Einzelbild herunterladen

Ur. M Erstes Blatt

182. Jahrgang

Dienstag, 10. Mai 1932

Lr> cheinl täglich, außer Sonntags und Feiertags. Vellagen: Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle ülonots Btjugsprtis:

Mit 4 Beilagen 9tTL 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. , -.25 Auch btt Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Newalt.

ZernsprechanschlSste unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach. richten Anzeiger Siehe».

Postschecks^^ granffurl am Blain 11686.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Vriitk und Verlag: vrühl'fche Universitäir-Vuch- und Stetnöniderei R. Lange in Sieben. Schristleitung und Seschästsftelle: Zchullttabe 7.

Annahme von Anzeigen für die lagesnummcr bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite artlich 8, auswärts 10 Neichspsenmg; für Re- Klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Neichspsennig, Platzvorschrist 20*, mehr.

Chefredakteur

Dr. Friede. Wilh. Lange. Beranlwvrtlich für Dolittst Dr Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.TKnriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Mar Filter, sämtlich in Gießen.

Die Wahlen zum Hessischen Landtag ungültigNeuwahl am 3. M

Darmstadt, 9. Mai. (WTB.) Der Gtaatsgerichtshof für den Volksstaat Hessen gab heute der Anfechtungs­klage der Wirtschaftspartei gegen die Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen vom 'IS. November 1931 statt, weil der Wahlausschuß bei der Zurückweisung des wirtschastsparteilichen Wahlvorschlages wesentliche Bestimmungen außer acht gelassen hatte. Das hessische Gesamtministerium hat als Termin für die Neuwahlen zum Hessischen Landtag den frühesten Termin, nämlich Sonntag, den 3. Juli, bestimmt.

Die Zusammensetzung des Staatsgerichtshofs.

Fünf Dhrtftcr, acht Parlamentarier, von denen einer fehlt.

Darmstadt. 9 Mai. (WHP.) Der Hessische Staatsgerichtshof irat heute im Saal des hie­sigen Schwurgerichtes zulammen. um über die Anfechtungsklage der Wirtlchaflspartei gegen die Landtagswahl vom 15. November 1931 zu ent* scheiden. Neben dem Vorsitzenden. Oberlandes- gerichtsprä'identen Müller und den Ober- landesgcrichtsrälen Schade und Schneider, Landgerichtsprästdent Dr. Maurer und Land- gcrichtsd.rcltor Wctzffenbach sitzen die Ab­geordneten Dr V e-st . Schwinn und Klo­ster mann (Nats ). Schul lZtr), Delp iSoz.). der sozialdemokratische Abgeordnete Kaul ist n.l ch t erschienen und ebenso nicht sein Stell- ntrlrckr, Zeiß (Äomm.) und Glaser <Ldv). Die Klage wird von dem seincr.zeitigen Spitzen- kandidaten, Rechtsanwalt Ludwig, Obcr-3ngcl- heim, vertreten.

Die Anfechtungsklage der Wirtschastspartei.

Di« Anfechtungsklage stützt sich auf behauptete Verletzung des Art. 17 der Reichs- Verfassung und Verletzung der hessi­schen Wahlbestimmungen. weil von der Wirtschastspartei seinerzeit 5 00 Unter- schritten verlangt worden seien von Staalspartci. Radilaldcmokratcn und National- sozialisten jedoch nur 20 und zudem den Ver­trauensleuten der Liste Ludwig die Möglich- keitderMongelbeseitigungnichtge- geben worden lei. Aus nationalsozialistischen Antrag hatte seinerzeit der Landeswahl- ansschust mit *14 gegen 2 Stimmen die Zu­lassung der Liste Ludwig wegen Nichterfüllung der Wahlvorlchrtlten abgelehnt Die zweite lyirtschastsparteiliche Wahlliste (Starkenburger Provinzialliste) war erst nach Ablauf der Einreichungsfrist eingegangen.

Der Tatbestand.

