Ausgabe 
28.11.1932 Frühausgabe
 
Einzelbild herunterladen

Montag, 28. November 1952

182. Jahrgang

nr. 280 Kvübaussabe

GktzmerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vrvck und Verlag: vrühl'sche Univerfitälr-Vuch- und Ztelndruckerel H. Lange in Gießen. Schristleitung und Geschäftsstelle: Schnlltraße 7.

Annahme von Anzeigen für b|e Tagesnummer bis zum* Nachmittag vorher.

Preis für l mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts ]O Reichspsennig: für Re« klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20 , mehr.

Chefredakteure

Dr. Friedr. Wilh. Lange, verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.TKyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein undsürdenAn- zeigenteil i.D.TH.Kümmcl sämtlich in Gießen.

Erscheint täglich, auher Sonntags und Feiertags. Beilagen: Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat >m Bild Die Scholle

Monat,-Bezugspreis:

Mit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illufttierte . 1.80 Zustellgebühr .. -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

Zernfprechanschlüffe unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Gießen.

Postscheckkonto:

Sranlfurt am Main 11686.

AichtangriffSpakt zwischen Frankreich und Sowjet-Anßland.

Ein Gegengewicht gegen den deutsch-russischen Rapallo-Vertrag.

Gefahr für Europa."

Was in Deutschland^seit nun drei Jahren vor sich geht, ist dem Ausland u n o e r st ä n d l i ch. Die inneren Kämpfe, die politischen Umschichtungen, der ganze Gärungszustand sind ihm unheimlich. Es kann die Gründe, die treibenden Kräfte nicht sehen und fürchtet einen Ausgang, der die politische und wirtschaftliche Ordnung Europas unterminieren könnte. Jeder Ausländer, aus welchem Staat Euro- pas er auch kommen mag, äußert sich in diesem Sinne. Nichts erscheint ihm unmöglich, er ist auf alles gefaßt, auf Revolution, Bürgerkrieg, Diktatur, Monarchie, faschistisches oder kommunistisches Regi­ment. Und immer hört man aus allem heraus: dieser wilde Gärungszustand könnte eineG e» fahr für Europa" werden.

Es mag menschlich verständlich sein, daß man im Ausland dieser Gefahr begegnen möchte. In diesem Bestreben lassen sich Amei Methoden erkennen. Die eine ist, dieses so gefährlich erscheinende Volk fest in Fesseln zu halten. Die andere, die Fesseln zu lockern, ihm in ehr Gerechtigkeit wider­fahren zu lassen, und Zusammenarbeit und Ver­ständigung mit ihm zu suchen. Die einen wollen die Isolierung und bewaffnete Bewachung Deutschlands wie man einen Wahnsinnigen und Pestoerdäch- tigen bewacht die anderen eine Hilfe und Ge­sundung, aber unter Vorsichtsmaßnahmen und Be­dingungen, unter Bereityaltung der Waffen und Zwangsjacke.

