Ausgabe 
14.10.1932 Frühausgabe
 
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Nr. 242 KvübauSsaVe

182. Zahrgang

Ueitag, 14. Moder 1952

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton vr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An­zeigenteil i. V. Th.Kümmel sämtlich in Gießen.

Oeuffch-polnische Streitfragen in Genf

gedacht haben, dem Reichspräsidenten eine überragende Stellung einzuräumen. Man wollte ge­rade die Möglichkeit eines persönlichen Regiments ausschalten. Es sei daher ein undenkbarer Wider­spruch, daß der Verfassungsgesetzgeber einen Parteien st aat, den er selber geschaffen habe, wieder hätte beseitigen wollen. Die Weimarer Ver­fassung habe den Reichspräsidenten als etwas ähn­liches wielaute de mieux" betrachtet.

Professor Heller: Das Reich vertritt die an­maßende Auffassung, als ob die Länderminister nur die politische Meinung haben dürften, die der Reichsregierung genehm ist. Das bedeutet, daß vor­läufig überhaupt keine verfassungsmäßige Regierung in Preußen geduldet werden kann; denn die der Reichsregierung genehme politische Meinung ist die der Deutschnationalen Volkspartei, und diese Partei ist in der Minderheit.

Präsident Bumke teilt mit, der Staats­gerichtshof wünsche noch Erläuterungen zu der Erklärung der Reichsregierung, daßeine Ver­abredung des Reichskanzlers mit Herrn Hitler über das Vorgehen gegen Preußen nicht getroffen ist". Es wäre doch wohl zweckmäßig, wenn ausdrücklich bestätigt wer­den könnte, daß solche Vereinbarungen auch nicht stattgefunden haben von feiten des Reichskanzlers vor Uebernahme des Reichskanzleramts.

Ministerialdirektor Dr. Gottheiner: Ich darf nochmals hervorheben, daß der Tatbestand, den wir angegeben haben (Zugehörigkeit von

Tatsache gerechnet. Der letzte Versuch von deut­scher Seite, eine Einschaltung des deutschen Unter- generalsekretärs in die politische Leitung durch Schaffung eines Turnus herbeizuführen, in dem die drei Unter generalsekretäre abwech­selnd den Posten des stellvertretenden General­sekretärs besetzen sollen, ist im Ausschuß von einer großen Mehrheit abgelehnt worden.

Die jetzige Reuregelung bedeutet eine Eini­gung zwischen England, Frankreich und Italien mit den kleineren Mäch­ten über den Kopf der deutschen Vertreter hin­weg. Deutschland ist überhaupt nicht zugezogen worden. Der deutsche Einfluß würde sich im Völkerbundssekretariat nach dieser Regelung ge­genüber dem bisherigen Zustand sogar n o ch verschlechtern. Der deutschen Regierung bleibt immer noch das Recht, die Zustimmung zu der Ernennung des Franzosen Avenol zum Generalsekretär zu verweigern, wodurch in­folge der Einstimmigkeitsbestimmungen die Er­nennung unmöglich gemacht würde.

LOprozentige Gehaltskürzung für die Völkerbundsbürokrafte.

Genf, 13. Okt. (WTB.) Der Unterausschuß des Budgetausschusses beschloß, daß der General­sekretär künftig 140000 Schweizer Franken, der stellvertretende Generalsekretär 85 000 Schweizer. Franken und die Untergeneral­sekretäre 70 000 Schweizer Franken Gehalt beziehen sollen. Das würde gegenüber den jetzigen Gehältern eine Herabsetzung um etwa 2 0 v. H. be­deuten. Aus den so gewonnenen Ersparnissen soll der neue P o st e n d e s zweiten stellver- tretenden Generalsekretärs finanziert werden.

