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23.6.1932 Erstes Blatt
 
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Nr. 145 Zweites Blatt Giessener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhefftn)Donnerstag, 25. Juni 1952

provinzialtag der Provinz Oberheffen.

Keine Selbstauslösung des Provinzialtags. Starke Steuerausfälle. Energischer Protest gegen die Streichung des Staatszuschusses für die Landstraßenunterhaltung. Oie Verabschiedung des neuen Voranschlags.

' Dieben. 23. 3uni 1932.

Gestern mittag fand im Sitzungssaale des Re- gierunasgebäudes zu Gießen die diesjährige or­dentliche Tagung des Prooinzialtaas der Provinz Oberheffen unter dem Vorsitz von Prooinzialdirektor Graes statt.

Dor Eintritt in die Tagesordnung brachte der kommunistische Abgeordnete Dietz (Klein-Karben) einen

Protest gegen die Anwesenheit von zwei Kriminalbeamten

vor mit dem Ersuchen um Aufklärung, wer diese Beamten in den Sitzungssaal gebracht habe, und mit der Forderung, sie sofort zu entfernen.

Prooinzialdirektor G r a e f als Vorsitzender ant­wortete dem Beschwerdeführer, daß die beiden Kri- minalbeamten aus seine Veranlassung anwesend seien, um etwaigen Störungen der Verhandlungen gegebenensalls wirksam entaegentreten zu können, wenn andere Mittel und Wege erfolglos bleiben sollten. Die Anwesenheit der zwei Kriminalbeamten bedeute in keiner Weise irgendeine Einschränkung der Redefreiheit, sie solle nur Vorkommnissen wie im vorigen Jahre vorbeugen.

Veränderungen im prooinziallag.

Prooinzialdirektor Graes teilte sodann mit, daß Lehrer Klostermann (Vockenrod. NSDAP.) sein Prooinzialtagsmandat niedergelegt und an seine Stelle Bürgermeister P s a n n st i e l tBermutshain) in den Provinzialtag eingetreten fei. An Stelle des aus der Provinz Oberhessen verzogenen Provinzial- ousschuß-Stellvertreters Bürgermeister Dr. I a n s e n (Butzbach) sei der Landwirt Karl Schwalb I. (Großen-Buseck) getreten.

Ehrung des verstorbenen prooinzialdirektor» Geheimerat Dr. Usinger.

Prooinzialdirektor G r a e f widmete sodann, wäh- renb sich die Sitzungsteilnehmer von ihren Plätzen erhoben, dem am^Sonntag in Mainz verstorbenen früheren Prooinzialdirektor von Oberhessen Ge­heimerat Dr. Usinger einen Nachruf, in dem er u. a. sagte: Herr Prooinzialdirektor Geheimerat Dr Usinger stand vom l.März 1910 bis 1 Fe- bruar 1922 an der Spitze der Verwaltung der Pro­vinz Oberhessen. In die Zeit seiner Amtstätigkeit fällt die Eröffnung des Wasserwerks Inheiden, für das die Grundlage für die Errichtung bereits unter dem Vorgänger des Geheimerats Dr. Usinger gelegt war. Der frühere Gedanke, in Lißberg ein Zentralkraft, werk zur Versorgung der Provinz Oberhessen mit elektrischer Energie zu errichten, wurde aufgegebeh. Es wurde ein Vertrag mit dem hessischen Staat abgeschlossen über die Lieferung von elektrischer Energie für die Provinz Oberhessen aus den ftaat- lichen Braunkohlengruben bei Wolfersheim. Wäh­rend der Amtstätigkeit des Verstorbenen wurde mit dem Ausbau der Ueberlandanlage der Provinz Oberhessen begonnen, und vom Jahre 1912 ab bis zur Uebersiedlung des Geheimerats Dr. Ufinger nach Mainz etwa 220 Gemeinden der Provinz Oberhessen mit elektrischer Energie versorgt. Ferner wurde be­

