Ausgabe 
13.1.1931
 
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Nr. 10 Erstes Blatt

M. Jahrgang

Dienstag, IZ. Januar |95(

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vnlck und Verlag: vrühl'sche Untverfiiälr-Vuch- und Stehtöruderei 8. Lange in Gießen. Schriftlettung und Geschäftsstelle: Schulttraße 7.

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Die pariser Zoischafierkonferenz iriii erneut in Aktion.

Nie alliierten Militärattaches in Berlin sammeln Material über den deutschen Rüstungs- stand für die Genfer Abrüstungskonferenz.

Paris, 12.Ian. (TU.) Am Montag wurde amt­lich bekanntgegeben, daß die volfchafterkon- feren; unter dem Vorsitz Lambo ns zusam- mcngelrelen sei, um einige laufende Ange­le g e n h e U c ti zu erledigen, die besonders aus die Durchführung des Versailler Ver­trages Bezug haben. DerPetit parisien" ver­suchte an maßgebender Stelle, einige Einzelheiten über den Inhalt der Besprechungen zu erfahren. Französischerseils Hal man sich jedoch in aller- strengstes Stillschweigen gehüllt. Im­merhin gibt das Blatt einige bemerkenswerte Aus­führungen wieder, die vielleicht als die eigene Auf­fassung anzuseheu sind, sehr wahrscheinlich aber als das Ergebnis einer vertraulichen Rücksprache mit einer der leitenden Persönlichkeiten am Quai d'Orsay gewertet werden müssen. Rach den Aus­führungen desPetit parisien" Hal es sich in der Sitzung der Botschaflerkonserenz darum gehandelt, die deutschenRüstungen" einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Die Offensive großen Stils, die die Rcichsregierung und auf ihre An­weisung die gesamte deutsche presse seit einiger Zeit im Zusammenhang mit der Abrüstungsfrage er­griffen hätte, habe die Botschafterkonserenz dazu veranlaßt, den gegenwärtigen Stand der deutschen Rüstungen daraufhin zu prüfen, ob er in Einklang m i t dem Versailler Diktat stehe. Bei dieser genauen Prüfung hätten der Konferenz die Unterlagen der in Ber­ti n anwesenden Militärattaches zur Verfügung gestanden. Das Blatt macht zwar über das Ergebnis dieser wichtigen Aussprache keinerlei ZHiUeilungen, deutet aber an, daß man etwaigen unannehmbaren deutschen Forderungen inter­essante Feststellungen entgegensetzen würde, die seit der letzten Zusammenkunft der Bolschafler- konseren; am 21 Januar 1930 von den Militär­attaches der ehemaligen Alliierten gemacht worden seien.

L'Echo de Paris" berichtet dagegen, auf der Tagesordnung habe die Liquidierung des Jnterallierten Komitees gestanden, das die Ausgabe hatte, der Botschafterkonferenz in allen militärischen Fragen, namentlich hinsichtlich der Durchsührung der LntwasfnungsNausel des 5ric- densvertrages, beizustehen. DasL'Oeuvre" be­richtet: Auf Antrag des britischen Botschasters in Paris, Lord Tyrrell, habe die Botschafterkonfe­renz das sog. interalliierte Komitee a u s l ö s e n wollen. Ls scheine aber, daß die Franzosen einen Antrag zur Annahme gebracht haben, durch Den es beauftragt worden sei, die militärischen Fra­gen zu verfolgen, die sich auf die Durchführung der Verträge beziehen.

Wer wird Präsident der Abrüstungskonferenz?

