Ausgabe 
6.10.1932 Frühausgabe
 
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Aus der Provinzialhauptstadl

Buntes Allerlei

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Athen, im Herbst 1932.

geschlagen, der den Interessenten gegen Erstat­tung der Herstellungskosten auf dem Städtischen Hochbauamt, Gießen, Asterweg 9, abgegeben wer­den kann Außerdem können die Reichsbestim- mungen und die Bekanntmachung des Hessischen Ministers des Innern dort eingesehen, oder in Abschrift erworben werden. Die Handwerkskam­mer-Nebenstelle Gießen, Goethestrahe 7. 1. Stock, ist gleichzeitig bereit, derartige Anträge nebst den Bestimmungen an alle Interessenten abzu­geben und die notwendigen Aufklärungen zu er­teilen.

Die Anträge sind zur Prüfung und Begutach­tung bei dem Städtischen Hochbauamt einzureichen, welches die Weiterleitung an die Bürgermeisterei durch führt.

s ch e n H o ch b«a u u m t zur Prüfung einzureichen. Die Dauämter haben die einzelnen Nechnungsbe- legje rechnerisch, sachlich und auch darauf hin zu prüfen, daß nur selbständige Handwerksmeister und Lieferanten mit der Ausführung der Arbei­ten betraut wurden. Die besondere Nachweisung ist mit Prüfungsvermerk zu versehen und unmit­telbar dem Hessischen Minister des Innern (Ar­beit und Wirtschaft) vorzulegen, während die ein­zelnen Rechnungsbelege dem Grundstückseigen­tümer zurückzugeben sind. Danach wird der Reichszuschuh endgültig fcstgestellt und die Aus­zahlung durch die Hauptstaatskasse veranlaßt wer­den.

Zur Erleichterung der Antragstellung hat das Ministerium des Innern einen Fragebogen vor-

Hausbesitz und Vauwirlschastsbelebung.

Oie Gewährung des ReichSzuschuffeS für dieZnstandsehung von Wohngebäuden, dieTeilung von Wohnungen und den Umbau gewerblicherRäume zuWohnzwecken

ist ebenso maßlos wie seltsam. So wurde vor einiger Zeit für die Freigabe eines Europäers am Oberen Pangtse nicht nur eine beträchtliche Geldsumme von einigen tausend Dollars gefor­dert, sondern außerdem ein Klavier, ein Gram­mophon, zwei Radio-Apparat«, eine Schreib­maschine und eine Anzahl von Raketts und Ten­nisbällen. Obwohl alles, was dieser Wunschzettel enthielt, herbeigeschafft wurde, hielten die Räu­ber doch nicht die Vereinbarung ein und begehr­ten noch weiteres Lösegeld. S^hr oft sind reiche Chinesen ihr Opfer, deren Kinoer entführt wer­den: so mußte vor einiger Zeit ein reicher Kauf­mann in Liaoyang, 65 Kilometer südlich von Mulden, für die Freigabe seines Töchterchens, das einen Monat als Geisel bei den Räubern geweilt hat, zweimal je 2000 Dollars zahlen, ehe ihm das Kind zurückgegeben wurde. Vielfach sind die Namen der Räuber den Bauern in den Dörfern wohlbekannt: aber sie hüten sich wohl, sie zu verraten. Häufig sind auch in den jetzigen Zeiten die Landleute, die bei Tag den Pflug führen, zur Nachtzeit selbst Räuber. W. B.

Ein Blinden-Zdyll.

