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konkästen und Fensterschmuck", Dortrag von Studienrat Hermann Deutsch. 6.45 bis 7.15 Uhr: Funkhochfchule Frankfurt. „Reue Wege der gegenwärtigen Philosophie VII. Der Pluralismus (Erfassung der Verschiedenheit des Seienden)", Vortrag von Privatdozent Dr. Heinemairn. 7.15 bis 7.45 Uhr: Funkhochschule Frankfurt: „Altgermanische Aeligionsgeschichte". Vortrag von Prof.
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zert des Hausorchesters: Frühlingsmusik Mozart. 5.15 bis 5.45 Uhr: Die Lesestunde: „Briefe aus der französischen Revolution" Retif de la Dretonne. 5.45 bis 6.45 Uhr:
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Die Sieblungstätigheit in Hessen.
Die Zentralstelle für die Landesstatistik veröffentlicht im letzten Hefte ihrer „Mitteilungen" Angaben über die Siedlungstätigkeit in Hessen im Jahre 1920 bis 24. Die Siedlungstätigkeit beschränkt sich in Hessen auf die Anliegersiedlung: neue Siedlerstellen wurden nicht gegründet. Vom hessisch m Staat wurden zu Zwecken der An'.ieger- aeolung in dem angegebenen Zeitraum 21234 Verträge mit den Ansiedlern abgeschlossen und ihnen 7053 Hektar Boden überwiesen: 14 521 Anlieger (2850 Hektar) hatten ein Besitztum unter 1 Hektar, 3481 Anlieger (1798 Hektar) hatten ein Besitztum von 1 bis 2,5 Hektar, 2597 Anlieger (1773 Hektar) hatten 2,5 bis unter 5 Hektar, 610 Anlieger (606 Hektar) hatten 5 bis unter 10 Hektor, 25 Anlieger (24 Hektar) hatten 10 und mehr Hektar Von den Anliegern gehören 6756 der Hauptberufsgruppe Land- und Forstwirtschaft an, 9913 Handel und Gewerbe und 4565 sonstigen Berufen. Die Vermittelung erfolgte in 558 Fällen (210 Hektar) zu Eigentum, in 355 Fällen (135 Hektar) zu Pacht mit Kaufanwartschaft und in 20 321 Fällen (6708 Hektar) zu Pacht ohne Kaufanwartschaft.
Rundfunk-Programm.
Donnerstag. 13. Mai.
8 dis 9 Uhr: Morgenfeier: veranstaltet vom Predigerfeminar der Bischöflichen Methodistenkirche, Frankfurt a. M. 3.30 bis 4.30 Ahr: Äon-
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Hugo Theis, Dentist
staatl geprüft n. § 123 R.V.O.
Gießen, Ludwigstraße 60.
deutschen Kampfspiele in Köln I". Vortrag bis 6.45 Mr: Uebertragung von Kassel: „Bal-
Beschlug.
Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Bergwerks- und Baubedarf G. m. b. H. in Gießen wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entfpre chende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Gießen, 7. Mai 1926. 423OC
Hessisches Amtsgericht.
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Schöffengericht Gießen.
* Gießen, 11. Mai. Ein hiesiger Kaufmann batte in einer gegen ihn bei dem Amtsgericht anhängigen Sache eine eidesstattliche Versicherung dahin abgegeben, daß er der Gegnerin, einer früheren Angestellten, niemals die Herausgabe ihrer, noch in seiner Wohnung befindlichen Kleider verweigert habe. Da der Verdacht bestand, daß die eidesstattliche Versicherung falsch sei, legte das Amtsgericht die Akten der Staatsanwaltschaft vor und die von dieser vorgenommenen Ermittlungen bestärkten den Verdacht, so daß Anklage aus § 156 RStrG. erfolgte. Auf Grund der Beweisaufnahme erachtete das Gericht den Angeklagten für überführt und verurteilte mh zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen, die in eine Geldstrafe von 210 Mk. umgewandelt wurde.
