Ausgabe 
6.12.1932 Erstes Blatt
 
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Hausschlachtungen und Gchlachtfieuer

I Eine Hausschlachtung im Sinne des Schlacht- I steuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Schlachtung * /»itrt 'Jf n f.n Fi nnn rtAmilinnlaiDrlii^föifnn

Don der Hessischen amtlichen Pressestelle wird

aus Anlaß von Familienfeierlichkeiten

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Wirtschaft

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Der Telefunken 231 nimmt es bei richtiger Bedienung mit dem größten auf. EinschL Röhren RM189, (bei Gleichstrom RM199,)

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr. 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag geschlossen.

1,50 des

Möglichkeiten der Rohkosternährung hin, die ent­gegen einem häufig anzutreffenden Vorurteil durch­aus nicht in engen Rahmen gespannt sei. Es biete

feit der Öffentlichkeit auf sich zog. Der Vortragende beschäftigte sich eingehend mit der umfanareichen Mater.e der Rohtosternährung und mit ernährungs­wissenschaftlichen Problemen unter Zugrundelegung neuester Erkenntnisse. Insbesondere wandte sich der Redner den Wirkungen der Rohkost im Dienste der Erhaltung der Gesundheit des Menschen zu und schilderte ausführlich das Wesen der Rohkost sm Gegensatz zu der allgemeinen, sogenanntenbürger­lichen" Kost. Er wies gleichzeitig aus die vielen

Ragler, wobei Ct bester gaben. Samt >hr beifällig au|ge

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2. für ein Kalb oder Zungrind (Fresser) im Gewicht bis einschl. 150 kg . . .

3. für Großvieh, unabhängig vom Gewicht

Für Schafe gilt auch bei Hausschlachtungen der allgemeine Tarifsatz von . . . .

1 der Reichsregie, n- Unser $ ie von 205 m hat

leit in der Herstellung der Gerichte. In seinen wei­teren Ausführungen beschäftigte sich der Redner

Der Telefunken 343 bringt alle Sender schon durch die Einstellung automatisd» getrennt. Einschließlich Röhren RM 248,-*

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Für trennscharfen und klangreinen Europa- Empfang bleiben nach planmäßiger Prüfung 2 Apparate zur Wahl: DerTelefunken 343 und derTelefunken 231

Win, unterlieget Querung, da mH i der Hmidebesi^

Haussammlung für die Winternoihilfe!

Zur Versorgung der hilfsbedürftigen Familien unserer Stadt mit Lebensmitteln und Bekleidungs­stücken aller Art braucht die Winternothilfe fort­laufend Geld. Die bisherigen dankenswerten Spenden haben schon manche Rot lindern Helsen, aber trotzdem bleibt noch sehr viel zu tun. Um wenigstens den dringendsten Erfordernissen ent­sprechen zu können, wird jetzt die

Geldsammlung bei allen Mitbürgern

durchgeführt. Gebe jeder nach besten graften! Jede Spende wird mit Dank ange­nommen. Das Bewußtsein, dem hilfsbedürftigen Nächsten auch mit dieser Spende beigestanden zu haben, wird allen freundlichen Gebern zur inneren Befriedigung werden.

HelstaltedurchdieGeldspende!

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Hahdnschen Syn. aarb sich mit ihrer >t zahlreichen De ein Wärchenspii

Der Begriff der Hausschlachtung im Sinne Schlachlfteuergesehes ist enger als der Begriff

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teten aus dem Heu nb' Sührahmbutle Iter 100, Mt- » j 10, Mchkaut f be Düben 8 bis 10 15, llnterkohlrad mkohl 20 bis 25 n 8 bis 10 ®ee» urwln 25 H 30,

Dirnen 20 bis 35,. is 45, W W- bis 80, Ganse « !se 35 bis 40; M

50 bis 60, aus- Oische 14, MunM 0 15, Oberl-Hlrak lettich 10 bi- »t Zentnern Kak- §aut 6, W

