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Aus der Provinzialhauptstadt.
Gießen, ben 24. Februar 1931.
KreiSauSfchuh-Sihung.
Der Kreisausschuß des KreisesGie- tzcn beschäftigte sich am Samstag mit zwei Kälten im Verwaltungsstreitversahren. Den Dorsch führte Regierungsrat Dr. Braun. In beiden Fällen handelte cs sich um Ansprüche von Gemeindemitgliedern gegen Beschlüsse ihrer Gemeindevertretungen.
Der Landwirt Wilh. Euler von W a h e n - born-St einberg erhob E nspruch gegen 2 cn Beschlich des Gemeinderats, der von ihm die Aufwertung des Einkaufsgeldes für das Ortsbürgerrecht forderte. Es handelte sich dabei um ein während der Inflationszeit erstandenes Ortsbürgerrecht, mit dessen Erwerb eine Reihe von Leistungen verbunden sind, die aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Lebensdauer in Kraft treten. Da in der Inflationszeit für die Erwerbung des Ortsbürger- rechtes relativ sehr geringe Beträge bezahlt wur- den, hielt sich die Gemeinde für berechtigt, eine Auswertung zu verlangen. Der Rechtsvertreter des Klägers befaßte sich zunächst ausführlich mit dem Rechtscharakter des Einkaufsgeldes und betonte, daß nach dem Gesetz die Gemeinde jederzeit in der Lage gewesen wäre, die Sätze zu erhöhen und dadurch einen Ausgleich zu schaffen. Im übrigen handele es sich in diesem Falle nicht um eine Gegenleistung, sondern um eine Entschädigung für die zu erwartenden Leistungen der Gemeinde (Holzanteile. Streusammelberech- tigung usw.) Ein Gemcindemitglied erwerbe auch nicht lediglich auf Grund einer bezahlten Gebühr das Ortsbürgerrecht, sondern in der Hauptsache auf Grund seiner Persönlichkeit. Roch manches andere führte der Kläger durch seinen Vertreter ins Feld. Insbesondere wurde von dieser Seite daraus hingewiesen, daß ein Auswertungsanspruch insofern verwirkt fei, als die Gemeinde erst nach langen Jahren und ohne jede vorherige Mahnung an den Kläger um Aufwertung heran- getreten sei. Der Rechtsvertreter der Gemeinde, wie auch der Bürgermeister von Watzenborn- Steinberg legten ihren Standpunkt ebenfalls in längeren Ausführungen dar. Der Kreisausschuß kam nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis, der Klage stattzugeben, und begründete das Urteil mit den, Bemerken, daß ein Rechtsanspruch auf Aufwertung tatsächlich verwirkt sei.
Die Klage der Landwirte H. S a ck, I. B a l - s e r und K. Dern gegen den Beschluß der Gemeinde R ie de r - De s s i n g e n in der gleichen Angelegenheit, und bei nur wenig veränderter Sachlage wurde in der gleichen Weise entschieden.
Bekämpfung der Obstbaumschädlinge.
In der Versammlung des Obst- und Gartenbauvereins am vergangenen Sonntag kam die Bekämpfung der Obstbaumschäd- 1 i n g e , die wir in unserer Samstagnummer dringend empfohlen hatten, zur eingehenden Erörterung. Die Organisation der Bekämpfung der Obstbaumschädlinge ist mittlerweile chrer Lösung nahegebracht worden. In dankenswerter Weise stellten sowohl die Stadt Gießen, als auch die Hessische Hauptstelle für Pflanzenschutz am landwirtschaftlichen Inftitut der Universität sachkundige Kräfte für den guten Zweck zur Verfügung. Runmehr ist ein einheitlicher Zusammenschluß aller Obstbaum- b e s i h e r — auch der kleinste Haus- oder Pacht- garten, in dem ein Obstbaum steht, soll in die Organisation einbegriffen werden — dringend geboten. Die Baumbesiher werden deshalb gebeten. fid) morgen, Mittwoch, 25. d. M., abend zahlreich im Hörsaal des Landwirtschaftlichen Instituts, Senckenbergstrahe 17, einzufinden. Rur ein einheitliches Vorgehen der Baumbesitzer kann zum Ziele führen und die
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Kosten auf das geringste Maß beschränken. (6. heutige Anzeige.)
Taten für Mittwoch. 25 Februar
Sonnenaufgang 6.56 Uhr. Sonnenuntergang 17.32 Uhr. — Mondausgang 9.23 Uhr. Monduntergang 1.3? Uhr.
