nr. 264 Erstes Blatt
I8L Jahrgang
Mittwoch, U. November (931
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
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Landnöten.
lieber die Handhabung der Zensur im Rundfunk ist es zwischen dem Reichsinnenminister Groener und dem preußischen Innenminister Severing zu einem scharfen Konflikt gekommen. Der Tatbestand ist kurz folgender: daß der Berliner Rundfunk sich eine Revolutionsrede zum9Rovember bestellt hatte, selbstverständlich bei einem sozialdemokratischen Abgeordneten. Diese Rede hat die Zensur passiert mit einigen Aenderungen, ist aber trotzdem vom Reichsinnen mini st erium beanstan- det^worden. Die Beanstandung soll angeblich im Instanzenzuge liegengeblieben sein, so daß sie erst in die Hände der „zuständigen Stelle" gelangte, nachdem die Rede bereits gehalten war. Ergebnis: Das llnglüd war geschehen, eine einseitige sozialdemokratische Darstellung der Borgänge am 9. November war an Millionen von Hörern gelangt, und das ganze fein ausgeklügelte System des Rundfunks hat wieder einmal versagt: nicht zum erstenmal. Begreiflich, wenn deshalb jetzt der Reichsinnenminister ankündigt, daß er die bestehende Organisation für unzureichend hält und für eine entsprechende A e n d e- r u n g sorgen würde.
Wir haben nicht das Vergnügen gehabt, die Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Höltermann zu hören. Rach dem aber, was darüber berichtet wird, hat sie die Grenzen des Zulässigen weit überschritten. Es ist, um nur ein Beispiel herauszugreifen, eine geradezu ungeheuerliche Zumutung, wenn den deutschen Soldaten von 1914 nachgesagt wird, sie seien nur deswegen in den Krieg gezogen, weil ihre Gestellungsbefehle gewissermaßen von der Geschichte ausgestellte Ga° santiescheine auf di e Gewährung demokratischer Rechte gewesen seien. Das ist eine Beleidigung der Frontkämpfer, wenn von ihnen heute behauptet wird, daß sie nicht aus vaterländischem Pflichtgefühl, sondern nur um der Diskontierung eines inncrpolitischen Wechsels willen dem Ruf zur Fahne gefolgt seien. Wie muß die Rede ursprünglich ausgesehen haben, wenn trotz verschiedener Korrekturen derartige Ungeheuerlichkeiten noch stehenbleiben konnten.
Aber der Reichsinnenminister hat auch schon recht, der Fall beweist hinreichend, was aNen Verständigen schon längst klar war, daß die Art, wie der Rundfunk heutzutage gebraucht oder vielmehr mißbraucht wird, eine Unmöglichkeit ist. Eine Unmöglichkeit deshalb, weil auch diese neueste Institution nur dazu ausgenutzt wurde, um den Mitgliedern der Regierungsparteien eine wohlbezahlte Pfründe zu geben und chnen ein Aussichtsrecht zu schaffen, das sie nicht im staatlichen, sondern im parteipolitischen Sinne verwerten. Kein vernünftiger Mensch wird es der Regierung verdenken, wenn sie die starken propagandistischen Möglichkeiten, die im Rundfunk liegen, für ihre Zwecke mobilisiert, wenn sie durch den Rundfunk an die Massen heranzukommen sucht und um Freunde wirbt. Aber die Voraussetzung dabei muß immer sein, daß diele Propaganda staats- politisch angewandt wird, jede Umbiegung ins Parteipolitische stellt eine Aeberspannung des staatlichen Rundfunkmenopols dar, die sich schließlich am Staat selbst bitter rächen muh. Wir haben Bei mehr als einer Gelegenheit schon darauf aufmerksam gemacht, daß die Art, wie vor allem in Preußen Regierungspolitik auf dem Um» weg über den Rundfunk gemacht wurde, den Dogen überspannt, und wir freuen uns aufrichtig, daß der Reichsregierung jetzt endlich der Geduldsfaden gerissen ist. Schon i m I n t e r e s s e des Rundfunks wäre es zu begrüßen, wenn sich künftig derartige Pannen nicht wiederholen können.