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einaereichte Bildserie ^lerkannk. Aufnahmen, die die Zuteilung eines 2. Preises hätten rechtfertigen lönnen lagen nicht vor. Das Preisgericht beschloß kaber den für einen 2. Preis ausgesetzten Betrag au' di« übrigen Preise aufzuteilen. 3e einen 3. Preis erhielten Richard Kraus, Thoma- stratze 36, und cand. math. Otto Jüngst, West­anlage 46; je ein 4. Preis wurde Frl. Gerdi Will, Ostanlage 43. und F. Ramhorst, Reuen Baue 17, zuerkannt; je einen 5. Preis cr^xlten Hans Berger, Wetzlar, KalLmunt- strasie 20, und Prof. Dr. Fritz Taeger, Ludwigstrasie 45. Trostpreise erhielten: Gerichts- assessor Dr. Hans Jüngst, Westanlage 46, Theo B o r n <!, Walltorstraße 25, und Frl. Ca­rola Buderus. Ludwigstraße 77

Wochen-, Schüler-undMonatskar- len der Straßenbahn für den Verkehr mit Wieseck betrifft eine Bekanntmachung der Straßen-

der Hausschlachtung im üblichen Sinne bzw. im Sinne des Schlachtvieh- und Fleischbeschau- gesehes.

Eine Hausschlachtung liegt nur dann vor, wenn das Schlachttier vom Steuerpflichtigen in eigener Wirtschaft gezogen wurde und das Fleisch aus­schließlich im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen (Familie und Dienstpersonal) verwendet werden soll. Als in eigener Wirtschaft gezogen gilt ein Stück Großvieh, wenn es mindestens 6 Monate, ein Kalb, wenn es mindestens 14 Tage, ein Schwein oder ein Jungrind (Fresser), wenn es mindestens 4 Monate vor der Schlachtung zum Diehstand des Steuer­pflichtigen als dessen Eigentum ununterbrochen ge­hört hat. Bei Notschlachtungen muß das Schlacht­tier von Geburt an bis zum Tage der Schlachtung dem Viehbestand des Steuerpflichtigen als dessen Eigentum ununterbrochen angehört haben, wenn die im vorhergehenden Satze geforderten Voraussetzun­gen nicht erfüllt sind.

Für Metzger, Fleisch- und Wurstwarenhändler, Gastwirte, Schankwirte und Speisewirte, ferner für Kasernen, Krankenhäuser, Erziehungsanstal­ten, Speiseanstalten, Gefangenenanstalten, Wai­senanstalten, Siechenanstalten, Armenhäuser und ähnliche Anstalten kommen hausschlachlungen im Sinne des Schlachtsteuergesehes nicht in Be­tracht,

weil der Haushalt dieser Personen und Anstalten nicht als eigener Haushalt im Sinne des Gesetzes angesehen wird. Soweit also für Rechnung dieser Personen oder Anstalten eine Schlachtung vorge­nommen wird, ist die Schlachtsteuer nach den Ta­rifsätzen für die Übrigen Schlachtungen festzusetzen.

Altertums- und Skelettfunde im Licher Stadtwald.

D Lich, 5.®«%. Bei der Aufarbeitung von Findlingssteinen für Wegbauzwecke in Försterei Häuserberg des Licher Stadtwaldes stießen die dabei beschäftigten Arbeiter auf zwei mensch­liche Skelette, bei denen zwei 30 bis 40 cm lange eiserne Lanzen- oder Hellebar- denspihen lagen. Der Bauschutt, mit dem die Skelette bedeckt waren, bestand aus Steinen und Ziegeln. Außerdem ist ein viereckiges Mauerwerk mit Mörtel erkennbar, so daß man annehmen kann, daß sich an dieser Stelle ein Wartturm o.der eine kleine Burg befunden hat, die zu dem ausgegangenen Ort Hausen gefrört Dieser Ort muh ganz nahe bei dieser Stelle gelegen haben, denn unweit von der Fundstelle liegt in der Abteilung Kirch­boden 2a noch der Fußbodenbelag der Hauser­kirche deutlich erkennbar. Der Ort Hausen bei Lich soll nach alten Tleberlieferungen schon vor dem Dreißigjährigen Krieg eingegangen oder zer­stört worden sein. Es ist also möglich, daß die Waffen- und Skelettreste aus der Zeit der Zer­störung des Ortes herrühren. Es kann aber auch fein, daß die gefundenen Gegenstände einer spä­teren Zeit angefrören, weil am nahen Waldrande die sog.Alte Heerstraße" vorbeisührte, die bis Anfang des 19. Jahrhunderts in Kriegszeiten benutzt worden ist und bis zu dieser Zeit wohl auch als Handelsstraße gedient hat. Die Ruinen von Hausen dürften daher wohl auch Diebs- aesindel und Marodeuren als Schlupfwinkel ge­dient haben, und es ist möglich, daß die beiden Leute bei einem Strafzug in dem Gemäuer auf- gestöbert, getötet und liegengelassen wurden. Der Befund der wohlverwahrten Waffen wird ver­mutlich Ausschluß geben können. Die Arbeiten an dieser Stelle wurden sofort eingestellt und die Angelegenheit an die zuständigen Stellen ge­meldet, damit diese sich darüber schlüssig machen können, ob noch weitere Rachforschungen unter sachverständiger Leitung angestellt werden sollen.

