Ausgabe 
13.1.1931
 
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der Schuhfabrik von

er in Butzbach ein

Die kühlende und heilende Wirkung der schneeig-weißen Creme Leodor tritt besonders in Erscheinung, wenn Hände und Gesicht durch Einwirkung der Kälte im Winter stark gerötet sind Auch bei spröder und aufgesprungener Haut leistet die Creme bei dem sonstigen Juckreiz der Haut sowie als Puderunterlage vorzügliche Dienste. Tube 60 PL und 1 Mk-, wirksam unterstützt durch Leodor-Edelseife, Strick 50 Pt. in allen thlorodont-Verkaufsstellen erhältlich.

Eamit von selbst."

"DeschränkteZulassungzumhöhe- ie n S ch u 1 di e n st. Dom Frühjahr 1931 ab kann in die pädagogischen Seminare nur eine be-- 'Ichrankte Anzahl von Kandidaten des höheren Lehramts ausgenommen werben. Die Auswahl »erfolgt durch das Ministerium für Kultus und

** LlngetreuerAnge st eilte r. In einem hiesigen Geschäft stahl ein Angestellter noch und nach eine größere Meyge Toilettenartikrl usw. im Werte von einigen Hundert Mark. Die Spitz­bübereien wurden erst jetzt entdeckt und der Poli­zei zur Anzeige gebracht. Der Dieb wurde auf der Stelle entlassen, außerdem wird die Sache für ihn noch ein gerichtliches Nachspiel haben.

* Ei nbruch in e ine Dutzb acher Schuhfabrik. In der letzten Nacht wurde in

Denk an das hungernde Kind! Hilf!

Städtische Nothilfe 4930.

Einbruch verübt. Was dabei gestohlen wurde und wer als Täter in Betracht kommt, ist bis zur Stunde nicht bekannt. Die polizeilichen Ermitt­lungen sind gegenwärtig im Gange.

* Dorläufig keine Einstellungen in die hessische Dereitschaftspolizei. Das hessische Innenministerium teilt mit, daß die Dewerberliste für den Eintritt in die Bereit­schaftspolizei bis auf weiteres geschlossen wor­den ist. Auf Grund der vorliegenden Bewerbun­gen sind bereits bis Ende 1932 alle Einstel­lungsmöglichkeiten erschöpft. Drwerbungsgesuche können deshalb vorläufig keine Berücksichtigung finden.

** Winterfest der Gastwirte-In- nung. Die Freie Innung der Gastwirte von Gießen und Umgebung vereinigte amDonnerstog- abend in den Räumen des Restaurants Philo­sophenwald viele Mitglieder und eine große Anzahl Gäste. Die Veranstaltung sollte dem -Zwecke dienen, die Mitglieder in größerer Anzahl wieder einmal zu einigen unterhaltsamen Stunden zu vereinigen, zum anderen, um den Mitgliedern bei dieser Gelegenheit erneut und deutlich vor Augen zu führen, wie notwendig der Zusammen­schluß der Gastwirte sei. In diesem Sinne sprach im Laufe des Abends der Dorsitzende der Innung Herr Schmitz (Gießen), der zunächst die Mit­glieder und Gäste begrüßte und insbesondere Herrn Iaskow ski (Offenbach) willkommen

Oie Familienkrankenpflege in derKranken- versicherung.

Don Derwaltungöamlmann Reiher, Gießen.

bietungen der Kapelle Topp, die sich durch di« sorgsame und vollendete Wiedergabe der ein­zelnen Musikstücke verdient machte und mit Recht herzlichen Beifall erntete. Das Fest brachte außer­dem noch eine Reihe humorvoller Dorträge, Rezi­tationen und Plaudereien. Karl Druck und Dr. Karl Ritter vom hiesigen Stadttheater verstanden es, die Aufmerksamkeit der Zuhörev zu fesseln, fanden zugleich auch allen Anklang. Eine Verlosung mit ansehnlichen Gewinnen trug ebenfalls zur Unterhaltung bei. Mit dem üblichen Ball fand die Veranstaltung ihren Abschluß.

