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WM Msielkms wegen Aufgabe des Ladengeschäfts. A.Welz,Seltersweg 6 Z
Eleganter Damenputz
jetzt Seltersweg 81
Geschäftsverlegung
H. Lehmann, vnh. S. Haas
halte sie die IBaffe nach unten, um ihn nur leicht, vielleicht am Dein, zu treffen. Sie sei aus der Treppe Dr. Seih entgegengelaufen, um eine ernstliche Aussprache herbeizusühren. Seitz habe he dabei am rechten Arm gefaßt und später an der Achsel, um sie zu beruhigen. Plötzlich habe sie ihre zwei Hände frei gehabt und Seitz gestützt. Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß lhre heutige Auslassung in vielen Punkten in Widerspruch stehe zu ihren früheren. Die Angeklagte ertlärt diesen Widerspruch damit, daß sie nicht fähig gewesen sei, damals präzise Angaben zu machen. Hierauf verliest der Vorsitzende zwei Briefe der Angeklagten aus der Haft an ihre Oberin. 3n einem Schreiben heißt es, „baß der unglückliche Ausgang keinem schlechten Motiv entsprang". Der Derteidiger stellt daraus fest, daß der Angeklagten der Revolver aus der Hand gefallen sei und erkundigte sich, ob sie den Revolver nach unten ober nach oben gehalten habe. Sie kann sich ihrer damaligen Handstellung nicht mehr erinnern. Bei einer Zwischenfrage des Staatsanwalts ereignete sich ein heftiger Zusammenstoß zwischen der sehr erregten Angeklagten und dem Staatsanwalt Floret.
Es folgt eine halbstündige Pause, bann beginnt die Vernehmung der Zeugen. Die heute vernommenen Zeugen, zumeist Krankenschwestern, barunier auch die Oberin des. Schwesternhauses und Patienten, sprechen sich über die Angeklagte verhältnismäßig günstig aus. Sie habe immer gut mit den Patienten gestanden und sie, besonders Schwerverwundete und Doppelamputierte, aufopfernd gepflegt. Rur ein einziges Mal sei eine Klage gekommen. Die Angeklagte sei immer sehr impulsiv gewesen. Eine Zeugin bekundet, baß die Flessa gesagt habe, sie sei mit einem Arzt verlobt, könne aber wegen der pekuniären Verhältnisse nicht heiraten. Die Angeklagte bestreitet, das Wort „verlobt" gebraucht zu haben. Die Schwester der Angeklagten, die ebenfalls Krankenschwester ist, hat den Eindruck, daß die Angeklagte sich ihr nicht in allen Punkten anvertraut habe. Andere Zeuginnen heben hervor, daß Seih in feinem guten Rufe gestanden, geringschätzig von den Frauen gesprochen und als Schürzenjäger gegolten habe.
Strafkammer Gießen.
Ein Heilkundiger hatte eine Frau längere Zeit behandelt, die an einer sehr starken Vereiterung eines Fingers erkrankt war. Als aber kein Erfolg eintrat, und der Zustand des Fingers sich verschlimmerte, begab sich die Frau zu einem Arzt, der ihr auf operativem Weg ein Glied des Fingers abnehmen mußte. Die Folge war, daß der Hellkundige wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Anklage gestellt wurde. Durch das Amtsgericht L a u b a ch wurde er zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt. Auf seine Berufung hin wurden nochmals zwei ärztliche Sachverständige vernommen, die übereinstimmend der Ansicht waren, daß die Frau infolge nicht sachgemäßer Behandlung durch den Heilkundigen das Glied Ihres Fingers ein* büßen mußte. Das Gericht sah eine Fahrlässigkeit des Angeklagten für erwiesen an und verwarf die Berufung.
