Sius der Provinzialbauptstavi
Gießen, den 19. Oktober 1932.
Wie behandelt man frische Schnittwunden?
Von Dr. med. Volkenborn.
Bei Schnittwunden ist es wichtig, die Wunde sofort von etwaigen älnreinlichkeiten und Fremd, körpern zu reinigen, die der verletzende Gegenstand in die Wunde hcreingebracht hat. Als be- sonders gefährlich ist die feuchte Gartenerde zu erwähnen, denn sie enthält nur allzu oft den fürchterlichen Starrkrampferreger. Dieses tückische kleine Lebewesen hat leider noch die Eigenschaft, seine verheerenden Folgen erst nach Tagen und Wochen sichtbar erscheinen zu lassen, so daß der Verletzte erst gar nicht glaubt, eine gefährliche Krankheit in sich zu haben, die Wunde unbeachtet läßt, bis er, vielleicht schon längst nach Heilung der Wunde, in den Starrkrampf verfällt. Dieser Ausgang ist um so bedauerlicher, als eine rechtzeitige Serumeinspritzung des Arztes den Starr- krampf bedeutend unschädlicher gestalten kann. Wenn auch die eben geschilderte Erkrankung nicht allzu häufig ist, so muß man doch bei vielen Verletzungen, z. B- auch im Fleischergewerbe, wenigstens daran denken, daß es ja genügt, wenn am Fell des eben geschlachteten Tieres nur ein geringes Quantum von Erde sich befindet.
Trotzdem wollen wir uns darüber klar sein, daß ja schließlich die meisten einfachen Schnittwunden an und für sich harmloser Natur sind, falls sofort richtig vorgebeugt wird. Es emp° fiehlt sich, die Umgebung der Wunde mit Iod- tinktur sorgfältig zu reinigen, da alkoholische Iodlösungen nicht nur desinfizierend, sondern auch außerordentlich entzündungshemmend wirken. Die Braunfärbung der Haut muß in Kauf genommen werden. Falls keine Jodtinktur zu beschaffen ist, genügt auch Abreibung mit Alkohol oder Benzin, im Notfälle sogar mit Kölnisch Wasser.
Bei kleineren Schnittwunden schadet es gar nicht, erst eine kurze Zeit ruhig Blut abfließen zu lassen, weil auf diese natürliche Weise Verunreinigungen aus dem Körper herausgespült werden können. Falls größere Blutgefäße verletzt sind, wird der hinzugerufene Arzt sofort eine Abbindung des betreffenden Gliedes vornehmen, um gefährlichen Blutverlust zu vermeiden Bevor der Arzt kommt, kann auch der Laie den Blutverlust schon stoppen, indem er oberhalb der Wunde einen Ledergürtel, oder vielleicht einen Hosenträger sozusagen als Notverband um das betreffende Glied schnürt. Die eigentliche Wundbehandlung muß bei größeren Verletzungen denr Arzt überlassen bleiben. Die neuere Medizin hält es übrigens für falsch, Wunden dicht und rasch zu vernähen, weil die natürlichen Heilkräfte nicht vollkommen ausgeschaltet werden sollen. Ein zu rasches Vernähen hat auch den Nachteil, daß bei späterhin austretenden Eiterungen oft ein neuer Einschnitt notwendig wird.
Angehörige des Fleischergewerbes müssen bei I der Desinfektion der im Beruf erlittenen Schnittwunden besonders vorsichtig sein und möglichst I
umsichtig vorgehen, weil gerade bei Schlachtungen leicht Bakterien, die dem Tierkörper innegewohnt haben, in die Schnittwunden verschleppt werden können.
Das sicherste Zeichen einer eintretenden Blutvergiftung ist die Bildung roter Stränge in der &Gr Wunde, die entzündete Lymph- gesaßstrange darstellen. Wenn diese Erscheinung auftritt, ist sofort ein Arzt aufzusuchen.
Frauengruppe des DOA. Gießen.
