der Schuhfabrik von
er in Butzbach ein
Die kühlende und heilende Wirkung der schneeig-weißen Creme Leodor tritt besonders in Erscheinung, wenn Hände und Gesicht durch Einwirkung der Kälte im Winter stark gerötet sind Auch bei spröder und aufgesprungener Haut leistet die Creme bei dem sonstigen Juckreiz der Haut sowie als Puderunterlage vorzügliche Dienste. Tube 60 PL und 1 Mk-, wirksam unterstützt durch Leodor-Edelseife, Strick 50 Pt. in allen thlorodont-Verkaufsstellen erhältlich.
Eamit von selbst."
"DeschränkteZulassungzumhöhe- ie n S ch u 1 di e n st. Dom Frühjahr 1931 ab kann •in die pädagogischen Seminare nur eine be-- 'Ichrankte Anzahl von Kandidaten des höheren Lehramts ausgenommen werben. Die Auswahl »erfolgt durch das Ministerium für Kultus und
** LlngetreuerAnge st eilte r. In einem hiesigen Geschäft stahl ein Angestellter noch und nach eine größere Meyge Toilettenartikrl usw. im Werte von einigen Hundert Mark. Die Spitzbübereien wurden erst jetzt entdeckt und der Polizei zur Anzeige gebracht. Der Dieb wurde auf der Stelle entlassen, außerdem wird die Sache für ihn noch ein gerichtliches Nachspiel haben.
•* Ei nbruch in e ine Dutzb acher Schuhfabrik. In der letzten Nacht wurde in
Denk an das hungernde Kind! Hilf!
Städtische Nothilfe 4930.
Einbruch verübt. Was dabei gestohlen wurde und wer als Täter in Betracht kommt, ist bis zur Stunde nicht bekannt. Die polizeilichen Ermittlungen sind gegenwärtig im Gange.
*• Dorläufig keine Einstellungen in die hessische Dereitschaftspolizei. Das hessische Innenministerium teilt mit, daß die Dewerberliste für den Eintritt in die Bereitschaftspolizei bis auf weiteres geschlossen worden ist. Auf Grund der vorliegenden Bewerbungen sind bereits bis Ende 1932 alle Einstellungsmöglichkeiten erschöpft. Drwerbungsgesuche können deshalb vorläufig keine Berücksichtigung finden.
** Winterfest der Gastwirte-In- nung. Die Freie Innung der Gastwirte von Gießen und Umgebung vereinigte amDonnerstog- abend in den Räumen des Restaurants Philosophenwald viele Mitglieder und eine große Anzahl Gäste. Die Veranstaltung sollte dem -Zwecke dienen, die Mitglieder in größerer Anzahl wieder einmal zu einigen unterhaltsamen Stunden zu vereinigen, zum anderen, um den Mitgliedern bei dieser Gelegenheit erneut und deutlich vor Augen zu führen, wie notwendig der Zusammenschluß der Gastwirte sei. In diesem Sinne sprach im Laufe des Abends der Dorsitzende der Innung Herr Schmitz (Gießen), der zunächst die Mitglieder und Gäste begrüßte und insbesondere Herrn Iaskow ski (Offenbach) willkommen
Oie Familienkrankenpflege in derKranken- versicherung.
Don Derwaltungöamlmann Reiher, Gießen.
bietungen der Kapelle Topp, die sich durch di« sorgsame und vollendete Wiedergabe der einzelnen Musikstücke verdient machte und mit Recht herzlichen Beifall erntete. Das Fest brachte außerdem noch eine Reihe humorvoller Dorträge, Rezitationen und Plaudereien. Karl Druck und Dr. Karl Ritter vom hiesigen Stadttheater verstanden es, die Aufmerksamkeit der Zuhörev zu fesseln, fanden zugleich auch allen Anklang. Eine Verlosung mit ansehnlichen Gewinnen trug ebenfalls zur Unterhaltung bei. Mit dem üblichen Ball fand die Veranstaltung ihren Abschluß.
