Aus -er prvvinzialhauvtstadt.
Gießen, den 26.März 1931.
Gemeinsamkeit.
Wenn sich heutzutage einer unterfängt, von der LSemeinsomteit zu sprechen, so ist cs sehr leicht möglich, daß er gegenüber taube Ohren hat, wenn ihm nühts Schlimmeres geschieht. Borausgesetzt, daß er eine andere Gemeinsamkeit meint als die durch Schlagworte und Parteimaximen abgestempelte. Jene Gemeinsamkeit nämlich, die alle Glieder eines Volkes umschließt.
Natürlich ist es unmodern, für den Gedanken einer solchen Gemeinsamkeit einzutreten, wenn man einen gegen den andern gestellt sieht, wenn einer Siegen den andern die Faust erhebt und jeder nur eine Welt und seine Meinung gelten lassen will. Iber mag man immer unzeitgemäß scheinen. Unzeitgemäß waren so oft die einfachsten und unumstößlichsten Wahrheiten. Und es wird wohl auch in diesem Falle nicht anders sein.
Wenn in einer Familie jeder nach seiner Richtung zieht, die entgegengesetzt ist der Richtung der andern Familienmitglieder, dann weih man. wohin diese Familie kommt. Statt einander ;u fördern, wie cs ihr eigener Vorteil verlangte, hindern, schädigen sie einander. Daß sie einander das Leben zur Hölle machen, kommt außerdem hinzu.
Wenn aber eine Familie zusammenhält,, wenn man trotz sonstiger persönlicher Gegensätze, die man ja auch zurückstellen kann, an einem Strang zieht, dann kommt die Familie hoch, dann haben olle Familienmitglieder ihren Vorteil.
Auf einer meiner Reisen war ich Gast im Hause eines Rechtsanwalts, dessen Bekanntschaft ich vor vielen Jahren gemacht habe. Damals lebte der alte Vater noch, in dessen Hand einiges Vermöaey vereinigt war. Als er starb, hinterließ er dieses Vermögen dem Rechtsanwalt und seinen zwei Brüdern zu gleichen Teilen. In 99 von 100 Fällen dieser Art hätten diese drei Brüder nun den Besitz aufgeteilt. Diese aber waren klüger und vernünftiger: Sie ließen alles beisammen. Mit welchem Erfolge?
Das Vermögen des alten Vaters war keineswegs so übermäßig groß gewesen. Es war erst so stark angewachsen, als die drei Brüder die Verwaltung übernahmen. Und warum? Weder durch besondere Glücksumstände, noch durch unfaire Manöver, wie sie heutzutage nicht selten sind, sondern ganz einfach deshalb, weil das Vermögen beisammengeblieben war. Eine Aufteilung des Besitzes hät^e sie zu nicht unbegüterten, ober auch nicht besonders begüterten Menschen herabgedrückt. Da sie vereinigt blieben, waren sie stark. Bot sich eine günstige Gelegenheit, so zögerte mancher, weil ihm die nötigen Mittel fehlten. Sie brauchten nicht zu zögern. Und so vermehrten sie den Besitz.
Angesichts dieser Beobachtungen mußte ich mir allerdings sogen: Wie kommt es, daß man dieses einfache Rezept nicht viel öfter verschreibt? Mag man reden, was man will, cs bleibt doch dabei, daß wir alle durch eine Schicksalsgemeinschast zusommen- geschweißt sind, und wenn der eine dahin, der andere dorthin zerrt, kann das schließlich mehr bedeuten, als daß der eine heute einen Vorteil erlangt, der ihm morgen schon wieder streitig gemacht wird? —r.
Kavallensten-Tage in Gießen.