Wegen versuchter Abteribung wurde eine von ihrem Manne getrennt lebende Frau vom Lande zu einem Monat zwe i Wochen Gefängnis verurteilt.
en. Und so kam «O, daß man den Gasdruck wo erstens Gasleitungen vorhanden sind, «nv wo zweitens di« elektrischen Laternen — tote *» in vielen kleinen Städten der Fall ist — unmittelbar an die Hauptleitung angeschlosfen sind, tzum Zünden und Löschen der elektrischen Laternen verwendet. Das ist ein« sehr merkwürdige Tatsache, denn sonst äst es durchweg in der Technik fo. daß man die Elektrizität wohl zur Steuerung mechanischer Mittel benutzt, aber nicht das umgekehrte Verfahren einschlägt. Hm vorliegenden Falle aber ist man zu der merkwürdigen Lösung gekommen, daß man mit einem mechanischen Mittel, dem Gas, elektrische Vorgänge steuert. Oedem Techniker aber ist es klar, daß diese Lösung nur eine Derlegenheitslösung ist, deren Tod sofort besiegelt ist, wenn irgendein Heller Kops doch noch eine Lösung durch die Mittel der Elektrotechnik findet. Sie ist schon deshalb notwendig, damit der ausgestorbene Laternenanzünder in Frieden ruhen kann und nicht in Städten ohne Gas zur Zündung der an den Hauptleitungen liegenden elektrischen Lainpen wieder von den Toten auferweckt werden und — hn Zeitalter der Elektrizität als Zeitwidrigkeit wirkend — allnächtlich dreimal umgehen muß.
Erweitertes Schöffengericht Gießen.
Em Arbeiter aus G. war beschuldigt der Blutschande. Verbrechen gegen § 173 St. G. D., begangen an seiner 15 Fahre alten Tochter: außerdem soll er an seiner anderen 13 Jahre alten Tochter sträfliche Handlungen vorgenommen haben. Von der letzteren Anklage wurde er mangels ausreichenden Beweises sreigesprochen, dagegen wegen Mutschande zulIahr3Mo° naten Zuchthaus verurteilt Der Verurteilte nahm die Strafe sofort an.
Im hiesigen Bahnhof hat sich vor einiger Zeit in der Aacht ein Zusammenstoß ereignet, bei dem 4 Reisende leichte Verletzungen davon- trugen und geringer Materialschaden durch Ab- brechen der Puffer entstand. Eine Lokomotive war auf eine Rangierabteilung aufgesahren. Wegen fahrlässiger Eisenbahntransportgefährdung
wurden der Lokomotivführer, sowie der Rangier- und Stellwerksmeister unter Anklage gestellt. Ersterem wurde zum Vorwurf gemacht, daß er zu rasch gefahren und die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen, dem Rangiermeister, daß er seine Abteilung nicht weit genug nach Dom diri- Sert habe. Der Stellwerksmeister soll eS unter
sten haben, den Lokomotivführer rechtzeitig von d«n Vorzieh en der Rongierabteilung zu informieren. Die eingehende Beweisaufnahme und die Gutachten von 4 Sachverständigen führten zur Entlastung des Lokomotivführers und des Rangiermeisters. so daß der Staatsanwalt bezüglich dieser Angeklagten die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts stellte. Gegen den Stell» werksmeister beantragte er eine Geldstrafe von 80 Mk., dann nach den Ausführungen des Haupt- sachverständigen falle ihm eine Fahrlässigkeit zur Last. Das Gericht sprach jedoch alle drei Angeklagten frei. Zur fraglichen Zeit sei die DetriebSlage im Bahnhof derart angespannt und der Stellwerks beamte durch alle möglichen Verrichtungen so in Anspruch genommen gewesen, daß auch bei ihm jedes Verschulden an dem Zusammenstoß zu verneinen sei
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Bekanntmachung
Srasversteigenmg der Stadt Sieben
Die Stadt Gießen läßt Montag, 17. Mai, Dienstag, 18. Mai, Mittwoch, 19. Mai, und Donnerstag, 20. Mai 1926 folgende Grosnutzungen für das ganze Jahr öffentlich meistbietend versteigern:
Montag. 17. Mai 1926:
1. Vormittags 9 Uhr an Ort und Stelle die Wiesen beim städt. Freibad in 2 Abteilungen, desgleichen 10 Abteilungen von der Hospitalwiese aus der Hohleiche, sowie die frühere Ockelsche Wiese an der Rod Heimer Straße in 4 Abteilungen, hieran anschließend sämtliche städtischen Feldwege, Gräben usw. im Neustädter Feld.
Dienstag, 18. Mol 1926:
2. Vormittags 9 Uhr an Ort und Stelle die Grasnutzung von den Wieseckböschun- gen; Zusammenkunft in der Gartenstraße an der Wieseckbrücke, anschließend verschiedene städtische Grasstücke bei der Kläranlage und sämtliche Feldwege, Gräben usw. zwischen der Lahn und der Kreis- straße nach Schiffenberg gelegen.
