Ausgabe 
5.2.1926
 
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Nr. 30 Erster Blatt

116. Jahrgang

Zreitag, 5. Sebruar 1926

Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags.

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Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

Monats-Bezugspreis: 2 Reichsmark und 20 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Nichter­scheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt. Fernsprechanschlüsse.- Schriftleitung 112, Der« lag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Stehen.

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Eichener Anzeiger

Generaf-Anzetger für Oberhessen

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Thefredakteui:

Dr. Friedr Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil 5ans Füstel, sämtlich in Gießen.

Die tschechoslowakische Sprachenverordnung

(Kin neues Mittel zur Beseitigung der deutschen Spruche.

präg, 5. Febr. (TU.) Gestern wurde die Ver­ordnung zum Sprachengeseh veröffentlicht. Sie regelt den Sprachgebrauch für eine Reihe von Mi­nisterien, Staats- und Kommunalbehörden und be­deutet einen weiteren Schritt zur vollständi­gen Tschechifierung des öffentlichen Lebens und zur Festlegung der tschechischen Sprache nicht nur als Staats-, sondern auch als Verkehrssprache. Sämtliche Staatsbehörden haben ihre Amtshandlungen grundsätzlich in der tschechischen Sprache vorzunehmen. Eingaben an die Behörden müssen zurückgewiesen werden, wenn sie in einer Minderheitssprache eingebracht werden. Erledigt werden sie nur in der Staats­sprache. Ausgenommen hiervon sind nur die Eingaben an die Steuerbehörden. Vor Gericht ist nur in der Staatssprache zu verhandeln. Sine ab­weichende Regelung ist nur für solche Bezirke ge­troffen, in denen die nationale Minderheit 20 Pro­zent der Bevölkerung ausmacht. Staatsbeamte können in Zukunft nur Personen werden, die die Staatssprache vollständig beherr­schen. Das gilt auch für die Geschworenen. Somit können auch in deutschen Bezirken nur Tschechen zu diesem Amt berufen werden.

Das Erscheinen der Verordnungen ruft in der gesamten deutschen Bevölkerung des Staates größte Erregung hervor. Die drakonischen Bestimmun­gen, die vielfach über das Gesetz hinausgehen, bieten eine bequeme Handhabe zur fast völligen Ent­fernung der wenigen noch übrig gebliebenen deut­schen Staatsangestellkcn. Auch die letzten Reste der deutschen Gemeindeautonomie werden abgebaut. Abgesehen von den gemischt-sprachlichen Gebieten hat die tschechische Sprache überall aus- schließlich Geltung, und auch in den gemischt-sprach­lichen Bezirken genießt sie große Vorrechte. Ganze Gemeinden, in deren Rat auch nur ein einziger tschechischer Vertreter sitzt, müssen sich zum Gebrauch der tschechischen Sprache verstehen, während im umgekehrten Fall die deutsche Sprache keine Rechte hat. Die Verordnungen sehen auch in den Han­dels- und Gewerbekammern und anderen öffentlichen Korporationen absolute Vorrechte der tschechischen Sprache gegenüber der deutschen fest. Deutschlands Vertretung in Genf Eine Unterredung Briands mit dem britischen Botschafter.

Paris, 4. Febr. (Havas.) Ministerpräsident D r i a n d hat heute vormittag den englischen Botschafter Lord Crewe empfangen. Gegen­stand der Verhandlungen war der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, dessen Zu­lassungsantrag in Genf man unverzüglich er­wartet. Der Eintritt Deutschlands in den Völker­bund würde zweifelsohne die Aenderung in der Besetzung der ständigen Verwal­tungsorgane des Völkerbundes zur Folge haben. Deutschland wünsche den Posten des zwei­ten Generalsekretärs, und wenn dieser ihm zugesprochen werde, beabsichtige es, ihn dem Grasen Drockd orff-Rantzau anzuver­trauen. Veichsaußenmin ister Stresemann würde selbst Deutschlands Delegierter beimVölker- bund werden und sich durch Gras Bernstorff vertreten lassen. (Die Gewähr für die Richtigkeit dieser Meldung muß in vollem Umfang der Havasagentur überlassen bleiben. D. Red.)