** Deutsch-Oe st erreichischer Alpenverein. Die Sektion Gießen und die Sektion! Oberhessen veranstalteten am Freitagabend im • Geologischen Institut einen Vortragsabend. Freiherr von Rotberg hielt einen Vortrag unter dem Titel „Kreuz und quer durch Kärnten". Der Redner schilderte zuerst die geographische Lage, des Landes, das auf allen Seiten von hohen Gebirgszügen umgeben und von den Ländern Jugoslawien. Italien, Oesterreich und Tirol begrenzt ist. Kärnten gehört zu Oesterreich. Der Vortragende ging weiter auf die wechselvolle Geschichts des Landes ein, sprach von dem Einfluß der. Römer, die während 5 V, Jahrhunderten im Lande waren, und kam dann sofort auf den Weltkrieg und seine Folgen für da- kleine deutsch- fühlende Land Kärnten zu sprechen. In lebendigen Farben schilderte er den Kampf der Kärntner gegen die Jugoslawen, die von dem Lande Besitz ergreifen wollten, biS schließlich die deutschen Kärntner eine Abstimmung erzwingen konnten, die zu ihren Gunsten aussiel. In einer Reihe von Lichtbildern, die übrigens in technischer und künstlerischer Hinsicht geradezu hervorragend zu nennen waren, zeigte dann der Vortragende, seinen Zuhörern die mannigfaltigen Schönheiten der Dergwelt, der Tauern, der Karawanken, der Iulischen und Kornischen Alpen, des Großglockners, der Pasterz (Gletscher), sowie die sanfte Anmut der Täler, und den Glanz der Seen. Mit nicht weniger großem Interesse verfolgten die Zuhörer die Ausführungen über die Kunstschätze und die nationalen Gedenkstätten der Kärntner. Der Vortrag vermittelte in der umfassenden Form und in der exakten Behandlung, die daS Thema durch den Redner erfuhr, einen- vollkommenen Eindruck von Land und Leuten. Dankbarer Beifall belohnte den Vortragenden.
Strahenbahnerverein. Zu einet Weihnachtsfeier hatte der Gießener Strahenbahnerverein auf Samstag Mitglieder und Gäste eingeladen. Der Saal des Cafe Leib war bis aus den letzten Platz beseht. Eine Musikkapelle leitete mit schneidigen Darbietungen die Feier ein, ein Prolog, von einem Kinde gesprochen, ging einer kurzen Begrüßungsansprache des 1. Vorsitzenden Hofmann voraus, in der er insbesondere Direktor Stolte willkommen hieß. Weiter begrüßte er die Sänger vom Gesangverein „Concordia", die Arbeiter des Elektrizitätswerkes^ die an der Feier teilnahmen und Angehörige der Maschinengewehrkompanie. Schließlich gab er der Hoffnung Ausdruck, daß das freundschaftliche Verhältnis zum Gesangverein „Concordia" weiter bestehen möge. Jin Laufe des Abends erwiderte der 1. Vorsitzende von der „Concordia", Herr Friege, seinerseits die Wünsche des Vorredners. Der Abend brachte ein vielseitiges! Programm. Neben zwei Theateraufführungen wartete die Musikkapelle mit guter Musik auf, und der Gesangverein „Concordia" erfreute blc Gäste mit einer Reihe von Volksliedern, die in Anbetracht der vorzüglichen Wiedergabe verdienten Beifall fanden. Tanz beschloß den Abend.