Der Landeswahlauslchust hatte sich seinerzeit, wie der Berichterstatter. Oberlandes­gerichtsrat Schneider aus dem Protokoll er­klärte. von den Nichtlinien des Reichsinnen- Ministers leiten lassen, wonach aus Grund der Rechtsprechung des Neichsgerichtes und des Wahl- prusungsgerichtes beim Reichstag Wahlvorschläge von Parteien, die bereits im alten 'Par­lament vertreten sind, nur 20 Unter­schriften bedürfen, für sonstige Parteien da­gegen dic vorgeschriebene Mindestzaht von Unter­schriften beigebracht oder glaubhaft nachgewiefen sein must. Die'e Richtlinien find auch an den Shristlich-Sozialen Volksdienst und die SAP ge­stellt und von diesen erfüllt worden.

Die Beweisaufnahme.

Nach der Erklärung, dast die Wirtschaftspartei ihre Anfechtung in allen Punkten aufrechterhalte, wurde die Beweisaufnahme mit der Vernehmung de* Landeswahlleiters Ministerialrat Borne rgann eröffnet. Er schilderte die Verhandlungen bei der Einreichung der Liste Ludwig und die bis­herige Hebung, wonach allen Einreichern sofort Mangel her Kandidaten oder Unter schriftcn kundgegeben werden. Das sei auch bei Herrn Ludwig der Fall gewesen, der nach der Auffassung des Zeugen selbst davon überzeugt schien, dost 500 Unterschriften notwendig waren, der aller- dinqs geauherk habe, beim .^Landeswahlausschust Gluck zu haben". Min.-Revisor Wiener bestätigt ebenfalls den Hinweis der Mangelha'tigkeit bei Ein- reichung der Lifte Ludwig. Hierauf äußern sich Gast­wirt M a i) c r (Mülheim a. Rh.), der die gegen Lud­wig gerichtete Starkenburger Provinziallifte ringe reicht hatte, und Parteischriftführer Schäfer (Offenbach) über die Entstehnag der beiden wirt- schastsporteilichen Wahlvorschläge und die damals herrschenden Unstimmigkeiten in der Partei. Der volksparteiliche Generalsekretär Erich Walkow er­gänzt hie Erklärungen hinsichtlich der Sitzung des Landeswahlausschusies, in dem er mit dem Land Volk-Vertreter f n r d i e Z u l a s s u n g der Liste ge­stimmt hatte, weil er die 500 Unterschriften, die zwar nicht Vorlagen, doch durch die letzten Reichstags­wahlen für glaubhaft nachgewiefen hielt. Landtagsabg. W a f f u n g <Rationalfoz > ist der Auffassung, dast der Landeswahlausschuß sehr sorgfältig gearbeitet und sich an dic gesetz­lichen Vestimmungen gehalten habe. Auf einige andere Zeugen wird verzichtet.

Rach kurzer Pause nimmt der klägerische Ver­treter kurz das Wort, um die Anfechtungsklage aufrechtzuerhalten. Aach seiner Meinung, die durch die Beweisaufnahme gestützt werde, seien zwingende Vorschriften der Reichs- vcrsafsung und des Landrechtes ver­letzt worden. Austerdem sei durch die Ausschal­tung der Wirtschastspartei das Wahlergeb­nis wesentlich verändert worden. Wenn auch viel Zeit im Parlament nutzlos vergeudet werde, so fordere die Wirtschaftspartei doch die ihr zustehende Möglichkeit politischer Wirksamkeit.

Als Vertreter der Regierung beantragte Ober- justizrat Thüre, Zurückweisung der Ansech- tungsklage. Die ganze Verhandlung habe die Mangelhaftigkeit der wirtschaftspartei- lichen Viftenaufftcllung und Einreichung bargetan. Dine Glaubhaftmachung von 500 Wählern sei nicht einmal versucht worden, als die vorgeschriebenen 500 ilnterfdjriftcn durch Vean- ftanbungen von Eintragungen nicht erreicht war. Belanglos seien die zudem verspätet vorgebrach­ten Einwendungen von dritter Seite im Wahl- ausschust. der vollkommen korrekt und im Rah­men des ihm gelassenen Spielraumes verfahren sei. Eine Verletzung der Reichsverfassung oder

Das Llrieil.