Freiheit der Lust!

Der Auswärtige Ausschuß zur den Luftsuhrtverhaudlungeu.

Berlin, 4. Febr. (TU.) Im Auswärtigen Aus­schuß des Reichstags wurde unter Vorsitz des Abg. Hergt (Dn.) zunächst die Frage des Luftverkehrs behandelt. Nach längerer Aussprache wurde folgende Entschließung mit allen gegen eine Stimme angenommen:

Der Auswärtige Ausschuß hat die Mittei­lungen des Herrn Reichsverkehrsminifters zur Kenntnis genommen und spricht den Wunsch aus, daß bei den Pariser Verhandlungen die weit über die Bestimmungen des Versailler Ver­trags hinausgehenden Beschränkungen der deutschen Luftfahrt beseitigt werden. Die Gunst der geographischen Lage, ebenso wie die für uns sprechenden Bestimmungen des Völker­rechts geben uns die Möglichkeit, sowohl für die wirtfchaftliche als auch für die sportliche und wissenschaftliche Luftfahrt volle Freiheit zu erlangen. Der Auswärtige Ausschuß ersucht die Regierung, die Verhandlungen in diesem Sinne zu führen."

Es folgte eine umfangreiche Diskussion über das Minderheitsrecht und die damit zusammen­hängenden Schiedsgerichtsverträge, wo­bei es jedoch zu Beschlüssen des Ausschusses nicht kam.

Dr. Seipels Berliner Besuch.

Berlin, 4. Febr. !WD.) Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Dr. Seipel wurde heute vom Reichsminister Dr. Stresemann empfangen. Mittags gab der österreichichse Ge­sandte Dr. Frank zu Ehren Dr. Seipels ein Frühstück. Der Einladung dgzu hatten der Reichskanzler, die Reichsminister Dr. Stre­semann, St in gl, Haß linde, Dr. Marx, weiter der ehemalige preußische Ministerpräsident Stegerwald, der preußische Wohlfahrtsmi­nister Hirt sies er, ferner der apostolische Run-

Der Konflikt bei der Reichsbahn.

Manche früher so eifrigen und unbedingten Hänger des Dawesplanes müssen nun sehen und erleben, daß dec Dawesplan auch für Deutschland eine andere Ordnung bedeutet. Der Konflikt mit der Reichsbahn zeigt oör allem, daß in der Berkehrs- wlitik nicht mehr die wirtschaftlichen und sozialen Interessen des deutschen Volkes den Ausschlag geben. Die Reichsbahn hat es nbgelehnt, sich dem Schiedsspruch des Schlichters zu unter­werfen. Es läßt sich nicht sagen, ob sie mit ihrer Auffassung beim Reichsbahngericht durchdringen wird. Aus dem Reichsbayngefetz lassen sich Bestim­mungen für und wider ausführen, ein Beweis da- ür, wie oberflächlich diesGesetz" seinerzeit aus­gearbeitet, beraten und beschlossen worden ist.

Die Reichsbahn beruft sich auf ihre Finanz­lage, also darauf, daß sie sich in erster Linie für berufen hält, die finanziellen Ansprüche auf Grund des Dawesplanes sicherzu- tellen. Weder für Tarifsenkungen noch für Lohn­erhöhungen ist die Reichsbahn zu haben. Wenn sie ich zu Tarifsenkungen entschlösse, würden die Lohn­erhöhungen überflüssig sein. Die Reichsbahn be­gründet ihre Tarifpolitik damit, daß die Preise für alle Materialien gestiegen seien, während sie auf der anderen Seite die Belastungen aus dem Dawes­plan herauswirtfchaften müsse. Diese betragen für das zweite Dawesjahr nahezu 700 Millionen^Mark, eine Summe, die die L e i st u n g s - und Trag­fähigkeit der Reichsbahn weit über- steigt. Die Materialpreise lassen sich nicht senken, wenn die Reichsbahn ihre Tarife aufrecht erhält. Von dieser Seite her ist also keine Abhilfe möglich. Es ist sogar wahrscheinlich, daß die finanzielle Lage der Reichsbahn weiter verschärft wird.