Um der Sache des Vereins für das Deutsch- tum ,im Ausland zu dienen und zugleich den Mitgliedern und Freunden des Vereins eine genußreiche Unterhaltung zu bieten, hatte die Frauen- gruppe des VDA. Gießen am Sonntag einen bunten Nachmittag auf der Liebigshöhe veranstaltet. Der gute Besuch ließ erkennen, daß man auch in Gießen von der Notwendigkeit der Fürsorge für unsere deutschen Brüder im Ausland überzeugt ist und deshalb der VDA.-Sache großes Interesse entgegenbringt. Der Nachmittag wurde mit flotter Marschmusik des Schülerinnenorchesters der Studienanstalt eröffnet. Einem ausgezeichnet wiedergegebenen Kinderspiel „Großmutters Bratäpfel" von Hiller mit Frau Emma Schudt in der Hauptrolle, wurde von den Zuhörern, unter denen die Kinder die große Mehrheit bildeten, größte Aufmerksamkeit entgegengebracht und starker Beifall gespendet. Frau Professor R o l o f f hatte sich in dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt und begleitete die Gesangspartien auf dem Klavier. Auch das zweite Theaterstück „Der Herr Doktor", ein Lustspiel aus der Biedermeierzeit mit Musik von F. Schubert, wurde in vortrefflicher Weise gegeben. Herr Roloff hatte die Begleitung der Gesangseinlagen übernommen und meisterte seine Aufgabe mit großem Geschick. Bei gemeinsamem Kaffeekranz in der Pause wurden von den Damen des Vereins Erfrischungen gereicht, während das Schülerinnenorchester der Studienanstalt noch mit guten Musikvorträgen aufwartete. Die Veranstaltung war ein schöner Erfolg des Vereins, hoffentlich ist auch der finanzielle Ertrag, der der VDA.- Sache zugute kommt, den Erwartungen entsprechend ausgefallen.
Bornotizen.
— Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Heute, 20 Uhr, Erstauf- führung des Lustspiels „Roulette" von Ladislaus Fodor, in der deutschen Bearbeitung von Siegfried Geher. Nach den starken Erfolgen bei der Uraufführung in Wien und anläßlich der Aufführungsserien in Berlin, Hamburg usw. dürfte diesem liebenswürdigen Lustspiel auch in Gießen Anerkennung und beifällige Zustimmung nicht versagt sein. Spielleitung hat Karl Heh- s e r. 3. Vorstellung im Mittwoch-Abonnement. Gewöhnliche Preise. Spieldauer von 20 bis 22 Uhr.
** Mehgerschaft i! n b Winterhilfe. Vom Städtischen Wohlfahrtsamt wird uns mitgeteilt, daß sich das hiesige Metzger- und Fleischer- gewerbe bereit erklärt habe, auch in diesem Jahre wieder auf die Fleischmengen, die vuf die Reichsfleischverbilligungsscheine hin abgegeben werden, einen Preisnachlaß von 4 Pf. pro Pfund zu gewähren.
MeVerändeMgenausdemAltenMeichos
Als Antwort auf ein Schreiben, das wir wegen der Veränderungen auf dem Alten Friedhof an die Stadtverwaltung richteten, und zugleich als Stellungnahme zu verschiedenen Eingesandts in unseren Spalten übermittelt uns die Stadtverwaltung den nachstehenden Bericht des Städtischen Hochbauamts über die vielfach beanstandeten Maßnahmen auf dem Alten Friedhof:
„Die Durchführung umfassender Regulierungsarbeiten auf den alten Gräberfeldern des Friedhofes am Nahrungsberg wurde von uns im Juni d. I. in Vorschlag gebracht, weil die meisten Grabstätten gänzlich verwildert und verwahrlost waren und damit weite Flächen des alten Friedhofes den Eindruck von Gestrüpphalden erweckten. Diele der alten Grabsteine, an denen oft jahrzehntelang keine Unterhaltungsarbeit ausgeführt wurde, neigten zum Umfallen, und es muß als glücklicher Zufall angesehen werden, daß bis jetzt kein Unglücksfall durch umfallende Grabdenkmäler zu verzeichnen war. Der Zustand, den die alten Reihengräber boten, läßt sich heute noch an den ungepflegten Erbbegräbnissen festellen, über die die Stadt nicht ohne weiteres verfügen kann und diese Inaugenscheinnahme dürfte jeden Unvoreingenommenen davon überzeugen, daß hier Wandel geschaffen werden mußte.
