Ausgabe 
31.7.1931
 
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Selbstverständlich müssen olle behindernden Der- fd)nürungcn der Kleidung sofort gelöst werden. Ebenso muh der Kragen geöffnet werden.

Nachdem da» geschehen ist. wird allmählich die Blässe de» Gesichts von einer zunehmenden Rötung obgelöst. Das Erwachen aus der Ohnmacht läßt bann nicht mehr lange auf sich warten. Wenn jetzt ein Anruf erfolgt, wird er in der Regel schon eine Reaktion zur Folge haben.

Ist das Auftreten der Ohnmacht häufiger und offenbar grundlos, dann empfiehlt sich auf alle Fälle eine eingehende, ärztliche Untersuchung. In derartigen Fällen ist die Möglichkeit eines Herzlei­den» vorhanden. Bisweilen sind aber diese gehäuften Ohnmachtsanfälle nur Anzeichen geistiger lieber- arbeitung.

Segen die Zahlungsunlust.

Der Einzelhandel»v«rband Diehen bittet unS um die Veröffentlichung folgenden Aulrufe-:

Die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der De» ichaffung von Zahlungsmitteln haben leider in manchen Kreisen zu einer Zahlunäsunluft geführt, die weit über dasjenige Maß hinausgeht, da­durch die Krise gerechtfertigt erscheint. Danz abgesehen davon, dah e- leider sehr viele Schuld» ncr gibt, denen di« mangelnd« Geld flüssig leit ein willkommener Vorwand Dafür ist, die Bezahlung fälliger Rechnungen obzulehnen, hallen viele Leute, die ohne große Schwierigkeiten ihren Ver­pflichtungen nachkommen könnten, mit der Be­zahlung zurück, um sich da- Bargeldfür einen eventuellen Aotfall" zu reservieren. Diese- Be­ginnen ist auherordentlich wirtschastsschädigend.

Der Einzelhandel muh heute mehr denn j« kurzfristig oder bar regulieren und er kommt, da Kredite aar nicht oder nur zu unerschwinglichen Zinsen zu haben sind, in größte Schwierigkeiten, wenn er nicht bei seiner Kundschaft rechtzeitig Rückendeckung findet. Gerade im jetzigen Zeit­punkt, wo infolge der Rotverordnungen der von den Bankinstituten regulierte Zahlungsmittel- umlauf gehemmt ist. sollte jeder, der auch nur irgend dazu in der Lage ist, auf Barzahlung sehen und offenstehende Rechnungen fo rasch w.e irgend möglich bezahlen, damit Die Wirtschaft in Dang gehalten werden kann. Wer ander- handelt, der macht sich mitschuldig an eventuellen Zusammenbrüchen und an einer weiteren Ver­schärfung der Krise, die letzten Endes die Gesamt­heit und somit auch ihn selbst schädigen muh."

Oie Zahlung rückständiger (Steuern.

Mahnung in letzter Stunde.

Die Frist zur Zahlung rückständiger Steuern läuft am 31.3uli ab. Mit dem 1. Äugust 1931 treten die in der Verordnung de- Reich-Präsiden­ten über die Zuschläge für Steuerrückstände dom 20. 3uli 1931 festgesetzten Verzugszuschläge sowie Verzug--. Aufschub- und Stundungszinsen in Kraft. Es wird in letzter Stunde nochmals nach­drücklichst darauf hingewiesen, dah derjenige, der mit seinen Steuern im Rückstände ist, und sie bis zum 31. 3ult d. 3. nicht bezahlt hat, hohen Ver­zugszuschlägen unterliegt, die für jeden halben Monat 5 Prozent betragen. Die Zuschläge sind verwirkt, ohne dah eS einer vorherigen Mahnung bedarf. Wer sich daher vor empfindlichen Mehr­zahlungen schützen will, tut gut daran, die letzte Frist zur Einzahlung der Steuern ungesäumt zu benutzen.

Die Vorschriften der obigen Rotverordnung werden unter allen Umständen durchgeführt. Mit einer Milderung ober sogar einer Aufhebung die­ser Bestimmungen ist nicht au rechnen. Di« Befol­gung dieses letzten Appelbr liegt nicht nur im 3ntereffe einer geordneten Finanzverwaltung,

Aus Der Pnwinzialhaupifiadt.