mit den Heilwirkungen, die bei den verschiedensten Leiden durch eine vernünftige Rohkosternährung erzielt werden können. Allerdings warnte er ein­dringlich vor einem häufig anzutreffenden Fanatis­mus, der zu einer Ueberffeigerung führe und deren Wirkungen naturgemäß eher gefährlich, als nützlich sein können. Es gelte auch auf diesem Gebiete Maß zu halten. Von der Ernährung durch Rohkost gehe neben den günstigen Auswirkungen auf körperliches Wohlbefinden gleichzeitig ein wohltätiger Einfluß auf die geistige Haltung, auf das Seelenleben aus, da dem Körper doch mancherlei überflüssige Be­lastung von der Ernährung her ferngehalten werde. Die Rohkosternährung stelle einen Weg dar, das Leben glücklicher, gesünder und harmonischer zu ge­halten, als es unter anderen Voraussetzungen der Ernährung möglich sei. Zum Abschluß des Vortra­ges wies der Redner aus die In den kommenden Tagen stattfindenden Rohkostkurse hin. Die Zuhörer folgten den verschiedentlich auch humorvoll gehalte­nen Ausführungen mit großer Aufmerksamkeit.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechrsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung »

$. D. G. Rach §591 BGB. ist der Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstückes verpflichtet, das Grundstück nach der Beendigung der Pacht in dem tustande zurückzugewähren, der sich während der achtzeit bei fortgesetzter ordnungsmäßiger Bewirt­schaftung ergeben hat. Eine Wegnahme von An­pflanzungen kann nur erfolgen, wenn sie außerhalb des Rahmens ordnungsmäßiger Bewirtschaftung erfolgt ist. Hiernach könnte der bisherige Pächter die Bäume entfernen und durch Ausfüllen der Baumlöcher mit guter Erde den früheren Zustand wieder Herstellen. Es könnte auch der Verpächter ein gleiches Verlangen stellen. In hohem Maße wünschenswert ist ein billiger Vergleich, da trag- fähige Obstbäume im Interesse unserer Volkswirt­schaft nicht der Vernichtung anheimfallen sollten.

J. O., Gießen. 1. Nach Artikel 5 des Hessischen Schlachtsteuergesetzes, Absatz 3, ist der Empfän­ger von Fleisch aus einem anderen deutschen Lande also auch aus Preußen, das seinerseits Schlacht- steuer erhebt abgabepflichtig, desgleichen der Empfänger von Fleisch- und Wurstwaren. Das Ge­setz spricht in diesem Falle vonAusgleichsabgabe". Von der Einfuhr ist spätestens zwei Tage danach der Schlachtsteuerhebestelle (Gemeindekasse, Stadt­kasse ober Schlachthoskasse) Mitteilung zu machen. Abgabefrei ist das durch das Staatsgebiet nur durch­geführte Fleisch und eingeführtes Fleisch, wenn die eingeführte Menge im Einzelfalle innerhalb einer Woche weniger als 2 Kilogramm beträgt. 2. Die Ausgleichsabgabe beträgt nach Artikel 6 des Gesetzes für eingeführtes Frischfleisch 10 Rpf., des­gleichen für Fleisch in zubereitetem Zustande 12 Rpf., und für Fleisch- und Wurstwaren 15 Rpf. für jedes angefangene Kilogramm. Hiernach können Sie Ihre mrsgleirfjsabgabe errechnen. _____

M TELEFUNKEN W E LT M A R K E

I, Wcttervorartswste

lieber dem Nordmeer hat sich durch kräftigen Luft­druckanstieg ein Hochdruckgebiet entwickelt, das sich östllch verlagern und die über der Ostsee noch vor­handenen Störungsreste beseitigen wird. Der hohe Druck wird weiterhin die Wetterlage beherrschen und an seiner Südseite mehr kontinentale Luftzu­fuhr bewirken. Das trockene Wetter mit Nachtfrost hält somit an.