Zu dem Schreiben des „Gießener Anzeigers" vom 4. d. M. wird wie folgt Stellung genommen: „Das Recht zur Beseitigung von Grabstätten ergibt sich aus den Paragraphen 16, 21 und 52 der Friedhofs- und Begräbnisordnung vom 20. Oktober 1928. § 16, Abs. 2 besagt, daß die Stadt jederzeit das Recht hat, die Beseitigung einer Grabstätte anzuordnen, wenn *bies zur „Erreichung anderer, dem öffentlichen Interesse dienen Zwecken" notwendig ist. Dieser Paragraph laßt es zu, daß Gräber beseitigt werden, wenn die vorgesehene Schonsrift von 30 Jahren noch nicht ab gelaufen ist. Um solche Grabstätten handelt es sich in keinem Fall bei denjenigen, die auf dem Alten Friedhof eingeebnet worden sind.
Alle diese Gräber waren bereits über 30 Jahre belegt und von dem in § 21 vorgesehenen Recht der Neuerwerbung auf weitere 30 Jahre war in keinem Jolle Gebrauch gemacht worden.
Die Gräber waren also sämtlich in das uneinge- schränkte Verfügungsrecht der Stadt zurückgefallen. Da eine Neubelegung des Alten Friedhofes nicht mehr erfolgen darf, können nach § 52 der Friedhofs- ordnung Teile des Alten Friedhofes, auf denen feit über 30 Jahren keine Beerdigungen mehr stattgesunden haben, auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung anderwc iger, öffentlicher Bestimmung übergeben werden.
Aus vorstehenden Ausführungen ergibt sich eindeutig, daß ein Recht der Vorbesitzer auf die Grabstätten nicht mehr besteht, und damit entfällt auch das Recht auf Erhaltung der Denkmäler auf diesen Gräbern. Da eine Lagerung der Steine nicht zweckmäßig ist, weil daraus eine Haftpflicht der Stadt abgeleitet werden könnte, die Friedhofsordnung aber keine Bestimmungen über deren Verwertung enthält, wurde angeordnet, daß die Grabsteine jeweils an ihrem Aufstellungs
ort eingegraben werden sollten. Dies hat einmal den Vorteil, daß
bei evll. Nachforschungen jederzeit die Lage einer Grabstätte nachgewiefen werden kann.
und es dürfte auch in den meisten Fällen den Wünschen der Hinterbliebenen entsprechen. Beim Eingraben der Grabsteine ist mit aller Vorsicht oor- gegangen worden. Eine mutwillige Zertrümmerung von Denksteinen hat nicht stattgefunden.
Dem vom „Gießener Anzeiger" angeführten Fall der „Zertrümmerung" eines angeblich erst vor kurzem frisch hergerichteten Marmorkreuzes liegt folgender Vorfall zugrunde: In Gräberfeld 3 befand sich eine Grabstätte Luise Hofmann, gest. am 26. Juni 1849. Das Grab selbst war in feiner Weise gepflegt, nur ein Marmorkreuz war vorhanden. Dieses sollte, wie alle derartigen Steine, eingegraben werden. Das nahezu 90jährige Gradkreuz zerbrach bei dem Einlegen in mehrere Teile. Auf Wunsch eines jetzt noch lebenden Angehörigen haben wir den Denkstein wieder ausgraben, zufammenfetzen und auf ein ihm gehöriges Erbbegräbnis legen lassen. Der Vorgenannte hat nach unseren Informationen den Vorfall — ob vor oder nach der Ausgrabung des Grabmals konnte nicht ermittelt werden —, dem „Gießener Anzeiger" brieflich angezeigt. Eine Verallgemeinerung dieses Falles ist, wie aus dem ganzen Sachverhalt heroorgeht, nicht angängig.
