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22/12/1932 Frühausgabe
 
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Donnerstag, 22. Dezember 1952

182. Jahrgang

Nr. 391 Seühaussabe

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

rtitf vnd verlas: vrühl'sche Univelfitätr-Vuch- und Zleindruckerei R. Lange in Siehei. Zchnstleitung und Geschäftrielle: Zchul^raße 7.

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumfchein und ^ür den An­zeigenteil i.D.Th.Kümmel fämtlich m Biegen.

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Oer Kabineitsbeschluß über die Winterhilfe.

Umfangreichere Maßnahmen als im vergangenen Fahre zur Versorgung der erwerbslosen und bedürftigen Bevölkerung.

Oie neuen Bestimmungen.

Berlin, 21. Dez. (TU.) Amtlich wird mit­geteilt:

Vie öffentliche Winterhilfe, welche die Reichsregierung am 21. Dezember beschloßen hat. erweitert die bisherige in der Zeitdauer, der Art und dem Umfang der Leistungen und im Personenkreis. Sie wird für die drei Monate Ja­nuar bis März gewährt, verbilligt den Erwerb von Lebensmitteln und Brennstoffen, vor allem aber dehnt sie den Personenkreis erheblich aus.

Bel den Lebensmitteln besteht die Grund- leislung in der Verbilligung des Erwerbs von monatlich vier Pfund frischem Rind- oder Schweinefleisch oder Ruckenfett oder von frischer W u r st um 30 Reichspfennig beim Pfund, jamillen mit vier oder mehr Zuschlags­empfängern können zwei Verbilligungsscheine er­hallen und auf den zweiten Verbilligungsschein wahlweife auch Milch beziehen. Familien mit drei Zufchlagcenpfängern können ebenfalls einen zweiten veroilligungsfchein erhalten, wenn von dm Zuschlagsempfängern mindestens zwei über 16 Jahre a t find. Je einmal im Monat kann der bedachte haushalt nach feinen besonderen Bedürf­nissen an Stelle des Fleisches oder der Wurst auch Schweineschmalz, frischen Seefisch oder Roggenbrot wählen. Sch ml; und Brot als Gegenstand der winlerhil'e »wird den hilfsbedürftigen ohne eigenen haushalt und der verbilligte Beuq von Milch kinderreichen Familien besonders erwünscht fein.

Bei den Brenn ff offen wird der Erwerb von zwei Zentner Kohle im wonat um 30 Pfennig beim Zentner verbilligt. Für Stein­kohlen, Braunkohlenbriketts oder Koks kann je nach den örtlichen verhältniffen auch Torf oder Holz gewährt werden.

Rach der bisherigen Regelung wurde die öffent­liche Winterhilfe nur Unterstützungsempfängern gewährt, die Familienzufchläge erhielten, bzw. einen eigenen haushalt führten. Die neue Rege­lung dagegen umfaßt alle hauptunter- ftühten in der Arbeitslosen- und Kriscnunter- slühung und in der öffentlichen Fürsorge, sowie bedürftige Empfänger von Zufah- rente nach dem Reichsoerforgungsgefeh. Die Führung eines eigenen Haushalts wird nur für die Verbilligung von Brennstoff vorausgesetzt.

Ausgabe ft eilen für die verbilligungs- fcheine find wie bisher für die hauptunterstühungs- emp änger der Arbeitslosenversicherung und krifen- fürforge die Arbeitsämter, für alle übrigen die Dienststellen der öffentlichen Fürsorge. Bejugs ff eilen für die verbilligten waren find alle Verkaufs st eilen, die die betref­fenden waren führen und sich bereit erklären, den Verbilligungsfchein in Zahlung zu nehmen und den sonst gegebenen Vorschriften zu entsprechen.

Die für die neue Winternothilfe notwendigen Wittel rund 35 Millionen Mark werden von der Reichskaffe ausgebracht.

Außerdem werden dem Rot werk der deut­schen Jugend besondere Mittel für die gemein­same Verpflegung von jugendlichen Arbeitslosen zur Verfügung gestellt. Nähere Einzelheiten wer­den in Kürze bekanntgegeben.

Einigung über ein Arbeits­beschaffungsprogramm.