1856: der Geschichtsforscher Karl Lamprecht in Jessen geboren; — 1911: der Maler Fritz von Uhde in München gestorben.
Gictzcncr Wochcnmarktpreise.
Es kosteten aus dem heutigen Wochenmarkt: Butter 120 bis 130 Pf. (Kochbutter von 110 Pf. an), Matte 30 bis 35, Käse (10 Stück) 60 bis 140, Wirsing 25 bis 35 (pro Zentner 20 bis 25 Mk). Weißkraut 12 bis 15 (pro Zentner 8 bis 10 Mk ), Rotkraut 15 bis 20 (pro Zentner 10 bis 12 Wk ), Kartoffeln 3,5 bis 4 (pro Ztr. 2,50 bis 3 Mk.). geibe Rüben 12 bis 15, rote Rüben 12 bis 15, Spinat 35 bis 40, Unterkohlrabi, 5 bis 6, Grünkohl 20 bis 25, Rosenkohl 40 bis 50,
Feldsalat 100 bis 150, Tomaten 70 bis 80,
Zwiebeln 10 bis 12. Meerrettich 30 bis 60.
Schwarzwurzeln 30 bis 40, Aepfel 30 bis 45, Birnen 20 bis 40, Dörrobst 30 bis 35,
Rüsfe 50 bis 60. Honig 40 bis 50,
junge Hähne 90 bis 110. Suppenhühner 90 bis 110 pro Pfund; Tauben 70 bis 60, Eier 11 bis 12, Blumenkohl 40 bis 70, Salat 25 bis 30, Endivien 20 bis 50. Oberkohlrabi 10 bis 15, Lauch 5 bis 15, Rettich 10 bis 15, Sellerie 10 bis 50 Pfennig pro Stück.
Bornotizen.
— TagcskalcnderfürOienstag: Stadttheater Gießen: „Das öffentliche Aergernis", 20 dis 22.30 Uhr. — Mieteroeretn Gießen: Jahreshauptversammlung. 20 Uhr, im „Postteller". — Reichs- Partei des Deutschen Mittelstandes (Wirtschafts- Partei): Mitgliederversammlung, 20.30 Uhr, im „Pfälzer Hof". — Iungdeutscher Orden — Volksnationale Reichsvereinigung: 20 Uhr, im Caf6 Leid öffentliche Versammlung. Redner: Dr. Alfred Kuer- in a n n. — Aliceschule: Handarbeiten-Seminar-Aus- stellung Senckenbergstraße, Ecke Landgraf-Philipp- Platz, von 11 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Liebeswalzer".
— Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Heute. 20 Uhr, unser diesjähriger erfolgreicher Faschingsschwank „Das öffentliche Acr- gcrnis" von Franz Arnold unter der Spielleitung Heinrich Hubs. — Morgen, Mittwoch, 20 Uhr, Mo- liercs Schauspiel „Der Misanthrop" in der 'Bearbeitung und Inszenierung von Walter Bäuerle. — Freitag, 27. Februar, 20 Uhr, unter Spielleitung Peter Fassotts „Volpone", Bcn Jonsons lieblose Komödie, in der Bearbeitung von Stefan Zweig. — Die Abonnementsvorstellung am Mittwoch 4. März, wird auf Donnerstag, 5. März, verschoben Zur Aufführung gelangt als Gastspiel des Darmstädter Landestheaters Mozarts Meisteroper „Die Hochzeit des Figaro'. Beginn 19.15 Uhr.
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*• Der neue Präsident des Ober- landesgerichts. Ernannt wurde der Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg Adolf Müller in Darmstadt zum Präsidenten des Oberlandesgcrichts mit Wirkung vom 1. April 1931.
** Bon der Straft poftI inte Gießen — Hochelheim. Im Viertcstahr Oktober/Dezember 1930 haben auf der Kraftoostlinie Gießen—Hochelheim die Einnahmen die Ausgaben gedeckt, so daß die von den beteiligten Gemeinden gewährleistete Garantiesumme nicht in Anspruch genommen zu werden brauchte.
** Verkehrs st örung. Der Verkehr der elektrischen Straßenbahn (rote Linie) zwischen Lubwigs- platz und Haltestelle Moltkestraße erlitt gestern eine Unterbrechung. Vor dem Haufe Kaiserallee 2 machten sich durch hervorquellende Wassermengen die Folgen eines Wasserrohrbruches bemerkbar. Die Wiederherstellungsarbeiten wurden alsbald in 'Angriff ge
Nimm Anteil an der Rot deines Mitmenschen!