Eine rührende Geschichte von zwei Blinden, die nach 50jähriger Trennung als glückliches Paar ver­eint wurden, wird aus Perth in Westaustralien be­richtet. Bor einem halben Jahrhundert lebte hier ein, junger Bursche, Charlie Sparkes, der bei allen Tanz­vergnügen am liebsten mit einem reizenden Mädchen names 'Zinnie tanzte. Die beiden waren ein Herz und eine Seele, aber rasch trieb sie das Leben aus­einander. Charlie wurde von Goldfieber ergriffen und zog nach dem Westen, wo fabelhafte Reichtümer winken sollten. Eines Tages wurde er von einem Stück Quarz, das von einem Felsblock absplitterte, so unglücklich getroffen, daß er fein Augenlicht ver­lor. Das blinkende Gold hatte ihn geäfft und in tiefe Nacht geführt. Er lebte unter elenden Verhält­nissen dahin, bis er als alter Mann in dem Blinden­heim der Braille-Gesellschaft zu Victoria Park Unter­kunft sand. Hier traf er mit einer Frau zusammen, die ebenfalls blind war. Sie erzählte ihm von ihrem Leben, plauderte von den fernen Tagen der Jugend, da sie ein lustiges und hübsches Mädel war und er­innerte sich an einen jungen Mann, mit dem sie da­mals viel getanzt und dem sie im Geheimen ihr Herz geschenkt hatte.Sein Name war Charlie Sparkes", fügte sie wie beiläufig hinzu.Dann bist du Annie!" rief da der blinde Alte, und die beiden, die sich nach einem halben Jahrhundert gesunden hatten, sanken sich In die Arme. .. ,

Oie Chalkidike zerbricht Schreckensfahrt durch das griechische Erdbebengebiet.

Don unserem ständigen C. ^.-Berichterstatter.

zig an die Presse war der für Leipzig zu liefernde Groß-Rundfunksender Anfang Juli fertig gebaut. Er sollte daran anschließend mit Großleitungsröhren in Betrieb genommen werden. Leider waren die Röhren auf dem Transport derart beschädigt worden, daß von den übersandten acht Röhren sieben aus­fielen. Man hatte gehofft, in höchstens zwei Mo­naten nach erfolgtem Aufbau alle oorgeschriebenen Messungen erledigen zu können. Es stellten sich je­doch infolge der besonderen Eigenschaft der Groß- leistungsröhren Schwierigkeiten m, die erst besei­tigt werden mußten. Es ist zu berücksichtigen, daß in Leipzig erstmals vier Großleistungsröhren von je 150 kw Leistung zur Anwendung kommen. Die Messungen sind nunmehr nahezu abgeschlossen, so daß mit der Inbetriebnahme der beiden Sender in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Man hofft zur Zeit, daß die Inbetriebnahme in der Zeit vom 16. bis 20. Oktober erfolgen kann. Eine Gewähr dafür kann aber noch nicht übernommen werden.

Borno Uzen.

Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Als erste Abonnementsvorstel­lung im Freitag-Abonnement geht morgen die Erstaufführung des SchauspielsDer 18. Oktober' von Walter Erich Schäfer unter der Spielleitung von Peter F a s s o 11 in Szene, der auch die Rolle des Obersten Bauer spielt. Dieses überall mit Begeisterung aufgenommene Werk erlebte am 18. Februar 1932 an den Bayerischen Staats­theatern in München mit ungeheurem Erfolg seine Uraufführung. Die Urteile über dieses Schauspiel fand von links bis rechts einstimmige Anerkennung. Die Vorstellung beginnt pünktlich 20 Uhr; Ende 22 Uhr. Gewöhnliche Preise. Die erste außer Abonnement stattfindende Frem- denvorstellung am Sonntag, 9. Oktober, 18 Uhr, mit der Gießener Erstaufführung des Lustspiels Freie Dahn dem Tüchtigen" von August Hin­richs: Spielleitung Karl H e h s e r.

*

* Reichsbahnperfonalie. Der De- triebsingenieur beim Reichsbahnbetriebsamt Gie­ßen I., technischer Reichsbahnvberinspektor Witt­lich, ist zum Reichsbahnamtmann befördert wor-

I den.

