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15.10.1932 Erstes Blatt
 
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Warum Deutschland nicht nach Genf geht

Das Fest der Deutschen Kolomlgeseüsthafi

Ganz Herriot London

Punktes und bezeichnet es daher als unklug, wenn Deutschland lediglich aus solchen Gründen die Viermächtekonferenz zum Scheitern bringen würde. AuchNews C h r o b i c l e" hält die ablehnende Haltung Berlins gegenüber Genf für unklug, muß aber doch zugeben, daß sie schließlich niemanden habe überraschen können, der den Verlauf der Kontroverse verfolgt habe. Der Eindruck in Lon­don geht dahin, daß man auf dem toten Punkte angelangt sei. Man ist der Ansicht, daß der nächste Schritt von London gemacht werden müsse, aber verantwortliche Stellen in London er­klären, sie wüßten nicht, w a s s i e Vorschlä­gen sollen. Frankreich habe einen taktischen Vorteil erlangt indem es Großbritannien dazu brachte, Gens als Zusammenkunftsort der Konferenz zuzustimmen, Deutschlands Antwort aber sei ein rasches und unnachgiebiges Nein.

Was sagt man in Paris?

Deutschland hat an dem Mißerfolg schuld.

Paris, 15. Oft. (ERB. Funkspruch. Eigene Meldung.) Die Morgenpresse ist einmütig in der Beurteilung der deutschen Ablehnung der Stadt Genf als Tagungsort der Viererkonferenz. Das Organ Herriots, dieE re R o u v e l l e" schreibt, Deutschland würde eine Konferenz angenommen haben, bei der es von vornherein die Gewähr

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Berantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Or.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An­zeigenteil i. D.TH.Kümmel sämtlich in Gießen.

Berlin, 14. Oft. (WTB.) Die Deutsche Ko­lonialgesellschaft beging heute abend die Feier ihres 50jährigen Bestehens durch eine Fest­sitzung im Reichstag, die durch die An­wesenheit der Spitzen der Reichs- und Staats­behörden sowie aller namhaften Persönlichkeiten der ehemaligen Kolvnialverwaltung einen be­sonderen repräsentativen Charakter erhielt. Der Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft Gou­verneur Dr. Schnee gedachte in seiner Be­grüßungsansprache der Anfänge der kolonialen Bewegung unter Bismarck. Er hob hervor, daß Bismarck unter wesentlicher Einwirkung und Mit­hilfe der in den beiden Muttervereinen der Deutschen Kolonialgesellschaft tätigen Persönlich­keiten, darunter in erster Linie des Willensstärken Kolonialpioniers Dr. Karl Peters, in wenigen Jahren ein gewaltiges Kolonialreich für das deutsche Volk erworben hatte. Dr. Schnee gab einen Ueberblick über die Schaffung einer ge­ordneten Verwaltung und Rechts­pflege und über die kulturelle Arbeit, die in den Kolonien geleistet worden ist. Er er­wähnte besonders die großen Leistungen auf dem Gebiete der Seuchenbekämpfung und der Gesundheitspflege in den deutschen Kolonien.

Die deutsche Kolonialleitung, so sagte Dr. Schnee, steht ebenbürtig neben der je­den anderen Kolonialvolkes der Erde und doch habe es die feindliche Propaganda fertig» gebracht, gegen Deutschland denVorwurfdes Versagens in der kolonialen Zivilisation zu schleudern. 2m Versailler Diktat sei unter dem Vorwande deutscher kolonialer Unfähigkeit und Unwürdigkeit Deutschland der Verzicht auf seine sämtlichen überseeischen Be­sitzungen aufgezwungen worden. 3m Kampf um die Wiedergewinnung der widerrecht­lich entrissenen Kolonien sei die Deutsche Kolonial­gesellschaft Vorkämpferin geworden.

Oer Verfaffungsstreii zwischen Preußen und dem Mich.

Sozial- und wirWastspolttische Beschlüsse des Aeichskabinetls.

