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Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 30. April 1931.

OaS Krastdroschlenwesen in Gießen.

Im neuesten Amtsverkündigungsblatt wird eine längere Polizeiverordnung über das ..Kraft­droschkenwesen in Gießen veröffentlicht. Die Verordnung enthält die Bestimmungen über die Erlaubnis zum'Betrieb des Kraftdroschkengewerbes, die Zulassung eines Kraftfahrzeuges als Kraft­droschke, die Vorschriften über den Erwerb des Kraftdrojchkensührerscheins, eine Zusammenfassung der Pflichten des Unternehmers, des Führers, der Fahrgäste, die Bestimmungen über Halteplatze, die Aufsichtsführung und die bei Übertretung der Vor chriften in Kraft tretenden Strafbestimmungen. In einem Anhang sind die Bestimmungen über die Ausrüstung und die Beförderungstarife festgelegt.

In den neuen Vorschriften heißt es u. a.: Wer in Gießen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ohne vorgängige Bestellung Kraftdroschken zu Fahrten gegen Entgelt bereitstellen will, bedarf der Erlaub­nis des Polizeiamts. Diese Erlaubnis zum Betriebe des Kraftdroschkengewerbes ist persönlich und un­übertragbar. Sie kann entzogen werden, wenn der Erlaubnisinhaber die zum Betrieb des Kraftdrosch­kengewerbes erforderliche Fähigkeit und Zuverlässig­keit nicht mehr besitzt oder nicht mehr über die zum Betrieb des Unternehmens nötigen Mittel verfügt; wenn sich nachträglich die Unrichtigkeit der für die Erteilung der Erlaubnis beigebrachten Unterlagen ergibt; .penn der Inhaber der Erlaubnis den Be­trieb länger als drei Monate eingestellt hat; wenn der Inhaber der Erlaubnis wiederholt gegen die Vorschriften dieser Verordnung oder andere bei Ausübung des Kraftdroschkengewerbes zu beobach­tenden gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat.

Wer eine Kraftdroschke führen totll, bedarf eines Kraftdroschkenführerscheins, den daS Poft- zeiamK ausstellt; Der Kraftdroschkenhalter rch dafür verantwortlich, daß seine Fahrzeuge den Vorschriften der Kraftdroschkenordnung entspre­chen, insbesondere auch, daß die Kraftdroschken- führer den Dienst pünktlich und in sauberer Klei­dung versehen, daß die Kraftdroschken bei der Ausfahrt auf dem Halteplatz und bei der äleber- nahme einer Fahrt betriebssicher, gut gereinigt und mit einem richtig gehenden Fahrpreisanzeiger versehen sind. Der Kraftdroschkenhalter ist ver­pflichtet, dafür zu sorgen, daß die von dem Poft- zeiamt bestimmte Anzahl Kraftdroschken recht­zeitig aus den dafür bestimmten Halteplätzen aur- fahren und dort zum Dienst bereitstehen. Der Kraftdroschkenhalter hat sich gegen Haftpf licht für Schadenersatz gemäß den Vorschriften Des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und zugunsten der Fahrgäste gegen Haftpflicht für Schadenersatz aus dem Veförderungsvertrag und aus unerlaubter Handlung zu versichern.

