Ausgabe 
15.4.1931
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 87 Drittes Blatt Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffenf Mittwoch, (5. April 1931

Zeiifragen des Mittelstandes.

Qualttäiskonkurrenz und Markenartikel.

Don Or. K Albrecht

Die mit bet sog. Markenartikel-Verordnung be- abfkbtigic Preissenkung hat die Beziehun en zwischen Markenartikel und D r e i S b i I - düng etwas einseitig in den Vordergrund ge­stellt und vielfach zu einer Gegnerschaft geyen die Markenartikel geführt, die von betriebswirt­schaftlichen. volkswirtschaftlichen und auch welt­wirtschaftlichen Gesichtspunkten au» nicht immer gercchtsertigt sein dürfte. LS lohnt sich vielleicht, einmal, im Zusammenhang mit den in letzter Zeit geführten Diskussionen auf die grundsätzliche Be­deutung der Markenartikel kurz einzugehen.

Versucht man eine Definition, so wird zunächst vom betriebswirtschaftlichen Stand« punkt^au» zu fagen fein, dah eS sich bei der Mar­kenware gewissermaßen um ein standardisierteS Prvdukt des einzelnen Betriebe« handelt, wobei Bedacht genommen wird auf die Einheit der Menge, der ftorm, der Eigenschaft bzw. Qualität de» Erzeugnisses, der Verpackung. der Handels- form, der Bezeichnung und deS Preise». SS liegt hier also gewissermaßen der Ausfluß unserer heu­tigen Rationalisierungs-Bestrebungen vor, und zwar in einer Form, wie sie vollkommener kaum gedacht werden kann. Denn wir finden Auswir­kungen der Rationalisierung bei dem Marken­artikel nicht nur auf dem Gebiet der Produktion sondern auch auf dem der Güterverteilung und der Dedarf-deckunq.

Da» standardisierte Produkt hat zur Voraus- sehung eine gleichmäßige Serienfertigung, d. h. also gleichartige Arbeitsgänge, und führt so viel­fach zu einer verbilligten Fertigung. Die hierfür benötigten gleichmäßigen bzw. gleichartigen Werk­zeuge und Maschinen übertragen den Gedanken der Standardisierung in daS Gebiet der Produk- tionSgüter-Industrien. die nun entsprechend gleichmäßige Werkzeuge liefern sollen, und außer- dem in das Gebiet der Rohstofferzeugung btto. Rohstokfgewlnnung. denn auch die Rohmaterialien sollen bei einem derartig standardisierten Mar­kenartikel selbstverständlich von gleicher Güte und Art fein.

Darüber hinaus finden wir sehr deutliche Züge der Rationalisierung auf dem Gebiet der Düter- verteilung: Markenartikel schließen in sich ein den Gedanken handelsüblicher Mengen und handels­üblicher Qualität. Die Tendenz hierzu finden wir nicht etwa nur bei Fertigprodukten, sondern auch bei Roherzeugnissen: Das Bestreben zur Schaf­fung börsengängiger Standardqualitäten, z. B. beim Weizen, beim Roggen, beim Mai» usto. ist bekannt und bedeutet im Grunde genommen nicht- anderes als Schaffung von Markenartikeln auf diesem Gebiet. DaS gleiche güt von Kupfer, Baumwolle, Kaffee usw., und eS ist erkennbar, wie stark gerade die Standardisierung dieser Pro­dukte heute an Bedeutung gewinnt im Zusammen­hang mit der gegenwärtigen Weltwirtschafts­krise.

(24 dürfte auch wohl kaum einem Zweifel unter­liegen. daß an dieser Stelle, d. h. also in den Be­ziehungen zwischen Ware und Qualität, der Kernpunkt des Markenartikel-ProblemS liegt, und eS ist beachtenswert, dah eine Standardisierung der Qualität im qH-,cm einen die Tendenz zu einer Steigerung der Leistung bzw. zu einer Qualitäts- Konkurrenz trägt.