** Deutsch-Oe st erreichischer Alpen­verein. Die Sektion Gießen und die Sektion! Oberhessen veranstalteten am Freitagabend im Geologischen Institut einen Vortragsabend. Frei­herr von Rotberg hielt einen Vortrag unter dem TitelKreuz und quer durch Kärnten". Der Redner schilderte zuerst die geographische Lage, des Landes, das auf allen Seiten von hohen Ge­birgszügen umgeben und von den Ländern Jugo­slawien. Italien, Oesterreich und Tirol begrenzt ist. Kärnten gehört zu Oesterreich. Der Vortra­gende ging weiter auf die wechselvolle Geschichts des Landes ein, sprach von dem Einfluß der. Römer, die während 5 V, Jahrhunderten im Lande waren, und kam dann sofort auf den Weltkrieg und seine Folgen für da- kleine deutsch- fühlende Land Kärnten zu sprechen. In leben­digen Farben schilderte er den Kampf der Kärntner gegen die Jugoslawen, die von dem Lande Besitz ergreifen wollten, biS schließlich die deutschen Kärntner eine Abstimmung erzwingen konnten, die zu ihren Gunsten aussiel. In einer Reihe von Lichtbildern, die übrigens in technischer und künstlerischer Hinsicht geradezu hervorragend zu nennen waren, zeigte dann der Vortragende, seinen Zuhörern die mannigfaltigen Schönheiten der Dergwelt, der Tauern, der Karawanken, der Iulischen und Kornischen Alpen, des Groß­glockners, der Pasterz (Gletscher), sowie die sanfte Anmut der Täler, und den Glanz der Seen. Mit nicht weniger großem Interesse verfolgten die Zuhörer die Ausführungen über die Kunst­schätze und die nationalen Gedenkstätten der Kärntner. Der Vortrag vermittelte in der um­fassenden Form und in der exakten Behandlung, die daS Thema durch den Redner erfuhr, einen- vollkommenen Eindruck von Land und Leuten. Dankbarer Beifall belohnte den Vortragenden.

Strahenbahnerverein. Zu einet Weihnachtsfeier hatte der Gießener Strahen­bahnerverein auf Samstag Mitglieder und Gäste eingeladen. Der Saal des Cafe Leib war bis aus den letzten Platz beseht. Eine Musikkapelle leitete mit schneidigen Darbietungen die Feier ein, ein Prolog, von einem Kinde gesprochen, ging einer kurzen Begrüßungsansprache des 1. Vorsitzenden Hofmann voraus, in der er insbesondere Di­rektor Stolte willkommen hieß. Weiter be­grüßte er die Sänger vom GesangvereinCon­cordia", die Arbeiter des Elektrizitätswerkes^ die an der Feier teilnahmen und Angehörige der Maschinengewehrkompanie. Schließlich gab er der Hoffnung Ausdruck, daß das freundschaft­liche Verhältnis zum GesangvereinConcordia" weiter bestehen möge. Jin Laufe des Abends erwiderte der 1. Vorsitzende von derConcordia", Herr Friege, seinerseits die Wünsche des Vor­redners. Der Abend brachte ein vielseitiges! Programm. Neben zwei Theateraufführungen wartete die Musikkapelle mit guter Musik auf, und der GesangvereinConcordia" erfreute blc Gäste mit einer Reihe von Volksliedern, die in Anbetracht der vorzüglichen Wiedergabe ver­dienten Beifall fanden. Tanz beschloß den Abend.

Zdb.