Bezeichnend ist die Haltung großer Finanzgruppen unter amerikanischer Führung. Sie halten die frem­den Gelder, die in Deutschland investiert worden find, zum großen Teil für verloren. Sie wissen, daß Zinszahlung und Amortisation nur möglich sind, wenn der Jndustrieapparat Deutschlands mit Erfolg angekurbelt ist. Davor jedoch hat man Angst, und so ist man auf eine eigenartige Idee verfallen, der doppeltendeutschen Gefahr" zu be­gegnen. Auf die Idee, Deutschland zu reagrarifieren; und zugleich für die überschüssige Jnduftriebevölke- rung ein Ventil zu öffnen, eine Auswande­rung in größtem Maßstabe. Man glaubt die Vor­bedingungen für diesen Plan günstig in Deutschland angesichts der Siedlungspolitik, die von weiten Kreisen des deutschen Volkes begrüßt und erstrebt wird. Für ebenso stark wird die Lust zum Aus- wandern angesehen, das Ergebnis der Verzweiflung von Millionen Arbeitslosen. Diese Finanzleute denken daran, den Millionenstrom deutscher Arbeiter in u.e Staaten von Südamerika zu lenken. Amerika, England und Frankreich haben Milliarden in Südamerika i n v e ft i e r t, die als verloren gelten können. Mit Hilfe der ausgewanderten deut­schen Arbeiterheere sollen sie gerettet werden. Die kolonisatorische Erschließung und Ausbeutung des südamerikanischen Kontinents sieht man als die große Aufgabe und Chance des nächsten Jahrhun­derts an. Dieser kolonisatorische Feldzug soll, nach den Vätern dieser Idee, natürlich nicht in der Form geschehen, daß die Einzelsiedler angesetzt werden, man will eine neue Form versuchen, eine militärische Form sozusagen. Wie seinerzeit die amerikanischen Trup­pen nach Frankreich geschafft wurden, mit völliger Ausrüstung, mit Verpflegung, Wagenparks, mit montagefertigen Häusern usw., so sollen deutsche Arbeiterdivisionen" in verschiedenen Staaten Süd­amerikas angesetzt werden.

In der letzten Zeit hat man von diesem Projekt nichts mehr gehört, nur in einigen südamerikani- schen Blättern wurde heftig das Für und Wider erwogen. Wir führen diesen Plan an, um zu zei­gen, welches Alpdrücken Deutschland nicht nur den europäischen Mächten, sondern auch Ame­rika verursacht. Derweil entwickelt Frankreich sein System der Sicherheit weiter, um Deutschland mit einem ganzen System von Einfesselungen zu um­geben. Daneben fordert es eine Kontrolle der deut­schen Bewaffnung, wie sie im Genfer Protokoll von 1924 vorgeschlagen war. Vielleicht wird man Deutschland dabei theoretisch eineGleichberechti- aung" zuerkennen, obwohl man ernsthaft an den Er­folg eines solchen Täuschungsmanövers nicht glaubt.

Alles das ist aber nichts anderes als ein Zei­chen von Furcht und Ratlosigkeit: auch das Zeichen eines schlechten Gewissens. Denn man hat, auch in Frankreich, allmählich eingesehen, daß man ein so großes Volk wie das deutsche nicht un­gestraft in der Weise mißhandeln und außerhalb des Rechts setzen kann, wie das durch den Ver­sailler Vertrag geschehen ist. Man hat ihm mit die­sem Diktat jede Möglichkeit zu einer gesunden Ent­wicklung genommen. Und wenn heute das deutsche Volk von Not und Verzweiflung getrieben und in­nerlich zerrissen ist, s-- liegt der größte Teil der Schuld bei den anderen.

Auch die Kämpfe um den Neubau der Verfas­sung und des Staates gehen zum großen Teil auf das Schuldkonto der Gegner im Weltkrieg. Das muß einmal dem Ausland klar und deutlich gesagt werden. Man hat damals dem deutschen Volke suggeriert, der preußische Militarismus habe die Well bedroht und feischuld am Kriege": mit hat behauptet, die Alliierten führten den Krieg für die Zivilisation und für den Frieden. Man redete dem deutschen Volke ein, ein demokratisch regiertes Deutschland werde einen billigen und ehrenhaften Frieden erreichen können, auf der Grundlage der vierzehn Punkte Wilsons. Das deutsche Volk, er­schöpft und ausgehungert durch den vierjährigen Krieg, ließ sich düpieren und wurde in schmählicher Weise betrogen; nicht nur bei Abschluß des Waffenstillstandes und des Friedensvertrages, auch später immer uni) immer wieder. Und damit war von vornherein das demokratische System in Deutschland belastet. Das mußte zu schärfsten inneren Kämpfen führen, die wiederum eine in­nere und äußere Schwäche zur Folge hatten. Das Ergebnis aber konnte nur eine revolutionäre Gä­rung sein, aus dem natürlichen Selbsterhaltungs-