Weit ab vom Verkehr liegen die kleinen griechi­schen Dörfer, die sich in wenigen Sekunden i n Schutt und Asche verwandelten. Das Auto rast die Straße entlang, kann aber kaum weiter­kommen, und der Chauffeur muß alle Augenblicke vorsichtige Manöver ausführen, um über die Erdrisse und Erdhindernisse Hinweg­zusteuern, die das fürchterliche Erdbeben in die sonst hier so stille Gegend dröhnend gerissen hak. Irn Iahre 1928 sausten wir nach Korinth: eine ganze in aller Welt berühmte Stadt war in wenigen Sekunden ein Trümmerhaufen, doch die Opfer waren damals verhältnismäßig gering. Ein vorheriger starker Stoß der revoltierenden Erde hatte die Bewohner gewarnt, sie waren alle auf die Straße gestürzt, nur die Kranken und die Mutigen blieben in den Häusern zurück, um später, beim zweiten, vernichtenden Stoß die Opfer der erbosten Erdgewalten zu werden.

Hier aber in den Dörfern Cyalkidikes kam das Unheil ohne vorherige Warnung, sofort, in seiner ganzen Kraft ließ es die Erde erbeben, unter unheimlichem, unterirdischem Donnergetöse kürzten die Häuser der Ortschaften krachend zusammen, die Schreckensrufe der Einwohner hallten grausig in die sonst so stille, ternenerhellte Nacht. Es war so gegen 10 Uhr abends, in den kleinen griechischen Ortschaften geht man zeitig schlafen oder sitzt zu Hause und studiert die neuesten politischen Ereignisse, die die Zeitungen der Hauptstadt, oder hier auch die Zeitungen der makedonischen Metropole brin­gen. Und daher auch die Opfer so zahlreich. Offiziell werden bisher 14 3 Tote und 4 03 Verwundete gemeldet, aber ihre Zahl scheint sich noch zu erhöhen. Die Zerstörungen sind be­deutend größer, als sie zunächst der Telegraph meldete. Eine genaue Feststellung der Ver­wüstungen ist jetzt noch nicht möglich.

2e mehr wir uns dem Gebiete nähern, desto deutlicher werden die Anzeichen der Katastrophe. Wir halten irgendwo bei einemChani", einem griechischen Gasthause an der Landstraße. Das Dach ist halb eingestürzt, die Mauern weisen große Risse auf, das Ganze macht schon jetzt den Eindruck des Todes, des Schreckens, und doch sind wir noch nicht im Zentrum der Ver­wüstung angelangt. Endlich erreichen wir Stratonion. Ruinen rechts, Ruinen links, Stein­haufen mit gebrochenem Holzgebälk, Arbeiter und Einwohner bemühen sich unter den Trüm­mern noch verborgene Leichen hervorzuztehen, die oft bis zur Unkenntlichkeit entstellt sind. Korinth war schrecklich aber das hier ist noch schrecklicher. Hühner und Hausgetier liegt tot auf der Straße, ohne daß ein Mensch sich darum kümmert. Menschen kommen auf uns zu und bitten nicht um Geld, sondern

Gießen, den 6. Oktober 1932. rsjähngeskommunalesO^enstjubiläum des Oderbürgermeisters Or. Keller. Arn 10. Oktober begeht Oberbürgermeister Dr. Keller sein 25jähriges Dienstjubiläum im Dienste der Stadt Gießen. Er wurde am 3. Oktober 1907 als Nachfolger des zum Beigeordneten der Stadt Barmen gewählten Beigeordneten Curfch- m a n n zum besoldeten Beigeordneten unserer Stadt gewählt. Am 25. November 1913 tourte ihm ter Titel .Bürgermeister verliehen. Nach dem Rücktrittsgesuch des Oberbürgermeisters Mecum beschloß der mit ter Dorbereituna der Neuwahl betraute städtische Vorschlags ausschuß, von einer Ausschreibung des Oberbürgermeister- Postens abzusehen und Bürgermeister K e lle r das Amt des Oberbürgermeisters anzubieten. Nachdem Bürgermeister Keller sich zur Annahme bereit er­klärt hatte wählte die Stadtverordnetenversamm­lung am 14. Ianuar 1914 Bürgermeister Keller einstimmig auf 12 Iahre zum Oberbürgermeister. Ebenso einstimmig beschloß die Stadtverordneten­versammlung am 25. September 1925 die Wieder­wahl des Oberbürgermeisters: die Zweidrittel- Mehrheit entschied sich für Wiederwahl auf Le­benszeit.