hieß, der als Mitglied des Vorstandes deS Gast - wirte-Derbandes an der Feier teilnahm. In ein­drucksvoller Weise sprach der Vorsitzende über die augenblickliche Lage des Gastwirtsgewerbes und betonte die Bereitwilligkeit der Gastwirte, mittragen zu helfen an den Lasten, die eina schwere Zeit dein deutschen Volk aufgebürdet Habs. Aber der Gastwirt fordere dabei auch Gerechtig­keit in der Lastenverteilung und verurteile eine Gesetzgebung, die nicht vom Boden der Tatsache^ aus erfolge und die -wirtlichen Verhältnisse in dem Maße außer acht lasse, wie es bei betf Schaffung der Belastung des GastwirtsgewerbeS gefchehen fei. Der Redner ging dann auf ver­schiedene Einzelheiten der Situation ein und forderte zum Zusammenschluß auf, gab aber zu­gleich dem Wunsche Ausdruck, daß dem Gewerb« des Gastwirts in Zukunft glücklichere Tage be­schießen sein möchten und damit auch dem deut­schen Daterlande. In einem dreifachen Hoch auf das deutsche Vaterland klangen die Worte deS Vorsitzenden aus: gemeinsam wurde das Deutsch­landlied gesungen. Herr Iaskow ski unter­stützte in einer kurzen Ansprache die Ausfüh­rungen des Vorredners. Der Abend, der den denkbar besten Verlauf nahm, war eingeleitet und zum großen Teil ausgefüllt mit musikalischen Dar-

Gorgi für die Kettenhunde!

Der Gießener Tierschuh-Verein, Weserstraße 4, schreibt uns:

Die Kettenhunde brauchen im Winter eine Hätte, die ausreichenden Schutz gegen Frost, IMnd und Nässe gewährt. Deshalb stelle man Die Hütte an eine windgeschützte Stelle, verstopfe etwaige Ritzen sorgfältig und ragte einen Sack, oder eine Decke vor das Schlupf­loch. Ins Innere der Hütte lege man aus- »eichend Stroh, das hin und wieder cr- rcuert werden muß. Ein mangelhaft genährter »nb nicht genügend bewegter Hund friert natur- i.cmäß schneller, als ein gut gefütterter, der Belegenheit zu erwärmender Bewegung hat. Des- Kalb füttere man im Winter den Hof- $uno besonders gut, vergesse das regel- mäßige Tranken nicht und lasse ihn toenig- ssens zu bestimmten Zeiten sich frei bewegen. Bei strenger Kälte gehört ein Hund ins Haus oder in den Stall. Für Mitteilungen über mangelhaft untergebrachte Kettenhunde ist der Verein dank­bar. Alle Meldungen werden streng anonym Gehandelt.

. Talen für Mittwoch, 14 Januar.

1742: der Astronom E. Halley in Greenwich 'lestorben: 1874: der Erfinder des Telephons, Vh. Reis, gestoröen: 1905: der Physiker Emst Abbe in Jena gestorben.

Bornotizen.

Tageskalender für Dienstag, ^tadttheater: .Die erste Frau Selbh", 20 bis 22 Uhr Volkshochschule: 20 Uhr, Uniberfitäf, Hörsaal 53: KursusRechtschreibung". Licht­spielhaus. Bahnhofstraße:Das Flötenkonzert von Sanssouci". Astoria-Lichtspiele:Meine Schwe­ster und ich".

Aus dem Stad t th e a t er b ur eau kvird uns geschrieben: Heute, 20 Uhr:Die erste yrau Selby", Spielleitung Walter Bäuerle. Die Rolle derElfte" spielt Lony Leutholf. Mor­gen, Mittwoch, 19.30 Llhr:Der Kaiser von Amerika", Komödie von Bernard Shaw. In Vorbereitung ist das Shakespearesche Lustspiel ..Der Widerspenstigen Zähmung". In völlig neuer Anszenierung ist die Erstaufführung dieses Lust­spiels auf Freitag, den 16. Januar, 20 Uhr ^festgesetzt. Samstag, 15.45 Ahr, Schülervar- tcLung des Lustspiels:Der Widerspenstigen .iähmung" von Shakespeare. Sonntag, 18.30 Hfcr, als Fremdenvorstellung zum letzten Male: .Die erste Frau Selby".

