Nachdruck verboten
Ohne Gewähr
1. Ziehungstag
3n der heutigen Dormittagszieh: über 400 M. ge
gezogen
BURNUS
5
97666 231001
324866
396248
82274 194367
298836 393877
112165
232236
338675
Warum
keine Wäsche ohne Burnus?
Weil infolge seines Gehaltes an Enzymen Burnus schon durch müheloses Einweichen der Hausfrau den grössten Teil der Wascharbeit abnimmt, sie also in erheblichem Umfange entlastet Ausserdem aber werden noch wesentliche Ersparnisse an Seife, Seifenpulver und Feuerungsmaterial erzielt und ferner eine bisher unerreichte Schonung der Wäsche.
Deshalb
keine Wäsche ohne Burnus!
Gewinnauszug
3. Klaffe 37. Preußisch-Südbeutsche (263. Preub ) Staats»Lotterie
15. Juni 1931 mng wurden Gewinne
Burnus ist in einschlägigen Geschäften in Dosen zu den ermässigten Preisen von 22 und 54 Pf. erhältlich. Weitere Auskunft über Burnus und seine Wirkung durch August Jacobi Akt.-Ges., Darmstadt
58,2 ’äs 16,51 170-M 22,16 113.M 59.31 2.515 113.«
4L08 12,53 73.61
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4 Diwinn« in 6000 M. 207921 256281
8 D.winn« in 2000 M. 124963 295295 337924 381794
30 •etnlnn« zn 1000 M. 46234 74444 91083 180204 186897 194083 195009 250562 252777 275058 290943 300316 339442 370144 398551
48 »ctoinne |o 800 HL 18436 19367 24438 32444 40842 60912 77934 78780 81844 121637 162864 207566 219383 242460 277815 280804 291359 294782 326614 335937 345576 364802 376346 380064
48 Ottolnne in 500 «m. 11402 13097 27132 73137
161207 189884 194234
237530 261244 273558
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3n der heutigen Nachmlttagsziehung wurden Gewinne über 400 M. gezogen
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24 Inn» zu 1000 M. 13175 14508 39865 64856 36889 91991 164826 173600 182953 239532 294325 314278
30 Ceteinne Zn 800 M. 8020 13191 36530 60403 127845 159117 176669 182634 199056 199809
205205 216391 263586 326481 342098
60 Gewinn, zn 500 M. 30823 37489 50794 61457 52866 68043 87970 93128 94964 96021 99126 121083 125640 136526 185099 206727 207813 224388 236909 242341 266009 279611 325241 360358 360856
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gerettet werden könne, wenn es Elisabeths Deist der Wohltätigkeit und Nächstenliebe in sich auf» nehme. ®oau möge die Tagung in der Stadt der Heiligen beitragen. In seiner Festrede ..Die Hl. Elisabeth und unsere Zeit" gab der hessische Gesandte. Dr. Nuh, ein kurzes Lebensbild der Heiligen, die uns trotz ihres nur 24jährigen Erdenwallens ein Beispiel für die in der gegenwärtigen Zeit so notwendige Nächstenliebe gegeben habe. Der Redner wies im Verlauf seiner Ausführungen auf einen kürzlichen Ausspruch des Reichspräsidenten v. Hindenburg hin, der gesagt habe, daß er nach Ablauf seiner Reichspräsidenten- xeit wieder nach dem Osten gehe, denn wo die deutsche Not am größten sei, da gehöre er hin. Dieses Wort möge sich jeder Deutsche einprägen, und zum Vorbild nehmen. Die katholische Kirche proklamiere das System der verständigen Liebe nach innen und außen. Nach weiteren Darbietungen der Reichswehrkapelle und deS Eli^abethchores gab Bischof Dr. Josef Damian Schmitt in kurzen Worten seiner Freude über den eindrucksvollen Verlauf des diesmaligen Katholikentages Ausdruck und ermahnte die Teilnehmer, den in Marburg empfangenen Geist der Hl. Elisabeth auch in die Seelen ihrer Mitmenschen zu pflanzen. Mit dem gemeinsam gesungenen SchLußlied „Großer Gott, wir loben dich..." erreichte die Festversammlung und damit die Tagung ihr Ende.