Berlin, 14. Ott. (ERB.) Die heutigen Be­ratungen des Reichskabinetts, die bis in den Abend hinein dauerten, galten in erster Linie wichtigen wirtschaftlichen Fragen. Zunächst hat man sich mit dem Problem des Bankenkom- m i s s a r s beschäftigt und ist dabei zu dem grund­sätzlichen Beschluß gekommen, daß seine Be­fugnisse erweitert werden müssen; die Einzelheiten sollen aber noch geregelt werden. Vorläufig wird Dr. Ern st dieses Amt be­halten; da er aber gleichzeitig Staatssekretär und Leiter des preußischen Handelsministeriums ist, ist wohl in absehbarer Zeit mit einem Wechsel zu rechnen. Grundsätzliche Beschlüsse hat das Ka­binett über die Erhöhung der sozialen Leistungen in der Arbeitslosenver-

O

so einfach, wie sich Macdonald und bei ihrem vertraulichen tete-ä-tete in ---- die Sache mit Deutschland gedacht haben, war sie nun doch wieder nicht. Freitag mittag wurde in London eine amtliche Mitteilung her­ausgegeben, in der es hieß, daß die Vierer­konferenz in Genf bereits gesichert sei, weil die italienische Zustimmung schon be­dingungslos gegeben sei und weil man mit der Zustimmung Deutschlands glaube rechnen zu dür­fen. Die Rechnung war ohne den Wirt gemacht. Die Vermutung im bekannten Stil des englischen Zweckoptimismus war zu früh geäußert worden. Roch liefen die telephonischen Unter» Haltungen mit Berlin. Am Vormittag war von London aus beim Reichsaußenminister v. Reurath angefragt worden, ob die Annahme der Einla­dung Macdonalds nach London auch für Genf als gültig angesehen werden dürfe. Um post­wendende Antwort war gebeten worden. Die Reichsregierung war also vor eine schwerwiegende Entscheidung in kürzester Frist gestellt worden. Es ist manchmal sehr gut, wenn man - sich auf der Stelle entscheiden muh und feine Zeit findet, all die Hemmungen und Bedenken einzuschalten, die bei längerer Ueberlegungsfrist sich immer einzustellen pflegen. Die Antwort ist mit erfreu­licher Klarheit gegeben worden: Gens kommt nicht in Frage.

Wir hatten die Einladung nach London un»

Höhlung der Landesregierung z. B. durch Heber» tragung der vollziehenden Gewalt möglich .Die Reichsgewalt dehne sich aus, die Landesgewalt schrumpfe zusammen, aber immer habe die Lan­desgewalt nur das Land. Die gegebene Maß­nahme in Preußen wäre also gewesen, die staat­lichen Machtmittel der Reichswehr und der Po­lizei in einer Hand zusammenzufassen. Einem nach Art. 48 Abs. 2 bestellten Reichskommissar kann die vollziehende Gewalt über­tragen werden. Anordnungen, die nicht der Wie­derherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern anderen Zwecken dienen, kann er nicht erlassen. Der Reichskommissar kann Instruktionen an die Vertreter Preußens oder eines anderen Landes im Reichsrat nicht erteilen. Wenn es zur Zusammenarbeit zwischen dem Reichskommissar und den sechs Mi­nistern gekommen wäre, hätte diese Zusammen­arbeit nichts daran ändern können, daß In­struktionen für den Reichsrat und die Ernennung neuer Bevollmächtigter ' für den Reichsrat rechtlich nur von den Mini­stern und ihren Stellvertretern ausgehen könn­ten. Die Minister Preußens können im Reichs­rat nur einheitlich die Stimmen des Lan­des Preußen abgeben.

Ministerialdirektor Dr. G o 11 h e i n e r erklärte auf die Frage des Vorsitzenden nach der Dauer der kommissarischen Negierung in Preußen: , Die Reichsregierung wünscht ein möglichst rasches Zu st an bekommen einer handlungsfähi­gen preußischen Staatsregierung, um

gehabt hätte, seine These durchzusehen. Deutsch­land wolle dagegen nichts von einer Verhandlung wissen, bei der man sich darauf beschränken müsse, die deutschen Forderungen und ihre Tragweite sich etwas genauer anzusehen. Das radikale Oeubre erklärt, wenn die lobenswerte, aber übertriebene Bemühung Macdonalds um die Aus­söhnung mißlang, würden jetzt wenigstens Mac- donald und das englische Volk wissen, wer für diesen Mißerfolg verantwortlich, wäre.V o l o n t e nennt Deutschlands Wei­gerung, die Einladung Macdonalds nach Genf anzunehmen, absurd, und gefährlich. Bezeich­nend sind die Ausführungen des Außenpolitikers desJournal", die beweisen, wie recht die Reichsregierung hatte, Genf abzulehnen, nachdem Herriot London abgelehnt hatte. Das Blatt schreibt: der französische Widerstand gegen den Vorschlag Macdonalds sei auf einen Einwand der Form und auf einen grundsätzlichen Einwand zu­rückgegangen. Der Einwand der Form sei jetzt beseitigt, da Genf als Konferenzort in Frage komme. Der grundsätzliche Einwand müsse ebenfalls aus dem Wege geräumt werden, weil die Schlacht nicht bezüglich des Grundsatzes der Gleichheit ausgekämpft werde, sondern hinsichtlich des französischen Planes der Sicherheitsgarantien.