Dildungswesen auf Grund 'der dem Aufnahme­gesuch bcizufügenden Zeugnisse, und zwar eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses, des Reife­zeugnisses, des Prüfungszeugnisses des wissen­schaftlichen Prüfungswesens für das höhere Lehr­amt. Für die Entscheidung des Ministeriums gel­ten folgende Richtlinien: a) Von der Aufnahme schließen aus ein ärztliches Zeugnis, das nicht völlige Gesundheit und körperliche Eignung für das Lehramt bescheinigt, sowie ein Prüfungszeug­nis für das yöhere Lehramt mit der Gesamtrwte genügend: b) weist das Reifezeugnis in den für das Studium gewählten Fächern geringere Noten als 3 auf, so kann Zulassung zum Vorbereitungs­dienst nur erfolgen, wenn die wissenschaftliche Prüfung in der Gesamtnote mit 2 bewertet wird. Heber die Ausnahme in die Anwärterliste wird nach der Staatsprüfung entschieden. Die am 1. Ok­tober 1930 vorhandenen Assessoren gelten als auf­genommen, wenn sie nicht bis zum 1. April 1931 ablehnenden Bescheid erhalten haben.

** Auf dem Wege der Besserung. Der vor einigen Tagen in Homberg bei einem Zusammenstoß mit einem Lastkraftwagen schwer verhetzte Motorradfahrer Westrupp aus Appenrod, der mit schweren Verletzungen in die hiesige, Chirurgische Klinik eingeliefert wurde, befindet sich, wie wir zuverlässig hören, erfreu- licherwei.e auf dem Wege der Besserung. Le­bensgefahr für den Verunglückten besteht zum Glück nicht mehr.

** Todes stürz beim Fensterputzern Am Samstagnachmittag stürzte ein Arbeiter eines Gießener Fensterreinigungsinstituts beim Putzen eines Fensters am Gebäude der Buderus- schen Hauptverwaltung in Wetzlar aus einer Höhe von vier Meter so unglücklich zu Boden, daß er einen Schädeldruch davontrug, an dessen Folgen er gestern im Wetzlarer Krankenhaus gestorben ist. Der bedauernswerte Mann war verheiratet und hinterläßt vier unmündige Kinder.

Kunst und Wissenschaft.

Tie Austritte aus der Tichterakademie.

Berlin, 12. Jan. (WTB) Wie dem Amtlichen Preußischen Pressedienst nütgeteilt wird, haben zum Bedauern der Sektion für Dichtkunst die Mitglieder der Akademie für Kunst und Wissenschaft Dr. Erwin Guido Kolbenheyer, Dr h. c. Wllh. Schä - fer und Dr. h. c. Emil Strauß ihren Aus­tritt erklärt, weil sie die Aufhebung einer oon der Hauptversammlung im Oktober vorigen Jahres angenommenen Geschäftsordnung mißbilligten. Diese Geschäftsordnung hatte sich als undurchführ­bar und satzungswidrig erwiesen, da sie nur der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung Beschlüsse gestattete und so während der ganzen übrigen Zeit die Arbeitsfähigkeit der Sektion un­terband.

Unter Familienkrankenpflege im Sinne der reichsgeseglichen Kralllenverstcherung sind die­jenigen. Leistungen einer Krankenkasse zu verstehen, die sie für Familienangehörige eines Versicherten, ohne daß besondere Zuscyläge zu den Versicherungs­beiträgen erhoben werden, gewährt. Als gesetzliche Leistungen kommen die Kosten für ärztliche Be­handlung, sowie für Arznei und kleinere Heilmittel in Betracht. Obwohl viele Krankenkassen bisher solche Leistungen in ihren Satzungen als frei­willige Leistungen (Mehrleistungen) übernom­men hatten, ist dieses Gebiet der Krankenpflege durch die Notverordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 im 8 205 RBO. gesetz­lich festgelegt worden.

Wer hiernach auf Grund eines Reichsgesetzes Reichsversicherungsordnung (RBO.), -Reichsknapp- schaftsgeseg (RKnG.) oder Arbeitsvermittlungs. und Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVAVG.) gegen Krankheit versichert ist, hat grundsätzlich einen An­spruch gegen seine Krankenkasse aut Uebernahme der Kosten für ärztliche Behandlung, sowie für Arz­nei und kleinere Heilmittel für die m Betracht kom­menden Familienangehörigen unter folgenden all­gemeinen Voraussetzungen:

