Ausgabe 
20.7.1931
 
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Montag, 20. Juli 1031

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen)

Ur. 167 Zweiter Blatt

Wirtschaft.

Sie »eifere Regelung des Zahlungsverkehrs.

'Berlin 18. Juli. (WTB.) Jn her Zeit vom 20. big 23 Juli 1931 dürfen die Kreditinstitute an Kontoinhaber Barauszahlungen ohne besondere Zweckbestimmung nicht über 5 v. Sy des a m 19. Juli vorhandenen Gut­habens. insgesamt aber höchstens 1 00 Mk. leisten. Bei Guthaben auS Sparkonten oder Sparbüchern (bei Banken, Sparkassen aller Art und Genolsenschai len) beschränkt sich der Betrag aus höchstcnS 2 0 Mark ; die Auszahlung kann vom RachweiS eines Bedürfnisses abhängig gc- macht werden Aus jeden Kreditbrief, der vor dem 14. Juli 1931 ausgestellt ist, dürfen bi- zu 100 Mark ausgezahlt werden, wenn der Be­rechtigte sich außerhalb seines Wohrwrtes aushält. Unbeschränkt dürfen Barauszahlungen geleistet werden, soweit der Empfänger die Zahlungsmit­tel nachweislich benötigt zur Zahlung von Löhnen. Gehältern, BersorgunaSgebührnislen, Unterstüt­zungen, Steuern und Abgaben. Frachten.

Ueber Guthaben, die nach dem 15. Juli 1931 auS Bareinzahlungen in Reichsmark durch den Berkaus von ausländischen Zahlungsmitteln und Forderungen in ausländischer Währung oder auS Uebenreilungen von Konten, die einer Beschrän­kung nicht unterliegen, eintstanden sind, kann frei verfügt werden. TaÄ Gleiche gilt für die nach dem 25. Juni 1931 an die Kreditinstitute überwiesenen Löhne. Gehälter. Ruhegehälter. Bersorgungs- gebührnisse und ähnliche Bezüge.

Ueberweisungen sind zulässige soweit sie erfor­derlich sind, um die oben zugelassenen Barauszah­lungen zu ermöglichen, soweit sie sich innerhalb desselben Institutes vollziehen, soweit dadurch Zahlungen an die ArbcitSlosenverficheruna bewirkt werden, soweit Leistungen an einen VersicherungS- träger zur Erfüllung einer Beitragspslicht bewirkt werden, auS Guthaben, über die gemäst § 2 Abs. 2 frei versügt werden kann: zwischen allen Kredit­instituten, insgesamt biS zur Höhe der Hälfte des jeweiligen Guthabens des Auftraggebers und höchstens bis insgesamt 2000 Mark und nur auf ein bereits bestehendes Konto eines Tritten.

Bei W echf ein, deren Fälligkeitstag in der Zeit vom 11. biS 18. Juli 1931 liegt, kann die Gr - Hebung dcS Protestes nicht am Btontag und DienStag. Darf jedoch noch in der Zeit vom

Mittwoch bis Freitag einschließlich. geschehen. Be, 'Wechseln, deren Fälligkeitstag in der Zeit vom 19. biS 23. Juli 1931 einschließlich liegt, kann die Erhebung des Protestes nicht vor dem dritten Werktage und dort noch am 4. und 5. 'Werttage nach dem ZahlungStage geschehen

Die besonderen Borschriften über tne Darm- städter und Rationalbank bleiben unberührt.

Wird ein Schuldner durch die Erklärung von Bankseiertagen oder die zur Regelung der Wie­deraufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen getroffenen Maßnahmen ohne fein Verschulden gehindert, eine ZahlungS- verbindlichkeit au erfüllen, fo gelten unbeschadet der Verpflichtung zur Erfüllung der Berbindlichkeit die besonderen RechtS- folgen, die wegen der Richtzahlung ober der nicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Ber- trag eingetreten sind ober ein treten, als nicht eingetreten. Die Pflicht zur Zahlung von BerzugSzinsen wirb hierdurch nicht berührt. Der Schuldner kann sich aus diese Borschrift jedoch nicht berufen, wenn er es unterläßt, die Berbind­lichkeit unverzüglich nach Beseitigung deS Hindernisses zu erfüllen.