Der Inhalt der Kabinettsbcsprechungcn.

Berlin, 21. Dez. (CAB. Eigene Meldung.) Tie heutige Sitzung des Reichskabinetts dauerte ca. drei Stunden. Es durfte die letzte Kabinetts- sihung vor Weihnachten gewesen fein. Der haupt­sächliche Beschluß, der die Winterhilfe betrifft, ist in der halbamtlichen Mitteilung bereits bc- kanntgegeben worden. Außerdem hat sich das Kabinett mit anderen Fragen, wie z. B. einem Beimischungs-wang von Butter und Schmalz zu Margarine, beschäftigt. Es ist wohl anzunehmen, daß der Reichsernährungs- minister in seiner morgigen Rundfunkrede hierüber nähere Mitteilungen machen wird. Es verlautet, daß etwa 10 000 bis 15 000 Tonnen Butter und Schmalz der Margarine beigemischt werden sollen. Außerdem hat sich das Kabinett mit einer Reihe Handels- und zolllpoli- ti scher Fragen befaßt, die dadurch akut werden, daß eine Reihe von Handels­verträgen abläuft. Hierüber werden in den nächsten Tagen nähere Mitteilungen ge­macht werden.

Wie die XU. erfährt, ist über ein Sofort­programm für bie Arbeitsbeschaf­fung in Doraufgegangenen Besprechungen zwi­schen dem Finanzminister Gras Schwerin v. Krosigk, dem Wirtschaftsminister W a r m- b o l d, dem Arbeitsbescha^fungskommissar G e - re le und dem Reichsbanlpräsidenten Luther

eine völlige Einigung erzielt worden und zwar dergestalt, daß für dieses Sofortprogramm 500 Millionen bereitge stellt werden sollen. Diese Ein gung wurde vom Re.chslabmett bestätigt. Ucber die Einzelheiten des Programms und seine Finanzierung wird sich der Deichskom­missar für die Arbeitsbeschaffung am Frei­tagabend im Rundfunk ve breiten. Dach diesem Programm werden Die öffentlichen Körperschaften günstiger gestellt sein, als das in den früheren Arbeitsbeschaffungsmah- nahmen der Fall war.

Sandwerk und Einzelhandel fordern neuen Reichszuschuß für den Althausbesitz.

Berlin, 21. Dez. Die Hauptgemein, schäft des Deutschen Einzelhandels und 6er Reichsverband des deutschen Handwerks haben eine gemeinsame Ein­gabe an den Reichskanzler gerichtet, die erneut den Antrag einbrachte, mit Rücksicht auf

die günstigen Auswirkungen, welche die Bereit­stellung von 50 Millionen Mark zur Gewäh­rung von Re ich s zu s ch ü s s en für die Instandsetzung von Wohngebäuden, die Teilung von Wohnungen und den Umbau ge­werblicher Räume zu Wohnungen audio 'te, einen weiteren Betrag von 200 Millionen Mark mit der gleichen Beftimmung bereitzustellen. Gegenüber der bisher'gen Rege­lung schlägt die Eingabe vor, die Mindest- grenze für die zuschußfähigen Jnstandsetzungs- arbeiten auf 100 oder 150 Mark zu begrenzen, damit vor allen Dingen auch für Mitt el- unb Kleinstädte und für das flache Land, wo kleinere Wohnhäuser überwiegen, die notwendigen Arbeiten durchgcführt werden kön­nen. Ebenso hält es die Eingabe für notwendig, den Kreis der zuschuhberechtigten Arbeiten weiter zu ziehen, als das bisher der Fall war und für die Teilungs - und Um­bauarbeiten einen größeren Betrag aus- zuwcrsen, da gerade der Teilung vonGroß- wohnungen eine besondere volkswirtschaft­liche Bedeutung zukommt.

Oer neue handelspoliiische Kurs.

Nach Ablauf w chtiger Handelsverträge.- Autonome Zollregelung und Zwifchen- kontmgente.-Oer Beimischungszwang für Margar.ne.

