Ausgabe 
16.12.1931
 
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Die Büsgersteuer wird von den Personen, denen für das Menderjahr 1932 eine Steuerkarte ausgestellt wird, auf der Dauerkarte, von allen übrigen Personen durch besonderen Be-. fch-id angefordert. Die Höhe der Bürgersteuer richtet sich nach dri Höhe des Einkommens im Jahre 1930. Sie

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Wetzlar, den 7. Dezember 1931.

___________Der Vorstand._____________

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Die Versteigerung findet bestimmt statt.

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Gerichtsvollzieher In Gießen

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Personen, die im Kalenderjahr 1930 einkommenssteuerfrei nxi.i'ii, zahlen die Hälfte des obigen niedrigsten Satzes, wenn ifjiDtcalDermögen 10 000 RM. jährlich nicht übersteigt.

Soweit die Bürgersteuer durä) besonderen Bescheid angefor- öen roird, ist sie mit je einem Drittel am 10. Dezember 1931, 14.Februar 1932 und 10. März 1932 an die Stadtkasse Gießen x» eirlrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt auf Kosten ttes Schuldners Mahnung und erforderlichenfalls Zwangsvoll- rtrfiurg.

Utit Rücksicht auf die jetzt erst erfolgende Ausgabe der Slmerbescheide wird die .Trift zur Zahlung der ersten Rate bis <Kn)e Dezember 1931 erstreckt.

DEe Bürgersteuer der Lohn- u. Gehaltsempfänger wird fällig: a) soweit der Arbeitslohn für Zeiträume von mehr als einer Woche gezahlt wird, in 6 Raten am 10. der Monate Januar bis Juni 1932;

b) soweit Der Arbeitslohn für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird, in 12 Raten am 10. und 24. der Monate Januar bis Juni 1932.

zsüchnle Kaffe zu entrichten, sofern nicht eine Bcfreiungsvor- fHisti Platz greift. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die an einen Fälligkeitstage in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis 9* den haben.

Ic-ireit vom jeweils fälligen Teilbetrag find insbesondere

Bekanntmachung.

8:tr.: Die Erhebung einer Bürgersteuer in der Stadt Gießen.

Die Stadt Gießen erhebt für oas Rj. 1931 eine Bürgersteuer in Höhe des dreifachen Landessatzes. Der Bürgersteuer unter- litgen grundsätzlich alle Personen, die am 10. Oktober 1931 über 20 Jahre alt waren und an diesem Tage hier ihren Wohnsitz h°!tsn. 8644C

den nachstehenden Stellen:

Frankfurt a.2H.: Mitteldeutsche Cre- ditbank, Niederlassung der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank und Disconto-Gcsell- schaft. Dresdner Bank. Bankhaus Baß L Herz, Bankhaus Ernft Wertheimber 6- Co.;

Berlin: Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank; Köln a. Rh.: Commerz- und Privat- Bank Aktiengesellschaft, A. Schaoff- hausenscher Bankverein Filiale der Deutschen Bank und Disconto-Gesell- schaft. Dresdner Bank, Bankhaus Sal. Oppenheim jun. & Cie.;

Essen a. d. Ruhr: Commerz- und Pri­vat-Bank Aktiengesellschaft, Essener Creditanstalt Filiale der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank;

Dortmund: Commerz, und Privat- Bank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft. Dresdner Bank;

Wuppertal-Elberfeld: Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Ber­gisch-Märkische Bank Filiale der Deutschen Bank und Disconto-Gesell­schaft. Bankhaus von der Heydt- Kersten und Söhne;

Saarbrücken: Deutsche Bank und Dis­conto-Gesellschaft;

Gießen: Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Darmstädter und National-Bank;

Vuoerus'slye Eisenwerke Wetzlar.

Rückzahlung sämtlicher Anleihen.