Versieht eine f check fähige Perfon einen auf sie gezogenen, vor dem 1. August 1931 ausgestell­ten Berrechnungsscheck mit einem Be- stätigungSvermerk. so wird sie dierdurch dem Inhaber zur Einlösung verpslichtet: für die Einlösung haftet sie auch dem Aussteller und dem Indossanten. Die Einlösung kann nur durch Gutschrift auf dem Konto eines In­habers. der nicht Kreditinstitut ist, bei dem Be­zogenen erfolgen. Die Berpslichtung aus der Bestätigung erlischt, wenn der Scheck nicht inner­halb der BorlegungSfrist zur Einlösung vor­gelegt wird. Der Bezogene ist nur n a cd vor­heriger D e <k u n g befugt. Schecks mit einem Bestätigungsvermerk zu versehen. Als Deckung gilt nur ein Guthaben im Kontokorrent- oder Sparverkehr oder einer sonstigen laufenden Rech­nung. Richt in Anspruch genommene Kredite so­wie nicht fällige Forderungen aller Art bleiben bei der Berechnung des Guthabens unberücksich­tigt. Die Bestätigung begründet nicht die Ber­pslichtung zur Entrichtung des Wechselstempels oder einer sonstigen landesgesetzlichen Abgabe.

Gegen Kapital- und Steuerflucht.

Oer Inhalt der neuen Aotverordnung.

Berlin. 18. Juli. (WTB.) Die angetünbigte Berorbnung des Reichspräsidenten gegen die Ka­pital- und Steuerflucht ordnet u. a. an:

Unbeschränkt Steuerpflichtige, denen auslän­dische Zahlungsmittel gehören oder For­derungen in ausländischer 'Währung zustehen, find verpslich'.et, innerhalb einer von der ReichSregre- runq zu bestimmenden Frist die Zahlungsmittel und Forderungen derReichSbank zu den all­gemeinen Ge'chäf tsbedingungen anzubieten und ihr aus Bedangen zu verkaufen und zu über­tragen. Bon dieser Berpslichtung ist befreit, wer innerhalb der Frist der Reichsbank die auSländi- fchei, Zahlungsmittel oder Forderungen a n z e i g t und btidegt, daß er der angezeigten Werte zu Zwecken bedarf. die volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind. Ist dieS nicht der Fall, so sann die Reichsbank verlangen, daß die ausländischen Werte verkauft und übertragen werden Diese Verpflichtungen erstrecken sich auf solche ausländische 'Wertpapiere, die nach dem 12. Juli 1931 gegen ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung er­worben sind.

Bier diesen Borschriften vorsätzlich ober fahr- lässig zuwiderhandelt, wirb mit Gefängnis

bestraft. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung kann in besonders schweren Fällen aus Zucht­haus biS zu zehsü Jahren erkannt wer­den. Reben der Freiheitsstrafe kann auf Geld­strafe erkannt werden. Der Höchstbettag der Geld- strafe ist unbeschräntt. Ferner ist auf Einziehung bet Werte zu erkennen. Schließlich kann angcotb- net werden, daß die Bestrafung auf Kosten des Berurteilten öffentlich bekannt zu ma­chen ist.

Durch die Berpslichtungen der Reichsbank gegenüber wird für Personen, die eine Ber- mögenserklärung abzugeben haben, die Berpslichtung nicht berührt die ausländischen Zahlungsmittel und die Forderungen in auslän­discher Währung dem Finanzamt anzu- zeigen. Zu diesem Zwecke wird die Frist für die Abgabe der Berniögenserklärung bis zum 3 1. Juli 193 1 verlängert. Wer seine 'Vermögen Serklärung bereits abgegeben, jedoch anzeigepflichtige 'Werte darin nicht angegeben bat, hat nachträglich bis zum 31. Juli 1931 diese Werte dem Finanzamt anzuzeigen. Wer bis $um 31. Juli 1931 steuerpflichtiges Vermögen einer bestehenden Rechtspflicht zuwider dem Finanzamt nicht anzeigt, wird wegen Steucrzuwiderhand-

... aber sie wollen ihr Eintrittsgeld zurück!

