Warum Deutschland nicht nach Genf geht
Das Fest der Deutschen Kolomlgeseüsthafi
Ganz Herriot London
Punktes und bezeichnet es daher als unklug, wenn Deutschland lediglich aus solchen Gründen die Viermächtekonferenz zum Scheitern bringen würde. Auch „News C h r o b i c l e" hält die ablehnende Haltung Berlins gegenüber Genf für unklug, muß aber doch zugeben, daß sie schließlich niemanden habe überraschen können, der den Verlauf der Kontroverse verfolgt habe. Der Eindruck in London geht dahin, daß man auf dem toten Punkte angelangt sei. Man ist der Ansicht, daß der nächste Schritt von London gemacht werden müsse, aber verantwortliche Stellen in London erklären, sie wüßten nicht, w a s s i e Vorschlägen sollen. Frankreich habe einen taktischen Vorteil erlangt indem es Großbritannien dazu brachte, Gens als Zusammenkunftsort der Konferenz zuzustimmen, Deutschlands Antwort aber sei ein rasches und unnachgiebiges Nein.
Was sagt man in Paris?
Deutschland hat an dem Mißerfolg schuld.
Paris, 15. Oft. (ERB. Funkspruch. Eigene Meldung.) Die Morgenpresse ist einmütig in der Beurteilung der deutschen Ablehnung der Stadt Genf als Tagungsort der Viererkonferenz. Das Organ Herriots, die „E re R o u v e l l e" schreibt, Deutschland würde eine Konferenz angenommen haben, bei der es von vornherein die Gewähr
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Berantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Or.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil i. D.TH.Kümmel sämtlich in Gießen.
Berlin, 14. Oft. (WTB.) Die Deutsche Kolonialgesellschaft beging heute abend die Feier ihres 50jährigen Bestehens durch eine Festsitzung im Reichstag, die durch die Anwesenheit der Spitzen der Reichs- und Staatsbehörden sowie aller namhaften Persönlichkeiten der ehemaligen Kolvnialverwaltung einen besonderen repräsentativen Charakter erhielt. Der Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft Gouverneur Dr. Schnee gedachte in seiner Begrüßungsansprache der Anfänge der kolonialen Bewegung unter Bismarck. Er hob hervor, daß Bismarck unter wesentlicher Einwirkung und Mithilfe der in den beiden Muttervereinen der Deutschen Kolonialgesellschaft tätigen Persönlichkeiten, darunter in erster Linie des Willensstärken Kolonialpioniers Dr. Karl Peters, in wenigen Jahren ein gewaltiges Kolonialreich für das deutsche Volk erworben hatte. Dr. Schnee gab einen Ueberblick über die Schaffung einer geordneten Verwaltung und Rechtspflege und über die kulturelle Arbeit, die in den Kolonien geleistet worden ist. Er erwähnte besonders die großen Leistungen auf dem Gebiete der Seuchenbekämpfung und der Gesundheitspflege in den deutschen Kolonien.
Die deutsche Kolonialleitung, so sagte Dr. Schnee, steht ebenbürtig neben der jeden anderen Kolonialvolkes der Erde und doch habe es die feindliche Propaganda fertig» gebracht, gegen Deutschland denVorwurfdes Versagens in der kolonialen Zivilisation zu schleudern. 2m Versailler Diktat sei unter dem Vorwande deutscher kolonialer Unfähigkeit und Unwürdigkeit Deutschland der Verzicht auf seine sämtlichen überseeischen Besitzungen aufgezwungen worden. 3m Kampf um die Wiedergewinnung der widerrechtlich entrissenen Kolonien sei die Deutsche Kolonialgesellschaft Vorkämpferin geworden.
Oer Verfaffungsstreii zwischen Preußen und dem Mich.
Sozial- und wirWastspolttische Beschlüsse des Aeichskabinetls.
