Ausgabe 
8.9.1926
 
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Die Rechtsgutachten vor dem Abstimmnngsausschust.

(Von unserer Darmstädter Redaktion.) Darmstadt, 7. Sept. Heute vormittag um illjr begannen Im Gebäude des Staatsmini-

Die Prüfung der hessischen Volksbegehrens.

zu einem neuen Abkommen geführt, wonach die Stundenlöhne um etwa vier Prozent erhöht werden. Die Arbeitszeitregel wurde bis Ende September 1927 erneuert. Das neue Abkom­men gilt bis Ende Mai nächsten Jahres.

Professor Dr. Giese (Frankfurt) erörtert in seinem Gutachten zunächst die Frage derMängel" und vergleicht die im Ausschuß hervvrgetretenen gegensätzlichen Auffassungen miteinander. Es handelt sich namentlich um die Srage der Anerkennung der Llnterschriften. Das Gutachten sucht besonders aus der Wortdeutung den Begriff Mängel puristisch sestzulegen und W* diesem Zweck zahlreiche Gesehesstellen an. Mängel können sich hiernach nicht allein in der Form, sondern auch im Inhalt einer Gesetzesbestimmung geltend mckchen. Das Ver­fahren der Beseitigung von Mängeln, wie es vom Landesabstimmungsleiter vorgenommen wurde, sei als rechtlich zulässig anzu­sehen. Ministerialdirektor Dr. Schwarz vertrat hier im wesentlichen die entgegengesetzte An- schaumig. Die Korrektur durch Zurückgabe der Listen wäre doch nicht nur zur Beruhigung des formalistischen Gewissens da, sondern um die Unter­schriften gültig zu machen. Beim Volksbegehren sei die Haupt fache die Feststellung des V o l k s w i l l e n s, n i ch t d a s F o r ni a l e. Das -Volksbegehren suche der Minderheit ein Recht einzuräumen: der Staat habe die Pflicht Mi nv -

Zum Abwaschen und Einpudern sind reine Bausche von Verbandwatte zu verwenden, jedoch ist die Anwendung von Puderzerstäubern mit Gummi­ballongebläse gestattet.

Die gemeinsame Benutzung von Schwämmen, Puderquasten, Schnurrbartbinden ist verboten.

Das Blasen mit dem Mund gegen den Kopf und das Gesicht der zu bedienenden Personen zwecks Entfernung von Haaren und dergleichen ist ver­boten.

Es ist verboten, die beim Rasieren und Frisieren oder Haarschneiden entstandenen Verletzungen mit dem Finger zu berühren. Etwaige Blutungen infolge von Verletzungen sind durch Andrücken von Bäuschen reiner Verbandwatte oder blutstillender Watte, die nach dem Gebrauche zu vernichten sind, zu stillen Der Gebrauch von Alaunstiften und Schwämmen zur Blirtstillung ist verboten.

Personen, welche an einer Haar- oder Haut­krankheit des Kopfes, an Ungeziefer oder einer an­steckenden oder abschreckenden Krankheit leiden, dür­fen in den Barbier-, Frisier- und Haarschneidstuben nicht bedient werden.

Stellt sich bei der Bedienung eines Kunden eine der vorbezeichneten Krankheiten heraus, so müsien die bei der Bedienung gebrauchten Gegenstände sofort außer Gebrauch gesetzt und in der oben angegebenen Art sorgfältig gereinigt werden.

Tücher und Geräte, welche bei der Bedienung solcher Personen außerhalb der Geschäftsstuben ver­wandt sind, müssen, bevor sie wieder in Gebrauch genommen werden, in starker, warmer Seifenlauge gründlich gewaschen oder durchgekocht werden.

Barbiere und Friseure, sowie deren Gehilfen welche selbst an abschreckenden oder ansteckenden Krankheiten leiden, oder an den Händen mkt Aus­schlag oder eiternden Wunden behaftet sind, müssen sich aller Tätigkeit in ihrem Berufe so lange ent­halten, bis sie wieder hergestellt sind.

Ein Abdruck dieser Polizeiverordnung, der von dem Kreisamt zum Selbstkostenpreis zu beziehen ist.