Paris, 26. Nov. (WTB.) Wie Havas bekannt- gibt, wird der heute vom Ministerrat gebilligte Text eines Nichtangriffspaktes mit Sowjet- rußland, desgleichen der Text eines Aus- gleichsvertrages, am kommenden Dienstag vom Ministerpräsidenten H e r r i o t und dem Sowjetbotschafter unterzeichnet werden. Auf Ersuchen der französischen Regierung soll bei den Pakten eine besondere Erklärung der Sow­jets beigegeben werden, die den Interessen R u - m ä n i e n s Rechnung trägt, um soweit wie mög­lich den Verzicht der rumänischen Regierung auf Unterzeichnung eines Nichtangriffspaktes mit Sow- jetruhland auszugleichen.

Der Nichtangriffspakt zwischen Frankreich und Sowjetrußland enthalt eine Präambel und sieben Artikel. In der Prä­ambel wird erklärt, daß der französisch-russische Vertrag die Bestimmunaen des Dölkerbundspaktes wahrt und den Briand-Kettoggpakt bestätigt.

Artikel 1 des Vertrages legt beiden Ländern die Verpflichtung auf, auf keinen Fall ent­weder einzeln, oder mit einer dritten Macht, oder mehreren Mächten zusammen zum Kriege zu greifen, oder irgendeinen Angriff zu unterneh­men und die Unverletzbarkeit der unter ihre Sou­veränität gestellten Gebiete zu achten bezw. der­jenigen Gebiete, deren auswärtige Vertretung sie durchführen oder deren Verwaltung sie kontrol­lieren.

Auf diese weise werden nicht nur das franzö­sische Mutterland und feine Kolonien, sondern auch die unter französischem Protektorat oder

Mandat stehenden Gebiete geschützt.

Artikel 2 ergänzt Artikel 1 durch die Bestim­mung, daß, wenn eine der kontrahierenden Par­teien von einer dritten oder mehreren anderen Mächten angegriffen wird, jede der Parteien sich verpflichtet, weder direkt noch indirekt dem An­greifer Hilfe zu leisten. Andererseits wird ausdrück­lich bestimmt, daß, wenn eine der Parteien einen Angriff gegen eine dritte Macht unternimmt, bte andere Partei sofort den Vertrag kündigen kann.

Artikel 3 enthält Testimmungen, durch die Frankreichs Verpflichtungen als Völkerbundsmit­glied restlos gewahrt werden.

Artikel 4 sieht die Verpflichtung der kon­trahierenden Parteien vor, an keiner inter­nationalen Entente teilzunehmen, die praktisch daraus hinausliefe, den An- oder Verkauf von Waren oder die Bewilligung von Krediten an eine der Parteien zu ver­wehren, und keine Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet wären, eine der Mächte von jeder ^Beteiligung an ihrem auswärtigen Handel aus­zuschließen. Diese Testimmung ist getroffen wor­den auf Grund des Dekrets der Sowjetunion vom 20. Oktober 1930, durch das verfügt wurde, daß kein Auftrag mehr nach Frankreich vergeben wer­den dürfe, und im Hinblick auf die von beiden Parteien bekundete Absicht, demnächst

Verhandlungen ;um Abschluß eines Mrlfchafts- Vertrages aufzunehmen.

Frankreich behält volle Handlungsfreiheit für feine innere Gesetzgebung im Rahmen der von ihm eingegangenen Verpflichtungen. Dagegen ver­pflichtet sich Rußland, Frankreich nicht von seinem Export und seinen Aufträgen auszuschließen.