Oberbürgermeister Dr. Keller, der zur Zeit fern von Gießen weilt, hat den bestimmten Wunsch geäußert, daß von jeder auch der bescheidensten Feier feines Dienstjubiläums abgesehen werte. Oer neue Frankfurter Rundfunksender. Inbetriebnahme voraussichtlich gegen (Ente Oktober.

VomSüdwestdeutschen Rundfunk" wird mit« geteilt:

Der neue Rundfunksender Frankfurt a. M. ist fertiggefteUt und hat bereits mehrere Probesendun­gen veranstaltet. Die endgültige Inbetriebnahme ver­zögert sich jedoch dadurch, daß die Wellen zwischen dem Frankfurter und Leipziger Sender getauscht werden müssen, und der neue Leipziger Sender noch nicht in Betrieb genommen werden kann. Die für uns bestimmte Welle des alten Senders wird aber dann erst frei. .

Nach einer Mitteilung der Dberpoftbtrethon Leip­

Arbeiten find nachzuweisen. Der Nachweis ist insbesondere durch Vorlage der Rechnungen des Handwc.Icrs, des Bauunternehmers, des Daustofflieferers, des Architekten, der Dersor- gungsbetriebe (z. D. Gas-, Wasser-, Elektrizitäts­werke), der Baupolizei usw. zu erbringen, auch kann eine Bescheinigung ter Handwerks­kammer, ter Industrie- und Handelskammer, oder eines vereidigten Bausachverständigen verlangt werden, es kann ferner eine Nachprüfung an Ort und Stelle erfolgen. Arbeiten, die inSchwarz- arteit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werten. Rechnungen sind nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers polizeilich angemeldet ist. Im Zweifel ist dies durch eine Bescheinigung der Gewerbepolizei, ter 4^n^" Werkskammer oder ter Industrie- und Handels­kammer nachzuweisen. Die Kosten dürfen eine an­gemessene Höhe nicht überschreiten.

Auszahlung der Zuschüsse.

Der Reichszuschutz wird in einer Summe nach Fertigstellung der Arbeiten ausgezahlt.

Verfahren.

Lieber die 'Bewilligung des Zuschusses ent­scheidet auf Antrag des Grundstückseigentümers die oberste Landesbchörde, oder eine von ihr bestimmte Stelle. Bei Gebäuden, die im Eigentum oder in ter Verwaltung einer Gemeinde stehen, entscheidet die oberste Landesbehörte: sie kann die Entscheidung mit Zustimmung des Reichs­arbeitsministers einer anderen Behörde über­tragen.

Der Antrag des Grundstückseigentümers muß vor Beginn ter Arbeiten gestellt werden: ihm ist ein genauer Kostenvoranschlag beizufügen.

Anträge auf Gewährung von Reichszufchüssen find unter Angabe der Lage des Grundstücks Straße und Hausnummer, der grundbuch- mäßigen Bezeichnung (Flur, Nr., Quadratmeter), ter Brandversicherungssumme, des Berwenou-gs- zweckes des Zuschusses, sowie des Zeitpunktes für Die Inangriffnahme ter Arbeiten bei den Bür­germeistereien einzureichen. Diese haben die Anträge zu begutachten, mit ihrem Vermerk zu versehen und danach unmittelbar dem Hessischen Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft) vorzulegen.