Der Anspruch ist an eine Wartezeit geknüpft, und zwar muß der Versicherte innerhalb der letzten 6 Monate, vom Tage des Eintritts des Versiehe- rungsfalles zurückgerechnet, mindestens drei Monate versichert gewesen fein. Die Fami­lienkrankenpflege kommt auch nur dann in Frage, wenn das Familienmitglied nicht selbst versichert ist. Die Leistungen der Krankenkasse in der Fami­lienkrankenpflege sind zeitlich begrenzt. Gesetzlich beschränkten sie sich auf 13 Wochen. Freiwillig kann die Krankenkasse die Familienkrankenpflege (als Mehrleistung) bis zu 26 Wochen, jedoch nicht dar­über hinaus, ausdehnen. Die Notverordnung for­dert, daß sich die Familienangehörigen gewöhnlich im Inland aufhalten. Grundsätzlich ift im Rahmen der Familienkrankenpflege für das erkrankte Fami­lienmitglied des Versicherten ärztliche Behandlung im gleichen Umfange, wie für den Versicherten selbst, zu gewähren, und zwar im Rahmen der §§ 122/123 RDO. Dos Gesetz fordert weiter, daß auch für erkrankte Familienangehörige ein Kran­kenschein zu lösen ist. Die Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel sind nur zur Hälfte von der Krankenkasse zu übernehmen. Die Satzung einer Krankenkasse kann bestimmen, daß bis zu 70 v.H. der Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel er­stattet werden, sowie Hilfs-, Stärkungsmittel und andere als kleinere Heilmittel, oder ein Zuschuß hierfür zu bewilligen sind. Die Satzung kann ferner Krankenhauspflege ober an ihrer Stelle einen Zu­schuß hierfür gewähren. Kommen mehrere Kran­kenkassen in Frage, so ist die zuerst in Anspruch genommene Kasse leistungspflichtig. Einer Kranken­kasse stehen gleich die See-Krankenkasse, die Reichs­knappschaft sowie die Ersatzkassen.

Die Familienkrankenpflege erstreckt sich auf unterhaltsberechtigte Ehegat- ten und unterhältst, erechttgte Kin­der. Als Kinder in diesem Sinne gelten: 1. die ehelichen Kinder, 2. die für ehelich erklärten Kinder, 3. die an Kindes Statt angenommenen Kinder, 4. a) die unehelichen Kinder eines männlichen Ver­sicherten, wenn feine Vaterschaft festgestellt ist, b) die unehelichen Kinder einer Versicherten, 5. die Stiefkinder und die Enkel, wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherten über­wiegend unterhalten worden sind.

Der Anspruch auf Familienkrankenpflege kann nur unter zwei feststehenden Voraussetzungen gel­tend gemacht werden:

1. Es muß ein gesetzliches Versicherungsverhält­nis überhaupt bestehen und

2. es muß ein Unterhaltsverhältnis zwischen dem Versicherten und denjenigen Personen vorhanden

ten 13. Oanuat Mtz orgensrühe.

ifl bie Sonne nicht über Rückwärts sich:

'Ä! Nvnb, ein einzelner Ate- Trau hegt grim- Seltern Mreif bedecke

Äcmofteine. tzch gebe auf Md. Links der breiten ! kreuze, steht schon seu ;

>«rch: Darin ruhen dicht- Set Schäfer ist eben ans lufgefahrenen Karren ge- uit Prüfendem Nick, die ' fchen, die ihm anvertrautc uns. - Ab und zu steh: ie meisten ruhen tötetet- Erde. Ihre Pelze sind mit t. Ein Tierchen steht mit en Kopf gesenkt, und hustet, viele Maie hintereinander, zeigt maitsarbige Lichter, ; darüber sieht das alte. Silhouette, erscheint heute t und hoch. Es steht bt nd Sold, eine Gralsburg.

schweben wrpedoförche der Himmel ein ftfrf

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Hetzen hin unb her, hW m, stillen Auren: einje'.nc i, wie erlahmt unter ter. die binnen Astspitzen te ittern, um ins GleichM.V leichtnachgebenten, IchM- jen bei meinem Aahen raiv nen die Augen vor KM Diesenbach und wende mi. Pappel rechts am ®eg^ blauleuchtenden, grasgw , Die M iwrj«g ! [int» tönt W * >» kt b® »

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CSergünftigung zutell werden zu lassen, und sie Hat deshalb dir Erwerbsrnöglichkeit des verbillig- tim Zehnerblocks b.s zum 15. Januar offeirgelassen.