Zdb.
hieß, der als Mitglied des Vorstandes deS Gast - wirte-Derbandes an der Feier teilnahm. In eindrucksvoller Weise sprach der Vorsitzende über die augenblickliche Lage des Gastwirtsgewerbes und betonte die Bereitwilligkeit der Gastwirte, mittragen zu helfen an den Lasten, die eina schwere Zeit dein deutschen Volk aufgebürdet Habs. Aber der Gastwirt fordere dabei auch Gerechtigkeit in der Lastenverteilung und verurteile eine Gesetzgebung, die nicht vom Boden der Tatsache^ aus erfolge und die -wirtlichen Verhältnisse in dem Maße außer acht lasse, wie es bei betf Schaffung der Belastung des GastwirtsgewerbeS gefchehen fei. Der Redner ging dann auf verschiedene Einzelheiten der Situation ein und forderte zum Zusammenschluß auf, gab aber zugleich dem Wunsche Ausdruck, daß dem Gewerb« des Gastwirts in Zukunft glücklichere Tage beschießen sein möchten und damit auch dem deutschen Daterlande. In einem dreifachen Hoch auf das deutsche Vaterland klangen die Worte deS Vorsitzenden aus: gemeinsam wurde das Deutschlandlied gesungen. Herr Iaskow ski unterstützte in einer kurzen Ansprache die Ausführungen des Vorredners. Der Abend, der den denkbar besten Verlauf nahm, war eingeleitet und zum großen Teil ausgefüllt mit musikalischen Dar-
Gorgi für die Kettenhunde!
Der Gießener Tierschuh-Verein, Weserstraße 4, schreibt uns:
Die Kettenhunde brauchen im Winter eine Hätte, die ausreichenden Schutz gegen Frost, IMnd und Nässe gewährt. Deshalb stelle man Die Hütte an eine windgeschützte Stelle, verstopfe etwaige Ritzen sorgfältig und ragte einen Sack, oder eine Decke vor das Schlupfloch. Ins Innere der Hütte lege man aus- »eichend Stroh, das hin und wieder cr- rcuert werden muß. Ein mangelhaft genährter »nb nicht genügend bewegter Hund friert natur- i.cmäß schneller, als ein gut gefütterter, der Belegenheit zu erwärmender Bewegung hat. Des- Kalb füttere man im Winter den Hof- $uno besonders gut, vergesse das regel- mäßige Tranken nicht und lasse ihn toenig- ssens zu bestimmten Zeiten sich frei bewegen. Bei strenger Kälte gehört ein Hund ins Haus oder in den Stall. Für Mitteilungen über mangelhaft untergebrachte Kettenhunde ist der Verein dankbar. Alle Meldungen werden streng anonym Gehandelt.
. Talen für Mittwoch, 14 Januar.
1742: der Astronom E. Halley in Greenwich 'lestorben: — 1874: der Erfinder des Telephons, Vh. Reis, gestoröen: — 1905: der Physiker Emst Abbe in Jena gestorben.
Bornotizen.
— Tageskalender für Dienstag, ^tadttheater: .Die erste Frau Selbh", 20 bis 22 Uhr — Volkshochschule: 20 Uhr, Uniberfitäf, Hörsaal 53: Kursus „Rechtschreibung". — Lichtspielhaus. Bahnhofstraße: „Das Flötenkonzert von Sanssouci". — Astoria-Lichtspiele: „Meine Schwester und ich".
— Aus dem Stad t th e a t er b ur eau kvird uns geschrieben: Heute, 20 Uhr: „Die erste yrau Selby", Spielleitung Walter Bäuerle. Die Rolle der „Elfte" spielt Lony Leutholf. — Morgen, Mittwoch, 19.30 Llhr: „Der Kaiser von Amerika", Komödie von Bernard Shaw. — In Vorbereitung ist das Shakespearesche Lustspiel ..Der Widerspenstigen Zähmung". In völlig neuer Anszenierung ist die Erstaufführung dieses Lustspiels auf Freitag, den 16. Januar, 20 Uhr ^festgesetzt. — Samstag, 15.45 Ahr, Schülervar- tcLung des Lustspiels: „Der Widerspenstigen .iähmung" von Shakespeare. — Sonntag, 18.30 Hfcr, als Fremdenvorstellung zum letzten Male: .Die erste Frau Selby".
