Ausgabe 
11.7.1931
 
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Wirtschaft wohl das Mindestmaß dessen gegeben sein, was die Bürgerschaft als unerttrßliche Grenze zur Förderung und Stärkung ihrer Po­sition in dem Wettlauf der Städte um wirt­schaftlichen Wiederaufstieg tun muh. Neben den Kommunalverwaltungen erwächst aber auch den Kreisbehörden und der Provinz die besondere Aufgabe, den Mahn ahmen der Der» keh rswerbung allezeit, starke Förderung an ge­deih en zu lassen. Es darf hier mit Genugtuung fest gestellt werden, bah die Provinzverwaltung und die vberhessischen Kreisbehörden bisher nach Mahgabe ihrer Mittel stets in bereitwilliger Weise den Aufgaben einer zweckdienlichen Der- kehrswerbung förderlich gewesen sind. Zur Zeit wird im Interesse unserer Provinz vom Derkehrsbund Oberhessen und dem Hessischen Derkehrsverband in Darmstadt an einem neuen, erfolgversprechenden Werbemittel gearbeitet, so dah man wohl eine zusätzliche finanzielle An­strengung bei allen behördlichen Stellen der Provinz erwarten darf, die übrigens von einem Teile der Behörden bisher schon zugesagt wurde. Es handelt sich bei diesem neuen Werbemittel um eine Reliefkarte der Provinz Oberhessen, die in allen Dorkehrsbureaus und auf den Bahnhöfen des Reiches und des benachbarten Auslandes öffentlich aufgehängt werden soll, um dadurch das Interesse des reisenden Publikums noch stärker als bisher für unsere Provinz zu gewinnen. 3n anderen Teilen des deutschen Vaterlandes ist man bisher den gleichen Weg mit bestem Erfolg gegangen, so dah man mit gutem Grund wohl auch auf «inen Erfolg dieses neuen ober­hessischen Werbemittels rechnen darf. Hoffent­lich wird überall in der Provinz nicht nur auf dem Gebiete der lokalen Verkehrswerbung, son­dern auch gegenüber den Erfordernissen der provinziellen Werbearbeit Großzügigkeit und finanziell e Ops erbereitschatt be­kundet, die unerläßliche Doraussetzungen für er­folgreiche Fremdenverkehrswerbung zum Besten unserer Provinz sind.

Grundsätzen größtmöglichster Sparsamkeit durchorganisiert sind,

c) die Richtlinien der allgemeinen und ge­hobenen Fürsorge sich im Rahmen der vom hessischen Ministerium für Arbeit und Wirtschaft vorgelegten Richtlinien be­wegen.

3. Zuwendungen irgendwelcher Art aus Mit­teln des hessischen Staates, besonders aber aus dem Ausglcichsstock dürfen nur solche Gemeinden erhalten, die obige Richtlinien genauestens beachten bzw. sie durchgeführt vaben, und die keinerlei neue Aufgaben über­nehmen. es sei denn, dah sie zu deren Uebernahme gesetzlich verpflichtet sind.

Hiernach dürften für viele notleidende Ge­meinden die Aussichten, Zuweisungen aus diesem Ausgleichstock zu erhalten, durch die von dem Landtag festgesetzten Richtlinien sehr gering sein. Die Regierung beabsichtigte durch Erlaß dieses Gesetzes den am schwersten bedrängten Gemeinden wenigstens solange zu helfen, bis eine generelle Neuregelung im Reiche die drin­gend notwendige allgemeine Entlastung der Ge­meinden bringt. Di« Regierung rechnete bei ihrem Vorschlag mit einem Betrag von ungefähr 1,5 Millionen Mark, der ihr zur älnterstützung bereit- gestanden hätte. Durch den Finanzausschuß sind diese Mittel wesentlich beschnitten worden, so­daß cs der Regierung noch mehr erschwert sein wird, der bereits bestehenden und noch zu er­wartenden Rotstände Herr zu werden. Denn man erfährt, daß im Rechnungsjahr 1931 die hessischen Gemeinden voraus sicht­lich 20 Mill. Mark auf dem Gebiete der Fürsorge für d i eausgesteuerten Erwerbslosen werden aufwenden müssen, denen nur Mittel aus deig A u s g l e ich s f o nd s in Höhe von rund e ine Million Mark gegenüberstehen, so kann man sich jetzt schon ein Bild davon machen, dah auch mit dieser Maßnahme nur in ganz ungenügender Weise den Gemeinden geholfen werden kann.