Nach dem Aufwertungsgesetz werden unsere aufgewerteten Anleihen,

die 4°/oige Anleihe der ehemaligen Berg­bau-Aktiengesellschaft Massen zu Nie- dermassen vom Jahre 1896,

die 4°/oige Anleihe der Buderus'schen Eisenwerke zu Wetzlar vom Jahre 1897,

die 4%°lo ige Anleihe der ehemaligen Aktiengesellschaft Eisenwerke Lollar zu Lollar vom Jahre 1903,

die 4%°/6 ige Anleihe der ehemaligen Aktiengesellschaft Westdeutsches Eisen­werk zu Kray vom Jahre 1904,

die 4%°/oige Anleihe der Buderus'schen Eisenwerke zu Wetzlar vom Jahre 1912

am 1. Januar 1932 zur Rückzahlung fällig. Wir sind bereit, die Teilschuldverschrei­bungen dieser Anleihen bereits ab

15. Dezember 1931 zum Nennwert einzulösen.

Die Einlösung erfolgt aegen Einliefe­rung der mit Blankoindossament versehe­nen Mäntel der Teilschuldverschreibungen, denen ein geordnetes Nummernverzeichnis in doppelter Ausfertigung beizufügen ist,

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in Personen, welche an dem betreffenden Fälligkeitstage

i> Arbeitslosen- oder Krise' unteistützuna empfangen;

b) laufend Unterstützungen aus der öffentlichen Fürsorge erhalten;

je) Renten aus der reichsgesetzlichen Sozialversicherung emp-

I fangen, wenn ihr gesamtes Jahreseinkommen 900 RM. nicht übersteigt;

i) Zusatzrente nach § 88 des Reichsversorgungsgesetzes

Der Arbeitgeber, in dessen Dienst der Arbeitnehmer am je» toei.ig en Fälligkeitstage steht, hat bei der nächsten, auf die Fälligkeit folgenden Lohnzahlung den zu entrichtenden Teil- fcr nag ber Bürgersteuer vom Arbeitslohn einzubehalten, binnen

Donnerstag,ll.Dezbr. nachmittags 2 tthr, versteigere ich imLöwen", Neuenweg 28 dahier/ZwangSweise gegen Bar­zahlung:

1 Klubsessel, 4 Bertikos, 4 Nähmaschinen, 8 Chaiselongues, 3 Trumeauspicgel, 9 Diwane, 1 Kassenschrank, 3 Schreibtische, 6 Büfetts, 3 Kredenzen, 2 Plüschsessel, 1 elektrische Ständerlampe, 1 Handbohr­maschine, 1 Korbmöbelgarnitur, 1 Wand­uhr, 1 Schrankgrammophon, 1 Damen­fahrrad, 1 Wa|chtisch, 1 Radioapparat mit Lautsprecher, 2 Kleiderschränke, 1 Bitrine, 1 silbernen Ring, 2 gold. Ringe, 1 dünnes Armbandkettchen, 1 Klavier, 5 Stühle, 2 Regulatoren, 1 Eisschrank, 1 Gasherd, 1 Haarschneidemaschine, 1 Aktenrollenschrank, 1 Registrierkasse, 2 elektrische Kühlschränke, 2 Schreibmaschi­nen, 2 Rohrsessel, 1 Bank, 1 Tisch, 1 Rauchtisch, 1 Truhe, 6 Pfund gemischte Dragees, 7 Tafeln Schokolade, 3 Aus­ziehtische, 1 Wirtschaftsbüfett, 2 Gläser- schränte, 1 Badeofen mit Wanne, 1 Wäscheschrank, 2 Bücherschränke.

Ferner an Ort und Stelle (Bekanntgabe im Versteigerungslokal): 1 Druckauto­mat, 1 Ladentheke, 1 Zucktschwein, 5 Läuferschweine, 1 schwarzscheckige Kuh, 1 Horch-Personenwagen.

voraussichtlich bestimmt: 6 Schreibmap­pen, 12 echte Vulkan-Koffer (Hartplatt.). Bestimmt: 1 Plüschsofa, 1 Vertiko, 1 Blu­menständer, 1 Tisch mit 4 Stühlen, 1 Bild (Mein Kindlein).