schlossen, in Lißberg ein Wasierkrastwerk zu errichten als Reserve- und Ergänzungsaniage der Provinz. Mit den Arbeiten wurde noch unter Herrn Geheime­rat Dr. Usinger begonnen, sie wurden unter seinem Nachfolger dann zu Ende geführt. Herr Ge­heimerat Dr. Usinger hat in seiner zwölftährigen Amtszeit die ganzen Arbeiten mit Weitblick, Tatkraft und Energie gefordert, und damit große wirtschaft­liche Werte für die Provinz Oberhessen geschaffen. Sein Name wird mit den wirtschaftlichen Unternch- mungen der Provinz für immer verbunden bleiben. Wir werden dem Heimgegangenen allezeit ein ehren- des Andenken bewahren. Zum Schluß teilte der Redner noch mit, daß bei der heutigen Beisetzung des Verstorbenen ein Kranz im Namen der Provinz Oberhessen niedergelegt werde.

Der provinzialtag soll sich selbst aufläsen. Ein wirkungsloser Antrag.

Prooinzialdirektor Graes gab hieraus bekannt, daß ein Antrag der Fraktion des Landbun­des eingegangen sei, nach dem der Provinzial- t a g beschließen solle, er entspreche nach dem Er­gebnis der letzten hessischen Landtagswahl nicht mehr dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung und beschließe daher, sich als ausgelöst zu betrachten. Prooinzialdirektor Graes be­merkte dazu, der Antrag sei ungesetzlich, denn nach der Kreis- und Prooinzialordnung könne der Pro- vinzialtag sich nicht selb st auflösen, sondern er habe bis zum Schluß seiner Wahlperiode zu amtieren. Eine Auslosung des Provinzialtags könne nur durch Beschluß der Regie­rung erfolgen. Da der Antrag ungesetzlich sei, könne er nicht zur Abstimmung gestellt werden.

Abg. Fenchel (Oberhörgern. Landbund) be- bemerkte, ob der Antrag gesetzlich ober ungesetzlich fei, spiele hier nicht mit Entscheidend fei der Mehr­heitswille der Bevölkerung, und nach dem Ausfall der letzten Landtagswahl müsse man doch sagen, daß die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr hinter dem Provinzialtag in der jetzigen Zusammensetzung stehe.

Provinzialdirektor Graes bemerkte, wenn in dem Antrag gesagt würde, die Zusammensetzung des Provinzialtags entspreche nach der Ansicht seiner Mitglieder nicht mehr dem Mehrheitswillen der Bevölkerung, und deshalb richte der Pro- vinzialtag das Ersuchen an die Regie­rung, den Provinzialtag aufzulösen, dann könne über einen derart formulierten Antrag ab- gestimmt werden.

Abg, H i l d n e r (Büdingen, SPD.) betont, seine Fraktion halte sich noch für kompetent, die hinter ihr stehende Wählerschaft im Provinzialtag zu ver­treten. Wenn die Landdundfraktion sich zu dieser Vertretung der Wählerschaft nicht mehr für kom- petent halte, möge sie doch von ihren Mandaten zurücktreten und der NSDAP, die Möglichkeit geben, durch eine Ergänzungswahl in den Provin- zialtag einzutreten.

Der Antrag kam nicht zur Abstimmung, er blieb also wirkungslos.

Einrede des provinziatdirekiors.

Die Beratung des Voranschlags für 1932 wurde von Prooinzialdirektor Graes mit folgender Rebe eingeleitet:

Der Voranschlag ist ein Spiegelbild der äußerst gespannten wirtschaftlichen und finanziellen Verhält­nisse in Deutschland, die natürlich auch ihre Wir­kungen auf unsere Verhältnisse ausüben.

Der Voranschlag für 1931 schloß in Einnahme und Ausgabe ab mit 4 639 800 RM. Der Voranschlag für 1932 schließt ab mit 4 159 918 RM., mithin weniger 479 882 RM. Ein klares Bild der wirt­schaftlichen Verhältnisse bekommt man, wenn man sich den

Rückgang der Reichssteuerüberweisungen seit dem Jahre 1930

vergegenwärtigt. Während wir im Jahre 1929 gegen­über dem Soll an Reichssteueranteilen mit 338 000 RM. nur einen Aussall von 758 R-t. hatten, be­tragt der Ausfall im Jahre 1930 rund 41 000 RM. Für das Jahr 1931 wird er bei einem Soll von 250 000 RM. schätzungsweise 70 000 RM. betragen; für 1932 wird gegenüber dem Jahre 1930 ein Aus­fall entstehen von rund 200 000 RM.