Engste Zusammenhänge bestehen auch zwischen Markenartikeln und den Rationalisierungs-Be­strebungen auf dem Gebiete der Bedarfsdeckung. Die Markengarantie, die ia, wie nochmals mit Rachdruck betont werden soll, eine Qualitätsga­rantie darstellt, erspart umständliches Probeneh- men, die Lagerung wird vereinfacht, denn Ver­packung, Größe und Gewicht sind einheitlich und, waS ebenso! S wichtig ist, im voraus bekannt, so dah rechtzeitig für eine entsprechende Lagerung Vorsorge getroffen werden kann. Auch daS De- stellwesen Ist vereinfacht, denn der Ausdruck .wie gehabt" erhält hier wirklichen Sinn, und es ist außerdem nicht unwichtig, dah auch der Preis von vornherein bekannt ist, und zwar nicht nur der Preis als solcher, sondern das Verhältnis zwischen Preis und Leistung, da ja gerade dieses Verhältnis der Standardisierung unterliegt.

Freilich wird man einwenden können, dah der­artige Standard-Produkte im Grunde genommen nur in eine stabile Wirtschaft hineinpassen, und dah e» ihnen an Anpassungs-Möglichkeiten bei Konsunktur-Schwankungen fehlt. Es muh aber durchaus nicht gesagt sein, dah eine solche Ei;en- schaft als Mangel zu gelten hat sondern eS dürfte gerade In Zeiten der schwankenden Konjunktur er­wünscht sein, innerhalb deS Güterverkehrs ge- wissermahen Punkte zur Ankristallisierung stabi­ler Tendenzen zu haben. Zudem sei darauf hinge- wiesen, dah bei ansteigender Tendenz gerade bei Markenartikeln die Preise erheblich langsamer an- ziehen. als bei nicht gebundenen Artikeln. Ss erhellt hieraus die volkswirtschaftliche Funktion der Markenartikel in der kapitalistischen Wirtschaft. Wir finden gewisfermahen eine Durch­setzung deS gesamten labilen Systems mit stabilen Schichtungen. Ls kann also bis zu einem bestimm­ten Grade die Gruppe der Markenartikel kri­senvermindernd wirken. So bedeuten sie vielfach tic Garantie bestimmter Mindesthandels­spannen für den Wiederverkäufer. Sie sind ihnen ein Schuh vor mahlofer PreiSfchleuderci. sie er­möglichen stärkste Rationalisierung der Lagerhal­tung und damit Verringerung ocS investierten Kapitals und sie bedeuten in diesem Zusammen­hang schließlich auch einen Schutz der Hersteller vor dem finanziellen Zusammenbruch ihrer Ab­nehmer.

Die» hat natürlich nichts mit übersetzten Prei­sen zu tun. Verschiebt sich der Gesamtaufbau, sind Preise auf inzwifchen völlig veränderten Vor­aussetzungen aufgebaut, dann wird die wirtschaft­liche Grundbewegung, welche von den Ame­rikanern gegenüber den Konjunktur-Schwankun- gen alstrenb" bezeichnet wird, auch vor Mar- kenpreisen nicht Halt machen, zumal diese ja durchaus nicht Kartell- oder Monopol-Preisen gleichzuachten sind, da überhöhte Preise die Kon­kurrenz zur Schaffung billigerer Konkurrenzmar­ken anreizen.

Wie aber unter gesunden Verhältnissen sich Markenpreise übrigens auch ohne Rechtsschutz, ja a. T. sogar gcicn eine bestimmte Rechtsprechung durchsetzen, Dafür diene ein Beispiel au» Amerika.

