Ausgabe 
10.12.1931
 
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Diskoniermäßiglmg der Reichsbank.

Oer neue Reichsbankdiskoni 7 Prozent, der Lombardsah 8 Prozent.

Berlin, 9. Dez. (WTB.) Die Rcichsbank Hal mit Wirkung ab Donnerstag. 10. Dezember, den Diskanlfah von 8 auf 7 v. h. und den Cotti- bardfah von 10 auf 8 v. h. herabgcfeht.

3n der heutigen Zentralausschuhsitzung begrün­dete der Reichsbankpräsident Dr. Luther die­sen Beschluß des Reichsbankdirektoriums wie folgt: Bei einer Rachprüfung des bei der Reichs­bank gegenwärtig geltenden Diskont- und Lom­bardsatzes auf seine Berechtigung hin muh man auf der einen Seite dem Umstand Rechnung tra­gen, daß unsere Währung infolge der bestehen­den Devisenordnung und des Stillhalteabkommens sich zur Zeit nicht in unbehindertem Wechselverkehr mit den ausländi­schen Währungen befindet, wobei zu beach­ten ist, daß ein großer Teil dieser ausländischen Währungen infolge der in diesen Ländern be­stehenden Vorschriften sich mehr oder weniger dem Charakter einer Binnenwährung nähert, während noch andere Währungen gegenwärtig ohne die Grundlage einer festen Münzparität sind. Ruf der anderen Seite wäre es falsch, anzunehmen, daß der deutsche Geldmarkt mit den ausländischen Märkten überhaupt nicht mehr kommuniziere, viel­mehr findet, und zwar besonders insoweit es sich um die

Wiederinanspruchnahme der durch das Still­halteabkommen ofsengehaltenen Kreditlinien

handelt, eine Wechselwirkung zwischen den von den ausländischen Gläubigern uns abgeforderten Zinssätzen und dem Diskontsatz der Reichsbank statt. Ob in diesem Gesamtbild der jetzige Diskont- und Lombardsah der Reichsbank beizubehalten ist, besieht besondere Veranlassung, zu untersuchen, nachdem durch die erlassene Verordnung des Reichspräsidenten die bisher bestehende Unsicher­heit über den Ausgleich des Haushalts für den Rest des Haushaltsjahres 1931 behoben wor­den und ein Haushaltsplan in Kraft getreten ist, der den Rest des Jahres 1931 abdeckt, dies alles in Verbindung mit tiefgreifenden wirt- schaftspolitischenMaßnahmen zu de­nen das Reichsbankdirektorium keine Stellung neh­men kann, die aber den Willen der Reichsregie­

rung, die wirtschaftliche Grundlage für die Auf­rechterhaltung der Währung zu sichern, bekunden. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob es nicht bei voller Beachtung der währungs- und devisen­politischen Gesichtspunkte, die trotz der eingangs geschilderten Besonderheit der derzeitigen Lage der deutschen Reichsmark ihre Geltung behalten, mög­lich ist,

durch entsprechende Herabsetzung der bestehen­den Diskont- und Lombardsähe die in der Lnl- wicklung liegenden preisfenkenden Tendenzen zu unterstützen.

die neben oder auf Grund der Rotverordnung durch beschlossene, oder geplante Maßnahmen ver­schiedener Stellen, wie der Reichsbahn, anderer Unternehmungen oder innerhalb der Geldwirt­schaft einen neuen Antrieb erhalten. Diese Prüfung hat die Möglichkeit einer Senkung des Diskont­satzes um 1 Prozent und einer Senkung des Lom­bardsatzes um 2 Prozent ergeben, wodurch die früher übliche Spanne von 1 Prozent zwischen Diskont- und Lombardsatz wiederhergestellt würde.

Der Zentralausschuß schloß sich einstimmig den Ausführungen Dr. Luthers an.

Senkung desSollzinssahes um 2proz.

Berlin, 9.Dez. (WTB.) An Anbetracht des durch die heutige Rotverordnung gekennzeichneten Ernstes der gegenwärtigen Wirtschaftslage, und in dem Bestreben, die Rotmahnahmcn der Regierung zur Gesundung der deutschen Wirtschaft soweit wie irgend möglich zu fördern und zu unterstützen, haben die Mitglieder von Berliner Banken und Bankiers (Stempelvereinigung) im Einvernehmen mit den maßgebenden öffentlich-rechtlichen Kredit­instituten des Reiches, der Länder, sowie den maßgebenden auswärtigen Banken und Bankhäu­sern beschlossen, den Sollzinssatz, der ge­genwärtig 2 Prozent über dem jeweiligen Reichs^ bonkdiskontsatz, d. h. 10 Prozent p. a. beträgt, a u f c i it Prozent über den jeweiligen Reichsbankdiskontsah zu senken. Am Zu­sammenhang mit den Maßnahmen der Reichsbank ist somit eine Senkung des Sollzinssahes um volle zwei Prozent, also von 10 auf 8 Prozent erzielt.