Wiederherstellung der Ruhe in Spanien.

Perpignan, 8. Sept. (Havas.) Aach hier eingetroffenen Rachrichten soU die militärische Bewegung in Spanien sich auf einen einfachen Konflikt zwischen der Infanterie und der ArtiUerie beschränken. Die Bevölkerung soll in ihrer großen Mehrheit den Kämpfen der beiden Waffengat­tungen gleichgültig gegenüberstehen. In Segovia soll es zwischen Artilleristen und Infanteristen zu einem Krawall gekommen sein, in dem es Tote und Verwundete gegeben haben soll. Die Regi­menter in Barcelona haben sich in ihre Kasernen zurückgezogen. Die spanischen Offiziere, die die Bewegung begünstigt haben, sollen bei Cerbere die französische Grenze überschritten haben. Die restlose Unterbrechung aller telegraphischen Ver­bindungen hat auf der Halbinsel großes Auf­sehen erregt Die Bewegung soll nun voll- ieo m m e n unterdrückt sein und im ganzen Lande soll wieder Ruhe herrschen. Immerhin wird das Verhalten Primo de Riveras scharf kritisiert. Sein Ansehen scheint zugunsten des Admirals M a g a z im Sinken begriffen zu sein. Der Handelsverkehr hat keine Storung erfahren.

Es verlautet heute, daß der Belagerungs­zustand in kürzester Frist aufgehoben wer­den würde. Der König wird zur Fortsetzung seines Sommeraufenthaltes nach San Seba­stian zurückkehren. Die Nachricht gewisser aus­ländischer Blätter, wonach die spanische Marine die Bewegung der Artillerie unterstützt hätte, habe in Spanien Erstaunen heroorgernfen. Es wird er­klärt. daß die Marine ebenso wie die übrige Armee auf feiten der Regierung stünde.

Aus der provinzialhauptstadt.

Gießen, den 8. September 1926.

Die Arbeitsmarktlage im nördlichen Oberhessen.

Die Arbeitsmarktlage im Bereiche des Ar­beitsamtes für das nördliche Oberhessen (Stadt und Kreis Gießen und Kreise Alsfeld, Lauter­bachs und Schotten) hat im Laufe des Mo-nats August eine weitere Erleichterung er­fahren. Diese ist auf städtische Arbeiten verschie­dener Art in Gießen, auf Rotstandsarbeiten in den Städten der Provinz, auf vermehrte Inan- spruchnahme von Arbeitskräften durch das Bau- gewerbe und die Landwirtschaft, sowie endlich auf die Beschäftigung einer Anzahl Leute bei den Lahnregulierungsarbeiten bei Fronhausen zu- riickzuführen. Ob die Besserung von längerer Dauer ist, kann heute noch nicht übersehen werden. Im einzelnen ist zu berichten:

Gießen-Stadt. 1. September: 470Haupt- unterjtiit}ung3em4>fänger, 663 Zuschlagsempfänger (1. August: 516 bzw. 700);

Ä r eis Gießen. 1. September: 1037 Haupt - Unterstützungsempfänger, 1307 Zuschlagsempfän- ger (1. August: 1303 bzw 1330); -

ÄreiS Alsfeld. 1.September: 410Haupt- unterstutzM^unpänger, 795 Zuschlagsempfänger (1. August: 425 bzw. 781);

Kreis Lauterbach 1. September: 80 Hauptunrerstützungsempfänger, 139 Zuschlaasemp- länger (1. August: 98 bzw. 176);

Kreis Schottern 1. September: 209 Hauptunterstützungsempfänger, 402 Zuschlaasemv- länger (1. August: 240 bzw. 577);

Insgesamt: 1. September: 2206 Haupt- unterstützungsemfänger, 3309 ZuschlagsempfÄmer (1. August: 2582 bzw. 3584).