Dildungswesen auf Grund 'der dem Aufnahmegesuch bcizufügenden Zeugnisse, und zwar eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses, des Reifezeugnisses, des Prüfungszeugnisses des wissenschaftlichen Prüfungswesens für das höhere Lehramt. Für die Entscheidung des Ministeriums gelten folgende Richtlinien: a) Von der Aufnahme schließen aus ein ärztliches Zeugnis, das nicht völlige Gesundheit und körperliche Eignung für das Lehramt bescheinigt, sowie ein Prüfungszeugnis für das yöhere Lehramt mit der Gesamtrwte genügend: b) weist das Reifezeugnis in den für das Studium gewählten Fächern geringere Noten als 3 auf, so kann Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur erfolgen, wenn die wissenschaftliche Prüfung in der Gesamtnote mit 2 bewertet wird. Heber die Ausnahme in die Anwärterliste wird nach der Staatsprüfung entschieden. Die am 1. Oktober 1930 vorhandenen Assessoren gelten als aufgenommen, wenn sie nicht bis zum 1. April 1931 ablehnenden Bescheid erhalten haben.
** Auf dem Wege der Besserung. Der vor einigen Tagen in Homberg bei einem Zusammenstoß mit einem Lastkraftwagen schwer verhetzte Motorradfahrer Westrupp aus Appenrod, der mit schweren Verletzungen in die hiesige, Chirurgische Klinik eingeliefert wurde, befindet sich, wie wir zuverlässig hören, erfreu- licherwei.e auf dem Wege der Besserung. Lebensgefahr für den Verunglückten besteht zum Glück nicht mehr.
** Todes stürz beim Fensterputzern Am Samstagnachmittag stürzte ein Arbeiter eines Gießener Fensterreinigungsinstituts beim Putzen eines Fensters am Gebäude der Buderus- schen Hauptverwaltung in Wetzlar aus einer Höhe von vier Meter so unglücklich zu Boden, daß er einen Schädeldruch davontrug, an dessen Folgen er gestern im Wetzlarer Krankenhaus gestorben ist. Der bedauernswerte Mann war verheiratet und hinterläßt vier unmündige Kinder.
Kunst und Wissenschaft.
Tie Austritte aus der Tichterakademie.
Berlin, 12. Jan. (WTB) Wie dem Amtlichen Preußischen Pressedienst nütgeteilt wird, haben zum Bedauern der Sektion für Dichtkunst die Mitglieder der Akademie für Kunst und Wissenschaft Dr. Erwin Guido Kolbenheyer, Dr h. c. Wllh. Schä - fer und Dr. h. c. Emil Strauß ihren Austritt erklärt, weil sie die Aufhebung einer oon der Hauptversammlung im Oktober vorigen Jahres angenommenen Geschäftsordnung mißbilligten. Diese Geschäftsordnung hatte sich als undurchführbar und satzungswidrig erwiesen, da sie nur der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung Beschlüsse gestattete und so während der ganzen übrigen Zeit die Arbeitsfähigkeit der Sektion unterband.
Unter Familienkrankenpflege im Sinne der reichsgeseglichen Kralllenverstcherung sind diejenigen. Leistungen einer Krankenkasse zu verstehen, die sie für Familienangehörige eines Versicherten, ohne daß besondere Zuscyläge zu den Versicherungsbeiträgen erhoben werden, gewährt. Als gesetzliche Leistungen kommen die Kosten für ärztliche Behandlung, sowie für Arznei und kleinere Heilmittel in Betracht. Obwohl viele Krankenkassen bisher solche Leistungen in ihren Satzungen als freiwillige Leistungen (Mehrleistungen) übernommen hatten, ist dieses Gebiet der Krankenpflege durch die Notverordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 im 8 205 RBO. gesetzlich festgelegt worden.
