Ausgabe 
11.11.1931
 
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nr. 264 Erstes Blatt

I8L Jahrgang

Mittwoch, U. November (931

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Dnid und Verlag: vrühl'fche Univerfitäls-Vuch- und Zteindruckerei R. Lange in Stehen. Schnftleitung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe Z.

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot,- für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

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Landnöten.

lieber die Handhabung der Zensur im Rundfunk ist es zwischen dem Reichsinnen­minister Groener und dem preußischen Innen­minister Severing zu einem scharfen Konflikt gekommen. Der Tatbestand ist kurz folgender: daß der Berliner Rundfunk sich eine Revolu­tionsrede zum9Rovember bestellt hatte, selbstverständlich bei einem sozialdemokratischen Abgeordneten. Diese Rede hat die Zensur passiert mit einigen Aenderungen, ist aber trotzdem vom Reichsinnen mini st erium beanstan- det^worden. Die Beanstandung soll angeblich im Instanzenzuge liegengeblieben sein, so daß sie erst in die Hände derzuständigen Stelle" gelangte, nachdem die Rede bereits gehal­ten war. Ergebnis: Das llnglüd war geschehen, eine einseitige sozialdemokratische Darstellung der Borgänge am 9. November war an Millionen von Hörern gelangt, und das ganze fein ausge­klügelte System des Rundfunks hat wieder einmal versagt: nicht zum erstenmal. Begreiflich, wenn deshalb jetzt der Reichsinnenminister ankündigt, daß er die bestehende Organisation für unzu­reichend hält und für eine entsprechende A e n d e- r u n g sorgen würde.

Wir haben nicht das Vergnügen gehabt, die Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Höl­termann zu hören. Rach dem aber, was darüber berichtet wird, hat sie die Grenzen des Zulässigen weit überschritten. Es ist, um nur ein Beispiel herauszugreifen, eine geradezu ungeheuerliche Zu­mutung, wenn den deutschen Soldaten von 1914 nachgesagt wird, sie seien nur deswegen in den Krieg gezogen, weil ihre Gestellungsbefehle ge­wissermaßen von der Geschichte ausgestellte Ga° santiescheine auf di e Gewährung demokratischer Rechte gewesen seien. Das ist eine Beleidigung der Frontkämpfer, wenn von ihnen heute be­hauptet wird, daß sie nicht aus vaterländischem Pflichtgefühl, sondern nur um der Diskontierung eines inncrpolitischen Wechsels willen dem Ruf zur Fahne gefolgt seien. Wie muß die Rede ur­sprünglich ausgesehen haben, wenn trotz ver­schiedener Korrekturen derartige Ungeheuerlich­keiten noch stehenbleiben konnten.

Aber der Reichsinnenminister hat auch schon recht, der Fall beweist hinreichend, was aNen Verständigen schon längst klar war, daß die Art, wie der Rundfunk heutzutage gebraucht oder vielmehr mißbraucht wird, eine Unmöglich­keit ist. Eine Unmöglichkeit deshalb, weil auch diese neueste Institution nur dazu ausgenutzt wurde, um den Mitgliedern der Regierungs­parteien eine wohlbezahlte Pfründe zu geben und chnen ein Aussichtsrecht zu schaffen, das sie nicht im staatlichen, sondern im partei­politischen Sinne verwerten. Kein ver­nünftiger Mensch wird es der Regierung ver­denken, wenn sie die starken propagandistischen Möglichkeiten, die im Rundfunk liegen, für ihre Zwecke mobilisiert, wenn sie durch den Rundfunk an die Massen heranzukommen sucht und um Freunde wirbt. Aber die Voraussetzung dabei muß immer sein, daß diele Propaganda staats- politisch angewandt wird, jede Umbiegung ins Parteipolitische stellt eine Aeberspannung des staatlichen Rundfunkmenopols dar, die sich schließ­lich am Staat selbst bitter rächen muh. Wir haben Bei mehr als einer Gelegenheit schon darauf aufmerksam gemacht, daß die Art, wie vor allem in Preußen Regierungspolitik auf dem Um» weg über den Rundfunk gemacht wurde, den Dogen überspannt, und wir freuen uns auf­richtig, daß der Reichsregierung jetzt endlich der Geduldsfaden gerissen ist. Schon i m I n t e r e s s e des Rundfunks wäre es zu begrüßen, wenn sich künftig derartige Pannen nicht wiederholen können.