Eine Polizeiverordnung für Barbiere und Friseure. Das Kreisamt Gießen veröffentlicht im neuesten Amtsoerkündigungsblatt eine Polizei- Verordnung für den Gewerbebetrieb der Barbiere und Friseure in den über 1800 Einwohner zählenden Gemeinden des Krei­ses Gießen, in der wichtige Vorschriften für den Geschäftsbetrieb dieses Gewerbes erlassen werden Es wird, mit Wirkung vom 15. Septem­ber 1 9 2 6 ab, folgendes bestimmt:

In den Barbier- und Friseurstuben muß pein­liche Sauberkeit herrschen. Solche Räume dürfen als Schlafstellen nicht benutzt werden. Hunde und Katzen dürfen in denselben nicht geduldet werden.

In jeder Geschäftsstube muß eine Wasserleitung oder ein großer, stets mit reinem Wasser gefüllter Wasserbehälter und mindestens ein mit Wasser ge­füllter Spucknapf vorhanden fein, welch letzterer taa= lich zu reinigen ist.

Für jeden Kunden sind reine Wäschestücke zu ver­wenden. Statt der Wäsche ist die Verwendung von Seidenpapier gestattet, das nach einmaligem Ge­brauch zu vernichten ist.

Barbiere und Friseure müssen bei Ausübung ihres Berufes in Barbier- und Friseurstuben sau­bere, leicht waschbare lleberkleidung tragen.

Sie haben sich jedesmal vor Beginn der Be­dienung eines Kunden die Hände gründlich mit Seife und Bürste zu reinigen.

Es ist bei den Kunden möglichst darauf hinzu­wirken, daß dieselben sich eigne Geräte zum Ra- lcren. Frisieren und Haarschneiden anschaffen und in dem Geschäft hinterlegen oder bei Bedienung in ihrer eigenen Wohnung daselbst zur Benutzung be­reithalten. Es ist streng verboten, diese Gegenstände bei anderen Kunden zu verwenden.

Alle Gegenstände, welche bei Ausübung der Haar- und Bartpflege mit dem Körper des zu be­dienenden Kunden in unmittelbare Berührung kom­men, müssen tadellos rein sein. Insbesondere müssen 1. die Rasierservietten stets weiß und rein sein, 2 beim Frisieren und beim Haarschneiden zwischen Ttantel und Hals reine Streifen von Seidenpapier oder reiner Watte eingeschoben werden: nach ein­maligem Gebrauch müssen dieselben vernichtet wer­den, 3 Kopfstützen mit - einem frisch gewaschenen Tuch oder einem ungebrauchten Seidenpapier be­deckt sein, 4. Rasiermesser und Scheren müssen vor icdesmaligem Gebrauch durch Eintauchen oder Ab­waschen mit Ouecksilberoxydzycmid-Lösung desinfi­ziert werden. Die Reinigung und Desinfektion der Haarschneidemaschinen muß täalich mindestens ein­mal vorgenommen werden, 5. Bürsten und Kämme müssen mindestens einmal täglich mit warmer Soda­losung ausgewaschen werden, 6. Seifenschalen vchnnrrbartbürsten, Schnurrbartpinsel und Rasier­pinsel nach jedesmaligem Gebrauch sorgfältig ausge­waschen, die Rasierpinsel außerdem täglich minde- stens einmal mit warmer Sodalösung gereinigt

steriums wieder die Verhandlungen des Landes- abstimmungsausschusies über das Volksbegehren zur Auflösung des Hessischen Landtags. Die Be­ratungen waren bekanntlich am 18. August ver­tagt worden auf Antrag der Vertreter des Wirt- schafts- und Ordnungsblocks, um Gutachten vonjuri st ifchenSachver ständigen ein­zuholen. Diese liegen, wie bereits gemeldet, vor, und zwar sind die Gutachter die älniversitäts- Professoren Dr. G m e l i n, Gießen; Dr. Giese Frankfurt, und Dr. An schütz. Heidelberg, so­wie^ Ministerialdirektor Dr. Schwarz vom hessischen Justizministerium.