Der Minister des Innern hebt in einem Aus­schreiben vom 13. Juni 1931 an die Kreisämter nochmals hervor, daß die Mittel des Ausgleichs­stocks sehr gering bemessen find und deshalb nur die allerdringend st en Gesuche um Bei­hilfe berücksichtigt werden können. Aber auch dieS ist nur möglich wenn Beihilfen auf andere Art nicht mehr zu erlangen sind, wenn insbesondere der Kreis, als die zunächst verpflichtete Körper­schaft, zu Beihilfen nicht in der Lage ist.

Taten für Sonntag, 12. Juli.

100 v. Chr.: Der römische Feldherr und Staats­mann Gajus Julius Cäsar geboren : 1806: Errichtung des Rheinbundes, 1868: der Dich­ter Stefan George in Büdesheim geboren: 1874: der Dichter Fritz Reuter in Eisenach ge­storben: 1919: Aufhebung der Blockade gegen Deutschland.

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sich, gleich dem Samenkorn, aus dem die frucht- schwere Achre entsteht, in vielfältigen Ruhen für das Unternehmen um. Wer mit Weitblick und Großzügigkeit deS Handelns die Werbemahnah» men des Einzelunternehmens, wie der Gesamt­heit nach diesem Gesichtspunkt orientiert, wird auch in wirtschaftlich schweren Zeiten den auf- wärtsführenden Weg beschreiten und damit denen zuvorkommen, die in der Kunden« und Verkehrs- Werbung nur nach der Kirchturmsspihe sich richten. Glicht nur in der Großstadt, sondern auch in der Mittel- und Kleinstadt sollte auf diesem Gebiete der große geschäftliche Zug allein maßgebend sein.

Was für die Geschäftswelt zutrifft, gilt in gleicher Weise für die Derkehrswerbearbeit der Kommunalverwaltungen. Es ist selbst­verständlich, dah in der gegenwärtigen Rotzeit mit dem Gelde der Steuerzahler sparsam umge­gangen werden muß, rechte Sparsamkeit besteht aber nicht immer nur in dem Senken der Aus­gaben, sondern auch in der xweckmäßigsten An­wendung der auf größte Erfolgsmöglichkeit ein­gesetzten Geldmittel. In diesem Sinne des Spa­rens kann man nur bedauern, daß auch in Gießen bei der Feststellung deS diesjährigen Haushalts­planes Abstriche von etwa 1500 Mark an dem Voranschläge für Verkehrswerbung gemacht wur­den. Wir haben wiederholt unsere Zustimmung zu den Sparmaßnahmen der Stadtverwaltung und des Stadtrates zum Ausdruck gebracht, aber mit den Kürzungen am Derkehrsetat haben wir uns nicht befreunden können, weil wir die Be­schneidung der ohnehin nicht allzu umfangreichen Geldmittel für die Gießener Verkehrswerbung als falsch anfehen. Die Kosten für diesen Zweig der städtischen Arbeit sind gerade unter den heutigen Verhältnissen als sehr fruchtbringend für die heimische Wirtschaft anzusehen, zumal die Werbetätigkeit unserer Rachbarschaft trotz der Rotzeit außerordentlich rege und vielseitig ist. Im Hinblick auf diese Sachlage möchten wir den zuständigen Stellen zur Erwägung geben, ob es nicht doch noch in irgendeiner Weise zu ermög­lichen ist, den Giehener Verkehrswerbeetat ohne erneute Belastung der Bürgerschaft wieder auf die vorjährige Höhe der Werbemittel zu bringen. Vielleicht läßt sich an einigen anderen Stellen des Haushaltes, deren Geldmittel innerhalb des Etats übertragbar sind, so viel ersparen, dah das gegenwärtige Minus im Verkehrsetat be­hoben werden kann. Mit dem Einsatz der Mittel und der Kräfte in der Stärke des Vorjahres dürfte für die mittlerweile schwerer bedrängte heimisch«

Derkehrswerbung

in wirtschaftlicher Rotzeit.

In den letzten Jahren haben der Verkehrs­verein, da» städtische Verkehrsamt und bie Gießener Geschäftswelt in gutem Zusammenwir- kenregeDerkehrswerbearbeit geleistet.

