Ur. 196 (Elftes Blatt
181. Jahrgang
Montag, 24. August 1951
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GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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ThefredaKteur.
Dr. Friede. Will». Gange. Deranlworüich für Dolitili Dr Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.lhyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumfchein und für den Anzeigenteil Max Filter, lümtlich in Diesten.
Die Sanierung der Finanzen bei den Ländern und Gemeinden.
Eine neue Verordnung ,/3ur Sicherung der Haushalte" soll Ländern und Gemeinden die Durchführung notwendiger Sparmaßnahmen auf dem Verordnungswege ermöglichen.
Berlin, 22. Mug. (WIB.) Amtlich. Die Sicherung der haushalte von Reich, Ländern und Gemeinden ist das dringend st e Gebot des Augenblicks. Die Reichsregicrung wird darüber demnächst ein umfassen des Gesamtprogramm veröffentlichen. Inzwischen gilt es, die Landesregierungen schon jetzt in den Stand zu setzen, einschneidende Sparmaßnahmen für sich und die Gemeinden durchzuführen, ohne dabei durch bestehendes Landesrecht etwa in wesentlichen Punkten behindert zu werden. Dos Reichskabinett hat daher in der heutigen Sitzung beschlossen, den Herrn Reichspräsidenten den Erlaß einer Verordnung „Zur Sicherung der haushalte" oorzuschtagen, durch welche die Landesregierungen ermächtigt werden, alle IN a h n a h - men, die zum Ausgleich der haushalte von Ländern und Gemeinden erforderlich find, I m Verordnungswege vorzufchreiben und dabei von dem bestehenden Landesrecht abzuweichen. Die Landesregierungen können insbesondere bestimmen, dah und in welcher Weise die perfonalausgaben und anderen Ausgaben der Länder und Gemeinden herabgesetzt werden, wobei verpflichtun- gen aus Verträgen unberührt bleiben, soweit es sich nicht um Personalausgaben handelt. Damit ist zunächst den Landesregierungen die ITlög- Uchkeit gegeben, auf schnellstem Dege das von ihrer Seite aus Erforderliche zu einem Etatsausgleich für sich und ihre Gemeinden zu tun.
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Wie wir erfahren, ist die Dervrbnung zur Sicherung der Haushalte für etwa Mitte der Woche zu erwarten. Die amtliche Mitteilung selbst lieh bereit- erkennen, dah die Reichs- regterung da- Problem, dessen Lösung damit «in» Seiettet wird, für außerordentlich dringend hält.
ie wird deshalb jeden Zeitverlust zu vermeiden suchen, zumal die Sanierung der Länder» und Vemeindefinanzen bereits bis zum 1. Oktober burchgeführt sein soll. CS stehen also nur etwa fünf Wochen zur Verfügung, eine Zweifellos kurze Zeit, wenn man sich den Umfang der Ausgabe vor Augen hält, die den Ländern und Gemeinden hiermit gestellt ist.
Aach den Unterlagen, die für den Beschluß deS Reichskabinett- maßgebend waren, beläuft sich baS Gesamtdefizit bei Ländern und Gemeinden auf 1,25 Milliarden Mark. Die Höhe dieses Fehlbetrags allein schon rechtfertigt nach Auffassung amtlicher Kreise die durchgreifenden Maßnahmen, ohne die es sicher nickt abgehen wird. Die Cinzelheiten dieser Maßnahmen werden übrigens noch nicht in der Notverordnung enthalten sein. Eie wird vielmehr nur den Nahm e n abgeben, der durch beton- dere Ausführungsbestimmungen ausgefüllt wird. Aber auch diese Anweisungen werden darauf Rücksicht nehmen, daß die Verhältnisse in den einzelnen Ländern und Gemeinden verschieden liegen und daß dementsprechend individuell vorgegangen werden muß. Sine solche Anpassung an die örtlichen Bedingtheiten wird jedoch nicht hindern, daß die Sparmaßnahmen mit aller Energie durchgesührt werden.
Ob sich das CMamtbefuit von Ländern und Gemeinden auf diese Weise beseitigen läßt, ist heute noch nicht zu übersehen. Auch in Kreisen der Rcichsregierung dürste man durchaus mit der Möglichkeit rechnen, daß das Reich schließlich doch noch für einen Re st fehlbetrageinspringen muß. Zunächst aber müssen Länder und Gemeinden einmal ihr äußerst e S t u n — das ist einer der Grundgedanken, die der RcichSfinanzminister ur.ö. das Kabinett für unerläßlich halten.