Wer hiernach auf Grund eines Reichsgesetzes — Reichsversicherungsordnung (RBO.), -Reichsknapp- schaftsgeseg (RKnG.) oder Arbeitsvermittlungs. und Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVAVG.) — gegen Krankheit versichert ist, hat grundsätzlich einen Anspruch gegen seine Krankenkasse aut Uebernahme der Kosten für ärztliche Behandlung, sowie für Arznei und kleinere Heilmittel für die m Betracht kommenden Familienangehörigen unter folgenden allgemeinen Voraussetzungen:
Der Anspruch ist an eine Wartezeit geknüpft, und zwar muß der Versicherte innerhalb der letzten 6 Monate, vom Tage des Eintritts des Versiehe- rungsfalles zurückgerechnet, mindestens drei Monate versichert gewesen fein. Die Familienkrankenpflege kommt auch nur dann in Frage, wenn das Familienmitglied nicht selbst versichert ist. Die Leistungen der Krankenkasse in der Familienkrankenpflege sind zeitlich begrenzt. Gesetzlich beschränkten sie sich auf 13 Wochen. Freiwillig kann die Krankenkasse die Familienkrankenpflege (als Mehrleistung) bis zu 26 Wochen, jedoch nicht darüber hinaus, ausdehnen. Die Notverordnung fordert, daß sich die Familienangehörigen gewöhnlich im Inland aufhalten. Grundsätzlich ift im Rahmen der Familienkrankenpflege für das erkrankte Familienmitglied des Versicherten ärztliche Behandlung im gleichen Umfange, wie für den Versicherten selbst, zu gewähren, und zwar im Rahmen der §§ 122/123 RDO. Dos Gesetz fordert weiter, daß auch für erkrankte Familienangehörige ein Krankenschein zu lösen ist. Die Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel sind nur zur Hälfte von der Krankenkasse zu übernehmen. Die Satzung einer Krankenkasse kann bestimmen, daß bis zu 70 v.H. der Kosten für Arznei und kleinere Heilmittel erstattet werden, sowie Hilfs-, Stärkungsmittel und andere als kleinere Heilmittel, oder ein Zuschuß hierfür zu bewilligen sind. Die Satzung kann ferner Krankenhauspflege ober an ihrer Stelle einen Zuschuß hierfür gewähren. Kommen mehrere Krankenkassen in Frage, so ist die zuerst in Anspruch genommene Kasse leistungspflichtig. Einer Krankenkasse stehen gleich die See-Krankenkasse, die Reichsknappschaft sowie die Ersatzkassen.
Die Familienkrankenpflege erstreckt sich auf unterhaltsberechtigte Ehegat- ten und unterhältst, erechttgte Kinder. Als Kinder in diesem Sinne gelten: 1. die ehelichen Kinder, 2. die für ehelich erklärten Kinder, 3. die an Kindes Statt angenommenen Kinder, 4. a) die unehelichen Kinder eines männlichen Versicherten, wenn feine Vaterschaft festgestellt ist, b) die unehelichen Kinder einer Versicherten, 5. die Stiefkinder und die Enkel, wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherten überwiegend unterhalten worden sind.
Der Anspruch auf Familienkrankenpflege kann nur unter zwei feststehenden Voraussetzungen geltend gemacht werden:
1. Es muß ein gesetzliches Versicherungsverhältnis überhaupt bestehen und
2. es muß ein Unterhaltsverhältnis zwischen dem Versicherten und denjenigen Personen vorhanden
ten 13. Oanuat Mtz orgensrühe.
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Hetzen hin unb her, hW m, stillen Auren: einje'.nc i, wie erlahmt unter ter. die binnen Astspitzen te ittern, um ins GleichM.V leichtnachgebenten, IchM- jen bei meinem Aahen raiv nen die Augen vor KM Diesenbach und wende mi. Pappel rechts am ®eg^ blauleuchtenden, grasgw , Die M iwrj«g ! [int» tönt W * >» kt b® »
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C’Sergünftigung zutell werden zu lassen, und sie Hat deshalb dir Erwerbsrnöglichkeit des verbillig- tim Zehnerblocks b.s zum 15. Januar offeirgelassen.
