen 849 883 Stimmberechtigte; zum Volksbegehren sind 24 494 Unterschriften not­wendig. Die Prüfung der Listen war sehr er­schwert, weil viele in so schmutzigem Zustand waren, daß die Leserlichkeit beeinträchtigt wurde. Die Sammlung Der Unterschriften hatte sechs Wochen lang gedauert. Die laufenden Nummern fehlten vielfach auf Den Listen oder Die Nume­rierung war fehlerhaft. Einige Bürgermeiste­reien gaben die Versicherung ab, Die Unter­schriften feien eigenhändig, während man auf Den ersten Blick sehen konnte, daß das nicht Der Fall war. Die Unterschriften von einer Hand erstreckten sich nicht nur auf die Familien­angehörigen, sondern auch auf Personen im Dienstverhältnis unD auf Verwandte. Wenn mehrere Unterschriften gleicher Hand vorlagen, so mußten alle beanstandet werden, weil nicht klar war, wer Die Unterschrift geleistet hat. In zwei Fällen trafen Schreiben e n. wo­nach die Unterschriften zurückgezogen wur­den, weil Die betreffenden Personen über Den Zweck Der Unterschrift getäuscht worden sind. In den Städten haben sich einzelne Personen dop- I vctt und sogar dreifach in Die Listen eingezeich­net. Die Kontrolle hierüber ist sehr einge­schränkt, weil man sonst Die gan;. Wahl­parteien durchsuchen müßte. Der Ausschuß hat zu beschließen, ob in solchen Fällen eine Prü- j hing noch nachzuholen ist. Es sind in den Listen | Unterschriften von Fremden, sdgar von Aus-