** Zur Kündigung des Angestell - le n t a r i f 8. Vom Arbeitgeberverband für Lahn- ^au und Oberhessen werden wir um Aufnahme ier nachstehenden Zeilen gebeten:In der Pro­testkundgebung der Angestellten am 9. Januar B1. I. hat Herr Gauvorsteher Auer b ach be- lhauptet. der Arbeitgeberverband habetrotz zwei­maliger Ablehnung durch die beteiligten Arbeit­geber schließlich doch die Kündigung des Tarif­vertrags erzwungen". Diese Behauptung ist objek- tiiv unrichtig. DieVerwahrung" in dem ersten Äell der gefaßten Entschließung erledigt sich

sein, für die die Leistung im Sinne der Familien- krankenpflcgc beansprucht wird; d. h. der Versicherte muß zum Unterhalt für diese Personen gesetzlich verpflichtet fein.

Zunächst ist der Anspruch für den unterhalts­berechtigten Ehe gatten eingeräumt. Hieraus folgt, daß nicht nur Familienkrankenpflege für die Ehefrau aus dem Versicherungsoerhältnis des Mannes, sondern umgekehrt auch für den Ehemann aus dem etwaigen Versicherungsoerhältnis der Ehe- frau in Betracht kommt. Hat jedoch der erkrankte Ehegatte den Anspruch auf Unterhalt an den ande­ren Eheteil verwirkt, so ist ein Anspruch auf Fami­lienkrankenpflege nicht mehr gegeben.

Aks weiterer Personenkrcis kommen alsdann die vorerwähnten Kinder in Betracht. Es ist dazu zu bemerken, daß der BegriffKind" dem Alter nach nicht begrenzt ist. Im allgemeinen Rechtssinne ist der BegriffKind" mit der erreichten Volljährig­keit zwar begrenzt. Da über über die Volljährigkeit hinaus ein Unterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern besteht, wird für sie auch über das 21. Le­bensjahr hinaus unter Umständen der Anspruch auf Familienkrankenpflege anerkannt werden müssen.

Bezüglich der vorher aufgeführten Gruppen von Kindern wäre im einzelnen zu sagen:

1. Die ehelichen Kinder.

Von den Kindern kommt zunächst das eheliche Kind für die Familienkrankenpflege in Frage. Dem ehe­lichen Kind steht rechtlich im Range gleich dasjenige, das zwar unehelich geboren, aber durch die Ehe­schließung feiner Eltern die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangt hat.

2. Die für ehelich erklärten Kinder.

Es sind dies solche unehelich geborene Kinder, die von ihren Vätern auf deren Antrag durch Staats- §ewalt für ehelich erklärt wurden. Solche Kinder aben ausschließlich einen gesetzlichen Unterhalts­anspruch an ihren Vater, gegebenenfalls auch über das 21. Lebensjahr hinaus, jedoch nicht an die Ver­wandten des Vaters in gerader Linie, die anderen ehelichen Kindern gegenüber mit der Unterhaltspflicht belastet sind: auch nicht an die Ehefrau ihres Vaters, also ihre Stiefmutter. Das Begehren auf Familien- krankenpflege könnte sich im Falle der Erkrankung eines solchen Kindes nur auf das Versicherungsver­hältnis feines Vaters stützen.