Diehen. den 31.Sufi 1931.

Was ist Ohnmacht?

Don Dr. meb. Günter Ziedig.

Ohnmacht stellt eine plötzliche und vorübergehende Blutleere des Gehirns bar. E» liegt in der Natur der Ohnmacht, dah sie niemals lange anhalten kann. Würbe sie langer dauern, dann aäbe e» kein Er­wachen aus der Ohnmacht mehr. Obwohl Ohnmacht an sich keine seltene Erscheinung ist, muh man doch wohl zu ihr disponiert, b. h besonders veranlagt sein. Ebenso, wie es Menschen gibt, die noch nie­mals in Ohnmacht gefallen sind, wirb es immer andere, besonders Frauen, geben, die bei jeder postenden und unpassenden (Belegenheit in Ohn­macht fallen. Das mit derpassenden" (Be­legenheit ist natürlich gleichbedeutend mitfür die Betreffenden nässend". Auch Ohnmacht kann eine Kau» der Wirklichkeit darstellen, zu der n Mensch veranlaßt sieht, weil «r sich den m Augenblick gegebenen Berhältnisten nicht gemach­en fühlt. Nicht umsonst spielt die Ohnmacht in alten Komödien eine fo beliebte Rolle.

Doch da» ist in der heutigen, sportgestählten Zeit Scwiß nur noch in den seltensten Fällen zutreffend, lud) das schwache Geschlecht wird heute nur bann in Ohnmacht fallen, wenn ein besonderer Aniah dazu vorhanden ist. Solche Anlässe können durchaus entgegengesetzt sein: körperliche Erschöpfung, Schreck, Merger, aber auch Freude. Wichtig dabei ist in der Regel nur da» Plötzliche der Wahrnehmung. Ohn- macht ist gewistermahcn ein Reflex, dessen ursprüng­licher Sinn die sofortige Abwehrbereitschaft des Organismus ist. Es kommt auf Grund dieses Re­flexe» zu einer momentanen Verengerung der Ge­fäße, die der Straffung der Muskeln dienen soll. Bei an sich dazu disponierten Menschen kann dieser Reflex über fein Ziel der Abwehrstellung hinaus- gehen. Die Verengerung der Gesäße betrifft dann mit plötzlicher Wucht auch die Gefäße de» Gehirn». Der beabsichtigte Effekt, dem ja der ganze Reflex- Vorgang dienen soll, ist überschritten und damit oer- dorocn. Aus der Reaktion auf eine nicht genau feft- aestellte Wahrnehmung, die der Abwehr dienen sollte, ist eine Ohnmacht geworden, durch die der Betroffene erst recht dem ausgelicsert fein würde, vor dem ihn sein Organismus reflexartig schützen wollte. So ein Ohnmachtsanfall ist immer eine auf­regende Angelegenheit. Zwar nicht einmal fo sehr für den Betroffenen, als für die Umgebung. Dabei ist die Ohnmacht selbst gewöhnlich ein harmloser Vorgang. Das Bild der Ohnmacht dagegen wirkt beängstigend. Der Ohnmächtige liegt nach plötzlichem Zusammenbrechen mit leichenblassem Gesicht da. Die Augen, halb ober ganz geöffnet, lassen die erweiter­ten Pupillen sehen. Die Muskulatur ist schlaff. Die Atmung schnappend oder anscheinend aufgehoben. Der Pul» ist nur schwach zu fühlen ober wirb in ber Aufregung gar nicht wahrgenommen. Auf Anruf erfolgt zunächst keine Reaktion. So kommt es, daß ber Ohnmächtige bisweilen für tot gehalten wirb. Glücklicherweise ist ber Zustand gewöhnlich gerade bann vorüber, wenn bte Aufregung der Umgebung auf» höchste gestiegen ist.

Vorbeugen und Behandeln ber Ohnmacht besteht in ber Anregung der Blutzirkulation. Der Ohnmäch­tige wird am besten flach auf den Boden gelegt. Der Kopf soll dabei möglichst tief liegen. Es kommt darauf an, dem Kopse mehr Blut zuzuführen. Die Anregung ber Herztätigkeit geschieht am besten und einfachsten durch energische Hautreize. Abreibungen mit Alkohol ober alkoholischen Lösungen, wie Franz- branntrocin ober Kölnischem Master, Dürsten ber Haut und nicht zuletzt Auflegen von naßkalten Tüchern auf bic Stirn, finb altbewährte Mittel.

sondern in erster Linie Im persönlichen 3nteresse de- Steuerzahlers.