Wie die amtliche Gießener Fremdenverkehr»- ftatistik beweist, konnte durch diese Werbung und durch Veranstaltungen größeren Stiles der .Frem­denverkehr in unserer Stadt und dadurch die heimische Wirtschaftskraft in erheblichem Umfange gesteigert werden. Die Giehener Werbearbeit war für die benachbarten Städte das Signal, eben­falls aus der früheren Zurückhaltung heraus- zutreten und in eifriger Weise die Fremden- Verkehrswerbung zu betreiben. Bei dem Wett­bewerb, der sich zwischen den Städten d?S mitt­leren Lahngebietes entwickelte, hatte unsere Stadt eine Reihe von Vorteilen, die sie auch heute noch besitzt und die ihr bei rechter Rutzbarmachung immer einen Vorsprung gegenüber der Kon­kurrenz sichern werden. Zunächst ist hierbei xu erinnern an die zentrale vcrkehrsgeographische Lage Gießens, an seine Vorzüge auf städtebau­lichem Gebiet, den hohen Stand des geistigen und künstlerischen Leben» und an die Möglich­keiten zur Aufnahme von Veranstaltungen großen Format», die uns der Besitz der Volkshalle ge­währleistet. Weiterhin ist xu beachten, dah unser Gemeinwesen eine landschaftlich schone Umgebung besitzt und Gießen aleichzeitig bequemer Aus­gangspunkt für Ausflüge nach den verschiedensten Richtungest in die Wälder und in die städtebaulich interessanten Orte der Umgebung ist. Zu erwäh­nen ist ferner, daß bie Gießener Verkehrswerbung sich auf die Mithilfe größerer Verkehrsorgani- sationen stützen kann, die ihre Werbearbeit über das ganze Reick-sgebiet und über das benach­barte Ausland erstrecken, um dort beim reise­lustigen Publikum Interesse für unsere ober- hessische Heimat zu wecken.

Die Werbeorganisationen und -einrichtungen, die in besseren Jahren der Wirtschaft unserer Stadt ansehnlichen Ruhen gebracht haben, gilt e» auch in her gegenwärtigen Wirtschaftsnot zu erhalten und nach Möglichkeit auszubauen. Gerade in Zeiten deS wirtschaftlichen Riederganges ist Dcrftärltc Kunden- und Verkehrs- Werbung für die Geschäftswelt sowohl, wie auch für die Bürgcrgesamtheit eine dringende Rotwendigkeit. E» kommt in dieser Zeit darauf an. mit aller Energie auf die verstärkte Er­schließung von zusätzlicher Kraft für den heimischen WirtschaftSkörper bedacht zu sein, um dadurch den Ausfall wettzumachen, der infolge der Zeit- umstände in der ortsansässigen Konsumentenschaft entstanden ist. 3n richtiger Erkenntnis dieser Rotwendigkeit ist in diesem Jahre von den Der- kehrswerbeorganisationen unserer Stadt und der Provinz Oberhessen ein« teilweise Reuorientierung der Werbemaßnahmen durchgeführt worden. Während man bisher neben der Werbetätigkeit im engeren WirtfchaftSbezirk auch in entfernteren Gebieten Fremdenverkehrswerbung betrieb. Hal man diesmal mit verstärkter Kraft die Wer­bung in der unmittelbaren Dachbare schäft unserer Provinz in Gang gebracht. Erfreulicherweise ist zu bemerken, daß die bis­herigen Ergebnisse dieser Arbeit die Hoffnung auf gute Befruchtung der Giehener und drr ober­hessischen Wirtschaft gestatten. Täglich gehen bei bett heimischen Verkehrsorganisationen zahlreich« Anfragen von Interessenten für Ferienaufent­halt in Gießen unb in Oberhellen ein, von benen :weif«lloS ein hoher Prozentsatz di« Anfrage in ie Tat umsehen dürfte. Es ist selbstverständlich, dah bei dieser Wandlung im Ferienreifebetrieb die wirtschaftlichen ZeitverhältnÄse eine bedeut­same Rolle spielen insofern, als fetzt das ver­stärkte Interelle der Erholungsuchenden sich auf die Gebiete lenkt, die ohne allzu große Reise­kosten zu erreichen sind und den Fremden die Möglichkeit eineS guten Erholungsaufenthaltes bieten.