Eine Entscheidung von weittragender grundsätzlicher Bedeutung hat das Berliner Landgericht in einer Klage des nationalsozialistischen „Angriff" gegen den preußischen Staat gestellt. Es hat dahin entschieden, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Fiskus für Zeitungsverbote schadensersahpflichtig ist. Das Berliner Landgericht ist nicht ganz soweit gegangen wie das Landgericht Dresden, das von den verantwortlichen Beamten eine ganz besondereSorgfaltspflicht bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Verbots verlangt. Es hat vielmehr verneint, daß eine Verletzung der Amtspflicht schon in einem unbegründeten Verbot vorliegt. In diesem Falle haben aber die Instanzen die Beschwerde gegen das Verbot vom 4. bis zum 20. Februar, also um volle vierzehn Tage, verschleppt, so daß das Reichsgericht erst nach Ablauf der Verbotszeit dazu kam, das Verbot selbst als unbegründet aufzuheben. Das Gericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die staatlichen Organe verpflichtet sind, mit größtmöglichster Beschleunigung eine Beschwerde weiterzugeben und daß die Schadensersahpflicht des Staates einseht, sobald diese Pflicht durch eine absichtliche Verzögerung verletzt ist.
Durch die neue Rotverordnung ist durch Ansehung sehr später Fristen gegen derartige Möglichkeiten ein gewisser Schuh gegeben. Trotzdem bleibt das Urteil des Landgerichts, dem sich hoffentlich das Reichsgericht anschließen wird, oon grundsätzlicher Bedeutung. Denn nur wenn bie Schadensersatzpflicht des Staates bejaht wird, ist überhaupt staatspolitisch der Gedanke des Verbots vertretbar, vor allem in einer Verwaltung, die rein parteipolitisch orientiert ist. Man kann darüber streiten, ob Zeitungsverbote überhaupt einen Sinn haben. Wenn sich der Staat aber dieses Recht außerhalb der ordent-
Der Mrtschastsbeirat beginnt die Ausschußberatungen.
Die Taktik des Reichskabinetts. — Oer erste Verhandlungstag. — Ende November kommt die Wirtschastsnotverordnung.
Berlin, 10. Nov. (CNB.) Der Erste Aus- s ch u ß des Wirtschaftsbeirats, der sich mit der ^^^osisetzung von Produktionskosten u n d P r e i s e n zu befassen hat, ist heute vormittag um 10 Uhr zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Sie begann damit, daß der Kanzler dem Ausschuß zunächst die Leitsätze vortrug, die das Kabinett ausgearbeitet hat. »Es handelt sich dabei allerdings nicht um ferfige Lösungen, die die Reichsregierung dem Wirtschaftsbeirat vorschlägt und über die er sich dann nur gutachtlich zu äußern hätte, sondern mehr um eine Disposition für den Gang der Verhandlungen.
Der Wirtschaftsbeirat wird also von sich aus Wege zeigen müssen. Dabei kann man aber wohl annehmen, daß das Reichskabinett seinen eigenen Standpunkt zu den Problemen bereits gewonnen hat. Es scheint, daß das Kabinett gewissermaßen den Spielraum ausgemessen Hot, der zwischen einem Maximal- und einem Minimalprogramm möglich wäre, und daß die Lösungen, die aus den Beratungen des Wirtschaftsbeirates herauskommen, sich innerhalb dieses Rahmens bewegen müssen. Hätte der Kanzler fertige Vorschläge vorgelegt, so wäre die Regierung taktisch vielleicht möglicherweise in die Gefahr gekommen, daß bei den Verhandlungen nur eine negative Kritik das Feld beherrschte. Dann würde man wahrscheinlich sehr bald in einer Sackgasse angekommen sein. Durch die Methode, die der Kanzler jetzt anwendct, wird diese Gefahr vermieden.
Allerdings werden sich die Schwierigkeiten, Die wirksamen Lösungen sachlich und vom Standpunkt der verschiedenen Interessen aus entgeoenstehen, nun schon z u Anfang der Verhandlungen zeigen. Rach Auffassung gut unterrichteter Kreise wird sich schon sehr schnell zeigen, daß die Beseitigung oder auch nur Auflockerung der Bindungen auf sehr viel mehr Schwierigkeiten stößt, als die Kritiker selbst vielleicht erwartet haben. Sollte es nicht gelingen, in der einen oder anderen Frage zu einer Verständigung zu gelangen, so müßte das Kabinett natürlich von sich aus seine Entscheidungen treffen. Man rechnet damit, daß die Verhandlungen des Beirates etwa eine gute Woche in Anspruch nehmen, und daß das Kabinett dann an die Ausarbeitung der großen Wirtschaftsnotverordnung Herangehen wird, die bestimmt bis Ende dieses Monats fertiggestellt werden soll.