Da» große Warenhaus Maey, Reuyork. ist da­für bekannt, daß e» grundfählich um 6 Prozent billiger verkauft al» alle anderen Häuser. Es tut die» auch mit einem weltbekannten Marken­artikel. dem Kodakfilm. Darauf wurde e» vom Hersteller mit tiefem Film nicht mehr beliefert und klagte auf Weiterbelieferung. Bei der ame­rikanischen Mentalität konnte von vornherein da­mit gerechnet werden, dah diese Klage anerkannt wurde. Tatsächlich muhte e» r beliefert wer­den, und die Kodak-Dcfellfchaft konnte bei Mach nicht» zur Durchfetzung ihrer P. ue unternehmen. Trotzdem aber blieb und bleibt im ganzen Lande der Kodakfilm als Markenartikel ausrechterhal­ten und hat auch überall feinen Prei» durchgesetzt.

Wenn hier deutschen Lesern ein amerikanische» Beispiel geboten werden darf, so beweist da» be­reit» die weltwirtschaftliche Bedeutung der Markenartikelsrage. Don dieser Seite gesehen, erhält gerade für Deutschland da» Markenartikel- Problem ein besonderes Gesicht: Weltmarken las­sen sich nur auf dem Prinzip garantierter Leistung aufbauen.

Der deutsche Markenartikel ist durchaus nicht nur und durchaus nicht überwiegend ein beliebi­ger, lediglich standardisierter Stapelartikel, son­dern er ragt fast stetS durch seine Qualität aus der Menge gleichartiger Erzeugnisse hervor. Viel­fach wird vom gleichen Fabrikanten das gleiche Produkt in bester Qualität unter feiner Marke, d. h. al» Markenartikel, verkauft, während eine

fog. zweite Sortierung ohne Markenbezeichnung auf den Markt kommt. Damit kennzeichnet fich der Markenartikel in feiner wichtigsten Eigen­schaft: SS steht hinter ihm die Garantie deS Pro­duzenten. der mit feinem Ramen die Qualität ver­bürgt. Die Propaganda de» eigenen Ramen» geht Hand in Hand mit der Propaganda deS Quali- tätSstandard», und Konkurrenz bedeutet somit: immer Bessere» liefern, al» der andere.

Damit erhält der Markenartikel eine doppelte Aufgabe: nach innen wirkt er erzieherisch auf die Produktionsleistung ein, nach außen führt er den QualitätSgedanken auf dem Weltmarkt al» Kon­kurrenzprinzip ein. Richt zuletzt ist die» der Grund, weShald viele deutsche Industrien auch gegenwärtig ihren Stand auf dem Weltmarkt be­haupten.

Welche Bedeutung dem zukommen mag, geht daraus hervor, dah e» sogar gelungen ist. für bestimmte deutsche Qualitätsmarkenartikel einen einheitlichen Preis für die ganze Welt durchzu- fetzcn. Da als einziges Beispiel In diesen Aus­führungen eine amerikanische Firma genannt wurde, mag ein deutsches Gegenbeispiel den Ab­schluß bilden.

In der ganzen Welt pflegt man einen guten Feldstecher so zu kaufen, dah man in einem ent­sprechenden Fachgeschäft einen Zeih-Feldstecher verlangt und sich an diesem die Markengravie­rung zeigen läßt. Man braucht nicht nach dem Preis zu fragen, man braucht auch nicht zur Probe erst einmal hindurchzusehen. Man weih in der ganzen Welt, dah die bekannte Fabrikmarke auf dem deutschen Feldstecher Gewähr für einheit­liche Qualität und einheitlichen Preis bedeutet.

Das Bausparkaffengesetz.