Die Besteuerungsgrundlagen, nach welchen im Jahre 1932 die R e a l st e u e r n ausgewogen wer- den sollen, werden wohl erst im Herbst d. I. vor- liegen. Wir waren daher vorerst genötigt, auf Grund von Erfahrungen zu Schätzungen zu greifen. Auch hier zeigt sich der starke Schrumpfungsprozeß in den gewerblichen Betrieben Beim Gewerbckapital haben wir wohl mit 34,5 Millionen - 25 v. H. Aus­fall in Steuerkapital zu rechnen, beim Gewerbeertrag mit einem Ausfall von 10 Millionen Steuerkapital = 40 v. H., beim Waldbesitz in den selbständigen Gemarkungen haben wir einen Rückgang des Steuer­werkes von etwa 3 Millionen - 10 v. H., so daß

die Realsteuern bei gleichbleibenben Ausschlags­sätzen einen Ausfall von rund 69 000, RIN.

bringen werden.

Die Finanzlage der Provinz Oberheffen hat sich nach dem Voranschlag für 1932 gegenüber dem Jahre 1930 wie folgt verschlechtert:

1. Weniger-Ueberweisungen an Ein- kommen-, Körperschafts- und Um­satzsteuer, schätzungsweise

2. Rückgang an Kraftfahrzeugsteuer, schätzungsweise

3. Ausfall durch Realsteuersenkung ohne staatlichen Ersatz

4. Mindereinnahmen an Realsteuern durch Verringerung der Steuer- werte, insbesondere bei den Ge­werben

5. Wegfall des Ausgleichsstocks, weil dieser im Jahre 1931 aufgebraucht sein wird. *

zusammen

Rechnet man hierzu noch den Wegsall des Staatszuschusses für die Unter­haltung der Straßen mit 370 000

so kommt man insgesamt zu einer

Zahl von 1 044 000

Zu der

Streichung des Staatszuschusses für die Straßenunterhaltung

ist folgendes zu bemerken: Der Herr Finanzminister hatte dem Herrn Minister des Innern bei Auf­stellung des Staatsooranschlags für 1932 mitgeteilt, daß die Lage der Finanzen des hessischen Staates es notwendig mache, den Staatszuschuß für die Unter- Haltung der Straßen in Höhe von 1 Million Reichs- mark zu streichen. Wenn die finanzielle Bedrängnis zu großen Einschränkungen auf allen Gebieten der Staatsverwaltung zwinge, so könne es sicherlich nicht ungerechtfertigt erscheinen, daß man auch den Pro­vinzialverwaltungen zumute, in dieser Notzeit nur bas unbedingt Notwendige an Straßenherftellungen vorzunehmen, zumal ja auch die Kraftfahrzeugsteuer soviel an Mitteln für die Straßenherstellung er­bringe.

Trotz eingehender Darlegung der Verhältnisse durch die drei Provinzialoerwaltungcn wurde der Staatszuschuß im Entwurf des Staatsvoranschlags gestrichen. Da die drei Provinzen in hohem Maße an dieser Frage interessiert sind, sand eine Bespre­chung der drei Provinzialdirektoren mit dem Herrn Minister des Innern in Anwesenheit von Vertretern de- Herrn Minister» der Finanzen statt. Hierbei wurde die Frage eingehend durchgesprochen und bargelegt aus welchem Grunbe man sich nicht bamit absinben'könne, daß der Staat sich einseitig feinen rechtlichen Verpflichtungen entgehe.

Der ursprünglich erwogene plan, den hessischen Staat auf Zahlung des Slaatszuschusfes zu oer- klagen, wurde faUengelaflen, da der Ausgang eines solchen Prozesse» immerhin zweisclhast war. Mit Ermächtigung des Provmzialausschusses sand eine Aussprache mit oberhessischen Mitgliedern des Landtags statt, in der die Finanzlage der Provinz Oberhessen und die Auswirkung der Streichung des Staatszuschusses auf den Zustand der Straßen dar­gelegt wurde. Darüber hinaus beschloß der Provm- zialausschuß einstimmig, gegen die Absicht des Fi- nanzministers fdjärffte Verwahrung einzu- legen. Der Redner verliest hierauf den Beschluß des Provinzialausschusfes. der den Ministern der oi- nanzen und des Innern sowie dem Landtag mit- geteilt worden ist. _

Durch die Ungültigkeitserklärung der letzten hessi­schen Landtagswahl ist der Staatsvoranschlag durch Notverordnung der hessischen Regierung pom 20. Mai 1932 in Kraft gesetzt worden. Die Streichung des Staatszuschusses ist aufrechter- halten worden. Dem neuen Landtag in Hetzen soll der Beschluß des Provinzialausschusses alsbald wieder vorgelegt werden.