Den Anträgen sind beizufügen:

a) ein eingehender Kostenvoranschlag, b) ein Geschohgrundrih für jedes Wohngefchoß, soweit räumliche Veränderungen geplant sind. Aus dem Plan mutz der Stand vor und nach ter Abänderung erkennbar fein.

c) 2e eine Bescheinigung des Grundstückseigen­tümers darüber,

1. daß die für die Ausführung der veranschlag­ten Arbeiten erforderlichen Geldmittel zur Aus­zahlung sichergestellt sind, t

2 daß nur solche Bauunternehmer und Liefe­ranten berücksichtigt werden, deren Gewerbebetrieb polizeilich angemeltet ist und die in die Hand­werkerrolle eingetragen sind. Di« Nachweisung hierüber ist durch eine Bescheinigung der Hessischen Handwerkskammer, oder ihrer Nebenstellen beizu- ^a^ob eine Unterstützung aus öffentlichen Mit- teln für die Durchführung der Arbeiten oder em Nachlaß der Hauszinssteuer gewährt oter in Aus­sicht gestellt wurde und voü welcher Behörde dies geschehen ist, ,

d) eine Rentabilitätsberechnung, wenn es sich um die Teilung von Wohnungen, oder den Aus­bau sonstiger Räume hantelt.

Der Reichszuschuß wird zunächst durch einen Vorbescheid unter Ausschluß des Rechtsanspruchs in Aussicht gestellt.

Die endgültige Bewilligung erfolgt erst nach Abschluß aller Bauarbeiten. Zu diesem Zweck sind die Kosten durch Vorlage der einzelnen Rechnun­gen und in einer besonderen Liebersicht nachzuwel- sen. Diese Nachweisung ist in den Städten mit Städteordnung dem Städtischen Dau amt, in den übrigen Fällen dem zuständigen Hesst-

um Brot und nochmals Brot, und wir haben keins, können keins geben. Kein einziges Haus im ganzen Dorfe ist unbeschädigt, die meisten vollständig dem Erdboden gleich, die wenigen, die noch etwas ihrer ursprünglichen Form beibehalten haben, sind unbewohnbar. 2eden Augenblick können auch sie zusammen­fallen, und wären sie auch noch brauchbar, nie­mand würde sich unter ihr Dach trauen, d i e Furcht i st zu groß, daß nicht in der nächsten Sekunde ein neuer Erdstoß auch die letzten Reste endgültig niederreist. Telegraphenstangen, Haus­rat, Drähte, Steine, alles liegt in wüstem Durch­einander auf den Gassen, von denen die meisten überhaupt nicht zu passieren sind.

Der Telegraphenbeamte hat seinen Apparat unter freiem Himmel aufgestellt, die ersten hier angelangten griechischen 2ournalisten schickten aber ihre Berichte mit dem Auto nach Saloniki und liehen sie von dort nach Athen telepho­nieren. Lieberhaupt spielt sich alles Leben, schon aus Mangel an Unterkunft, unter freiem Himmel ab.

Die unglücklichen Bewohner wissen Schreck­liches zu erzählen. Herzzerreißende Szenen von unbeschreiblicher Tragik spielen sich bei den Trümmern ab, oft erkennen die Angehörigen ihre Toten nicht wieder, so bis zur Unkenntlich­keit wurden sie entstellt. Mehrere Frauen kämpfen um ein und denselben Toten. Hier im Dorfe Stratonion fiel der Arzt mit feiner Frau und feinen Kindern, eine ganze Familie, dem Erdbeben zum Opfer.