Berlin, 14. Ott. (ERB.) Die heutigen Beratungen des Reichskabinetts, die bis in den Abend hinein dauerten, galten in erster Linie wichtigen wirtschaftlichen Fragen. Zunächst hat man sich mit dem Problem des Bankenkom- m i s s a r s beschäftigt und ist dabei zu dem grundsätzlichen Beschluß gekommen, daß seine Befugnisse erweitert werden müssen; die Einzelheiten sollen aber noch geregelt werden. Vorläufig wird Dr. Ern st dieses Amt behalten; da er aber gleichzeitig Staatssekretär und Leiter des preußischen Handelsministeriums ist, ist wohl in absehbarer Zeit mit einem Wechsel zu rechnen. Grundsätzliche Beschlüsse hat das Kabinett über die Erhöhung der sozialen Leistungen in der Arbeitslosenver-
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so einfach, wie sich Macdonald und bei ihrem vertraulichen tete-ä-tete in ---- die Sache mit Deutschland gedacht haben, war sie nun doch wieder nicht. Freitag mittag wurde in London eine amtliche Mitteilung herausgegeben, in der es hieß, daß die Viererkonferenz in Genf bereits gesichert sei, weil die italienische Zustimmung schon bedingungslos gegeben sei und weil man mit der Zustimmung Deutschlands glaube rechnen zu dürfen. Die Rechnung war ohne den Wirt gemacht. Die Vermutung im bekannten Stil des englischen Zweckoptimismus war zu früh geäußert worden. Roch liefen die telephonischen Unter» Haltungen mit Berlin. Am Vormittag war von London aus beim Reichsaußenminister v. Reurath angefragt worden, ob die Annahme der Einladung Macdonalds nach London auch für Genf als gültig angesehen werden dürfe. Um postwendende Antwort war gebeten worden. Die Reichsregierung war also vor eine schwerwiegende Entscheidung in kürzester Frist gestellt worden. Es ist manchmal sehr gut, wenn man - sich auf der Stelle entscheiden muh und feine Zeit findet, all die Hemmungen und Bedenken einzuschalten, die bei längerer Ueberlegungsfrist sich immer einzustellen pflegen. Die Antwort ist mit erfreulicher Klarheit gegeben worden: Gens kommt nicht in Frage.
Wir hatten die Einladung nach London un»
Höhlung der Landesregierung z. B. durch Heber» tragung der vollziehenden Gewalt möglich .Die Reichsgewalt dehne sich aus, die Landesgewalt schrumpfe zusammen, aber immer habe die Landesgewalt nur das Land. Die gegebene Maßnahme in Preußen wäre also gewesen, die staatlichen Machtmittel der Reichswehr und der Polizei in einer Hand zusammenzufassen. Einem nach Art. 48 Abs. 2 bestellten Reichskommissar kann die vollziehende Gewalt übertragen werden. Anordnungen, die nicht der Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern anderen Zwecken dienen, kann er nicht erlassen. Der Reichskommissar kann Instruktionen an die Vertreter Preußens oder eines anderen Landes im Reichsrat nicht erteilen. Wenn es zur Zusammenarbeit zwischen dem Reichskommissar und den sechs Ministern gekommen wäre, hätte diese Zusammenarbeit nichts daran ändern können, daß Instruktionen für den Reichsrat und die Ernennung neuer Bevollmächtigter ' für den Reichsrat rechtlich nur von den Ministern und ihren Stellvertretern ausgehen könnten. Die Minister Preußens können im Reichsrat nur einheitlich die Stimmen des Landes Preußen abgeben.
Ministerialdirektor Dr. G o 11 h e i n e r erklärte auf die Frage des Vorsitzenden nach der Dauer der kommissarischen Negierung in Preußen: , Die Reichsregierung wünscht ein möglichst rasches Zu st an bekommen einer handlungsfähigen preußischen Staatsregierung, um
gehabt hätte, seine These durchzusehen. Deutschland wolle dagegen nichts von einer Verhandlung wissen, bei der man sich darauf beschränken müsse, die deutschen Forderungen und ihre Tragweite sich etwas genauer anzusehen. — Das radikale „Oeubre“ erklärt, wenn die lobenswerte, aber übertriebene Bemühung Macdonalds um die Aussöhnung mißlang, würden jetzt wenigstens Mac- donald und das englische Volk wissen, wer für diesen Mißerfolg verantwortlich, wäre. — „V o l o n t e“ nennt Deutschlands Weigerung, die Einladung Macdonalds nach Genf anzunehmen, absurd, und gefährlich. — Bezeichnend sind die Ausführungen des Außenpolitikers des „Journal", die beweisen, wie recht die Reichsregierung hatte, Genf abzulehnen, nachdem Herriot London abgelehnt hatte. Das Blatt schreibt: der französische Widerstand gegen den Vorschlag Macdonalds sei auf einen Einwand der Form und auf einen grundsätzlichen Einwand zurückgegangen. Der Einwand der Form sei jetzt beseitigt, da Genf als Konferenzort in Frage komme. Der grundsätzliche Einwand müsse ebenfalls aus dem Wege geräumt werden, weil die Schlacht nicht bezüglich des Grundsatzes der Gleichheit ausgekämpft werde, sondern hinsichtlich des französischen Planes der Sicherheitsgarantien.