Aussichten für Mittwoch: Nach Früh­nebel tagsüber aufheiternd, trocken, Nachtfrost.

Aussichten für Donnerstag: Fortdauer der Hochdruckwetterlage mit Nachtfrost.

Lufttemperaturen am 5. Dezember: mittags 4,3 Grad Celsius, abends 2,5 Grad; am 6. Dezember: morgens1,5 Grad. Maximum 4,6 Grad, Mini­mum 1,8 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 5. Dezember: abends 3,2 Grad; am 6. De­zember: morgens 1,3 Grad Celsius. Sonnenschein- oauer 1% Stunden.

* Harpener Bergbau - AG., Dort­mund. Zu Gerüchten, daß bei der Harpener Dergbau-AG., Dortmund, für das zu Ende ge­hende Geschäftsjahr 1932 mit der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung zu rechnen sei, erfährt WTB.-Handelsoienst von zuständiger Stcl e, daß, wenn überhaupt ein Reingewinn erzielt werden sollte, erst die gesetzliche Reserve (zur Zeit 1,21 Millionen) auf 10 Prozent dcs Aktienkapitals von 90,3 Mill. Mark aufgefüllt werden müsse. Sn der letzten Generalversammlung war zwar bereits mit» geteilt worden, daß die Gesellschaft dank der tech­nischen Entwicklung im lausenden Geschäftsjahr über die Abschreibungen hinaus Lieberschüsse er­zielt habe, auch die allgemeine Belebung des Koh- lenabsahes in den letzten Monaten dürste sich bei der Gesellschaft günstig ausgewirkt haben, da das Geschäftsjahr aber noch nicht beendet ist, lassen sich zur Zeit positive Angaben über das voraus­sichtliche Ergebnis noch nicht machen.

Berlin unsicher, dann freundlicher.

Berlin, 6. Dez. (WTB. Funkspruch.) Erwar­tungsgemäß eröffnete die heutige Börse sehr zu­rückhaltend. Der beginnende Reichstag und die Unsicherheit, ob es gelingen wird, ihn bis zum Januar zu vertagen, waren die Hauptstörungs- momente. Demgegenüber traten die Nachrichten aus der Wirtschaft etwas in den Hintergrund. Die Pfundbesserung, bas etwas freundlichere Neuyork, ein im allgemeinen hoffnungsvoller Konjunktur­bericht, gebesserte Freigabeausfichten und ähnliches hätten zweifellos sonst beim Publikum Kaufinter­esse ausgelöst. Es lagen zwar wieder kleine Kauf­orders von dieser Seite vor, sie beschränkten sich aber doch auf Spezialpapiere. Die SpeOulat.on fühlte sich dagegen durch die eingangs angegebenen Gründe in ihren Dispositionen gehindert.

Gegen die vorbörslichen Taxen brachten die ersten Notierungen eine gewisse Enttäuschung, ge- ?en gestern waren sie im allgemeinen gehalten.

bis 1,50 0. H. schwächer eröffneten Braubank, Mansfelder, Leopoldgrube, Schuttheis und Rheag, während Buderus, Rheinische Braunkohlen und Schiffahrtswerte im gleichen Ausmaße gebessert waren. Die Umsatztätigkeit war zunächst ziemlich gering und nahm erst im Verlaufe größere Formen an. Besonders am Montanmarkt, unter Führung von Harpener, die, obwohl die gestrigen Gerüchte über die Dividendenausfichten als Der- früht bezeichnet werden, stärkere Nachfrage auf sich zogen, wurde das Geschäft ausgesprochen lebhaft. Auch Contigummi lagen weiter fest. Schultheis konn­ten den größten Teil ihres Anfangsverluftes wieder aufholen.