Leipzig, 13. Okt. (WTD.) Vor dem Staats­gerichtshof behandelte in den fortgesetzten Er­örterungen über die Defugnisse des Reichs­präsidenten und der Möglichkeit der Reichsexe­kution (Artikel 48 Absatz 1) Professor Bil­finger-Halle als Vertreter der Reichsregie­rung die wichtige Frage, ob die kommissarische Regierung Vertreter in den Reichsrat entsenden könne. Professor Bilfinger bezeich- nete das Verhältnis zwischen Land und Reich als eine innige Verflechtung der In - ter ess en und sagte, daß man dieses Verhält­nis nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Gegensätzlichen zwischen Reich und Land be­trachten dürfe. Das Entscheidende sei, daß die preußische kommissarische Regierung eine L a n - desregierung geworden sei und der Ein­fluß des Reichs sich ihr gegenüber auf die Er­nennung des Kommissars und auf das Recht zu seiner Abberufung beschränke. Eine Teilung zwischen kommissarischer Regierung, die die Re- gierungsgefchäfte führt, und Staatsministern, die das Land im Reichsrat vertreten, sei ebenso ausgeschlossen, wie das etwaige Ruhen der preu­ßischen Stimme, das den Reichsrat zum Rumpf­parlament machen würde.

Prof. N a w i a s k y (München) betonte, daß die Reichsregierung bei ihrem Vorgehen gegen Preußen das b u n d e s st a a tl i ch e Fundament des Reichs außer Acht gelassen habe. Es sei nicht richtig, daß die Schöpfer der Weimarer Verfassung daran

Materials bisher nicht abgeschlossen werden konn­ten, ist von deutscher Seite dem Dertagungsvor- schlag des japanischen Berichterstatters zuge- timmt worden. Die deutsche Abordnung wird elbstverständlich bis zu der nächsten Ratstagung eingehend prüfen, ob der Bericht des Dreieraus­schusses die für die deutschen Interessen notwen­digen Bestandteile enthält. Unter keinen Umstän­den wird von deutscher Seite auf wichtige Punkte verzichtet werden. Sollte sich jedoch ergeben, daß der Bericht nicht den deutschen Interessen ent­spricht, so wird mit der Möglichkeit gerechnet, daß sodann eine Anrufung des Inter­nationalen Haager Gerichtshofes er­forderlich wird.

Oie Reform der Völkerbunds-Verwaltung.

Deutschlands E nflutz in Genf soll noch verm.nderi werden.

Genf, 13. Okt. (TU.) In den streng geheim geführten Verhandlungen des 14gliedrigen Aus­schusses für die Reubildung der politischen Lei­tung des Dölkerbundssekretariats ist jetzt im großen eine endgültige Regelung gefunden wor­den, die in keiner Richtung den deut­schen Interessen entspricht. Die Ver­einbarung geht grundsätzlich dahin, daß in Zu­kunft neben dem Generalsekretär zwei stellvertretende Generalsekretäre und drei Unter g euer alsekretäre auf­gestellt werden sollen. Von diesen sechs Posten werden fünf den Vertretern der Groß­mächte und einer von dem Vertreter einer kleineren Macht besetzt. In internationalen Kreisen wird jetzt mit der Ernennung des Fran­zosen A v e n o l zum Generalsekretär bereits als

Preußens Verfaffungsfireit mit dem Reich vor dem Staatsgerichtshof.

Oer vierte Derhandlungsiag.

Randnoien.

Der Spruch des Staatsgerichtshofs in der Klage zwischen den preußischen Mi­ni st ernunddem Reich wird für die weitere Entwicklung unserer inneren Politik von aus­schlaggebender Bedeutung sein, denn er ist der Ausgangspunkt für die Regelung der künftigen Beziehungen zwischen Reich und Preußen. Daß es so wie bisher nicht weitergehen kann, darüber sind sich eigentlich alle Sachver­ständigen einig. Der dauernde Gegensatz zwischen den beiden Hälften der Berliner Wilhelmstraße hat eine Fülle überschüssiger Kraft und unnützer Derwaltungsarbeit verschlungen, ganz abgesehen von der finanziellen Verschwendung, die durch diese Doppelarbeit betrieben wurde. Das können wir uns einfach nicht mehr leisten. Wir müssen also endlich zu einer Reuregelung kom­men, die ja auch tatsächlich schon von dem Ka­binett Braun angestrebt, aber reichlich dilatorisch behandelt wurde.