Der Verein ehemaliger Hessischer Leib-Dragoner des Kreises Gießen veranstaltet anläßlich seines 10jährigen Bestehens am 24. und 25. Mai (Pfingsten) in Gießen eine Wiedersehensfcier der ehemaligen hessischen Leib-Dragoner und deren Feldformationen. Bach dem vorläufigen Programm ist für den 2 4. Mai (1. Pfingst- Feiertag) ein Fußball-Blitzturnier auf dem Sportplatz der Spiclvereinigung 1900 um den Pokal der ehemaligen hessischen Leib-Dragoner des Kreises Gießen vorgesehen, am Abend soll ein Begrüßungskonzert in der Turnhalle mit Lieber- reichung des Pokals an den siegenden Verein stattfinden. Der 2 5. Mai (2. Psingst-Feiertag) wird am Vormittag nach Kranzniederlegungen am llber-Denlmal, sowie aus dem Ehrenfriedhof ein Festgottesdienst aus dem Oswoldsgarten bringen, daran anschließend, ebenfalls auf Oswalds- garten, eine historische Festguadrille, und dann einen Festzug durch die Stadt. Für den Vach
mittag dieses Tages ist eine Feier in der Turnhalle unter Mitwirkung der hiesigen Turn-, Sport- und Gesangvereine vorgesehen. Die Musik wird ausgeführt von dem Trompeterkorps des Reiter-Regiments Rr. 16 in Langensaha (Thüringen). Zu der Veranstaltung haben sich bis jetzt schon zahlreiche auswärtige Vereine angemeldet. Der Deutsche Kriegerverein in Windhuk (Süd- westafrika) hat einstimmig beschlossen, dem festgebenden Verein zu seiner Jubiläumsfeier eine Fahnenschleise überreichen zu lassen. Die Veranstaltung dürste aller Voraussicht nach zu einem besonderen Ereignis dieses Sommers in Gießen werden.
Lietzener Wochenmarktpreise.
Es kosteten auf dem heutigen Wochenmartt: Kochbutter das Pfund von 1,00 Mart an; Butter 1.20 bis 1.30; Matte 30 bis 35; Wirsing 20 bis 35; Weißkraut 15 bis 20; Rotkraut 20 bis 25; gelbe Rüben 12 bis 15; rote Rüben 12 bis 15; Spinat 40 bis 45; Unter-Kohlrabi 5 bis 6; Grünkohl 20 bis 25; Rosentohl 50 bis 55; Feldsalat 1,50 bis 2,00; Tomaten 70 bis 80; 3toie6eln 10 bis 12; Meerrettich 30 bis 60; Schwarzwurzeln 35 bis 40; Kartoffeln 4 bis 5; Aepfel 40 bis 50; Birnen 20 bis 40; Dörrobst 30 bis 35; Honig 40 bis 50; junge Hähne 90 bis 1,10; Suppenhühner 90 bis 1,10; Vüsse 60 bis 70; Käse (10 Stück) 60 bis 1.40; Tauben Stück 70 bis 80; Eier 9 bis 10; Blumenkohl 30 bis 70; Salat 40 bis 45; Endivien 15 bis 35; Ober- Kohlrabi 10 bis 15: Lauch 5 bis 15; Rettich 10 bis 15; Sellerie 10 bis 50; Radieschen Bund 20 bis 25; Kartoffeln Zentner 3,00 bis 4.00; Weißkraut 10,00 bis 12,00; Wirsing 20,00 bis 25,00: Rotkraut 12,00 bis 15,00.
Vornotizcn.
— Tageskalender für Donnerstag. Zweigverein Gießen vom Roten Kreuz: Hauptversammlung, 20.15 Uhr, Gartenstraße 2 (Zimmer 16).— Radikaldemokratische Partei: Oeffentliche Versamm- hing, 20.30 Uhr, Cafs Leib, Walltorstraße. — Licht- spielhaus, Bahnhofstraße: „Einbrecher". — Aftoria- Lichtspicle. „Der Klub der Besessenen" und „Rivalen der Berge".