Lon Michael Geyer.

Dies hat sich in Wien ereignet. Aber ich will damit nicht sagen, daß es nicht ebenso gut in jeder anderen Siadt hätte passieren können. Die Menschen bleiben sich überall gleich.

(Sin amerikanisches Artistenpaar Vater und Tochter führt im Zirkus Zentral seit ein paar Wochen eines der waghalsigsten Kunst­stücke vor. die je in der Manege gezeigt worden sind: den Doppel-Todessprung. Ganz hoch m der Kuppel, 36 Meter über dem Boden, hänat das Errüst. Mitten im Rund der Manege steht ein kleines Wasserbassin, kaum mehr als andert­halb Meter tief, in das sie von dort oben hin­unterspringen. Ganz langsam steigen die beiden in engem Trikot an der Strickleiter hoch, noch spielt die Musik, aber bet bumpfe Wirbel der Trommel, der die leuchtenden Fanfaren der Bläser untermalt. Hingt wie ein dunkles Mah­nen. Die Menschen halten den Atem an. immer höher klettern die beiden schimmernden Gestal­ten. sie lächeln in das Rund, in die angstvoll geweiteten Augen der tausend Zuschauer. <4 ist ein Artistenlächeln. eS gehört zum guten Ton. zum richtigen Benehmen in dieser romantischen Flitterwelt. Die Heine Anne einundzwanzig ist sie geworden spürt, wie sich die Blicke der Menge an ihr sestsaugen. es ist ein angenehmes, rr cke.ndcs Gefühl, man wird sehr sicher dabei. Ob es heute gelingen wird, denkt die kleine Anne, die Hand ist ein wenig vertaucht, aber das ist nur eine Kleinigkeit, es ist ja gestern auch gegangen, es geht seit vielen Monaten, seit die Mutter fort ist, jeden abend steht sie dorr oben in der Kuppel, warum sollte es denn gerade heute schief gehen? Anne lächelt und klettert weiter Sie ist ein hübsches Mädel, sie weiß das, und Anne macht es Spaß, wenn die Leute sie so anstarren. Jetzt ist sie oben, der Vater steht hinter ihr. Run seht die Musik zu einem letzten ohrenbetäubenden Tusch an, das ist auch so ein Trick, wenn sie dann plötzlich ver­stummt. wirkt die Stille doppelt, noch tiefer, noch lähmender. Eine Minute steht sie am Rande des Sprungbretts, regungslos, ganz konzen­

triert muß sie sein, jeder Zentimeter kann hier über Leben und Tod entscheiden. Dann strafft fich die Heine Gestalt, die Arme schwingen nach vorn, ein leichtes Federn in den Fußspitzen, und in elegantem Bogen saust sie nach unten. Mitten in das schmale, flache Bassin. Eine Wasserfontäne schießt hoch, gleich muß sie wieder an der Oberfläche erscheinen, bann wird sie lächeln, über den Bassinrand klettern, noch eine graziöse Bewegung und sie steht auf der Erde, fein Mensch wird merken, wie wild das Herz unter dem Trikot noch klopft. Gleich muh sie auftauchen . .. Und warum dauert es denn so lange? Warum beugt sich oben der Artist über den Rand des Brettes! Was ist denn geschehen? Plötzlich gellt es aus der Kuppel: ..Darling! Darling! Und man sieht die weiße Gestatt in atemberaubender Eile die Strickleiter wieder hin- untertlettem, irgendein Mann springt in das Bassin Anne ist immer noch nicht an die Ober­fläche gekommen, der Vater ist schon unten, jetzt schwingt auch er sich über den Rand des Bassins. Einige Sekunden bangen Schweigens, bann ziehen sie einen leblosen Körper über bie Brüstung.