Eine Entscheidung von weittragender grundsätz­licher Bedeutung hat das Berliner Landgericht in einer Klage des nationalsozialistischenAn­griff" gegen den preußischen Staat gestellt. Es hat dahin entschieden, daß unter bestimmten Vor­aussetzungen der Fiskus für Zeitungs­verbote schadensersahpflichtig ist. Das Berliner Landgericht ist nicht ganz soweit gegangen wie das Landgericht Dresden, das von den verantwortlichen Beamten eine ganz besondereSorgfaltspflicht bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Ver­bots verlangt. Es hat vielmehr verneint, daß eine Verletzung der Amtspflicht schon in einem unbegründeten Verbot vorliegt. In diesem Falle haben aber die Instanzen die Beschwerde gegen das Verbot vom 4. bis zum 20. Februar, also um volle vierzehn Tage, verschleppt, so daß das Reichsgericht erst nach Ablauf der Verbotszeit dazu kam, das Verbot selbst als unbegründet aufzuheben. Das Ge­richt hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die staatlichen Organe verpflichtet sind, mit größt­möglichster Beschleunigung eine Beschwerde wei­terzugeben und daß die Schadensersahpflicht des Staates einseht, sobald diese Pflicht durch eine absichtliche Verzögerung verletzt ist.

Durch die neue Rotverordnung ist durch An­sehung sehr später Fristen gegen derartige Mög­lichkeiten ein gewisser Schuh gegeben. Trotzdem bleibt das Urteil des Landgerichts, dem sich hoffentlich das Reichsgericht anschließen wird, oon grundsätzlicher Bedeutung. Denn nur wenn bie Schadensersatzpflicht des Staates bejaht wird, ist überhaupt staatspolitisch der Gedanke des Verbots vertretbar, vor allem in einer Ver­waltung, die rein parteipolitisch orientiert ist. Man kann darüber streiten, ob Zeitungsverbote überhaupt einen Sinn haben. Wenn sich der Staat aber dieses Recht außerhalb der ordent-

Der Mrtschastsbeirat beginnt die Ausschußberatungen.

Die Taktik des Reichskabinetts. Oer erste Verhandlungstag. Ende November kommt die Wirtschastsnotverordnung.

Berlin, 10. Nov. (CNB.) Der Erste Aus- s ch u ß des Wirtschaftsbeirats, der sich mit der ^^^osisetzung von Produktionskosten u n d P r e i s e n zu befassen hat, ist heute vormittag um 10 Uhr zu seiner ersten Sitzung zusammen­getreten. Sie begann damit, daß der Kanzler dem Ausschuß zunächst die Leitsätze vortrug, die das Kabinett ausgearbeitet hat. »Es handelt sich da­bei allerdings nicht um ferfige Lösungen, die die Reichsregierung dem Wirtschaftsbeirat vor­schlägt und über die er sich dann nur gutachtlich zu äußern hätte, sondern mehr um eine Disposi­tion für den Gang der Verhandlungen.

Der Wirtschaftsbeirat wird also von sich aus Wege zeigen müssen. Dabei kann man aber wohl annehmen, daß das Reichskabinett seinen eigenen Standpunkt zu den Problemen bereits gewonnen hat. Es scheint, daß das Kabinett gewissermaßen den Spielraum ausgemessen Hot, der zwischen einem Maximal- und einem Minimalprogramm möglich wäre, und daß die Lösungen, die aus den Beratungen des Wirt­schaftsbeirates herauskommen, sich innerhalb dieses Rahmens bewegen müssen. Hätte der Kanzler fer­tige Vorschläge vorgelegt, so wäre die Regierung taktisch vielleicht möglicherweise in die Gefahr ge­kommen, daß bei den Verhandlungen nur eine negative Kritik das Feld beherrschte. Dann würde man wahrscheinlich sehr bald in einer Sack­gasse angekommen sein. Durch die Methode, die der Kanzler jetzt anwendct, wird diese Gefahr ver­mieden.

Allerdings werden sich die Schwierig­keiten, Die wirksamen Lösungen sachlich und vom Standpunkt der verschiedenen Interessen aus entgeoenstehen, nun schon z u Anfang der Verhandlungen zeigen. Rach Auffassung gut unterrichteter Kreise wird sich schon sehr schnell zeigen, daß die Beseitigung oder auch nur Auflockerung der Bindungen auf sehr viel mehr Schwierigkeiten stößt, als die Kritiker selbst vielleicht erwartet haben. Sollte es nicht gelingen, in der einen oder anderen Frage zu einer Verständigung zu gelangen, so müßte das Kabinett natürlich von sich aus seine Entscheidungen treffen. Man rechnet da­mit, daß die Verhandlungen des Beirates etwa eine gute Woche in Anspruch nehmen, und daß das Kabinett dann an die Ausarbeitung der großen Wirtschaftsnotverordnung Herangehen wird, die bestimmt bis Ende die­ses Monats fertiggestellt werden soll.