RM.

200 000

265 000

60 000

69 000

80 000

674 000

Zum Finanzausgleich ist folgendes zu bemerken: Nach der Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 sollte der Fi­nanzausgleich zwischen Reich, Landern, Gemeinden und Gcmeindeoerdanden mit Wirkung vom 1. April 1932 ab unter Berücksichtigung gewisser Grundsätze durch Gesetz endgültig geregelt werden.

Seit Jahren sind wir aus dem Gebiete des Finanz- ausgleichs aus Dem Provisorium nicht herausgekom- men. Auch das obenerwähnte Rcichsgefetz über den endgültigen Finanzausgleich wurde nicht erlasien. Die bisherigen Verhandlungen über den Finanzaus­gleich geben ein Bild von dem Kampf zwischen Reich, Ländern, Gcmeindeverbänden und Gemeinden um die Wahrung ihrer Interessen. Es ist ein Kamps um die Lebensmöglichkeit aller Glieder des Reichs und der Länder.

Die ganze Frage de» Finanzaus­gleichs stockt. Sie ist neu ausgcrollt worden durch das Gutachien des früheren Staatssekretärs im Reichsfinanzministerium, Professor Dr. P o p i tz. Dieses Gutachien steht zur Zeil im Vordergrund des Interesses. Es wird bei allen Tagungen öffent- sicher Verbände behandelt.

Die finanziellen Verhältnisse haben sich In­zwischen so zugespihl, bah ein längere» Hinaus­schieben einer gründlichen Lösung zur Kata­strophe führen muh. Hand in Hand mit der Regelung de» Finanzausgleich» muh aber auch

die Frage der Abgrenzung der Ausgaben und der Zuständigkeiten geregelt werden.

Die bisher nur als programmatischer San be­stehende BcsiimmungK eine neue Au »- gaben ohne Deckung" muß zu einer binden­den Regelung ausgebaut werden, wonach alle, die Gemeinden und Geineindeverbande betreffenden Spezialgesetze auch über die Deckung der erforder­lichen Ausgaben Bestimmungen treffen müssen.

Wie ich bereits zu Beginn meiner Ausführungen bargelegt habe, werden die Vorarbeiten für die Feststellung der Besteuerungsgrund- lagen, nach welchen im Jahre 1932 die Real­steuern zu erheben sind, vor Herbst l. I nicht ab- geschloffen werden können. Um aber eine Unter- rechn ng in der Erhebung der Kommunaisteuern zu vermeiden, hat die Steuerverordnung des hessischen Gesamtministeriums die Rechtsgrundlage geschossen für die Erhebung von Vorauszahlungen auf Grund der zuletzt festgestellten Jahressteuerschuld

Auch für das Jahr 1932 sind die R e a l st e u e r n w i e im Vorjahre zu senken (6 o H. bei der Grundsteuer, 12 o. H bei den Gewerbesteuern). Während für 1931 der hefsifche Staat gesetzlich ver- pflichtet war, den Aussall der Mealsteuerfenkung aus dem Aufkommen der Sonbergebaubcfteuer den Ge- meinden und Gemeinbeverbänben zu ersetzen, ist für 1932 biefe reichsrechtliche Bindung für die Länder rocggefoUcn, so daß der hessische Staat in diesem Jahr keinen Ersah leisten wird.

Der protefl der Provinz gegen die Streichung des flaattichen Stmßenznschusses.

