Ur. M Erstes Blatt
182. Jahrgang
Dienstag, 10. Mai 1932
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friede. Wilh. Lange. Beranlwvrtlich für Dolittst Dr Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.TKnriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Mar Filter, sämtlich in Gießen.
Die Wahlen zum Hessischen Landtag ungültigNeuwahl am 3. M
Darmstadt, 9. Mai. (WTB.) Der Gtaatsgerichtshof für den Volksstaat Hessen gab heute der Anfechtungsklage der Wirtschaftspartei gegen die Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen vom 'IS. November 1931 statt, weil der Wahlausschuß bei der Zurückweisung des wirtschastsparteilichen Wahlvorschlages wesentliche Bestimmungen außer acht gelassen hatte. Das hessische Gesamtministerium hat als Termin für die Neuwahlen zum Hessischen Landtag den frühesten Termin, nämlich Sonntag, den 3. Juli, bestimmt.
Die Zusammensetzung des Staatsgerichtshofs.
Fünf Dhrtftcr, acht Parlamentarier, von denen einer fehlt.
Darmstadt. 9 Mai. (WHP.) Der Hessische Staatsgerichtshof irat heute im Saal des hiesigen Schwurgerichtes zulammen. um über die Anfechtungsklage der Wirtlchaflspartei gegen die Landtagswahl vom 15. November 1931 zu ent* scheiden. Neben dem Vorsitzenden. Oberlandes- gerichtsprä'identen Müller und den Ober- landesgcrichtsrälen Schade und Schneider, Landgerichtsprästdent Dr. Maurer und Land- gcrichtsd.rcltor Wctzffenbach sitzen die Abgeordneten Dr V e-st . Schwinn und Kloster mann (Nats ). Schul lZtr), Delp iSoz.). der sozialdemokratische Abgeordnete Kaul ist n.l ch t erschienen und ebenso nicht sein Stell- ntrlrckr, Zeiß (Äomm.) und Glaser <Ldv). Die Klage wird von dem seincr.zeitigen Spitzen- kandidaten, Rechtsanwalt Ludwig, Obcr-3ngcl- heim, vertreten.
Die Anfechtungsklage der Wirtschastspartei.
Di« Anfechtungsklage stützt sich auf behauptete Verletzung des Art. 17 der Reichs- Verfassung und Verletzung der hessischen Wahlbestimmungen. weil von der Wirtschastspartei seinerzeit 5 00 Unter- schritten verlangt worden seien von Staalspartci. Radilaldcmokratcn und National- sozialisten jedoch nur 20 und zudem den Vertrauensleuten der Liste Ludwig die Möglich- keitderMongelbeseitigungnichtge- geben worden lei. Aus nationalsozialistischen Antrag hatte seinerzeit der Landeswahl- ansschust mit *14 gegen 2 Stimmen die Zulassung der Liste Ludwig wegen Nichterfüllung der Wahlvorlchrtlten abgelehnt Die zweite lyirtschastsparteiliche Wahlliste (Starkenburger Provinzialliste) war erst nach Ablauf der Einreichungsfrist eingegangen.
Der Tatbestand.
Der Landeswahlauslchust hatte sich seinerzeit, wie der Berichterstatter. Oberlandesgerichtsrat Schneider aus dem Protokoll erklärte. von den Nichtlinien des Reichsinnen- Ministers leiten lassen, wonach aus Grund der Rechtsprechung des Neichsgerichtes und des Wahl- prusungsgerichtes beim Reichstag Wahlvorschläge von Parteien, die bereits im alten 'Parlament vertreten sind, nur 20 Unterschriften bedürfen, für sonstige Parteien dagegen dic vorgeschriebene Mindestzaht von Unterschriften beigebracht oder glaubhaft nachgewiefen sein must. Die'e Richtlinien find auch an den Shristlich-Sozialen Volksdienst und die SAP gestellt und von diesen erfüllt worden.
Die Beweisaufnahme.