Rachdem der Vormittag durch die Verhand­lungen des ersten Ausschusses ausgefüllt war, hat heute nachmittag und abend der Aus­schuß II des Wirtschaftsbeirates getagt, der sich mit den Kredit- und Zinsfragen be­schäftigt. Auch in diesem Ausschuß hat der Kanz­ler mit einführenden Worten die Aufgaben um­rissen, um die es geht. 3m ganzen läßt sich der erste Tag in den Verhandlungen beider Aus­schüsse dahin zusammenfassen daß die General­diskussion der Plenarsitzungen fortgeführt wurde, aber nicht in dem breiteren Rahmen jener Ver­handlungen, sondern in der Begrenzung a u f die besonderen Probl em e, die den beiden Ausschüssen gestellt sind.

Die Abänderung des Mietrechts.

Voraussetzung für einen Abba« der Wohnungszwangswirtschaft.

Berlin, II.Rov. (ERB.) Im Reichsjustizmi- nisterium haben gestern und vorgestern mit den Vertretern der Justiz-, Wohnungs- und Wirt- schaftsressorts der Länder Verhandlungen über die Frage der künftigen Entwicklung des Mietrechts stattgefunden. Die Verordnung des Reichspräsi­

denten vom 1. Dezember v. I. schrieb vor, daß vor Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft eine Ausgestaltung der mietrechtlichen Vorschriften des BGB. unter sozia­le n Gesichtspunkten erfolgen soll. Die für eine solche Regelung in Betracht kommenden Mög­lichkeiten wurden eingehend erörtert. Dabei herrschte lle&ereinftinimung, daß eine Neurege­lung in jedem Falle neben den sozialen Bedürf­nissen auch den wirtschaftlichen Rot­wendigkeiten sorgsam Rechnung zu tragen hat. Die Meinungen gingen in einzelnen Punkten zum Teil noch weit auseinander. Be­schlüsse wurden nicht gefaßt. Die Angelegenheit soll von den Reichsressorts weiter geprüft werden.

Der Zentralverband deutscher Haus- und Grundbesitzer - Vereine hat eine Eingabe an die Reichsregierung gerichtet, in der er betont, daß die gesamte Tendenz der Gesetzgebung im Wohnungswesen darauf hinaus­gehe, die noch immer bestehende Wohnungswirt­schaft bis zur völligen Beseitigung abzubauen und die Vertragsfreiheit wieder aufzu­richten. Das Ziel müsse sein, für die Zukunft eine gesunde Kalkulation zwischen Rente und den Belastungendes Haus­besitzers steuerlicher und hypothekarischer Art wieder möglich zu machen. Dieser Grundsatz sei aber nicht durchiührbar, wenn nicht baldigst die Zwangsbewirtschastung im Wohnungs­

wesen re st los abgebaut werde. Dem Ge­danken einer Aenderung des Mietrechts des BGB. im Sinne eines sozialen Mietrechts müsse notwendigerweise ein soziales Hypothe­ke n r e ch t folgen.

Oer Ladenschluß am Heiligen Abend.

Berlin, 10. Nov. (VDZ.) Bekanntlich bemühen sich Reichsregierung und Reichsrat seitüberzwei Jahren um eine endgültige Regelung des Laden­schlusses am 24. Dezember. I m Vorjahre ist es aus formalen Gründen und wegen des Einspruches des Reichsrates nicht möglich gewesen, das da­mals vom Reichstag beschloßene Gesetz in Kraft zu setzen. In diesem Jahre hatte das Reichs­arbeitsministerium einen Gesetzentwurf ausgearbei­tet, der dann vom Reichsrat dahin abgeändert wurde, daß der Ladenschluß am Heiligabend a u f 5.30 Uhr festgesetzt werden sollte. Da der Reichstag vor Weihnachten nicht mehr zusam­men t r i t t und die Reichsregierung nicht beabsich­tigt, diese Frage durch Notverordnung zu regeln, wird es auch in diesem Jahre bei der Re­gelung der früheren Jahre bleiben. Allgemeiner Ladenschluß ist also um 17 Uhr, Ladenschluß der Lebensrnittel-, Genuß- mittel - und Blumengeschäfte um 18 Uhr. Eine reichsgesetzliche Beschränkung der Gast- und Schankwirtschaften erfolgt nicht.

Das Zinsproblem.

Oie Berliner Handelskammer gegen eine gesetzliche Zinssenkung.