Um die Summen für die Obligationszinsen usw. aufzubringen, unterläßt die Reichsbahn, den Wa­gen- und Lokomotivpark der Reichsbahn zu er­gänzen. Das wäre aber um so notwendiger, als den« Park noch sehr viel alte Wagen und Lokomo­tiven angehören, die schon lange hätten ersetzt wer­den müssen. England, dessen Eisenbahnnetz um ein Drittel geringer ist als das deutsche, verfügt über ebensoviel Güterwagen und Lokomotiven als Deutschland. Das Reichsbahngeseh läßt immerhin die Möglichkeit offen, daß die Reichsregierung eine Senkung der Tarife fordert, wenn dies im volkswirtschaftlichen Interesse liegt. Allerdings bedeutet das nicht, daß die Reichsbahn- Verwaltung die Forderung erfüllt. Sie selbst ist es ja auch nicht, die die letzte Entscheidung zu treffen hat. Diese liegt beim Eisenbahnkommissar, für den der Dawesplan das oberste Gesetz ist. Aber den Versuch muß die Reichsregierung machen, die eisernen Klammern, die die Reichsbahn umschlie­ßen, zu lockern. Die Wirtschaftskrise wäre weniger scharf, die Arbeitslosigkeit weniger groß, wenn die Reichsbahn ihre volks- und verkehrspolitische Auf­gabe nur für die deutsche Wirtschaft erfüllen würde. Die Verteidigung Oesers Der Standpunkt der Gencraldirektion der Reichsbahngesellschaft.

Berlin, 4. Febr. (WB.) Anläßlich der gestri­gen Vorwürfe des Haushaltsausschusses gegen die Reichsbahngesellschäft gewährte Generaldirektor Dr. O e f e r einem Vertreter des WTB. ein Interview, in dem er u. a. folgende Aufschlüsse gab:

Im Reichstage und in den Ausschüssen des Reichstags wurde der Vorwurf erhoben, daß die ominösen Bestimmungen des Reichsbahngesetzes nicht von Ausländern, sondern von den deutschen Vertretern in das Gesetz hineingearbeitet worden seien", und daß weiterdie Reichsbahnverwaltung bemüht sei, das Reichsbahngesetz möglichst zu U n - gunsten des Reichs und zum Vorteil der leitenden Personen auszulegen". Das ist eine unerhörte Beschuldigung, die beinahe ehren­rührig ist. Man vergißt zu leicht, wie die Verhält­nisse bei der Dawesgesetzgebung legen. Das Dawes- gutadjten über die Reichsbahn, das als Grundlage für das Reichsbahngesetz zu gelten hatte, barg die Gefahr einer wirklichen Internationalisierung der Reichsbahn in sich. Ich stelle ausdrücklich fest, daß es

dem Geschick und der wahrhaft deutschen Einstellung I der deutschen Unterhändler (Reichsbahnoertreter und | Reichsvertreter zu verdanken ist, wenn uns die Deutsche Reichsbahn erhalten geblieben ist, in der dem Deutschen Reich im Gegensatz zum Dawesgut- achten das Eigentum sichergestellt ist und die deutsche Mehrheit des Verwal­tungsrates durchgesetzt wurde.

Ich betone, daß keine Bestimmung des Ge« sehes ohne Zustimmung der Reichsregierung entstanden ist. Dieses Reichsbahngeseh wurde dann von einer Zweidrittelmehrheit des Deutschen Reichstages angenommen. . Die deutsche Reichsbahn ist damit verpflichtet, das Gesetz zu befolgen.

