Ausgabe 
5.2.1926
 
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Sozialfragen im Haushaltsausschutz.

Berlin. 4. Febr Der HauShaUSausschuL bei. Reichstages erledigte die Restberatung und Restabstimmungen über die Haushalte des Reichstages und der Reichs schuld für das Rechnungsjahr 1926. Desgleichen werden die Reste des Haushaltes des Rcichsverkehrs- m i n i st e r i u m s l Eisenbabnobteilnng) erledigt. Es folgt die 'Beratung des Haushaltsge­setzes. Hierzu wurde ein Antrag Mvrath (*$>. Vp.) und Genossen angenommen, folgenden § 5 A einzufügen. Die nach den Grundsätzen und lau­fenden Bestimmungen angenommenen und ge­prüften, aber infolge Heeresdienst erst nach dem 31. März 1920 planmäßig angestellten Sekre- la re (Assistenten älterer Ordnung) sind zur Er­gänzungsprüfung für die Besoldungsgruppe 7 zu- gelaflen.

Ein Ministerialdirigent widersprach dem An­träge, der verfassungswidrig sei.

Hierauf wird ein Antrag Ersin g (Z.) in folgender Fassung angenommen:Die Reichs- regicrung soll ersucht werden, zur Verbesserung der Verwaltung Beamte und Beamtenanwärter bis zu 2 ix H. einzustellen und im Aeberschrei- tungssall dem Ausschuß Mitteilung zu machen.

Staatssekretär Wcoer gibt die Erklärung ab, daß die Regierung vor Masseireinstellungen den Haushaltsausschuh befragen werde.

Von den Abg. Stück len (Soz.) und Schmidt (Dntl.) wird darauf beantragt, einen neuen § 8 aufzunehmen, die zweiten freigewor­denen und besetzbaren Stellen der Besoldungs­gruppen 1 bis 12 mit geeigneten besonders vor- gemcrkten Wartestandsbeamten zu be­setzen. Diese Bestimmung soll sinngemäß für die Beamten gelten, die aus Grund des § 24 des Reichsbeamtengesetzes künftig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.

Es folgt die Etatberatung des Reichs- a r b e i t s m i n i st e r i u m s. Zu Beginn dieser Beratung gibt

Reichsarbeitsminister Dr. DrauaS einen kurzen Ucberblid über die Arbeiten des Amtes auf dem Gebiet der sozialpolitischen Ge­setzgebung Im 2ahre 1925. Rach langem Hin und Her stände nunmehr das Arbeits- gerichtsgeseh unmittelbar vor dem Ab­schluß im Reichsrat und vor der Vorlage an den Reichstag. Sehr umfangreich und schwierig seien die Arbeiten für das neue Arbeiterschuh­gesetz und das dieses ergänzende Berg­arbeitergesetz gewesen. Die Arbeiten an diesem Entwurf seien im Ministerium abge­schlossen. so daß die Beratung mit dem Arbeits­rechtsausschuß und dem Reichsministerium und den Länderrcgierungen unmittelbar bevorstehe. Alsdann werde das Reichslabinett Beschluß fassen können. Der wichtigste Teil des Gesetzes seien die Bestimmungen über die Arbeits­zeit. Der neue Entwurf einer Arbeits­losenversicherung sei dem Reichswirt- schaftsrat und dem Reichsrat vorgelegt. Zum Schluß seiner Darlegungen sprach der Minister die Bitte aus, man möge das unwahre Schluß­wortAbbau der Sozialpolitik" durch die Reichs­regierung oder das Reichsorbeitsministerium end­lich aufgeben. Die Tatsachen bewiesen das Gegenteil.

Berichterstatter Abg. Hoch (Soz.) weist darauf hin, bafc auch im kommenden Jahre mit sehr schweren Aufgaben gerechnet werden müsse. - Sparausschuß und Sparlommifsion hätten aller­dings auf dem Gebiete der Sozialpolitik eine ? Arbeit geleistet, die von den schlimmsten Folgen für das Volk begleitet sein werde. Den Wider- ständen kurzsichtiger Anternehmerkreise gegen die Sozialpolitik sei das Ministerium nicht entschie­den genug entgegengetreten. Wir ersuchen, so fährt der Redner fort, insbesondere die Kurz- arbeiterfrage in Angriff zu nehmen, die produktive Erwerbslosenfürsorae zu fördern und namentlich auch mit der Sisen- bahnverwaltung wegen der Vergebung von Aufträgen unter Bereitstellung von R o t - standsarbeiten in Verbindung zu treten.