Taten für Freitag, ZI. Juli.

Sonnenaufgang 4.47 Uhr Sonnenuntergang 20.15 Uhr Mondausgang 21-27 Rhr. Mond­untergang 6.21 Uhr

1843: Der Schriftsteller Peter Rosegger in Alpt bei Kr.eg-lach geboren. 1886: Der Kompo­nist Franz Liszt in Bayreuth gestorben.

vornotizen.

Ioge»falenber für Freitag. DHC. Gießen: Monatsversammlung bei Hopfeld. Rad- sahreroereinDie Wanderer": Generalversammlung, 20.30 Uhr, imPsälzer Hof. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: Jlinber vor Gericht".

Marinekonzert t n der Dolk» halle. Arn morgigen Samstag, 20 Uhr, finde» in der Dolkshalle ein Marinekonzert ausgeführt von der Flottenkapelle des LinienschiffesSchlesien" statt. Näheres in der heutigen Anzeige.

Familientag der Luka-gemeinde. Am kommenden Sonntag. 15 Uhr. veranstaltet di« LukaSgerneinde im Saale der ..Liebig-höhe" einen Familien rag. Die Kinder der Kinderkirche versammeln sich um 14 Uhr an der 3ohannes- kirch« und ziehen geschloffen nach der ..Liebigs- höhe". Erwachsene, die sich aäschließen wollen, sind willkommen. Das Programm si«ht Anspra­chen, gemeinsam« Gesänge, Ausführung von Rei­gen und Singspielen durch den Mädchenbund und «in« Darbietung der Vereinigung der männlichen konfirmierten 3ugend vor. DerVerein für christ­liche Musik" hat seine Mitwirkung ebenfalls zu- gesagt. RähereS in der heutigen Anzeige

* Iustizperfonolie Der Iustizoberwacht- meister beim Amtsgericht Büdingen Kaspar Rickert wurde auf Grund des Astersarenzegesetzes mit Wirkung ab 1. September in bjn Ruhestand versetzt.

Zahlungsmittelkrise unb Ge­meindebeamtenschaft. Die Gewerkschaft hessischer Gemeindebeamten nimmt in einem Aus­ruf an die Vertrauensleute der Organisation Stellung zu dcr Finanzlage der Gemeinden und ihr« Auswirkung auf die Gemeindebeamten und Angestellten. Den Beamten und Angestellten wird empfohlen, alle nicht sofort verwendbaren Ge­haltsbezüge in dcr gleichen Weise wie seither auf di« Banken und Sparkassen überweisen zu lassen. Trotz dec schweren Opfer, die von den Beamten und Angestellten zu tragen seien, müsse Ruhe und Besonnenheit gezeigt werden, um fo die Stimmung in der Bevölkerung günstig zu be­einflussen.

** Aufgehobene Straßensperrung, mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil-Club (A. o. D.), Gießen: Die Sperre der Ortsdurchfahrt Klein- Linden in Richtung Klein-LindenLützellinden ist aufgehoben.

Sparkassen und Reichsbank. Wie WTB. erfährt, hat die Reichsbank auf Grund der in den letzten Tagen geführten Verhandlungen den Sparkassen einen weiteren Betrag von Zahlungs- Mitteln zur Verfügung gestellt, der ihnen die Aus­zahlung der in ber Notverordnung vorgesehenen Beträge für die nächsten Tage ermöglicht. Infolge dieser Gewährung weiterer Geldmittel seitens ber Reichsbank sind auch bie Sparkassen im Rhein­land und Westfalen, di« für die Auszahlung in den letzten Tagen nur geringe Beträge zur Verfügung hatten, In ber Lage, die Auszahlungen im Rahmen der Notverordnung durchzuführen.