Paris, 12. Gan. (LT1.) Der außenpolitische Berichterstatter desEcho de Paris', Pertinax, zweifelt daran, daß es dem Dolkerbundsrat in der kommenden Woche gelingen tvird, sich über den Präsidenten der allgemeinen Abrüstungs­konferenz zu einigen. Man habe zunächst allgemein angenommen, daß Benesch die geeignete Per­sönlichkeit dafür sei, sei aber hierbei auf den Widerstand Deutschlands gestoßen, das den tschecho.lowakischen Außenminister für befangen halte und einen Aeutralen vo schlage. Alan habe deutscherseits- auf Dänemark hin­gewiesen, weil es den Abrüstungsverpflichtungen am weitgehendsten nachge.o nmen fei. Per- t.nar ist entgegengesetzter Ansicht und erklärt, daß Dänemark am allerwenig st en Grund ha b e , sich seine Abrüstung zur Ehre anzurechnen, Senn es sei den Verpflichtungen des Artikels 8 Ses Dclkerbundspaktes nicht nachgekommen, weil ei soweit abgerüstet habe, daß es heute außerstande sei, das eigene Land zu verteidigen. Es sehe heute vielmehr seine ^germanische" Politik in der einen oder anderen Form fort. Dänemark sei am allerweniasten dazu berufen, mit dem Vorsitz der Konferenz betraut zu vcrden. Auf alle Fälle sei es mehr denn ie von Wichtigkeit, die Persönlichkeit des Präsidenten schon jetzt zu bestimmen, da ihm noch die harte Aufgabe bcvorstehe, die zum Teil geri.senen Fa­ken wieder anzuknüpfen, die die vorbereitende Konferenz mit der allgemeinen Konferenz ver­bänden.

polen bedauert.

Tie polniichcn Flieger schwer belastet.

Berlin, 12.San. (WTB.) Die polnische Regierung hat durch ihre hiesige Gesandt- schaft wegen Heber Biegung deutschen Gebietes durch polnische Militärflieger der Reichsregierung i-hr Bedauern ausgesprochen.

Durch das Ergebnis der bisherigen Unter» ,ftc&ung sind, soweit bis jetzt feststeht, die Po- Len schwer belastet. Die Antersuchungs-

kommiss-ion, die aus Offizieren der 2. Kavallerie­division besteht, hat im Gegensatz zu den An­gaben des polnischen Fliegerpiloten Wolf ein­wandfrei festgestellt, daß der Kompaß in dem Fuhrerflugzeug vollkommen intakt war. Inzwischen sind auch Zweifel darüber aufge­taucht, ob die Angaben des polnischen Fliegers Wols, daß er in Krakau in Garnison stehe, den Tatsachen entsprechen. Man vermutet vielmehr, daß Wolf in Kattowih bei den dortigen Fliegern garnisoniert ist. Weiterhin

steht fest, daß Wolf unmittelbar nach seiner Fest­nahme durch den wachthabenden Reichstmchr- obergefreitcn an diesen die Frage richtete:3 ft Reichskanzler Brüning heute in Op­peln? Diese Frage läßt klar erkennen, daß der polnische Flieger genau wußte, daß er sich über Oppeln und nicht, wie er später an gab, über Thorn befand. Die anderen Angaben, daß er die Oder mit der Weichsel verwechselt habe, werden damit auch unwahr­scheinlich.

Ser Solaffowitzer Prozeß ein Fehlschlag für Polen.

Drei der Angeklagten polnischer Nationalität. Oie politische Begründung in der Anklage stillschweigend fallen gelosten.

Rybnik, 12.Jan. (WTB.) Die heutige Ver­handlung vor der hiesigen Strafkammer gegen die acht Bauern von Golassowitz, die der T ö t.u n g des Polizeikommandanten Sznapka beschuldigt sind, endete mit einer unerwarteten Sen­sation. Auf Verlangen der Verteidiger befragte das Gericht die Angeklagten nach ihrer Nationalität. Unter allgemeiner Bewegung im Zuhörerraum bekannten sich drei der acht An­geklagten, darunter auch der Hauptbeschuldigte Kubla, zur polnischen Nationalität. Da­mit ist also der polnische Versuch, den bedauerlichen Golassowitzer Raufhandel politisch gegen d i e deutsche Minderheit auszuschlachten, voll­kommen zusammen gebrochen. In der An­klageschrift wird ausdrücklich gesagt, daß die Be­weggründe des Ueberfallcs auf Sznapka nur i n der politischen Agitation, in dem Gegen­satz der Nationalitäten und in dem Haß der Mit­glieder der nationalen Minderheit gegen Jen pol­nischen Staat zu suchen seien. Diese Beschuldigung, die in der polnischen Presse noch in bedeutend ver­stärktem Maße wiederholt wurde, hat sich nun als völlig haltlos erwiesen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer dem Umschwung im Pro­zesse Rechnung getragen und den politischen Teil der Anklage vollkommen fallen gelassen, in­dem er sich nur auf den Raufhandel als solchen beschränkte. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. B a j hob seinerseits in geschickter, wirkungsvoller Rede hervor, daß es im Gegensatz zur Motivierung der Anklageschrift nicht gelungen sei, dem Prozeß den beabsichtigten politischen Cha­rakter zu verleihen. In keinem einzelnen Falle konnten den deutschgesinnten Einwohnern von Golassowitz staatsfeindliche Umtriebe nachgewie­sen werden. Mit ganz besonderem Nachdruck bezeich­nete Dr. Baj die Aufständischen als die moralischen U r h e b e r der unheilvollen Schlä­gerei, weil sie durch ihr terroristisches Vorgehen die Einwohner in Angst und Schrecken versetzt hatten.