Der Kraftdroschkenführer muß sich im Shenft nüchtern und wach halten. Er hat sich gegenüber den Fahrgästen stets höflich zu benehmen. Es ist ihm verboten, seine Dienste in aufdringlicher Weise curzu bieten, insbesondere zu diesem Zwecke in den Straßen umherzufahren. Er darf dieLenkung der Kraftdroschke niemals einem anderen, ins­besondere einem Fahrgast, überlassen. Wahrend der Fahrt ist ihm das Rauchen, sowie jede Unter­haltung verboten. Er hat auf Verlangen des Fahrgastes beim Ein- und Aussteigen die Türe zu öffnen und zu schließen, beim Auf- und Ab- laden des Gepäcks behilflich zu fein, sowohl vor Beginn als auch währeiid der Fahrt das Verdeck des Wagens auf- unb niederzuschlagen, sowie die Fenster zu offnen und zu schließen. Beim Ein- und Aussteigen hat der Kraftdroschkenführer bei Dunkelheit die Beleuchtung im Innern des Wagens einzuschalten. Auf die ihm übergebenen Sachen des Fahrgastes hat er währeiid der Fahrt zu achten, soweit dies mit feinen Führerpflichten vereinbar ist. Rach Beendigung der Fahrt hat er den Wagen zu durchsuchen und von den Fahr­gästen darin zurückgelassene Oegenständr, welche er ihnen nicht sofort wieder zustellen kann, mög­lichst sofort, spätestens binnen 24 Stunden, auf dem nächsten Polizeibezirk oder dem Polizeiamt (Fundstelle) abzugeben. Der Kraftdroschkenführer ist, wenn seine Kraftdroschke frei ist, verpflichtet, jede Fahrt nach Maßgabe des Tarifs auszufüh- rcn. Er hat dabei, wenn die Fahrgäste nicht aus­drücklich etwas anderes wünschen, den kürzesten

Fahrweg einzuschlagen. Er darf nur dann eine Fahrt ablehnen, wenn die Kraftdroschke vorüber- aehend nicht benutzbar oder bereits bestellt ist. Auf Trinkgeld hat er keinen Anspruch.

Als Fahrgast muß jede reinlich gekleidete Per­son ausgenommen werden. Betrunkenen oder sol­chen Persvnen, die sich unanständig betragen, oder von denen infolge ihrer Kleidung oder ihres sonstigen Zustandes eine Derunreinigung der Kraftdroschke zu besorgen ist, darf der Kraft- dvvschkenführer die Fahrt vtzer deren Fortsetzung verweigern. Dritten Personen darf et die Mit- fahrt ohne Zustimmung des Fahrgastes nicht ge­statten. Den Fahrgästen ist verboten, die Füße auf die Sitzkisfen zu legen und den Wagen zu verunreinigen. Handgepäck kann von dem Fahr­gast mit in das Innere des Wagens genommen werden, sofern dadurch der Wagen nicht be­schmutzt oder beschädigt wird. Andere Gepäck­stücke sind neben dem Führersitz, auf der Koffer­brücke am Hinteren Ende oder auf dem Verdeck des Wagens unterzubringen, falls das Verdeck hierfür eingerichtet ist. Zu Beförderungen von Gegenständen über 100 Kilogramm Gewicht ist der Kraftdroschkenführer nicht verpflichtet.

Für die Berechnung und die Bezahlung des Fahrpreises ist der von dem Polizeiamt fest­gesetzte Tarif maßgebend. Der Fahrgast hat nur den Preis zu zahlen, den der Fahrpreisanzeiger anzeigt. Jede Kraftdroschke muß mit einem Fahr­preisanzeiger versehen sein, der den Betrag des vom Fahrgast zu zahlenden Fahrpreises unmittel­bar anzeigt.

Im Innenbezirk der Stadt Gießen ftnd tarif­lich folgende Fahrpreise festgesetzt worden. Rach Tarif I kostet eine Fahrt bis 500 Meter 0 70 Mk., je weitere 200 Meter 0,10 Mk.; nach Taxe ll bis 500 Meter 0,70 Mk., je weitere 150 Meter 0,10 Mk. Wartezeit wird für je 2 Minuten mit je 0,10 Mk. berechnet. Fahrten außerhalb der Gemarkungsgrenze der Stadt Gießen werden für die ersten 1000 Meter mit 0,70 Wk., je weitere 1000 Meter mit 0,40 Mk. berechnet.

OHD. und Angestelltenversicherung.