** Zur Kündigung des Angestell - le n t a r i f 8. Vom Arbeitgeberverband für Lahn- ^au und Oberhessen werden wir um Aufnahme ier nachstehenden Zeilen gebeten: „In der Protestkundgebung der Angestellten am 9. Januar B1. I. hat Herr Gauvorsteher Auer b ach be- lhauptet. der Arbeitgeberverband habe „trotz zweimaliger Ablehnung durch die beteiligten Arbeitgeber schließlich doch die Kündigung des Tarifvertrags erzwungen". Diese Behauptung ist objek- tiiv unrichtig. Die „Verwahrung" in dem ersten Äell der gefaßten Entschließung erledigt sich
sein, für die die Leistung im Sinne der Familien- krankenpflcgc beansprucht wird; d. h. der Versicherte muß zum Unterhalt für diese Personen gesetzlich verpflichtet fein.
Zunächst ist der Anspruch für den unterhaltsberechtigten Ehe gatten eingeräumt. Hieraus folgt, daß nicht nur Familienkrankenpflege für die Ehefrau aus dem Versicherungsoerhältnis des Mannes, sondern umgekehrt auch für den Ehemann aus dem etwaigen Versicherungsoerhältnis der Ehe- frau in Betracht kommt. Hat jedoch der erkrankte Ehegatte den Anspruch auf Unterhalt an den anderen Eheteil verwirkt, so ist ein Anspruch auf Familienkrankenpflege nicht mehr gegeben.
Aks weiterer Personenkrcis kommen alsdann die vorerwähnten Kinder in Betracht. Es ist dazu zu bemerken, daß der Begriff „Kind" dem Alter nach nicht begrenzt ist. Im allgemeinen Rechtssinne ist der Begriff „Kind" mit der erreichten Volljährigkeit zwar begrenzt. Da über über die Volljährigkeit hinaus ein Unterhaltsverhältnis zwischen Eltern und Kindern besteht, wird für sie auch über das 21. Lebensjahr hinaus unter Umständen der Anspruch auf Familienkrankenpflege anerkannt werden müssen.
Bezüglich der vorher aufgeführten Gruppen von Kindern wäre im einzelnen zu sagen:
1. Die ehelichen Kinder.
Von den Kindern kommt zunächst das eheliche Kind für die Familienkrankenpflege in Frage. Dem ehelichen Kind steht rechtlich im Range gleich dasjenige, das zwar unehelich geboren, aber durch die Eheschließung feiner Eltern die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangt hat.
2. Die für ehelich erklärten Kinder.
Es sind dies solche unehelich geborene Kinder, die von ihren Vätern auf deren Antrag durch Staats- §ewalt für ehelich erklärt wurden. Solche Kinder aben ausschließlich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch an ihren Vater, gegebenenfalls auch über das 21. Lebensjahr hinaus, jedoch nicht an die Verwandten des Vaters in gerader Linie, die anderen ehelichen Kindern gegenüber mit der Unterhaltspflicht belastet sind: auch nicht an die Ehefrau ihres Vaters, also ihre Stiefmutter. Das Begehren auf Familien- krankenpflege könnte sich im Falle der Erkrankung eines solchen Kindes nur auf das Versicherungsverhältnis feines Vaters stützen.
3. Die an Kindes Statt angenommenen Kinder.
Auch der Unterhaltsanfpruch des adoptierten Kindes bleibt beschränkt auf den Annehmenden^ Wird ein Kind von einem Ehepaar als gemeinschaftliches Kind adoptiert, fo besteht der Unterhaltsanspruch an beide Elternteile. Die Familienkrankenpflege kann also aus dem Versicherungsverhältnis des Adoptivvaters, wie auch aus dem der Adoptivmutter her- geleitet werden. Mit der Adoption geht der Anspruch des adoptierten Kindes auf Unterhalt an feine leiblichen Eltern nicht verloren. Er bleibt bestehen, jedoch in zweiter Linie, d. h. die Adoptiveltern gehen in ihrer Unterhaltspflicht vor. Es kann also sehr wohl für ein Adoptivkind Familienkrankenpflege auch aus dem Versicherungsverhältnis feiner leiblichen Verwandten (Eltern und Voreltern) in Frage kommen. Ist jedoch ein uneheliches Kind adoptiert worden, so kann aus dem Versicherungsverhältnis feiner Mutter kein Anspruch auf Familienkrankenpflege abgeleitet werden, denn die uneheliche Mutter verliert nach § 1765 BGB. das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen. Damit entfällt für sie ihre Unterhaltspflicht und somit auch eine Voraussetzung für die Familienkrankenpflege aus ihrem Versicherungsverhältnis. Durch bie Adoption eines unehelichen Kindes wird fein Vater feiner Unterhaltspflicht nicht enthoben, vielmehr besteht ein Anspruch des Kindes auf Unterhalt an diesen im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs werter und somit auch ein Anspruch auf Familien- krankenpflege.