Nie Rechnung ohne den Wirt
Von unserer Berliner Redaktion.
Berlin, 15. Oktober 1932.
Leipzig, 14. Oft. (WTB.) Vor dem Staatsgerichtshof hob in der Erörterung der Befugnisse des Reichspräsidenten aus Artikel 48 Absatz 2 Professor Carl Schmitt für die Reichsregierung hervor, daß gerade hier dem Ermessen des Reichspräsidenten ganz offenbar ein bedeutender Spielraum gegeben sei. Man dürfe den Gedanken des staatlichen Notstands nicht übersehen. Der Diktator aus Artikel 48 Absatz 2 könne nicht nur die gesamte Exekutivgewalt des Landes ausüben, sondern habe sogar das Recht, eine eigene Diktaturorganisation als Reichsorganisation aufzubauen, der die Länderinstitutionen zur Verfügung stehen müßten. Die im preußischen Fall erfolgte Schaffung eines Ersatzorgans, das die Landesstaatsgewalt aus- übt, fei infolgedessen ein Minimum gegenüber den bestehenden Möglichkeiten, das sich auf das Nötige beschränkt und das Land als solches bestehen läßt. Was die Art des Vorgehens anlange, dürfe man nicht vergessen, daß das Reich außer seinen 100000 Mann Reichswehr feine Exekutiv- gemalt gegenüber einem Lande habe, und da, wie z. B. Reichswehrminister von Schleicher gesagt habe, es der Reichswehr fein Vergnügen machen würde, auf'Me Schutzpolizei zu schießen, sei an dem erfolgten Vorgehen nichts zu bemängeln.
Min'steriafdirektor Dr. Brecht war der Ansicht, daß Artikel 48 Absatz 2 ganz bestimmte Grenzen gezogen wären. In Artikel 48 selbst werde vorausgesetzt, daß es eine Landesregierung gibt. Schon hieraus folge, daß eine Landesregierung rechtlich nicht auf Grund von Artikel 48 (Absatz 2 absetzbar ist. Dagegen sei eine Aus
.bas Reichskommissariat dann aufheben zu können, Im Preußischen Landtag muß eine Mehrheit sich finden, die die Bildung einer handlungsfähigen Regierung ermöglicht. Der Herr Reichskommissar wird, wie bis'b*, auf diese Regierungsbildung hinwirken. Die einzelnen Maßnahmen nach dieser Richtung hängen von der Entwicklung der politischen Lage, insbesondere nach der Reichstagswahl, ab. Sie lassen sich im einzelnen heute von niemanden klar übersehen."
Professor Giese erörtert die beamtenrechtlichen Befugnisse aus Artikel 48 Absatz 2. Die Deamtenpolitik des Reichskommissars sei diktatur- zweckgebunden und müsse ebenso den Verhältnissen angepaßt werden. Glaubwürdig sei ihm mitgeteilt worden, daß kurz nach dem 20. Juli im preußischen Innenministerium ein Mitglied des Reichswehrministeriums erschienen sei mit einer im Reichswehrministerium aufgestellten Liste von Personen, deren Absetzung wünschenswert sei. Die preußischen Minister sind Beamte und können nur unter den rechtlich genau geregelten Formen ihres Amtes enthoben Werdern Unzulässig ist in diesem Sinne nicht nur ihre Amtsentfernung, sondern auch eine Amts» ausübungsbehinderung. Der Reichskommissar dürfe in den Personalstand der Länder nicht eingreifen. Ein solcher Eingriff sei nicht nur unzulässig, sondern auch unnötig, weil nicht das geringste Rechtsbedürfnis dafür bestehe.
Professor 5r. 3 a f o bi erwidert: 3n der Monarchie sei der Minister natürlich ein Beamter gewesen. 3n der Demokratie dagegen, in der die Minister nicht gehorsamspflichtig, sondern verantwortlich sind, fallen die Minister nicht unter das Beamtenrecht, sondern stehen i n einem öffentlich-rechtlichenVerhält- n i s. Selbst aber wenn man die Minister als Beamte ansehen wolle, so seien auf sie nicht die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften anwendbar, sondern höchstens die Vorschriften für die politischen Beamtem
Dr. Brecht wendet sich gegen die Absetzung von mehr als 90 'Beamten durch den Reichskom- miffar, die eine Verletzung der wohlerworbenen Rechte der Beamten darstelle, zumal deren Bezüge dabei vielfach bis auf die Hälfte gekürzt wurden.