Von irgendeiner Auslegung des Gesetzes zu­ungunsten des Reiches kann nirgends die Rede sein. Der oberste Grundsatz für die Reichsbahn muh nach wir vor sein, ihren finanziellen Lasten gerecht zu werden. Die finanziellen Lasten bestimmen maßgebend die Tarif- und Personalpolitik. Ich bemühe mich dau­ernd, alle irgendwie strittigen Fragen mit der Aufsichtsinstanz, dem Reichsverkehrsminister, auf gütlichem Wege ins reine zu bringen. Es gibt naturgemäß Fragen prinzipieller Ratur, wobei dies nicht möglich scheint. Eine solche Frage ist auch die der Leistungszulagen. Diese umstrittenen Leistungszulagen, die 1925 in einer Höhe von 20 Millionen verausgabt wurden und etwa in Höhe von 22 Millionen für 1926 Vori­gesehen sind, machen etwa 2 Prozent der über eine Milliarde betragenden B e a m t e n b e s o l- düng aus. Sie sind in dem Gesetz ausdrücklich vorgesehen. 2a, das Gesetz sieht eine Summe von über 50 Millionen Mark im Jahre vor, die jedoch aus finanziellen Gründen nicht veraus­gabt werden kann. Die Leistungszulagen wirken nach dem Urteil aller sachkundigen Stellen außer­ordentlich gut und fördern die Wirtschaftlich­keit der Reichsbahn. Es besteht durch sie die Möglichkeit, daß das Personal besonders aus­gezeichnete Leistungen vollbringt und bilden e'neri An reiz für d i e Tüchtigen.

Die Angriffe gegen die bessere Bezahlung der kettenden Beamten

berücksichttgen nicht bic veränderte Lage dieser Beamten. Zunächst sin die Gerüchte über die jetzige Höhe der Gehälter maßlos übertrieben. Cs handelt sich etwa um 100 leitende Beamte bei einer Gesamtzahl von 3200 oberen Beamten und 329 000 Beamten insgesamt. Die Verantwor­tung dieser wenigen herausgehobenen Beamten ist gegenüber dem früheren Reichsbetrieb unver­hältnismäßig gestiegen. Das Verbleiben in ihrer Stellung ist mehr als in anderen Stellen abhängig von bem Erfolg ihrer Tätigkeit. Ich darf mir versagen, näher auf die Aeußerungen über Verschwendungssucht der Verwaltung einzu­gehen. Es ist mir kaum eine Klage bekannt, die sich bei näherer Rachforschung als haltbar er­wiesen hätte.

Daß eine gewisse Repräsentationspflicht auch im Interesse der Deutschen Reichsbahngesellschaft notwendig ist, wird niemand bestreiten. Sie tut darin vielleicht weniger als manche andere Stelle.

Es ist ein scharfer Vorwurf, wenn behauptet wird, daß die Reichsbahn gewinnbringende Einrichtungen an Privatgesellschaften abstvhe und dadurch das Reich schädig:.

Ein solcher Vorwurf ist mir unverständlich. Ich weih nichts von einer Verminderung des Reichs- bahnvermögens. Das Recht der Reichsregierung zur Rachprüfung der Bilanzgewinn- und Der- lustrechnung der Gesellschaft ist durch Gesetz ge­nau festgelegt. Die Reichsbahn wird selbstver­ständlich im Rahmen dieses Gesetzes alles tun, um eine Rachprüfung zu ermöglichen und zu erleichtern. Es wurde weiterhin die Anru­fung des Reichsbahngerichts in dem bekannten Lohnkonflikt erörtert. Zur Genüge an» erlannt ist ja wohl die gespannte finanzielle Lage der Reichsbahn, die ihr keine Mehraus-

tius Msgr. Pacelli und Weihbischof D. Deit- mer Folge geleistet; von Parlamentariern: Aeichstagspräsident L ö b e, Dr. Porsch, Prälat Dr. Schreiber, Domkapitular Leicht, Pro­fessor Dr. H o e tz s ch und Dr. Mittelmann. 2m Laufe des Rachmittags stattete Dr. Seipel dem Reichskanzler Dr. Luther einen längeren Besuch ab.