Berlin, 21. Dez. (TU.) Ueber die dem i Reichskabinett zur Beratung vorgelegenen und zum Teil noch vorliegenden grundsätzlichen Fra­gen der Wirtschasts- und Handelspolitik erfahrt die TU. von gut unterrichteter Seite noch folgende Einzelheiten:

Cs handelt sich um die ersten Maßnahmen auf Grund der Einigung zwischen den Ministern W a r m b o l d und Braun gelegentlich der Ka­binettsbildung. Reichskanzler von Schleicher hatte in seiner Rundfunkrede die grundsätzliche Klärung der Agrarfrage noch vor Weihnachten in Aus­sicht gestellt. Handelspolitisch dürsten die B e r » Handlungen mit Frankreich und die Entscheidungen nach Ablauf der Verträge mit Holland, Schweden und Südslavien im Vordergrund stehen. Während Holland gegen­über mit dem 1. Sanuar die Tarifabreden fort» fallen und nur noch die reine gegenseitige Meist­begünstigung bestehen bleibt, sollen bei den an­deren Verträgen

die wefenllichen landwirtschaft- lichen Bindungen im Interesse der ver- edelungswirlschaft, des Gartenbaues und der Forstwirtschaft beseitigt b;w. nicht wie­der erneuert werden. Für diese Erzeugnisse soll eine autonome Neuregelung der Zölle bei gleichzeitiger Festsetzung von Zwi­schenkontingenten zur Verhinderung von Voreinfuhren erfolgen. Im Zusammenhang damit kommt die Aenderung anderer auto­nomer Zölle in Betracht, um zu verhindern, daß statt der kontingentierten Erzeugnisse eine

Ersaheinfuhc angeregt wird.

Debenher gehen innere Maßnahmen. So außer der Klärung der Frage des D o l l - streckungsschutzes vor allem die Neu­regelung der Fettwirtschaft, die mit dem Fortfall der schwedischen Zollbindung für Speck und Schmalz am 15. Februar möglich wird. Der Zweck ist die größere Heranziehung der ein­

heimischen Fettherstellung für die Bedarfsdeckung etwa nach dem Muster Amerikas und Hollands. 3m Mittelpunkt steht der

Zwang zur Beimischung einheimischer Fette, vor allem Buller zur Margarineerzeugung wahrscheinlich bei gleichzeitiger Kontingentie­rung der Margarinefabrikation.

Man ist der Ansicht, daß die Margarinefabriken wegen der Beimischung der hochwertigen deutschen Fette auf die billigsten ausländischen Roh­stoffe zurückgreifen um) auf die bisher eingesühr- ten höherwertigen ausländischen Rohstoffe verzichten können, so daß eine wesentliche Verteuerung der Margarine nicht befürch­tet zu werden brauche. Außerdem soll Vorsorge getroffen werden, daß

für die minderbemittelten Schichten überhaupt jede Verteuerung der Margarine ausgesa-altet werden kann.

Diese Neuordnung der Fettwirtschaft soll zu­sammen mit den handelspolitischen Maßnahmen zur Erleichterung der trostlosen Ver­hältnisse der bäuerlichen Verede­lungswirtschaft beitragen. Die Deichs­regierung geht dabei von der Erkenntnis aus, daß auch die in größtem Maß stabe gewünschte bäuerliche Siedlung hoffnungslos sein mühte, wenn nicht die Rentabilität der bäuerlichen Wirtschaft wiederhergestellt wird.

Da diese Maßnahmen als erster Tell des neuen Wirtschaftsprogramms auf die unter Mit­wirkung des Reichskanzlers erreichte Einigung zwischen Warmbold und Braun zurück- zu'ühren sind, kommt im Kabinett im wesent­lichen nur noch die Klärung der techni­schen Einzelheiten in Frage. Angesichts der umfaffenden Bedeutung aller dieser handels- politllch und binnenwirtschaftlich gl.üchschwierigen Fragen ist nicht damit zu rechnen, daß die Er­gebnisse der Beratung alsbald in allen Einzel­heiten bekannt gegeben werden.

Das Amnestiegesetz in Krast getreten.

Die Durchführung der Amnestie.

Die ersten Entlassungen.