3. Die an Kindes Statt angenommenen Kinder.

Auch der Unterhaltsanfpruch des adoptierten Kin­des bleibt beschränkt auf den Annehmenden^ Wird ein Kind von einem Ehepaar als gemeinschaftliches Kind adoptiert, fo besteht der Unterhaltsanspruch an beide Elternteile. Die Familienkrankenpflege kann also aus dem Versicherungsverhältnis des Adoptiv­vaters, wie auch aus dem der Adoptivmutter her- geleitet werden. Mit der Adoption geht der Anspruch des adoptierten Kindes auf Unterhalt an feine leib­lichen Eltern nicht verloren. Er bleibt bestehen, je­doch in zweiter Linie, d. h. die Adoptiveltern gehen in ihrer Unterhaltspflicht vor. Es kann also sehr wohl für ein Adoptivkind Familienkrankenpflege auch aus dem Versicherungsverhältnis feiner leiblichen Verwandten (Eltern und Voreltern) in Frage kom­men. Ist jedoch ein uneheliches Kind adoptiert wor­den, so kann aus dem Versicherungsverhältnis feiner Mutter kein Anspruch auf Familienkrankenpflege ab­geleitet werden, denn die uneheliche Mutter verliert nach § 1765 BGB. das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen. Damit entfällt für sie ihre Unterhaltspflicht und somit auch eine Voraus­setzung für die Familienkrankenpflege aus ihrem Versicherungsverhältnis. Durch bie Adoption eines unehelichen Kindes wird fein Vater feiner Unter­haltspflicht nicht enthoben, vielmehr besteht ein An­spruch des Kindes auf Unterhalt an diesen im Rah­men der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs werter und somit auch ein Anspruch auf Familien- krankenpflege.

(Schluß folgt.)

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* Die GießenerTheologischeFakul- fit zum 60. Geburtstag des Prälaten Dr. Diehl. Bei der Feier des 60. Geburtstages tees Prälaten der hessischen Evangelischen Landes- k rche, D. theol., Dr. phil., Dr. jur. h. c. Diehl, toie am Samstag im Landeskirchenamt in Darm- nadt stattfand, überbrachte der Dekan der Theologi­schen Fakultät der Landesuniversität Gießen, Prof. D. Dr. Schumann, dem Prälaten die innigsten Glückwünsche der Theologischen Fakultät und feierte teibci den Prälaten in herzlichen Worten als Mit- s olcher und Mitarbeiter der Fakultät. In dem gestern veröffentlichten Bericht über die Geburts- i agsfeier war der Glückwunsch der Theologischen Datultät durch ein bedauerliches Versehen des Äarmftäbter Berichterstatters des WSN.-Nachrich- I kndienstes nicht vermerkt. Diese Lücke in der Be- richterftattung sei mit dem heutigen Nachtrag aus- gefüllt.

"Oeffentl-Kreisausschuß-Srhung. 2m nächsten Samstag, 17. Januar, 9 Llhr, findet im Sitzungssaal des Regierungs-Gebäudes öffent­liche Sitzung des Kreisausschusses mit nachfolgen- ver Tagesordnung statt: 1. Einspruch des Her­mann Dietz, Georg Heß Witwe und Willi Sann in Weitershain wegen Heranziehung zu den Soften der Kirche. 2. Schulwesen Rabertshausen: Her: Gesuch des Wilhelm Reichardt I. und Gen. wegen Erlaß von Schulkosten. 3. Einspruch des Heinrich Graulich, Heinrich Schmidt und Heinrich CBaumann in Reinhardshain wegen Heranziehung »u den Kosten der Kirche.

* Die Zehnerkarten Im Stadtthea- tec. Aus dem Stadttheaterbureau wir- uns ge­schrieben: Die Intendanz macht nochmals darauf aufmerffam, daß am 15. Januar die Möglichkeit Des Erwerbs der Zehnerkarten erlischt. Die Dor­tieile dieses Zehnerkarten-Systems sind nicht ver- Eirtn6ar, und diese Einrichtung hat sich in der Kerzen Zeit ihres Bestehens bereits bestens be­währt. Neben der Preisverbillignng von 15 Pro- Snt, sei nochmals auf die Möglichkeit der freien ageswahl hingewiesen, zumal für solche Theater- Eesucher, die sich aus beruflichen Gründen nicht □n einen bestimmten Theatertag binden können. Außerdem bedingt die Anpersönlichkeit des Zeh- rrerkartenblocks, sowie die Benutzung mehrerer Sorten gleichzeitig sehr große Vorteile, die restlos Bern Publikum zufallen. Die Karten haben Gül­tigkeit für alle Schauspielvorstellungen. Eine große ^jahl Interessenten hat sich für diese Neuerung Üte8 Theaterbesuchs bereits gefunden. Der Inten­danz ist es jedoch darum zu tun, möglichst allen Greifen der nichtabonnierten Theaterbe ucher diese

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