Möglich ist zunächst eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit in Preußen selbst; dadurch, daß die Ministerien zusammen­gelegt werden. Aber damit wird nicht allzu viel erreicht. Es bleibt auch dann noch das Rebenein­ander der Reichsressorts und der preußischen Ressorts und das Auseinanderstreben der In­teressen. Soll also eine Besserung erzielt werden, dann muß radikal durchgegriffen und zwangsweise eine Parallelität geschaffen werden. Die große Frage ist nur, wie diese Aenderung i m Rahmen der be st eh em den Gesetze er­reicht wird, und das wird mindestens zum Teil bedingt durch den Spruch des Staatsgerichtshofs, der logischerweise zwar eine Kritik über Ver­gangenes nicht enthalten kann, weil nach Ar­tikel 48 das Eingreifen des Reichspräsidenten in dessen subjektives Ermessen gestellt ist, das einer sachlichen Rachprüfung nicht unterliegen kann, weil aber doch vielleicht der Staatsgerichts­hof für künftige Fälle Richtlinien auf­stellt, die eine Einschränkung der Bewe­gungsfreiheit der Reichsregierung enthalten kön-

gelungen, den Widerstand der aufständischen Bauern zu brechen und auch die Agrarwirtschaft in großem Maße kollektivistisch aufzuziohen. Er hat aber wieder die trübe Erfahrung machen müssen, daß die Folge ein rapides Rachlassen der Produktion ist, weil das Kollektiv gerade qualitativ nicht entfernt das zu leisten Derrnag wie der einzelne Bauer.

Deshalb war die Forderung deragrarischen Fraktion", die sich um Sinowjew und Kamenew gebildet hatte, auf die Wiederherstellung der Privatwirtschaft, auf die Reuschaf­fung des Bauern gerichtet, weil sonst die Ge­fahr einer allgemeinen Hungersnot in nächste Rähe rückte. Dieses Zugeständnis hat Stalin ge­macht. und dann gleichzeitig die Wortführer der Opposition kaltaestellt. Fraglich aber, ob mit solchen halben Maßregeln die steigende Unzu­friedenheit aus dem Lande noch zu bannen ist. Die ganze Entwicklung in Rußland drängt dahin, daß das bäuerliche Proletariat, das sich nicht so leicht beherrschen läßt wie das industrielle, sich mehr in den. Vordergrund schiebt, daß die Aufrechterhaltung des zentralistischen Shstems auf dem Lande immer unmöglicher wird und von hier aus eines Tages der entscheidende Stoß gegen die Stalinsche Diktatur erfolgt. Durch Gc- walbmaßregeln kann Stalin vielleicht für kur^e Zeit, aber nicht auf die Dauer das Verhängms bannen.

nen. .

Wenn also von Reichs wegen letzt eine Verein­heitlichung angestrebt wird, dann kann sie immer nur ein Provisorium darstellen, entweder in Form eines Staatsvertrages zwischen dem Reich und Preußen oder in Form einer Derwaltungs- maßnahme. Sie wäre etwa in der Richtung zu suchen, daß die preußischen Ministerien bis auf das Kultusministerium, das Innenministerium und das Finanzministerium verschwinden, wäh­rend alle übrige Arbeit von den zuständigen Reichsressorts geleistet wird und die preußischen Minister als Minister ohne Portefeuille in das Deichskabinett eintreten. Der Reichskanzler wäre dann gleichzeitig preußischer Ministerpräsident und die Homogenität damit sichergestellt. Das bedingt aber auch weiterhin eine Ausschaltung des Landtages. Eine endgültige Regelung kann nur im Rahmen der Reichsreform ge­funden werden. Deshalb ist es logisch, wenn das Reichskabinett seine Reformpläne beschleunigt und schon in wenigen Wochen fertig stellen will, um damit das Grundproblem der Kräfteverteilung

polnische Abfuhr in Genf.

MinderheitenBeschwerden"aegenDeuisch-

land vom Bölkcrbundsrat abgewiesen.

Genf, 13. Oft. (TU.) Im Völkerbunds rat kam es am Donnerstag zu einer interessanten Aus­sprache über die Lage der polnischen Minderheiten in Oberschlesien auf Grund zweier Beschwerden des Polen­verbandes in Oppeln. Das außerordent­lich umfangreiche Beschwerdematerial des Polen­verbandes besteht ausschließlich aus völlig nichtigen und unbegründeten Kla­gen, die in einem ausgesprochen anmaßenden Tone abgefaht sind. Die preußische Staatsregie­rung hat zu den Beschwerden in einer eingehen­den Denkschrift Stellung genommen und die Kla­gen als völlig unbegründet abge- wiesen.