Berlin, 21. Dez. (CNB.) Die Amnestie, die gestern auch vom Reichsrat beschlossen wurde, bringt den Gerichten vorerst ein llebermaß an Arbeit. Die Staatsanwaltschaften, in deren Händen der StrafvollIig liegt, haben nachzuprüfen, a u f welche Fälle die Amnestie anwendbar ist. Da das Amnestiegesetz erst nach Deröffenllichung im Reichsgesetzblatt gültig wird, ist für heute nur mit der Entlassung einer geringen Zahl von Straf­gefangenen zu rechnen. Die Staatsanwallschaft hat bisher in einer Reihe absolut zweifelsfreier Falle Anweisung zur Entlassung an die Strafanstalten ge­geben. Da in den politischen Abteilungen ber Staats« anwaltsck>aft mit allen verfügbaren Kräften gcarbei- tet wird, ist damit zu rechnen, daß im Laufe des morgigen Tages Entlasfungsanweifung für alle Strafgefangenen ergeht, bei denen unschwer feft.ju» stellen ist, ob für sie die Amnestie in Anwendung kommt Zeitraubend wird die Regelung der Straf» fälle fein, bei denen die Amnestie unter Berück­sichtigung der wirtschaftlichen Not­lage bei Begehung der Straftaten angewendet werden soll. Hier dürften die Feststellungen nicht in allen Fällen so rechtzeitig beendet sein, daß die Ent­lassungen noch vor den Weihnachtsseiertagen er­folgen können.

Oie RSOAP.

zur neuen Notverordnung.

M ü n ch e n , 21. Dez. (TU.) Zu der neuen Ver­ordnung zur Erhaltung des inneren Friedensschreibt Rechtsanwalt Dr. Frank I>. in derASK.", daß die neue Verordnung bereits in erheblichem Llm- fange den wiederholt und nachdrücklichst von den Nationalsozialisten vertretenen Wünschen ent­spreche. 3n dieser Stunde grüßten die Na­tionalsozialisten erneut die von den Antiterror­verordnungen der Papen-Regierung verfolgten und verurteilten SA- und SS.-Männer und Par­teigenossen. Heber 50 Sondergerichtsverhandlun­gen seien durchgeführt oder eingeleitet worden, bei denen gegen Nationalsozialisten fünf Todes­urteile, über 100 Zähre Zuchthaus und an die 200 Jahre Gefängnis ausgesprochen wurden. Die Nationalsozialisten würden nicht ruhen und rasten, bis sie auch den Letzten wieder der Freiheit zu­geführt hätten. Dr. Frank bemerkt weiter, daß die Nationalsozialisten durchaus damitein- ver standen feien, daß d ie P e r s ö n l i ch k e i t des Reichspräsidenten unter einen verstärkten Schutz gestellt werde, zumal diese Bestimmung auch in Kraft bleiben werde zu­gunsten kommender Reichspräsidenten. Er be­grüßt den neueingeführten Schutz

der Wehrmacht, die Aufhebung der Sonderge- richte, die Wiederherstellung der Versaminlungs- und Pressefreiheit sowie auch die übrigen Bestim­mungen. Wesentlich sei, daß schon jetzt das Re- publikschuhgeseh außer kraft trete.

DerVölkische Beobachter" besaßt sich ebenfalls mit der neuen Notverordnung. Es sei damit eine Veriode der schlimmsten Willkürpolitik abaeschlos- en, deren Spuren bis in die Zeiten Wirths und Severings zurückreichten. Wichtig sei vor allem, daß die unter Popen aufgekommene Diffamierung des politischen Kampfes ähnlich der bekannten Boy oltierung der sogenannten Fememörder nunmehr eine Korrektur erfahren habe. Bon setzt an sei wenigstens der Täter aus politischen Be­weggründen strafrechtlich nicht schlechter gestellt als tter gemeine wirkliche Verbrecher. Trotzdem könne die Neuregelung dieses Großes rechtspolitisch noch in keiner Weife befriedigen. Das Gesetz zum Schutze der Republik sei gefallen, aber dasGesetz zum Schutze der Natio n" die alte Forderung der Nationalsozialisten wurde nicht geschaffen. Das erwachte Deutschland rufe seit langem stürmisch nach einem strafrecht­lichen Schutzbann gegen Dolkszersetzung und Wehr­oerrat.