Oberheffen.
Gängerfest in Homberg.
• Homburg, 15. Juni. 3n den Tagen deS 4.. 5. und 6. Suli feiert der La h n t a l s ä n g e r- b u n d sein 3 7. Bundesfest mit Wertungssingen in den Mauern Hombergs. Der Gesangverein „Frauenlob" verbindet damit sein 7 5. Stiftungsfest. Bis jetzt haben sich schon 21 Bundesvereine mit 1100 Sängern und 12 Ga'tvereine mit 400 bis 500 Sängern angemeldet. Um bei diesem Massenbesuch einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen, vor allem aber, um die Sänger rechtzeitig an den Festort zu bringen, wurde auf Veranlassung des Bundesvorstandes ein Extrazug eingelegt, der um 8.04 Uhr in Gießen abfährt und um 9.11 Uhr in Homberg einläuft. Dieser Extrazug verbleibt in Homberg und geht um 20.56 Uhr wieder zurück, trifft um 22.03 Uhr in Gießen ein und erreicht somit Anschluß in der Richtung Koblenz und Frankfurt. Da der eigentliche Festakt schon am Damstaggbend auf dem Festplah in der Festhalle, nicht in der Stadthalle, stattfindet, ist an diesem Tage bereits mit einer größeren Anzahl von Gästen zu rechnen, für die der Wohnungsausschuh 150 bis 200 Quartiere beschaffen wird.
Die vorstehenden Steuerermäßigungen treten nur dann ein, wenn nicht nach anderen Vorschriften des Gesetzes eine weitergehend? Steuerermäßigung zulässig ist.
9. Nach Ärt. 9 Abs. 2 SGG.: Ermäßigung der Steuer in Höhe der MehrausWendung für Zinsen für eine mehr als 25prozentige Aufwertung einer am 31. Dezember 1918 bestandenen Hypothek (Restkaufgeldsorderung ufto.) gegenüber der Zinsaufwendung für eine 25prozrntige Aufwertung.
10. „21 rt. 9 21613": Ermäßigung der auf gewerblich genutzte Räume entfallent^n Steuer, wenn der Eigentümer diese Räume in Wohnungen umgewandelt hat. Die Ermäßigung erfolgt in dem Verhältnis, in welchem die Friedensmiete dieser Räume durch die Umwandlung gesunken ist.
11. „21 r t. 9 21 6 f. 4 a“: Ermi ß gung der S cve:, insoweit Mieträume ohne Verscyulden des Eigentümers länger als einen Monat leer stehen.
12. „21 r t. 9 21 b f. 4 b“: Ermäßigung der Steuer, insoweit die Einziehung der Miete dem Eigentümer nach Lage der Sache nicht möglich ist und die Unmöglich^it glaubhaft gemacht wird.
13. „21 r t. 9 Abs. 4 c": Ermäßigung der Steuer, insoweit gewerblich genutzte Räume durch De- triebSeinschränkungen oder ungünstigen Geschäftsgang nicht nur vorübergehend erheblich geringer ausgcnuht werden als in der Vorkriegszeit.
14. Nach Art. 10 A b s. 1 S G G.: Bei teilweise gewerblichen Zwecken dienenden Gebäuden: Berechnung der Steuer nach einem Steuersatz von 127,5 Rpf. (anstatt 180,75 Rps.), falls der Ge- samtfriedenswert 12 000 Mk. nicht übersteigt und der Wert der nicht gewerblichen Zwecken dienenden Teilen nicht mehr als 7000 Mk. beträgt.
15. „21 rt. 10 Abs.2": Bei nicht vermieteten Eigenhäusern (Einfamilienhäusern» im Friedens- Wert von über 7000 Mk., aber nicht mehr als 10000 Mk.: Berechnung der Steuer nach einem Steuersatz von 127,5 Rpf. (anstatt 160,65 Rps ), falls der Steuerpflichtige für 1929 nicht mehr als 100 RM. Einkommensteuer zu zahlen hatte und der Grundsteuerwert (Vorkriegswert) seines sonstigen Grundvermögens am 1. April 1931 nicht mehr als 10 000 Mk. betragen hat.