Artikel 5 betrifft den politischen Angriff durch Propaganda. Er ist, von geringen Abänderungen abgesehen, nach dem entsprechenden Artikel des zwischen Rußland und Polen in Riga abgeschlossenen Vertrages gehalten. Auf Grund dieses Artikels verpflichtet sich die Sowjetregie- rung, sich jeder Aktion zu enthalten, die irgendeine Agitation oder Propa­ganda Hervorrufen oder begünstigen könnte, wo­durch die territoriale Integrität der anderen Par-

trieb des Volkes heraus Das deutsche Volk steht heute mitten in dieser Gärung, deren Ziel nichts anderes ist als das Suchen nach einer ge­sunden und starken Lebens- und Staatsform. Auch das demokratische System hätte eine solche Entwicklung zeitigen können, wenn es nicht von vornherein belastet gewesen wäre mit dem Betrug durch die Gegner und folgend mit ihrer geradezu stupiden Einsichtslosigkeit.

Es ist an der Zeit, daß sich Europa und die Welt über diese primitiven Dinge klar wird. Es hätte damit den Schlüssel zum Verständnis dafür, was sich jetzt in Deutschland, scheinbar chaotisch, ent­wickelt. Deutschland i st keineGefahr für Europa", wenn man ihm nicht alle Wege zu einer gesunden und ehrenvollen Entwicklung ver­rammelt wie bisher.

Mittelstandsforderungen an die Reichsregierung.

Verl in, 26. Rov. (ERB.) Der Zentral­verband DeutfcherHaus - undGrund- besihervereine und der Reichsverband des DeutschenHandwerks haben in einer gemeinsamen Eingabe an die Reichsregierung darauf hingewiesen, daß sich die hinsichtlich der Wiederinstandsetzungsaltion des

tei beeinträchtigt würde, oder auf dem Wege der Gewalt das politische oder soziale Regime eines oder aller Gebietsteile der anderen Macht, wie sie in Artikel 1 des Vertrages definiert sind, zu ändern.

Jede direkt oder indirek» von den Sowjetbehör­den in- oder außerhalb Rußlands gewährte Unterstützung von Bewohnern der französischen Kolonien, Protektorats- oder INandatsländer wird damit grundsätzlich verboten.

Aus dem gleichen ®obantengang heraus versagt es sich die russische Regierung, auf ihrem Gebiete Or­ganisation zu schützen, auszurüsten, zu subventio- nieten ober überhaupt zuzulassen, die sich die Ge­walt der Regierung ober ber Vertretung eines ober aller Teile französischen Gebiets, französischer Kolonial-, Protektorats- ober Manbcttslänber an- masten. Diese Bestimmung hat dagegen nicht zur Folge, daß bie ehemaligen russischen Untertanen, so- weit sie in Frankreich wohnen, bas jetzt sämtlichen politischen Verbannten gewährten Schutzes beraubt werben. Die gegenseitige Verpflichtung, auf ihren

Berlin, 26. Rov. (WTD.) 3n einem Erlaß an die Bezirkskommissare beschästigt sich der Reichskommissar für den Freiwilligen Arbeits­dienst mit der Durchführung des Ar­beitsdienstes im Winter. Zunächst wird festgestellt, daß infolge der zahlenmäßigen Ent­wicklung des Freiwilligen Arbeitsdienstes die bisk^r zur Verfügung stehenden Mittel An­fang Dezember verbraucht sein werden. Auf Vorschlag des Reichsrommissars ist mit Zu­stimmung der Reichsregierung aus den Mitteln der Reichsanstalt ein weiterer Betrag zur Verfügung gestellt worden. Aus der Ratur der im Freiwilligen Arbeitsdienst geleisteten Außen- arbeiten folgt zwar, daß ein wesentlicher Teil der Maßnahmen in den Wintermonaten (Januar und Februar) zum Erliegen kommen muß.

Immerhin wird es möglich sein, mit den zur Verfügung stehenden THittcln den Freiwilligen Arbeitsdienst auch in diesen Monaten auf ein Drittel des bisherigen Standes zu halten.

