Diskoniermäßiglmg der Reichsbank.
Oer neue Reichsbankdiskoni 7 Prozent, der Lombardsah 8 Prozent.
Berlin, 9. Dez. (WTB.) Die Rcichsbank Hal mit Wirkung ab Donnerstag. 10. Dezember, den Diskanlfah von 8 auf 7 v. h. und den Cotti- bardfah von 10 auf 8 v. h. herabgcfeht.
3n der heutigen Zentralausschuhsitzung begründete der Reichsbankpräsident Dr. Luther diesen Beschluß des Reichsbankdirektoriums wie folgt: Bei einer Rachprüfung des bei der Reichsbank gegenwärtig geltenden Diskont- und Lombardsatzes auf seine Berechtigung hin muh man auf der einen Seite dem Umstand Rechnung tragen, daß unsere Währung infolge der bestehenden Devisenordnung und des Stillhalteabkommens sich zur Zeit nicht in unbehindertem Wechselverkehr mit den ausländischen Währungen befindet, wobei zu beachten ist, daß ein großer Teil dieser ausländischen Währungen infolge der in diesen Ländern bestehenden Vorschriften sich mehr oder weniger dem Charakter einer Binnenwährung nähert, während noch andere Währungen gegenwärtig ohne die Grundlage einer festen Münzparität sind. Ruf der anderen Seite wäre es falsch, anzunehmen, daß der deutsche Geldmarkt mit den ausländischen Märkten überhaupt nicht mehr kommuniziere, vielmehr findet, und zwar besonders insoweit es sich um die
Wiederinanspruchnahme der durch das Stillhalteabkommen ofsengehaltenen Kreditlinien
handelt, eine Wechselwirkung zwischen den von den ausländischen Gläubigern uns abgeforderten Zinssätzen und dem Diskontsatz der Reichsbank statt. Ob in diesem Gesamtbild der jetzige Diskont- und Lombardsah der Reichsbank beizubehalten ist, besieht besondere Veranlassung, zu untersuchen, nachdem durch die erlassene Verordnung des Reichspräsidenten die bisher bestehende Unsicherheit über den Ausgleich des Haushalts für den Rest des Haushaltsjahres 1931 behoben worden und ein Haushaltsplan in Kraft getreten ist, der den Rest des Jahres 1931 abdeckt, dies alles in Verbindung mit tiefgreifenden wirt- schaftspolitischenMaßnahmen zu denen das Reichsbankdirektorium keine Stellung nehmen kann, die aber den Willen der Reichsregie
rung, die wirtschaftliche Grundlage für die Aufrechterhaltung der Währung zu sichern, bekunden. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob es nicht bei voller Beachtung der währungs- und devisenpolitischen Gesichtspunkte, die trotz der eingangs geschilderten Besonderheit der derzeitigen Lage der deutschen Reichsmark ihre Geltung behalten, möglich ist,
durch entsprechende Herabsetzung der bestehenden Diskont- und Lombardsähe die in der Lnl- wicklung liegenden preisfenkenden Tendenzen zu unterstützen.
die neben oder auf Grund der Rotverordnung durch beschlossene, oder geplante Maßnahmen verschiedener Stellen, wie der Reichsbahn, anderer Unternehmungen oder innerhalb der Geldwirtschaft einen neuen Antrieb erhalten. Diese Prüfung hat die Möglichkeit einer Senkung des Diskontsatzes um 1 Prozent und einer Senkung des Lombardsatzes um 2 Prozent ergeben, wodurch die früher übliche Spanne von 1 Prozent zwischen Diskont- und Lombardsatz wiederhergestellt würde.
Der Zentralausschuß schloß sich einstimmig den Ausführungen Dr. Luthers an.
Senkung desSollzinssahes um 2proz.
Berlin, 9.Dez. (WTB.) An Anbetracht des durch die heutige Rotverordnung gekennzeichneten Ernstes der gegenwärtigen Wirtschaftslage, und in dem Bestreben, die Rotmahnahmcn der Regierung zur Gesundung der deutschen Wirtschaft soweit wie irgend möglich zu fördern und zu unterstützen, haben die Mitglieder von Berliner Banken und Bankiers (Stempelvereinigung) im Einvernehmen mit den maßgebenden öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten des Reiches, der Länder, sowie den maßgebenden auswärtigen Banken und Bankhäusern beschlossen, den Sollzinssatz, der gegenwärtig 2 Prozent über dem jeweiligen Reichs^ bonkdiskontsatz, d. h. 10 Prozent p. a. beträgt, a u f c i it Prozent über den jeweiligen Reichsbankdiskontsah zu senken. Am Zusammenhang mit den Maßnahmen der Reichsbank ist somit eine Senkung des Sollzinssahes um volle zwei Prozent, also von 10 auf 8 Prozent erzielt.
Oberheffen.
Landkreis Gießen.