Nie Rechnung ohne den Wirt

Von unserer Berliner Redaktion.

Berlin, 15. Oktober 1932.

Leipzig, 14. Oft. (WTB.) Vor dem Staats­gerichtshof hob in der Erörterung der Befugnisse des Reichspräsidenten aus Artikel 48 Absatz 2 Pro­fessor Carl Schmitt für die Reichsregierung her­vor, daß gerade hier dem Ermessen des Reichs­präsidenten ganz offenbar ein bedeutender Spiel­raum gegeben sei. Man dürfe den Gedanken des staatlichen Notstands nicht übersehen. Der Diktator aus Artikel 48 Absatz 2 könne nicht nur die gesamte Exekutivgewalt des Landes ausüben, sondern habe sogar das Recht, eine eigene Diktatur­organisation als Reichsorganisation aufzubauen, der die Länderinstitutionen zur Verfügung stehen müß­ten. Die im preußischen Fall erfolgte Schaffung eines Ersatzorgans, das die Landesstaatsgewalt aus- übt, fei infolgedessen ein Minimum gegenüber den bestehenden Möglichkeiten, das sich auf das Nötige beschränkt und das Land als solches bestehen läßt. Was die Art des Vorgehens anlange, dürfe man nicht vergessen, daß das Reich außer seinen 100000 Mann Reichswehr feine Exekutiv- gemalt gegenüber einem Lande habe, und da, wie z. B. Reichswehrminister von Schleicher gesagt habe, es der Reichswehr fein Vergnügen machen würde, auf'Me Schutzpolizei zu schießen, sei an dem erfolgten Vorgehen nichts zu bemängeln.

Min'steriafdirektor Dr. Brecht war der An­sicht, daß Artikel 48 Absatz 2 ganz bestimmte Grenzen gezogen wären. In Artikel 48 selbst werde vorausgesetzt, daß es eine Landesregie­rung gibt. Schon hieraus folge, daß eine Landes­regierung rechtlich nicht auf Grund von Artikel 48 (Absatz 2 absetzbar ist. Dagegen sei eine Aus­

.bas Reichskommissariat dann aufheben zu können, Im Preußischen Landtag muß eine Mehrheit sich finden, die die Bildung einer handlungsfähigen Re­gierung ermöglicht. Der Herr Reichskommissar wird, wie bis'b*, auf diese Regierungsbildung hinwirken. Die einzelnen Maßnahmen nach dieser Richtung hängen von der Entwicklung der politischen Lage, insbesondere nach der Reichstagswahl, ab. Sie las­sen sich im einzelnen heute von niemanden klar übersehen."

Professor Giese erörtert die beamtenrecht­lichen Befugnisse aus Artikel 48 Absatz 2. Die Deamtenpolitik des Reichskommissars sei diktatur- zweckgebunden und müsse ebenso den Verhält­nissen angepaßt werden. Glaubwürdig sei ihm mitgeteilt worden, daß kurz nach dem 20. Juli im preußischen Innenministerium ein Mitglied des Reichswehrministeriums erschienen sei mit einer im Reichswehrministerium aufgestellten Liste von Personen, deren Absetzung wün­schenswert sei. Die preußischen Minister sind Beamte und können nur unter den rechtlich genau geregelten Formen ihres Amtes enthoben Werdern Unzulässig ist in diesem Sinne nicht nur ihre Amtsentfernung, sondern auch eine Amts» ausübungsbehinderung. Der Reichskommissar dürfe in den Personalstand der Länder nicht ein­greifen. Ein solcher Eingriff sei nicht nur unzu­lässig, sondern auch unnötig, weil nicht das ge­ringste Rechtsbedürfnis dafür bestehe.

Professor 5r. 3 a f o bi erwidert: 3n der Mon­archie sei der Minister natürlich ein Beamter ge­wesen. 3n der Demokratie dagegen, in der die Minister nicht gehorsamspflichtig, sondern ver­antwortlich sind, fallen die Minister nicht unter das Beamtenrecht, sondern stehen i n einem öffentlich-rechtlichenVerhält- n i s. Selbst aber wenn man die Minister als Beamte ansehen wolle, so seien auf sie nicht die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften an­wendbar, sondern höchstens die Vorschriften für die politischen Beamtem

Dr. Brecht wendet sich gegen die Absetzung von mehr als 90 'Beamten durch den Reichskom- miffar, die eine Verletzung der wohlerworbenen Rechte der Beamten darstelle, zumal deren Be­züge dabei vielfach bis auf die Hälfte gekürzt wurden.