Berlin, 10. Nov. (TU.) Die Jndustrie- und Handelskammer zu Berlin hat dem Reichskanzler eine längere Denkschrift über g e - se gliche Zinssenkung übermittelt, deren Inhalt kurz zusammengefaßt besagt: Die Jndustrie- und Handelskammer zu Berlin legt gegen den Ge­danken einer gesetzlichen Zinssenkung für inländische Schuldverpflichtun­gen nachdrückliche Verwahrung ein. Der Bruch vertraglicher Bestimmungen bedeutet eine unerträgliche Vernichtung oon Treu und Glauben, damit eine Unsicherheit des Verkehrs, die zu einer Fülle von Rechtsstreitigkeiten führen muß.

Eine Zinskonversion der Anleihen des Reichs, der Länder und Gemeinden ist volks­wirtschaftlich gleichbedeutend mit einer Erhöhung her Steuern auf den Kapitalertrag und würde den Grundsätzen der Reichsregierung zu- mibcrlaufeu, die Belastungen öffentlicher Art nicht zu steigern. Der jährliche Zinsendienst der deutschen Jndustrieobligationen beträgt im Inland nur etwa 82 Millionen Reichsmark. Eine Ermäßi­gung der Zinsoerpflichtungen würde der Industrie nicht wesentlich helfen. Der Realkredit der deutschen Landwirtschaft beträgt etwa 6.1 o. H. der gesamten inneren deutschen Verschul­dung. Eine Umschuldung der Landwirtschaft, wie sie in der Osthilfe begonnen worden ist, kann in zweckmäßiger Weise auf anderen Wegen als auf dem einer allgemeinen Zinssenkung durch­geführt werden. Ebenso kann eine Entlastung des städtischen Hausbesitzes vermittels Nachlasses der Hauszins ft euer erfolgen.

Eine allgemeine Zinssenkung für kurzfristige Verschuldungen wird als völlig undurchführbar angesehen. Deutsch­lands kurzfristige Verschuldung wird durch die Ver­pflichtungen gegenüber dem Auslande be­herrscht, die zur Zeit ganz verschiedene Zinssätze bedingen. Daneben tritt der Reichsbankdis­

kont in den Vordergrund, der natürlich beweglich sein muß, um der Reichsbank ihre Machtstellung zu sichern. Eine starke Reichsbank kann die kurzfristige Verzinsung weitgehend beeinflussen, ihre Poli­tik kann Diel wirksamer und besser sein, als eine gesetzlick)e Regelung. Jeder gesetzliche Höchst­satz für kurzfristige Kreditgewährung könnte leicht umgangen werden.

Verhandlungen über eine Herabsetzung der Zinssätze.

Im württembergischen Landtag wurde von der Regierung mitgeteilt, daß eine angemessene Herabsetzung der vielfach überhöh­ten Soll - undHaben-Zinsen vom Wirt- schaftsminister'.um angestrebt werde. In den letzten Tagen ist eine Vereinbarung der württem­bergischen Zentral-Kreditinstitute einschließlich der Banken zustandegekommen, die eine Herab­setzung der Zinsen für Spareinlagen und für Aus­leihungen zum Gegenstand hat. Die Bemühungen um weitere Zinssenkung werden fortgesetzt. Ihr Erfolg wird aber in erster Linie von der Ent­wicklung des allgemein en Geld - und Kapitalmarktes abhängig fein. Mit der Reichsregierung steht das Wirtschaftsministerium wegen der Frage der Zinssenkung schon seit geraumer Zeit in Verbindung.

Ein Sparprogramm der Aei'chsposl.

Hundert Millionen Cinnahmerückgang müssen ausgeglichen we.dcn.

Berlin, 10. Nov. (WTB.) Der Verwaltungs­rat der Deutschen Reichspost beriet einen Nachtrag zum Voranschlag für 1931, der die im ursprüng­lichen Haushaltsentwurf angesetzten Einnahmen und Ausgaben um je 100 Millionen RM. her- ab fetzt. Die allgemein ungünstige Wirtschafts­lage brachte auch der Reichspost einen nicht unerheb­

lichen Gesetzgebung anmaht, dann muh er weit- gebende Sicherheiten gegen Willkür schaffen. Diese Sicherheiten haben bisher nicht bestanden. Wir haben Fälle genug erlebt, wo wenigstens der unbefangene Beobachter den Ein­druck hatte, daß die Verbote hauptsächlich das Ziel verfolgten, den unbequemen politischen Geg­ner zu strafen und eine öffentliche Gegenwirkung ganzer parteipolitischer Richtungen durch lange Verbote unmöglich zu machen. Dem inneren Frieden wird dadurch gewiß nicht gedient. Wenn jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, daß der Staat und der einzelne Beamte bei lieber» griffen schadensersahpflichtig sind, dann wird da- durch zum mindesten erreicht, daß in jedem Falle genau geprüft wird, ob tatsächlich Anlaß zu einem Verbot gegeben ist, bann wird ein Zu­stand der Rechtsunsicherheit beseitigt, der heute auf das ganze politische Leben drückt. Deshalb sehen wir in dem Berliner Urteil einen Anfang, der durch logische Weiterentwicklung wieder zu einer verständigen Auslegung des Begriffs der Pressefreiheit zurückführt.