Don dieser Reuorientierung im Fremdenverkehr wird natürlich auch die Geschäftswelt in Gießen und Oberbellen Vorteil haben, wenn sie bereit ist, auf dem neuen Wege der Verkehrs- Werbearbeit wacker mitzuschreiten. Hierbei sollten nicht Reinliche Bedenken die Hauptrolle spielen, sondern Großzügigkeit im Entschluß und in der Mitarbeit vorherrschend sein. Vor allem darf die Geschäftswelt auch nicht versäumen, durch richtige Werbearbeit auf sich aufmerksam zu machen, um auf diesem Wege neben dem in­direkten Ruhen auch direkten Vorteil auS dem Fremdenverkehr zu ziehen. Kein Geschäftsmann sollte den falschen Ehrgeiz haben, nach dem Sprichwort zu handeln:Die beste Frau ist die. von der am wenigsten gesprochen wird". Das Gegenteil sollte für den Geschäftsmann Leit­gedanke bei seinem ganzen Handeln und ins­besondere bei seiner Kundenwerbung fein. Dazu gehört nicht nur. dah er durch stete unb systematische Propaganda in der Tagespresse feine Finna und seine Angebote dem Publikum ge­läufig macht, sondern es ist auch notwendig, dah er nach Mahgabe aller Möglichkeiten die Der- kehrswerbeorganisationen durch aktive Mitarbeit unb durch finanzielle Beisteuer unterstützt. Roch immer und besonders in wirtschaftlich schweren Zeiten ist es so gewesen, dah die Werbe- ausgaben für jedes Geschäft die produk­tivsten Kosten gewesen sind, denn sie setzen

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Im Regierungsblatt Rr 7 vom 15. Juni 1931 ist das Gesetz xur Aenderung des Ausführungs­gesetzes -um FincmzauSgleichgefeh veröffentlicht worden, welches die Bildung eines Aus - aleichsstockes für Hessen vorsieht. für durch soziale Fürsorge besonders hoch belastete Gemeinden. Es wird zu diesem Zwecke zur Mn» terftühung solcher Gemeinden, die durch besonder- hohe Aufwendungen auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge, troh restloser Ausschöpfung aller ihnen zur Verfügung stehenden Einnahmen unb S teuer - quellen, ohne ihr Zutun in eine außergewöhnliche finanzielle Rotlage geraten finb, ein vom Mini­ster beS Innern xu verwaltender Ausgleichstock ge­bildet. Für daSRj. 1931 wird dieser AuSgleichstock gespeist durch das dem Lande zufallende Auf­kommen an Mineralwasfersteuer, ferner durch Lieberführung von 8 Prozent der zu bildenden Kommunalmaffen der Einkommen- und Körper­schaft» steuer unb der Umsatzsteuer Die Regierung ist ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzaus­schusses des Landtags für die Beschaffung der Mittel des AusgleichstockeS weitere Maßnahmen S treffen. Die Auswirkung der vorstehenden endermrg deS hessischen FinanzauSgleichgefeheS macht sich zunächst darin bemerkbar, baß eine für bie Gemeinden recht fühlbare Verringerung ihrer Anteile an den Reichssteucrüberweisungen aus der Einkommen- unb Körperschaftssteuer im Rech­nungsjahr 1931 eintritt.

'Bei ber Beratung des Gesetzes hat der Finanz­ausschuß deS Hessischen Landtag» Richtlinien festgelegt, nach welchen bei der Verteilung von Mitteln für notleidende Städte und Gemeinden verfahren werden soll. Diese Richtlinien machen bie Verteilung von Mitteln von der Erfüllung der nachstehenden Bedingungen abhängig:

1. Die antragstcllenden Gemeinden haben mit dem eingereichten Antrag ihren Gemeinde- Voranschlag vorzulegen. Gemeinden, die den Voranschlag von sich aus nicht ausgeglichen verabschieden, sollen Mittel aus dem AuS- gleichsfonds nur ausnahmsweise erhalten.

2. Der Voranschlag ist von dem zuständigen Ministerium einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, ob

a) >di« DesoldungSordnung dieser Gemeinden sich im Rahmen der Desoldungsrichtlinien für bie staatlichen Beamten und Ange­stellten bewegt,

b) alle Maßnahmen getroffen sind, daß sämt­liche Zweige der Verwaltung nach den

Erweitertes

Schöffengericht Gießen.

Gießen. 8. Juli. Sin auSwäris wohnen­der Kaufmann hatte nn vergangenen Jahre für eine andere Firma den kommillwnsweifen Ver­kauf von Meßt vertraglich übernommen unb ftch dabei verpflichtet, den erzielten Srlös getrennt von feiner eigenen Kasse zu verwahren unb sofort an die Lieferfirma abzuführen. Schon einige Monate spater wurde ihm der Vertrag gekün­digt. Bis babm hatte er nur einige hundert Mark abgeliefert, während er den weitaus grö­ßeren Betrag deS obzuführenden Ge.deS. da» nach feiner Behauptung erst nach Kündigung deS Vertrage» cinging, spater für sich verbrauchte. Hierzu gab er an. daß er damit den durch ver- tragSw dnges Verhaften ber Cieferfirma ihm entstandenen Schaden ausgerechnet habe. Da noch Ansicht des Gerichts dem Angeklagten feine An­gaben nicht ausreichend widerlegt werden konn­ten, wurde er mangel- ausretchcnden Beweise» von ber Anklage ber Untreue frerge sprv- chen.