Run hat da» Dausparwefen in Deutschland eine gesetzliche, und zwar gleich eine relchSgesetzliche Regelung erfahren. Rach langwierigen Vorarbeiten durch die Sachbearbei­ter der Regierung und nach sehr eingehenden Beratungen im Volkswirtschaftlichen Äusschuh des Reichstage- gab das Parlament einem zum geringen Teil erweiterten Entwurf der ReichS- regterung feine Zustimmung und bestimmte als Termin des Inkrafttreten» den 1. Q k t o b c r 1931. Ein halbes Jahr bleibt den gegenwärtig be­stehenden Bausparkassen noch Zeit, ihre Satzungen und ihren Geschäslsplan so umzuändem, dah er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

DaS Gesetz stellt vom 1. Oktober d 3. an alle Bausparkassen unter die Aussicht des Reichsauf­sichtsamts für Privatversicherung, das die Ge­nehmigung zum Geschäftsbetriebe auszusprechen und die Kontrolle über die Geschäftsführung durchzuführen hat. Vom Aufsichtsamt wird für jede Bausparkasse ein Treuhänder bestellt, der über Ausreichende Kontrollmöglichkeiten auch des Internen Betriebes der Institute verfügt. Sehr eingehend sind auch die Vorschriften über die Werbetätigkeit der Kassen. ES können nicht mehr unbestimmte, aber nur zu geschickt abgefaßte An­gaben über die kürzeste und die längste Wartezeit gemacht werden, absichtlich ober unabsichtlich un­klare und vage Versprechungen über den Zu­teilungstermin der Baufparsumme dürfen nicht mehr abgegeben werden.

Von besonderer Bedeutung wird die praktische Arbeit des ReichsaussichtSamts sein. 3n den Kreisen der Bausparer besteht zur Zeit heftige Unruhe, sie befürchten, daß bei einer nicht ge­ringen Anzahl von privaten Bausparkassen das Bedürfnis nach einer Umstellung oder auch nach

Sanierung vorhanden fein wird. Der jetzt gesetz- lich feftgelegte Zwang zur Veröffentlichung der Geschäftsergebnisse und des Anteils der Unkosten, die Forderung der Angabe des Ligenkapitals und der Sicherungsreserven und endlich die notwendig gewordene Umwandlung der Bausparkassen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Konunan- bit- ober Aktiengesellschaften bringt Klarheit in bie bestehenben Betriebe, in benen durch bas bis­herige Fehlen präziser Angaben manche- Un­gesunde verdeckt wurde.

So einschneidend diese Bestimmungen für die äußere Geschäftspolitik der privaten 3nftihite erscheinen, so stark hält sich das Gesetz von jeder materiellen Regelung des DauspargeschäfteS Im einzelnen fern. Wohl auS der richtigen Erwägung heraus, daß die Dinge noch zu sehr im Fluß seien, alS baß man ihnen mit einer enbgültigen Lösung beifommen könnte. Die Praxis des Auf­sichtsamtes wirb entscheiden, wie weit bas Gesetz den tatsächlichen Verhältnissen entspricht: von ber praktischen Auswirkung darf aber auch er­wartet werden, dah überall dort scharf durch­gegriffen wird, wo ein an sich begrüßenswerter Gedanke durch menschliche Unzulänglichkeit diS- frebiert wirb.

Es verdient in diesem Zusammenhänge Beach­tung. dah sich bie öffentlichen Bausparkassen, bie zumeist Abteilungen ber Lanbesbanken unb der Girozentralen sind, sich von Beginn ihrer Tätig- feit an sofort der lanbesbehördlichen Aufsicht unterstellt haben. Die Arbeit dieser Bausparkassen vollzieht sich reibungslos und verdient besondere Qlnerfennung. Ihre Sicherheit ist durch bie Haf­tung ber öffentlichen Körperschaften (Sparkassen ufto.l) einwandfrei gewährleistet.

Handwerk und Werbung.

Don $. Oerlien, Hannover, Vorsitzendem des Reichsverbandes des deutschen Handwerks.