Städtische Nothilfe 1930
Maria Kübel und Hans C. Steinbach Ernstes, Heiteres und Buntes aus dem Gebiet der Körperbewegung und des Tanzes bringen wird. Den musikalischen Teil haben einige Herren vom Orchesterverein übernommen, am Flügel zur Begleitung der Tanze Sofie Bepler (Wetzlar). Im Hinblick auf den guten Zweck ist ein reger Besuch der Veranstaltung zu empfehlen. (Siehe ^fti5fteHung im Liebig-Museum. Die Ausstellung vonThüringcr Sehenswürdigkeiten im Liebig-Museum ist in Anbetracht des bisherigen starken Interesses für diese Schau bis 1. März verlängert worden. (Siehe heutige Anzeige.)
*• ©eftörtes Idyll im Gartenhaus. Der 20 Jahre alte Melker Erich Liedtke aus Gladbeck und die 18 Jahre alte Emilie Iefchke von hier hatten sich in einem Gartenhäuschen an der Lahn häuslich eingerichtet, wobei ihre Einrichtungsgegenstände aus einer Reihe von Diebstählen herstammten. Beide hatten dabei das Pech, bei ihrer ungebetenen (Einquartierung in das Gartenhaus eines hiesigen Polizeiwachtmeisters zu geraten. Als der Besitzer des Häuschens gestern nachmittag dorthin kam, war er nicht wenig erstaunt, in seinem Eigentum unerwünschte Logiergäste vorzufinden, ebenso erstaunt war aber auch das Pärchen, als es sich so unverhofft erwischt sah und der fremde Mann sich noch dazu als Polizeibeamter entpuppte. Der Besitzer, der in Zivil war und einen handfesten Spazierstock bei sich führte, lud die beiden zum Gong nach der Polizei ein, sie folgten auch zunächst ganz brav und gehorsam, plötzlich aber zog Liedtke einen Dolch hervor und ging damit auf den Polizeibeamten los. Nur dem Umstand, daß dieser schnell mit seinem Spazierstock abwehren konnte, hat er es zu verdanken, daß der nach feiner Brust geführte Dolchstoß fein Ziel verfehlte und Mantel, Rock und Hemd am Arm zerfetzte, zum Glück aber keine Verletzung des Mannes zur Folge hatte. Nachdem auch das Mädchen noch einmal mit einem Messer auf den Polizeibeamten losgegangen war, ging das Pärchen in der Richtung nach Krofdorf zu flüchtig, wo es sich auf dem Bahnkörper der Strecke Lollar—Wetzlar in der Nähe von Wißmar zu verstecken suchte. Die mittlerweile benachrichtigte Gießener Kriminalpolizei erschien bald darauf mit mehreren Beamten, denen es nach kurzer Hetzjagd auf das flüchtende Pärchen, wobei auch einige Schreckschüsse abgegeben werden mußten, gelang, die beiden festzuneymen. Die Verhafteten trieben sich seit einiger Zeit woh-
nommen und bis zum Abend beendet. Der Verkehr wurde durch Umfteigen an der Aufbruchstelle auf- rechterhalten.
" Ehrung verdienter Sänger. Vom Hessischen Sängerbund wurden ausgezeichnet: Georg S ch n e i de r - Merlau (Sängervereini- gung) für 40jährige aktive Sangestätigkcit mit der silbernen Ehrennadel und mit dem Ehrenzeichen für Verdienste für 25jährige aktive Vor- standstätigkeit im gleichen Verein. Zu Ehren- chormeistern unter Verleihung der Ehrennadel .Shrenchormeister" wurden ernannt: Heinrich Groth- EHze.l (Konkor)ia-Drucher.b.ü^'en und Frohsinn-Echzell), und Georg Sarnes- Holz- Heim (Harmonie-Holzheim, Liederkranz-Eber- ftadt, Harmonie-Gambach und Germania-Ober- hörgern). .