16. Auf Grund des Artikels 12 SG D.: Ermäßigung der staatlichen Sondergebäudesteuer
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Unzeit des Kurorchc« :ollege. Don einem Schallplattenkonzert.
16.30: Stadtpark ' iberg-Feier: Konzert ^-Orchesters. Aach« . Orchesters. 1810: Jin afiaften unD W er Frankfurter Kunst« • gaben“, Vortrag von 5: Spanischer Spr°^ , gelesen von Theos »ata alle.) Komische 2t" tojart. 22.50: W
tzesreiungs- und Ermäßigungsniöglichkeiten
bei der hessischen sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1931.
Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II
Landkreis Gictzcn.
<£ Langd, 15. Juni. Zur vorgesehenen Beigeordnetenwahl wurde nur ein Wahlvorschlag eingereicht, durch den der bisherige Beigeordnete Hugo R o n t h a l e r wiedergewählt wurde. Unserer Gemeinde blieb diesmal sowohl bei der Bürgermeister-, als auch bei der Beigeordnetenwahl der Wahlkampf erspart.
0 Holzheim, 15. Juni. Die auf den 21. Juni festgesetzte Wahl eines Beigeordneten kann unterbleiben, da bis zur gegebenen Frist nur
Hilfen aus öffentlichen Mitteln nicht gewährt worhen find oder falls über das gewährte Daudarlchen erst nach dem 13. Februar 1924 verfügt werden konnte.
4. ..21 r t. 6 216 f. 1 a": Steuerbefreiung für Ein- somilienhäuser mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 70 Quadratmeter, die bis zum 1. 3uli 1918 einschließlich bezugsfertig hergestellt, zu diesem Zeitpunkt nicht oder mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedenswertes belastet waren und d-ie ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden. Die Bedingung wegen b:s Flächeninhalts gilt als erfüllt, wenn der FriedenSwert den Wert von 4000 Mk. nicht übersteigt.
5. „Art. 6 21M. 1b“: Herabsetzung der staatlichen und kommunalen Steuer um 1 , ihres Nor- inalbetrags, sofern die Belastung eines Ein- sLinilienhauses am 1. Juli 1918 mehr als 20 v. H. d-os Friedenswertes betragen hat und die übrigen unter 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
6 Nach A r t. 7 A b s. 1 S G G.: Bei vor dem 14. Februar 1924 eingetragenen privatrechtlichen wertbeständigen Lasten gemäß der Verordnung über die Eintragung von Hypotheken in ausländischer Währung vom 13. Februar 1920 oder dem Trseh über wertbeständige Hypotheken vom 23. C3uni 1923: Auf Antrag Erstattung der Steuer im Höhe des Geldbetrags, der dem Wert der aus leer Last sich ergebenden laufenden Geldverpflich- tzrng entspricht. Das Gleiche gilt für die aus der Llmwandlung einer schweizerischen Goldhypothek rntftanbencn Frankengrundschulden.
7. „A r t.' 7 A b s. 3": Herabsetzung der staat- liichen und kommunalen Steuer, wenn das Grund- fiiicf am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet »ber mit nicht mehr als 30 v. H. des Friedens- ticried dinglich privatrechtlich belastet war. Die Fähe der Steuerermäßigung ist von dem Grad ter Belastung (unbelastet, Belastung bis zu 10 w H., bis zu 20 v. H., bis zu 30 v. H.) abhängig.
3n Ansehung der Belastungsgrenze werden die» j mig-m Goldmarkbeträge auf Antrag berücksich- trgt, die nach dem 31. Dezember 1918 auf den Soldmarkbetrag der an diesem Tage bestandenen privatrechtlich-dinglichen Last abgetragen worden s nd. soweit die Abtragung mehr als 25 v. H. des Soldmarkletrags der Last am 31. Dezember 1918 beträgt.