Oberheffen.

Landkreis Gießen.

£ Wieseck, 9. Dez. Am Sonntag fand bei Gast­wirt Braun die Jahresversammlung des Turnvereins 1862 Wieseck statt. Der seitherige Vorstand wurde mit wenigen Ausnahmen wiedergewählt. Aus den Berichten der Funktionäre ging hervor, daß der Verein in seinen einzelnen Abteilungen (Turnbetrieb, Fußball, Handball, Ge­sangsabteilung) wesentliche Leistungen, insbesondere in der Turnerei, erzielt hat. Bei dem diesjährigen Gauturntag wurde dem Verein aus Anlaß seines 70jährigen Bestehens das Gaufest für 1932 zugesprochen. Dem Ernst der Zeit ent­sprechend soll das Fest in einfachem Rahmen ge­feiert werden.

s. Beuern, 9.Dez. Dieser Tage konnte der ä l t e st e männliche Einwohner unseres Dorfes, der weithin bekannte Sparkassenrechner und Landwirt Kaspar Walther, sein 8 8. Lebensjahr vollenden. Er erfreut sich noch außergewöhnlicher Geistesfrische und körperlicher Rüstigkeit. 3n un­serer Gemeinde leben zur Zeit noch sieben weitere Personen, die das 80. Lebensjahr überschritten haben.

H Lollar, 9. Dez. Sn der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde beschlossen, etwa 4 0 0 Festmeter Holz, gegen 500 Festmeter in früheren Jahren, zu schlagen. Als Holzmacher haben sich 45 Personen gemeldet. Es wurden 22 ausgesucht, die in zwei Rotten arbeiten sollen. Die Gemeindehundesteuer f ü r 1932 beträgt für den ersten Hund 10 Mk., für den zweiten 16 Mark, für den dritten 20 Mark und für den vierten 26 Mark. Dem Verband sürSugcndherbergen wurden auf ein Gesuch 20 Mk. überwiesen. Für die MilchspeisungbedürftigerSchulkin- d e r wurden 100 Mk. aus Gemeindemitteln be­willigt. Der Kreis stellt für bedürftige Familien zwei Zentner Briketts kostenlos, wenn die Gemeinde einen Zentner kostenlos ge­währt. Einem dementsprechenden Antrag wurde zugestimmt.

ll. Lumda, 9. Dez. Bei der hier abgehaltenen Holz Versteigerung wurden nur mäßige Preise geboten. Zur Versteigerung kamen Buchen- stämme, die vom vorigen Jahre übriggeblieben waren. Die Stämme wurden durchweg mit 6 Mark pro Festmeter verkauft.

ch Grüningen, 9. Dez. Am Sonntagabend ehrte der GesangvereinEintracht" den

auf weitere neun Jahre einstimmig wieder­gewählten Bürgermeister Euler durch einen Fackelzug, an dem sich fast die ganze Einwohner­schaft beteiligte. Vor dem Hause des Bürger­meisters wurden einige Chore vorgetragen. Der Vereinsvorsihende Adam Buß würdigte in seiner Ansprache die hervorragenden Eigenschaften des Bürgermeisters und brachte die besten Glück­wünsche dar. Für die Huldigung dankte der Bürgermeister und lud die Einwohnerschaft zu einem geselligen Beisammensein im Saale der Gastwirtschaft Bender ein.

Kreis Friedberg.

WSN. Friedberg, 9. Dez. Gestern vormittag wurde der Postschaffner Seipp von Nieder-Ros- doch auf dem Wege zum Rosbacher Brunnen von zwei Männern an gefall en und eines Betrages von 90RM. beraubt. Don den Tätern fehlt noch jede Spur.

Preußen.