Anne Ringers hat sich das Rückgrat gebro­chen. Die Heine Handverletzung hat sie behin­dert, sie konnte das Wasser nicht wie sonst mit den vorgestreckten Armen durchschneiden.

Die Vorstellung wird abgebrochen. Die Ar­tisten wissen, wie hart ihr 'Beruf ist, sie haben Rerven aus Stahl, es gibt kaum eine Situation, in der sie nicht ..Weiterarbeiten" können. Aber das ist auch für sie zu viel.

Langsam löst sich die Lähmung, die über dem Haus liegt, schwerfällig stehen die Menschen auf, ihre Knie zittern noch, eS ist, als wären sie nach einem schweren Albtraum erwacht, kaum einer spricht ein Wort. Erst als sie draußen sind, macht sich bie Spannung Luft, es ist fast ein Krampf, ber gelöst werden will.

Da hört man plötzlich eine Stimme: ..Die Vor­stellung war noch gar nicht zu Ende, ich will mein Eintrittsgeld zurück!" Es ist eine lärmende rauhe Stimme, sie dröhnt durch den Dorraum, die Leute drehen sich um. Einige bleiben stehen, immer mehr werden es. man beginnt, an die Schalterfenster zu Hopfen.Wir wollen unser Einttittsgeld zurück!" Ein Kontrolleur, ber am Eingang steht, will bie Masse beruhigen, er redet auf die Vordersten ein, aber man will

lung nach den Vorschriften der Reichsabgaben- orbnung b c ft r a f t Bei vorsätzlicher Zuwider- banNung kann in besonders schweren Fällen aus Zuchthaus bis zu zehn Jahren erkannt werden

Böer steuerpslichtigeS Vermögen ober steuer­pflichtiges Einkommen ober steuerpflichtigen Gewcrbeertrag einer bestehenden RechtS- pflicht zuwider der Steuerbehörde nicht angegeben hat, wird von der Strafe wegen dieser Steuerzuwiderhandlung und von ber Verpflichtung. Nachzahlungen zu leisten, frei, wenn er biS zum 31. Juli 1931 nicht ange­gebene Werte bem ^uftänbigen Finanzamt ober einer anderen Behörde der Reichsfinanz­verwaltung ober ber zuständigen Behörde an- zeigt.

Böer nach den bei ber letzten Veranlagung ge­troffenen Feststellungen Reineinkünfte ge­habt hat. die eine gewisse vom Reichsminister der Finanzen zu bestimmende Grenze überschrei­ten. ist verpflichtet, seine Einnahmen und Aus­gaben fortlaufend auszuzeichnen und alljährlich eine Zusammenstellung über sein Ver­mögen anzufertigen.

Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer in der Verordnung mit Strafe bedrohten Handlung glaubhafte Kenntnis erhalt, ist verpflichtet, ber Behörde hiervon Anzeige zu erstatten.

Oie Gebühr für Auslandreisen

1DIB. Berlin, 18.3u(V Auf Grund de» Ar- tikels 48 Abf. 2 der Rcichsverfaffung wird oerorbnet, daß für jede Reife eine» Reichvange­hörigen, der im Inlands feinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, in da» Ausland eine Gebühr von 100 R 2R. erhoben wird. Die Gebühr ist vor Antritt der Reife bei der zuständigen Paßbehörde zu entrichten, die die Entrichtung in dem Paß vermerkt. Die Gebühr flieht in die £an- deskasfe. (Ein Reichsangehoriger, der o h n e den ver­merk au» dem Reichsgebiet au»relft, wird mit Geld­strafe nicht unter 1000 R2TI. oder mit Gefängnis bestraft.

Die Verordnung tritt am 22. Dali 1931 in Kraft: sie tritt am 1. Oktober 1931 außer Kraft. Die Reichs­regierung ist ermächtigt, die Verordnung zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft zu fetzen.

Aotgemeinschafi der deutschen Kreditinstitute.

Berlin, 18. Juli. (WTB.) Die gesam­ten Kreditinstitute, öffentlich-rechtliche Banken und Bankinstitute, Sparkassen, Großban­ken. haben sich heute zu einer Gemeinschaft zusammengeschloffen mit dem Zweck, den Schwierigkeiten im Kreditverkehr. wie er in den letzten Tagen in Erscheinung getre­ten ist, vor zubeu gen.