Nach der Erklärung, dast die Wirtschaftspartei ihre Anfechtung in allen Punkten aufrechterhalte, wurde die Beweisaufnahme mit der Vernehmung de* Landeswahlleiters Ministerialrat Borne rgann eröffnet. Er schilderte die Verhandlungen bei der Einreichung der Liste Ludwig und die bisherige Hebung, wonach allen Einreichern sofort Mangel her Kandidaten oder Unter schriftcn kundgegeben werden. Das sei auch bei Herrn Ludwig der Fall gewesen, der nach der Auffassung des Zeugen selbst davon überzeugt schien, dost 500 Unterschriften notwendig waren, der aller- dinqs geauherk habe, beim .^Landeswahlausschust Gluck zu haben". Min.-Revisor Wiener bestätigt ebenfalls den Hinweis der Mangelha'tigkeit bei Ein- reichung der Lifte Ludwig. Hierauf äußern sich Gastwirt M a i) c r (Mülheim a. Rh.), der die gegen Ludwig gerichtete Starkenburger Provinziallifte ringe reicht hatte, und Parteischriftführer Schäfer (Offenbach) über die Entstehnag der beiden wirt- schastsporteilichen Wahlvorschläge und die damals herrschenden Unstimmigkeiten in der Partei. — Der volksparteiliche Generalsekretär Erich Walkow ergänzt hie Erklärungen hinsichtlich der Sitzung des Landeswahlausschusies, in dem er mit dem Land Volk-Vertreter f n r d i e Z u l a s s u n g der Liste gestimmt hatte, weil er die 500 Unterschriften, die zwar nicht Vorlagen, doch durch die letzten Reichstagswahlen für glaubhaft nachgewiefen hielt. Landtagsabg. W a f f u n g <Rationalfoz > ist der Auffassung, dast der Landeswahlausschuß sehr sorgfältig gearbeitet und sich an dic gesetzlichen Vestimmungen gehalten habe. Auf einige andere Zeugen wird verzichtet.
Rach kurzer Pause nimmt der klägerische Vertreter kurz das Wort, um die Anfechtungsklage aufrechtzuerhalten. Aach seiner Meinung, die durch die Beweisaufnahme gestützt werde, seien zwingende Vorschriften der Reichs- vcrsafsung und des Landrechtes verletzt worden. Austerdem sei durch die Ausschaltung der Wirtschastspartei das Wahlergebnis wesentlich verändert worden. Wenn auch viel Zeit im Parlament nutzlos vergeudet werde, so fordere die Wirtschaftspartei doch die ihr zustehende Möglichkeit politischer Wirksamkeit.
Als Vertreter der Regierung beantragte Ober- justizrat Thüre, Zurückweisung der Ansech- tungsklage. Die ganze Verhandlung habe die Mangelhaftigkeit der wirtschaftspartei- lichen Viftenaufftcllung und Einreichung bargetan. Dine Glaubhaftmachung von 500 Wählern sei nicht einmal versucht worden, als die vorgeschriebenen 500 ilnterfdjriftcn durch Vean- ftanbungen von Eintragungen nicht erreicht war. Belanglos seien die zudem verspätet vorgebrachten Einwendungen von dritter Seite im Wahl- ausschust. der vollkommen korrekt und im Rahmen des ihm gelassenen Spielraumes verfahren sei. Eine Verletzung der Reichsverfassung oder
Das Llrieil.
Nach kurzer Erwiderung des Rechtsanwalts Ludwig zieht sich der Staatsgerichtshot zur Beratung zurück. Der Staatsgerichtsho) gab bann bet Anfechtungsklage der Wirtschaftspartei statt, weil der Wahlausschuß bei der Zurückweisung bes wirtschaftsparteilichen Wahlvorschlages wesentliche B e st i m m u n - gen auftcr A ch t gelassen hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt die Wirtschaftspartei.