Großfeuer in Niederkleen.

cxd Niederkleen, 10. Dez. Gestern nachmittag brach hinter der Scheune des Landwirts Wilhelm Spieß Feuer aus, das sofort auf die Scheune Übergriff und diese in Asche legte. Durch den herrschenden Westwind griff das Feuer auch auf die der Nachbarin Witwe Johs. Rühl, gehörige Scheune über, Die ebenfalls n i e der- li r a n n t e. Die Erntevorräte in beiden Scheunen wurden vernichtet, ebenso der größte Teil der Vorräte des Raiffeifenlagers in der Hof- reite von Spieß. Das Vieh konnte gerettet werden. Der Schaden ist durch Versicherung bei der Feuer- gilde der Bauernschaft des Kreises Wetzlar gedeckt. Das Feuer wurde durch die Feuerwehr von Nieder­kleen, Ebersgöns und Oberkleen wirksam bekämpft, lieber die Entstehungsursache ist noch nichts bekannt. Die polizeilichen Ermittlungen sind im Gange.

Große Strafkammer Gießen.

* Gießen, 8. Dez. Sn einem vor dem Amts­gericht Büdingen anhängig gewesenen Unterhälts- prozeß hatte der als Vater des Kindes in An­spruch genommene Beklagte zum Beweis des Mehrverkehrs einen in Rheinhessen wohnhaften Zeugen benannt. Zwei Tage bevor dieser durch das ersuchte Amtsgericht als Zeuge vernommen werden sollte, fuhr der Beklagte zusammen mit dem jetzigen Angeklagten nach Ober-Ingelheim, wo dieser Zeuge bedienstet war, angeblich um dort Arbeit zu suchen. Während der Beklagte sich ab­seits hielt, suchte sein Begleiter, der jetzige An­geklagte, den Zeugen auf und redete ihm wieder­holt zu, er möge vor Gericht sagen, daß er auch mit der Kindesmutter verkehrt habe: wenn er das sage, bekomme er 20 Mk. bzw. 30 Mk. von dem Beklagten, und sie beide wärenfrei. Der Zeuge blieb aber fest und lehnte das Ansinnen ab. Un­ter seinem Eide bestritt er denn auch jede nähe­ren Beziehungen zu der Kindesmutter. Sn dem Verhalten des Angeklagten erblickte das Erwei­terte Schöffengericht eine Verleitung zum Mein­eid und verurteilte ihn zul Zahr Zuchthaus. Gegen dieses Urteil verfolgte der Angeklagte Be­rufung. Er behauptete, nur gesagt zu haben, der Zeuge möge die Wahrheit sagen, er habe nicht ein­mal gewußt, vor welcher Behörde der Zeuge er­scheinen sollte. Durch die heutige umfangreiche Beweisaufnahme kam dos Gericht wiederum zu der Ucberzeugung, daß der Angeklagte nur zu dem Zweck nach Ober-Sngelheim gefahren war, um den Zeugen zu einer falschen Aussage zu ver­leiten. Unter Verwerfung der Berufung wurde das auf 1 Sahr Zuchthaus lautende erstinstanz­liche Urteil bestätigt.

Gelegentlich einer Auseinandersetzung zwischen jungen Leuten zog der eine plötzlich eine Mehr- ladepistole und gab daraus in der Richtung nach

dem anderen zwei Schüsse ab, ohne zu treffen. Eine solche Absicht war auch nicht nachzuweisen. Wegen Vergehens gegen das Schußwaffengesetz wurde er durch das Amtsgericht Friedberg zu 6 WochenGefängnis verurteilt. Gegen die­ses Urteil verfolgte die Staatsanwaltschaft Be­rufung, da der Angeklagte auch gegen die Ver­ordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Be­kämpfung politischer Ausschreitungen verstoßen habe. Danach ist derjenige strafbar, der eine Schußwaffe unbefugt führt und eine Gewalt­tätigkeit mit ihr gegen einen anderen begeht, oder ihm androht. Das Gericht schloß sich der Ansicht der Staatsanwaltschaft an, daß auch in den Fäl­len der Verordnung zuwidergehandelt wird, in denen kein Zusammenhang mit politischen Aus­schreitungen besteht. Unter Aufhebung des erst­instanzlichen Urteils wurde der Angeklagte zu der gesetzlich zulässigen Mindeststrafe von 6 Monate Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung der Pistole und der Munition aus­gesprochen.

Schöffengericht Gießen.