Bald nach 20 Ahr verkündete der Dor- sihende unter allgemeiner Spannung folgendes Urteil:

Sieben von den acht Angeklagten werden nach § 227 Absatz I des Strasg fetzbuches für schuldig befunden. Es werden verurteilt: Die Angeklagten Kubla und Watut zu je anderthalb Jah­ren Gefängnis, der AngeklagteSwierze zu einem 3ahr Gefängnis, die Angeklagten Korchel,

Waclawik, Oskar Szymik und Kurt Szymik zu je sechs Monaten Gefängnis. Der Angeklagte Brzecek wird freigesprochen. Die Untersuchungs­haft wird sämt.ichen Verurteilten in voll.r Höhe angerechnet. Auch in der Urtei sb.gründung ging der Vorsitzende mit keinem Wort auf politische Momente ein, wie sie in der Anklageschrift er­örtert wurden.

Berliner Echo.

Untaugliches Material für (tfeitf.

Berlin, 13. Jan. (CNB.) Ein Teil der Berliner Morgenblätter beschäftigt sich in Kommentaren mit dem Urteil des Rybniker Gerichtes gegen die Gol- lassowitzer Einwohner.

DerL o k a l a n z e l g e r" schreibt: Als sich her- ausfteUte, daß von den acht Angeklagten nicht we­niger als drei polinischer Nationalität waren und sich damit die Basis der mit so großem Tantam vor­bereiteten Anklage völlig verschob, schwenkten An­klage und Prozeßleitung schleunigst um und erkann­ten auf Gefängnisstrafen, die im Verhältnis zu dem Anklageaufgebot fast geringfügig erscheinen wollen. Aber Polen hat ja auch alle Ursache, sich nach dem Fliegerskandal von Oppeln eine b e s s e- r e Einführung für die Genfer Rats­tagung zu sichern DieGermania" be­tont, daß wieder eine Aktion gegen die deutsche Minderheit zusammengebrochen fei. Als wichtigstes Ergebnis dieses Prozesses müsse die Tatsache her­ausgestellt werden, daß die Behauptuna der An­klageschrift, es habe sich um eine wohl d o r be­reitete Handlung mit staatsfeind­licher Tendenz gehandelt, die auf einerge­steigerten Agitation des deutschen Minderheiten- elementes" und auf die Abneigung gegenüber dem polnischen Staat zurückzuführen sei, durch den gan­zen Prozeßverlauf re st los hinfällig gewor - den sei Als Material für Genf werde also dieser Prozeß nicht dienen, geschweige denn etwa gegen die deutsche Minderheit ausgeschlachtet werden können. Auch derBörsenkurie r" unter- streicht, daß der als großer Schlag aegen die deutsche Minderheit gedachte Prozeß zusammenge- brochen sei. Der Fall Gollassowitz sei e i n e A n g e - legen h eit von Polen unter Polen ge­worden. Die deutsche Minderheit mußte ausge- schaltet werden.

Zehn Jahre Zuchthaus für den polnischen Spion von Neuhöfen.

Leipzig. 12. Jan. (TU.) Im sogenannten Neuhöfener Spionageprozeß verkündete der Vorsitzende des vierten Strafsenats folgendes Urteil:Der angetlagte polnische Grenzkommissar Biedrzynskiistschuldigdesoerfuchten Landesverrates nach Paragraph 3 des Spio- nagegefehes und Paragraph 43 des Strafgesetzbuches und des versuchten Totschlags nach Para­graph 214 des StrGB., sowie des vergehens gegen das waffengeseh und wegen p a h - vergehens. Lr wird deshalb zu zehn Jah­ren Zuchthaus verurteilt, von der Unter­suchungshaft werden sieben Monate in Anrechnung gebracht. Die Eigenschaft als Ueberzeugungstäter konnte dem Angeklagten nicht zuerkannt werden."