Aus der Behandlung dieser Angelegenheit und der Tatsache, daß Grabstätten, die ein Merkmal zeigten, daß Angehörige noch auf deren Pflege bedacht wären, nicht berührt worden sind, ergibt sich aber deutlich unser Bestreben, alle unnötigen Härten zu vermeiden.
Die Benachrichtigung von Hinterbliebenen über die geplanten Maßnahmen wäre in den meisten Fällen nur mit ungeheuren Schwierigkeiten möglich gewesen, da sie uns unbekannt waren. Es wurde deshalb bewußt davon abgesehen, um die Beschwerden solcher Personen zu vermeiden, denen aus irgendwelchen Gründen keine Mitteilung zugegangen war. Eine Verpflichtung zur Benachrichtigung besteht nicht.
Durch vorstehende Ausführungen ist auch gleichzeitig das „Eingesandt" vom 4. Oktober beantwortet. Im übrigen gehen die Schlußfolgerungen, die der Einsender an die getroffenen Maßnahmen knüpft, von ganz falschen Voraussetzungen aus.
Ls denkt niemand daran, den Alten Friedhof heute schon als öffentlichen Park zu erklären. Nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung ist das auch gar nicht möglich, da der § 52 bestimmt, daß der Friedhof noch 3 0 Jahre nach der letzten Beerdigung als solcher erhalten werden muß. Nach unserer Schätzung vergehen mindestens noch 8 0 I a h r e, bis der vom Einsender befürchtete Fall der „Profanation" eintreten kann. Es berührt eigentümlich daß erst, nachdem zur Beseitigung unhaltbarer Zustände geschritten werden mußte, die Pietät in einzelnen Nachkommen geweckt wird. 11. E. zeugt es von pietätloserem Verhalten, wenn Angehörige ihre Gräber verwildern und die Steine verfallen lassen, als wenn diese ungepflegten Reste beseitigt und dafür ruhige, gepflegte Schmuckflächen geschaffen werden. Die Aufführung von „jungen Pärchen, Kindermädchen usw." als Besucher des Friedhofs ist nur als billiges Mittel zur Aufreizung weiterer Beoölkerungskreife zu werten."
** Preußisch-Süddeutsche Klassen- Lotterie. Die Ziehung der 1. Klasse beginnt am 21. Oktober, also schon übermorgen.
Amtsgericht Gießen.
Einer Geldstrafevon240Mk.. bzw., falls diese nicht eindringlich ist, einer Haft st rase von 24 Tagen verfiel ein durchreisender Kaufmann aus Stettin, der von einem Zollbeamten überrascht wurde, als er in einem hiesigen Geschäft ihm gehörige Anzugsstoffe, die er im Vorrat in einem Auto mit sich führte, unter Zuhilfenahme zweier Begleiter zum Verkaufe anbot, ohne im Besitze eines für Hessen gültigen Wandergewerbescheins zu sein, also ein steuerpflichtiges Gewerbe ausübte, ohne es bei der zuständigen Behörde angemeldet zu haben. Die hinterzogene Steuer bezifferte sich auf 120 Mk. und der Dichter hatte, ohne daß es auf fein Ermessen ankam, auf Grund des Hess. Gesetzes betr. die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Amherziehen vom 22. Dezember 1900, auf eine Geldstrafe zu erkennen, die dem doppelten Betrag der hinterzogenen Steuer gleichkam. Die Ersahstrafe war nach Artikel 19 des genannten Gesetzes zu bemessen.
Ein vielfach vorbestrafter Arbeiter betrat hier am Platze ein Ladengeschäft, nicht als Käufer, sondern lediglich, um kommunistische Zeitungen zu verkaufen. Der Ladeninhaber gab ihm deutlich zu erkennen, daß er nichts kaufe: trotzdem verließ er den Laden nicht, auch nicht, nachdem er wiederholt hierzu aufgefordert worden war. Er benahm sich
vielmehr in hohem Maße ungebührlich, bedrohte den Geschäftsinhaber und leistete diesem, als er ihn aus dem Laden drängen wollte, heftigen Widerstand, der in dem Augenblick nachließ, als die Frau des Bedrohten, um den Angeklagten einzuschüchtern, mit einem Devolver in derLand im Laden erschien. Jetzt erst gelang es Mann und Frau, den Eindringling auf die Straße zu setzen. Strafe: 4 Wochen Gefängnis wegen Hausfriedensbruchs.