3n erster Linie sollen hierbei die geschlos­senen Arbeitslager (Arbeitslager mit ge­meinsamer Unterbringung) aufrechterhalten blei­ben, denn es wird, wie der Reichskommissar wei­ter feststellt, erfahrungsgemäß bei den geschlosse­nen Arbeitslagern der Gemeinschaftsge­danke des Arbeitsdienstes besser verwirklicht, als bei den offenen Maßnahmen. Der Reichs - kommissar bezeichnet es als Ziel aus weite Sicht, nur ein Drittel aller Maßnahmen als sog. offene Maßnahmen zuzulassen.

Für die Durchhaltung der geschlossenen Lager im Winter wird als Voraussetzung bezeichnet, daß Unterkunft und Bekleidung der Dienststellen den Bedürfnissen des Winters angepaht sind. Dies wird in manchen Fällen eine besondere Her­richtung der Unterkunftsräume und Ergänzung der Bekleidung der Dienstwilligen notwendig machen.

Soweit erforderlich, kann bei geschlossenen Ar­beitslagern zu diesem Zweck auch bei bisher niedrigerem Förderungssah auf den höchst- förderungssah von 2 R2N. je Tagwerk und Arbeitsdienstwilligen hinaufgegangen werden.

Als weitere Voraussetzung für die Durchhaltung der geschlossenen Arbeitslager wird gefordert, daß die anerkannte Arbeit sich auch als Winter-

Hausbesihes gehegten Erwartungen restlos erfüllt hätten. Die von ber Reichsregierung be­reitgestellten 50 Millionen Mark Rcichszuschüsse seien bereits restlos aufgebraucht. Dies bedeute, daß innerhalb weniger Wochen für rund eine Viertelmilliarde Reichsmark Aufträge an das

Handwerk gegeben

werden konnten. Die Erfahrung von nur zwei Monaten habe gezeigt, daß beim deutschen Haus- besih ein nahezu unerschöpfliches Arbeitsgebier brach liegt, das bisher wegen der steuerlichen Hebetlaftung nicht erschlossen werben konnte. 3n der Eingabe wird beantragt, sofort einen wei­teren Betrag von 200 Millionen Mark für bie Gewährung von Reichszuschüssen bei Instandsetzungen unter grundsätzlicher Bei­behaltung der bisherigen Bedingungen bereit» zustellen. Falls es jedoch angesichts der schwieri­gen Finanzlage des Reichs nicht mögl.ch sein sollte, den ganzen Betrag von 200 Millionen in bar zur Verfügung zu stellen, soll die Zu­schuhgewährung auch zum Teil unter E i n - beziehungderHauszinssteuerindas Steuergutscheinverfahren erfolgen. Grundsätzlich vertritt aber der Hausbesitz nach wie vor bie Auffassung, daß die Hauszins­steuer beschleunigt beseitigt werden muh.

Sn der gemeinsamen Borstandssitzung des

Gebieten keine Organisationen zu dulden, die den bewaffneten Kampf gegen die andere Partei sich zur Aufgabe setzte, betrifft nur Organisationen mit mili­tärischer Ausbildung. Aber sie läßt jede in Frank­reich geschaffene Vereinigung ehemaliger Militär­personen bestehen, die lediglich gegenseitige Unter­stützung, sowie ber Pflege ber Erinnerung unb Kn- merabschast bienen.

Das Ausgleichsabkommen ist im großen unb ganzen im Rahmen bes beutsch-russifchen Aus­gleichsabkommens gehalten.

Oie Begleitmusik in der Pariser presse.

Lchachzug gegen Deutschland.

P a r i s , 27. Nov. (TU.) Die bevorstehende Unter- Zeichnung bes französisch-russischen Ni ch t- angriffsnertrages wirb in ber Pariser Presse, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit Genugtuung ausgenommen. Man betont zwar allgemein, baß bie Tragweite bes Planes in erster

arbeit eignet. Jedoch wird als zulässig erklärt, falls Frost oder Regenwetter die Außenarbett unmöglich machen, in geschlossenen Arbeitslagern kürzere Zeiträume für bie Herstellung der Innen­einrichtung zu verwenden. Bei den offenen Lagern wird hingegen ihre Einstellung schon dann emp­fohlen, wenn eine Unterbrechung durch Frost oder Regenwetter eintreten muß.