In der Begründung heißt es u. a.: Der Staatsgerichtshof weift einmütig die Behauptung zurück, der Landeswahlleitcr habe wesentliche Wahlvorfchriften verletzt. Der Landeswahlleiter hat vielmehr alles getan, was er im Rahmen feiner Zuständigkeit bat tun tön- n e n. Die vom Landeswahlausschust vorgenommene Ungültigkeitserklärung von 54 Unterschriften ist vollkommen zu recht erfolgt. Der Staots- gerichtshvf schließt sich aber nicht der Auffassung des Landcswahlausschusses an, daß die 500 Wähler für die Wirtschaftsparteilistc nicht glaubhaft gemacht seien. Der Wahlausschuß hätte bedenken müssen, daß die aus jur malen Gründen für ungültig erklärten Stimmen in Wirklichkeit emittierten. Er hätte von sich aus berücksichtigen^ müssen, dast die Wirtschastspartei bei den vorhergehenden Rcichstagswahlen 1 7 0 0 0 Stimmen auf s i ch vereinte Einer besonderen Glaubhaftmachung dieser bekannten Tatsache hat es nicht bedurft. Ein Festhalten an dem Wortlaut der 'Wahlbestimmungen war ein krasser Formalismus. Der Staatsgerichtshof lehnt die Auffassung des früheren anders zusammengesetzten ^hessischen Staatsgerichtshofes über „Wahlergebnis" ab, da diese Auflassung im W i d e r s p r u ch z u dem Urteil des Reichsgerichts steht. Bereits die Veränderung eines einzigen Mandats müsse als Beeinträchtigung des Wahlergebnisses aufgefaßt werden Theoretisch bestehe die Möglichkeit, daß durch ein einziges Mandats eine Verschiebung der politischen Situation i'intreicn könne. Der Beweis, daß durch die Nicht
Heule Präsidentenwahl in Frankreich.
der hessischen Vorschriften sei in keiner Weise erwiesen. Dagegen habe die Wirtschaftspartei die ihr nahegelegte Mängelbeseitigung nicht vorgenommen. Dem Landes- Wahlleiter könne nicht der geringste Vorwurf gemacht werben.
Landeswah'.leitcr Min.-Rat D o r n e m a n n als zweiter Regierungsvertreter behandelte bann btc politische Seite im Falle einer Zulassung der wirt- schaftsparteilichen Wahlvorschläge. Rach Vorlage der letzten Wahlziffern habe die Wirtschaftspartei in Hessen-Nassau 79 Prozent verloren. Selbst bei Annahme eines durchschnittlichen Verlustes hätte die Partei höchstens 3600 Stimmen errungen unter Außerachtlassung der Spaltung der Wirtschaftspartei. 2m Falle der vorgesehenen Listenverbindung wäre der Volksportei ein Landtagssih zugefallen. Der Landeswahlausschuß müsse gegen die Angriffe der Klägerin in Schutz genommen werden, er habe mit Recht die Liste Ludwig als berechtigte Vertreterin der Wirtschaftspartei in Zweifel gezogen. Die Mangelhaftigkeit der wirtschastsparteilichen Listenoufstcllung dürfe nicht dem ganzen Lande zur Last gelegt werden, sie müsse von der Klägerin getragen werden.
Zulassung der wirtschaftsparteilichen Liste eine Acn- berung des Wahlergebnisses nicht herbeigeführt werden konnte, ist nicht erbracht. Die Frage, ob die Notwendigkeit, in Hessen jetzt Neuwahlen vorzunehmen politisch oder finanziell bedauerlich sei, dürfe bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht b t r ü rf | i d) t i g l werden. Dem Antrag der Wirtschastspartei, die K o st e n des Verfahrens der Staatskasse anszuerlegen. könne nach dem Gesetz nicht stattgegeben werden.
Das Ende des alten Landtags.
Tcr Etat vermutlich durch Notverordnung in Kraft gefetzt.