* G i e ß e n, 9. Dez. Sm März 1931 erschien in dem GießenerEcho" ein Artikel, in dem dem Bischof von Mainz und verschiedenen Beamten des Landeszuchthauses Marienschloß die schwersten dienstlichen Verfehlungen nachgesagt wurden. So wurde u. a. behauptet, der Bischof von Mainz habe seine Stellung mißbraucht,-um von seinem Reffen, dem Mädchenmörder M e o n , das Todesurteil abzuwenden und später für ihn Erleichterungen im Zuchthaus zu erwirken. Der Direktor dieser Strafanstalt sollte dem M e o n, weil er Student gewesen sei, Vergünstigungen ge­währt haben. Der Anstaltsarzt habe Meon eben­falls bevorzugt und durch herzlose und unsach­gemäße Behandlung eines anderen Gefangenen dessen vorzeitigen Tod herbeigeführt. Heute wurde gegen den Verfasser dieses Artikels, einen erheb­lich vorbestraften Arbeiter Sokob Weiß aus Ludwigshafen und damaligen Strafgefangenen in Morienschloß verhandelt. Die eingehende Beweis­aufnahme ergab die völlige Haltlosigkeit aller Vorwürfe. M e o n ist weder ein Reffe des Main­zer Bischofs, noch diesem überhaupt persönlich be­kannt, oder auf dessen Veranlassung hin irgendwie besser behandelt worden. Kein Beamter des Zuchthauses hat Meon anderen Gefangenen ge­genüber irgendwie bevorzugt. Der Anstaltsar^t hat den verstorbenen Gefangenen durchaus sach­gemäß beehandelt und alsbald nach Erkenntnis seines Zustandes in das Johanniterhospital ver­bringen lassen: die Krankheit war unheilbar. Das Gericht hielt sonach den Angeklagten der üblen Rachrede und Verleumdung für überführt und verurteilte ihn mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung zu 4 Monaten Gefängnis.

Dos Verfahren gegen den Redakteur desEcho" Lepper, Gießen, wurde abgetrennt, da dieser we­gen Abwesenheit von Gießen nicht erschienen war.

Ein Buchdrucker von Gießen hatte in einer Sache vor dem Arbeitsgericht den Kläger ver­treten und, als dessen Klage abgcwiesen war, in einer Eingabe an das Landesarbeitsgericht dem Vorsitzenden der ersten Snstanz Rechtsbeugung borgetoorfen. Wegen Beleidigung wurde er un­ter Berücksichtigung der besonderen Milderungs­gründe dieses Falles zu 60 Mk. Geldstrafe verurteilt.

Ein Arbeiter aus Darmstadt hatte sich an zwei kleinen Mädchen vergangen. Mit Rücksicht auf sein Geständnis erhielt er 8 Monate Ge­fängnis.

Ein Kaufmann von hier war des Rückfallbe­trugs, begangen durch das Erschwindeln von Waren, angeklagt. Das Gericht sprach ihn frei, da es sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme um zivilrechtliche Ansprüche handele, ihm jeden­falls eine betrügerische Absicht nicht nachzuwei­sen sei.

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Einer der bestbefuchtesten von den sechs Märkten des Jahres ist der L i ch e r Weihnachtsmarkt. Dieser findet in diesem Jahre am nächsten Montag, 14. Dezember, als Schweine- und Krämermarkt statt. Der Licher Weihnachls- markt ist eine günstige Gelegenheit, sowohl für den Schweinezüchter, der guten Absatz erhofft, als auch für den, der sich wieder junge Schweine zulegen will. Der Auftrieb findet von 9 bis 10 Uhr statt. Hat der Verkäufer oder Käufer seinen Handel ge­tätigt, dann eilt er klugerweise nicht gleich wieder nach Hause. Wenn man schon ein­mal den Weg gemacht hat, dann nutzt man die Gelegenheit aus und sieht sich mancher­lei noch an. Dabei wird mancher Besucher erstaunt sein welche reiche Auswahl in allen Geschäften ist, und was die Hauptsache ist der Qualität nach: g u t und billig I Wenn auch die Zeit wirt­schaftlich schwer ist und dazu zwingt, alle Ausgaben, die nicht unbedingt nötig sind, zu vermeiden, an Weihnachten hat doch icder das Bedürfnis, seine Lieben mit irgend etwas zu erfreuen. Wer hierbei preiswert kaufen will, komme nach Lich! Was Lich als Kleinstadt einer Großstadt voraus hat, ist das schnellere Bekannt­werden mit den Geschäften, sind die per­sönlichen Beziehungen, und wo man zuvorkommend und gut bedient wird, geht man immer wieder gerne hin. So ist zu hoffen, daß auch dieses Jahr der Licher Weihnachtsmarkt seine große Anziehungs­kraft ausübt und sich die Hoffnungen der Geschäftsinhaber, wie der Käufer voll er­füllen. Darum auf zum Licher Weihnachtsmarkt! H.

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