Darf am Montag gekündigt wer­den, wenn der letzte Kündigung« tag auf einen Sonntag fällt ? Das Reichs­arbeitsgericht hat dies« Frage bejaht. 3n der Urteilsbegründung heißt «S: Um diese bisher

strittige Frage zu bcaniworien, darf man nich^ am Wortlaut des § 193 BGB. haften, sondern muh. wie bei jeder Gefehe-au-legun^ auf Sin» und Zweck der strittigen Bestimmung zurückgvci« sen. § 193 BGB. bringt den RechtSgedankenl zum Ausdruck, dah abgesehen von entgegen­gesetzten Parteiabreden an einem Sonn- ode« Feiertag niemand eine Leistung fordern und wider feinen Willen zur Vornahme von Rechts­handlungen gezwungen werden dürfe, vielmehr ist Dafür der nächstfolgende Werktag gültig. Der Gesetzgeber bezweckte, dah alle an einem Sonn­tag abzugebenden Willenserklärungen ohne Rück­sicht daraus, daß die- zu einer 2X-rkürzung der sonst nach Paragraphen 187. 188 BGB zu be­rechnenden Fristen fuhren muß, recht-gülttg auf den nächstfolgenden Werktag verlegt werden. Da- Recht, auf Grund einer Kündigung da- Angestell» tenr-erhältnis enden au lasten, stand der Beklag­ten bis einschließlich veS Sonntag- zu. Da dieser Tag ein Feiertag war. konnte km Ablaus allein ihr Kündigung-recht nicht vernichten. Anstelle de- SonntagS trat vielmehr gemäß § 193 DGB. Släufig der folgende Montag, fo daß bie

_ung dieselben Folgen hat. al» wenn sie am Tage vorher ausgesprochen worden wäre.

IRiniflerialraf Heyl triff in den Ruhestand.

WSR. Darmstadt. 30. 3ult. Am 1. August tritt Prof. Dr. Georg Hehl. Ministerialrat und Vortragender Rat in der Abteilung für öffent­liche Gesundheitspflege deS Hessischen Ministe­rium des 3nnern, in den Ruhestand. Prof. Hevl. der feine pharmazeutische Laufbahn al» Lehrling in einer Darmstädter Apotheke begann, promovierte an der älniverfität Heidelberg und habilitierte sich an der Darmstädter Hochschule für pharmazeutisch« Ehemi«. 1902 wurde er Pro­fessor. 1903 Vortragender Rat im hessischen Mi­nisterium de» 3nnern. 1909 wurde Pros. Hevl außerordentlicher Prvseffor an der Darmstädter Hochschule mit einem Lehrauftrag für Pharma­kognosie. Bekannt find feine Werke ..Das hessisch« Äpoihekcrwesen" und ..ErNärung der technischen Prüfmethoden de» deutschen Arzneibuche-", ba» in keiner hessischen Apotheke fehlt. 3n der Amts­zeit Prof. Hehl» fällt auch Die Errichtung de« hessischen Äpothekerkammer. an deren Zustande­kommen er eifrig mitgewirkt hat.

Beitragserhöhung

der Sranffurfcr Ortskrankenkasse.

WSR. Frankfurt a.M.. 28. 3ult DaS VersicherungSamt als Aufsichtsbehörde hat heut« eine Erhöhung der Beiträge der All­gemeinen Ortskrankenkasse in Frankfurt a. M. von 6,75 auf 6.9 Prozent beschlossen. Gleichzeitig sollen die Leistungen der Kasse auf das gesetzliche Mindestmaß her­abgesetzt werden. DaS bedeutet u. a. eine Herabsetzung des Krankengelde» von 55 auf 50 Prozent. Dadurch werden monatliche Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in Höhe von rund 130 000 Mark erzielt, Die e» ermög­lichen. Einnahmen und Ausgaben zu balancieren und gleichzeitig eine kleine Rücklage zur Ab­deckung de» in der ersten Hälfte des 3ahre- entftanbentn Defizit» von 1,5 Mil­lionen gestalten.

kirchliche Tlachrichten.

Israelitische Rcllglonogemelnbt. Gottesdienst in der Synagoge (Sübanlage). Samstag, 1. August. Vorabend 7.30 Uhr: morgen» 8.30; abends 8.25 und 9.05 Uhr.__________________________________________

Verantwortlich für Lokales: i. D. H. L. Neuner.

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