Kegelspieler, die in einer offenen Dahn, unweit von benachbarten Häusern bis in die Nacht hinein Kegel schieben, verüben ungebührlicher Weise ruhestörenden Lärm: sie sind strasbar und eines ausdrücklichen Verbots bedarf es nicht. Auf eine Ortsüblichkeit können sich die Duhestörer nicht berufen. Letzten Endes wird es, falls die Polizei nicht von sich aus vorgeht, darauf ankommen, ob die Anwohner, vielleicht der Äegelgesellschaft oder dem Wirt zuliebe, den nächtlichen Lärm über sich ergehen lassen, oder ob sie sich beschweren wollen. Eine Anzahl Kegelschieber aus einem Nachbarort, die noch gegen 1 ilfjr gekegelt hatten, verlangten gerichtliche Verhandlung »und Entscheidung. Es kam aber nicht dazu, denn sie zogen vor, ihre Einsprüche gegen die ergangenen Strafbefehle kurz vor der Verhandlung zurückzunehmen. Sie fürchteten wohl, einen Präzedeirzsall zu ihren üngun* st en zu schaffen und das nächtliche Kegelschieben gänzlich einstellen zu müssen.
Laten für ^onnerstan, 20 Oktober.
1892: der Afrikaforscher Emin Pascha (Eduard Schnitzer) wird bei Kibonge in Afrika ermordet.
Die schlummernde Maffia.
Von unserem ^.-Berichterstatter.
Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten! Palermo, im Oktober 1932.
Wir saßen in Palermo und aßen Langusten. Die Riesenportion zu 3,50 Lire, und in 24 Stunden hatte noch niemand das Wort „Krise" ausgesprochen. Glückliches, ackerbautreibendes Sizilien! Draußen herrschte Festtrubel — Prinzenbesuch. Dicke Girlanden mit gelben Apfelsinen hingen von den Häusern, und die Illuminationslämpchen glimmten schon bei Tage. Das kleine Restaurant war menschenleer, aber ich drehte mich doch nach alter Gewohnheit erst spähend um, ehe ich leise fragte: „W a 3 macht denn d i e Maffi a?" Die hübsche Deutsche, die blonde Professorin der Universität, zuckte die Achseln. „Man hört nichts mehr, der Duce hat's jetzt doch geschafft."
Ich wußte, ein paarmal hatte er es nicht geschafft. Trog aller Gewaltmaßnahmen und Einkerkerungen, obwohl man halb Girgenti deportierte, batte die inoffizielle Beherrscherin der Insel, die Maffia, immer wieder das Haupt erhoben. Ein paar Maschen rissen, aber das unsichtbare, über die ganze Insel gespannte Netz der allmächtigen Geheimorganisation hatte sich stets wieder geschlossen. Die Maffia sprach weiter Recht und vollstreckte Urteile nach eigenem Ermessen, Justiz und Polizei blieben eine Farce.
Vor wenigen Jahren noch sah ich staunend, wie die gesamte, zur Badesaison in Mondello, dem Badeort Palermos, versammelte Aristokratie bei dem kleinen Lädchen des MilchhäMers vorfuhr, um der Tochter zur ersten Kommunion Blumen und Geschenke zu bringen. Bis ich hörte, der „Babbo" der Kleinen war Maffiacapo — Oberhaupt — des Badeortbezirks. Jetzt hat der Faschismus die Maffia besiegt. Die „Maffia", das Wort, das niemand laut auszusprechen wagte, das alles zum Verstummen brachte. Es ist auch heute noch sehr schwer, etwas zu erfahren. Vor Jahresfrist büßte ein junger Offizier, der lachend prahlte: „Die Maffia ist tot, sie existiert nicht mehr", die Unvorsichtigkeit noch mit seinem Leden. Am folgenden Morgen fand man die schrecklich verstümmelte Leiche in einem Loch am Straßenrande. Die sterbende Maffia hatte noch einen letzten düsteren Gegenbeweis geliefert.