Ein wiederholt vorbestrafter Betrüger haft« «S verstanden, durch bidairfgcfragenen Schwin­del einen sehr vertrauensseligen Schuhmacher von auswärts um mehrere hundert Mark zu schädigen. Ms er bei diesem einige Tage gear­beitet hatte, meinte der Angeklagte, er wäre nicht so arm. wie er ausfehe Sr habe nämlich von einer Tante aus der Schweiz 150 000 Fran­ken als Erbschaft zu erwarten. Dabei machte et den Vorschlag, das Geld auf den Ra men der Ehefrau des Schuhmachers überschreiben zu las­sen. wofür er lebenslänglich verpflegt werden sollte. Aus feine Vorstellungen fuhr man zu die­sem Zweck wiederholt nach Frankfurt unb ander« Orte, aber jedesmal konnte der Angeklagte aus einem anderen Grund das Geld nicht bekommen. Auf diese Art gelang «8 ihm, die leichtgläubigen Eheleute längere Zeit hinzuhalten und von ihnen mehrere hundert Mark herauszuschwindeln. We­gen RückfallbetrugS wurde ber Angeklagte unter Versagung mildernder ilmftänbc zu f Jahr 2 Monat« Zuchthaus und zu 100 Mark Geldstrafe evtl. 10 Tags Zuchthaus verurteilt.

Als bei einem Gemeinderechner auS dem Be­zirk des Amtsgerichts Grünberg eine Kassenrevi- sion vorgenommen wurde, stellte sich ein Fehl­betrag von mehr als 3000 Mark heran». Der Rechner bestritt, irgendwelche» Gelb du« ber Ge- meinbekasse genommen zu haben. Gr behauptete, er habe sämtliche Zahlungen ordnungsmäßig ver­bucht und in die Kasse gelegt. Es wurde ihm aber nachgewiesen, daß er wiederholt Gelder einkas­siert hatte, die er weder in dem Tagebuch einge­tragen, noch in bie Kasse getan hatte. In einem Fall hatte er sogar einen vermeintlichen Heber- schuh von 2200 Mark aus ber Kasse genommen, weil er von einer anderen Seite, bie ühm die Rechnungen stellt« unb bie Kassenabschlüsse machte, belehrt" worden war, ber Kassenüberschuh ge­höre ihm. Diesen lleberschuß hat er dann mit dem andern, der auch in Geldverlegenheit war, geteilt. Der Gerneindcrechner wurde wegen schwerer AmtS- unterschlagung zu sechs Monat Gefängnis und ber andere Angeklagte wegen Beihilfe zur Unterschlagung zu vier Wochen Gefäng- n i S verurteilt. <

Großer Gemäldediebstahl.

WSR. Frankfurt a. M., 10. Juli. Am Freitagnachmittag wurde in bie Villa des Gene­raldirektors Dr. Caspar in Sindlingenbei Frankfurt a. M. eingebrochen. Die Täter drangen mittels Nachschlüssels in daS Gebäude ein, wo sie einen Original van Dyck im Werte von 200 000 Mark und einen echten AntoniS Palamedeß im Werte von 40 000 Mark unter Zurücklassung ber Rahmen stahlen. Deibe Ge- mälbe finb auf Holz gemalt. Der van Dyck stellt ben ChristuSgang zum Kreuze bar unb bat eine Größe von 32,4x45 Zentimeter. Der Palamedeß zeigt eine musizierende Gesellfchaftsszene, Größe 56x74 Zentimeter. Vorerst fehlt noch jede Spur von den Tätern. Offenbar handelt es sich um Spe­zialisten für Dilderoiebstähle. denen genau bekannt war, das sich in der Villa des Dr. Caspar eine wertvolle Gemäldesammlung befindet. Die Kri­minalpolizei hat noch in der Rächt auf dem Funk­wege die Beschreibung der Bilder verbreitet, um so bie Kunsthändler vor Ankauf zu warnen und bie Grenzstationen auf die Bilder aufmerksam zu machen, falls fie in das Ausland gebracht werden sollen. Für die Wiederbeschaffung der beiden Ge­mälde ist eine Belohnung von 48 000 Mark aus­gesetzt. Wie noch erinnerlich fein dürfte, war bereits am 31. Januar d. I. ein großer Einbruch in diese Villa unternommen worden, bei dem ben Tätern Gemälde im Werte von 60 000 Mark in bie Hände gefallen finb. Die Aufklärung auch biefes Einbruches ist bisher noch nicht gelungen.

Sprechstunden der Redaktion.

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