— Aus dem E t a Dt t f) e a t e r bu rca u wird uns geschrieben: Morgen 20 ilfjr Bernhard Blumes Charakterkomödie „Feurio!"; etwas Zeit- satyre, manchmal possenhaft, mit einer Fülle von humorvoll charakterisierten Gestalten, gewürztmit derben Späßen und Krastausdrücken, ausgezeichnete Situationskomik und frisches Spiel bereiten einen vergnüglichen und unbestritten erfolgreichen Abend unter der Spielleitung von Peter Fassott.
— Vom Konzertverein wird uns geschrieben: Dielen, den nicht Eingeweihten wohl gänzlich unbekannten Schwierigkeiten zum Trotz ist es doch gelungen, das für das Konzertjahr vorgesehene Programm durchzusühren. Am Montag, 30. März, 19.30 Uhr, findet das lang erwartete Orgelkonzert von Günther Ramin in der Siadtkirche als letzte Veranstaltung des Konzertwinters statt. Günther Ramin ist uns kein Unbekannter mehr, und wir wissen, daß er seinen Ruf nicht dem Umstand verdankt, daß er an der gleichen Stelle steht, an der einst Johann Sebastian Dach wirkte,, in der St. Thomaskirche zu Leipzig; nach einem Cembalo-Konzert in Berlin ebrte ihn erst kürzlich in einer Besprechung der Kritiker einer angesehenen Zeitung mit dem Zusatz: „dieser phänomenale Musiker". Mit dem Vorstand haben es wohl alle Musikfreunde aufs freudigste begrüßt, ihn hier in Gießen wieder hören zu dürfen. Sein Programm, ein reines Bach-Programm, ist der Passionszeit angepaßt und wird außer zwei Choralwerken die Q-Dur- Fantasie und die O-MoÜ-Fantasie mit Fuge, endlich das dreisähige S-Dur-Werk: Praeludium» Largo-Fuge bringen. So wird ein besonderer Abschluß dds Winterprogramm krönen. Alles Vähere in oen Anzeigen.
•* Sitzung des Provinzialausschusses. Am Samstag, 28. März, 8.30 Ahr beginnend, sindct im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen eine öffentliche Sitzung des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen statt mit folgender Tagesordnung: 1. Klage des preuß. Dezirksfürsorgeverbandes Stadl Koblenz
gegen den Hess. Deoirksfürsorgeverband des Kreises Gießen wegen Erstattung von Fürsorgekosten für Josef Mohr aus Kassel; 2. Vergütung des Bürgermeisters der Gemeinde Klein-Linden; hier: Berufung des Bürgermeisters Jung gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom l.Vovember 1930 : 3. Klage des Wilhelm Weicker in Rabertshausen gegen den Bescheid des Kreisamts Gießen vom 10. Februar 1931 wegen Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft.
“ Handarbeitsausstcllung derAlice- schule. Die Ausstellung der Schülerinncnarbeiten der Aliceschule ist am Freitag, 27. März, in der Alice, schule, Steinstraße 10, von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Näheres in der der heutigen Anzeige.
" Lehrgang zur Ausbildung von Rettungsschwimmern. Vom Bezirk Ober- Helsen der Deutschen Lebensrettung-Gesellschaft wird uns berichtet: An dem in Gießen abgehaltenen Winterlehrgang haben 35 Personen teilgenommen, die sich alle einer Prüfung unterzogen. Für die Grundscheinprüfung (Abzeichen in Bronze) meldeten sich 14 Teilnehmer, von denen 10 die Prüfung bestanden haben: Otto Fronhäuser, Hans Pecher, Otto Dechert, Aug. Dunkel, alle von der Sanitätskolonne Gießen; Gg. Spatz, Karl Wißner, G. Blum, alle vom Radfahrverein 1885 Gießen; Ernst Heller, Peter Hasselbach vom Marineverein Gießen; Rudolf Ufer vom Turnverein Klein-Linden. Zur Ablegung des Prü- sungslchcines (Abzeichen in Silber) meldeten sich 11 Teilnehmer, 9 bestanden die Prüfung: Karl Meisel, Gießen; Hch. Drornm, Dadewärter des Städt. Volksbads Gießen; Bruno Ezhgan, Lehrer in Gießen; Otto Wahl, stuck, med. in Gießen; Rudwlf Fischer, Sportlehrer in Gießen; Gustav Koch vom Marineverein Gießen; Siegfried von Bültzingslöwen vom Gießener Schwimmverein; Ernst Schoinber vom Gießener Schwimmverein und Willi Böhmer, Schwimmverein Alzey. Der Prüfung zur Erlangung des Lehrscheins (Abzeichen in Gold) unterzogen sich 13 Teilnehmer, von denen 8 Teilnehmer als zum Lehrscheininhaber befähigt dem Hauptvorstand der D. L. R. G. in Berlin bot- geschlagen wurden.