Wie in einer Hölle auf Erden ist diese ganze erdbebenverfolgte Gegend. Nicht nur, daß die Häuser zusammenstürzten, daß ein unheimliches unterirdisches Grollen die Einwohner schreckt, öffneten sich auch große 2 bis 3 Meter breite Erdspalten, an vielen Stellen kommen neue, heiße Quellen aus der Erde hervorgesprun- gen, alte versiegen, eine Revolution des Erd­inneren und -äußeren, der der Mensch machtlos gegenübersteht. Wie 2ronie klingt es, wenn nun den Bewohnern zur Beruhigung mitgeteilt wird, daß aus Athen ein Geologe abgereist sei, um an Ort und Stelle die Lage zu studieren. Die Ein­wohner irren wie Gespenster in den Ruinen umher und verbringen die Nächte im Freien. Die erste Sendung Zelte ist ein­getroffen und bald erhebt sich eine kleine Zelt­stadt, und genau wie in Korinth wird in wenigen Tagen wieder neues Leben aus und auf den Trümmern erstehen.

Und dabei, wie ein Wunder, der Heilige Berg Athos, ter ganz in der Nachbarschaft des Unglücksgebietes liegt, blieb fast unversehrt, nur geringer Schaden wurde aus der Republik der Mönche bisher gemeldet.

Die Erde bebt weiter, die Chalkidike zerbricht, ununterbrochen zittert der Boden...

Eine Ringkämpferin, 175 kg schwer.

Die stärkste Frau der Türkei ist Emine Hanem: sie wiegt mehr als 350 Pfund und als ideale Schwergewichtlerin" hat sie sich im Ringkampf aus­gebildet. Mit dem stolzen Titel einesRingkampf- meifters der Dfttürtei" kam sie dieser Tage nach Istanbul, um hier die Vertreter des sog. stärkeren Geschlechts zum Wettkampf berauszufordern. Den Titel hat sie auf folgende Weise erobert: Als Emine ihr Heimatdorf verließ, getrieben von dem Wunsch, die ihr von der Natur verliehenen Kräfte nicht in niedrigen Hausarbeiten zu verschwenden, ging sie nach der Stadt Diarbekr und forderte dort alle Ring­kämpfer heraus, ihre Kräfte mit den ihren zu messen. Verschiedene Männer folgten dem Rufe, aber sobald sie Emine in der ganzen ungeheuren Fülle ihres Körpers sahen zagen sie sich bescheiden zurück. Emine erschien täglich auf dem Marktplatz zu Diabekr, ein umfangreiches Sinnbild weiblicher Stärke, und gab hier eine Vorstellung, indem sie schwere Gewichte und große Felsstücke hob. Kein Mann konnte ihr ihre Leistungen nachmachen. Der Zulauf war groß, und sie verdiente mehr, als die sämtlichen Gehälter der Beamten von Diabekr aus» machen. Aber das gnügte ihrem Ehrgeiz nicht und so ist sie jetzt in Istanbul erschienen, um ihrenTitel" zu verteidigen und die türkische Ringkampf-Meister« schäft für sich zu erobern.

Neue Sitten bei Chinas Banditen.

Die Nachricht von ter Gefangennahme eines Engländers und ter Frau seines Freundes durch Räuber in der Mandschurei lenkt wiederum die Aufmerksamkeit auf die dort herrschende Lln- sicherheit. Nach den Berichten eines Reisenden in einem Londoner Blatte, der soeben von einer Reise durch die mittleren und westlichen Skobin- zen Chinas zurückkehrte, ist es gefahrvoll, sich mehr als 7 bis 8 Kilometer von den Städten zu entfernen. Zwar hat das Räuberunwesen immer schon in China geherrscht aber in teif Zeiten des Kaiserreichs hielt es sich in mel be­scheideneren Grenzen. Heute sind die ganten zu einer furchtbaren Macht angewachsen, di« den arößten Teil ter Provinzen unter Kontrolle hält Steuern erhebt, eine eigene Armee unter Waffen hat, Europäer und Chinesen ohne Unter- schied, wo immer möglich, entführt und nur gegen Lösegeld freiläht. An der Spitze dieser Banden stehen oft gebildete junge Chinesen, die ihre Er­ziehung in europäischen Großstädten genossen haben. WaS sie bisweilen an Lösegeld fordern,