Der japanische Berichterstatter Ragaoka legte dem Völkerbundsrat einen Bericht vor, der gleichfalls eine restlose Zurückwei­sung sämtlicher polnischen Klagen bedeutet. Die­ser Bericht stellt fest, daß für über die Hälfte der polnischen Klagen eine Behandlung vor dem Dölkerbundsrat nickt in Frage kommen könne, da die Vorkommnisse außerhalb des Zu- ständigkeitsbereiches der Genfer Min­derheitenkonvention von 1922 lägen. Der Be­richterstatter schlug dem Rat vor, für den ge­ringeren Rest der Klagen eine Behand­lung abzulehnen und den Generalsekretär zu beauftragen, diese der deutschen Regierung für die Erledigung durch das lokale Verfahren zu übermitteln.

Der polnische Außenminister Zaleski gab hierzu eine kurze Erklärung ab, in der er wie­derum eine Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes auf alle Minder­heiten forderte. Der deutsche Vertreter, Ge­sandter v. Rosenberg, erwiderte in deutscher Sprache, die polnische Minderheit in Oberschlesien habe durch die Einbringung dieser Klagen ihre Defugnisse weit überschritten. Sowohl der Sache des Völkerbundes, wie der der Minderheiten werde ein schlechter Dienst erwiesen, wenn die beschwerdeführende Minderheit, wie im vorliegen­den Falle, unberechtigte und unbegründete Kla­gen vorbringe, Ereignisse aus der Vergangen­heit auftrage, die bereits vor Jahr und Tag vor internationalen Instanzen entschieden seien und obendrein ihre 'Beschwerde in einem wenig angemessenen Ton halte. Ohne Aussprache I wurde darauf der Bericht des japanischen Be­richterstatters angenommen.

Die deutsche Agrarbeschwerde gegen polen wieder vertagt.

Stalin hat wieder einmal in seiner Partei- zentrale Großreinemachen abhalten müssen. Er stand der Gefahr einer Meuterei gegenüber und hat zu der schon oft gewählten Methode seine Zuflucht nehmen müssen, daß er die Forderungen der Unzufriedenen weitgehend erfüllte, ihnen also den Wind aus den Segeln nahm, so daß sie ihre Propaganda nicht weiter fortsetzen konnten, sie selbst aber aus der Partei ausgestoßen. Diesmal hat eine Gruppe das Los getroffen, die bei der seltsamen Entwicklung der Partei zur Zeit wohl als der rechte Flügel zu bezeich­nen ist; unter Führung so altverdienter Bolsche­wiken wie Kamenew und Sinowjews Sie sind gemaßregelt und werden das Schicksal Trotz­kis teilen, da sie bei der straffen Disziplin der ganzen kommunistischen Organisation mit) bei der ausgedehnten Gefolgschaft, auf die Stalin sich in den Zentralinstanzen verlassen kann, keine Möglichkeit haben, sich innerhalb der Partei selbst durchzusetzen. . L . .....

Fraglich aber, ob damit die Meuterei endgültig zu Boden geschlagen ist. Man wird ^Stalin lassen müssen, daß er ein ungewöhnliches Geschick in der taktischen Behandlung feiner ver,chiedenen Widersacher an den Tag gelegt hat, nur daß eben materiell seine Stellung immer schwacher wird, weil die Verzweiflungsstiinmung im Lande wachst und der Glaube an die besseren Zeiten, die nach Abschluß des Fünfjahresplanes kommen sollten, mehr und mehr im Schwinden begriffen ist. Zu- I mal aus dem Lande, wo der Bolschewismus nie I jo recht, heimisch gewo.rden, M tit Uw Lwar |

Genf, 13. Okt. (TU.) Dem Völkerbundsrat teilte der Berichterstatter für die Minderheiten- ucunu uu» uw....... fragen, der japanische BotschafterRag a cka, mit,

innerhalb des Reiches und in dem Verhältnis daß der vom Volkerbundsrat unter seinem Vorsitz zwischen Reich und Preußen ganz neu zu or- eingesetzte Dreierausschuß, dem dw italiemschen annißeren. und englischen Kroniunsten P i l o t t i und Mal-

ä I f in angehören, trotz eingehender Beratungen m

wprud,.°°s

Staat erhebt, muß g er J5re S.ntur aefeö- I 'S>entfcf)turnö in g&olen abzuschlietzen. Er

werden. Bewahrung und Pf ege der Kultur geho- b0antragt diese Frage auf die Ratstagung vom ren allo ebenfalls zu den Aufgaben des Staate. November zu verschieben. Dieser Vorschlag Denn der Staat hat mehr zu fern als die buro- angenommen.