Erweitertes
Schöffengericht Gießen.
* Gießen, 25. März. Wegen Be trugs in fünf Fällen, schwerer Urkundenfälschung und Konkursvergehens, hatte sich ein früherer Mühlenbesitzer aus Dauemheim zu verantworten, der nach der Uebertragung seines Betriebes (in dem er aber noch maßgebend tätig ist), an seinen Sohn sich mit dem schlichten 01 amen „Auszügler" benennt und, als solcher pfandlos, sich in der näheren und weiteren Umgebung seines Wohnsitzes in einer Weise geschäftlich betätigt, daß seine Kontrahenten regelmäßig die 5creingefa(lenen sind. Von ungemeiner Biederkeit in Haltung und Gebahren verstand er es, die meist einfachen Leute derart einzuwickeln, daß sie ihm vertrauten und sich prellen ließen. Es war schwer, ihm bciAutommen, weil er stets, wie auch heute, jede Betrugsabsicht leugnete; sie konnte ihm aber, zumal die Staatsanwaltschaft die verschiedenen, zum Teil bei auswärtigen Gerichten anhängigen Fälle, die sich gegenseitig beleuchteten, verbunden beim Bczirksschöfsen- gericht hier angeklagt hatte, einwandfrei nachgewiesen werden.
1. Zunächst ein plumper -Betrugsfall. Von einem Taxischauffeur aus Frankfurt a. M. lieh er sich von dort nach Ridda fahren und verschwieg dabei, daß er keinen Pfennig Geld bei sich hatte. Als der Chauffeur in Vidda Zahlung verlangte, nötigte er ihm einen Scheck auf mit der Versicherung, der sei so gut wie bares Geld. Tatsächlich hatte er, wie er genau wußte, bei der Bank schon längst keinen Kredit mehr, und der Scheck wurde auch nicht eingelöst. Als der Chauffeur, Der seinem Dienst Herrn für den Schaden von 68 Mark aufkommen mußte und der noch heute vor Wut xitterte, ihn um Zahlung anging, machte er ihm die Höhnende Gebärde des Halsabschneidens.
2. Ein Auto, das er im Vamen seiner Frau kaufte, bezahlte er in Höhe von 500 Marl mit
einem Scheck, der von ihm damals vertretenen Vogelsberger Hartsteinindustrie auf den Aschaffenburger Bankverein. Er unterzeichnete aber nicht selbst, sondern beauftragte mit der Unterschrift einen Angestellten, der, wie er dem Verkäufer vorlog. Prokura habe. Der Scheck, für den übrigens auch keine D'ckung vorhanden gewesen wäre, wurde nicht eingelöst.
3. Ebenso gab er einem Frankfurter Mechaniker als Zahlung für Autoreparaturen in Hohe von 233 Mark einen Scheck der Hartsteinindustrie und später, um ihn zu beruhigen, einen Scheck auf sein eigenes Konto beim Aschassenburger Bankverein, die ebenfalls nicht eingelöst wurden. Dazu könne er nichts, behauptete er, und legte einen Bankauszug vor, wonach er um diese Zeit tatsächlich ein Guthaben von mehreren tausend Mark hatte. Es stellte sich aber heraus, daß nach einer Vereinbarung mit dem auswärtigen Geldgeber, von dem dieses Guthaben 'stammte, das Geld nur für Lohnzahlungen und nicht privatim verwendet werden Durfte, was er dem geprellten Mechaniker allerdings verschwiegen hatte.