Rachdem der Vormittag durch die Verhandlungen des ersten Ausschusses ausgefüllt war, hat heute nachmittag und abend der Ausschuß II des Wirtschaftsbeirates getagt, der sich mit den Kredit- und Zinsfragen beschäftigt. Auch in diesem Ausschuß hat der Kanzler mit einführenden Worten die Aufgaben umrissen, um die es geht. 3m ganzen läßt sich der erste Tag in den Verhandlungen beider Ausschüsse dahin zusammenfassen daß die Generaldiskussion der Plenarsitzungen fortgeführt wurde, aber nicht in dem breiteren Rahmen jener Verhandlungen, sondern in der Begrenzung a u f die besonderen Probl em e, die den beiden Ausschüssen gestellt sind.
Die Abänderung des Mietrechts.
Voraussetzung für einen Abba« der Wohnungszwangswirtschaft.
Berlin, II.Rov. (ERB.) Im Reichsjustizmi- nisterium haben gestern und vorgestern mit den Vertretern der Justiz-, Wohnungs- und Wirt- schaftsressorts der Länder Verhandlungen über die Frage der künftigen Entwicklung des Mietrechts stattgefunden. Die Verordnung des Reichspräsi
denten vom 1. Dezember v. I. schrieb vor, daß vor Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft eine Ausgestaltung der mietrechtlichen Vorschriften des BGB. unter soziale n Gesichtspunkten erfolgen soll. Die für eine solche Regelung in Betracht kommenden Möglichkeiten wurden eingehend erörtert. Dabei herrschte lle&ereinftinimung, daß eine Neuregelung in jedem Falle neben den sozialen Bedürfnissen auch den wirtschaftlichen Rotwendigkeiten sorgsam Rechnung zu tragen hat. Die Meinungen gingen in einzelnen Punkten zum Teil noch weit auseinander. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Die Angelegenheit soll von den Reichsressorts weiter geprüft werden.
Der Zentralverband deutscher Haus- und Grundbesitzer - Vereine hat eine Eingabe an die Reichsregierung gerichtet, in der er betont, daß die gesamte Tendenz der Gesetzgebung im Wohnungswesen darauf hinausgehe, die noch immer bestehende Wohnungswirtschaft bis zur völligen Beseitigung abzubauen und die Vertragsfreiheit wieder aufzurichten. Das Ziel müsse sein, für die Zukunft eine gesunde Kalkulation zwischen Rente und den Belastungendes Hausbesitzers steuerlicher und hypothekarischer Art wieder möglich zu machen. Dieser Grundsatz sei aber nicht durchiührbar, wenn nicht baldigst die Zwangsbewirtschastung im Wohnungs
wesen re st los abgebaut werde. Dem Gedanken einer Aenderung des Mietrechts des BGB. im Sinne eines sozialen Mietrechts müsse notwendigerweise ein soziales Hypotheke n r e ch t folgen.
Oer Ladenschluß am Heiligen Abend.
Berlin, 10. Nov. (VDZ.) Bekanntlich bemühen sich Reichsregierung und Reichsrat seitüberzwei Jahren um eine endgültige Regelung des Ladenschlusses am 24. Dezember. I m Vorjahre ist es aus formalen Gründen und wegen des Einspruches des Reichsrates nicht möglich gewesen, das damals vom Reichstag beschloßene Gesetz in Kraft zu setzen. In diesem Jahre hatte das Reichsarbeitsministerium einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der dann vom Reichsrat dahin abgeändert wurde, daß der Ladenschluß am Heiligabend a u f 5.30 Uhr festgesetzt werden sollte. Da der Reichstag vor Weihnachten nicht mehr zusammen t r i t t und die Reichsregierung nicht beabsichtigt, diese Frage durch Notverordnung zu regeln, wird es auch in diesem Jahre bei der Regelung der früheren Jahre bleiben. Allgemeiner Ladenschluß ist also um 17 Uhr, Ladenschluß der Lebensrnittel-, Genuß- mittel - und Blumengeschäfte um 18 Uhr. Eine reichsgesetzliche Beschränkung der Gast- und Schankwirtschaften erfolgt nicht.
Das Zinsproblem.
Oie Berliner Handelskammer gegen eine gesetzliche Zinssenkung.