Am Rentenmarkt war die Tendenz dagegen sehr still. Nur die Altbesitzanleihe konnten 0,50 0. H. und die Reichsbahnvorzugsaktien 0,39 0. H. an» ziehen, während Reichsschuldbuchforderungen völlig

mein etwas nach. IG. gingen auf 96% Prozen) zurück und auch Sch.ffahrtswerte lagen wesentlich ruhiger und von % bis % Prozent niedriger. Tagesgeld war zu 3,5 Prozent weiter erleichtert.

ftinöermarft in Gießen.

Auf dem heutigen Rinder-Nutzviehmarkt in Gie­ßen standen 863 Stück Großvieh, 265 Fresser und 176 Kälber zum Verkauf. Es kosteten: Milchkühe ober hochtragenbe Kühe 1. Qualität 350 bis 380 Mark, 2. Qualität 180 bis 260 Mark, 3. Qualität 100 bis 140 Mark, Schlachtkühe a) 140 bis 220 Mark, b) 50 bis 80 Mark; Rinber, >4- bis -4jährig 50 bis 120 Mark, V\* bis 2jährig 70 bis 160 Mark; tragend 150 bis 300 Mark; Kälber, bas Pfunb Lebenbgewicht 15 bis 20 Pf. Ausgesuchte Tiere über Notiz. Marktverlauf: schleppenb, Ueberftanb.

Schweincmarkt in Hungen.

f. Hungen, 6. Dez. Der gestern hier abge­haltene Schweinemarkt erfreute sich eine- guten Besuchs. Der Handel vollzog sich verhält­nismäßig lebhaft. Es waren 130 Ferkel auf ge­trieben. Für Ferkel bis zu sechs Wochen alt wur­den 9 bis 10 Mark, für sieben Wochen alte 10 bis 12 Mark, für acht Wcchrn alte 13 bis 15 Mark, für neun Wochen alte Tiere 16 bis 18 Mark und für zehn bis dreizehn Wochen alte Fer­kel 19 bis 23 Mark bezahlt.

Wti Worten M

1 Lach bti Äa- bahnoerwattung in unserem heutigen Anzeigenteil, mhsrin, unterlieget Interessenten seien besonders darauf hingewiesen.

** Vortrag über Rohkost. Der Psychologe, Naturheilkundige und Schr.ftsteller Walter Thiele aus Freiburg im Breisgau sprach am Montagabend im Saale des Coss Leib über ein Thema, bas in Öen letzten Jahren immer mieber die Aufmerksam-

unverändert waren und die Jndustrieobligationen Abweichungen bis zu 0,25 nach beiden Seiten auf­wiesen. Pfandbriefe und Kommunalanleihen lagen vernachlässigt, überwiegend aber etwas schwächer.

Am Geldmarkt war Tagesgelb weiter sehr leicht und an der unteren Grenze mit 4,39 v. H., in Ausnahmefällen auch mit 4,13 v. H. erhältlich. Die Nachfrage nach Privatdiskonten hielt an. Auch für Reichswechsel per 28. Februar zu 3,90 und Reichsschatzanweisungen per 18. April zu 4,75 v. H. blieb die Nachfrage bestehen, die Umsätze waren aber nicht erheblich.

Frankfurt freundlich.

Frankfurt a. M., 6. Dez. (WTB. Drahttnel- düng.) Wenn auch im Hinblick auf die heutige Reichstagseröffnung eilte gewisse Zurückhal­tung zu erkennen war, zumal vom Publikum kaum Orders Vorgelegen haben und auch sonstige An­regungen aus der Wirtschaft fehlten, so eröffnete di« heutige Börse doch in sr «und.licher T« n - denz bei allerdings kleinen Umsätzen. Das erhöhte Interesse für Schiffahrtsaktien auf Grund von Freigabehoffnungen bot etwas Anregung.