Ministerialrat Borne mann weist zu Be­ginn der Sitzung auf die Gründe der Unter­brechung in den Behandlungen hin; außer den Rechtsgutachten, die in der Zwischenzeit er­stattet wurden, wären verschiedene vom Aus­schuß gewünschte Feststelluncen arrs den vorliegen­den Ginzeichnungslisten des Volksbegehrens vor­genommen worden. Hierauf werden die Proto­kolle der beiden letzten Sitzungen verlesen, in denen u. a. das bereits mündlich erstattete Gut­achten von Ministerialdirektor Dr. Schwarz ent­halten ist. Die Verlesung dauert etwa V/2 Stun- wn. Ministerialrat Bornemann erklärt im Verlauf der Verlesung auf Einwendungen von Dr Kleinkurt und Generalsekretär Kollbach, Protokoll Herrn Ministerialdirektor Dr. Schwarz Vorgelegen habe. Es werden dann eimge Einzelfragen erörtert über die Einlage­bogen und die Doppeleintragungen. Im Anschluß hieran wird mit der Verlesung des Protokolls fortgefahren. Rach Erledigung einiger Anstände werden die Protokolle aenehmigt. Ministe­rialrat Dornemann erklärt auf Befragen, daß sie von den Mitgliedern der Fraktionen rin­ge seh en werden konnten, herausgeben könne er sie nicht, da sie em Bestandteil des Akten­materials seien, das dem Landtag vorgelegt werde. Ministerialrat Dornemann verliest sodann

das schriftlich erslattele Rechksgnlachlen des Ministerialdirektors Dr. Schwarz,

in dem die einzelnen Artikel des hessischen Ge­setzes über das Volksbegehren erläutert werden. x>m wesentlichen decken sich die Anschauungen und Ausführungen von Dr. Schwarz mit feinen münd- "chen Darlegungen in der Sitzung vom 17. August worüber seinerzeit berichtet wurde. Bekanntlich vertritt dieser Gutachter eine strenge Auffassung m bezug auf die Gültigkeit der Unterschriften. Der BegriffMängel" wird ebenfalls streng ausgelegt und dem Abstimmungsleiter werden nur geringe Befugnisse zu deren Abstellung zuge­sprochen. 'Bei der Angabe von Wohnung und Stand rn den Listen hält jedoch Dr. Schwarz d i e eigenhändigeStrichelungfürgültig. Oßic Ministerialrat 'Bornemann mitteilt, hat sich letzt Ministerialrat Dr. Kaisenberg-Berlin in bezug auf die Strichelung zu derselben! Auffassung wie Dr. Schwarz bekannt.

Der Gutachter Professor Dr. Gmelin (Gießen) geht in seinen Darlegungen von einer allgemeinen Betrachtung über die Volksbegehren aus: er sieht in den Volksabstimmungen gewissermaßen eine Kontrolle der Parlamentsbeschlüsse. Namentlich in kleineren Ländern könnten die Volks­abstimmungen dazu dienen, eine einseitige Parla­mentsherrschaft zu brechen. Sodann werden von dem Gutachter die Bestimmungen über Volksbe­gehren und Volksentscheid hn Reich und in Hessen mit einander verglichen; die Hessens wären freiheit- llcher. Im großen und ganzen vertritt Professor Dr Gmelin eine weitherzige Auslegung der Gültigkeit der Unterschriften; er kommt u. a. zur A n e r k e n - nung der Stricheluna durch Heranziehung des m der Schweiz üblichen Verfahrens. Aus seinen Mitteilungen über die Handhabung dieser Art von Abstimmungen in der Schweiz geht hervor, daß man dort in der Auslegung der wenigen Bestimmungen über das Volksbegehren sehr weitherzig ist. In Deutschland verlange man, wohl als Nachwirkung des bureaukratischen Systems des Obrigkeitsstaates möglichst umfangreiche und genaue Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über die Volksabstim­mung. Das Gutachten geht dann näher auf zahlreiche Einzelheiten des hessischen Gesetzes ein. In bezug auf bie Form der Unterschriften, auf die Mängelbeseiti­gung und in anderen Fragen vertritt der Gutachter eine freiere Auslegung und gelangt deshalb teil­weise zu anderen Ergebnissen als Ministerial­direktor Dr. Schwarz in feinem Gutachten. Das gehlen des Kopfes bei einem Einlagebogen wird von Professor Dr. Gmelin zwar als Mangel ange­sehen; es konnten aber die Unterschriften, nach An- sicht des Gutachters,- nachgeholt werden. Die Tätigkeit des Landesabstimmungsleiters und des Ausschusses wäre nur vorbereitend, die Ent­scheidung habe der Landtag. Das hessische Gesetz lasse eine Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren von Haus zu Haus zu, deshalb ei eine spatere amtliche Nachkontrolle und Korrektur notwendig und zulässig.