Ebenfalls keinen Erfolg mit seiner Berufung hatte ein Arbeiter, der wegen schwerer Körperverletzung durch das Amtsgericht B ü - Dingen zu 14 Sagen Gefängnis verurteilt worden war. 3n der Verhandlung bestritt er, sich strafbar gemacht zu haben und berief sich auf Rotwehr. Durch die Beweisaufnahme wurde aber das Gegenteil festgestellt. Richt der Ange
klagte war angegriffen worben, vielmehr hatte er seinem auf dem Boden liegenden, wehrlosen Gegner mit einer Kneifzange micberbolt auf den Kops geschlagen. Wit Rücksicht auf das sehr gespannte. auf Mietstreitigkeiten zurückzuführende Verhältnis, bas zwischen der Familie des Angeklagten und der deS Verletzten besteht, billigte das Gericht ihm mildernde Umstände zu. Die von dem Dorderrichter erkannte Gefängnisstrafe von 14 Tagen wurde als angemessene Sühne der Tat angesehen.
Ein junger Mann hatte wegen Betrugs einen Strafbefehl von vier Wochen Gefängnis erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Auf Grund der darauf erfolgten mündlichen Verhandlung hatte das Amtsgericht Gießen auf Die gleiche Strafe erkannt. Auch mit feiner gegen dieses Urteil eingelegten Berufung hatte er feinen Erfolg. Bei einer großen auswärtigen Fleisch- uni> Wurstwarenfabrik hatte er mehrere Zentner Wurst unter Benutzung von Postkarten mit vielverheißendem Firmenaufdruck bestellt und dabei Barzahlung innerhalb acht Tagen versprochen, während hinter allen Angaben nichts Wahres stand. Das Gericht hielt ihn des Betrugs für schuldig und bestätigte daS auf vier Wochen Gefängnis lautende Urteil.
Zwei Gefangene, die sich im Amtsgerichtsgefängnis Friedberg in Untersuchungshaft befanden, hatten dort gemeinsam auszubrechen versucht, waren aber in ihrem Vorhaben gestört worden. Durch das Amtsgericht Friedberg waren sie zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt toorben. Mit ihrer Berufung wollten sie eine Herabsetzung der Strafe bezwecken. Der Erfolg blieb aber versagt, da das Amtsgericht bereits auf die gesetzlich zulässige Mindeststraf« erkannt hatte.
Amtsgericht Wetzlar.
Q Gin Kassenbote aus Wetzlar machte sich dadurch eines groben Vertrauensbruchs schuldig, daß er ihm anvertraute Gelder der städtischen Sparkasse — es waren 167 Mark — unterschlug und für sich verwendete. Mit dem Gelde fuhr er nach Magdeburg und von bä nach Warnemünde, wo er dann von der Polizei verhaftet wurde. Dieferhalb hat er sich wegen Unterschlagung zu verantworten. Der QlngeHagte ist geständig und führt weiter an, daß er abends nach Bureaufchluß das Geld abliefern wollte, ihm aber bedeutet wurde, das Geld bis zum Montag früh zu behalten. Er will dann 60 Mk. verloren haben und in der Bestürzung darüber kopflos geworden und flüchtig gegangen sein. Das Urteil lautete aus 1 Monat Gefängnis, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt gilt.
Einem Arbeiter aus Klein-Altenstädt en ist schwerer Diebstahl zur Last gelegt unter der Beschuldigung, in der Gemarkung Groß- Rechtenbach eine alleinstehende Kirschenhütte erbrochen und den darin befindlichen Ofen gestohlen zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat, gibt aber zu, einmal mit einem anderen zusammen die AL ficht gehabt zu haben, den fraglichen Ofen, den er einmal per Zufall entdeckt hatte, zu entwenden: er will aber von diesem Vorhaben wieder Abstand genommen haben. Da die Verhandlung nicht den Beweis der Täterschaft deS Angeklagten ergab, erfolgte kostenlose Freisprechung.
Zwei Arbeiter aus WaldgirmeS sind wegen Diebstahls und ein weiterer wegen Hehlerei angeklagt. Die beiden ersten Angeklagten hatten einem Arbeiter aus Erda fein Fahrrad, das dieser in der Scheune eines Erdaer Gastwirts untergestellt hatte, gestohlen, während der dritte
Dohren neu gegründet wurden, also die Verbreitung einer guten Sache begrüßenswerte Fortschritte macht. In Erwiderung auf die Begrü- ßung dankte der Regierungsvertreter für .die Einladung und wünschte der Veranstaltung den besten Verlauf. Er bedauerte, daß besondere Umstände im Amt dazu geführt hätten, einen Wechsel des Referenten im Feuerlöschwesen vor- zunehmen, eS habe sich aber für ihn ermöglicht, noch einmal zu dieser Tagung -u kommen, da ihm gerade diese Aufgabe ans Herz gewachsen sei. — Eine Anregung deS Vorsitzenden, einen Besuch der Feuerwehrwoche auf der „Gesolei" zu erleichtern, fand bei der Versammlung lebhaften Widerhall. Viel ist dort zu sehen und hinzu zu lernen. Ober-Reg.-Rat Heß verftchert, sich der Sache anzunehmen.