Die Spekulation nahm nach den ersten Realisa­tionen wieder Deckungen vor, so daß gegen die Abendbörse durchschnittliche Kursbesserungen von XA bis 1 Prozent zu verzeichnen waren. Neben dem Schiffahrtsmarkt, an dem Hapag 1 und Nord- llogb im Verlaufe 1,5 Prozent gewannen, zeigte sich etwas Nachfrage nach Bergwerksaktien. Die Kursbildung war hier allerdings etwas ungleich­mäßig. Mannesmann, Rheinstahl und Phönix wie­sen Erhöhungen von etwa V» bis 1 Prozent auf, während Gelsenkirchen 1 Prozent nachgaben und Stahlverein nur knapp behauptet blieben. Von Kaliaktien gewannen Westeregeln VA Prozent. IG. setzten mit 96% Prozent unverändert ein, waren aber später auf 97 Prozent erhöht. Lchemieneben- werte, wie Scheidoanstalt, Deutsche Erdöl und Rüt- gerswerke zogen vo-n XA bis aA Prozent an. Von Elektroaktien tarnen Gesfürel A Prozent höher zur Notiz, während Rheinisch-Elektto-Mannheim im gleichen Ausmaß -urückgingen. Etwas fester er­öffneten Reichsbank mit plus % und Daimler mit plus % Prozent, dagegen verloren Aku Vk und Conti Linoleum Zürich vk Prozent.

Am Rentenmarkt eröffnete die Altbesitzan- leihe % Prozent höher. Reichsschuldbuchforderungen und die Neubesitzanlsihe, sowie von Jndustriedonds Stahlverein lagen unverändert. Am festverzins­lichen Markt war das Geschäft sehr klein und die Kurse für Gold- und Liquidationspfandbriefe wenig verändert. Kommunalobstgationen blieben gesucht, ebenso waren 8prozent!gv Kasseler Goldpfandbriefe gefragt und etwa 1 Prozent hoher. Die Altbesitz- anleihe bröckette später wieder auf 5714 Proz. ab.

Zn der zweiten Börsenstunde verstärkte sich die Zurückhaltung, und die Kurse gaben allge­

(Hochzeit usw.) erfolgt.

Wird Fleisch aus Hausschlachtungen gegen Ent­gelt veräußert ober gewerbsmäßig verwendet, so ist die Steuer wie für die übrigen Schlach­tungen festzusetzen.

Steuerfrei ist die Hausschlachtung eines Schwei­nes innerhalb eines Kalenderjahres.

Besteht die Familie des Steuerpflichtigen am Tage der Anmeldung der Hausschlachtung des zweiten Schweines innerhalb eines Kalenderjahres aus mehr als 5 Personen (einschl. Dienstpersonal), so ist auch diese Hausschtachtung steuerfrei. Alle weiteren Hausschlachtungen von Schweinen in dem genannten Zeitraum unterliegen der tarifmäßigen Steuer von 2 Mark. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich diese Vergünstigung nur auf Schweine bezieht.

Zum Haushalt (Familie) eines Steuerpflich­tigen gehören nur solche Personen, die seit minde­stens 2 Monaten vom Tage der steuerlichen An­meldung der zweiten Hausjchlachtung an gerechnet in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufge­nommen lind und bei denen den Umständen nach auf die Absicht des dauernden Aufenthaltes in der Haushaltung des Pflichtigen zu schließen ist. Zum Dienstpersonal zählen nicht diejenigen Per­sonen, die nur vorübergehend oder aushilfs­weise für kürzere Zeit dem Steuerpflichtigen Dienste leisten, zum Beispiel Erntearbeiter, Helfer an der Dreschmaschine, Taglöhner usw.

Sämtliche hauvschlachtungen, also auch die steuerfreien, sind bei der zuständigen Schlacht- steuerhebestelle anzumetden.

Ferner sind von der Schlachtsteuer befreit die Schlachtungen von Kälbern mit einem Lebendge­wicht bis zu 30 Kilogramm emschlleßlich, Schweinen mit einem Lebendgewicht bis zu 40 Kilogramm ein­schließlich, Schafen mit einem Lebendgewicht bis zu 20 Kilogramm einschließlich. Einer steuerlichen Anmeldung bedarf es bei diesen Schlachtungen nicht. Die Steuerfreiheit ist spätestens vor der Fleischbeschau durch Vorlage einer amtlichen Ge­wichtsbescheinigung nachzuweisen.

Die Mindest st rase bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Hausschlachtungen beträgt 50 Mark.

Snlübttek b; lüh vielmehr die" Möglichkeit zu großer Reichhaltig- n her AprffpHiin/i her (Berichte SXn leinen mei-

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mitgeteilt:

Die Haussäsiachtungen sind, wie alle anderen Schlachtungen, grundsätzlich steuerpflichtig nach dem nachfolgenden Tarif:

1. für ein Schwein, unabhängig vom ®e» RM.