Des weiteren liegt die Bedeutung der jetzt eingeleiteten Sanierung darin, daß sie die unerläßliche Dor stufe für da- Wirtschaft-Programm bildet, das das Reichskabinett biS etwa Mitte September vorlegen will. 3m Baseler Sachverständigenbe- richt Ist daS Gleichgewicht der öffentlichen Haushalte ausdrücklich als eine der drei Voraussetzungen für die Kreditwürdigkeit eine- Landes bezeichnet. Selbst nach dem Stillhalteabkommen können nun der deutschen Wirtschaft während des nächsten halben Jahres noch Beträge abgezogen werden, deren Schätzung zwischen 300 Millionen und einer Milliarde schwankt. Nimmt man schließlich noch hinzu, daß wir zum Herbst eine größere langfristige Anleihe brauchen, um über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten deS WinterS hinwegzukommen, so wird die Bedeutung der Dalanzierung der Länder- und DemeindehauShalte vollends Dar.
Die Auffassung der presse.
Erste berliner Prcsscftimmcn.
Berlin, 23. Aug. (XU.) Zu der Devrdnung »zur Sicherung des Haushalts" nehmen vorläufig nur wenige Berliner Blätter Stellung. Die »D A Z" (Dolksp.) sagt, die neue Notverordnung bedeute wohl die stärkste bisher erfolgte Anwendung des Grundsatzes der Reichsverfassung, dah Reichsrecht Landesrecht bricht.
Sie stelle einen außerordentlich einschneidenden Eingriff in die Selb st Verwaltung dar, die aber durch das schuldhafte Zögern mancher Stellen dieser allzu selbstherrlichen Selbstverwaltung unvermeidbar geworden sei. Man werde allerdings erwarten müssen, daß durch geeignete Auslüheungsbestim- mungen ein Mißbrauch der Verordnung, insbesondere ein Mißbrauch parteipolitischer Art, vermieden werte. — Das »Berliner Tageblatt (dem.) schreibt, natürlich scheine es nicht ausgeschlossen, daß da oder dort Mißverständnisse bei der Anwendung vorkommen würden. Das Reichskabinett habe geglaubt, dieses Risiko auf sich nehmen za müssen. Hoffentlich werde cs die zweifellos gewagte Ausdehnung der Notbcfugnisfe nicht bereuen müssen. — Die »Deutsche Zeitung"
(deutschnatl.) betont, dah die Aussührang der Vollmachten, die den Ländern in einem bisher noch nicht dagewcsenon Ausmaß gegeben würden, leider eine weitere Einschränkung der allgemeinen Lebenshaltung in einem Umfang zur FolgL haben müßten, der alle- bisher Dagewesene überschreiten dürste. — Der .Vorwärts" (soz.) fagt, die amtliche Mitteilung kündige eine Notverordnung an, die allen Länderregierungen diktatorische Vollmachten verleihe, ohne jede Rücksicht auf Landesrecht und Landesverfassung. Vorläufig bezögen sich diese Vollmachten nur auf Gehaltskürzung und Personalabbau, aber da- andere werde sich schon finden. Hier scheine die Reich-reform einfach auf dem Wege über die Notverordnung vorangetrieben werden zu sollen, obwohl eine solche Absicht bisher bestritten worden sei.
Bayern und -ie Reichsreform.
Ministerpräsident Held gegen die neuen Reformpläne Preußens.