8. „ 21 r t. 9 21 6 f. 1“: Ermäßigung der Steuer, soweit sie auf die Wohnzwecken dienenden Grund- siiücksteile entfällt,
a) um 40 v. H. wenn der ungekürzte Friedenswert (vergl. Ziffer 1) für alle von dem Steuerpflichtigen zu versteuernden Gebäude zusammen höchstens 4000 Mark beträgt,
; b) um 20 v. H., wenn der gesamte ungekürzte Friedenswert wie bei a mehr als 4000 Mark, aber höchstens 6000 Mark beträgt.
Bei Ermittelung dieser Wertgrenzen sind die i xewerblichen Zwecken dienenden Grundstücksteile richt zu berücksichtigen, falls der ungekürzte Desamtfriedenswert isiehe Nr. 1) den Betrag von i 02 000 Mark nicht übersteigt.
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"und Obetbebnrf L ^lvache, auch
Asti! r verändert. 21m ?^higung ging l/195 zuruck. 3m . ^.vchwmkm. hübsche Laar fc.
Ensichli^anM SÄ11 « bj® Dörse wch Geldmarkt lag un- d-Ä, Monacheld M etwa (i, bis urdr es bann ausbissen wallte, bah lsung sowohl des M-Haltsausschulses ogm um 2,25 v. tz , stultheih um 2 v. tz. a.
arktpreise.
i Dlxhmmarkt bas Matte 30 bis 35, Dirsing 15 bis 20, 15 bis 20; Damisch- Dohnen 40 bis 45, bis 25, Mschgcmüse Zwiebeln 15 bis 20, Kartoffeln 5 bis 6, ausländische Aeplrl , Kirschen 25 bis 45, ! 25, Erdbeeren 40 Mich? 90 bis 100, e 90 big 100, Siip* itüd: Eier 8 big 9, 140 big 70, Salat 50, Ober-Kohlrabi i, Lauch 5 bis 10; bis 20, Dadieschen as Mnd 45 bs 53 »ffeln 4 bis 5 Mark.
Hühneraugen ä’"-™
_ Händen und Füßen,
überhaupt alle harten
Hautwucherungen werden gründlich auf sauberste und bequemste Art beseitigt durch „Leolin". Packung für mehrmaligen Gebrauch mit genauer Georauchsanweisung 60 Pf- 3n allen Chlorodont- Verkaufsstellen zu haben.
auf Antrag um zwei Drittel des Betrags, den der Steuerpflichtige nachweisbar als jährliche Qkrxinfuug und Tilgung solcher Hypotheken auf- wendet, die für notwendig gewordene laufende oder große Instandsetzungen ausgenommen sind lReparaturhypotheken). Der Antrag ist bis zum Ablauf der Einspruchsfrist gegen den endgültigen Steuerbescheid zu stellen.
17. AufGrunddesArtikelsl2SGD: Falls Reparaturkosten nicht schon nach Ziffer 16 zu berücksichtigen sind (Reparatur h y p o t he kl); Ermäßigung der staatlichen Sondergebäudesteuer, wenn in der Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1932 nachweisbar für lausende oder große Instandsetzungen mehr als 75 v. H. der einjährigen Friekensmiete aufgewendet werden. Die Ermäßigung beträgt zwei Drittel der Mehraufwendung, jedoch nicht mehr, als die Erhöhung der staatlichen Sondergebäudesteuer nach Artikel 13 a des Gesetzes <Erhöhung der Steuer, wenn die Frie- denSmiete mehr als 5 v. H des Friedenswerter beträgt) ausmacht. Antragstellung wie bei Nr. 16.
18. Auf Grunddes Artikels 12 SG G.: Berechnung der Steuer auf der Grundlage einer fiktiven Friedensmiete, die aus der gegenwärtig tatsächlich vereinbarten Miete abzuleiten ist, wenn diese geringer ist als die auf der Grundlage der Friedensmiete sich errechnende gesetzliche Miete; eine aus anderen, auch gesetzlichen Gründen etwa zugebilligte Steuerermäßigung ist aufzurechnen. Antrag st ellung wie bei Nr. 16.