Einem Mitarbeiter derGermania" gegen­über erklärte Dr. Seipel über das Verhältnis der österreichischen Christlich^-Sozialen zu dem deutschen Zentrum, daß er gegen eine Internatio­nale der katholischen Parteien sei. Er könne sich die Polittk und die politische Partei nicht vom Staate getrennt denken. Er fei verwundert, seine Reise nach Berlin als eine Anschluhdemvn- stration gedeutet zu sehen. Alle Freunde einer wirklichen Annäherung zwischen Deutschland und Oesterreich sollten möglichst wenig Auf­sehen mach en, wenn irgendein Schritt erfolge, der einer innerlichen Annäherung förderlich sei. Demonstrattonspolitik halte er für keine gute Politik.

Preutzischer Landtag.

Berlin, 4. Febr. Die heute auf der Tages­ordnung stehende Beratung der Städteord­nung wurde durch Abstimmungen unterbrochen. 2n namentlicher Abstimmung wurde mit 186 gegen 137 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen beschlossen, die Strafverfolgung des Abg.

Kollermann (Komm.) wegen Gottesläste­rung zu gestatten. Das Ergebnis dieser Ab- sttmmung gab zu lebhaften Kundgebungen der Linken Anlaß. Rufe wiePfafsengesindel" und Fememörder" ertönten auf den Bänken der Lin­ken Der Strafverfolgung des Abg. L a d e m a n n (Komm.) wegen Beleidigung der Kirche wurde gegen die Linke ebenfalls zugestimmt. Der völ­kische Abg. Daenicke, der hieraus in der fort­gesetzten Debatte über die Städteordnung zum Wort kam, wurde durch die anhaltende Erregung der Linken über den Ausgang der Absttrnmungen fortwährend unterbrochen. In der Cinzelberatung wurde besonders die (Singe meinb u n g ß - frage besprochen. Beim § 17 vertagte das Hauß die weitere Einzelberatung auf Freitag.

Hessen-nassauischer ProvinziaLlandtag.

Kassel, 3. Febr. (Wolff.) Der Provinz- lanbtag der Provinz Hessen-Rassau trat beute vormittag zu einer kurzen Sitzung zusammen. Die Wahlen zum Staatsrat hatten folgendes Ergebnis: Gewählt tourben Bürgermeister Gräf- Frankfurt a.M. und Landesrat Hering von der Sozialdemokratischen Partei, Rechtsan­walt Hermann Rumpf- Frankfurt a. M und Landeshauptmann von Gehren - Kassel als Vertreter der Deutschnationalen bzw. der Deut­schen Volkspartei, und Oberbürgermeister Dr. Antoni- Fulda als Vertreter des Zentrums.

gaben gestattet, ohne daß entsprechende Deckung dieser Ausgaben vorßandeii ist. Es ist unmög­lich, die Sacharisgaben weiter zu drosseln. Cs wurden der Reichsbahn im Lause des letzten Geschäftsjahres neue Personalausgaben durch Schiedsspruch uiib Reichstagsbeschluh (insgesamt 280 Mill.) auserlegt. 'Dadurch ist die Balancierung des Haushalts erschwert. Es ist deshalb notwendig, endlich eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob diirch die Derbindlichkeitserllräung des Schiedsspruchs, ohne Rücksicht ob Deckung vor­handen ist, weitere P er s o n a l la st e n der Reichsbahn ausgepackt werden können. Der letzte Streitfall "wurde deshalb zum Anlaß genom­men, um diese

prinzipielle Rechtsfrage auszutragen. Der jetzige Moment scheint des­wegen geeignet, weil es sich um eine nicht zu hohe Lohnaufbesserung handelt, sodaß bei einer Verzögerung der Auszahlung durch den Rechts­streit das Personal nicht allzu sehr leidet. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß das Reichs­bahngericht für diese Frage zuständig ist. Jedoch wird das Reichsbahngericht selbst zu ent­scheiden haben, ob es zuständig ist und ob der Reichsbahngesellschaft auf diesem arbeitsrecht- lieben Gebiet eine Sonderstellung zukommt. Cs muß doch zulässig sein, bei einer Differenz in der rechtlichen Auffassung das Gericht um Entscheidung anzurufen.

