Sozialfragen im Haushaltsausschutz.
Berlin. 4. Febr Der HauShaUSausschuL bei. Reichstages erledigte die Restberatung und Restabstimmungen über die Haushalte des Reichstages und der Reichs schuld für das Rechnungsjahr 1926. Desgleichen werden die Reste des Haushaltes des Rcichsverkehrs- m i n i st e r i u m s l Eisenbabnobteilnng) erledigt. Es folgt die 'Beratung des Haushaltsgesetzes. Hierzu wurde ein Antrag Mvrath (*$>. Vp.) und Genossen angenommen, folgenden § 5 A einzufügen. Die nach den Grundsätzen und laufenden Bestimmungen angenommenen und geprüften, aber infolge Heeresdienst erst nach dem 31. März 1920 planmäßig angestellten Sekre- la re (Assistenten älterer Ordnung) sind zur Ergänzungsprüfung für die Besoldungsgruppe 7 zu- gelaflen.
Ein Ministerialdirigent widersprach dem Anträge, der verfassungswidrig sei.
Hierauf wird ein Antrag Ersin g (Z.) in folgender Fassung angenommen: „Die Reichs- regicrung soll ersucht werden, zur Verbesserung der Verwaltung Beamte und Beamtenanwärter bis zu 2 ix H. einzustellen und im Aeberschrei- tungssall dem Ausschuß Mitteilung zu machen.
Staatssekretär Wcoer gibt die Erklärung ab, daß die Regierung vor Masseireinstellungen den Haushaltsausschuh befragen werde.
Von den Abg. Stück len (Soz.) und Schmidt (Dntl.) wird darauf beantragt, einen neuen § 8 aufzunehmen, die zweiten freigewordenen und besetzbaren Stellen der Besoldungsgruppen 1 bis 12 mit geeigneten besonders vor- gemcrkten Wartestandsbeamten zu besetzen. Diese Bestimmung soll sinngemäß für die Beamten gelten, die aus Grund des § 24 des Reichsbeamtengesetzes künftig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Es folgt die Etatberatung des Reichs- a r b e i t s m i n i st e r i u m s. Zu Beginn dieser Beratung gibt
Reichsarbeitsminister Dr. DrauaS einen kurzen Ucberblid über die Arbeiten des Amtes auf dem Gebiet der sozialpolitischen Gesetzgebung Im 2ahre 1925. Rach langem Hin und Her stände nunmehr das Arbeits- gerichtsgeseh unmittelbar vor dem Abschluß im Reichsrat und vor der Vorlage an den Reichstag. Sehr umfangreich und schwierig seien die Arbeiten für das neue Arbeiterschuhgesetz und das dieses ergänzende Bergarbeitergesetz gewesen. Die Arbeiten an diesem Entwurf seien im Ministerium abgeschlossen. so daß die Beratung mit dem Arbeitsrechtsausschuß und dem Reichsministerium und den Länderrcgierungen unmittelbar bevorstehe. Alsdann werde das Reichslabinett Beschluß fassen können. Der wichtigste Teil des Gesetzes seien die Bestimmungen über die Arbeitszeit. Der neue Entwurf einer Arbeitslosenversicherung sei dem Reichswirt- schaftsrat und dem Reichsrat vorgelegt. Zum Schluß seiner Darlegungen sprach der Minister die Bitte aus, man möge das unwahre Schlußwort „Abbau der Sozialpolitik" durch die Reichsregierung oder das Reichsorbeitsministerium endlich aufgeben. Die Tatsachen bewiesen das Gegenteil.
Berichterstatter Abg. Hoch (Soz.) weist darauf hin, bafc auch im kommenden Jahre mit sehr schweren Aufgaben gerechnet werden müsse. - Sparausschuß und Sparlommifsion hätten allerdings auf dem Gebiete der Sozialpolitik eine ? Arbeit geleistet, die von den schlimmsten Folgen für das Volk begleitet sein werde. Den Wider- ständen kurzsichtiger Anternehmerkreise gegen die Sozialpolitik sei das Ministerium nicht entschieden genug entgegengetreten. Wir ersuchen, so fährt der Redner fort, insbesondere die Kurz- arbeiterfrage in Angriff zu nehmen, die produktive Erwerbslosenfürsorae zu fördern und namentlich auch mit der Sisen- bahnverwaltung wegen der Vergebung von Aufträgen unter Bereitstellung von R o t - standsarbeiten in Verbindung zu treten.