19. Auf Grunddes Artikels 12 SGG.: Abschwächung der Erhöh ring der Svnderge- bäudesteuer von denjenigen Häusern, deren Friedensmiete mehr als 5 v. H. des Friedenswerts beträgt (Art. 13 a des Gesetzes) in den Fällen, in denen die Existenz der davon betroffenen Hauseigentümer erschwert oder gefährdet wird, durch teilweise oder vollständige Außerhebungsehung der Steuere r h ö h u n g nach Lage des Einzel- falles.
20. Nach Artikel 15 SGG: Unterstützung durch die Fürsorgeverbände in den Fällen, in denen die Erhebung der Steuer aus Gründen, die nicht in dem Steuergegenstand liegen (persönlich ungünstige Berhältnüse), eine besondere Härte bedeuten würde.
Dasselbe gilt auch für Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte, die dauernd oder vorübergehend die Miete, soweit sie durch die Sondergebäudesteuer bedingt ist, nicht tragen und eine entsprechende Wohnungsänderung nicht vornehmen können.
Folgende Befreiungs- und GrmähigungSmög- Lchkeiten bestehen, wie das Finanzministerium rsitteilt, bei der hessischen Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1931:
1. Rach Art. 2 Abs. 2 SGG.: Herab- s e h u n g des Steuerwertes auf das Zwanzigfache der Friedensmiete, falls die Friedensmiete weniger als 5 v. H. bei Friedenswertes betragt. 2ur in den Fällen, in denen die FriedsnSmrete nur durch Schätzung festgesetzt wird, darf sie nicht mit weniger als 3 v. H. des FriedenSwerteS angenommen werden.
2. „Art. 4": Steuerbefreiung:
a) Für Gebäude und Gebäudeteile, die im Eigentum öffentlicher Körperschaften stehen und für öffentliche oder für gemeinnützige, mildtätige, ethische oder religiöse Zwecke benutzt werden;
b) für Gebäude und Gebäudeteile, die im Eigentum inländischer Personenvereinigungen und Vermögensmafsen stehen, sofern diese unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen, ethischen oder religiösen Zwecken dienen, und vorausgesetzt, daß der Grundbesitz für diese Zwecke benutzt wird;
?) sofern nicht schon a oder b Anwendung finden: für Gebäude oder Gebäudeteile, die im Eigentum des Reiches, des Staates, der hessischen Provinzen. Kreise, Gemeinden, der evan- gelilchen und katholischen Kirche, der rechtsfähigen ReligionSgefellschaften sowie der überwiegend für die Gemeinde angehörigen bestimmten gemeinnützigen Anstalten und Stiftungen stehen und die unmittelbar dem öffentlichen Dienst, dem öffentlichen Gottesdienst, der öffentlichen Totenbestattung, dem öfsentlichen Unterricht und der geistigen Fortbildung, der Armen-, Kranken- und Waisenpflege, der Strafrechtspflege und der Fürsorge für Desserungsbedürftige dienen.
Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Buchstabe a bis c sind nicht gegeben, soweit dvr Grundbesitz Wohnzwecken oder werbenden Zwecken dient.
3. Nach Art.5 SGG.:
a) Herabsetzung des Dteuerwertes auf die Hälfte bei Neubauten oder durch Umbau oder Einbau neu geschaffenen Gebäudeteilen, falls sie nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu ihrer Erstellung Beihilfen auS öffentlichen Mitteln gewährt worden sind;
b) Steuerbefreiung der unter a genannten Gebäude oder Gebäudeteile, falls entweder Dei-
ein Wahloorschlag eingereicht worden ist. Er lautet auf den Namen Wilhelm Gg. Konr. Ohly, Landwirt. Landwirt Ohly gilt demnach als gewählt. Der Gesangverein „Harmonie" und der Turnverein brachten dem Gewählten eine Ehrung dar, an der sich der größte Teil der Einwohnerschaft beteiligte.