Der Deutschnationale Handlungs- gehilfen-Verband hatte wie man uns berichtet die aus feinen Reihen gewählten Vertrauensmänner und Ersatzleute zur Ange- stellten-Verficherung aus Gießen, Ober- Hessen und dem Dillgebiet zu einer ©djuIungS- tagung nach Gießen eingeladen. Der Sachbear­beiter für Sozialversicherungen im Verbände, Dr. Wischer, Hamburg, leitete die Tagung mit einem Referat über Zweck und Geschichte der Angestelltenversicherung ein. In großen Zügen gab der Redner einen Lieberblick über die Ent­stehung, Entwicklung und gegenwärtige Lage der Angestelltenversicherung. Er setzte sich mit den Gegnern dieser Versicherung auseinander und legte schärfste Verwahrung ein gegen die Pläne, die Gelder der Angestelltenversicherung zu irgend­welchen anderen Zwecken als denen, für die sie nach dem Angestelltenvcrsicherungsgesetz bestimmt sind, zu verwenden.

An die Aussprache schloß sich der eigentlrche Schulungslehrgang an, in dem viel Wissenswertes für die praktische Tätigkeit als Vertrauensmann der RsA. vermittelt wurde. Zum Schluß der Ta­gung wurde einstimmig nachstehende E n t s ch l i e- n g angenommen:

Die auf Einladung des Deutschnationalen Handlungsgeh Isen-Verbandes, (Sau Main-Weser, in Gießen versammelten Vertrauensmänner und Ersatzleute der Angestelltenversicherung, als Teil des Delbstverwaltungskörpers, erhalten durch De- riebt des Herrn Dr. Wischer von der sozial­politischen Abteilung des DHV., Hamburg, nähere Kenntnis von dem Plan der Landes­versicherungsanftalten, wonach die Kapital- reserve der Angestelltenversiche­rung zum Zwecke der Sanierung der Knappschafts- und der Arbeiter- Invalidenversicherung in Anspruch ge­nommen werden soll. Die Versammelten legen nachdrücklichst Verwahrung gegen sol­ches EnteignungSverfahren ein und geben der Erwartung Ausdruck, daß die Reichsregierung solche Anschläge auf das Eigentum der Versicher­ten eindeutig zurückweist. Jahrzehntelang hat der Selbstverwaltungskörper die aus eigener Kraft der Versicherten und deren Arbeitgeber auf­

gebrachten Beiträge verwaltet und in sorgfäl­tiger Abwägung von Leistung und Gegenleistung eine knapp genug bemessene Kapitalreserve für später fällig werdende Leistungen angesammelt, um den gesetzlich gewährleisteten Dersicherungs- ansprüchen gerecht werden zu können. Jeder Zu­griff mühte als eine Enteignung der Ver­sicherten, ja als ein Raub angesehen wer­den."

Daten für Freitag, 1. Mai.

Sonnenaufgang 5 Uhr, Sonnenuntergang 19.45 Uhr. Mondaufgang 19.17 Uhr, Monduntergang 4.20 Uhr.

1218: Rudolf I. von Habsburg auf Schloß ßtm- bürg geboren; 1821: der Forschungsreisende Karl Ritter von Scherzer in Wien geboren.

Gießener -ßvkycnmnrklprcise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 130 bis 140 Pf. (Kochbutter von 110 Pf. an), Matte 30 bis 35, Käse (10 Stück) 60 bis 140, Wirsing 20 bis 40 (pro Zentner 20 bis 30 Mk.), Weißkraut 15 bis 25 (pro Zentner 10 bis 15 Mk.), Rotkraut 25 bis 40 (pro Zentner 20 bis 30 Mk.), Kartoffeln 5 bis 6 (pro Zentner 4 bis 5 Mk.), gelbe Rüben 10 bis 12, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 25 bis 30, Llnterkohlrabi 5 bis 6, Feldsalat 100 bis 120, Tomaten 70 bis 80, Zwiebeln 10 bis 15, Meerrettich 30 bis 60, Schwarzwurzeln 35 bis 40, Rhabarber 30 k.s 35, Aepsel 40 bis 50, Dörrobst 30 bis 35, Rüsse 60 bis 70, Honig 40 bis 50, junge Hähne 90 bis 110, Suppenhühner 90 bis 110 Pfennig pro Pfund; Tauben 70 bis 80, Eier 8, Blumenkohl 40 bis 70, Tauben 70 bis 80, Gier 8, Salat 20 bis »25, Salatgurken 50 bis 70, Blumenkohl 40 bis 70, Oberkohlrabi (neue) 20 bis 25. Sellerie 10 bis 50, Lauch 5 bis 15 pro Stück; Rettich (neue) 20 bis 25, Radieschen 15 bis 20 Pfennig pro Bund.