Weitere Börsenruhe.

Der Berliner und der Frankfurter Börfenoorftanb haben beschlossen, mit Rücksicht auf die Beschränkung des Zahlungsverkehrs die Eröff­nung der Wert papier - und Metallbörse vorläufig auszusetzen. Sobald es der Zah­lungsverkehr gestattet, wird über die Wiedereröff­nung Beschluß gefaßt werden. Die Produkten- b ö r s e soll in dem bisherigen beschränkten Umfange tätig bleiben.

Frankfurter Getreidebörse.

Frankfurt a. Bl.. 20. Juli. Zum Wochenbe­ginn eröffnete die Börje in stetiger Haltung. Die ungünstigen Witterungsverhältnisse verhinderten eine stärkere Zufuhr. Das Angebot blieb in Wei­zen und Roggen klein, zumal das angegebene Motiv ungünstig für die neue Ernte wirkte. Das Geschäft beschränkte sich naturgemäß auf den lau­fenden Bedarf, wobei das Preisniveau gut be­hauptet lag. Jn Weizen bestand einiges Inter­esse, der Preis konnte bis zu 5 Mark anziehen. Roggen lag bei sehr geringem Angebot unver- ihn nicht hören. Immer größer wird der Lärm, ein paar junge Burschen schlagen mit den Fäu­sten an eine Tür. ..Direktion. Eintritt verboten!" steht auf einem Schild. Die Masse schiebt und drängt im schmalen Kassenraum hin und her, immer ohrenbetäubender wird das Geschrei. Schließlich komnzt ein Polizei-Aufgebot, sie holen sich die lautesten Rufer heraus, die andern gehen murrend und schimpfend ab.

In ihrer Garderobe bunte, schreiende Pla­kate hängen an den Wänden und ReHame-Pho- tos. zwischen Schminknäpfen und flitterbesetz- ten Trikots, steht der Arzt an der Bahre. Er weiß noch nicht, ob er das Leben dieses Mäd­chens retten wird, llnd wenn es chm auch gelingt, sie wird zeitlebens gelähmt bleiben ...

Arme kleine Anne RingerS!

Haifischfang ein gutes Geschäft.

Wissenschaftliche Untersuchungen, die nach dem Kriege von dem enalischen Kapitän Turner im Stillen Ozean durchgeführt wurden, haben zu einem neuen Aufschwung des Haifischfanges geführt, der ich an der ganzen Küste von Australien $u einem ehr einträglichen Geschäft entwickelt hat. Der Hai- Üchjäger verfolgt seine Beute mit unermüdlichem Eifer, und wenn der riesige Meeresbewohner ein- gebracht ist, bann wird er rasch und sachlich ver­arbeitet. Die Haut wird in ein wertvolles, weiches und zugleich haltbares Leder verarbeitet; das Fleisch wird getrocknet und dient zur Nahrung für die hungrigen Millionen des fernen Ostens und Afrikas. Aus der Leber werden große Mengen eines kost­baren Oelcs hcrausgepreßt, das für verschiedene Industrien wichtig und infolge seines Ditamingehßl- tes als Nahrung heilsam ist, und die Flossen werden zu einer Suppe verwandelt, die die chinesischen Fein­schmecker in Entzücken versetzt. Der Mittelpunkt dieser Haifischjagd, die in großem Maßstab betrie­ben wird, ist Port Stephens an ber australischen Küste. Schon um 2S Uhr morgens brechen bie Fischerflotten auf, Boote von 10 m Länge, mit Die- felmotorcn von 12 PS ausgerüstet, bie sehr stanbfest gebaut sinb, um eventuell auch einen furchtbaren Schlag bes Haifischschwanzes aushatten zu können. Der Haupkiang erfolgt mit Netzen. Nach einer halb- ftünbigen Fahrt erblickt man hinter ber Einfahrt in ben Hafen zwei Bojen, bie bas Enbe bes Netzes anzeigen, währenb etwa 300 m entfernt zwei anbere Bojen das Ende bezeichnen. Die Netze werben mU