Oie Aufhebung

der Sondergerickie.

Berlin, 21.Dez. (TU.) Das Reich-gesehblatt veröffentlicht folgende Verordnung der Reichsregie­rung-. Die Tätigkeit der nach der Verordnung der Reichsregierung vom 9. August 1932 gebildelen Sondergerichte endet mit dem Ablauf des 21. Dezember 1 9 3 2. Line zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene hauptverhaud- l u n g ist von dem Sondergerichl nach den Vor- schriflen der Verordnung vom 9. August 1932 weiterzuführen, sofern die Sache nicht nach § 4 Sah 2 zum ordentlichen Verfahren verwiesen wird. In dem nach § 19 der Verord­nung vom 9. August 1932 in das ordentliche ver- sahren übergehenden Sachen bedarf es der Ein­reichung einer neuen Anklageschrift; die nach den vorschrislen der Verordnung einge­reichte Anklageschrift verliert ihre Wirkung. Das gleiche gilt, wenn eine Sache nach dem 21. Dezem­ber 1932 zum ordentlichen Verfahren verwiesen wird.

Auch der wegen Spionage verurteilte dänische Hauptmann begnadigt.

Berlin, 21. Dez. (TU.) Reichspräsi­dent von Hindenburg hat den dänischen Hauptmann Lembourn, der wegen Spio­nage vom Reichsgericht zu einer mehrjährigen Strafe verurteilt worden war, anläßlich des Weihnachtsfestes begnadigt. Der Reichspräsident hat von seinem Begnadigungs­recht in erster Linie deshalb in diesem Falle Ge­brauch gemacht, weil die hochbetagten 8 0* jährigen Eltern kränklich sind und ihnen Gelegenheit gegeben werden soll, noch einmal das Weihnachtsfest mit ihrem Sohne zu verleben. Hauptmann Lembourn hat übrigens seine Strafe bis auf 1/2 2ahr verbüßt.

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Oer Sturm gegen den Danziger Senat. Die Opposition im Volkstag beschließt er­neut Aushebung des Ermächtigungsgesetzes.

Danzig, 21. Dez. (Täl., Mit 41 Stimmen der Opposition (Sozialdemokraten, Kommunisten, Nationalsozialisten und Polen) gegen 29 Stim­men der Regierungsparteien beschloß der Dan­ziger Volkstag am Mittwoch wiederum die Aufhebung des Ermächtigungsge­setzes. Die Vorlage geht nunmehr nochmals dem Senat zu, der jetzt einen Monat Zeit hat, um entweder dem Gesetz beizutreten oder Maßnahmen für einen Volksentscheid über diese Frage zu treffen. Präsident Dr. Z i e h m wies erneut darauf hin, daß das Ermächtigungs­gesetz die einzige Möglichkeit zur Aufrechterhab« tung der Sicherheit und Ordnung auch in finan­zieller Beziehung sei. Die Regierung werde a l l e verfassungsmäßigen Machtmittel a n w e n d e n, um die Aufhebung des Gesetzes zu verhindern. Eine allgemeine A m n e st i c, wie sie die Opposillon verlange, würde Staat und Volk in Gefahr bringen. Die Regie­rung lehne auch die Wirts chaftspoliti- schenVorsch läge der Oppositionsparteien ab, weil eine Deckung für die finanzielle Mehr­belastung auch von einer anders zusammengesetzten Regierung nicht g e s ch a f f e n werden könnte. Freiwillig werde die Regierung ihren Platz nicht verlassen.

Oie Bierfreigabevorlage vomHepräsentantenhaus angenommen

Washington, 21. De;. (TU.) Das Reprä­sentantenhaus hat die Biervorlage, die die sofortige Freigabe von Bier mit 3,2 Gewichtsprozenten = 4,0 v o- lumenprozent Alkohol vorsiehl, ange­nommen. Das Gesetz sicht weiter eine Steuer von 5 Dollar je Faß Bier vor. Die Vorlage ist sofort an den Senat weitergeleitet worden.

Nach einer Meldung aus München erhielt die Münchner Löwenbrauerei von dem bekann­ten Bismarckhotel in Chikago eine tele*