Nach kurzer Erwiderung des Rechtsanwalts Ludwig zieht sich der Staatsgerichtshot zur Be­ratung zurück. Der Staatsgerichtsho) gab bann bet Anfechtungsklage der Wirt­schaftspartei statt, weil der Wahlausschuß bei der Zurückweisung bes wirtschaftsparteilichen Wahlvorschlages wesentliche B e st i m m u n - gen auftcr A ch t gelassen hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt die Wirtschafts­partei.

In der Begründung heißt es u. a.: Der Staatsgerichtshof weift einmütig die Behauptung zurück, der Landeswahlleitcr habe wesent­liche Wahlvorfchriften verletzt. Der Landeswahlleiter hat vielmehr alles getan, was er im Rah­men feiner Zuständigkeit bat tun tön- n e n. Die vom Landeswahlausschust vorgenommene Ungültigkeitserklärung von 54 Unterschriften ist vollkommen zu recht erfolgt. Der Staots- gerichtshvf schließt sich aber nicht der Auffassung des Landcswahlausschusses an, daß die 500 Wähler für die Wirtschaftsparteilistc nicht glaubhaft ge­macht seien. Der Wahlausschuß hätte bedenken müssen, daß die aus jur malen Gründen für ungültig erklärten Stimmen in Wirklich­keit emittierten. Er hätte von sich aus berück­sichtigen^ müssen, dast die Wirtschastspartei bei den vorhergehenden Rcichstagswahlen 1 7 0 0 0 Stim­men auf s i ch vereinte Einer besonderen Glaubhaftmachung dieser bekannten Tatsache hat es nicht bedurft. Ein Festhalten an dem Wortlaut der 'Wahlbestimmungen war ein krasser Forma­lismus. Der Staatsgerichtshof lehnt die Auf­fassung des früheren anders zusammengesetzten ^hessi­schen Staatsgerichtshofes überWahlergebnis" ab, da diese Auflassung im W i d e r s p r u ch z u dem Urteil des Reichsgerichts steht. Bereits die Veränderung eines einzigen Mandats müsse als Beeinträchtigung des Wahlergebnisses aufgefaßt werden Theoretisch bestehe die Möglichkeit, daß durch ein einziges Mandats eine Ver­schiebung der politischen Situation i'intreicn könne. Der Beweis, daß durch die Nicht

Heule Präsidentenwahl in Frankreich.

der hessischen Vorschriften sei in keiner Weise erwiesen. Dagegen habe die Wirtschaftspartei die ihr nahegelegte Mängelbeseiti­gung nicht vorgenommen. Dem Landes- Wahlleiter könne nicht der geringste Vorwurf ge­macht werben.

Landeswah'.leitcr Min.-Rat D o r n e m a n n als zweiter Regierungsvertreter behandelte bann btc politische Seite im Falle einer Zulassung der wirt- schaftsparteilichen Wahlvorschläge. Rach Vorlage der letzten Wahlziffern habe die Wirtschaftspartei in Hessen-Nassau 79 Prozent verloren. Selbst bei Annahme eines durchschnittlichen Ver­lustes hätte die Partei höchstens 3600 Stim­men errungen unter Außerachtlassung der Spaltung der Wirtschaftspartei. 2m Falle der vorgesehenen Listenverbindung wäre der Volks­portei ein Landtagssih zugefallen. Der Landes­wahlausschuß müsse gegen die Angriffe der Klä­gerin in Schutz genommen werden, er habe mit Recht die Liste Ludwig als berechtigte Vertreterin der Wirtschaftspartei in Zweifel gezogen. Die Mangelhaftigkeit der wirtschastsparteilichen Listenoufstcllung dürfe nicht dem ganzen Lande zur Last gelegt werden, sie müsse von der Klä­gerin getragen werden.

Zulassung der wirtschaftsparteilichen Liste eine Acn- berung des Wahlergebnisses nicht herbeigeführt wer­den konnte, ist nicht erbracht. Die Frage, ob die Notwendigkeit, in Hessen jetzt Neuwahlen vorzunehmen politisch oder finanziell be­dauerlich sei, dürfe bei der Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht b t r ü rf | i d) t i g l wer­den. Dem Antrag der Wirtschastspartei, die K o st e n des Verfahrens der Staatskasse anszuerlegen. könne nach dem Gesetz nicht stattgegeben werden.

Das Ende des alten Landtags.

Tcr Etat vermutlich durch Notverordnung in Kraft gefetzt.