Es folgte die Aussprache über die für das Verfahren sehr wesentliche Frage der gerichtlichen Rachprüfbarkeit der Maßnahmen, die durch Artikel 48 eingeleitet wurden.
Professor Peters für die Zentrumsfraktion ist der Ansicht, daß hinsichtlich des Absatzes 1 des Artikels 48 (Reichsexekution) in gewissem Umfange ein freies Ermessen für den Reichspräsidenten bestehe, daß dagegen bei Absatz 2 (Diktatur zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung) die Frage bestehe, ob die öffentliche Ordnung gestört sei. Die Absetzung von Ministern, soweit sie mit der öffentlichen Ordnung nichts zu tun haben (Landwirtschafts-, Handelsminister usw.), sei keine „nötige" Maßnahme für die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung. 3n solchen Fällen sei die Rachprüfbarkeit durch den Staatsgerichtshof ebenso gegeben wie die Möglichkeit der Aufhebung der entsprechenden Handlungen.
Für die Reichsvertretung erklärt Prof. Jacoby daß das Wesen der Diktaturgewalt gekennzeichnet sei durch die Ermessensfreiheit des Reichspräsidenten und daß diese Crmessensfreiheit durch den Gerichtshof nichtnachprüfbar sei. Eine richterliche Rachprüfung des diktatorischen Ermessens sei mit der herrschenden Lehre dann: nicht gegeben, wenn die Einheitlichkeit der Staatsführung auf dem Spiele stehe oder wenn eine Desavouierung der politischen 3nstanz eine Gefahr für das Staatsganze bedeute. eine Ueberspannung des Rechtsgedankens könnte zum Schaden für den Staat werden, und man sollte infolgedessen an der weisen Zurückhaltung der bis^rigen richterlichen Praxis festhalten.
Dr. Brecht erklärte, die Verordnung vom 20.3uli müsse in dieser Form aufgehoben werden. Dann könne man sehen, was man aus Artikel 48 sonst machen könne durch Einsetzung eines Kommissars für die Polizei usw. Die Entfernung der SPD.»Minister sei ein politisches Ziel, das aus Artikel 48 zu verfolgen unzulässig sei. Der Reichskairzler habe sich zu Herren seiner Umgebung wiederholt darüber geäußert, daß er mit Rücksicht auf die der RED AP. eröffneten Aussichten Maßnahmen hinsichtlich der preußischen Regierung und Personalien treffen müsse. Hierüber werde, falls notwendig, die Vernehmung des Staatssekretärs Planck und Herrn v. Gleichens beantragt. — Die Verhandlung wurde dann auf Montag vertagt.
ter Berufung auf die Schlußerklärung von Lausanne und auf die Zweckbestimmung in der Einladung Macdonalds angenommen. Wenn wir nach Gens gehen würden, so könnte das den Anschein erwecken, als ob wir nicht unerschüttert zu unserem Entschluß stünden, uns in keiner Weise an Genfer Abrüstungsverhandlungen vorder Anerkennung des Grundsatzes der Gleichberechtigung zu beteiligen. Welchen Rainen man dem Kind gibt, darauf kommt es ja gar nicht an. Was für das Bureau der Abrüstungskonferenz und für die weiteren Verhandlungen dieser Konferenz gesagt wurde, das muß auch für eine Genfer Zusammenkunft der Locarnomächte gelten, die das gleiche Thema auf ihre Tagesordnung gesetzt hat. Und darüber war man sich ja, gestützt auch auf die letzten Berichte aus London, in Berlin vollkommen klar, daß Herriot Mac- donald gegenüber bisher in keiner Weise den Willen zu einem materiellen Entgegenkommen bekundet hat. Und in der Downingstreet scheint man sich allzuschnell befriedigt erklärt zu haben, getrieben allein von dem Wunsch, zunächst einmal die Konferenz zu retten.