natürlich dringend erwünscht und auch aus Rücksicht auf Deutschland geboten, daß die Voll­versammlung diesen Punkt erst in Angriff nehme, wenn Deutschland sich an der Beratung be­teiligen könnte. Ob sie so oder anders ver­fahren wird, läßt sich noch nicht Voraussagen.

Die deutsche Dölkerbunds- delegation.

Berlin, 8. Sept. (Wolff.) Die Liste für die deutsche Völkerbundsdelegation ist nunmehr voll­ständig aufgeftellt. Der Delegation gehören darnach neben den bisher genannten Persönlichkeiten a l s Sachverständige noch eine Anzahl höherer Beamter und die bereits in Genf weilenden Mit­glieder der vorbereitenden Abrüstungskommission an. Wester werden Mitglieder der Delegation der deutsche Gesandte in Bern, Adolf Müller, und der Genfer Generalkonsul Aschmann sein.

Die Auseinandersetzung mit dem Hause Hohenzollern.

Berlin, 7. Sept. (Wolff.) Wie dasBerliner Tageblatt hört, wird sich der Preußische Landtag mit den neuen Vorschlägen des Hauses Hohenzollern und dem inzwischen ange= bahnten schriftlichen Meinungsaustausch zwischen Preußen und dem Hause Hohenzollern beschäftigen Man hvfft für die jetzt vorliegenden Vorschläge eine Mehrheit im Landtag zu finden.

Lohnabkommen im rheinischen

Braunkohlenbergbau.

Köln, 8. Sept. (WTB. Funkspruch.) Die Ver­handlungen im rheinischen Braunkohlenbergbau haben gestern vor dem Schlichter für das Rheinland

Aus aller Welt.

Reichskanzler Dr. Luther in Lima.

Zu Ehren des ehemaligen deutschen Reichs­kanzlers Dr. Luther veranstaltete der Präsident der Republik Peru L e g u i a ein Festessen, an dem die Mitglieder des diplomatischen Korps, Angehörige der deutschen Kolonie, peruanische Parlamentarier und hohe Staatsbeamte teil­nahmen. Präsident Leguia führte in einem Trink- sprach aus, daß Peru über den Besuch Dr. Luthers besonders erfreut fei Er glaube, daß dieser Besuch ein baffere3 Verständnis zwischen den beiden Ländern herbeiführen werde. Peru suche die Hilfe vorgeschrittener Volker, wie Deutschland, und er glaube, daß durch eine engere wirtschaftliche Zusammen­arbeit beide Länder gewinnen würden. Der Präsident feierte die staatsmännischen Verdienste feines deutschen Gastes und gab seiner Bewunde­rung für das deutsche Volk Ausdruck, das sich aus den Kriegsfolgen wieder emporarbeitete.

schweres (Eisenbahnunglück in Chicago.

Am Montagabend fuhr ein Zug der Chicago and North-Western-Eisenbahn auf einen im Bahn- Hose Courtle-Street haltenden Zug auf. Die zwei letzten Wagen des haltenden Zuges, in dem sich Ausflügler befanden, wurden ineinander ge­schoben, acht Personen wurden getötet und 100 verletzt.

Hauptversammlung des Deutschen Bnchdruck.'rvereius.