Der von Prooinzialdirektor (9 r a e f in seiner Etatrede verlesene Protest gegen d i e Strei­chung des Staatszuschusses für die Straßenunterhaltung hat folgenden Wort­laut:

Der Provin zialausschuß der Provinz Oberhessen hat mit Befremden davon Kenntnis genommen, baß in dem Entwurf des Staatsvoran­schlags für 1932 der Staatszuschuß zur Un­terhaltung der Provinzial st raßen ge- st r i ch e n ist. Es bedeutet dies für die Provinz Oberheffen einen Ausfall von 3 7 0 0 0 0 RM, die für die Unterhaitug der Straßen weniger zur Verfügung stehen.

Der Provinzialausschuh weist darauf hin, dah beim 11 ebergang der Staatsstraßen auf die Kreise im Jahre 1897 der Staat seine damaligen .Unter- Haltungskosten in Höhe von 1 Mill. Mk. jährlich auf die Kreise abgewälzt hat und als Ausgleich dafür den Kreisen eine2fbfinbung' in gleicher Höhe jährlich überwies. (Dgl. Artikel 13 des Ge­setzes vom 12. August 1896). Am 1. April 1927 wurden die Provinz«* Rechtsnachfolger der Kreise als Eigentümer der Kreisstrahen. Der Provin­zialausschuh vertritt daher die Auffassung, dah

die Provinzen einen Rechtsanspruch gegen den Staat haben auf Weiterzahlung des Staats­zuschuffes von 1 Million Reichsmark im Jahre.

Die beabsichtigte Streichung des Etaatszuschus- ses für die Unterhaltung der Provinzialstraßen verstößt aber auch gegen Artikel 15 des Hess. Ausführungsgesetzes zum Finanzausgleichsgeseh in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 1927. Hiernach darf das Land den Provinzen neue Ausgaben nur zuweisen, wenn es gleichzeitig für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel Sorge trägt. Diese Vorschrift gilt entsprechend bei wesentlicher Erweiterung bereits bestehender Auf­gaben. Die beabsichtigte Streichung des Staats­zuschusses ist mit dieser Vorschrift nicht in Ein­klang zu bringen, da die Provinzen nicht in der Lage sind, die ausfallenden Beträge anderweit zu beschaffen, zumal auch die Realsteuern nach reichsrechtlicher Vorschrift nicht erhöht werden dürfen.

Wenn von dem Herrn Finanzminister die Auf­fassung vertreten wird, daß die Provinzen auf den Betrag von 1 Mill. Mk. für die Zeit der Rot­jahre um deswillen verzichten könnten, weil den Provinzen die Kraftfahrzeugsteuer in einem Be­trag überwiesen werde, der erheblich über den Staatszuschuß von 1 Mitt. Mk. hinausgeht, so darf demgegenüber darauf hingewiefen werden, daß

die provin; Oberheffen in den Jahren 1927 bis 1930 ein Kapital von annähernd 6 Millionen Reichsmark ausgenommen hat, um die Straßen den veränberten Verkehrsverhältniffen an;u- pAffen. An Zinsen unb Tiigungsbienst würben in ber Provinz Oberheffen seither zu Lasten ber Krastsahrzcugsteuer jährlich 800 000 RM. be­nötigt, so bah nur ein kleiner Teil ber Krastsahr- zeugsteuer für die Zwecke ber Straßenunter­haltung übrig blieb.

In dem Protestbeschluß des ProvinzialauS- schusses wird sodann die Verschlechterung der Finanzlage der Provinz Ober­hessen bargelegt, wie sie in der vorstehenden Rede des Prooinzialdirektor- Graes unter An­führung der Steuerausfälle zahlenmäßig ebenfalls mitgetcilt wird. Dann wird weiter gesagt:

Der Rückgang an Einnahmen mußte sich zwangs­läufig auch auf den LtraßenunterhaltungSvoran- schlag auswirken, da die Realsteuern nicht erhöht toerben können und sonstige Einnahmequellen nicht zur Verfügung stehen.

Während im Voranschlag 1931 für die Straßen­unterhaltung. und zwar für lausende Unterhal­tung ohne Arbeiten, die zu Lasten der Kapital­aufnahme gehen, noch 3 132 000 Mark eingestellt werden konnten, schließt der vorläusige Entwurf des Straßenunterhaltungsvoranschlags mit Mark 2 655 000 ab Kommt hier noch der Staat-zuschuß mit 370 000 Mark in Wegsall. so bleiben für die Straßenunterhaltung für 1932 insgesamt nur noch 2 285 000 Mark.