Es folgte die Aussprache über die für das Verfahren sehr wesentliche Frage der gericht­lichen Rachprüfbarkeit der Maßnahmen, die durch Artikel 48 eingeleitet wurden.

Professor Peters für die Zentrumsfraktion ist der Ansicht, daß hinsichtlich des Absatzes 1 des Artikels 48 (Reichsexekution) in gewissem Umfange ein freies Ermessen für den Reichspräsidenten bestehe, daß dagegen bei Ab­satz 2 (Diktatur zur Wiederherstellung der öffent­lichen Ordnung) die Frage bestehe, ob die öf­fentliche Ordnung gestört sei. Die Ab­setzung von Ministern, soweit sie mit der öffent­lichen Ordnung nichts zu tun haben (Landwirt­schafts-, Handelsminister usw.), sei keinenötige" Maßnahme für die Wiederherstellung der öffent­lichen Ordnung. 3n solchen Fällen sei die Rach­prüfbarkeit durch den Staatsgerichtshof ebenso gegeben wie die Möglichkeit der Aufhebung der entsprechenden Handlungen.

Für die Reichsvertretung erklärt Prof. Ja­coby daß das Wesen der Diktaturgewalt ge­kennzeichnet sei durch die Ermessensfreiheit des Reichspräsidenten und daß diese Crmessensfreiheit durch den Gerichtshof nichtnachprüfbar sei. Eine richterliche Rachprüfung des diktatorischen Ermessens sei mit der herrschenden Lehre dann: nicht gegeben, wenn die Einheitlichkeit der Staatsführung auf dem Spiele stehe oder wenn eine Desavouierung der politischen 3nstanz eine Gefahr für das Staatsganze be­deute. eine Ueberspannung des Rechtsgedankens könnte zum Schaden für den Staat werden, und man sollte infolgedessen an der wei­sen Zurückhaltung der bis^rigen richterlichen Praxis festhalten.

Dr. Brecht erklärte, die Verordnung vom 20.3uli müsse in dieser Form aufgehoben werden. Dann könne man sehen, was man aus Artikel 48 sonst machen könne durch Einsetzung eines Kommissars für die Polizei usw. Die Ent­fernung der SPD.»Minister sei ein politisches Ziel, das aus Artikel 48 zu verfolgen unzulässig sei. Der Reichskairzler habe sich zu Herren seiner Um­gebung wiederholt darüber geäußert, daß er mit Rücksicht auf die der RED AP. eröffneten Aussich­ten Maßnahmen hinsichtlich der preußischen Re­gierung und Personalien treffen müsse. Hierüber werde, falls notwendig, die Vernehmung des Staatssekretärs Planck und Herrn v. Gleichens be­antragt. Die Verhandlung wurde dann auf Montag vertagt.

ter Berufung auf die Schlußerklärung von Lau­sanne und auf die Zweckbestimmung in der Ein­ladung Macdonalds angenommen. Wenn wir nach Gens gehen würden, so könnte das den Anschein erwecken, als ob wir nicht unerschüttert zu un­serem Entschluß stünden, uns in keiner Weise an Genfer Abrüstungsverhandlungen vorder An­erkennung des Grundsatzes der Gleichberechtigung zu beteiligen. Welchen Rainen man dem Kind gibt, darauf kommt es ja gar nicht an. Was für das Bureau der Abrü­stungskonferenz und für die weiteren Verhandlun­gen dieser Konferenz gesagt wurde, das muß auch für eine Genfer Zusammenkunft der Locarnomächte gelten, die das gleiche Thema auf ihre Tages­ordnung gesetzt hat. Und darüber war man sich ja, gestützt auch auf die letzten Berichte aus Lon­don, in Berlin vollkommen klar, daß Herriot Mac- donald gegenüber bisher in keiner Weise den Willen zu einem materiellen Entgegenkommen bekundet hat. Und in der Downingstreet scheint man sich allzuschnell befrie­digt erklärt zu haben, getrieben allein von dem Wunsch, zunächst einmal die Konferenz zu retten.