Der Erlaß beschäftigt sich weiter mit der Frage, in welcher Weise den im Winter ausschei- denden Arbeitsdienst willigen ge­holfen werden kann. Hingewiesen wird zunächst auf die von der Reichsanstalt im Winter vorge­sehenen beruflichenBildungsmaßnah- m en, die durch Heraufsetzung der Altersgrenze auf 25 Jahre und durch die Ermöglichung von entsprechender Freizeitgestaltung dem Freiwilligen Arbeitsdienst in mancher Beziehung angeglichen und als Auffangvorrichtung für die ausgeschiebe­nen Arbeitsdienstwilligen eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus wird es als erforderlich bezeichnet, den Willen der arbeitslosen Jugend, sich in g e - meinschaftlicher Selbsthilfe über den Winter hinweozuhelsen, nach Kräften zu unter­stützen. Allerdings soll es sich hierbei nur dar­um hanteln, d e Selbsth.l e der Beteiligten zu stär­ken. Als Form einer derartigen Selbsthilfe werden genannt: gemeinsame Zusammenkunft von Ar­beitsdienstwilligen, gemeinsame Veranstaltungen, gemeinsame Herrichtung von Mahlzeiten, gemein­same Tagesgestaltung unter Benutzung von Hei­men, Herrichtung und Ausstattung von zur Ver­fügung gestellten leeren Räumen mit den einfach­sten Mitteln unter Benutzung von ebenfalls auü Verfügung gestelltem Material. Im wesentlichen soll hierbei

ber Arbeitswille bes einzelnen in ähnlicher Form wie im Freiwilligen Arbeitsdienst für die Gemeinschaft nutzbar gemacht werben.

Der Erlaß schließt mit einem Ausruf an dieDe- AirtSfommiffare, zu prü,en, ob und in welcher Weise ein gemeinsames Vorgehen aller an einer Hilfe für die arbeitslose Jugend interessierten Stellen unter Heranziehung ber Träger des Dienstes, der Organe ber Jugendpflege, der Win­terhilfe usw. möglich erscheint und so den Arbeits­dienstwilligen mit Rat und Tat geholfen werden kann.

Reichsverbands des Deutschen Handwerks und des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammer- tages wurde u. a. einstimmig der Beschluß ge­faßt, an den Herrn Reichspräschenten ein Tele­gramm zu senden, das die Errichtung eines be­sonderen Reichsmini st eriums für den gewerblichen Mittelstand fordert.

Schwarzarbeit soll insbesanbere wegen ber psychologischen Wirkungen ausdrücklich verboten werben.

Cs soll in diesem Falle nicht nur eine Bestra­fung des Arbeitnehmers erfolgen, son­dern der Arbeitgeber soll selbstschuldnerisch für die den Arbeitnehmer treffende Strafe hasten.

Keine Gehaltskürzung bei den Reichsangesteltten.

Berlin, 26. Rov. (WTD.) Die Rachricht, daß neuerdings beabsichtigt fei, die Arbeitszeit und damit die Gehälter der Reichsange­stellten weiter zu verkürzen, trifft nicht zu. Zutreffend ist lediglich, daß zur Zeit erneut geprüft wird, ob nicht durch allgemeine Ver­kürzung der Arbeitszeit der Reichsarbeiter eine weitere Entlastung des Arbeitsmarktes mög­lich ist. Dagegen sollen die Reichsangestellten nach den bisherigen Verhandlungen der beteiligten Reichsministerien nicht betroffen werden.

Der Freiwillige Arbeitsdienst im Winter.

Neue Bestimmungen des ReichskommiffarS.