Mrcio Büvin.gcn
!! Büdingen. 15. Juni. Der vom Gemeinderat genehmigte und dem Kreisamt 3ur Bestätigung vor- gelegte Gemeindevoranschlag für das N e ch n u n g s j a h r 19 3 1 ist ein Spiegel der Notzeit. Durch die verspäteten Eingänge der vorgesehenen Einnahmen, mußte das Betriebskapital auf 40 000 Mark festgesetzt werden. Die städtischen Gebäude bringen bei 6100 Mark Unterhaltungskosten eine Miete von 21 205 Mark ein. Die Grundstücke bringen 5:308 Mark Ertrag. Aus dem städti- (d>en Wald gehen 68 600 Mark ein. Die Kosten für Waldwirtschaft und Wegbau usw. betragen 50 077 Mark. Die Verpachtung der Jagd bringt 2581 Mark ein. Das Verkehrswesen erfordert 4094 Mark. Aus der Licht- und Kraftversorgung fließen bei 326 Mk. Ausgabe 10 000 Mark Einnahme in die Stadtkasie. Die Wasserleitung erfordert 10 412 Mark Ausgabe und bringt an Wasserbezugsgeld 34 000 Mark ein. Die Verwaltung der Stadt erfordert 44 500 Mark Ausgabe, die Einnahmen dieses Kapitels betragen 3725,60 Mark. Ein fühlbares Zufchußkapitel ist das Schulwesen; die Stadt gibt hierfür rund 42 000 Mk. aus, die Einnahmen betragen 1442,40 Mark. 49 725 Mark werden für Ruhegehälter, Witwengelder und soziale Fürsorge ausgegeben. An Steuern und Brandversicherungsbeiträgen bezahlt die Stadt 11395 Mark. Aus der Sondersteuer gehen 21678 Mark ein. Die Bürgersteuer wurde um 50 v. H. über die Landessätze erhöht. Die Anteile an Reichssteuern betragen 31300 Mark. Der Zinsendienst ersordert 46 473 Mark. Im Kapitel Schuldentilgung sind in Einnahme 15 653 Mark und in Ausgabe 30 622 Mk. eingesetzt. Aus dem Gemeindevoranschlag ergibt sich insgesamt eine Ausgabe für Betrieb und Vermögen in Höhe von 465 357,94 Mark. Als Umlagen werden 115 000 Mark erhoben.
. . Nidda, 15. Juni. 3n der Angelegenheit der Beschaffung von Wohnungen für Beamte der hierher zu verlegenden Abteilung des Fsldbrre-.nigungsamts Friedberg wurde jetzt vom Stadtvorstand beschlossen, die erforderlichen Bauplätze zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit je zwei Famllienwohnungen von dem der Sladt gehörigen ehemaligen Slasfelschen Garten in der Bismarckstraße lostenlos Mir Verfügung zu stellen. Die Häuser wollen die hiesigen Bauunternehmer Hermann Drott und Adolf L u p p auf eigene Rechnung erbauen. Sie verlangen eine entsprechende Miete auf 15 Jlahre garan.ie.t, deren Höhe nach den jeweiligen Verhältnissen zu bestimmen ist. Diesem Wunsche hat der Staat auf die Dauer der nächsten zehn Jahre entsprochen und weiter sein Entgegenkommen durch Bewilligung eines Dauzuschusses von 6300 Mark für jede Familienwohnung zu mäßigem Zinsfuß den Bauunternehmern erllärt.
Preußen.
Kreis Wetzlar.
Z K i n z e n b a ch , 15. Juni. Der ledige 44jährige Wilhelm Kloos von hier ist heute morgen in dem landwirtschaftlichen Betriebe seiner Schwester, in deren Haushalt er lebte tödlich verunglückt. Kloos wollte in der Scheune Viehfutter holen und ist dabei von der Gerüstleiter oder vorn Gerüst selbst heruntergestürzt. Seine Schwester sand ihn nach einiger Zeit schwerverletzt in der Scheune liegen. Der bedauernswerte Verunglückte erlag bald darauf den erlittenen Verletzungen.