Zur diesjährigen Hauptversammlung des Deut­schen Buchdruckeroereins, die am Sonntag in Eise­nach begann, hatten sich über 600 Buchdruckerei­besitzer als allen Teilen Deutschlands einassunden. Die thüringische Rgierung, der Verein Deutscher Zei- tungsverleger und die Organisation der Buch- druckereibesitzer von Amerika hatten Vertreter ent­sandt. Am ersten Verhandlungstag hielt General­direktor Dr. Welck einen mit statistischem Material belegten Vortrag über die sozialpolitische Lage und über die Lohntarife im Buchdruckgewerbe. Arn Mon­tag wurde eine Entschließung nach lebhafter Aussprache einstimmig angenommen, in der unter Protest gegen die sozialpolitischen Gesetze jüngster Zeit darauf hingewiesen wird, daß jede weitere Be­lastung unausbleiblich zu schwersten Schädigungen der Gesamtwirtschaft führen müsse. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde eine Entschlie­ßung angenommen, in der die Reichsregierung, die Landesregierungen und die Behörden auf die Ge­fahr aufmerksam gemacht werden, die dem Buch- druckgewerbe durch die zunehmende Errich­tung behördlicher Druckereien erwächst. Als bedeutsamste Entschließung der arbeitsreichen Hauptversammlung dürfte der einstimmig gefaßte Beschluß anzusehen sein, in Münche n eine M e V- ft e r f d) u t e zu errichten, die in Verbindung mit der Stadt München geschaffen werden soll. Falls es dem Kreisverein Sachsen möglich ist, eine Meister­schule in Leipzig ins Leben zu rufen, soll auch dort eine solche errichtet werden.

(Eine ganze Familie ermordet.

Aus Verona wird gemeldet, daß ein Hirte bei dem Berge Moscal die Leichen einer Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Sohn, aufgefun- den, die schwere Schnittwunden an Stirn und Kopf aufwiesen. Bisher ist die Ursache des Mordes und über die Täter nichts bekannt. Da die Familie arm war, hält man einen Raubmord für ausgeschlossen.

Wcttervo

Bei wechselnder Bewölkung etwas kühler, meist trockn, doch stellenweise leichte Niederschläge.

Gestrige Tagestemperatiiren: Maximum: 21,8 Grad Celsius, Minimum: 15,6 Grad Celsius. Nieder­schläge. 1,7 Millimeter. Heutige Morgentemverci- fiir: 16,8 Grad Celsius.

d« DöllerbundSvat die drei Fragen als ein Ganze« anfehe. ergab sich, baß zur gleichen Zeit, in der bie Vollerbundsversammlung die Frage der Aufnahme Deutfchlands und die Zutellung eines ständigen RatSfitzes an Deutschland be­handele, sie auch die Frage der Vermehrung der nichtständigen Ratssihe behairdeln müsse. Unter diesen Umständen habe das Bureau es für seine Pflicht gehalten, im Interesse des Völkerbunds­rates und zur Vermeidung einer neuen Schwie­rigkeit wie auch zur 'Verwirklichung des Friedens, den alle im Auge hätten, morgen von der Döllerbundsversammlung zu verlangen, baß sie die drei Puirkte ohne Verweisung an irgend­einen Versammlungsausschuß in einem einzigen fu in in arischen Verfahren behandele. Motta fügte hinzu, sollte wider Er­warten die Versammlung morgen vormittag be­schließen, daß das ordentliche Verfahren eingeschlagen werben soll, d. h., daß die Ver­sammlung mit Mehrheit den Vorschlag des Bureaus a b 1 e h n t, so würde daraus folgen, daß die drei Punkte an einen Dersainm- lungsausschuß überwiesen werden müßten. In diesem wenig wahrscheinlichen Fall behielt sich das Bureau das Recht vor, der Ver­sammlung neue Vorschläge zu unterbreiten. Motta betonte, er habe die Lage mit allem Frei­mut bargelegt und hoffe, daß der Ausschuß mit ihm der Meinung fei, daß der vorgeschlagene Weg der richtige sei

Die Opposition unter Nansens Führung.

