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05/08/1932 Frühausgabe
 
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m. 182 Svübausgabe

182. Jahrgang

Freitag, 5. August 1952

Erscheint täglich, außer Sonntags und Feiertags. Beilagen: Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle Monatr-Vezugspreis:

Mit 4 Beilagen NM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr .. , -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

Zernsprechanschlüste unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach­richten- Anzeiger Gießen.

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Metzeuer Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesfen

Vri'S und Verlag: vrühl'sche Unwer^iüls-Vuch- und Sleindruckerei R. Lange in Siehen. Zchnstleitung und Geschäftsstelle: Lchulstraste 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm Höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20u 0 mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton l)r H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Mar Filter, sämtlich in Gießek.

Die Sicherung des politischen Burgfriedens.

Das Reichskabinett beschließt verschärfte Strafbeftimmungen gegen politischen Terror.

Die Kabinettssitzung.

Alle notwendigen Beschlüsse vorbereitet.

v e r l i n. 4. Aua. (OIL) Die in Berlin anwesen­den Milgliederder Reichsregierung sind heule um 11 Uhr unler dem Vorsitz des Reichsinnenmini st ers von Gayl zu einer Minislerbefprechung zusammengelreten. 3n dieser Besprechung Hai die Reichsregierung auf Grund der eingegangenen Berichte eingehend die innerpolitische tage erörtert und über entsprechende Maß­nahmen gegen d i e sich in der letzten Zeit häufenden Terrorakte beraten. Dabei ist man überein gekommen, d i e bestehen­den Strafbestimmungen ganz wesent­lich zu verschärfen. Man hat im einzelnen grundsätzlich feflgelegl, welche Schrille unternommen werden sollen. Rach unseren Informationen werden die -Maßnahmen jedoch zunächstnochnicht er­lassen, da man sievonderweiteren Ent­wicklung abhängig machen will. Aus Grund des Ergebnisses der heutigen frabineflsberahingen ist die Reichsregierung aber jederzeit in der tage, sofort die beschlossene verordnungg zu erlassen, wenn die tage dazu zwingt.

Die die Telegraphen-Union ergänzend erfährt, durfte es lediglich von den Vorgängen der nächsten 18 Stunden abhängen, ob die verschärfenden Bestim­mungen zur Bekämpfung des Terrors, die vom Reichskabinett bereits beschlossen worden sind, durch eine neue Rotverordnung des Reichspräsidenten i n Kraft treten sollen. Da diese neuen Bestimmun­gen u. a. auch d i e Todes st rafe vorsehen, will man zunächst noch abwarten, ob sich diese äußerste Maßnahme nicht doch noch umgehen läßt, da sie im Falle ihres Inkrafttretens dann auch mit unver­minderter Schärfe durchgeführt werden müßte. Die Aburteilungen würden durch Son­dergerichte auf dem schnellsten Dege zu er­folgen haben. Bekanntlich war in der Verordnung über den militärischen Ausnahmezustand vom 20. Juli d. I. die Todesstrafe gleichfalls angedroht. Sie würde auch ohne Verhängung des militärischen oder zivilen Ausnahme- zuftandes in einer besonderen Rotoerordnung zur Sicherung des Friedens übernommen werden können. Roch feine Ruhe in Ostpreußen Weitere Bombenanschläge nnd Lchictzcreien

Königsberg, 4. Qlug. (TU.) Sn der Nacht zum Donnerstag wurde in Ortelsburg in das Kaufhaus Robert Reumann aus einem vor­überfahrenden Kraftwagen eine Brand­bombe geworfen. Die Auslagen fingen zu brennen an. Durch Splitter wurde noch eine Schaufensterscheibe des gegenüberliegenden Kaus- hauses Mendel zertrümmert. Bisher ist ermittelt, daß der Wagen von Allenstein kam und nach dem Anschlag in Richtung Sedwabno fuhr. Sn der Umgebung von D r e n g f u r t haben sich am Mittwoch mehrere Ueberfälle auf Rational- sozialistcn ereignet. Auf den Hofbesitzer Walter Macckenburg aus Abbau Marienthal wurden in der Rächt auf dem Rachhausewege vier scharfe Schüsse abgegeben, die ihn jedoch nicht trafen. Ebenfalls in der Rächt wurde auf denSturm- sührcr Willi Mattern aus Drengfurt, der mit seinem Motorrad unterwegs war. in der Rähe eines Waldes geschossen. Auch hier gingen die Schüsse fehl. Der nationalsoziali­stische Obermelker Otto D e l n i h in Wiclcrau wurde in seiner Wohnung von einer Schar politi- scher Gegner buchstäblich belagert und auf­gefordert. herauszukommen. Als statt seiner der Untermelkcr Bernand ans Fenster trat, wurde von draußen eine gefüllte Flasche gegen ihn geschleudert, die ihn am Kopf traf und schwer verletzte. Bon dem Kommu­nisten Szyper wurden auf der Straße in Drengfurt die der RED AP. angehörende Frau Bastigkeit und der ebenfalls zur RSDAP. ge­hörende Sch ach tmc ist er Wiestcr durch Schüsse aus einem Tesching schwer verletzt.