Was in London als eine „Konzession" bezeichnet wird, können wir nicht als eine solche ansehen. Herriot will sich dazu bereit erklären, unter Ausschaltung jeder guantitativen Aufrüstung über eine qualitative Reorganisation der Reichswehr zu sprechen. Solange irgendwelche Derbotstaffeln einseitig gegenüber Deutschland aufgestellt bleiben — wobei Form und 3n- 5alt des Verbotes nicht das Wesentliche sind — kann von Gleichberechtigung nicht die Rede sein. Wir habcn gar nicht die Absicht, auf das französische Riveau aufzurüsten. Dagegen sprechen mit allem Nachdruck finanzielle Rotwendigkeiten, aber auch militärisch-technische Ueberlegungen. Wir wollen heraus aus einem Zustand, in Lern wir vor uns selbst und vor der Weltöffentlichkeit als ei ne Ration zweiterKlasse erscheinen. Wir wollen schließlich auch — das sollte man sich, doch vor allem auch endlich in London und Washington eindringlich zu Gemüte führen — mit der Anerkennung der Gleichberechtigung, mit der Feststellung unserer Wehr- freiheit eine Waffe in die Hände bekommen, die wir im Kampf nicht für die eigene Aufrüstung, sondern für d ie allgemeine — Abrüstung einzusetzen vermögen.
Konzeffionen haben bisher nur mir gemacht. Die Reichsregierung hat sich bekanntlich in ihrer Antwort auf die Einladung Macdonalds damit einverstanden erklärt, daß der Teilnehmerkreis über die Locarnomächte hinaus erweitert werde. In Locarno war es so, das zwar nur die Großmächte am Verhandlungstisch saßen, daß aber Polen und die Tscheche! zur Entsendung von Vertretern aufgefordert waren, die sich dann immer höchst störend in die Verhandlungen hineinzuschieben suchten. Eine Konferenz in Genf mit ähnlichem Charakter, die nicht mehr nur eine vertrauliche Aus- fprnd)« der vier Großmachtvertreter wäre, trägt die Gefahr in sich, daß wir ohne Klärung unserer Gleichberechtigungsforderung in die Berührung mit der Abrüstungskonferenz oder etwas Aehnlichem hineinmanövriert werden. Daß das Herriots Absicht war, steht ja außer Frage. An einem andern Ort stehen wir zur Verfügung.
Nie Engländer verschnupft.
London, 15. Oft. (CNB. Funkspruch.) Ein großer Test der englischen Blätter zeigt für die deutsche Ablehnung Genfs als Konferenzort wesentlich weniger Verständnis als für die Weigerung Frankreichs, auf den ursprünglichen britischen Vorschlag, London als Konferenzort zu wählen, einzugehen. So erblickt zum Beispiel ,T i m e s" in der deutschen Stellungnahme lediglich die Wahrung eines Prestige
Dr. Schnee betonte, daß Deutschland an dem deutschen Rechtsanspruch auf Rückgabe seiner Kolonien sesthalte. Dieser Anspruch gründe sich einmal daraus, daß die Wegnahme der Kolonien als solche rechtswidrig ist; denn sie stehe im Widerspruch. M der vereinbarten Friedensgrundlage betf 14 Punkte Wilsons, nach dessen Punkt 5 „eine freie, weitherzige und unbedingt unparteiische" Schlichtung aller kolonialen Ansprüche erfolgen sollte. Der Anspruch gründe sich weiter daraus, daß die von den Alliierten a l s G r u n d für die Wegnahme der Kolonien ausgeführte Behauptung von Deutschlands Versagen in der kolonialen Zivilisation, von seiner Unfähigkeit und Unwürdigkeit als unwahr erwiesen ist. Es handele sich gleichzeitig um eine Lebensnotwendigkeit Deutschlands. Deutschland b e - dürfe Der kolonialen Rohstoff- und Absatzgebiete ebenso wie kolonialer Siedlungsgebiete.
Der Ehrenpräsident der Deutschen Kolonialgesell- schaft. Gouverneur a. D. Dr. Seitz, gab einen Uoberblick über die Geschäfte der Deutschen Kolonial- gefellschaft. Reichspräsident o. Hindenburg hat der Gesellschaft folgenden Glückwunsch übermittelt: Der Deutschen Kolonialgesellschaft wünsche ich zur Feier ihres 50jährigen Bestehens, daß ihre selbstlose hingebende Arbeit die erwarteten Früchte bringen möge. Reichskanzler v. Papen schrieb: Mit lebhaftem Anteil verfolgt die Regierung die Bestrebungen der Deutschen Kolonialgesellschaft, auch unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen den kolonialen Gedanken im deutschen Volke lebendig zu halten, die Kolonialächtung zu beseitigen und dem deutscken Volke den Weg zu eigener kolonialer Betätigung wieder freizumachen. — Weitere Glückwünsche lagen vor vom Reichsminister des Auswärtigen v. Neurath, Reichswehrminister von Schleicher und vom Reichbankpräsidenten Dr. Luther.
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Nr. 243 Erster Blatt 182. Jahrgang Samstag, (5. Moder (932
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