Berlin, 10. Nov. (TU.) Die Jndustrie- und Handelskammer zu Berlin hat dem Reichskanzler eine längere Denkschrift über g e - se gliche Zinssenkung übermittelt, deren Inhalt kurz zusammengefaßt besagt: Die Jndustrie- und Handelskammer zu Berlin legt gegen den Gedanken einer gesetzlichen Zinssenkung für inländische Schuldverpflichtungen nachdrückliche Verwahrung ein. Der Bruch vertraglicher Bestimmungen bedeutet eine unerträgliche Vernichtung oon Treu und Glauben, damit eine Unsicherheit des Verkehrs, die zu einer Fülle von Rechtsstreitigkeiten führen muß.
Eine Zinskonversion der Anleihen des Reichs, der Länder und Gemeinden ist volkswirtschaftlich gleichbedeutend mit einer Erhöhung her Steuern auf den Kapitalertrag und würde den Grundsätzen der Reichsregierung zu- mibcrlaufeu, die Belastungen öffentlicher Art nicht zu steigern. Der jährliche Zinsendienst der deutschen Jndustrieobligationen beträgt im Inland nur etwa 82 Millionen Reichsmark. Eine Ermäßigung der Zinsoerpflichtungen würde der Industrie nicht wesentlich helfen. Der Realkredit der deutschen Landwirtschaft beträgt etwa 6.1 o. H. der gesamten inneren deutschen Verschuldung. Eine Umschuldung der Landwirtschaft, wie sie in der Osthilfe begonnen worden ist, kann in zweckmäßiger Weise auf anderen Wegen als auf dem einer allgemeinen Zinssenkung durchgeführt werden. Ebenso kann eine Entlastung des städtischen Hausbesitzes vermittels Nachlasses der Hauszins ft euer erfolgen.
Eine allgemeine Zinssenkung für kurzfristige Verschuldungen wird als völlig undurchführbar angesehen. Deutschlands kurzfristige Verschuldung wird durch die Verpflichtungen gegenüber dem Auslande beherrscht, die zur Zeit ganz verschiedene Zinssätze bedingen. Daneben tritt der Reichsbankdis
kont in den Vordergrund, der natürlich beweglich sein muß, um der Reichsbank ihre Machtstellung zu sichern. Eine starke Reichsbank kann die kurzfristige Verzinsung weitgehend beeinflussen, ihre Politik kann Diel wirksamer und besser sein, als eine gesetzlick)e Regelung. Jeder gesetzliche Höchstsatz für kurzfristige Kreditgewährung könnte leicht umgangen werden.
Verhandlungen über eine Herabsetzung der Zinssätze.
Im württembergischen Landtag wurde von der Regierung mitgeteilt, daß eine angemessene Herabsetzung der vielfach überhöhten Soll - undHaben-Zinsen vom Wirt- schaftsminister'.um angestrebt werde. In den letzten Tagen ist eine Vereinbarung der württembergischen Zentral-Kreditinstitute einschließlich der Banken zustandegekommen, die eine Herabsetzung der Zinsen für Spareinlagen und für Ausleihungen zum Gegenstand hat. Die Bemühungen um weitere Zinssenkung werden fortgesetzt. Ihr Erfolg wird aber in erster Linie von der Entwicklung des allgemein en Geld - und Kapitalmarktes abhängig fein. Mit der Reichsregierung steht das Wirtschaftsministerium wegen der Frage der Zinssenkung schon seit geraumer Zeit in Verbindung.
Ein Sparprogramm der Aei'chsposl.
Hundert Millionen Cinnahmerückgang müssen ausgeglichen we.dcn.
Berlin, 10. Nov. (WTB.) Der Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost beriet einen Nachtrag zum Voranschlag für 1931, der die im ursprünglichen Haushaltsentwurf angesetzten Einnahmen und Ausgaben um je 100 Millionen RM. her- ab fetzt. — Die allgemein ungünstige Wirtschaftslage brachte auch der Reichspost einen nicht unerheb
lichen Gesetzgebung anmaht, dann muh er weit- gebende Sicherheiten gegen Willkür schaffen. Diese Sicherheiten haben bisher nicht bestanden. Wir haben Fälle genug erlebt, wo wenigstens der unbefangene Beobachter den Eindruck hatte, daß die Verbote hauptsächlich das Ziel verfolgten, den unbequemen politischen Gegner zu strafen und eine öffentliche Gegenwirkung ganzer parteipolitischer Richtungen durch lange Verbote unmöglich zu machen. Dem inneren Frieden wird dadurch gewiß nicht gedient. Wenn jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, daß der Staat und der einzelne Beamte bei lieber» griffen schadensersahpflichtig sind, dann wird da- durch zum mindesten erreicht, daß in jedem Falle genau geprüft wird, ob tatsächlich Anlaß zu einem Verbot gegeben ist, bann wird ein Zustand der Rechtsunsicherheit beseitigt, der heute auf das ganze politische Leben drückt. Deshalb sehen wir in dem Berliner Urteil einen Anfang, der durch logische Weiterentwicklung wieder zu einer verständigen Auslegung des Begriffs der Pressefreiheit zurückführt.