^urtf» die politische Polizei konnten die beiden Schutzen und ^Messerstecher festgenommen werden, die an der Ermordung des S A. - M a n - nes Fritz Schulz in Berlin führend beteiligt waren. Inzwischen hat einer von ihnen der 37jährige Händler Hartmann, ein G e st ä n d n i s abgelegt. Er gab zu, geschossen zu haben.

Sn die Wohnung des Ortsgruppenleiters der REDAP. in ® u t ten tag (Schlesien) wurde eine Handgranate geworfen, die Sachschaden an­richtete. Bon den Tätern fehlt bisher jede Spur.

Sn Wiehe an der Unftrut wurden bei der polizeilichen Durchsuchung des kommunisti­schen Derkehrslokals acht hochexplosive Sprengkörper in einem geschickt getarnten versteck gefunden. Drei Sprengkörper waren aus Konservenbüchsen hergestellt, die neben dem Sprengstoff auch eine große Anzahl gußeiserner Stücke enthielten und Deren Anwendung schweren Schaden angerichtet hätte. Die übrigen fünf wa­

ren Handbomben. Der Besitzer des Lokals und ' sein Sohn, die der örtlichen kommunistischen Par­tei angehören, wurden verhaftet.

Wie derVölkische Beobachter" meldet, ist in der vergangenen Rächt der SA.-Mann Hans Kiefer in der Rähe der Silberhvrn-Schule von Kommunisten beschossen und durch einen Drustschuß schwer verletzt worden. Die Tä­ter konnten flüchten. Sn der gleichen Rächt wurde der Trnppsührer Simon Max Meier von 20 bis 25 Kommunisten beschossen, die nach Abgabe einer Salve ebenfalls flüchteten.

Dank an die Polizei.

Ein Schreiben des Reichskanzlers an Tr. Brach'.

Berlin, 4. Qlug. (WTB) Der Reichs­kanzler hat an den mit der Wahrnehmung dec Geschäfte des preußischen Ministers des Sn» nern beauf. aqten Bevollmächtigten des Reichs­kommissars Dr. Bracht folgendes Schreiben ge­sandt:Die beispiellose Härte des Wahlkampfes hat an die Polizei außergewöhnliche An­forderungen gestellt. Die noch nie gekannte Zahl und Größe der Wahlversammlungen, die Siedehitze der Wahlleidenschaft, aber leider auch Die Versuche offenen Terrors haben alle Zweige- unD DienstgraDe, insbesondere auch in der Reichshauptstadt, b i s zur Erschöp­fung in Anspruch genommen. Leben und Gesundheit haben tapfere Beamte zum Schuhe Der Allgemeinheit geopfert. Allen Be­teiligten, Führern unD Beamten, Den Dank DerReichsregierung auszusprechen, ist mir ein besonDeres BeDürfnis. Sch bitte Sie, Herr Reichskommissar, diesen meinen Dank an d i e preußische Polizei zu übermitteln. Sch hoffe, Daß Der von Dem Herrn Reichs­präsidenten verordnete Burgfrieden der Polizei eine wohlverdiente Ruhepause bringt, gebe aber auch Der Zuversicht Ausdruck, daß Shre Warnung vor Gewalttaten und Shre Zusicherung an Die Beamtenschaft, sie bei pflichtgemäßem Waffengebrauch in Schuh zu nehmen, zur Wiederherstellung geord­neter Zu stände im Lande beitragen werden."

DerAngriff" gegen den Reichsinnenminister.

Ungenügende Bekämpfung des Kommunismus.