Gießen, den 15. Dezember 1931.

Moll

Gerichtsvollzieher in Gießen, Ludwigstrahe 33, Telephon 3239.

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U7,g!grund amtsbekannt, dann erfolgt Erlaß der Steuer von Avlwb aegen.

ferner sind befreit Personen, deren gesamte Jahreseinkünfte (tau ift der auf ein Jcchresergebnis umgerechnete Betrag des AMil-lohns, der bei der auf die Fälligkeit folgenden Lohn- 3clgbn g zu zahlen ist, zuzüglich des sonstigen Einkommens) im KiUnderfahr 1932 500 RM. nicht übersteigen: diese Befreiungs- vEshrist gilt nicht, wenn das landwirtschaftliche usw. Vermögen, Gowdiermögen und Betriebsvermögen 5000 RM. übersteigt.

ließen, den 15. Dezember 1931.

ttipfangen.

Jie Befreiung tritt nur ein, wenn der Steuerpflichtige das iitk$en des Befreiungsgrundes nachweist. Ist der Befrei-

.'S*! an" die Stadtkasse Gießen äbzufuhren und die em­ailt dvn & fciljilhnen Beträge in dem schon für die Lohnsteuer zu führen- hverein» im o Lohnkonto gesondert anzuschreiben.

sörperM j eoroeit die Bürgersteuer durch Einbehalten eines Lohn- ober elften 6ie9 m Gchillsteils zu entrichten ift, haftet gemäß § 25 der Reichsver- oo-Sriina zur Durchführung der Bürgersteuer vom 1. Oktober 1=131 <RGBl. I, Seite 525) der Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat von der Einbehaltung des in Frage tilhnimben Teilbetrags bei Arbeitnehmern obzusehen, deren TUnt-lohn bei der nächsten auf die Fälligkeit folgenden Lohn- ziH'ung bei Zahlung des Arbeitslohnes für volle Monate 421 to., für volle 14 Tage 20 RM., für volle Wochen 10 RM., führpolle Arbeitstage 1,70 RM. nicht übersteigt; in diesem Falle h:ü b<r Arbeitnehmer den Teilbetrag selbst an die oben be-

Tefag-^adso 207

senkt seine Preise bis zu

ab 9. Dezember 1931

J.B.Häuser

GleBen, Am Oswaldsgerten Das Fachgeschäft für erprobten Hausrat

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 60 Abs. 1 der Verord­nung, die Anlegung des Grundbuchs be­treffend, vom 13. Januar 1900 bestimmen wir hiermit als Zeitpunkt, in welchem das Grundbuch für die Gemarkung Heuchel­heim in Ansehung des Grundstücks Fl. I Nr. 822 als angelegt anzusehen ist, den 20. Januar 1932. 8664D

Es ergeht zugleich die Aufforderung, alle nach dem 30. Juni 1928 erworbenen Rechte und Einwendungen, in Ansehung deren es nach § 31 der vorerwähnten Ver­ordnung einer Anmeldung bedarf, vor dem 20. Januar 1932 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls ein Vor­rang gegenüber den in das Grundbuch einzutragenden Rechten, in Ansehung deren die Anmeldung nicht versäumt worden ist, verloren geht.

Gießen, den 10. Dezember 1931.

__________Hessisches Amtsgericht.__________

Bekanntmachung.

Betr.: Beschaffung freier Lernmittel für die Volks- und Fortbildungsschulen.

Der Bedarf an freien Lernmitteln (Schreibmaterialien, Federn, Tafeln, Reiß­brettern, Reißzeugen, Schulbüchern usw.) für das Rechnungsjahr 1932 soll auf dem Submissionswege vergeben werden.

Auskunft über die in Frage kommenden Materialien und Mengen wird auf dem Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 13, erteilt. Angebote mit Mustern (die nicht den Namen der Lieferfirma tragen dürfen) sind bis spätestens zum 25. Januar 1932, vormittags 10 Ahr, daselbst einzureichen.

Gießen, cm 15. Dezember 1931. (8635C Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Efr. Seid.

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