Berichterstatter Abg. Er sing (Ztr.) wendet sich gegen die Propaganda, die neuerdings von sozialreaktionären Kreisen gegen das Reichs- avbeitsministerium betrieben werde. Die Mittel für die Erwerbslosenfürsorge seien wesentlich zu erhöhen. Im Schlußwort Wendel sich Dr. Brauns gegen die Auffassung, daß er etwas irgendeiner Schmälerung der Leistungen und des Wertes der Krankenkassen beabsichtigte. — Hierauf wird der Ausschuß auf kommenden Freitag vertagt.
Das Arbeitsgerichtsgesetz im Rerchsrat angenommen.
Berlin, 4. Febr. Die öffentliche Vollsitzung des Reichsrates vom Donnerstag wurde von dem neuen Minister des Innern Dr. K ü r z l geleitet. Angenommen wurde das Arbeitsgerichtsgesetz. Zur Regelung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Lohn- und Angestelltenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entwik- keln, sollen darnach künftig unter Beseitigung der bisher bestehenden Sondergerichte allgemein eingerichtet werden: Arbeitsgerichte für den Bezirk je eines Landgerichtes, ferner als 2. Instanz für die Länder je ein Landarbeitsgericht und als oberste Instanz ein Reichsarbeitsgericht. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer auch bei Einkommen von über 5000 Mark und auch auf Streitigkeiten aus Tarifverträgen. Wenn der Streit von besonderer gesetzlicher Bedeutung ist, soll eine Berufung auch künftighin zulässig sein, wenn es sich um einen Wert von weniger als 300 Mark handelt. Jeder Mehraufwand, der den Ländern durch das Gesetz erwächst, soll vom Reich getragen werden. In der ersten Instanz sind Rechtsanwälte als Vertreter ausgeschlossen. Dagegen wird beim Landarbeitsgericht und beim Reichsarbeitsgericht der Rechtsanwaltszwang eingeführt. Bayern und Württemberg stimmten gegen die Vorlage.
Die Fürstenabfindung.
Aus dem Rechtsausschuft des Reichstags.
Berlin, 4. Febr. Im Dechtsausschuß des Reichstags wurde die Generaldebatte über die Anträge zur Fürstenabfindung fortgesetzt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erttä'te ein Ministerialdirektor vom Reichssinanzministe'- rium über die Steuerzahlungen der
Hohenzollern. daß die Hohenzollernsche Hofkammer bisher die Steuern bezahlt imbe. Die Hofkammer habe die Auskunft erteilt, daß sie zum ersten Male 1922 eine Steueraufforderung erhalten habe. Für 1922 stehe die Steuerzahlung wegen der Deschlagnahmcauseinandersetzung noch aus. Es würden voraussichtlich für 1922 noch 30 000 Goldmart zu zahlen sein. Für 1923 seien zu verschiedenen Terminen 26 602 Papiermark, für 1924 670 116 Goldmack und für 1925 898 000 Goldmark an Reichssteuern gezahlt. Für 1920/21 fei nach der zweiten Steucrnotverordirung eine Veranlagung und Zahlung nicht erforderlich.
Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (St. Dpt.) weist darauf hin, daß der demokratische Gesetzentwurf mit Rücksicht auf den Kompromiß- antvdg zurückgezogen sei.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) nimmt das Wort. Die Fülle des dem Ausschuß vorgetragenen Materials habe gezeigt, daß einmal das Eigentum der Fürsten vielfach recht zweifelhaften Charakter zeigt und daß auch andere Ansprüche der Fürsten in recht merkwürdiger Weise begründet werden. Bei der Prüfung des Privateigentumes der Fürsten müsse auch untersucht werden, ob fürstliches Eigentum in einer Weise erworben worden sei. die mit den heutigen Anschauungen von Sittlichkeit und Moral nicht vereinbar sei. Der Redner geht dann auf das Hohenzollernsche Privateigenttmi ein und sucht nachzuweisen, daß auch die von den Hohenzollern als ihr Eigentum bezeichneten Herrschaften. zu dem die nach dem preußischen Land- recht als Staatseigentum geltenden Domänen gehörten, eigenmächtig von den Hohenzollern durch Kabinettorders oder Scheinkäufe zum Hauseigen- Ium gemacht worden seien. Aufwertungsansprüche von 100 bis 1400 Prozent feien gestellt und zum Tell bewilligt worden, während den armen JnflationSopfern das Letzte genommen worden sei. t
Aus dem Finanzausschuß des Hessischen Landtags.
Darmstadt, 4. Febr. Der Finanzausschuß nahm heute seine Beratungen bei Kapitel 39 (Äerzt- licher Dienst) wieder aus. Das Kapitel wurde genehmigt. Zu Kapitel 40 (Tierärztlicher Dienst» liegt ein Antrag Heinstadt und Genossen vor, tue Regierung zu ersuchen, sobald als möglich eine besondere Regierungsvorlage für den Neubau der Rotlaufimpfanstalt in Gießen vorzulegen, die Mittel oder einen Teilbetrag hierfür anzufordern. Der Antrag wurde angenommen, ebenso das Kapitel 40, Kapitel 41 (Hebammenlehranstalt in Mainz) wird genehmigt. Zu Kapitel 42 (Landes- Heil- und Pflegeanstalt) liegen Vorstellungen aus dcm Personal wegen höherer Einstufung im Gehalt vor und von Aerzteu wegen Wiedergewährung von Amtszulagen. D'e ersten Vorstellungen werden der Regierung als Material überwiesen, die zweiten abgelehnt. Dos Kapitel wird dann genehmigt. Zu Kapitel 41 bis 43 hat Abg. Dr. Leuchtgens einen Antrag gestellt, in den genannten Anstalten kein neues Personal mehr in Beamteneigenschaft anzustellen, sondern nur noch auf Grund kündbaren Dien st Vertrags anzunehmen. Dieser Antrag wird angenommmen. aber ein Anttag desselben Abgeordneten, die Pflegegeldsätze zu ermäßigen, wird abgelehnt.
Weiter will Abg. Dr. Leuchtgens, daß das Pflege- und Aerztepersonal vermindert wird und Abschaffung der 48-Stunden-Woche, da es sich vielfach nur um Bereitschaftsdienst han- beit. Der Anttag wird ebenfalls abgelehnt. Kapitel 43 (Anstalt für Geistesschwache, Alicestif- hing) wird angenommen. Zu Kapitel 44 (Volks- gesundheitspflege) wird ein Anttag Delp angenommen, wonach das Kuratorium des Eleonoren» Heims aus 16 Mitgliedern bestehen soll (dem Anstaltsleiter, 5 Mitgliedern des Staates, 5 der Stadt und 5 des Vereins). Das Kapitel wird genehmigt. Ein zu Kapitel 45 (Jugendfürsorge) gestellter Antrag Dr. Leuchtgens, die Summe für die Beteiligung an den Aufwendungen für den Fürsorgedienst im Betrage von 144 000 Mark zu streichen und auf andere Positionen zu verteilen, wird abgelehnt. Ein Antrag Dr. Werner, die Regierung zu ersuchen, in Verhandlung mit der christlichen Caritas zu prüfen, inwiefern die Aufgaben der K r e i s f ü r so r g e- rinnen von christlichen Schwestern übernommen werden können, wird mit Stimmengleichheit eben- falls abgelehnt. Das Kapitel wird angenommen, gleichfalls Kapital 52 (Kunststraßen und Straßen - Verwaltung) und ein Anttag Büchner-Reiber hierzu, die Tagegelder auf 10 000 Mark herabzusetzen.