Berlin, 4. Qlug. (ERB.) DerAngriff" bringt in cfroher Aufmachung auf der ersten Seite erneut eine scharfe Polemik gegen |)ie Reichsregierung und insbesondere gegen den Reichsinnenminister Freiherrn v. Gayl. Das Blatt macht der Regierung Den Vorwurf, daß sie nicht mit Der notwendigen Schärfe gegen d i e Kommuni st en vorgehe und daß bei ihr immer wiederjene unselige Gleich- Teilung vertierter Bluthunde unD nationaler Deutscher" zu finDen sei, Dieso bezeichnen!) für Das System Brüning" gewesen fei. Erst möge man mit Demroten MorDgesinDel" restlos auf­räumen und dafür sorgen, daß nicht jeder Ratio­nalsozialist stündlich darauf gefaßt fein müsse, plötzlich aus dem Hinterhalt eine Kugel durch Den Kopf gejagt zu bekommen, Dann toerDc Die SA. selbst Daran Denken können, auf Mittel zur Rotwehr zu verzichten. Es verlautet sogar ge­rüchtweise, Daß Herr v. Gayl sich mit dem Ge­danken trage, örtliche SA. -Verbote durch­zuführen. Ein solches Vorgehen wäre geradezu ein Spiel mit dem Feuer und würde Der Rationalsozialistischen Partei Das Aufrechterhal­ten Der Disziplin, Das Durch Das unverstänDliche Verhalten Der Regierung ohnedies schwer genug ist, einfach unmöglich machen. Ein Vorgehen gegen die Rationalsozialistische Partei oder gegen die SA. würde eine Verschärfung der Krise bedeuten, vor Der wir nicht eindring­lich genug warnen können.

Ausschreitungen in Limburg vor dem dichter.

Sn Limburg sank) Die VerhanDlung gegen vier SA.-Leute statt, Die in Der Rächt zum Montag Drei junge Leute, Die sie versehentlich mit einem Manne verwechselten, mit Dem Der SA.-Führer Differenzen gehabt hatte, verprügelten unD mit einem Messer verletzten, so Daß Der eine Der jungen Leute einen lebensgefährlichen Stich da­vontrug. Die Angeklagten wandten ein, daß die Angegriffenen dadurch, das) sie beim Erscheinen der Angeklagten davon liefen, den Srr- tum veranlaßt hätten und daß durch die Tatsache, daß einige Tage vorher in unmittel­barer Rachbarschaft ein Rationalsozialist von einem Reichsbannermann erstochen und ein zweiter schwer verletzt wurde, sie sich in einer Erregung befunden hätten, die sie zu Llnbesonnenheiten hinriß. Das Ge­richt erkannte gegen den Sturmführer Sans auf ein Sahr drei Monate, gegen den SA.-Mann Muirsch, der der Messerstecher gewesen sein soll, auf zwei Sahre Gefängnis, gegen den SA.-Mann Sunter auf sechs und Den SA.-Mann Siilcher auf fünf Monate Gefängnis. Am gleichen Vormittag fand Die Verhandlung gegen Den

Kommunistenführer Reh ans Limburg statt, der am Samstagabend einen Rationalsozia­listen mit einer Anzahl Kommunisten umstel - len ließ unD Den Rationalsozialisten mit Der Faust niederschlug. Reh erhielt e i n Sahr Gefängnis. Sn allen Fällen wurde mit Rücksicht auf die überall jetzt festzustellenden politischen Ausschreitungen Strafaufschub nicht gewährt.

Ein Heichsiagsabgeordneier wegen Waffenmißbrauchs vor Gericht.

Görlitz, 4. Qlug. (XII.) Vor dem Erweiterten Schöffengericht Görlitz hatte sich der sozialdemo­kratische Reichstagsabgeordnete D u ch w i h (Gör­litz) wegen Wasfenmißbrauchs und Führung einer Waffe in einer politischen Versammlung zu verantworten. Am 7. De­zember v. S. war es in einer sozialdemokratischen Versammlung, bei der Duchwitz als Redner auf­trat, zu Zusammenstößen zwischen Reichs­bannerleuten und Ralionalsoziaüsien gekommen, in deren Verlaus Buchwitz von seiner Schuß­waffe Gebrauch machte und mehrere Schüsse abgegeben hatte, durch die jedoch niemand verletzt wurde. Der Angeklagte wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Eine