DaS Handwerk von heute ist ein anderes, als bad Handwerk um die Mitte beS vorigen Jahr­hunderts. Ein tiefgehender UmwandlungSprozeh ist seit jenen Tagen eingetreten, der auch für die Zukunft noch weitere Fortschritte machen wird. Diese U m ft c 11 u n g wird gekennzeichnet durch die Anwendung ncuxc.t.idjcr technischer und kauf­männischer Hilfsmittel. In zunehmendem Mähe hat cs das Handw.rk verstanden, die Kraft der Maschine in seinen Dienst zu stellen. Diese Anpassung an die zeitgemäße Entwicklung der Technik bedeutet kein Ende des Hondwrks, sie muß vielmehr als ein Zeichen seiner Lebens­fähigkeit gewertet werden, die durch diese Heran­ziehung maschineller Einrichtungen n~u? Wider­standskraft und neuen Auftrieb erhält. Zwar wird die mechanische Arbeit im handwerklichen Betrieb niemals das Wirken der Hände ersetzen können, vielmehr für letztere nur Hilfsdienste ermöglichen, wie denn auch die im Handwerk beschäftigten Personen stets den gesamten Ar- beitSProzeh beherrschen werden.

Reben dieser Umsttllung nach der technischem Seite hin v:rdienen auch bie Umwandlun­gen aus kaufmännischem Gebiet größte Beachtung. Kaufmännische Organisationsmetho- den, verbunden mit einer geordneten Buchfüh­rung, halten Im Handwerk unserer Tage mehr unb mehr Einzug.

Auch ber Reklame haben sich bie Handwerk- lichen Betriebe in zunehmendem Maße zuge­wandt. Die Ueberzeugung gewinnt heute im Handwerk an Boden daß im Zeitalter einer wissenschaftlich angewandten Werbung eine gut auSgesührte und preiswerte Arbeit allem neue Kunden nicht in genügendem AuSmahe heran­führen kann sondern daß hier zeitgemäße Werbemethoden ergänzend eingr i'en müs­sen Die Reklame ist nicht mehr wie früher lediglich eine Angelegenheit großer Betriebe, denen ein ausreichend hohe; Betriebskapital zur Seite steht. Auch der Handwerksmeister hat die Möglichkeit, durch sie feinen Um atz einer Steige­rung zuzuführen So finden wir. daß eine ganz stattliche Reihe handwerfiicher Ladengefchäfte nach einem entsprechenden Umbau durch werbekräftige Firmenschilder unb mit großen lichtdurchfluteten Schaufenstern unb Verkaufsräumen ihre Kund­

schaft umwirbt. Es gibt weiter eine große An­zahl von Tageszeitungen, in bereu Spal­ten die Handwerksmeister wiederholt die Käu­fer auf die Vorzüge handwerklicher Leistungen unb Lieferungen durch die Zeitungsan­zeige aufm.rffam machcn Auch bie Behand­lung bet Kunden wirb ben Zeitgemäßen Anforbe- rungen gerecht. Entsprechend diesem neuzeitlichen ,Dienst am Kunden" zeigt sich überall weitest- qeb'nbc Beachtung bet Wünsche ber Käufer. Beste Wate, gewissenhafte Arbeit Ankündigung durch die Zeitungsanzeige, geschickte Anordnung im Schaufenster und ein freundlicher Ton im Geschäft, das sich durch Ordnung und Sauberkeit auszeichnct, umwerben die Kundschaft.

Der Reichsvetband des deutschen Handwerks hat diesen ganz-en Fragen in bet letzten Ver­gangenheit feine Zunehmende Aufmerksam! It ge­widmet. Er hat Darum auch die im Herbst de» vorigen Jahres erstmalig abgehaltene Sonder­schau Jeder farm toetben auf der Leipziger Reklamemesfe unterstützt. Dee Sonderschau findet ihre Fortsetzung im Herbst d. 3. und im Herbst deS nächsten Jahres. Den Aufbau ber hand­werklichen Ausstellung bearbeitete baS Deuts he Handwerks n*lllut Hannover, in b fsnbere dessen Abteilung, Kaufmännische BettiekSwiitschc-ft zu Bonn. U. a. zeigte diese Ausstellung Beispiele von Werbeplänen, die das Deutsche Handwerks- institut bearbeitet hatte, so z. B. den Werbeetat für einen mittleren Duchbindeteibetrieb, für einen mittleren Bäckerei betrieb unb für einen größeren Fleischerei betrieb.