Ferner werden angenommen Kapitel 63 (Fortbildungskurse für Lehrer an Volks- und höheren Schulen) sowie Kapitel 64 (Jugendpflege). Zu Sa- pitel 70 (Landesmuseum) liegt ein Antrag Birnbaum-Scholz vor wegen Einstufung des Hausverwalters in Gruppe 5 und der Amtsobergehilfen in Gruppe 4; ferner soll die Gleichstellung des Restaurators mit dem Präparator geprüft werden. Die Anträge werden gegen vier Stimmen angenommen. Ein Anttag Heinstadt ersucht die Regierung, die Frage zu prüfen, ob die Steinsamm- lungen des Landesmuseums, der Technischen Hochschule und der geologischen Landesanstalt sich nicht vereinigen lassen. Es könnte bann viel an Kosten gespart und Raum im Landesmuseum gewonnen werden. Der Antrag wird angenommen: ferner stimmt der Ausschuß einem Antrag Heinstadt zu, die Regierung zu ersuchen, die Direktor- (teile des Landesmuseums mit der Stelle des Leiters der Kunst- und historischen Sammlungen zu verbinden. Außerdem ist beantragt, die Stelle eines Hilfsarbeiters zu streichen. Der Antrag wird der Regierung als Material überwiesen. Das Kapitel wird genehmigt, gleichfalls Kapitel 71 (Förderung der Landesgef'chichte) und Kapitel 74 (Denkmalpflege). In der nächsten Sitzung soll über das Landestheater beraten werden.
Kleine politische Nachrichten.
Der deutsche Kreuzer „B e r I i n" ist von Argentinien kommend in Montevideo, der Hauptstadt Uruguays, eingetroffen und von der Bevölkerung sehr freundlich empfangen worden. Zwei Mann der Besatzung des Kreuzers haben im Hafen einen Mann vom Tode des Ertrinkens gerettet.
Der Direttor der „Germania", des Berliner Zentrumsorgans. Karl Müller, erster stellvertretender Vorsitzender des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, eine der führenden Persönlichkeiten des deutschen Zei- I lungswefens, ist im Alter von 63 Jahren am I Herzschlag verschieden. Der Aeichsranz- l l e r und der Reichsminister des Auswärttgen
sowie der Leiter der Presseabteilung der Reichsregierung haben an die Witwe des Verstorbenen bzw. an den Verein deutscher Zeitungsverleger herzliche Deileidskundgebungen gerichtet.
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Der Führer des schlesischen Landbundes. Freiherr v. R i ch t h c> f e n - B o g u s l a w i h, der dem Reichstag als Vertreter der Deatschnatio- nalen Volkspartei angehört, hat seinMandat niedergelegt. Der Rachfolger Richthofens auf der deutfchnationalen' Reichstagsliste ist der Schweidnitzer Staatsanwaltschastsrat Dr. Schaeffer.
Die Provinz Sachsen schließt das lausende Wirtschaftsjahr mit einem Uober schuß von über 3 Millionen Mark ab.
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Infolge politischer Unstimmigkeiten mit den soszistischen otubenten legten der Rektor der N n i v e r s i t ät Florenz und mehrere Professoren ihre Aemter nieder. Man nimmt an, daß noch verschiedene andere Hochschulprofessoren ihrem Beispiel folgen werden, da auch an anderen Universitäten scharfe Gegensätze zwischen der Professorenschaft und den faszistischen Studentengruppen bestehen.
Kunst und Wissenschaft.
Line Arbeitsgemeinschaft auslanddeutscher Studierenden.
Im Hause des Auslanddeutschtums in Stuttgart versammelten sich Vertreter der an den badischen und württembergischen Hochschulen studierenden Auslanddeutschen zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft auslanddeutscher Studierender an den Hochschulen Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen, Stuttgart und Hohenheim. Die Arbeitsgemeinschaft sieht ihre eigentliche Aufgabe in der Besprechung und Klärung allgemeiner, kultureller und wirtschaftlicher 3cut|d)tumsf ragen; zu diesem Zwecke sollen örllich wechselnde Schulungswochen veranstaltet werden.
Französische Gelehrte in Frankfurt.