WS'N. Darmstadt, 9. Mai. Der Beschluß des Staatsgerichtshoss hat in politischen Kreisen große Uebcrra|d)ung ausgelost, da man angenommen hatte, daß die Entscheidung des Landeswahlausschus­ses auch vorn Staatsgerichtshos bestätigt werden würde. Heule nachmittag befaßte sich bereits das Landtagsprasidium mit der geschossenen Situation. Es wurden die bereits für morgen an gesetzten A u s- schußberotungen abgelebt und den Lond- tagsmitgliedern gingen entsprechende Mitteilungen zu. Die bereits in Gong befindlichen Etotsbe­rat u n g e n sind damit natürlich unterbra­ch e n , es ist als sicher anzunehmen, daß d e r E t o t zunächst durch Notverordnungin Kraft gesetzt wird, weil vor dem Zusammentritt des innerhalb acht Wochen neuzuwählenden Landtags das verlängerte Finanz gesetz a o läuft. Die Auflösung des Landtags ist durch die Urteils­verkündung des Staatsgerichtshoss rechtskräf t i g geworden. Ein Einspruch gegen das Urteil ist nicht möglich, da der Staatsgerichtshof für Hessen die höchste F n st a n z in dieser Streitsache dar- stellt. Der alte Landtag hot also keinerlei Vollmach­ten mehr. Der neue Landtag muß oersasfungsgemäß 18 Tage nach der Wohl,, also am 21. Juli, zusom mentreten.

Senatspräsident Lebrun als einziger

painlcve kandidiert nicht.

Paris. 9. Mai. Wie Havas berichtet, hatte sich der Abgeordnete Painlcve auf Grund der Vorstellungen seiner politischen Freunde bete t- erklärt, sich für die Präsidentenwahl aufstellen zu lassen. Et hot jedoch seine Kandidatur für die Präsidentschaft zurückgezogen, nachdem er sich mit dem Vorstand der radikalen Ecnats- sroktion und mehreren seiner politischen Freunde besprochen hotte. Der Presse wurde solgende Er­klärung abgegeben:

Viele Abgeordnete, die den Wunsch hegen, jeden etwaigen Zwiespolj zwischen dem von der schei­denden Kammer zu wählenden Präsidenten und der neugewählten Kammer zu ver­meiden, hatten Painlcve inständigst ersucht, seine Kandidatur für die Präsidentschaft der Republik zu ft eilen, um den Hebergang v o n einer Kammer zur anderen zu erleichtern.

Kandidat vorerst die größten Chancen.

Dick Erwägung scheint jedoch von zahlreichen Re­publikanern des Senats nicht geteilt zu werden, denen es vor allem darauf ankommt, eine Dov - pelkandidatur zu vermeiden. Painlcve teilte deshalb feinen Freunden mit, daß er nicht kandidieren werde.

WirdLebrun gewähltwerden? schwierige Aufgabe des neuenPräfidcuten.

Poris, 10.Tim. (WTB. Zunkjpruch.) Die Zu­rückziehung der Kandidatur Painlcve, die von der Mehrheit der radikalen Senatsfraktion veranlaßt wurde, erklärt sich einmal aus dem Wunsche, noch der Ermordung des Präsidenten Doomer dem Ausland eine Manifestation der na­tionalen Einigung in einem Augenblick der Landestrauer vorzufuhren und dann aus der Tat­sache, daß nicht die ncugewähtte Kammer, sondern die alte Kammer, die ja politisch ganz anders

zusammengesetzt ist, an der Wahl teilzunehmen hat. Traditionsgemäß muß nun die Person, um die sich der Kongreß heute schart, der Scnatsprofi d c n t lein, also Albert Lebrun, mit dessen Wahl gerechnet werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß es nicht doch noch Ilcbcrraschungcn gibt.