Die Reichsbahn weigerte sich niemals, ihren Arbeitern da zu helfen, wo sie hinter dem Lohn der Industriearbeiter zurückblieben. Auch ohne Rücksicht auf den schwebenden Lohnstreit wird sie den Lohnangleich durchführen. Wie auch der Spruch des Reichsbahngerichts ausfallen mag. ich werde mich stets dafür einsetzen, zu einer Verständigung mit der Arbeiterschaft zu ge­langen. Ich muß aber Verständnis für das finanzielle Können der Reichsbahn voraussehen. Wenn uns der Vorwurf gemacht wird, daß wir für uns eine Sonderstellung verlangen, so wurde uns diese Sonderstellung durch das Reichsbahn- gesetz mit der Auferlegung der Reparationslast zugewiesen.

Die örtlichen Angleichlöhne.

Berlin, 4. Febr. (WTB.) Von der Deut­schen Reichsbahngesellschaft erfährt das WTB.: Der Schiedsspruch vom 29. Dezember 1925 enthält neben der allgemeinen Lohn­erhöhung für die Deutsche Reichsbahngesell- schaft die Verpflichtung, Lohnunterschiede wesentlicher Art gegen die Privatindustrie zu­gunsten der Deichsbahnarbeiter örtlich aus' zugleichen. Zu diesem Angleich hat sich die Deutsche Reichsbahngesellschaft von jeher bereit erklärt. Sie hat auch an dieser Bereitwilligkeit festgehalten, obwohl sie den Schiedsspruch als Ganzes nicht durchführen konnte und zur Anrufung des Reichsbahngerichtes ge­zwungen war. In der Besprechung, die über den örtlichen Angleich mit den Tarifgewerk­schaften stattfand, verlangten diese, daß bei Rachprüfung der Ortslohnzulagen die im Schieds­spruch festgelegten Tariflöhne zugrunde ge­legt werden sollten. Die Deutsche Reichsbahir- gesellschaft konnte dagegen vor Austragung des schweoenden Rechtsstreits folgerichtig als Ver- handlungsgrundlagen nur die jetzt gelten- den Löhne anerkennen. Sie mutete dabei aber den Gewerkschaften keineswegs einen Verzicht auf ihren Rechtsstandpunkt zu. Obwohl somit recht- lich einwandfreie Grundlagen für die Verein­barung der Ortslohnzulagen mit Öen Sarif- gesellschaften gegeben waren, haben diese an ihrer Auffassung festgehalten.

Am unter diesen mehr oder weniger doch rein theoretischen Meinungsverschiedenheiten ine Arbeiter, denen örtliche Lohnerhöhungen zuteil werden sollen, nicht leiden zu lassen, wird die Deutsche Reichsbahngefellschaft nunmehr von sich aus eine Rachprüfung vornehmen und die danach notwendigen Erhöhungen schleunigst an­ordnen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 4. Febr. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des oon dem Rechtsausschuß ein­gebrachten Sperrgesetzes, durch das alle Aus- einanderfetzungsprozesse mit Fürstenhäusern bis zur reichsgesetzlichen Regelung der Abfindungsfrage a u s g.e s e tz t werden sollen. Rach dem Antrag des Ausschusses soll das Gesetz mit dem 30. Juni 1926 wieder außer Kraft treten. Das Sperrgesetz wird ohne Debatte in zweiter und dritter Beratung in der Ausschußfassung gegen die Stimmen der Deutsch- nationalen und Völkischen angenommen.

Präsident Löbe stell: fest, daß die Annahme mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Mehrheit erfolgt ist.

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs über Militärgerichte und militärgerichtliches Verfahren wird die Regierungsvorlage gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Kommu- niften unverändert angenommen. Zu dem gestern angenommenen Militärstrafrecht wird in namentlicher Abftimung mit 216 gegen 125 Stim­men bei vier Stimmenthaltungen ein Zenlrums- antrag angenommen, in dem um einen Gesetzentwurf ersucht wird, nach dem für alle im öffentlichen Dienst stehenden Personen die Herausforderung zum Zwei kam pf ober die Annahme der Herausforderung als Grund der Entlassung ober fristlosen Lösung bes Vertragsoerhältnifses gelten soll.