kratische Derwaltungsmaschine aller Burger, ihm Dreierausschuß wird der deutschen Regie-

ift darüber hinaus die 'Serantmortungjur Die kill- r ben Entwurf des Berichts bald überreichen, turelle Gestalt übertragen in der Volk vor de $a es sich hierbei um die weit trag ende Frage der anderen Nationen auftrift und sich erhebt. Die Au - Entwurzelung des deutschen Grund­fassung aller formaldemokratischen Kreise, die Kul- ^sitzes in den abgetrennten Gebie- turpvlitik gehöre nicht zu den Aufgaben des Staa- hudelt, [0 ist dringend eine sorgfältigePrü- tes, ist irrig. Tragt der Staat den kulturellen Er- bc$ Berichts erforderlich. Da die Arbeiten sordernissen des Volkes keine Rechnung, entzieht er Dreierausschusses infolge des umfangreichen sich hier seiner Aufgabe, fo ist eine allgemeine tub ___________

turelle Verwilderung die Folge. Anderseits lassen sich- wahre Sittlichkeit und echte Kultur nicht auf dem <- m ... ccrt.r n ßi n n I hie 1

solch- auüerorbentüdien Ausgaben, daß fie uberfluf- Ächw-chten V Wirtschaft I

Hfler uni, nur äußerlich wirkender Erlasse md)t »"4^^ für fej|1/3utu'nir 6oll

L war das schaust« Dvrrecht früherer Her.. M» Wart van den .inneren Kräften- nicht eine scher, die ihre Fürstenwürde richtig auffaßten. Phrase bleiben so if xult ur p ol'i t i s ch e n Förderer der Künste, der Kultur und der Wusen- Staat sich zu ein er zj h J>rhirhf

schäften zu sein. Die Blütezeit des deutschen Gei- Führung> aAvafft. W b.h I

stes in jenen 50 Jahren von Bachs Tod bis zum hat, ist er jebenfaU* über Ansage nicyl ipnausge Verklingen Beethovens und Goethes ist nicht tommen. . mn un F =

denkbar ohne jene reiche Förderung durch den Dies gilt " erster L Mg^erkrieg der- Staat, der sich allerdings damals in einigen re fo rm be.5 $ (ml ©teUenumbefehunaen il't

weitsichtigen und sich kulturell verantwortlich roErntie versackt ist. N>t Reuernann-

fühlenden Fürsten verkörperte. Staat und Kultur es nicht :m ^formen

lassen sich nun einmal nicht trennen, denn der ten sich als unfähig ' ' f Regierung Ausbau der Schulen ist z. B. ebenso eine innen- durchzufuhren. Zum Resor 9 fl

Politisch entscheidende Angelegenheit, wie die För- gehört die Erne u e r u fl 9

derung der aner' muten Meister und aufstreben- zählt der Umbau d er U Nlversi taten und den Talente zu den repräsentativen Pflichten H o ch s ch u l e n. 2luch hier a ick

eines Staates gegenüber dem Ausland gehört. Schematismus nur "erder . «9

Es ist in der letzten Zeit der Reichsregierung sich immer bewußt 1

der Vorwurf gemacht worden, sie erweise sich als dem Boden ei^er Ges n g und ch

unfähig, eine planmäßige und wirklich großherzige Festigkeit wachst. Der ku Ci 1 tz I >

Kulturpolitik zu betreiben. Diese Angriffe rühren noch star^r als der po it.schc, öie gumm eines bezeichnenderweise nicht nur von Links her, sondern Staates. Niemals darf die cin

es sind vorwiegend kulturpolitisch rechts stehende ten Rad am Magen werden, Hoffnung hin- Kreise, die mit zunehmender Bestürzung seststellen, autoritativer Staat der trug ßhen ^.Yofs wie die Regierung staatliche Fuhrungsnufgaben mit geben, daß d'e ^aatsmacht Geistigkeit

bureaukralischen Verwaltungsrnahnahmen verwech I ohne in der kulturellen Inner ch seit. Als das PräMalkabinett berufen wurde, klei- des Volles LU wurzeln,.