München, 23. Aug. (TU.) In Tuntenhausen sprach auf der Tuntenhausener Bauerntagung Ministerpräsident Dr. Hel d. Entschieden wandte sich der Ministerpräsident gegen die preußischen Pläne auf eine Reichsreform. Wenn man nach den preußischen Vorschlägen die preußischen Ministerien mit den Reichsministerien Zusammenlegen wolle, so würde das nichts anderes bedeuten als die A u s • Kohlung der Reichsmacht und die Einsetzung der preußischen Macht in diese Ministerien. Die Dinge werden immer io dargcstellt, als ob Bayern allein eine schlechte Finanzverwaltung und firoße Schulden hätte. In der letzten Ministerprä- identenkonserenz in Berlin habe sich ergeben, daß Bauern verhältnismäßig noch am besten daran sei in finanzieller Beziehung. Bayerns Defizit sei vor allem durch den katastrophalen Rückgang der Steuerüberweisungen und der eigenen Forst einnahmen verschuldet. Hier habe sich die russische Holzeinfuhr auch für den Staat verheerend ausgewirkt. Es sei unbegreiflich, daß vom Reich aus nicht Maßnahmen gegen die Uederfchwemmung mit russischem Holze getroffen
wurden. Zur Abdeckung des bayerischen Defizits im Betrage von 28,6 Millionen Mark müßten neue gewaltige Sparmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem sei es notwendig, eigene Einnahmen durch neue Steuern im Betrage von 10 bis 12 Millionen zu schassen.
Bayern wehre sich mit Händen und Füßen gegen die beabsichtigte Reichsreform. Die Herren in Berlin sollten bedenken, daß durch die Verwirklichung dieser Vorschläge die Main-Linie in voller Breite aufgerissen werde. Der Kampf werde von Bayern geführt bis zum Aeußerften. Eine Volksbefragung in Deutschland lehnen wir ab. Wir in Bayern lassen nicht von den Mecklenburgern oder sonst jemand über das Schicksal Bayerns abstimmen. Was würden Braun und Scoering sagen, wenn wir in Bayern darüber abstimmen wollten, was aus Preutzen werden soll? Der Ministerpräsident schloß mit der Hoffnung, daß wenigstens die süddeutschen Staaten eine Einheitsfront gegen die unitarischen Pläne bilden werden. Denn es komme alles darauf an, einen entsprechen- den Gegendruck gegen die Unitariften aufzuoringen.
Oie Gparvorschläge des Deutschen Städtetages.
Neuregelung der Wohlsahrtserwerbslosenfursorge. — Kürzung der Personal« und Sachausgaben.
Berlin, 22. Aug (TU.) Die Grundzüge deS Finanz- und W r.ichaftsplanes des Deutschen Städtetages sind in dcr vorigen Woche der Leffentlichkeit bekanntgegeben wordcn. Der Städtetag hat dcr Reichsregierung und der preußischen Staatsrcg»rung jetzt die einzelnen Vorschläge seines Programmes in Set n einer Denkschrifi übermittelt, die dem Re chskabinetk bei feinen Beratungen vorgelegen hat und folgende Hauptpunkte enthält:
1. Die eigenen Abbaumatz n ahmen der Gemeinden beziehen sich auf die Personal- und Sachauögaben für sämtliche Gebiete des Kommunalwesens. Dieser Abbau, der sich, wie schon jetzt feststeht, nur gegen schwere Dedenlen weitester Kreise und gegen den Widerstand bedeutender Gruppen der Wirtschaft und des Gewerbes durchführen lätzt, wird einschlieh- lich dcr zu erwartenden Angleichung Der« glcichbarer Kommunaibeamten-De- hält er und Arbeiterlöhne voraussichtlich eine Ersparnis von rund 250 Millionen Mark bringen. Mit dem Abbau wird in den meisten Städten sofort begonnen. 3n diesem Zusammenhang werden in den meisten Gemeinden die Richtsätze für die Wohlfahrt sertocrbi l ofenfürforgc gesenkt. Dadurch vermindert sich der Aufwand in der Fürsorge für den Rest des Haushaltsjahres um etwa 45 Millionen Mark. In der sonstigen Für orge wird die Minderausgabe rund 30 Millionen betragen. Durch die eigenen Matz- nahmen der Gemeinden ist daher für die kommenden sieben Monate mit einer Ersparnisvon insgesamt 325 Millionen Mark zu rechnen.
2. Der Deutsche Siädtetag hat der Reichsregierung vorgefchlagen, in Arbeitslosenversicherung. Krisenfstrsorge und Wohlsahriserwerbs- losenfürsorge künftig die gleichen Grund- sätzeindivibuellerPrüfungunddie- selben Unter ft Ü6ung81ei ft ungen zur Anwendung zu bringen. Das Reich toürbe durch diese Mahnahmen in dem kommenden halben Iafre bei der Arbeitslo'enbetreuung etwa 3 5 Millionen Mark ersparen und daher auf den Zuschutz der Gemeinden zur Kr.senfürso gt verzichten können.