Berichterstatter Abg. Er sing (Ztr.) wendet sich gegen die Propaganda, die neuerdings von sozialreaktionären Kreisen gegen das Reichs- avbeitsministerium betrieben werde. Die Mittel für die Erwerbslosenfürsorge seien wesentlich zu erhöhen. Im Schlußwort Wendel sich Dr. Brauns gegen die Auffassung, daß er etwas irgendeiner Schmälerung der Leistungen und des Wertes der Krankenkassen beabsichtigte. Hierauf wird der Ausschuß auf kommenden Frei­tag vertagt.

Das Arbeitsgerichtsgesetz im Rerchsrat angenommen.

Berlin, 4. Febr. Die öffentliche Vollsitzung des Reichsrates vom Donnerstag wurde von dem neuen Minister des Innern Dr. K ü r z l geleitet. Angenommen wurde das Arbeitsgerichts­gesetz. Zur Regelung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Lohn- und Angestelltenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entwik- keln, sollen darnach künftig unter Beseitigung der bisher bestehenden Sondergerichte allgemein ein­gerichtet werden: Arbeitsgerichte für den Be­zirk je eines Landgerichtes, ferner als 2. Instanz für die Länder je ein Landarbeits­gericht und als oberste Instanz ein Reichsar­beitsgericht. Die Zuständigkeit der Arbeits­gerichte erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer auch bei Einkommen von über 5000 Mark und auch auf Streitigkeiten aus Tarifver­trägen. Wenn der Streit von besonderer ge­setzlicher Bedeutung ist, soll eine Berufung auch künftighin zulässig sein, wenn es sich um einen Wert von weniger als 300 Mark handelt. Jeder Mehraufwand, der den Ländern durch das Ge­setz erwächst, soll vom Reich getragen werden. In der ersten Instanz sind Rechtsanwälte als Vertreter ausgeschlossen. Dagegen wird beim Landarbeitsgericht und beim Reichs­arbeitsgericht der Rechtsanwaltszwang einge­führt. Bayern und Württemberg stimmten ge­gen die Vorlage.

Die Fürstenabfindung.

Aus dem Rechtsausschuft des Reichstags.

Berlin, 4. Febr. Im Dechtsausschuß des Reichstags wurde die Generaldebatte über die Anträge zur Fürstenabfindung fortgesetzt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erttä'te ein Ministerialdirektor vom Reichssinanzministe'- rium über die Steuerzahlungen der

Hohenzollern. daß die Hohenzollernsche Hofkammer bisher die Steuern bezahlt imbe. Die Hofkammer habe die Auskunft erteilt, daß sie zum ersten Male 1922 eine Steueraufforderung er­halten habe. Für 1922 stehe die Steuerzahlung wegen der Deschlagnahmcauseinandersetzung noch aus. Es würden voraussichtlich für 1922 noch 30 000 Goldmart zu zahlen sein. Für 1923 seien zu verschiedenen Terminen 26 602 Papiermark, für 1924 670 116 Goldmack und für 1925 898 000 Goldmark an Reichssteuern gezahlt. Für 1920/21 fei nach der zweiten Steucrnotverordirung eine Veranlagung und Zahlung nicht erforderlich.