Katholikentag in Marburg.
][ Marburg, 15. 3uni. Den Höhepunkt der Gedächtnisseiern aus Anlaß dos 700iähngen Todestages der Heiligen Elisabeth bildete der Ober- und Niederhessische Katkolikentag für die Dekanate Kassel, Fritzlar und Amöneburg sowie die angrenzenden Diözesen Mainz, Trier und Limburg, der heute in Marburg, der Stadt der Hl. Elisabeth, abgehal'en wurde. Schon in den frühen Morgenstunden sahen Marburgs fahnengeschmückte enge Gassen einen Massenverlel^r; Son- derzüge, Au'os usw. brach'en die Te'lnehmer, teilweise geschlossene Vereine mit Musikchören und Fahnen, heran, unter denen sich die farbenfreudigen Frau entrechten der katholischen Dörfer des Ebsdorser Grundes besonders abhoben.
Es mögen wohl 6000 bis 7000 Menschen gewesen sein, welch? sich um 9.30 Uhr im Schloßpark zusammenfanden. Das Schloßvarkih-apr, auf de.sen Bühne zu beiden Seiten eines dort aufgebauten Altars etwa 50 Fahnen und Banner — darunter auch die Vertretungen der katholischen studentischen Verbindungen aus Marburg und Gießen — Aufstellung genommen hatten, konnte bei weitem nicht alle Teilnehmer fa'sen, so daß viele mit Plätzen aus den angrenzenden Parkwcgen vorlieb nehmen mußten. Unter Glockengeläute hielt dann der Bischof von Fulda, Dr. 3ofef Damian Schmitt, mit dem gesamten Domkapitel seinen Einzug und zelebrierte ein feierliches Hochamt. Die Festpredigt hielt der bekannte Kölner Domprediger P. Dionysius Ortsie» f e r, der den Gedächinlstag ter Hl. Elisabeth als einen Tag sieser ernster Besinnung in der gegenwärtigen schweren Notzeit kennzeichnete. Vorträge des katholischen Elisabethchores und gemeinsame Gesänge umrahmten die eindrucksvolle F:ier inmitten der grünenden Gottesnatur. Die Sanitätskolonne hatte während der Fe'er schwere Arbeit, da infolge des starken Sonnenbrandes viele Ohnmachtsfälle unter den Teilnehmern e hx traten.
Um 14.30 Uhr fand im Garten des Katholischen Desellenhauses am Rotergrabrn eine Festkund - gebung der Männer und Jünglinge statt, in welcher Pater Lins aus Schlüchtern über das Thema „Wir Katholiken und die neue Zeit" sprach Der Redner hob u. a. hervor, daß sich jetzt in allen Lagern das je nach der Weltanschauung verschiedene Streben geltend mache, eine neue Zeit aufzubauen. Bei diesen Destrebimgen dürfe die katholische Kirche nicht zurückstehen. Nur durch Aulbau einer christlichen Zeit, einer Zeit der Nächstenliebe, unter dem Patronat der Hl. Elisabech, seien die schweren Gegenwartsverhältni.se zu meistern.
Nach dieser Kundgebung, die ebenfalls von Gesängen und Musikvorträgen umrahmt war, zogen die TeUnehmer in geschlossenem Zuge zur Fest- versammlung in Stadtsaab und -garten, die ebenfalls bis auf den letzten Platz besetzt waren. Bischof Dr. Josef Damian Schmitt nahm im Stadtsaal Platz, von wo aus die Feier durch Lautsprecher in den Stadtaarten übertragen wurde. I Nach einleitenden Musikstücken der Kapelle des hiesigen Ausbildungsbataillons begrüßte Pfarrer H ü n s e l e r namens der Marburger katholischen Gemeinde die Anwesenden, insbesondere den Bischof mit dem Domkapitel und die Vertreter der verschiedenen Dekanate, der Universi ät, Behörden I usw. Er betonte dabei, daß das deutsche Volk nur
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