•• Zum Besten der städtischen Winter not Hilfe. Das Fröbel-Seminar Gießen wird am Sonntag, l.März, zum Besten der städtischen Winternothilfe im neuen Studentenheim, Leihgestern er Weg, einen Abend veranstalten, der unter Leitung und Mitwirkung von
nnngslos hier herum und nächtigten in Scheunen, Gartenhäusern uiw. Nunmehr wurde ihnen Zwangt quartier im Polizeigesängnis angewiesen. Liedtke ist übrigens trotz seiner Jugend wegen Koroerver - leijung und Diebstahls bereits vorbestraft. 3n der Gartenhütte wurden folgende Sachen des Pärchens, die aus Diebstählen herrührten, vorgesunden: ein großer Spirituskocher, eine emaillierte 5-Liter Milchkanne, ein blauer Milchtopf, eine Tischdcck.- mit blauen Fransen und blau-weiß geblümt, eine weiße Kaffeedecke mit roten Blumen, ein gelb- geblümtes waschseidenes Kleid, eine braune od)laf» kotier mit dunkelbraunem Rand, zwei weiße Kopftücher mit schwarzen Punkten, ein lila-geblümter Bettbezug, ein Kopfkissen mit weißem Bezug, ein gelbes Sofakissen, eine Schuhbürste, 7 Gabeln und Kaffeelöffel aus Aluminium und 5 Mefser aus Alpacca-Silber. Liedtke hat heute vormittag bei feiner Vernehmung zugegeben, daß er eine große Anzahl Gartenhütten jenfeits der Lahn erbrochen bat. Geschädigte wollen sich sofort bei der Strimlnal- Polizei melden.
Srieffoflen der Redaktion
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Sd)nftlcltung.)
S. S. v. Zu 1: Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann ohne Kenntnis der Dauer Ihrer Mitgliedschaft nicht erfolgen. Nachß 205a der Rcichsvcrsicherungs- Ordnung erhalten Wochenhilfe auch die Ehefrauen u. a. solcher Versicherten, wenn: 1. sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 2. ihnen ein An- sprach auf Wochenhilfe nach 8 195a nicht zusteht und 3. die Versicherten in den letzten zwei Jahren vor der Niederkunft mindestens zehn Monate hindurch, im letzten Jahre vor der Niederkunft aber mindestens sechs Monate hindurch auf Grund der Reichsoer- fidjerungsorimung ober bei dem Reichsknapvschafts- verein gegen Krankheit versichert gewesen find. Wenden Sie sich an das für Ihren Bezirk zuständige Der- sicherungsamt für den Kreis Biedenkopf. — Zu 2: Adresse unbekannt.
£. B. 6. Sie sind zum Eintritt in die betr. Innung verpflichtet, wenn das Innungsstatut, das Sie bet der Handwerkskammernebenstelle Gießen, Goethe- strahe 7, oder dem Kreisamt Gießen erhalten können, eine Ausnahme nicht zuläßt. Das Statut kann solche Gewerbetreibende von der Jnnungsmitgliedschaft befreien, welche der Regel nach weder Gesellen, noch Lehrlinge halten, § 100 f und § 100 Absatz 1 der Gewerbeordnung
TB. B. 1. Das Rechtsverhältnis zwischen einer Genossenschaft und den Genossen richtet sich zunächst nach dem Statut. Ob Sie aus der Genossenschaft aus- geschieden sind, ist aus Ihrem Anträge nicht ersichtlich, zumal uns das Statut nicht vorgelegt wurde. Sie können das nachholen. Nach § 22 des Genossen- schaftsgesetzes darf das Gefchäftsguthaben eines Genossen erst dann ausgezahlt werden, wenn er aus^ geschieden ist. Die Aufkündigung findet nur zum Schluffe eines Geschäftsjahres statt, und zwar schriftlich drei Monate vorher, § 65 des Genossenschafts- gefefoes. — 2. Die Dividendenzahlung ist von den Beschlüssen der Generalversammlung abhängig. Sic hat mit der Rückzahlung des Geschäftsanteiles nichts zu tun. Letztere kann erst nach ordnungsmäßigem Ausscheiden eines Genossen verlangt werden, und zwar wenn die Genossenschaft in Verzug kommt, im Wege der gerichtlichen Klage.
G. T. O. Naturheilkundiger und Homöopath ist nicht dasselbe. Homöopathie ist eine Spezialauffafsung der Medizin, Naturheilkundiger ist ein Mann, dec ohne Approbation sich mit der Behandlung von Kranken befaßt. Ein homöopathischer Arzt muß Medizin studieren. Für die Tätigkeit als Naturheilkundiger gibt es keine anerkannte Ausbildungsart
7N. L., Gießen. Ein Anspruch auf Rente bestelft nicht, da 'Beiträge zur Invaliden- ober zur Ange- stcllten-Versicherung nicht geleistet sind Falls Be- bürfligteit vorliegt, empfiehlt sich bie Einreichung eines Antrages beim stäbtischen Wohlfahrtsamt zwecks Unterstützung.
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