Vorsitzender Abg. Dr. Kahl (St. Dpt.) weist darauf hin, daß der demokratische Gesetz­entwurf mit Rücksicht auf den Kompromiß- antvdg zurückgezogen sei.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) nimmt das Wort. Die Fülle des dem Ausschuß vorgetrage­nen Materials habe gezeigt, daß einmal das Eigentum der Fürsten vielfach recht zweifelhaften Charakter zeigt und daß auch andere Ansprüche der Fürsten in recht merkwürdiger Weise be­gründet werden. Bei der Prüfung des Privat­eigentumes der Fürsten müsse auch untersucht werden, ob fürstliches Eigentum in einer Weise erworben worden sei. die mit den heutigen Anschauungen von Sittlichkeit und Moral nicht vereinbar sei. Der Redner geht dann auf das Hohenzollernsche Privateigenttmi ein und sucht nachzuweisen, daß auch die von den Hohen­zollern als ihr Eigentum bezeichneten Herr­schaften. zu dem die nach dem preußischen Land- recht als Staatseigentum geltenden Domänen ge­hörten, eigenmächtig von den Hohenzollern durch Kabinettorders oder Scheinkäufe zum Hauseigen- Ium gemacht worden seien. Aufwertungsan­sprüche von 100 bis 1400 Prozent feien ge­stellt und zum Tell bewilligt worden, während den armen JnflationSopfern das Letzte genom­men worden sei. t

Aus dem Finanzausschuß des Hessischen Landtags.

Darmstadt, 4. Febr. Der Finanzausschuß nahm heute seine Beratungen bei Kapitel 39 (Äerzt- licher Dienst) wieder aus. Das Kapitel wurde ge­nehmigt. Zu Kapitel 40 (Tierärztlicher Dienst» liegt ein Antrag Heinstadt und Genossen vor, tue Re­gierung zu ersuchen, sobald als möglich eine be­sondere Regierungsvorlage für den Neubau der Rotlaufimpfanstalt in Gießen vorzu­legen, die Mittel oder einen Teilbetrag hierfür an­zufordern. Der Antrag wurde angenommen, ebenso das Kapitel 40, Kapitel 41 (Hebammenlehranstalt in Mainz) wird genehmigt. Zu Kapitel 42 (Landes- Heil- und Pflegeanstalt) liegen Vorstellungen aus dcm Personal wegen höherer Einstufung im Gehalt vor und von Aerzteu wegen Wiedergewährung von Amtszulagen. D'e ersten Vorstellungen werden der Regierung als Material überwiesen, die zweiten ab­gelehnt. Dos Kapitel wird dann genehmigt. Zu Kapitel 41 bis 43 hat Abg. Dr. Leuchtgens einen Antrag gestellt, in den genannten Anstalten kein neues Personal mehr in Beamteneigenschaft anzustellen, sondern nur noch auf Grund kündbaren Dien st Vertrags anzunehmen. Dieser Antrag wird angenommmen. aber ein Anttag desselben Abgeordneten, die Pflegegeldsätze zu er­mäßigen, wird abgelehnt.

Weiter will Abg. Dr. Leuchtgens, daß das Pflege- und Aerztepersonal vermin­dert wird und Abschaffung der 48-Stunden-Woche, da es sich vielfach nur um Bereitschaftsdienst han- beit. Der Anttag wird ebenfalls abgelehnt. Kapitel 43 (Anstalt für Geistesschwache, Alicestif- hing) wird angenommen. Zu Kapitel 44 (Volks- gesundheitspflege) wird ein Anttag Delp angenom­men, wonach das Kuratorium des Eleonoren» Heims aus 16 Mitgliedern bestehen soll (dem An­staltsleiter, 5 Mitgliedern des Staates, 5 der Stadt und 5 des Vereins). Das Kapitel wird genehmigt. Ein zu Kapitel 45 (Jugendfürsorge) gestellter An­trag Dr. Leuchtgens, die Summe für die Beteiligung an den Aufwendungen für den Fürsorgedienst im Betrage von 144 000 Mark zu streichen und auf andere Positionen zu verteilen, wird abgelehnt. Ein Antrag Dr. Werner, die Regierung zu ersuchen, in Verhandlung mit der christlichen Caritas zu prüfen, inwiefern die Aufgaben der K r e i s f ü r so r g e- rinnen von christlichen Schwestern übernommen werden können, wird mit Stimmengleichheit eben- falls abgelehnt. Das Kapitel wird angenommen, gleichfalls Kapital 52 (Kunststraßen und Straßen - Verwaltung) und ein Anttag Büchner-Reiber hier­zu, die Tagegelder auf 10 000 Mark herabzu­setzen.