WS'N. Darmstadt, 9. Mai. Der Beschluß des Staatsgerichtshoss hat in politischen Kreisen große Uebcrra|d)ung ausgelost, da man angenommen hatte, daß die Entscheidung des Landeswahlausschusses auch vorn Staatsgerichtshos bestätigt werden würde. Heule nachmittag befaßte sich bereits das Landtagsprasidium mit der geschossenen Situation. Es wurden die bereits für morgen an gesetzten A u s- schußberotungen abgelebt und den Lond- tagsmitgliedern gingen entsprechende Mitteilungen zu. Die bereits in Gong befindlichen Etotsberat u n g e n sind damit natürlich unterbrach e n , es ist als sicher anzunehmen, daß d e r E t o t zunächst durch Notverordnungin Kraft gesetzt wird, weil vor dem Zusammentritt des innerhalb acht Wochen neuzuwählenden Landtags das verlängerte Finanz gesetz a o läuft. Die Auflösung des Landtags ist durch die Urteilsverkündung des Staatsgerichtshoss rechtskräf t i g geworden. Ein Einspruch gegen das Urteil ist nicht möglich, da der Staatsgerichtshof für Hessen die höchste F n st a n z in dieser Streitsache dar- stellt. Der alte Landtag hot also keinerlei Vollmachten mehr. Der neue Landtag muß oersasfungsgemäß 18 Tage nach der Wohl,, also am 21. Juli, zusom mentreten.
Senatspräsident Lebrun als einziger
painlcve kandidiert nicht.
Paris. 9. Mai. Wie Havas berichtet, hatte sich der Abgeordnete Painlcve auf Grund der Vorstellungen seiner politischen Freunde bete t- erklärt, sich für die Präsidentenwahl aufstellen zu lassen. Et hot jedoch seine Kandidatur für die Präsidentschaft zurückgezogen, nachdem er sich mit dem Vorstand der radikalen Ecnats- sroktion und mehreren seiner politischen Freunde besprochen hotte. Der Presse wurde solgende Erklärung abgegeben:
Viele Abgeordnete, die den Wunsch hegen, jeden etwaigen Zwiespolj zwischen dem von der scheidenden Kammer zu wählenden Präsidenten und der neugewählten Kammer zu vermeiden, hatten Painlcve inständigst ersucht, seine Kandidatur für die Präsidentschaft der Republik zu ft eilen, um den Hebergang v o n einer Kammer zur anderen zu erleichtern.
Kandidat vorerst die größten Chancen.
Dick Erwägung scheint jedoch von zahlreichen Republikanern des Senats nicht geteilt zu werden, denen es vor allem darauf ankommt, eine Dov - pelkandidatur zu vermeiden. Painlcve teilte deshalb feinen Freunden mit, daß er nicht kandidieren werde.
WirdLebrun gewähltwerden? schwierige Aufgabe des neuenPräfidcuten.
Poris, 10.Tim. (WTB. Zunkjpruch.) Die Zurückziehung der Kandidatur Painlcve, die von der Mehrheit der radikalen Senatsfraktion veranlaßt wurde, erklärt sich einmal aus dem Wunsche, noch der Ermordung des Präsidenten Doomer dem Ausland eine Manifestation der nationalen Einigung in einem Augenblick der Landestrauer vorzufuhren und dann aus der Tatsache, daß nicht die ncugewähtte Kammer, sondern die alte Kammer, die ja politisch ganz anders
zusammengesetzt ist, an der Wahl teilzunehmen hat. Traditionsgemäß muß nun die Person, um die sich der Kongreß heute schart, der Scnatsprofi d c n t lein, also Albert Lebrun, mit dessen Wahl gerechnet werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß es nicht doch noch Ilcbcrraschungcn gibt.