(Schluß folgt.)
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*• Die GießenerTheologischeFakul- fit zum 60. Geburtstag des Prälaten Dr. Diehl. Bei der Feier des 60. Geburtstages tees Prälaten der hessischen Evangelischen Landes- k rche, D. theol., Dr. phil., Dr. jur. h. c. Diehl, toie am Samstag im Landeskirchenamt in Darm- nadt stattfand, überbrachte der Dekan der Theologischen Fakultät der Landesuniversität Gießen, Prof. D. Dr. Schumann, dem Prälaten die innigsten Glückwünsche der Theologischen Fakultät und feierte teibci den Prälaten in herzlichen Worten als Mit- s olcher und Mitarbeiter der Fakultät. In dem gestern veröffentlichten Bericht über die Geburts- i agsfeier war der Glückwunsch der Theologischen Datultät durch ein bedauerliches Versehen des Äarmftäbter Berichterstatters des WSN.-Nachrich- I kndienstes nicht vermerkt. Diese Lücke in der Be- richterftattung sei mit dem heutigen Nachtrag aus- gefüllt.
"Oeffentl-Kreisausschuß-Srhung. 2m nächsten Samstag, 17. Januar, 9 Llhr, findet im Sitzungssaal des Regierungs-Gebäudes öffentliche Sitzung des Kreisausschusses mit nachfolgen- ver Tagesordnung statt: 1. Einspruch des Hermann Dietz, Georg Heß Witwe und Willi Sann in Weitershain wegen Heranziehung zu den Soften der Kirche. 2. Schulwesen Rabertshausen: Her: Gesuch des Wilhelm Reichardt I. und Gen. wegen Erlaß von Schulkosten. 3. Einspruch des Heinrich Graulich, Heinrich Schmidt und Heinrich CBaumann in Reinhardshain wegen Heranziehung »u den Kosten der Kirche.
•* Die Zehnerkarten Im Stadtthea- tec. Aus dem Stadttheaterbureau wir- uns geschrieben: Die Intendanz macht nochmals darauf aufmerffam, daß am 15. Januar die Möglichkeit Des Erwerbs der Zehnerkarten erlischt. Die Dortieile dieses Zehnerkarten-Systems sind nicht ver- Eirtn6ar, und diese Einrichtung hat sich in der Kerzen Zeit ihres Bestehens bereits bestens bewährt. Neben der Preisverbillignng von 15 Pro- Snt, sei nochmals auf die Möglichkeit der freien ageswahl hingewiesen, zumal für solche Theater- Eesucher, die sich aus beruflichen Gründen nicht □n einen bestimmten Theatertag binden können. Außerdem bedingt die Anpersönlichkeit des Zeh- rrerkartenblocks, sowie die Benutzung mehrerer Sorten gleichzeitig sehr große Vorteile, die restlos Bern Publikum zufallen. Die Karten haben Gültigkeit für alle Schauspielvorstellungen. Eine große ^jahl Interessenten hat sich für diese Neuerung Üte8 Theaterbesuchs bereits gefunden. Der Intendanz ist es jedoch darum zu tun, möglichst allen Greifen der nichtabonnierten Theaterbe ucher diese
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