ändert. Für Wintergerste zeigte sich zu der zwei­ten Botierung em leichtes Anziehen des Preises. Aiich für Hafer bestand von Konsumseite geringe Nachfrage. Am Mehl markt war das Geschäft schleppend, der llmsatz war nur für prompte Kir­rung bis au 0.75 Mark fester Rvggenmehl lag biS zu 1 Mark höher Für Äleiearten besteht nach wie vor geringe Kaufneigung. die Prelle lagen bis zu 0.25 Mark höher Raubfuttermittel lagen gut behaiiptet Sonst war die Marktlage sehr still. Es wurden notiert: Weizen 290 bis 295; Roggen 240: Wintergerste neuer Ernte 187.50 b:S 192.50; Hafer, inländischer 20? b,s 202.50; Weizenmehl, sudd.. Spez. 0 40,75 bis 41 50; Weizenmehl, nie- derrheinllches. Spez. 0 40,75 bis 41.75. Roggen- mehl 33 bis 34 Weizenkleie 10,75 b»S 11. Roggen­kleie 11,25; E-rbfen. je nach Qualität für Speise­zwecke 32 biS 36 Linsen, je nach Qualität für Speisezwecke 25 bi- 68; Heu neuer Ernte 3.50 bis 4; Weizen- und Roggenstroh, drahtgepreßt 3; Weizen- u Roggen st rob. geb 2.75; Treber, getrock­net 10,50 biS 11,50 Mark. Tendenz: stetig

Frankfurter Lchlachtvichmarkt.

Frankfurt a. M.. 20. Juli. Auftrieb Rin­der 1398 Stück; darunter Ochsen 312, Bullen 157, Kühe 496. Färsen 404 Kälber 542. Schafe 65, Schweine 6065 Es wurden notiert: Ochsen, voll- fleischige. ausgemästete. höchsten SchlachtwertS. jüngere 44 47. ältere 39 -43; sonstige vollllei- schige. jüngere 32- 38; Bullen, jüngere, vollstes- schige. höchsten SchlachtwertS 36 39. sonstige voll­fleischige oder ausgemästete 31 35; Kühe, jün­gere, vollsleifchige. höchsten SchlachtwertS 34 biS 36. sonstige vollsleischige oder auSgemästete 30 bis 33; fleischige 22 - 29; Färsen (Kalbinnen. Jung- rinder). vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwerts 44 47. vollfleischige 39 43, flei­schige 32 38; Kälber, beste Mast- und Saug­kälber 5055, mittlere Mast- und Saugkälber 44 biS 49. geringe Kälber 3543. Schweine. Fett­schweine über 300 Pfd. Lebendgewicht 45-48, vollfleischige Schweine von zirka 240300 Pfd. Lebendgewicht 4649, desgl von zirka 200240 Pfund Lebendgewicht 46 50, desgl. von zirka 160 biS 200 Psd. Lebendgewicht 46 50. fleischige Schweine von zirka 120 biS 160 Pfd Lebend­gewicht 4448. Marktverlauf: Rinder Heber- stand, Kälber und Schafe schleppend, geräumt, Schweine mittelmäßig, ausverkauft.

Letzte Nachrichten.

Weiterreise nach London.