Am Montag wird in Frankfurt a. M. im Forschungsinstitut für Kulturmorphologie (Museum für Völkerkunde) Prof. Dr. Leevy-Brühl von der Sorbonne über ..Zeit und Raum in der Vorstellung des Primi- ttven" und Prof. Dr. Rivet vom Institut d'Anchropologie über „Den Arsprung des amerikanischen Menschen" (mit Lichtbildern) sprechen. Die Einführung der ihm befreundeten Fach- genossen erfolgt durch Geheimrat Frobenius.
Aus aller Well.
Eine grauenhafte Mordtat.
Eine grauenhafte Mordtat ereignete sich auf deut Gute des Landwirtes Hermann PellvieS in Has selb eck bei Kettwig (Rld.). D« dort beschäftigte 19jährige Knecht überfiel plötzlich die Frau des Besitzers, als sie mit dem Melken einer Kuh beschäfttgt war. Er schlug wiederholt auf sie ein und ließ sie stark blutend bewußtlos liegen. Darauf eilte er in die Wohnung ergriff die vierjährige Tochter und richtete sie ebenfalls mit einer Mistgabel bestialisch zu. Dann warf er das Kind die Kellertreppe hinunter und stürzte sich auf den 14jährigen Sohn. Auch diesen verletzte er sehr schwer. Der Junge hatte aber noch soviel Kraft, dcch er entfliehen und um Hilfe rufen konnte. Als die Rachbarfchaft herbeieilte, flüchtete der Tater. Die Frau wurde in schwer verletztem Zustande im Stall gefunden und ins Krankenhaus geschafft. Das vierjährige Kind ist tot. Den Sohn hofft man am Leben zu erhalten. Die Tat konnte unbemerkt geschehen, weil der Besitzer und die beiden älteren Söhne außerhalb weilten.
Der Täter hat sich am Donnerstag abend freiwillig der Polizei in Heiligenhaus gestellt. Aebsr das Mottv der Tat verlautet noch nichts Bestimmtes. Der Täter ist Sohn achtbarer Eltern und hat die Schule bis Obertertia besucht. Der Arbeitgeber uni> die Rachbarn stellen dem seit einem halben Jahr auf dem Gut beschäftigten Eleven ein gutes Leumundszeugnis aus. Ob Geistesgestörtheit vorliegt, kann erst die Untersuchung ergeben.
Tödlicher Anfall.
In Aschaffenburg fiel ein Arbeiter der Zellstoffabrik Stockstabt in eine Bütte mit Lauge und konnte nur totherausgezvgen werden. Ein Ingenieur, der den Leichnam herauszog, erlitt gefährliche Verletzungen in den Augen. Der tödlich Verunglückte ist Vater von sieben Kindern, von denen drei verheiratet sind.
($in „Platz der Republik" in Berlin.
In der Stadtverordnetenversammlung ergab die Abstimmung über den Antrag der Sozialdemokraten, den Königsplatz in Platz der Republik umzuwandeln, 122 Stimmen für und 81 Stimmen gegen den Antrag. Die Entscheidung, ob die Ambenennung erfolgt, liegt nunmehr beim Magistrat.
Schwerer Schneesturm in Amerika.
Seit Mittwoch abend tobt an der ganzen atlantischen Küste Amerikas von Georgien bis Maine ein schwerer orkanartiger Schneesturm. In Neuyork sind drei Personen dem Sturme zum Opfer gefallen. Der Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr erleidet schwere Störungen.
Hunde in einer Schafherde.
Hunde brachen während der Nacht in den Schaf- ftall eines württembergischen Schäfers ein, der den Winter über seine Herde in den Gemarkungen von Winnweiler (nördl. Pfalz) weiden ließ. Die Hunde richteten ein schreckliches Unglück an. 10 Schafe wurden von ihnen t o t g e b l f f e n und 121 Schafe, die sich aus Angst zusammengcdrängt hatten, erlitten den Erstickungstod. Der entstandene Schaden beträgt ca. 5000 Mark.
Wettervoraussage.
Rachts leichter Frost. Morgennebel, sonst meist wolkig, unerhebliche Riederschläge (teilweise Schnee). , , .