Die Ausgabe des neu gewählten Präsidenten ist eine der schwierigsten, die je einem Präsidenten der dritten Republik zu- gefallcn ist. Das Kabinett Tordieu muß der Gepflogenheit entsprccheiid nach der Präsidentenwahl zurück trete n. Der Gepflogenheit entspricht es aber auch, daß mit Rücksicht auf die Tragik der Ereignisse, die sich am Freitag abgespielt haben, das Kabinett neuerlich betraut wird. Das Kabinett bat aber keine tragfäbige Parlamentsmehrheit. weshalb cs gestern beschlossen hol. nur zur Erledigung der laufcnöcn Geschälte im Amte zu bleiben Wird das unter den gegebenen Umständen gcnügeii? Die „GelchästS- führung" dauert nämlich bis zum 10. Juni: inzwischen sind aber Vorbereitungen zu treffen, da am 16. 2uni die Caufanner Konferenz beginnt und schon vorher in Genf schwerwiegende Entscheidungen in der Abrüstungsfrage fallen. Der neugewählte Präsident hat also heute abend oder spätestens morgen eine sehr ernste Entscheidung zu treffen
Die „Rcpublique", das Blatt des Radikalen Daladicr verneint die Möglichkeit einer sofortigen Uebernohme der Regierungsmacht durch die Radikale Partei und meint, ein 6 c n a - toren-Kabinett wäre die Lösung, die am angebrachtesten sei. Allerdings steht diese Auffassung, die sachlich viel für sich hat uni) sich vielleicht auch durchführen lassen wird, vorläufig noch vereinzel! da ..Oeuvre" schreibt. Pain- leoe habe erklärt, feine Kandidatur habe die Bedeutung, den Ausgleich zwischen der jetzigen K a m m .? r m e h r h e i t und der der ko n, wenden Kammer hcrbcizusühren. Er habe also den Senatsmitgsiedern, die bei ihn, waren, zu viel z u g e m u t c t. Lebrun, der übrigens nichts von einem Mac Mahon oder einem Millerand an sich habe, trat dagegen aus und so habe Painlevi darauf verzichten müssen, ein Amt anzunehmen, das drei Wochen später ihm niemand mehr hätte streitig machen können. Man habe in verschiedenen Kreisen noch eine andere Lösung ins Auge gefaßt, nämlich, daß die Kandidaten für den Posten des Präsidenten der Republik sich verpflichten sollten, ihre Wohl nuralsProvisorium anzusehen und ihr Mandat am 1.3um wieder niederzulegen. um dem neuen Parlament Gelegenheit zu geben, nach eigenem Ermessen zu wählen. Aber auf diese .erfinderische" Lösung durste man jetzt kaum noch rechnen. Lebrun werde als einziger Kandidat gewählt werden.
Tardieus Rücktrittsenischtuß.
Vor Mitte Juni keine neue Negierung.
Paris, 9. Mai. (Havas.) Der M i n i ft e r r a I beschloß, daß der Ministerpräsident morgen nach der Mahl den Präsidenten der Republik bitten wir, die zurucklrctenden Minister nicht aufs neue in ihren Aewlern zu be(tätigen, sobald der Ministerpräsident dem neuen Präsidenten der Republik die Demission der Regierung überreichen wird.
Zu dem Entschluß des Ministerpräsidenten Tar- dieu, mit feinen Ministerkollegen zuruckzutre- f e n, erklärt die Agentur Havas, Tardieu fei der Ansicht, daß er wegen des Mehrheitswechfels in der Kammer nicht mehr die notwendige Autorität besitze, um die Verantwortung zu tragen. Denn der neue Präsident der Republik Tardieu bitten werde, im Amte zu bleiben, so werde Tardieu sich dazu nur bereit finden unter der Bedingung, daß feine weitere Tätigkeit lediglich auf die Erledigung laufender Angelegenheiten befchränkl bleibe. Die neue Kammer werde am 1. Juni lufammentrelen, aber d i e Regiervngskrife werde erst in der ersten Hälfte des Monats Juni gelost werden können. Es fei vorauszufehen. daß die Besprechungen über die Bildung des neuen Kabinetts ziemlich lange Zeil in Anspruch nehmen dürften. Bis dahin würden Ministerpräsident Tardieu und feine Ministerkollegen interimistisch die Leitung ihrer verschiedenen Ministerien behalten. Jedenfalls werde die neue Regierung vor dem 16. Juni ihr Amt übernehmen muffen, da zu diesem Zeitpunkt die Lausanner Konferenz zufammenlrete.