Ferner werden angenommen Kapitel 63 (Fort­bildungskurse für Lehrer an Volks- und höheren Schulen) sowie Kapitel 64 (Jugendpflege). Zu Sa- pitel 70 (Landesmuseum) liegt ein Antrag Birn­baum-Scholz vor wegen Einstufung des Haus­verwalters in Gruppe 5 und der Amtsober­gehilfen in Gruppe 4; ferner soll die Gleichstellung des Restaurators mit dem Präparator geprüft werden. Die Anträge werden gegen vier Stimmen angenommen. Ein Anttag Heinstadt ersucht die Regierung, die Frage zu prüfen, ob die Steinsamm- lungen des Landesmuseums, der Technischen Hoch­schule und der geologischen Landesanstalt sich nicht vereinigen lassen. Es könnte bann viel an Kosten gespart und Raum im Landesmuseum ge­wonnen werden. Der Antrag wird angenommen: ferner stimmt der Ausschuß einem Antrag Heinstadt zu, die Regierung zu ersuchen, die Direktor- (teile des Landesmuseums mit der Stelle des Lei­ters der Kunst- und historischen Sammlungen zu verbinden. Außerdem ist beantragt, die Stelle eines Hilfsarbeiters zu streichen. Der Antrag wird der Re­gierung als Material überwiesen. Das Kapitel wird genehmigt, gleichfalls Kapitel 71 (Förderung der Landesgef'chichte) und Kapitel 74 (Denkmalpflege). In der nächsten Sitzung soll über das Landestheater beraten werden.

Kleine politische Nachrichten.

Der deutsche KreuzerB e r I i n" ist von Argen­tinien kommend in Montevideo, der Hauptstadt Uruguays, eingetroffen und von der Bevölkerung sehr freundlich empfangen worden. Zwei Mann der Besatzung des Kreuzers haben im Hafen einen Mann vom Tode des Ertrinkens gerettet.

Der Direttor derGermania", des Ber­liner Zentrumsorgans. Karl Müller, erster stellvertretender Vorsitzender des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, eine der führenden Persönlichkeiten des deutschen Zei- I lungswefens, ist im Alter von 63 Jahren am I Herzschlag verschieden. Der Aeichsranz- l l e r und der Reichsminister des Auswärttgen

sowie der Leiter der Presseabteilung der Reichs­regierung haben an die Witwe des Verstorbenen bzw. an den Verein deutscher Zeitungsverleger herzliche Deileidskundgebungen gerichtet.

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Der Führer des schlesischen Landbundes. Freiherr v. R i ch t h c> f e n - B o g u s l a w i h, der dem Reichstag als Vertreter der Deatschnatio- nalen Volkspartei angehört, hat seinMandat niedergelegt. Der Rachfolger Richthofens auf der deutfchnationalen' Reichstagsliste ist der Schweidnitzer Staatsanwaltschastsrat Dr. Schaeffer.

Die Provinz Sachsen schließt das lausende Wirtschaftsjahr mit einem Uober schuß von über 3 Millionen Mark ab.

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Infolge politischer Unstimmigkeiten mit den soszistischen otubenten legten der Rektor der N n i v e r s i t ät Florenz und mehrere Professo­ren ihre Aemter nieder. Man nimmt an, daß noch verschiedene andere Hochschulprofessoren ihrem Bei­spiel folgen werden, da auch an anderen Universi­täten scharfe Gegensätze zwischen der Professoren­schaft und den faszistischen Studentengruppen be­stehen.

Kunst und Wissenschaft.

Line Arbeitsgemeinschaft auslanddeutscher Studierenden.

Im Hause des Auslanddeutschtums in Stuttgart versammelten sich Vertreter der an den badischen und württembergischen Hochschulen studierenden Auslanddeutschen zur Gründung einer Arbeits­gemeinschaft auslanddeutscher Studierender an den Hochschulen Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Tü­bingen, Stuttgart und Hohenheim. Die Arbeits­gemeinschaft sieht ihre eigentliche Aufgabe in der Besprechung und Klärung allgemeiner, kultureller und wirtschaftlicher 3cut|d)tumsf ragen; zu diesem Zwecke sollen örllich wechselnde Schulungswochen veranstaltet werden.

Französische Gelehrte in Frankfurt.