Mit dieser Werbung will das Handwerk die Aufmerksamkeit der Oefsent'ich'eit in verstärktem Maße auf sich lenken. Man spricht heute so viel von der Rot der 3nbuftrie, von der mangelnden Rentabilität in der Landwirtschaft, von der gro­ßen Arbeitslosigkeit bei den Arbeitern unb An­gestellten unb vergißt vollenbs, bah unter all biesen Auswirkungen baS Handwerk sehr leiden muh. Welche Bedeutung ihm zukommt, übersieht man zum großen Teil gänzlich. Einige Angaben über die zahlenmäßige Struktur mögen zur Er­läuterung bienen. Rach ben Feststellungen bes Ausschusses zur Untersuchung der Erzeugung»- unb Absatzbedingungen bet deutschen Wirtschaft zählt baS beutsche Handwerk 1 300 000 Betriebe,

1 500 000 Gesellen unb 766 000 Lehrlinge. 3m einzelnen verteilen sich die Betriebe auf die ver­

schiedenen Gruppen wie folgt. Betrieb«

Dckleidungs- und Reinigungsgewerbe 445 534

RahrungSrnllte gewerbe 227 775

Metallge werbe 191 870

Baugewerbe 192 886

Holz- unb Schnitzstoffgewerbe 171 227

Leder- unb Kautschukgewerbe 29 945

Papier- unb VerrielsäliigungSgew.rbe 23 279

Steine unb Erden 14 898

Xejtilgetoerbe 8 524

EhemischeS Gewerbe 831

Sonstige 1 208

3nsgesarnt 1 307 867

Die kürzliche Reichshandwer.'Sweche war eine Kundgebung deS gesamten deutschen Handwerk». Sie sollte zugleich die Notwendigkeit de» BerusS- standeS für Volkswirtschaft und Kultur, sowie für den Zusammenhalt ber Volksgemeinschaft betonen. Die Oeffentlichkeit muß sich von ber Dasein»- berechtiguna deS Handwerks überzeugen unb er­kennen, daß ein gesunde- Staatswesen die ver- mittelnbe Rolle deS Handwerks nicht entbehren kann. Denn ohne daS Handwerk gibt es keinen sozialen Ausgleich, keinen sozialen Aufstieg, unb bamit auch keinen sozialen Frieben.

Um das Vermögen der Angestetlienversichernng.

Don Heinrich Auerbach, Frankfurt am Main, VerttauensmannderReichsversicherungsansialt für Angestellte.

Bereits im Frühjahr 1930 war die Frage auf­getaucht, ob zur Sanierung der Reichsfinanzen nicht die Gelder der ReichSverftche- rungsanstalt für Angestellte (RfA) herangezoyen werden könnten. Bekanntlich ist die finanzielle Grundlage der RfA im Gegensatz zu der KnappschastS- und Arbeiter-3nvaliden- versicherung einigermaßen gesund, wenngleich auch bei ihr nach ber letzten versicherungstechnischen Bilanz noch ein erheblicher Fehlbetrag vorhanden ist. Ende 1930 verfügte die RfA über ein Ver­mögen von 1,6 Milliarden Mark, daS ausschließ­lich aus Beiträgen der Angestellten und ihrer Arbeitgeber aufgebracht worden ist. und zur Leistung von Rentenzahlungen, die in zunehmen­dem Maße von 3ahr zu 3ahr fällig werden, be­stimmt ist. Bereits im Vorjahre wehrten sich die Angestellten energisch gegen den Zugriff auf ihre ersparten Rücklagen, die für ihr Alter ober ihre Derufsunfähigkeit bzw. ihre Hinterbliebenen an- gesammelt worden sind. Der Plan wurde bann erfreulicherweise auch seitens der Regierung wie­der fallen gelaßen.