Die Rechnungsprüfer für 1926/27 werden auf Vorschlag wiedergewählt. Unter .Verschiedenes" teilt der Vorsitzende mit. daß die Ausz e i ch- nung für fünfzehnjährige Dienstzeit fertiggestellt ist und zur Verlechung kommt. Die Dekoration der anwesenden Ausgezeichneten wurde gleich vorgenommen. Branddirektor Braubach danft für die Verleihung und gibt feiner besonderen Freude darüber Ausdruck, Daß Entwurf und Herstellung der Auszeichnung aus hiesigen Kreisen stammten. Die Auszeichnung erhalten 419 aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Kreise Gießen. Die Stiftung selbst ist vom Verband der Freiwilligen Feuerwehren im Kreise Gießen. Der Vorsitzende wünscht, daß diese Auszeichnung ein Bindeglied fein'möge.
Rach Schluß der Tagung begaben sich die Delegierten mit Gästen an die Schule, wo die Jubelwehr mit Geräten Paradeaufstellung genommen hatte. Die Aufstellung war glänzend, und hintersieß bei allen Anwesenden den besten Eindruck. Die nun folgenden Fuß- und Geräteübungen klappten vorzüglich. Einen Brand- angriff, welcher der Wehr nun auf gegeben wurde, führte sie vereint mit der Werkseuerwehr der Duderus'schen Eisenwerke zur vollsten Zufriedenheit aus. Hierbei war erstaunlich, mit welcher Exaktheit alles ausgeftchrt wurde, und in welch kurzer Zeit Wasser das Drandobjekt belegte. So, wie die beiden Wehren sich gezeigt hatten, fiel auch die Kritik aus: hatten sie doch alles auf „Sehr gut“ bestanden. Um hie Gelegenheit nicht ungenützt vorübergehen zu lassen, wurde nach Beendigung der Hebung die Motorspritze des Kreises Gießen von dem Oberkommando alarmiert. Die Ankunft dieses neuangeschafften Löschgerätes erfolgte In ziemlich kurzer Zeit nach dem telephonischen Ruf. Jedoch ließ die Vor- füßrung zu wünschen übrig. Aber eS wird ja nicht immer so fein.
Inzwischen war es so spät geworden, daß die angesehten Zeiten auf dem Progrannn geändert werden mußten. So verzögerte sich Die Ausstellung des Festzuges um rund eine Stunde, aber dann ging alles wie am Schnürche^. Ein imposanter Zug war zu sehen. Durch Beteiligung der vielen Feuerwehrkapellen folgte fast ein Musittrupp hinter dem andern. Sehr angenehm fiel auch hier die neugegründete Lollarer Feuerwehrkapelle auf. Um einen Ansporn zur guten Beteiligung und Haltung im Festzug zu geben, waren vier Anerkennungen in Gestalt von großen silbernen Trinkgefäßen ausgesetzt. Die Träger dieser Anerkennungen sind die Freiwilligen Feuerwehren von Großen-Linden, Hungen, Gr. - Duseck und Heuchelheim. Auf dem Festplah entwickelte sich ein echtes, rechtes Feuerwehrfest. Alles in allem: der Kreisfeuerwehrverband Gießen, sowie die Jubelwehr Lollar können aus diesen Tag mit ganz besonderem Stolz zurückblicken. „Gut Wehr!"
Gerichtsfaal.
Der neue Prozeh Flessa.