3. Nach iA.m Vorschlag des StabtetageS soll, ähnlich wie die Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge, vom Reichsetat nunmehr auch die Wohlfahrtserwerbslosenfür
sorge vom Gemeindeetat zu einem wesentlichen Teil »abgehängt" werden. Die Gemeinden werden durch die eigenen Maßnahmen in der Lage sein können, von den Gesamtkosten etwa die Hälfte selbst zu tragen. Der Restbetrag von etwa 400 Millionen Mark soll nach dem Vorschlag des Städtetages aus den Erleichterungen der Reparationszahlungen oder durch eine besondere Notabgabe aufgebracht werden. Diese .Erwerbslosenabgabe" würde sich auf alle ®e- halts-undLohnempfänger beziehen, die bisher keine Beiträge für die Arbeit-- losenverficherung zu leisten haben.
4. Die Abbaumaßnahmen der Gemeinden werden sich erst in einigen Monaten auswirken. Der Städtetag hat daher die Reichsregierung gebeten, den Gemeinden zur He Verwindung der Kaisen- und Haushaltsschwierigkeiten eine Sofortige Liebergangsbeihilfe zu bewilligen.
5. Degen der Umwandlung der kurzfristigen kommunalen Ärebite schweben besondere Verhandlungen.
In der Denkschrift des Deutschen Städtetages wird wiederum mit aller Bestimmtheit darauf hingewiesen, daß für die tief eingreifenden Abbau- Maßnahmen, die vom Städtetag vorgeschlagen sind, eine allgemeine Senkung der Lebens- haltungskosten unbedingte Voraussetzung ist. Der Deutsche Städtetag hat die Reichsregierung gebeten, sich wegen der wirtschaftlichen n n b politischen Folgen, bie sich aus jeher neuen Belastung bes Mittelstandes und der Arbeiterschaft ergeben, dieser Frage mit besonderer Entschiedenheit anzunehmen.
Xtereinfcorung über bie Gemeinde arbeiterlöhne.
Berlin, 22. Aug. (WIB.) Die Verhandlungen im Reichsarbeitsminislerium über die Durchführung des 8 7 Abf. 4 im zweiten Teil Kapitel I der Olotoer- ordnung vom 5. 3unl 1931 über die Löhne im Bereich des Reichsverbandes kommunaler und anbe- rer öffentlicher Arbeitgeberverbände führten am Nachmittag bes 22. August zu einer Vereinbarung. hiernach werden ab 27. August die Löhne der in Betracht kommenden Arbeiter bis 4 v. h. gekürzt. Gleichzeitig fällt der Frauenzuschlag fort Diese Regelung gilt bis 31. IQ. 3L
Wirtschaftspolitische Wünsche des Einzelhandels.
Berlin, 22. Aug. (SNB.j Die Hauptge- meinschaft des deutschen Einzelhandels hat dem Reichskanzler beim Empfang ihres geschäft-führenden Vorstandsmitgliedes Dr. Tiburtius ein Memorandum überreicht, in dem die Wünsche des Einzelhandel- zu den aktuellen Fragen der Wirtschaftspolitik entwickelt werden. Das Schreiben nimmt scharf Stellung gegen alle Gedankengänge, die den deutschen Außenhandel schwächen und damit den Arbeitsmarkt und das inländische Preisniveau gefährden könnten. Zur Ucbertoin- bung ber Wirtschaftskrise wirb ein starkes Eingreifen des Staates gefordert, das bie auf bet Wirtschaft und den Verbrauchern liegenden ö f - f en tlichen und Privatwirtschaft- lieben 2a ft en senken Helsen solle. Für bie Neuordnung der Kreditwirt s ch af t wird unter Hinweis auf die Erfahrungen in bet letzten Zeit stärkere Einschaltung ber Erfahrungen bes Einzelhanbels geforbert, .um bie Kredit - versorgung indbefonbere mittlerer und kleiner Betriebe zweckmäßiger unb billiger zu gestalten.
Aufhebung her Auslandsreisegebühr am 26. August.