3etzt ist neuerdings ber Debanke aufgetaucht, das Vermögen der Angestelltenver- sicherung für allgemeine SoAialver- slcherungszwecke au benutzen, indem ba« bekannte, etwa 80 Millionen Rlark betragend« Defizit bei der Reichsknappschaft mit Hilfe deS Vermögens der Angestelltenverficherung saniert werden soll. Die 3nvalidenversicherung hat sich bereit erklärt, ber KnappschastSversicherung au»- zuhelfen unter ber Bedingung, daß ihr weit­gehende Ansprüche an die Angestelltenversiche­rung zugestanden werden. Run hat aber vor Jahren die Angestelltenversicherung auf Grund eines Reichstagsbeschlusses an die 3nvalidenver- sicherung schon einmal 33 Millionen Mark alS Entschädigung für die Wanderverficherten ab­geführt. Reuerliche Forderungen an die An­gestell tenverficherung entbehren in dieser Hin­sicht jeder Begründung. Deshalb wehren sich die Angestellten auch mit aller Kraft gegen «eine Heranziehung ihrer Gelder zu Zwecken, die außerhalb der Angestelltenversicherung liegen.

Es muß vom ReichSarbeitSrninisteriurn unbe­dingt erwartet werden, daß eS die Ersparnisse der Angestellten für ihr Alter usw. gegen ben Zugriff anderer Stellen schützt, wenn nicht daS Vertrauen In den Dersicherungsgedanken über­haupt erschüttert werden soll. Wohin soll e» führen, wenn eine Berufsschicht, die unter großen Opfern sich eine lebenslängliche DerslcherungS- einrich'ung geschaffen hat, für solche» Vorgehen dadurch bestraft wird, baß man ihr durch einen ZwangLbeschluß von Reichs wegen Gelder enteignet, auf die niemand anders gesetzmäßig ein Anrecht hat, al» bie rentenberechtigten Ange­stellten, oder deren Hinterbliebene. Ein Zugriff auf das Vermögen ber Angestelltenversicherung tarne einem Zugriff auf bie Spareinlagen ber öffentlichen Sparkassen gleich, denn hier wie bort würde das Vertrauen in die Sicherheit ein- gezahlter Beträge auf» schwerste erschüttert. Ge­rade in ber 3etztzeit gilt es aber, solches Ver­trauen aufs kräftigste zu ft arten. Es darf daher erwartet tocr^en, daß solche Versuche im Keime erstickt werden.

r as heutige deutsche Handwerk.

Von Or. E Wienbeck, MdR., Syndikus der Handwerkskummer Hannover.

Die vor furiem abgeschlossene amtliche Unter­suchung des sog Enquete-AusichusseS hat fest- gestellt, daß das deutsche Handwerk in rund hundert Handwerkszweigen 1300000 Be­triebe mit ebenfddleien 3nhabern, b. h. Mei­stern, ferner 1 500 000 Gesellen, 770 OOO Lehrlinge unb 110 003 Angestellte zählt. Der Untersuchungs­ausschuß zog barauS ben Schluß, daß das selb­ständige Handwerk nach wie vor bieDomäne bes selbständigen Unternehmertums" fei unb da­her für die soziale Klassenbildung be­sonders in ber Rachkriegszeit ungeachtet deS ständigen Fortschreitens ber Unternehmungen in 3ndustrie unb Hanbel eine gesteigerte Qbebeutung besäße.

AuS dieser Untersuchung muß man mehrere wichtige Schlüsse ziehen: Zunächst den, daß bie mobeme Entwicklung ber Fabrik unb deS Han- belsverkehrS bie stabile Grunblage deS Hanbwerks. besonberS auch des Kleinbetriebe», nicht hat ändern können, daß also diese Betriebs­art zwellellos eine volkstoirtschastliche Rotwenbig- keit barstellt. Ferner ist zu schließen, baß ber Anteil des Handwerks einschließlich seiner Fa-