4. In der gleichen Weise hat er noch einen Geschäftsmann um 73 Mark betrogen.
5. Um ein Darlehen von 2000 Mk. zu erhalten, hatte sich eine Putzmacherin aus Frankfurt durch Vermittlung eines „Geschäftsfreunds" an den Angeklagten gewandt. Er ließ sich von ihr zunächst Wechsel über 2000 Mk. ausstellen, die er alsbald an den Aschaffenburger Bankverein toeitergab, das Geld erhielt das Fräulein aber nicht. Auf ihre wiederholten telephonischen Anfragen bclam sie jedesmal den Bescheid, er habe Die Wechsel noch nicht unterbringen können. Tatsächlich wurden sie aber am Verfallstag zum Schrecken der Ausstellerin präsentiert, und diese wurde geschäftlich so geschädigt, daß sie ihre Putzmacherei auf- geben mußte. Der Angeklagte bestritt jede betrügerische Absicht; er hätte das Darlehen seinem Versprechen gemäß besorgt, wenn er nicht eine schlechte Auskunft über die Putzmacherin erhalten hätte. Qlbcr allein Die Tatsache, daß er sich keine Vermittlungsgebühr ausbedungen hatte, ließ — auch ohne die falschen telephonischen Auskünfte — seine Betrugsabsicht auch hier klar erkennen.
6. Weiter hat der Angeklagte in Büdingen zwei Wechsel über namhafte Beträge mit dem Qi amen Der Frau des Inhabers der Hartsteinindustrie akzeptiert und in Verkehr gegeben. Entgegen seiner Behauptung, er sei dazu berechtigt gewesen, wurde festgestellt, daß er nicht nur keine Vollmacht gehabt, sondern daß ihm das Akzeptieren Der Wechsel ausdrücklich verboten war.
7. Schließlich hat er als Geschäftsführer der Hartsteinindustrie während der durch toibrige Q3er- hältnisse bewirkten Verhinderung ihres Inhabers es unterlassen, die Handelsbücher in der vorge- schriebenen Form zu führen. Der IDerdacht, daß er das unter feiner Leitung zusammengebrochene Geschäft in ungetreuer Weise zu seinem eigenen Ruhen geführt und die Buchführung infolgedessen sabotiert habe, ließ sich nicht einwandfrei bestätigen. Er konnte also hier nur wegen Konkurs- vergehens verurteilt werden, und Die 6 t r a f e lautete auf 200 Mark.
Wegen der übrigen Fälle des Betrugs und der Urkundenfälschung wurde auf eine Gesamtstrafe von einem Jahr zwei Monaten Gefängnis erkannt.
SrieffofTen der Redaktion
(Rechtsgutachten sind ahne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
H.G. G. Das Kostenwesen im Feldbereinigungsverfahren ist nicht einfacher Qlahir. Siehe hierzu Artikel 25 und vor allem Artikel 70 des Hessischen Feldbereinigungsgesehes in Der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Rovember 1923, das Sie auf Ihrer Bürgermeisterei einsehen können. Ein Recht auf Befriedigung wegen der Kosten, Die von Den Eigentümern zu leisten sind, steht Der Feldbereinigungsgesellfchaft aus Den Den Schuldnern zugeteilten Grundstücken zu. Deshalb wurden Ihnen wohl auch Die Kosten an» gefordert, unbeschadet Ihres Rechtes aufKosten- rückerfah gegen Ihren Doreigentümer.
Makedon G.m.b.H., Fabrikniederlage Frankfurt a.M., Hanauer Landstr. 147/149, Tel. Carolus 40441 Generalvertretung: J. Meyer-Höckell, Frankfurt a.M., Staufenstraße 2.
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