Am Montag wird in Frankfurt a. M. im Forschungsinstitut für Kulturmor­phologie (Museum für Völkerkunde) Prof. Dr. Leevy-Brühl von der Sorbonne über ..Zeit und Raum in der Vorstellung des Primi- ttven" und Prof. Dr. Rivet vom Institut d'Anchropologie überDen Arsprung des ameri­kanischen Menschen" (mit Lichtbildern) sprechen. Die Einführung der ihm befreundeten Fach- genossen erfolgt durch Geheimrat Frobenius.

Aus aller Well.

Eine grauenhafte Mordtat.

Eine grauenhafte Mordtat ereignete sich auf deut Gute des Landwirtes Hermann PellvieS in Has selb eck bei Kettwig (Rld.). D« dort be­schäftigte 19jährige Knecht überfiel plötz­lich die Frau des Besitzers, als sie mit dem Melken einer Kuh beschäfttgt war. Er schlug wiederholt auf sie ein und ließ sie stark blutend bewußtlos liegen. Darauf eilte er in die Woh­nung ergriff die vierjährige Tochter und rich­tete sie ebenfalls mit einer Mistgabel bestialisch zu. Dann warf er das Kind die Kellertreppe hin­unter und stürzte sich auf den 14jährigen Sohn. Auch diesen verletzte er sehr schwer. Der Junge hatte aber noch soviel Kraft, dcch er entfliehen und um Hilfe rufen konnte. Als die Rachbarfchaft herbeieilte, flüchtete der Tater. Die Frau wurde in schwer verletztem Zustande im Stall gefunden und ins Krankenhaus geschafft. Das vierjährige Kind ist tot. Den Sohn hofft man am Leben zu erhalten. Die Tat konnte unbemerkt geschehen, weil der Besitzer und die beiden älteren Söhne außerhalb weilten.

Der Täter hat sich am Donnerstag abend freiwillig der Polizei in Heiligenhaus gestellt. Aebsr das Mottv der Tat verlautet noch nichts Bestimmtes. Der Täter ist Sohn achtbarer El­tern und hat die Schule bis Obertertia besucht. Der Arbeitgeber uni> die Rachbarn stellen dem seit einem halben Jahr auf dem Gut beschäftigten Eleven ein gutes Leumundszeugnis aus. Ob Geistesgestörtheit vorliegt, kann erst die Unter­suchung ergeben.

Tödlicher Anfall.

In Aschaffenburg fiel ein Arbeiter der Zellstoffabrik Stockstabt in eine Bütte mit Lauge und konnte nur totherausgezvgen werden. Ein Ingenieur, der den Leichnam her­auszog, erlitt gefährliche Verletzungen in den Augen. Der tödlich Verunglückte ist Vater von sieben Kindern, von denen drei verheiratet sind.

($inPlatz der Republik" in Berlin.

In der Stadtverordnetenversammlung ergab die Abstimmung über den Antrag der Sozial­demokraten, den Königsplatz in Platz der Republik umzuwandeln, 122 Stimmen für und 81 Stimmen gegen den Antrag. Die Ent­scheidung, ob die Ambenennung erfolgt, liegt nun­mehr beim Magistrat.

Schwerer Schneesturm in Amerika.

Seit Mittwoch abend tobt an der ganzen atlan­tischen Küste Amerikas von Georgien bis Maine ein schwerer orkanartiger Schneesturm. In Neuyork sind drei Personen dem Sturme zum Opfer gefallen. Der Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr erleidet schwere Störungen.

Hunde in einer Schafherde.

Hunde brachen während der Nacht in den Schaf- ftall eines württembergischen Schäfers ein, der den Winter über seine Herde in den Gemarkungen von Winnweiler (nördl. Pfalz) weiden ließ. Die Hunde richteten ein schreckliches Unglück an. 10 Schafe wurden von ihnen t o t g e b l f f e n und 121 Schafe, die sich aus Angst zusammengcdrängt hatten, er­litten den Erstickungstod. Der entstandene Schaden beträgt ca. 5000 Mark.

Wettervoraussage.

Rachts leichter Frost. Morgennebel, sonst meist wolkig, unerhebliche Riederschläge (teil­weise Schnee). , , .