In Rordeuropa ist eine Verstärkung des Hochdruckgebietes eingetreten, das feinen Einfluß auch östlich und südlich ausgedehnt hat, so daß die Frostgrenze heute morgen durch Ostdeutschland verläuft. Gleichzeitig ist über den britischen Inseln wieder starker Druckfall cm- getreten. Das Vordringen einzelner Rindbildiia- gen auf dem Kontinent ist noch zu erwarten, jedoch dürsten die Temperaturen zunächst fallen und feine stärkeren Riederschläge eintreten.
dlevermögensrechtlicheAusemmder- fetzung zwischen den Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern
Von
Landgerichtsdirektor Dr. ^Wunderlich- Leipzig,
In den letzten Monaten ist ganz plötzlich ein Thema in den Mittelpunkt der öffentlichen Erörterungen getreten, über das man bisher nicht allzuviel Wotte verloren hatte: Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemaligen Herrscherhäusern. Einzelne Urteile höchster Gerichte, die in letzter Zeit in Prozessen zwischen Landern und Fürsten ergangen waren, erregten Befremden, neuerhobene Klagen von Fürsten gegen Länder verletzten das Empfinden weiter Volksschichten, und der Vergleich, der zwischen der Preußischen Regierung und dem Hohenzollernhaufe vorläufig abgeschlossen war, stieß mit seinen hohen Ziffern alle diejenigen vor den Kopf, die nicht in der Lage waren, diese schwierige und weitschütztmc Materie in ihren Einzelheiten nachzuprüfen. Da diese Ereignisse außerdem mit einer außerordentlich schweren Wirtschaftskrisis zusammentrafen, die Not und Elend in der deutschen Bevölkerung auslöste, so ist die Erregung, die das Thema in weiten Kreisen verursachte, zum mindesten erklärlich.
Ein Niederschlag dieser Stimmung waren die beiden Jnitiatiogesetzentwürfe, die Ende November 1925 im Reichstage eingingen, der d e - mokratische, der die Länder ermächtigen will, die Auseinandersetzungsfrage und die >Entschädi- gungsfrage durch Lande sgesetz unter Ausschluß des Rechtsweges zu regeln, und der kommunistische, der die vormals regierenden Fürstenhäuser zugunsten von Kriegsbeschädigten, Kriegerhinterbliebenen, Sozial- und Kleinrentnern ohne Entschädigung enteignen will.
Daß der letztere Weg, die reftloje Entrechtung einer Gruppe von Staatsbürgern, für das deutsche 'Bürgertum undiskutierbar ist, bedarf keiner langen Darlegung. Wenn hierzu kommunistische und auch sozialistische Zeitungen immer wieder ausfüh. ren, daß die deutschen Fürsten in der Novemberrevolution von 1918 viel zu glimpflich roeggefom- men seien, daß zu anderen Zeiten andere Revolutionen ganz anders vorgegangen seien, und daß dieses Kapitel deshalb bei uns noch nachgeholt werden müsse, so steht dem entgegen, daß die Revolution vom Winter 18/19 eben durch die Weimarer Verfassung abgeschlossen worden ist, und daß in einem Rechtsstaate, dessen Verfassung im Artikel 153 das Eigentum gewährleistet, eine Teilrevolution kalten Blutes nicht durchgeführt werden kann.
Aber auch der demokratische Anttag ist unannehmbar. Wie der deutschoolksparteiliche Sprecher in der 1. Lesung, der Abg. Kahl, mit Recht und überzeugend ausgeführt hat, kann man in dieser strittigen Frage nicht die eine Parte i zum Richter einsetzen: das einzelne Land aber, das nach dem demokratischen Anträge-die Materie im Wege der Gesetzgebung regeln soll, ist in dieser Auseinanderfetzungsfrage Partei. In derselben Rede hat aber Geheimrat Kahl auch schon die Lösung, die angestrebt werden muß, angedeutet: nur ein unabhängiges Reichssonderge- r i d) t wird dieses unerquickliche Kapitel befriedigend bereinigen können.
