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Ich bin zur Rechtsanwaltschaft bei den hiesi­gen Gerichten zugelassen. Mein Büro befindet sich FRANKFURTER STRASSE 1 p. (im Hause Hettler). FERNSPRECHER 3960.

DR. KARL KRÄMER Rechtsanwalt

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Bekanntmachung.

Betr.: Prüfung der Geschäftsstenographen.

Am Sonntag, dem 8. Mai d. vormit­tags 9 Uhr, findet im Sitzungssaal der Industrie- und Handelskammer Gießen. Lonystroße 7, eine Prüfung der Geschäfts stenographen statt. Geschrieben wird nur in der Einyeitskurzschrist, und zwar in den 'Abteilungen 150, 180, 200, 220 und 240 Silben. Außerdem wird eine Vorprüfung in der Geschwindigkeit von 120 Silben ab gehalten. 2190D

Die Gebühren betragen 2 RM. für die Hauptprüfung und 1 RM. für die Vor­prüfung: sie sind mit der Anmeldung (An­gabe der Silbenzahl) zu entrichten, welche bis zum 25. April 1932 bei dem Sekre­tariat zu erfolgen hat.

Wer die Uebertrogung in Maschinen­schrift herstellen will, hat die Maschine selbst zu stellen.

Gießen, den 19. Marz 1932.

Industrie- und Handelskammer Gießen.

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Nachtrag , zur Gebührenordnung betreffend die Er­hebung von Gebühren für die Reinigung der Straßen und Plätze in der Stobt

Gießen.

Oie Gebührenordnung betreffend die Er­hebung von Gebühren für die Reinigung der «fraßen und Platze in der Stadt Gießen vorn 1. Juni 1929 wird auf Bc- chluß des Stadtrats vorn 29. Januar 1932 nid mit Genehmigung des Herrn Mini- ters des Innern vom 24. Februar 1932 zu Nr. M. d. I. 22 388 wie folgt geändert.

8 1.

Der § 3 erhält folgende Fassung:

Die nach § 3 der vorstehenden Orts- atzung zu erhebende Strahenreinigunas- zebühr wird aus 28 Rpf. für das Jahr für je einen Quadratmeter Reinigungssläche festgesetzt. 2201C

8 2.

Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1932 ab in Kraft.

Gießen, den 10. März 1932.

Bürgermeisterei Gießen. I. D.: Dr. Hamm.

Nachtrag

zur Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Kanäle in Gießen.

Die Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Kanäle in Gießen vom 19. April 1924/20. April 1931 wird auf Be­schluß des Stadtrats vom 29. Januar 1932 und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 22. Februar 1932 zu Nr. M. d. 9. 22 387 wie folgt geändert:

§ 1.

Der S 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die jährliche Gebühr beträgt 1 Rpf. für jeden Quadratmeter arundbuchmäßigen Flächeninhalts der angeichlossenen Liegen- schnsten und 1,00 RM. für 1000 RM. des Brandoersicherungswertes der darauf be­findlichen Gebäude.

§ 2.

Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1932 in Kraft. 2200C

Gießen, den 10. März 1932.

Bürgermeisterei Gießen. 9. V.: Dr, Hamm.

Temusptähe.

Die städtischen Tennisplätze (Liebigshöhe und Schützenhaus) werden für die Spiel­zeit 1932 vermietet. Anmeldungen sind unter Angabe der gewünschten Tage und Zeilen im Stadthaus, Bergstraße, Zimmer Nr. 10, einzureichen. 2083C

Die vorjährigen Mieter erhalten tunlichst ihre alten Plätze wieder zugeteilt, falls sie bis zum 26. März 1932 entsprechenden Antrag stellen.

Gießen, den 15. März 1932.

Bürgermeisterei Gießen. 9. D.: Dr. Seid.

Letzte WWpvelskelgerW der Staöt ßlefien 101.1932.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen ollen am

Mittwoch, 30. März 1932, 10)z Uhr beginnend, in der GastwirtschaftZur Liebigshöhe" in Gießen versteigert werden:

543 St. Fichtenlangholz, N, 1b = 165,38 fm

57 N, 2a - 35,57

82 N, 2b = 80,05

31 N, 3a = 40,59

10 N, 3b = 15,18

1 A, 4a = 1,06

94 Kiefernlangholz, N, 2a = 55,52

140 N, 2b = 119,63

23 N, 3a = 24,47

5 N, 3b = 6,95

34 Kiefernabschnitte,

N, 2a4a = 21,45

1 Kiefernabschnitt, A, 4a = 1,19

98 Eichenstammholz,

N, 2. Kl. = 30,91

17 N, 3. Sl. = 12,71

15 Eichenstammholz,

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Ferner a. ö. DJj. 1931:

43 St. Kiefernlangholz, N, 2a und 1b = 25,84 km.

Das Nadelholz (mit Ausnahme der Stangen, Nutzscheiter und Nutzknüppel) ist entrindet und ohne Rinde gemessen: das Eichenstammholz ist ebenfalls ohne Rinde gemessen. 2082C

Die Holzgeldschuldigkeiten können bis 11. November 1932 gestundet werden.

Es werden gegebenenfalls auch schrift­liche Angebote, die bis zum 30. Mär; 1932, 8 Uhr, bei uns cingegangen sind, berück- sichtigt.

Losceinteilungcn nebst Lerkaussbedin- gungcn werden unentgeltlich von der Bür­germeisterei, Zimmer 18, abgegeben.

Gießen, den 15. März 1932.

Bürgermeisterei Gießen.

_____I. D.: Dr. Rosenberg.______

Jagd-Verpachtung.

Dienstag, den 29. März 1932, nachmit­tags 2 Uhr, soll auf dem Rathause zu Lang-Göns die Gemeindejogd zum zwei­tenmal verpachtet werden. Die Jagd wird in drei Bezirken ausgeboten. Sie umfaßt 400 Hektar Wald und zirka 1000 Hektar Feld. Die Bedingungen werden vor der Versteigerung bekanntgegeberi. 2198D

Lang-Göns, den 18. März 1932.

Hessische Bürgermeisterei Lang-Göns.

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Es ist das Porträt des populären Seniorchefs des Hauses Garbäty.

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