Es heißt, die Capos der Maffia wären an Mussolini hevangetreten und hätten ihm bei einem Besuch der Insel unbedingte Sicherheit gewährleistet. Man hatte im Stillen die Hoffnung nicht aufgegeben, der Duce würde sich den einmal abgelebten, erneut angebotenen Bündnisvorschlag doch noch überlegen. Der Duce kam. Die antifaschistische ultraklerikale Bevölkerung der Insel ah ihm kühl ablehnend entgegen, die Studenten- chaft offen feindselig. Und Mussolini sprach — prach zu einer taufendköpfigen, stummen, mißtrauischen Menge, und nach ein paar Worten, ein paar Sätzen raste das Volk, heulte und schrie, außer sich vor Begeisterung. Mussolini sprach noch einmal zu den Studenten, und sie warfen
sich vor sein Auto, sinnlos vor Begeisterung „Wir sterben für dich". Mussolinis Sizilienfahrt war einer seiner unerhörtesten Triumphe. Aber dann griff eine eiserne Faust zu, hinweg über Verhandlungen und Verbrüderungsprojekte. Der tüchtigste Präfekt kam nach Palermo, er setzte sein eigenes Leben aufs Spiel. Das Wohl des Landes ging über alles, aber es heischte scharfe, grausame Maßregeln. Die Oberin des Klosters in der Via G. erzählte mir, wie man in einer einzigen Nacht allein aus dem dortigen kleinen Bezirk 800 Leute fortgeführt hätte. Aller Stände, jeden Alters. Nicht nur bekannte Maffiamitglieder, nein, jeder, der im Verdachte stand, etwas von ihr ,yu wißen, einmal mit ihr zu tun gehabt zu haben, wurde verhaftet. Man sprach drakonische Urteile, man kerkerte ein auf Jahre, deportierte, enteignete. Mit erbarmungsloser Strenge, mit brutaler Gewalt ging man vor. Bewußt. Denn allmählich schuf man die Furcht, erzeugte Schrecken und endlich eine aus Angst geborene Achtung vor dem Gesetz. Man schießt jetzt nicht mehr in Palermo lästige Menschen auf belebter Straße einfach nieder, unbekümmert, ob es zufällig vor der Kaserne der Karabinieri, der Polizeitruppe, Aeschieht oder nicht. Der Täter enttarn ja doch auf leben Fall, wenn auch erkannt, stets unbehelligt. Die Landwirte brauchen keine Tribute mehr zu zahlen, damit ihre Orangen- und Zitronenhaine unbeschädigt bleiben und ihr Vieh göschützt ist. Und Landpartien, wie die historische, in ganz Sizilien belachte, auf den Monte Griffons, wo sich eine große Gesellschaft, meist Offiziere mit ihren Damen, von zwei vermummten, höflichen Massioten lammfromm ausplündern ließen — aus Furcht vor der sonst drohenden Vendetta — solche Landpartien find jetzt vorbei. (Es war übrigens reiche Beute, denn feine richtige Sizilianerin geht ohne ihren ganzen Schmuck auf einen Ausflug.)
„Mit der Maffia find keine Geschäfte mehr zu machen", sagte kürzlich der Sohn einer großen Reedereifirma, in dessen Familie das Recht eines Maffiacapos erblich ist, ganz offen. Und er ging hin und trat der faschistischen Vereinigung bei und geht jetzt auch in Zivil stets mit dem Abzeichen herum. Unbehelligt.
Die vor der Ataffia Geflohenen und von ihr ins Ausland Vertriebenen find jetzt alle i n d i e Heimat zurückgekehrt. Ein Menschenleben hat wieder Wert in Sizilien, und nicht jeder Leidenschaft ist die Möglichkeit gegeben, sich zügellos auszutoben. Aber von den Maffioten haben Diele die Heimat verlassen, und andere Länder haben ein düsteres Erde angetreten. Die zu Haus geübten Künste ließen sich auch anderswo verwerten. Man klagt in Nordafrika, in den italienischen Kolonien. Daß Maffiaelemente auch in den amerikanischen Rackets Unterschlupf fanden, ist bekannt. Und man muß auch in Sizilien selbst noch wachsam bleiben, denn eigentlich ist die Maffia noch gar nicht tot. Sie schlummert nur...