3n der Begründung heißt es u. a.: Der Tatbestand des Paßvergehens und des Ver­gehens gegen das Schußwasfengeseh war von vornherein weder vom Angeklagten noch von seiner Verteidigung bestritten worden. Soweit versuchteAusspähunginTe rächt kommt, gründet sich das Urteil auf das im wesentlichen glaubwürdige Geständnis des.Angeklagten selbst. Danach hat er fortgesetzt den Versuch ge­macht sich militärische Geheimnisse Gegen­stände und Rachrichten zu verschaffen. Seine persönliche Betätigung fand zunächst auf pol­nischem Boden statt, später hat er sie au 1 deutschen Boden übertragen, min­destens und sicher in der Aacht am 24. Mai 1930. Er versuchte da. sich eine Gasmaske zu verschaffen. Dadurch ist der Tatbestand der ver­

suchten Ausspähung allein schon erfüllt. Es han­delt sich zweifelsfrei um einen einheitlichen Vor­satz. Was das versuchte Verbrechen nach § 214 des Strafgesetzbuches betrifft, so siitd rechtliche Meinungsverschiedenheiten nicht aufgetreten. Sn tatsächlicher Hinsicht ist der Senat im wesent­lichen den Darstellungen des Zeugen Sender, des bei der Schießerei verwundeten deutschen Be­amten. gefolgt. Sender machte einen glaubwür­digen Eindruck und auch in der Verhandlung ist nichts dargetan worden, was die Zuverlässig­keit seiner Aussagen in Zweifel ziehen könnte. Sender hat bezeugt, daß er in zwei ver­schiedenen Augenblicken die Waffe des Angeklagten geseh en hat. Der Se­nat hat dem Zeugen Sender vor allem deshalb geglaubt, weil er angab. daß er Herr der Lage geblieben fei. Das ist möglich, weil er von Amte to2 2en mit solchen Dingen zu tun hat. So­lange uer Angek.agte sich noch auf deutschem Boden befand, konnte bei der Absicht der Aus­spähung auch von Putativ-Aotwehr keine Aede sein.

Das gerichtliche Aachspiel des Aeuhöfener Zwi­schenfalls hat damit fein Ende gefunden: der pol­nische Grenzwachtkommissar Biedrzynski ist vom Reichsgericht zu einer Z uch thaus­straf e von zehn Jahren verurteilt worden. Man fragt sich mit Recht, ob diese Sühne für die Schießerei in der Pahbude von Reuhofen ausreichend ist und ob es nicht doch besser gewesen wäre, wenn das Reichsgericht auf eine härtere Strafe erkannt hätte, vor allem schon deswegen.

weil bei der Schießerei ein Menschenleben, wenn auch ein polnisches, vernichtet wurde. Die ^Untersuchung hat einwandfrei ergeben, daß die Polen bewaffnet über die Grenze kamen, um eine geheimzuhaltende deutsche Gasmaske in Empfang zu nehmen. Es ist weiter erwiesen, daß sich die am Schlagbaum zurückgebliebenen pol­nischen Grenzbeamten bereit gehal- t e n hatten, ummitderWaffeinderHand einzugreifen, falls es notwendig werden sollte. Sie haben ja auch später eine schwere Schießerei veranstaltet und sind dabei auf deutschen Boden übergetreten. Vollkommen vergessen ist dagegen, daß es auch vor einem polnischen Gericht bereits vor vielen Wochen ein Verfahren gegeben hat, das in engstem Zusam­menhang mit dieser Schießerei stand. Damals mußte sich der deutsche Landwirt Fuh de verant­worten. dem zur Last gelegt wurde, er hätte dio polnischen Grenzbeamten auf deutschen Bo­den gelockt. Fuhde ist aber von den polnischen Behörden systematisch drangsaliert worden, um ihn in den polnischen Spionagedienst zu pressen. Das ist ihnen auch schließlich gelungen, obwohl Fuhde keinen Augenblick zögerte, die deutschen Ueber- wachungsstellen von seinem Auftrag in Kenntnis zu sehen. Dafür hat man ihn auf dreizehn Jahre ins Zuchthaus gesteckt, obwohl einwandfrei festgestellt worden ist. daß er sich be­harrlich geweigert hatte, Spionagedienste zu tun und daß er nur einem unerträglichen Druck der Polen gewichen ist. Man darf gespannt fein, wie die diplomatis che Erledigung des Reu- höfener Zwischenfalls aussehen wird, die noch immer auf sich warten läßt. Wir möchten hoffen, daß die Verurteilung Biedrzynskis zum Aus­gangspunkt einer Befreiungsaktion für Fuhde ge­macht wird.