pari», 20. Juli. (1BIB. Zunkfpruch.) 2RU bem Schnellzug nach Calais, brr um 10 Uhr Pari» verläßt, sind nach Conbon abgereist: Reichskanzler Dr. Brüning, Reichraußenmlnister Dr. Cur- liu», Staatssekretär von Bülow unb die übri­gen Mitglieder ber deutschen Delegation, weiter Ministerpräsident Laval, Außenminister B r I - and, Finanzminister Flandin, Budgetminister Pi4tri, Unterstaatssekretär Zransoi» Poncet und der Generaisekretär B e r I h e l o t sowie bie Mitarbeiter ber französischen Delegation. Zur Ver- abschiedeung der beulschcn Delegation hatte fich Bot­schafter von h o e s ch mit sämtlichen Mitgliedern der deutschen Botschaft eingefunden. Auf dem Bahn­hof entwickelte fich ein sehr lebhafte» Treiben. G» hatte sich eine außerordentlich große Menschenmenge eingefunden, und die Polizei, die von dem Präfekten C h i a p p e geleitet war, hatte umfangreiche Orb- nungsmahnahmen getroffen, kurz vor der Abfahrt de, Zuge» erschienen Reichskanzler Dr. Brüning und Ministerpräsident Laval, die in einem Abteil Platz genommen hatten, am Fenster. Sie wurden von der Menschenmenge lebhaft begrüßt. Al» der Zug sich in Bewegung setzte, brach die Menge in die Rufe au»: Vive lAllemagne, vive la France, vive Laval, vive la Paix!

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bi» 12.30 Uhr. 16 bl» 17 Uhr. Samstag nachmittag geschlossen.

schweren Bleigewichten unten gehalten; sie haben Maschen von 3, 5 unb auch 7 cm Durchmesser. f)at ein Hai sich gefangen, bann wirb bas Netz auf ber Stelle emporgezogen, bis ber Kopf bes Ungetüms über Wasser erscheint; ein großer Haken wirb bann in seine Kinnlabe geworfen, unb schwere Schläge mit großen Keulen auf ben Kopf ober eine burch bas Gehirn geschossene Kugel machen seinem Leben ein Enbe. Währenb bas Netz gehoben wirb, ver­wickeln sich nicht selten noch andere Haie in die Maschen unb fressen ben gefangenen Hai auf, bevor er an Borb gebracht werben kann. Einmal packte ein solch gefräßiges Ungeheuer einen Heineren Hai, ber bereits im Netz war unb führte Netz unb Fisch wie ein Blitz mit sich fort. 10 Minuten später fing sich biefer selbe Hai in einem anbern Netz, unb man fanb seine Beute noch zur Hälfte in feinem Nachen. Verzweifelte Kämpfe zwischen Haien um Fische, bie sich in ben Netzen gefangen haben, ereignen sich oft. Die Ungeheuer schießen mit offenen Mäulern heran, unb ein Zuschnappen ihrer rafiermesserscharfen Zähne kann ben Gegner in zwei Hälften zerschnei- ben. Don all ben scheußlichen Meerbewohnern, bie sich in bie(en Netzen einfinben, ist ber riesige Zitter- röche biefer Gewässer ber schlimmste; ein elektrischer Schftag mit seinem Schwanz macht einen Menschen sofort bewußtlos. Es gibt auch anbere Riesenrochen, bie bis zu 3 m im Durchmesser erreichen unb beren peitschenartige Schwänze giftige Stacheln haben. Wenn bie Boote an bie Küste zurückgekehrt sinb, werben Seile um bie Schwänze ber Hai geschlun­gen unb biefe werben sofort in Docks hinausgewun- ben, in benen bas Zerlegen beginnt. 3uerft werben bie Flossen entfernt unb in ber Sonne getrocknet, bann wirb bie Haut abgezogen unb in Salzwasfer gelegt. Die Haut bes Hais ist mit winzigen Papillen bedeckt, bie vor bem Gerben entfernt werben müs­sen. bieses sog. Chagrin wirb aufgelöst unb von ben Tischlern zum Glätten bes Holzes verwenbet. Die Papillen können aber auch als befonbere Zierbe an ber Haut bleiben. Don einer Tonne Hai erhält man etwa 30 qm fieber. Das Fleisch bes Fisches wirb in lange Streifen zerschnitten, in Salz wasser auf« geweicht, bann getrocknet unb nach ben Malaien­staaten unb nach Afrika verschifft. Don einer Tonne des rohen Hais erhält man etwa 180 Pfunb eßbares Fleisch. Aus ber fieber werben große Mengen Del gewonnen, unb in manchen Gegenben ber Wett fängt man bie Fische nur wegen bi cf es Trane», der befonbers vorn Tigerhai sehr gesucht ist