*

Vor vielen hundert Iahren brach die Rordsee in einer gewaltigen Sturmflut über das fruchtbare Ackerland der holländischen Riederungen und bil­dete damals einen neuen Teil des Meeres, die Zuider-See, weite Strecken wertvollen Kul­turbodens vernichtend. Heute ist demblanken Hans" ein großer Teil seiner Deute wieder abge­jagt, brachte doch unlängst eine Zeitungsmel­

dung die Rachricht von der Vollendung des ersten Viertels des Riesenprojektes, das die vollständige Aus trocknung der Zuider-See zum Ziele hat. Es ist der alte Kampf, den die Geschlechter der Qlorbfeelnnber gegen das Meer führen, ähre Scholle, ihr Eigentum zu verteidigen, und heute kommt ihnen in ihrem Ringen die Technik zu Hilfe. Kilometerlange Deiche und andere Kunstbauten machen es dem Meere immer schwerer, seine 3er» sehungsarbeit fortzusehen. Mehr aber noch als nur die Verteidigung haben sich die Holländer feit langen Jahrzehnten vorgenommen, die Zuider-See vom Meere abzuschließen und dann trockenzulegen, um so die riesige Fläche von rund 225 000 Hektar Land wiederzugewinnen und urbar zu machen. Der erste Bauabschnitt ist erreicht. DerR o r d w e st - Polder", der kleinste der vier Bezirke, liegt trocken, und heute bebaut der Dauer wieder wie vor vielen hundert Jahren das Land mit feinem Pflug.

20 000 Hektar Kulturboden sind zurückerobert. Eine gewaltige Leistung menschlichen Geistes und menschlicher Kraft. Ein wenig öde sieht das Reu­land noch aus. Aber bald werden die Tulpen­felder und die Obstbäume mit ihrer Dlütenpracht das Dild verändern. Technisch gesehen scheint der Versuch geglückt, und so wäre die Vollendung des Riesenwerkes, das kurz nach dem Weltkrieg in Angriff genommen wurde, in absehbarer Zeit vorstellbar. Aber nun ergibt sich die schwere Frage, ob das Projekt finanziell überhaupt durch­zuführen ist. Für den fertiggestellten ersten Trakt waren im Voranschlag 16 Millionen Gulden vor­

gesehen. Die Kosten verlangten aber schon im Jahre 1924 eine Erhöhung auf 37 Millionen Gul­den, und d:e Endsumme hat nun tatsächlich 60 Mil­lionen Gulden überschritten. In diese Summe sind aber nicht einmal die Kosten einbegriffen, die für die Kultivierung des gewonnenen Landes ein­gesetzt werden müssen.

Es ist also teures Land geworden, und der ursprüngliche Plan, die Kosten durch den Ver­kauf des Landes wieder einzubringen, wird die in ihn gesetzten Hoffnungen kaum erfüllen. So ist einstweilen jede Kalkulation über den Hausen ge­worfen. Und wenn man vorsichtigen Schätzungen glauben will, nach denen die Gesamtkosten, die mit 500 Millionen Gulden veranschlagt waren, sich etwa verdoppeln sollen, dann wird man für die Fortsetzung oder gar Vollendung des Riesenwerkes die schlimmsten Befürchtungen hegen müssen. Eine zweite sehr schwierige Frage bleibt dabei zu lösen: der breite Damm, der die Zuider-See nach dem Meere hin abschliehen soll, ist noch nicht ganz geschlossen. Man darf den Damm aber erst dann schließen, wenn die Trockenlegung der drei an­deren Polder auch wirklich durchgeführt wird. Einmal aus technischen Gründen, bann aber auch, um bie ansässigen Fischer nicht brotlos zu machen. Solange aber bie Lücke in dem Damm offen bleibt, besteht bie große Gefahr, bah bas Meer seine Zerstörungsarbeit toieber aufnehmen unb bas Werk vieler Jahre in kurzer Zeit vernichten kann. Cs bleibt sehr zu hoffen, baß eine Kulturarbeit Don solchen Ausmaßen nicht an diesen finanziellen Schwierigkeiten scheitern wird.