Vornotizen.

Tageskalender für Donnerstag: Hausfrauenabend mit Vortrag über Seefischver­wendung, 20 Llhr, im Cafe Leib. Vortrag: Glück für dich und deine Familie", vom General­sekretär des Blauen Kreuz, 20 Ähr, Markussaal. G. R. G.: Generalversammlung, 20.15 Llhr, Bootshaus. Lichtspielhaus Bahnhofstraße: Prozeß der Kitty Kellermann (Hokuspokus). Astoria-Lichtspiele: »Das Geheimnis feiner Frau".

Aus dem Stadttheater-Dureau wird uns geschrieben: Morgen, Freitag, 1. Mai, 19.30 Llhr, Wiederholung der romantischen Tra­gödie:Die Jungfrau von Orleans" unter der Spielleitung von Intendant Dr. Prasch mit Bea­trice Döring als Jungfrau. Sonntag, 3. Mai, findet als Fremdenvorstellung auf vielfache An­fragen und Wünsche hin eine nochmalige und letzte Wiederholung des beliebten musikalischen Lustspiels:Meine Schwester und ich" von Berr und Verneuil mit der Musik von Ralph Be­natzky unter der Spielleitung von Intendant Dr. Prasch statt. Gewöhnliche Preise! Beginn 18.30 Llhr. In Vorbereitung als nächste Erstauffüh­rung am Dienstag, 5. Mai, das historische Schau­spiel:Haus Rothschild", von Hanns Sahmann. Spielleitung Intendant Dr. Prasch. Die Rolle der Frau Gudula, der Mutter der fünf Gebrü­der Rothschild, spielt Frau Auguste Prasch-Gre- venberg, Ehrenmitglied des Meininger Landes­theaters, als Gast.

** Dienstjubiläen bei der St adt- verwaltung. Wie uns heute berichtet wird, konnte der Dermessungsobersekretär Emil Döp- f e r beim städtischen Dermessungsamt am 23. April auf eine 25jährige Dienstzeit bei der Stadtverwaltung jurüdbliden. Der Jubilar wurde am 1. April 1919 als Beamter angestellt. Im Jahre 1912 hatte er die Prüfung als Geometer 2. Klasse abgelegt, daraufhin wurde ihm 1913 das Geometerpatent erteilt. Am morgigen 1. Mai kann der Dermessungsobersekretär Heinrich G r ö - ninger ebenfalls das Jubiläum feiner ^jäh­rigen Tätigkeit beim städtischen Vermefsungsamt begehen. Herr Gröninger bestand gleichfalls im Jahre 1912 die Prüfung als Geometer 2. Klaffe, 1913 wurde ihm das Geometerpatent erteilt, und am 1. April 1919 wurde er als Beamter angestellt. Beide Iubilare erfreuen sich sowohl bei der Stadtverwaltung, wie auch bei ihren Kollegen und in weiten Kreisen der Bürgerschaft großer Wertschätzung.

* Angcftellteniubiläum. Am mor­gigen 1. Mai kann Frl. Helene Eidmann auf eine 25jährige Tätigkeit als Verkäuferin bei der Manufakturwarenfirma Karl Loos. Kir- chenplah 13, zurückblicken. Die Jubilarin hat sich durch Fleiß und Treue das Vertrauen des Fir­meninhabers erworben und besitzt auch die Wert­schätzung der Kundschaft in hohem Maße.

* Ein Fünsundsiebzigjähriger. Der Rentner Wilhelm Wagner, wohnhaft Steinstraße Nr. 45, feiert am 1. Mai bei guter Gesundheit seinen 75. Geburtstag.