Es bedeutet die» im vergleich mit dem Jahre 1931 eine Verringerung ber Mittel für die Straßenunterhaltung in höhe von 847 000 RM.

Diesen geringeren Mitteln für die Dtrahenunter- haltung im Jahre 1932 stehen zwar auch Erspar­nisse an Gehältern, Löhnen, Derwaltungskosten, Zinsen und geringerem Aufwand für Tilgung ge­genüber in Höhe von 324 700 Mark, so daß immer noch ein Ausfall von522300Mark ver­bleibt. um den die Unterhaltungskosten verringert werden müssen.

Eine so einschneidende Einschränkung der Kosten für die Straßenunterhaltung hat zwangsläufig zur Folge, daß der Zustand der Straßen, der, wie allgemein anerkannt, zufriedenstellend war, sich in ganz kurzer Zeit so verschlechtern wird, daß na­mentlich die Teerstraßen einem vollständigen Verfall entgegengeben; es wären dann die in den letzten Jahren aufgewendeten

sehr erheblichen Mittel für Oberflächenbehand­lung umsonst ausgegeben.

Die Gefahr für den Kraftwagen verkehr wird als­bald so groß werden, daß die Provinz mit untrag­baren Schadensersahansprüchen rechnen muh.

Schließlich wird noch daraus hingewiesen, daß infolge der starken Drosselung der Ausgaben die Arbeiter der Basaltindustrie entlassen toerben,

die Zahl der Erwerbslosen noch vergrößert wirb unb bie Vasaltinbustrie bem sicheren Ruin verfällt.

Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Ein­gabe der Vereinigung für neuzeitlichen Straßen­bau Frankfurt a. W. und der angeschlossenen Ver­bände an den Herrn Minister des Innern vom 7. März 1932

Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte legt der ProvinzialauSschuß der Provinz Ober- Hessen

schärfste Verwahrung ein gegen die beabsichtigte -Streichung des Staatszuschusses für 1932

und lehnt die Verantwortung für alle Folgen ab, die zwangsläufig aus dieser Maßnahme entstehen I müssen.

Die Einzelberatung.

Zunächst hatte sich bas Haus mit Anträgen des fianbbunbes unb des Kommunisten zu beschäftigen, in denen gefordert wurde, die Aufwandsent- jchadigung an den Provinzialdirektor im Betrage von 936 Mark jährlich zu streichen Dem. gegenüber wurde diesen Teil der Verhandlungen leitete an Stelle des im Sigungssaale nicht anwesen- den Vorsitzenden Provinzialdirektors dessen Stellver­treter Dberregierungsrat Ritzel von dem Abg. Dr. Niepoth - Schlitz (DDP) und Lux-Nieder- slorstadt darauf hingewiesen, daß der jetzige Betrag gegenüber dem Vorjahre mit 1128 Mark schon ge­kürzt worden sei, er außerdem aber seine Begrün­dung finde in der vom Prooinzialdirektor auszu­übenden Betreuung der wirtschaftlichen Betriebe un­serer Provinz, die in den beiden anderen Provinzen Hessens überhaupt nicht vorhanden seien; im übrigen habe man schon seit Jahren unter Mitwirkung aller Parteien die Aufwandsentschädigung bewilligt. Nach­

dem ein Landbund-Dertreter noch einmal für die Streichung gesprochen hatte, wurden der Landbund- unb der Kommunisten-Antrag gegen diese Parteien abgelehnt.

Der Provinzialausschuß hat, ohne den Provinzial- tag abzuwarten, hüt Wirkung vom L November 1931 ab die Tagegelder der Provinzial- ausschußmitglieder wie folgt herabgesetzt: für die einheimischen Mitglieder von 8 Mark auf 6 Mark, für die auswärtigen Mitglieder von 12 Mk. auf 10 Mark. Der Provinzialtag trat diesem Be­schluß bei und führte die gleiche Ermäßigung auch für die Tagegelder der Provinzialtags- abgeordneten ein.

Ein Antrag der Landbund-Fraktion, die im Voranschlag wieder vorgesehenen

Zuschüsse ber provin; an bas Gießener Stabt- thealer (3000 Mark) unb an bas Hess. Künstler-