In Rordeuropa ist eine Verstärkung des Hochdruckgebietes eingetreten, das feinen Ein­fluß auch östlich und südlich ausgedehnt hat, so daß die Frostgrenze heute morgen durch Ostdeutschland verläuft. Gleichzeitig ist über den britischen Inseln wieder starker Druckfall cm- getreten. Das Vordringen einzelner Rindbildiia- gen auf dem Kontinent ist noch zu erwarten, jedoch dürsten die Temperaturen zunächst fallen und feine stärkeren Riederschläge eintreten.

dlevermögensrechtlicheAusemmder- fetzung zwischen den Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern

Von

Landgerichtsdirektor Dr. ^Wunderlich- Leipzig,

In den letzten Monaten ist ganz plötzlich ein Thema in den Mittelpunkt der öffentlichen Erörte­rungen getreten, über das man bisher nicht allzuviel Wotte verloren hatte: Die vermögensrechtliche Aus­einandersetzung zwischen den Ländern und den ehe­maligen Herrscherhäusern. Einzelne Urteile höchster Gerichte, die in letzter Zeit in Prozessen zwischen Landern und Fürsten ergangen waren, erregten Be­fremden, neuerhobene Klagen von Fürsten gegen Länder verletzten das Empfinden weiter Volksschich­ten, und der Vergleich, der zwischen der Preußischen Regierung und dem Hohenzollernhaufe vorläufig abgeschlossen war, stieß mit seinen hohen Ziffern alle diejenigen vor den Kopf, die nicht in der Lage waren, diese schwierige und weitschütztmc Materie in ihren Einzelheiten nachzuprüfen. Da diese Ereig­nisse außerdem mit einer außerordentlich schweren Wirtschaftskrisis zusammentrafen, die Not und Elend in der deutschen Bevölkerung auslöste, so ist die Er­regung, die das Thema in weiten Kreisen verur­sachte, zum mindesten erklärlich.

Ein Niederschlag dieser Stimmung waren die beiden Jnitiatiogesetzentwürfe, die Ende November 1925 im Reichstage eingingen, der d e - mokratische, der die Länder ermächtigen will, die Auseinandersetzungsfrage und die >Entschädi- gungsfrage durch Lande sgesetz unter Aus­schluß des Rechtsweges zu regeln, und der kommunistische, der die vormals regierenden Fürstenhäuser zugunsten von Kriegsbeschädigten, Kriegerhinterbliebenen, Sozial- und Kleinrentnern ohne Entschädigung enteignen will.

Daß der letztere Weg, die reftloje Entrechtung einer Gruppe von Staatsbürgern, für das deutsche 'Bürgertum undiskutierbar ist, bedarf keiner langen Darlegung. Wenn hierzu kommunistische und auch sozialistische Zeitungen immer wieder ausfüh. ren, daß die deutschen Fürsten in der November­revolution von 1918 viel zu glimpflich roeggefom- men seien, daß zu anderen Zeiten andere Revolu­tionen ganz anders vorgegangen seien, und daß dieses Kapitel deshalb bei uns noch nachgeholt wer­den müsse, so steht dem entgegen, daß die Revolution vom Winter 18/19 eben durch die Weimarer Verfassung abgeschlossen worden ist, und daß in einem Rechtsstaate, dessen Verfassung im Ar­tikel 153 das Eigentum gewährleistet, eine Teilrevo­lution kalten Blutes nicht durchgeführt werden kann.

Aber auch der demokratische Anttag ist unannehmbar. Wie der deutschoolksparteiliche Sprecher in der 1. Lesung, der Abg. Kahl, mit Recht und überzeugend ausgeführt hat, kann man in dieser strittigen Frage nicht die eine Par­te i zum Richter einsetzen: das einzelne Land aber, das nach dem demokratischen Anträge-die Materie im Wege der Gesetzgebung regeln soll, ist in dieser Auseinanderfetzungsfrage Partei. In der­selben Rede hat aber Geheimrat Kahl auch schon die Lösung, die angestrebt werden muß, angedeutet: nur ein unabhängiges Reichssonderge- r i d) t wird dieses unerquickliche Kapitel befriedigend bereinigen können.