Don unserer Berliner Redaktion

Smmer noch findet in der Auslandspresse, be­sonders der Der französischen Rechten, ein Rät­selraten über Die zukünftigen Pläme Des Reichswehrmini st eriums statt. Auch Die polnische Presse hat, was in Deutsch- lanD wenig beachtet toorDen ist, des Reichswehr­ministers QlnfünDigung von einem Umbau Der Reichswehr zu einer beispiellosen Hetze gegen Deutschland) verwandt. Sn Frankreich wie in Polen nimmt man an, Deutschland plane bereits im nächsten Sahr die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht, wodurch sich automatisch die deutsche Wehrmacht auf fiefen- bis achthunderttausend Mann erhöhen würde. Daß es ein einfaches Mittel gäbe, jeden Umbau ober Ausbau der deutschen Reichswehr zu verhindern, nämlich, mit öer eignen Ab­rüstung z u beginnen und damit die recht­lichen Bestimmungen des Versailler Vertrages einzulösen, hat man weder in Frankreich noch in Polen begriffen.

Wie aber auch die im Sanuar 1933 beginnende Abrüstungskonferenz ausgehen möge, und man rechnet in Der ganzen Welt nach Den bisher gc- machten Erfahrungen mit einem erneuten Fehl­schlag, Die maßgeblichen Kreise des Reichswehr­ministeriums denken nicht an die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht. Man ist sich in Heeresfachkreisen einig, daß das Zeitalter der allgemeinen und gleichmäßigen Ausbildung des Volkes für den Kriegsfall endgültig vorüber ist. Das englische Beispiel von 1914 hat bewiesen, wie schnell eine militärisch brauchbare Truppe aus. gestellt werden kann, wenn die notwendi- gen Rahmenverbände geschaffen sind und das gesamte Volk über eine gute spvrtlicheSchulung verfügt. Der moderne Krieg, so folgern die Fachleute, wird ein Ärieg des organisierten Spezialistentums sein. Dieses Spezialistentum, das die neuzeitlichen Waffen, die die Technik zur Verfügung stellt, vor­bildlich meistert, kann bereits im Frie­den aus seine Ausgabe vorbereitet werden und braucht zahlenmäßig die Stärke von 100 000 bis 200 000 Mann nicht zu überschreiten.

Berlin, 4. August. (TU.) In der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vorn 1. August 1932 werden im Kapitel II Vorschriften über d i e Rechtsfolgen der Grenzände­rung gemacht. Jin Abschnitt 1 heißt es, im Falle des Zusammenschlusses werden Rechtsnachfol­ger der aufgelösten Landkreise die Land­kreise, zu denen sie zusammengeschlossen sind. Der Abschnitt 2 behandelt Rückwirkung der Änderung von Grenzen der Landkreise auf andere Grenzen. Die Wahlbezirke für die Wahl der Pro­vinziallandtage sind neu festzufetzen. Eine Veränderung des Gerichtsbezirks tritt nicht ein. Die Kirchenverhältnisse werden nicht berührt. Im Absatz 3 wird in einzelnen Teilen das Landesrecht neu geregelt. Der Abschnitt 4 trifft Vorschriften bezüglich des Provinzrechtes und gleichzeitig des Rechts für die Gebiete, die in eine andere Provinz eingegliebert, bezw. zu einem neuen Landkreis zusammengeschlossen worden sind. Der Abschnitt 5 bestimmt, daß bie Amtszeit Der Ehrenbeamten der ausgelösten Land-

Dewährungsfrist von drei Sahren wird Dem An­geklagten zugebilligt, da er unüberlegt gehandelt hat. Sn Der Urteilsbegründung führte Das Ge­richt aus. daß Rotwehr oder Rot st and nicht Vorgelegen habe, so daß Der Ange­klagte beider ihm zur Last gelegten Vergehen schul­dig sei.

Der Deutsche Grwerkschaflsbund zur letzten Notverordnung.

B e r l i n , 4. Aug. (ERB.) Der Vorstand des Deut scheu Gewerkschaftsbundes veröffentlicht eine Erklä rung, in der es u. a. heißt: Die inzwischen erfolgte Durchführung der letzten sozialpoli­tischen Notverordnung hat die von den Verschlechterungen Betroffenen sowie die gesamte Arbeitnehmerschaft in einen Erregungszustand ver­setzt, der für ein geordnetes staatliches und kulturelles Leben als gefahrbringend bezeichnet werden muß. Wir halten es deshalb für unsere Pflicht, die Reichs- regierung darauf aufmerksam zu machen, daß eint Beseitigung de r s ch l i m_m ft c n Härte n dieser Notverordnung in kurzer Frist erfolgen muß. Wir sehen mit größter Besorgnis, daß von sozial reaktionären Kräften der Versuch gemacht wird, die Reichsregierung zu Maßnahmen zu veranlassen, die praktisch eine Preisgabe der Rechtsslel- lung der Arbeitnehmer zur Folge Halle. Unsere Mitglieder fordern in dieser Stunde, da die sozialen Schutzrechte aufs äußerste gefährdet sind, auf, trotz aller Empörung sich nach bestem Vermögen für Ruhe und Ordnung einzusetzen.