WSR. Frankfurt a. M.. 2. Aug. Der mit so großer Spannung erwartete neue Prozeß Flessa nahm heute vormlltag vor dem Lchwurgerichl feinen Anfang. Umfangreiche Absperrungsmaßnahmen waren getroffen worden, um Dem Prozeß einen ungestörten Verlauf zu sichern, und nur die mit Zutrittskarten versehenen Personen fanden Einlaß. Verhandlungsleiter ist Landgerichtsdirektor Ungewitter, als Beisitzer fungieren die Landgerichtsräte Deschauer und Dr. Liebmann. Uitter den sechs ausgelosten Geschworenen befindet sich eine Frau. Die Anklagebehörde wird wieder wie in dem ersten Prozeß von dem Ersten Staatsanwalt Floret vertreten. Die Angeschuldigte wird vom Rechtsanwalt Prof. Dr. Sinzheimer und Fräulein Dr. Anna Schul; verteidigt. Zur Verhandlung sind 63 Zeugen, für den ersten Ver- Handlungstag davon nur 12 geladen. Als Sachverständige sind erschienen: Gerichtsarzt Geheimrat Dr Roth, Universitätsprofessor Dr. R a e ck e, Derichlschemiker Prof. Dr. Popp, Pros. Dr. Friedländer (Freiburg). Prof. Dr. Goldstein, Prof. Dr. Löwenstein (Bonn), Büchsenmacher Bock und als weiterer Schießsachver- ftänbiger Herr Trapper t.
Kurz nach 9 Uhr wurde die Angeklagte Krantenschwestcr Wilhelmine Flessa, in den Saal geführt. Rach Verlesung des EröffnungS- beschlufses wird Die Angeklagte zur Aenßerung aufgeforDert, aber es gelingt Dem Vorsitzenden nur schwer, sie zum Sprechen zu bewegen, und es bedarf häufig Der Zusprache des Verteidigers, um Die Beschuldigte zu einer Erklärung zu veranlassen. Schwester Flessa ist sichtlich gefaßter als im ersten Prozeß. Der Vorsitzende geht auf Die wichtigsten schon bekannten Daten aus ihrem Vorleben ein. Als Die Sprache auf die Beziehungen der Angeklagten zu Dr. Seih kommt, wird Die Oeffent- lichkeit ausgeschlossen.
Rach Wiederherstellung Der Öffentlichkeit kommt Die Sprache auf Den Briefwechsel Der Angeklagten mit Dr. Seih, auf ihre Spaziergänge unD Theaterbesuche. Auf die Frage des Vorsitzenden über das gespannte Verhältnis zu Seih erklärt Die Angeklagte. Daß sie Seih, als er sich über sein Vorhalten gegenüber Damen ausließ, sie ihm gesagt habe: „Wenn mir so etwas passieren würde, würde ich Den Herrn erschießen". Die Angeklagte behauptet weiter, Daß sie nie gedroht habe, aber sie habe ihm einmal geschrieben: „Daß den Menschen auch mal sein Schicksal erreicht, wenn er fortfährt, mich fo zynisch zu behandeln". Der Vorsitzende stellt hierauf einige Fragen an Die Angeklagte, wonach sich Die Drohungen immer gehäuft hätten. Die Angeklagte bestreitet dies und wendet sich gegen Die Behauptung, daß sie hinter einem Baum auf Seih gewartet habe. Den Revolver will sie sich zum Selbstschutz gekauft haben, well sie in ihrer Wohnung in Der Grünenstraße im Parterre nachts bei offenem Fenster geschlafen habe. Auf die Feststellung, Daß sie die Waffe entsichert im Rucksack getragen habe, erklärt die Angeklagte, daß sie das nicht für gefährlich gehalten habe. Bei der weiteren Vernehmung kommt die Angeklagte auf Die Krankenpflege in Der Familie Sch. zu sprechen. Deren Tochter bekanntlich beabsichtigt haben soll, sich mit Dr. Seih zu verheiraten. Sie habe nie innerlich verspürt, Daß Sri. S. ihre Rivalin sei. Eifersucht gegenüber Dem Mädchen habe sie nie beherrscht.
Es wird nun Die Sprache auf Die Tat selbst gebracht. Die Auslassungen Der Angeklagten gehen dahin, Daß sie sich sagte, wenn sie schieße,
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