Die Ausgabe des neu gewählten Präsidenten ist eine der schwierigsten, die je einem Präsidenten der dritten Republik zu- gefallcn ist. Das Kabinett Tordieu muß der Gepflogenheit entsprccheiid nach der Prä­sidentenwahl zurück trete n. Der Ge­pflogenheit entspricht es aber auch, daß mit Rücksicht auf die Tragik der Ereignisse, die sich am Freitag abgespielt haben, das Kabinett neuerlich betraut wird. Das Kabinett bat aber keine tragfäbige Parlaments­mehrheit. weshalb cs gestern beschlossen hol. nur zur Erledigung der laufcnöcn Geschälte im Amte zu bleiben Wird das unter den gege­benen Umständen gcnügeii? DieGelchästS- führung" dauert nämlich bis zum 10. Juni: inzwischen sind aber Vorbereitungen zu treffen, da am 16. 2uni die Caufanner Konfe­renz beginnt und schon vorher in Genf schwer­wiegende Entscheidungen in der Abrüstungsfrage fallen. Der neugewählte Präsident hat also heute abend oder spätestens morgen eine sehr ernste Entscheidung zu treffen

DieRcpublique", das Blatt des Radikalen Daladicr verneint die Möglichkeit einer so­fortigen Uebernohme der Regierungsmacht durch die Radikale Partei und meint, ein 6 c n a - toren-Kabinett wäre die Lösung, die am angebrachtesten sei. Allerdings steht diese Auf­fassung, die sachlich viel für sich hat uni) sich vielleicht auch durchführen lassen wird, vorläufig noch vereinzel! da ..Oeuvre" schreibt. Pain- leoe habe erklärt, feine Kandidatur habe die Be­deutung, den Ausgleich zwischen der jetzigen K a m m .? r m e h r h e i t und der der ko n, wenden Kammer hcrbcizusühren. Er habe also den Senatsmitgsiedern, die bei ihn, waren, zu viel z u g e m u t c t. Lebrun, der übrigens nichts von einem Mac Mahon oder einem Millerand an sich habe, trat dagegen aus und so habe Painlevi darauf verzichten müssen, ein Amt anzunehmen, das drei Wochen später ihm niemand mehr hätte streitig machen können. Man habe in verschiedenen Kreisen noch eine andere Lösung ins Auge gefaßt, nämlich, daß die Kandidaten für den Posten des Präsidenten der Republik sich verpflichten sollten, ihre Wohl nuralsProvisorium anzusehen und ihr Mandat am 1.3um wieder niederzu­legen. um dem neuen Parlament Gelegenheit zu geben, nach eigenem Ermessen zu wählen. Aber auf diese .erfinderische" Lösung durste man jetzt kaum noch rechnen. Lebrun werde als ein­ziger Kandidat gewählt werden.

Tardieus Rücktrittsenischtuß.

Vor Mitte Juni keine neue Negierung.

Paris, 9. Mai. (Havas.) Der M i n i ft e r r a I beschloß, daß der Ministerpräsident morgen nach der Mahl den Präsidenten der Republik bitten wir, die zurucklrctenden Minister nicht aufs neue in ihren Aewlern zu be(tätigen, sobald der Ministerpräsident dem neuen Präsidenten der Re­publik die Demission der Regierung über­reichen wird.

Zu dem Entschluß des Ministerpräsidenten Tar- dieu, mit feinen Ministerkollegen zuruckzutre- f e n, erklärt die Agentur Havas, Tardieu fei der Ansicht, daß er wegen des Mehrheitswechfels in der Kammer nicht mehr die notwendige Autorität besitze, um die Verantwortung zu tragen. Denn der neue Präsident der Republik Tardieu bitten werde, im Amte zu bleiben, so werde Tardieu sich dazu nur bereit finden unter der Be­dingung, daß feine weitere Tätigkeit lediglich auf die Erledigung laufender Ange­legenheiten befchränkl bleibe. Die neue Kammer werde am 1. Juni lufammentrelen, aber d i e Regiervngskrife werde erst in der ersten Hälfte des Monats Juni gelost werden können. Es fei vorauszufehen. daß die Be­sprechungen über die Bildung des neuen Kabinetts ziemlich lange Zeil in Anspruch neh­men dürften. Bis dahin würden Ministerpräsident Tardieu und feine Ministerkollegen interimistisch die Leitung ihrer verschiedenen Ministerien behalten. Jedenfalls werde die neue Regierung vor dem 16. Juni ihr Amt übernehmen muffen, da zu diesem Zeitpunkt die Lausanner Konfe­renz zufammenlrete.