Mittwoch. 19. Mai 1926:
3. Vormittags 9 Uhr an Ort und Stelle eine Wiese am Schiffenberger Weg rechts, hieran anschließend sämtliche Feldwege und Gräben usw. zwischen der Kreisstraße nach Schiffenberg und der Wieseck, sowie die Grasnutzung vom Friedhof auf dem Nahrungsberg in 20 Abteilungen. tufammcnfunft am Bahnübergang des chlffenberger Wegs. 12298
Donnerstag, 20. Mai 1926:
1. Vormittags 8 Uhr an Ort und Stelle die Grasnutzung sämtlicher Feldwege, Gräben usw. zwischen der Wieseck und der Lahn. Zusammenkunft am Hause Marburger Straße 60 (Schwall).
5. Vormittags 9 Uhr die Grasnutzung vom Friedhof am Rodberg.
6. Vormittags 11 Uhr die Wiesen in der Schworzlach in 19 Abteilungen. Zusammenkunft in der Ederstraße.
Gießen, 8. Mai 1926.
Der Oberbürgermeister. 3, V.; Dr. Rosenberg. Eberversteigerunq Freitag. 14. Mai. nachmittags 2 Uhr.
soll auf der hiesigen Bürgermeisterei ein dienstunlaugsicher, gutgenährter Eber meistbietend versteigert werden. 4232V
Bersrod, 12. Mai 1926.
Hefi. Bürgermeisterei Bersrod. Becker.
Dr Raumann. 8.15 Ahr: Heberttagimfl von Leipzig: „Paulus': Oratorium von Mendelssohn Anschließend bis 12 Uhr: Liebertragung von Berlin: Tanzmusik der Berliner Funkkapelle.
Freitag. 14. Mai.
3.30 bis 4 Uhr: Die Stunde der 3ugenb; Erzählungen unserer großen Meister: „Gftnige höchst abenteuerliche Reisen des Frei Herrn von Münchhausen" (für Kinder vom 10. Jahre ab) 4.30 bis 5.45 Albr: Hausfrauen-Rachmittag: Programm u. a. „Mnfere heimische Gemüseproduktion", Vortrag von Gartenbaudirektor Lange von der Lcurdwirtschaftskammer Wiesbaden. 5.45 bis 6.05 Uhr: Die Lesestunde (Briefliteratur): Aus den Briefen der Günderode. 615 bis 6,45 Uhr: Stunde des Südwestdeutschen Radioklubs. Dr. P. Lertes: „Steuerung und Modulation von Telephoniesendern (I. Teil: Lichtbogensender)". 6.45 bis 7.15 Uhr: Stenographischer Fortbildungs- kursus für Anfänger und Fortgeschrittene (Diktat von 80 Silben aufwärts). 7.15 bis 7.45 Uhr: „Afrikanische Erlebnisse (Aus dem Tagebuch eines Globetrotters)". Vortrag von Franz Otto Koch. 7.45 bis 8.05 Uhr: Zwanzig Minuten Umschau über die Fortschritte in Wissenschaft und Technik 8.05 bis 8.15 Uhr: Film-Wochenschau. 8.15 bis 9.15 Uhr: Zeitgenössische Musik. 9.15 bis 10.15 Uhr: Uebertragung von Kassel. MuUervereini- gung der Schutzpolizei Kassel.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Donnerstag, den 13. Mai. Ehristi Himmelfahrt.
Gießen. Stadlkirche. 97,: Pfarrer Müller. — Johanneskirche. 97.; Pfr. Bechtolsheimer. - Kapelle d. Alt.Friedhofs- 2 :Pfarrassist. Schultheis Kirchberg. 10. Lollar: 10 — Watzenborn-Garben- tei ch. Watzenborn - Steinberg: 1: Garbenteich: 9. — Wieseck. 97.: Missionar Schlaudraff-Gießen. Opfer für die Mission.
Ka.holische Gemeinden.
Gießen. Mittwoch. 12. Mai. 47. und 7 Deichte Donnerstag, 13. Mai. Christi Himmelfahrt, 6l Beichte, 7 Meße, 8 Kom., 9 Hochamt mit Predigt, 11 Messe mit Predigt, 2 Fest-Andacht. — Grünberg. 9*/3 Messe mit Predigt. — Hungen. 8 Hochamt mit Predigt. - Lich- 10 Hochamt mit Predigt.
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