** Freie Schul st eilen. Erledigt ftnd: eine Lehrerstelle für einen evangelischen Lehrer an der Volksschule in Ehringshausen, Kreis Alsfeld, Dienstwohnung wird in absehbarer Zeit frei; eine Lehrerstelle für einen evangelischen Lehrer an der Volksschule in Assen he im, Kreis Friedberg, die Dienstwohnung ist frei.

** Eine O r t s b a u s a tz u n g für da» Schwarzlachgebiet wird von der Stadtver­waltung im heutigen Anzeigenteil veröffentlicht. In­teressenten seien besonders darauf hingewiesen.

** Volkshochschule Gießen. Wie schon mitgeteilt, nimmt die Volkshochschule ihre Sommer­arbeit mit einer Eröffnungsfeier am Samstag, dem 2. Mai, im Singsaal des Realgymnasiums auf. Einen Uebcrblick über die eingerichteten Kurse gibt die heutige Anzeige. Interessenten tun gut, zur Orientierung über Einzelheiten sich einen Arbeits­plan zu beschaffen, der kostenlos abgegeben wird.

Weitere Brotpreiserhöhungen.

Mainz, 29. April. (WSN.) Die Bäcker und die Vereinigten Brotfabriken von Mainz, sowie der Mainzer Spar, und Konsumverein haben mit Wir­kung vom 27. April eine B r o t p r e i s e r h ö h u n g durchgeführt. Das Mischbrot erster Sorte wurde von 90 auf 95 Pf., das Mischbrot zweiter Sorte und das Roggenbrot von 78 auf 85 Pf. für zwei Kilogramm erhöht. Die Preissteigerung wurde von den Drgpnifationcn in gleicher Höhe durchgeführt.

Im Kreise Alsfeld wurde der Brotpreis von 65 auf 72 Pf. und in den Kreisen Schotten und Lauterbach von 65 auf 75 Pf. pro zwei Silo­gramm Roggenbrot erhöht.

Die Erhöhung des Brotoreifes wird mit der Steigerung der Mehl preise begründet.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 blf 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr Samstag nachmittag geschlossen

Wie konnten Sie mich nur mit meiner Schwester verwechseln, die doch 7 Jahre jünger ist als ich?

Seitdem wir uns zuletjt sahen, sind Sie eigent­lich noch jünger geworden, gnädige Frau! Und da Sie, wie ich sehe, dem Kaffee Hag treu geblieben sind, werde ich Sie in zehn Jahren vielleicht mit Ihrer Tochter verwechseln.

Sie sind also auch ein Hag-Freund?

Ja freilich, denn 1. halte ich es in der heutigen Zeit, wo die Nerven so vieler Menschen aufs äußerste angespannt werden, einfach für ein Gebot der Lebensklugheit, coffeinfreien Kaffee Hag zu trinken, 2. gibt es keinen Kaffee, der mir besser schmeckt als Kaffee Hag.

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DER KERNPUNKT DER FRAGE!

Wenn ober die Zigarette gesprochen wird, ist oft von gänzlich belanglosen Dingen die Rede, ohne daß die Hauptsache, der Tabak auch nur erwähnt wird. Dabei ist der Tabak der Hauptbestandteil mehr als 95 % der Zigarette, und nicht einmal 5% bleiben für Papier, Mundstück usw.

MAKEDON berücksichtigt dieses Verhältnis und legt den Schwerpunkt bei der Herstellung seiner Marken auf den Tabak. MAKEDON-Zigaretten bestehen aus edelstem Tabak, der wenigstens 4 volle Jahre in den Orient-Lägern der MA KE DON-Organisation dem günstigen Einfluß seines Heimatklimas ausgesetzt war und dort durch eine volle Reife sein wertvolles Aroma erlangt hat. Ihr Kleid -ist bestes Papier nach unseren eigenen Anweisungen hergestellt.

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Generalvertretung: J. Meyer-Höckell, Frankfurt a.M., Staufenstraße 2.