Genf, 7. Sept. (SU.) Wie verlautet, wird in der Vollversammlung am Mittwoch der nor­wegische Delegierte Raufen gegen die gleich­zeitige Behandlung des deutschen Ratssitzes mit der Vermehrung der nichtständigen Ratssihe protestieren. Heber die Haltung der an­deren neutralen Staaten liegen bestimmte Rach- richten nicht vor, doch nimmt man an, daß ein Teil von ihnen den norwegischem Antrag unter­stützt, vor allem Schweden, das ja anfangs beabsichtigt hat, mit einem Protest hervorzutreten, jedoch von der Absicht 3untefgetreten ist, nachdem Ransen den ausdrücklichen Wunsch ausgedrückt hat, im Ramen der norwegischen Regierung nicht nur gegen die geschäftsordnungsmähige Behand­lung bcS gesamten Fragenkomplexes, sondern auch gegen das Resormprojekt der Stu- oienkommissivn als solches zu protestie­ren. Rcmsen erklärte Pressevertretern gegenüber, daß er zwar noch keine endgültige Stellungnahme zur Behandlung des Projekts der Studienkom- Mission durch die Vollversammlung gefaßt habe, er werde sich aber bis zur Vollversammlung am Mittwoch überlegen, welche Schritte er unter­nehmen solle, um die Wünsche der norwegischen Regierung und einer Reihe befreu beter Staaten zum Ausdruck zu bringen. Rcmsen hatte im Lause deS Rachmittags eine längere Besprechung mit Vertretern der englischen Delegation, u. a. mit Lord Robert Cecil, gehabt. 16 Staaten sollen Raufens Protest unterstützen wollen.

Deutschland

und die Ratsreform.

Berlin, 7. Sept. (TTl.) Die dem Reichs- auhenminister nahestehende Tägliche Rundschau" schreibt in ihrer heutigen Abendnusgabe über die Frage der Umgestaltung des Völkerbundsrates frlgenbeS: Man muh in der Tat mit der Mög­lichkeit rechnen, daß die Vollversammlung des Völkerbundes die Frage der Tlmgestaltung des RateS aufrollt, ehe Deutschland Gelegenheit hat, sich an der Deracang zu beteiligen Es ist aber gleichzeitig daraus hingewiesen worden, daß die tatsächliche älmgeftaltung, d. h. Oie Reuwahl des Rates, schon aus technischen Gründen erst t erfolgen kann, wenn Deutschland in der Lage ist, sich an der Wahlhandlung zu beteiligen.

F ®a die Aufnahme Deutschlands in den Völker­bund und in den Vollerbundsrat voraussichtlich am morgigen Mittwoch erfolgt, die Reuwahl der nichtständigen Ratsmitglieder aber erst mehrere Tage später trorgenommen werden kann, so würde Polen, falls die Wahl auf diesen Staat fallen sollte, unter keinen Ämstcinden gleichzeitig mit Deutschland in den Rat aufgenommen werden können. Man muh vielmehr daran fest­hallen, daß Deutschland, wenn es am Mittwoch Mitglied des Völkerbundes und auf Grund des bereits gefaßten oder eines neuen Ratsbe­schlusses gleichzeitig ständiges Mitglied des Völ­kerbundsrates wird, den Rat in seiner bisherigen Zusammensetzung vorsin- bet. Damit wäre d i e Vorbedingung er­füllt, die von unserer Seite aus stets gestellt worden ist. Was die älmgeftaltung des Rates durch Vermehrung der nichtständigen Ratssihe anlangt, so hat Deutschland an den Beratungen der Studienkommission, wenn auch nicht als aktives Mitglied, teilgenommen. Trotzdem wäre

ritätenschutz in diesem Fall Zu üben Dem Ausdruck des Dolkswillens sollten nur di e unbedingt notwendigen Formalltäten für ein Begehren auferlegt und keine Erschwe­rungen bereitet werden.

Professor Dr. Anschütz (Heidelberg) beschäftigt sich in feinem Gutachten ebenfalls ein­gehend mit dem Begriff Mängel. In den Grund- zügen gehen seine Ausführungen dahin, daß eine Heilbarkeit der Mängel statthaft ist. Formalistische Auslegungen feien nicht zuungun­sten, sondern z u g u n st e n des Volksbegehrens zu treffen. In den wesentlichsten Punkten entsprechen also die Gutachten der drei llniversitätsprofesioren den Anschauungen, die von den Vertretern des Wirtschafts- und Ordnungsblocks im Ausschuß vor- getragen worden sind. Von den Mitgliedern des Ausschusses wurde der Wunsch geäußert, daß die Gutachten wegen ihrer Bedeutung vervielfältigt werden möchten. Nächste Sitzung Mittwoch um 10 Uhr.