Was in London als eineKonzession" be­zeichnet wird, können wir nicht als eine solche ansehen. Herriot will sich dazu bereit erklären, unter Ausschaltung jeder guantitativen Auf­rüstung über eine qualitative Reorganisation der Reichswehr zu sprechen. Solange irgendwelche Derbotstaffeln einseitig gegenüber Deutsch­land aufgestellt bleiben wobei Form und 3n- 5alt des Verbotes nicht das Wesentliche sind kann von Gleichberechtigung nicht die Rede sein. Wir habcn gar nicht die Absicht, auf das fran­zösische Riveau aufzurüsten. Dagegen sprechen mit allem Nachdruck finanzielle Rotwendigkeiten, aber auch militärisch-technische Ueberlegungen. Wir wollen heraus aus einem Zustand, in Lern wir vor uns selbst und vor der Weltöffent­lichkeit als ei ne Ration zweiterKlasse erscheinen. Wir wollen schließlich auch das sollte man sich, doch vor allem auch endlich in London und Washington eindringlich zu Gemüte führen mit der Anerkennung der Gleichberech­tigung, mit der Feststellung unserer Wehr- freiheit eine Waffe in die Hände bekommen, die wir im Kampf nicht für die eigene Auf­rüstung, sondern für d ie allgemeine Abrüstung einzusetzen vermögen.

Konzeffionen haben bisher nur mir gemacht. Die Reichsregierung hat sich bekanntlich in ihrer Antwort auf die Einladung Macdonalds damit ein­verstanden erklärt, daß der Teilnehmer­kreis über die Locarnomächte hinaus erwei­tert werde. In Locarno war es so, das zwar nur die Großmächte am Verhandlungstisch saßen, daß aber Polen und die Tscheche! zur Entsendung von Vertretern aufgefordert waren, die sich dann immer höchst störend in die Verhandlungen hineinzuschieben suchten. Eine Konferenz in Genf mit ähnlichem Charakter, die nicht mehr nur eine vertrauliche Aus- fprnd)« der vier Großmachtvertreter wäre, trägt die Gefahr in sich, daß wir ohne Klärung unserer Gleichberechtigungsforderung in die Berüh­rung mit der Abrüstungskonferenz oder etwas Aehnlichem hineinmanövriert werden. Daß das Herriots Absicht war, steht ja außer Frage. An einem andern Ort stehen wir zur Verfügung.

Nie Engländer verschnupft.

London, 15. Oft. (CNB. Funkspruch.) Ein großer Test der englischen Blätter zeigt für die deutsche Ablehnung Genfs als Kon­ferenzort wesentlich weniger Verständnis als für die Weigerung Frankreichs, auf den ursprüng­lichen britischen Vorschlag, London als Konferenz­ort zu wählen, einzugehen. So erblickt zum Bei­spiel ,T i m e s" in der deutschen Stellungnahme lediglich die Wahrung eines Prestige­

Dr. Schnee betonte, daß Deutschland an dem deutschen Rechtsanspruch auf Rückgabe seiner Ko­lonien sesthalte. Dieser Anspruch gründe sich einmal daraus, daß die Wegnahme der Kolonien als solche rechtswidrig ist; denn sie stehe im Widerspruch. M der vereinbarten Friedensgrundlage betf 14 Punkte Wilsons, nach dessen Punkt 5eine freie, weitherzige und unbedingt unparteiische" Schlichtung aller kolo­nialen Ansprüche erfolgen sollte. Der Anspruch gründe sich weiter daraus, daß die von den Alliierten a l s G r u n d für die Wegnahme der Kolonien aus­geführte Behauptung von Deutschlands Versagen in der kolonialen Zivilisation, von seiner Unfähigkeit und Unwürdigkeit als unwahr erwiesen ist. Es handele sich gleichzeitig um eine Lebensnot­wendigkeit Deutschlands. Deutschland b e - dürfe Der kolonialen Rohstoff- und Absatzgebiete ebenso wie kolonialer Siedlungsgebiete.

Der Ehrenpräsident der Deutschen Kolonialgesell- schaft. Gouverneur a. D. Dr. Seitz, gab einen Uoberblick über die Geschäfte der Deutschen Kolonial- gefellschaft. Reichspräsident o. Hinden­burg hat der Gesellschaft folgenden Glückwunsch übermittelt: Der Deutschen Kolonialgesellschaft wünsche ich zur Feier ihres 50jährigen Bestehens, daß ihre selbstlose hingebende Arbeit die erwar­teten Früchte bringen möge. Reichskanzler v. Papen schrieb: Mit lebhaftem Anteil verfolgt die Regierung die Bestrebungen der Deutschen Ko­lonialgesellschaft, auch unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen den kolonialen Ge­danken im deutschen Volke lebendig zu halten, die Kolonialächtung zu beseitigen und dem deutscken Volke den Weg zu eigener kolonialer Betätigung wieder frei­zumachen. Weitere Glückwünsche lagen vor vom Reichsminister des Auswärtigen v. Neurath, Reichswehrminister von Schleicher und vom Reichbankpräsidenten Dr. Luther.

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