Viel wichtiger Dürfte cs sein, Der Heranwachsen­den Generation eine gleichmäßige weh r- sportliche Durchbildung Des Kör­pers und Geistes mitzugeben und Dieto­tale Mobilmachung" auf alle Betriebe auszudeh- nen. Der moderne Krieg wird infolge Der Wassen- sernwirkung. zumal Der Luftwaffe, die Unter­schiede zwischen Kämpfern und Richlkämpsern wei­testgehend aufheben. Die Sicherung Der Richtkämpfer und die technische Vör- bereitung Der gesamten Sndustrie ist mindestens ebenso wichtig wie Die Ausstellung einer schlagkräftigen Truppe.

Wenn es also wirklich nach dem Scheitern a-Iler Abrüstungsversuche zu einer Deutschen Rü­stungsfreiheit kommen sollte, so wirD sich Die deutsche Wehrmacht aller Wahrscheinlichkeit nach entweder mit der jetzigen Reichswehrstärke be­gnügen oder nur eine geringe Heraufsetzung vor­nehmen. Dagegen wird man öic Dienstzeit- Verpflichtung auf vier ober fünf Sahre herabzusetzen versuchen. Sn ber Praxis ge­nügen vier ober fünf Sahre vollauf, um einen an und für sich tauglichen und bereits wehr­sportlich vorgebilbeten Solbaten zu einem in allen Fragen bes neuzeitlichen Krieges bewan­derten Führer heranzubilden. Allerdings reicht Die heutige Bewaffnung des Reichsheeres in keinem Falle aus. Ein Heer ohne schwere Artillerie, moDernc Flugzeuge, Kampfwagen und eine hoch entwickelte Ga-lampftechnik ist gegen­über Den anDeren Armeen Der europäischen Mili­tärstaaten so gut wie wehrlos. Die Pläne Der für einen Umbau Des deutschen Reichs- Heeres 'Verantwortlichen werden also in erster Linie dahin gehen, bie Bewaffnung Der Deutschen Wehrmacht zu ergänzen unD z u vervoll­kommnen. Die nächsten Monate toerDen im Zeichen einer verstärkten außenpolitischen Aktivi­tät Deutschlands in London und in Rom stehen, um entweder zu einem gemeinsamen Druck auf Frankreich und seine Vasallenstaaten zu kommen, ober aber durch ein stillschweigendes Einverständ­nis Roms und Londons Die deutsche Wehrhoheit zurückzuerlangen.

kreise mit Dem Inkrafttreten dieser Verordnung endet.

Der Abschnitt 6 behandelt die Rechtsver­hältnisse der besoldeten Beamten bei an den Grenzänderungen beteiligten Landkreise. E; wird u. a. bestimmt, daß die besoldeten Beamten in den Dien st desRechtsnachfolgerL treten. Zur Uebernahme eines solchen Amtes ein Beamter aber nur verpflichtet, wenn das Am: gleichwertig ist. Unter dieser Voraussetzung er auch zu gelegentlicher Dienstleistung verpflichtet! Die besoldeten Beamten im Dienste eines Rechts» nachfolgers können Pensionierung Den langen, wenn sie 58 Jahre alt sind und mim bestens 10 Jahre pensionsfähige Dienstzeit hintei sich haben. Besoldete Beamte, bei Denen diese Vor­aussetzungen nicht zutreffen, sind auf ihren Anlraz zu enUassen gegen Zusicherung von später eintreten dem Ruhegehalt. Lebenslänglich angestellte bZol bete Beamte können aber auch eine Abfin dungssumme verlangen, die nach Dienstjahrei gestaffelt ist. Auf Probe oder SßiDerru1

Aach MckgewinniW her deutschen Wehrhoheit.

Wie wird der Umbau der Reichswehr aussehen?

Oie Durchführung der Verwaliungsreform in Preußen. LlebergangSbestimmungen für die Zusammenlegung der Landkreise.