Von der Bürgermeisterei Gießen geht uns die nachstehende Mitteilung mit der Ditte um Ver­öffentlichung zu:

Die vorn Reichsarbeitsminister erlassenen Be­stimmungen vom 16. September 1932 über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Wohngebäu­den, die Teilung von Wohnungen und den Llmbau gewerblicher Räume zu Wohnzwecken, und die Anordnung des Hes­sischen Ministers des 2nnern (Arbeit und Wirt- schäft). zur Durchführung dieser Bestimmungen vom 26-September 1932 wurden am 27. Sep­tember 1932 bekanntgegeben.

Die Reichäregierung legt besonderen Wert dar­auf, daß zur Belebung der Bauwirtschaft die eingehenden Anträge auf Gewährung von Reichs­zuschüssen mit größter Beschleunigung entschieden werden. Hierzu ist es empfehlenswert, daß alle Anträge sobald wie möglich zur Genehmigung vorliegen. Eine schnelle Erledigung ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn die Anträge so durchgearbeitet sind, daß sie alle notwendigen Aufstellungen und Erklärungen enthalten. Haus­besitzern und Handwerkern werden zu diesem Zwecke die wichtigsten Bestimmungen nachstehend in gedrängter Form als Richtlinien bekannt gegeben:

Gewährung eines Reichszuschuffes.

Für größere 2nstandsetzungsarbeiten an Wohn­gebäuden, zur Teilung von Wohnungen und für den Llmbau gewerblicher Räume zu Wohnungen kann nach Maßgabe der verfügbaren Mittel ein Reichszuschuß gewährt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 25. September 1932 und vor dem 1. April 1933 begonnen und späte­stens am 1. 2anuar 1934 beendet sein.

a) Znstandst'tznnq von Wohngebäuden.

höhe des Zufchuffes.

Ein Reichszuschuß wird nur gewährt, wenn die Kosten für das einzelne Grundstück mindestens 250 Mk. betragen: der Reichszuschuß beträgt ein Fünftel der Kosten.

begriff des Wohngebäudes.

Das Wohngebäude muß vor dem 1. 2uli 1918 bezugsfertig geworden fein. Enthält ein Gebäude neben Wohnungen auch sonstige Räume, so gilt es als Wohngebäude, wenn es über­wiegend Wohnzwecken dient.

Größere Inftandfehungsarbeiten.

Als größere 2nftandsehungsarbeiten im Sinne der Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dach­rinnen und Abflußrohre, Llmdecken des Daches, Abpuh oder Anstrich des Hauses im Aeußeren, Neuanstrich des Treppenhauses, Erneuerung der Heizanlagen, Beseitigung von Hausschwamm und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kosten­aufwand erfordernd« Instandsehun^arbeiten.

b) Teilung von Wohnungen und Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen.

voraussehungen.

Gin Reichszuschuß kann bei Altbauten und Neu­bauten für die Teilung von Wohnungen und den Llmbau sonstiger Räume xu Wohnzwecken ge­währt werden, wenn durch die Teilung einer Wohnung zwei oder mehr Wohnungen, durch den Llmbau sonstiger Räume eine oder mehrere Wohnungen geschaffen werden.

Begriff d Teilwohnung.

Iete Teilwvhnung muß für sich abgeschlossen fein. Als abgeschlossen gilt eine Wohnung wenn sie eine eigene Küche, die erforderlichen Neben- räume, und, wo die Möglichkeit dazu gegeben ist, einen eigenen Zugang hat.

höhe des Zufchuffes.

Der Reichszuschuß beträgt 50 v. H. ter Kosten, im Höchstfälle 600 Mark für jede Teilwohnung.

Nachweis der kosten.

Die aufgetoenteten Kosten und die Art der