Die Derrnögensauseinandersetzung zwischen Land und Fürst ist ein Rechtsgebiet besonderer Art, das bisher-begreiflicherweise noch keine gesetzliche Regelung gefunden hat. Es ausschließlich nach privat- rechtlichen Grundsätzen behandeln zu wollen, stößt auf große Schwierigkeiten, weil zweifellos öffentliches Recht in weitem Umfange mit hineinspielt. Die bisher angerufenen Gerichte konnten aber lediglich die privatrechtlichen Normen, auf die sich auch beide Parteien mehr oder weniger beriefen, anwenden; ihnen kann daraus wahrlich kein Vorwurf gemacht werden. Wie so oft, trifft nicht die Rechtsprechung, sondern die Gesetzgebung die Schuld. Inwieweit öffentliches Recht mit in Frage kommt, lehrt folgende Erwägung: Die Fürsten haben in Zeiten des absoluten Staates, als nach der damaligen allgemeinen Rechtsauffassung die Begriffe Fürst und ©tat zufammenfielen — was der französische König Ludwig XIV. in dem prägnanten Satz: I'stat c’esl moi zusammenfaßte — vielfach auf Gkund des Völker- ober Staats- rechts Eigentum erworben, was nach den Anschauungen des konftitutionalen oder des modernen Rechtsstaates dem Staate, nicht dem Für- ft e n als Privatrechtsperson, zukam. Solange die Fürsten noch Inhaber her Staatsgewalt waren, führte dieser Zustand zu keinerlei Unzuträglichkeiten, weil ihr Besitz gleichzeitig dem Staate zugute kam, weil er in weitem Umfange der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde (Theater- Museen, Sammlungen usw.), und weil er gleichzeitig die Ansprüche der Fürsten auf eine Zivilliste herabsetzte. Dagegen müssen notgedrungen Unbilligkeiten entstehen, wenn die Fürsten nach der wtaatsumwäl- zung, wo sie nunmehr nicht mehr den Staat verkörpern, den bisherigen Besitz zu unbeschränktem Privateigentum erhalten sollen. Nunmehr muß ein Teil ihres unbestrittenen Eigentums auf den Staat übergehen. Das erfordert Recht und Billigkeit.
Und darin liegt meines Erachtens das Wesen des Auseinandersetzungsanspruchs begründet: im Interesse des Staates und der Allgemeinheit, die bisher die Fürsten repräsentierten, müssen Vermögensstücke, die die Fürsten im wesentlichen nur auf Grund ihrer Staatsgewalt erworben hatten, nunmehr auf den Staat überführt werden. Es ist-sehr wertvoll, daß der Rechtsvertreter eines deutschen, des mecklenburgischen Fürstenhauses, Rechtsanwalt Dr. Friedmann in Berlin, diesen Standpunkt teilt. Er erkennt in einem dem Rechts- ausschusie des Reichstages cingereichten Gutachten den Anspruch des Staates an, „in einer öffentlich- rechtlichen Auseinandersetzung das Fürste nver- mögen als Einheit vom Staatsoer mögen zu sondern, wobei der Staat die Billigkeitsforde- rimg erhebt, das Fürftenvermögen insoweit behalten oder sich aneignen zu können, als bei der veränderten staatsrechtlichen oder öffentlichen Stellung der Fürstenhäuser eine Minderung des Fürstenvermögens und entsprechende Belassung beim Staate oder Ueberlassung an den Staat angemessen erscheint."
Diese Ueberzeugung, daß cs sich hier um ein materielles Recht besonderer Art handele, und daß es gut sei, hierfür auch von Reichs wegen einen b e - sonderen Gerichtshof einzusetzcn, hat sich in den Kreisen der Mittelparteien des Reichstages immer wieder ausgebreitet, und als sich darauf im Januar 26 Vertreter des Zentrums, der Deutschen Volksportei, der Demokratischen Partei, der Wirt- jchofttichen Vereinigung und der Bayerischen Vvlkspanei unter Vorsitz des 'Abg. Schulte (Z.) ,i vertraulichen Besprechungen zusammenfanden, zeigte sich bald in den Grundlinien eine weitgehende