Buntes Allerlei.
Kampf gegen den Lärm.
In Berlin fand dieser Lage eine Vollsitzung des Fachausschusses für Lärmminderung beim Verein deutscher Ingenieure statt. Aebereinstim- rnend wurde eine möglichst geräuschloseVer- kehrsabwicklung gefordert, wobei u. a. darauf hingewiesen wurde, daß wohlklingende und dem Ohr verhältnismäßig angenehme Hupensignale auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit schrillen und mißtönenden Signalen überlegen seien, wie eingehende Llntersuch ungen gezeigt hätten. Gesetze und Polizeiverordnungen zur Bekämpfung des Verkehrslärms müßten weit schärfer als bisher gehandhabt werden. Allerdiirgs ist die Durchführung solcher Verordnungen ebenso wie ihr Erlaß außerordentlich schwierig, weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus diesem Gebiet noch verhältnismäßig gering sind und geeignete Abwehrmaßnahmen infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht selten unverwirklicht bleiben müssen. Jedenfalls soll dem Problem der Lärm- Minderung in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Oie älteste Autolenkerin.
Mit dem Anspruch, die erste Frau zu sein, die einen Führerschein als Kraftwagenfahrerin erhalten hat, tritt die 85jährige Herzogin von älzös auf. Sie behauptet, die „Alterspräsidentin" aller weiblichen Autolenker zu fein. Ohr Führerschein stammt aus dem Jahre 1898. Ein französisches Blatt hat daraufhin festgestellt, daß jedenfalls in Frankreich keine andere Frau vor ihr die laubnis zur Lenkung eines Autos erhielt. Die greise Herzogin schreibt selbst dazu: „Ich erhielt meinen Schein nach meiner ersten Fahrt, und ich bin niemals ohne einen Führerschein ge
fahren. Mein erster Wagen, ein Delahaye, befindet sich jetzt als ehrwürdige Reliquie in demDer- kehrsmuseum zu Compiegne. Was für eine Ehre! Aber es war doch noch viel hübscher, mit vier lebendigen Pferden zu fahren!" Sie Herzogin ist trotz ihres hohen Alters noch immer Präsidentin des französischen Frauen-Automobil- Klubs und lenkt bei dessen Veranstaltungen höchst eigenhändig ihre Luxus-Limousine. Diese Äuto- Degeisterung hat aber ihre Liebe zu den Pferden nicht geschmälert.
Oer gepfändete Dickhäuter.
Allzu große Tüchtigkeit im Eintreiben von Forderungen hat einen Kaufmann zu Bridgewater auf Neuschottland in eine höchst schwierige Lage gebracht. Ihm ist mitgeteilt worden, daß ein Elefant auf seine Kosten nach Bridgewater verfrachtet wurde, und obwohl der Kaufmann, der David Mc Kean heißt, ein großer Tierfreund ist, weih er nicht, wo er mit dem mächtigen Dickhäuter hin soll: er hat in seiner bescheidenen Wohnung keinen Platz und fürchtet auch, daß ihn der Rüsselträger arm fressen wird. Das Tier war als Sicherheit für eine unbezahlte Rechnung eines Zirkus von einer kanadischen Firma, die Mc Kean vertritt, gepfändet worden, und da die Bezahlung ausblieb. bestand der tüchtige Kaufmann auf der Aushändigung der Sicherheit. Er wünscht aber jetzt, baß er nicht so hartnäckig gewesen wäre, denn alle die verzweifelten Telegramme, die er an die Zoologischen Gärten und Zirkusse auf dem amerikanischen Kontinent richtete und in denen er ihnen einen Elefanten „zu Schleuderpreisen" an- bot, sind unbeantwortet geblieben. Er muß also fürchten, mit dem Elefanten „sitzen zu bleiben“ und erwartet mit Zittern und Zagen die Ankunft des unerwüyschten Gastes.