Die Derrnögensauseinandersetzung zwischen Land und Fürst ist ein Rechtsgebiet besonderer Art, das bisher-begreiflicherweise noch keine gesetzliche Rege­lung gefunden hat. Es ausschließlich nach privat- rechtlichen Grundsätzen behandeln zu wollen, stößt auf große Schwierigkeiten, weil zweifellos öffentliches Recht in weitem Umfange mit hineinspielt. Die bisher angerufenen Gerichte konn­ten aber lediglich die privatrechtlichen Normen, auf die sich auch beide Parteien mehr oder weniger be­riefen, anwenden; ihnen kann daraus wahrlich kein Vorwurf gemacht werden. Wie so oft, trifft nicht die Rechtsprechung, sondern die Gesetzgebung die Schuld. Inwieweit öffentliches Recht mit in Frage kommt, lehrt folgende Erwägung: Die Fürsten haben in Zeiten des absoluten Staates, als nach der damaligen allgemeinen Rechtsauffassung die Be­griffe Fürst und ©tat zufammenfielen was der französische König Ludwig XIV. in dem prägnanten Satz: I'stat cesl moi zusammenfaßte vielfach auf Gkund des Völker- ober Staats- rechts Eigentum erworben, was nach den Anschauungen des konftitutionalen oder des moder­nen Rechtsstaates dem Staate, nicht dem Für- ft e n als Privatrechtsperson, zukam. So­lange die Fürsten noch Inhaber her Staatsgewalt waren, führte dieser Zustand zu keinerlei Unzu­träglichkeiten, weil ihr Besitz gleichzeitig dem Staate zugute kam, weil er in weitem Umfange der Allge­meinheit zugänglich gemacht wurde (Theater- Mu­seen, Sammlungen usw.), und weil er gleichzeitig die Ansprüche der Fürsten auf eine Zivilliste herabsetzte. Dagegen müssen notgedrungen Unbilligkeiten ent­stehen, wenn die Fürsten nach der wtaatsumwäl- zung, wo sie nunmehr nicht mehr den Staat ver­körpern, den bisherigen Besitz zu unbeschränktem Privateigentum erhalten sollen. Nunmehr muß ein Teil ihres unbestrittenen Eigentums auf den Staat übergehen. Das erfordert Recht und Billigkeit.

Und darin liegt meines Erachtens das Wesen des Auseinandersetzungsanspruchs begründet: im Inter­esse des Staates und der Allgemeinheit, die bisher die Fürsten repräsentierten, müssen Vermögens­stücke, die die Fürsten im wesentlichen nur auf Grund ihrer Staatsgewalt erworben hatten, nunmehr auf den Staat überführt werden. Es ist-sehr wertvoll, daß der Rechtsvertreter eines deutschen, des mecklenburgischen Fürstenhauses, Rechtsanwalt Dr. Friedmann in Berlin, diesen Standpunkt teilt. Er erkennt in einem dem Rechts- ausschusie des Reichstages cingereichten Gutachten den Anspruch des Staates an,in einer öffentlich- rechtlichen Auseinandersetzung das Fürste nver- mögen als Einheit vom Staatsoer mögen zu sondern, wobei der Staat die Billigkeitsforde- rimg erhebt, das Fürftenvermögen insoweit behal­ten oder sich aneignen zu können, als bei der ver­änderten staatsrechtlichen oder öffentlichen Stellung der Fürstenhäuser eine Minderung des Fürstenver­mögens und entsprechende Belassung beim Staate oder Ueberlassung an den Staat angemessen er­scheint."

Diese Ueberzeugung, daß cs sich hier um ein materielles Recht besonderer Art handele, und daß es gut sei, hierfür auch von Reichs wegen einen b e - sonderen Gerichtshof einzusetzcn, hat sich in den Kreisen der Mittelparteien des Reichstages immer wieder ausgebreitet, und als sich darauf im Januar 26 Vertreter des Zentrums, der Deutschen Volksportei, der Demokratischen Partei, der Wirt- jchofttichen Vereinigung und der Bayerischen Vvlkspanei unter Vorsitz des 'Abg. Schulte (Z.) ,i vertraulichen Besprechungen zusammenfanden, zeigte sich bald in den Grundlinien eine weitgehende