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Vor vielen hundert Iahren brach die Rordsee in einer gewaltigen Sturmflut über das fruchtbare Ackerland der holländischen Riederungen und bildete damals einen neuen Teil des Meeres, die Zuider-See, weite Strecken wertvollen Kulturbodens vernichtend. Heute ist dem „blanken Hans" ein großer Teil seiner Deute wieder abgejagt, — brachte doch unlängst eine Zeitungsmel
dung die Rachricht von der Vollendung des ersten Viertels des Riesenprojektes, das die vollständige Aus trocknung der Zuider-See zum Ziele hat. Es ist der alte Kampf, den die Geschlechter der Qlorbfeelnnber gegen das Meer führen, ähre Scholle, ihr Eigentum zu verteidigen, und heute kommt ihnen in ihrem Ringen die Technik zu Hilfe. Kilometerlange Deiche und andere Kunstbauten machen es dem Meere immer schwerer, seine 3er» sehungsarbeit fortzusehen. Mehr aber noch als nur die Verteidigung haben sich die Holländer feit langen Jahrzehnten vorgenommen, die Zuider-See vom Meere abzuschließen und dann trockenzulegen, um so die riesige Fläche von rund 225 000 Hektar Land wiederzugewinnen und urbar zu machen. Der erste Bauabschnitt ist erreicht. Der „R o r d w e st - Polder", der kleinste der vier Bezirke, liegt trocken, und heute bebaut der Dauer wieder wie vor vielen hundert Jahren das Land mit feinem Pflug.
20 000 Hektar Kulturboden sind zurückerobert. Eine gewaltige Leistung menschlichen Geistes und menschlicher Kraft. Ein wenig öde sieht das Reuland noch aus. Aber bald werden die Tulpenfelder und die Obstbäume mit ihrer Dlütenpracht das Dild verändern. Technisch gesehen scheint der Versuch geglückt, und so wäre die Vollendung des Riesenwerkes, das kurz nach dem Weltkrieg in Angriff genommen wurde, in absehbarer Zeit vorstellbar. Aber nun ergibt sich die schwere Frage, ob das Projekt finanziell überhaupt durchzuführen ist. Für den fertiggestellten ersten Trakt waren im Voranschlag 16 Millionen Gulden vor
gesehen. Die Kosten verlangten aber schon im Jahre 1924 eine Erhöhung auf 37 Millionen Gulden, und d:e Endsumme hat nun tatsächlich 60 Millionen Gulden überschritten. In diese Summe sind aber nicht einmal die Kosten einbegriffen, die für die Kultivierung des gewonnenen Landes eingesetzt werden müssen.
Es ist also teures Land geworden, und der ursprüngliche Plan, die Kosten durch den Verkauf des Landes wieder einzubringen, wird die in ihn gesetzten Hoffnungen kaum erfüllen. So ist einstweilen jede Kalkulation über den Hausen geworfen. Und wenn man vorsichtigen Schätzungen glauben will, nach denen die Gesamtkosten, die mit 500 Millionen Gulden veranschlagt waren, sich etwa verdoppeln sollen, dann wird man für die Fortsetzung oder gar Vollendung des Riesenwerkes die schlimmsten Befürchtungen hegen müssen. Eine zweite sehr schwierige Frage bleibt dabei zu lösen: der breite Damm, der die Zuider-See nach dem Meere hin abschliehen soll, ist noch nicht ganz geschlossen. Man darf den Damm aber erst dann schließen, wenn die Trockenlegung der drei anderen Polder auch wirklich durchgeführt wird. Einmal aus technischen Gründen, bann aber auch, um bie ansässigen Fischer nicht brotlos zu machen. Solange aber bie Lücke in dem Damm offen bleibt, besteht bie große Gefahr, bah bas Meer seine Zerstörungsarbeit toieber aufnehmen unb bas Werk vieler Jahre in kurzer Zeit vernichten kann. Cs bleibt sehr zu hoffen, baß eine Kulturarbeit Don solchen Ausmaßen nicht an diesen finanziellen Schwierigkeiten scheitern wird.