Berlin, 22. Aug. (WIB.) Amtlich. Das Reichskabinett hat heute nachmittag beschlos- fen, die Verordnung über die Erhebung einer Gebühr für Auslandsreisen vom 18. Juli 1931 mit Wirkung vom Mittwoch, dem 26. August 1931, ab aufzuheben. Aür Grenzübertritte, die nach Dienstag, den 25. August 1931, erfolgen, kommt daher die Ausreifegebühr nicht mehr in Jragc. Line Erstattung bereits entrichteter Ausreifegebühren kommt nur für die Fälle in Betracht, In denen der Grenzübertritt nach Dienstag, den 25. August 1931, erfolgt ist.
Oie Gpihenpensionen.
DaS PcnsionHlürznngtzgesetz im Reichstag stecken geblieben.
Berlin, 22. Aug. ($11. Amtlich.) In der letzten Zeit mehren sich die Pressestimmen, bie der Reichsregierung den Dorwurf machen, sie haben in der Frage der Herabsetzung der hohen Pensionen unb ber Anrechnung von Nebeneinkünften auf die Pensions- beAÜge nicht daS Erforderliche getan. Hierzu ist folgendes zu bemerken:
Zunächst wurde durch daS ReichSministergesetz vom 27. März 1930 bestimmt, daß der Reichskanzler und die ReichSmini st er feine Ministerpensionen, sondern nur mehr ein Uebetgangägelb erhalten folken. Sodann hat der Reichsfinanzminister mit Zustimmung der Reichsregierung am 31. August 1930 dem Reichsrat den Gesetzentwurf über Kürzung von Der - svrgungsbezügen (PenfionStürzungSgesetz) vorgelegt. Dieser Entwurf sieht eine Herabsetzung ber hohen Pensionen unb eine Anrechnung von Nebeneinkommen auf die Pensionen vor. Aach Annahme im Reichsrat ist der Entwurf am 2. Dezember 1930 dem Reichstag zugegangen, ber ihn am 9. unb 10. Dezember in erster Lesung beraten unb dem Hau-- haltsausschuß überwiesen hat. Zu einet Beratung im Haushaltsausschuß ist eS nicht mehr gekommen. Hiernach kann keinesfalls behauptet werden, bah die Reichsregierung bie Regelung dieser Frage verzögert hat, vielmehr ist ihr Entwurf im Reichstag st ecken geblieben. Angesichts der Schwierigkeiten, die in dieser Sache insofern liegen, als e'tn Eingriff in verfassungsmäßig geschützte Rechte in Frage kommt, hält bie Reichsregierung eine Erlebigung durch den Reichstag für zweckmäßig.
Entschädigungsansprüche der ehemaligen Kriegsgefangenen.
Berlin, 22. Aug. (TU.) Die kürzliche Bundestagung der Reichsoereinigung ehemaliger Kriegsgefangener verlangt in einer an Regierung und Reichstag berichteten Entschließung die baldige Einbringung eines Gesetzes über die allgemeine Regelung der Entschädigungsansprüche der ehemaligen ftriegsgefan- genen. Dieses Gesetz soll u. a. die grundsätzliche Anerkennung der Verpflichtung des Reiches fefllegen. Rechte und Ansprüche der ehemaligen Kriegsgefangenen gegenüber den früheren Feind- ft a a t e n , die durch völkerrechtliche Abkommen im Interesse des Reiches preisgegeben wurden, angemessen zu entschädigen. Ferner wird eine rasche Entscheidung über die Verwendung der redlichen Guthaben aus französischer Kriegsgefangenschaft gefordert, deren längere Hinauszögerung bei der gegenwärtigen Notlage nicht zu verantworten fei.
Oie Stützung der Baumwollpreise.
New Orleans 22.Aug. (WTB.) Die Konferenz der baumwolleproduzierenden Staa- ten-der Union stimmte offiziell dem Antrag des Gouverneurs des Staates Texas zu, auf dem Wege der Gesetzgebung denAnbauoonBaumwolle in den Südstaaten für das kommende Jahr ä u verbieten. Ferner nahm die Konferenz einen Antrag des Senators Caraway an, nach welchem das Landwirkschaftsamt ersucht werden soll, acht Millionen Ballen Baumwolle zu einem unter dem Marktpreise liegenden Preise zu erwerben und sie zur Verfügung der Farmer zu hallen.