Keine Auflösung derReichsbannergruppe Gera

Wirths Entfchctdung. Eine Rückfrage Dr. Fricks.

Berlin, 12.Jan. (TU.) Das Reichsinnen- m i n i st e r i u m hat nunmehr über den Antrag der thüringischen Regierung auf verbot des Reichs­banners Schwarzrotgold, Ortsgruppe Gera, entschie­den. Amtlich wird hierüber mitgeteilt:Die Reichs- reglerung sieht nach eingehender Prüfung den Tatbestand des Reichsgesehes vom 22. Mär; 192t zur Durchführung der Artikel 177178 des Ver­sailler Vertrages durch die Betätigung der Orts­gruppe Gera des Reichsbanners Schwarzrotgold nicht als erfüllt an und hat sich daher nicht entschließen können, dem thüringischen Ministerium des Innern ihre Zustimmung zur Auf­hebung dieser Ortsgruppe zu erteilen."

Die Entscheidung ist dem thüringischen Staats­minister Baum bereits zugegangen, wie zuverlässig verlautet, hat Staatsminister Dr. Frick, nachdem ihm der ablehnende Standpunkt des Reichsinnen- minifters bekannt wurde, an den Reichsinnenminister eine Rückfrage gerichtet. In ihr wird der Reichs­innenminister gefragt, welcher Unterschied zwischen der jetzt vom Reichsinnen- und Reichswehr- minifterium als nicht verfassungswidrig angesehenen Reichsbannerübung in Gera und den bekanntlich srüher vom preußischen Innen­ministerium unter Zustimmung des Reichsinnen- ministeriums verbotenen Stahlhelm­übungen im Rheinlande bestehe. Der Wortlaut des Briefes ist noch nicht bekannt.

Oer Iruhrschiedöspruch für verbindlich erklärt.

Berlin, 12. Jan. (WTB.) In der Lohn­streitigkeit im Ruhrkohlenbergbau hat der Reichsarbeitsminister d en Schiedsspruch vom 10. Januar 1931 im öffentlichen Inter­esse für verbindlich erklärt.

Ein Rechtsstreit um das Beamtennotopfer.

ZUage des Lenalspräfidcnten Dr Grützner gegen de i Fiskus.

Berlin, 12. San. (ERB.) Die Reichs­hilfe der Beamten, das sog. Rotopfer, das durch die Rotverordnung vom 26. Süll vorigen Sahres in Gestalt eines bestimmten Ge­haltsabzugs aufer egt wurde, bildet den Gegen­stand einer Klage, die der Senatspräsident am Oberverwaltungsgericht, Dr. Grühner, gegen den preußischen Fiskus angestrengt hat. Diese Klage, die heute vor der Vierten Zivilkammer des hiesigen Landgerichts I zur Verhandlung anstand, ist an sich eine Bagatellsache. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt nur etwa 50 Mk., welchen Betrag Dr. Grützner als Ge­haltsempfänger mit der Begründung einklagt, daß er ihm widerrechtlich von seinem Monatsgehalt abgezogen worden sei. Der Klage kommt eine prinzipielle Bedeutung zu, da Dr. Grützner das Widerrechtliche darin sieht, daß dieser Abzug aus Grund der Rotverordnung erfolgt ist. die er für ge­setzlich unzulässig hält. Artikel 148 der Reichsvcrsassung, mit dessen Hilfe das Dowp er erlassen wurde, zähle nur, meint Dr .Grützner. ganz bestimmte Verfassungsgrund-