£ Wieseck, 9. Dez. Am Sonntag fand bei Gastwirt Braun die Jahresversammlung des Turnvereins 1862 Wieseck statt. Der seitherige Vorstand wurde mit wenigen Ausnahmen wiedergewählt. Aus den Berichten der Funktionäre ging hervor, daß der Verein in seinen einzelnen Abteilungen (Turnbetrieb, Fußball, Handball, Gesangsabteilung) wesentliche Leistungen, insbesondere in der Turnerei, erzielt hat. Bei dem diesjährigen Gauturntag wurde dem Verein aus Anlaß seines 70jährigen Bestehens das Gaufest für 1932 zugesprochen. Dem Ernst der Zeit entsprechend soll das Fest in einfachem Rahmen gefeiert werden.
s. Beuern, 9.Dez. Dieser Tage konnte der ä l t e st e männliche Einwohner unseres Dorfes, der weithin bekannte Sparkassenrechner und Landwirt Kaspar Walther, sein 8 8. Lebensjahr vollenden. Er erfreut sich noch außergewöhnlicher Geistesfrische und körperlicher Rüstigkeit. 3n unserer Gemeinde leben zur Zeit noch sieben weitere Personen, die das 80. Lebensjahr überschritten haben.
H Lollar, 9. Dez. Sn der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde beschlossen, etwa 4 0 0 Festmeter Holz, gegen 500 Festmeter in früheren Jahren, zu schlagen. Als Holzmacher haben sich 45 Personen gemeldet. Es wurden 22 ausgesucht, die in zwei Rotten arbeiten sollen. — Die Gemeindehundesteuer f ü r 1932 beträgt für den ersten Hund 10 Mk., für den zweiten 16 Mark, für den dritten 20 Mark und für den vierten 26 Mark. — Dem Verband sürSugcndherbergen wurden auf ein Gesuch 20 Mk. überwiesen. — Für die MilchspeisungbedürftigerSchulkin- d e r wurden 100 Mk. aus Gemeindemitteln bewilligt. — Der Kreis stellt für bedürftige Familien zwei Zentner Briketts kostenlos, wenn die Gemeinde einen Zentner kostenlos gewährt. Einem dementsprechenden Antrag wurde zugestimmt.
ll. Lumda, 9. Dez. Bei der hier abgehaltenen Holz Versteigerung wurden nur mäßige Preise geboten. Zur Versteigerung kamen Buchen- stämme, die vom vorigen Jahre übriggeblieben waren. Die Stämme wurden durchweg mit 6 Mark pro Festmeter verkauft.
ch Grüningen, 9. Dez. Am Sonntagabend ehrte der Gesangverein „Eintracht" den
auf weitere neun Jahre einstimmig wiedergewählten Bürgermeister Euler durch einen Fackelzug, an dem sich fast die ganze Einwohnerschaft beteiligte. Vor dem Hause des Bürgermeisters wurden einige Chore vorgetragen. Der Vereinsvorsihende Adam Buß würdigte in seiner Ansprache die hervorragenden Eigenschaften des Bürgermeisters und brachte die besten Glückwünsche dar. Für die Huldigung dankte der Bürgermeister und lud die Einwohnerschaft zu einem geselligen Beisammensein im Saale der Gastwirtschaft Bender ein.
Kreis Friedberg.
WSN. Friedberg, 9. Dez. Gestern vormittag wurde der Postschaffner Seipp von Nieder-Ros- doch auf dem Wege zum Rosbacher Brunnen von zwei Männern an gefall en und eines Betrages von 90RM. beraubt. Don den Tätern fehlt noch jede Spur.
Preußen.
Großfeuer in Niederkleen.
cxd Niederkleen, 10. Dez. Gestern nachmittag brach hinter der Scheune des Landwirts Wilhelm Spieß Feuer aus, das sofort auf die Scheune Übergriff und diese in Asche legte. Durch den herrschenden Westwind griff das Feuer auch auf die der Nachbarin Witwe Johs. Rühl, gehörige Scheune über, Die ebenfalls n i e der- li r a n n t e. Die Erntevorräte in beiden Scheunen wurden vernichtet, ebenso der größte Teil der Vorräte des Raiffeifenlagers in der Hof- reite von Spieß. Das Vieh konnte gerettet werden. Der Schaden ist durch Versicherung bei der Feuer- gilde der Bauernschaft des Kreises Wetzlar gedeckt. Das Feuer wurde durch die Feuerwehr von Niederkleen, Ebersgöns und Oberkleen wirksam bekämpft, lieber die Entstehungsursache ist noch nichts bekannt. Die polizeilichen Ermittlungen sind im Gange.
Große Strafkammer Gießen.
* Gießen, 8. Dez. Sn einem vor dem Amtsgericht Büdingen anhängig gewesenen Unterhälts- prozeß hatte der als Vater des Kindes in Anspruch genommene Beklagte zum Beweis des Mehrverkehrs einen in Rheinhessen wohnhaften Zeugen benannt. Zwei Tage bevor dieser durch das ersuchte Amtsgericht als Zeuge vernommen werden sollte, fuhr der Beklagte zusammen mit dem jetzigen Angeklagten nach Ober-Ingelheim, wo dieser Zeuge bedienstet war, angeblich um dort Arbeit zu suchen. Während der Beklagte sich abseits hielt, suchte sein Begleiter, der jetzige Angeklagte, den Zeugen auf und redete ihm wiederholt zu, er möge vor Gericht sagen, daß er auch mit der Kindesmutter verkehrt habe: wenn er das sage, bekomme er 20 Mk. bzw. 30 Mk. von dem Beklagten, und sie beide wären „frei“. Der Zeuge blieb aber fest und lehnte das Ansinnen ab. Unter seinem Eide bestritt er denn auch jede näheren Beziehungen zu der Kindesmutter. Sn dem Verhalten des Angeklagten erblickte das Erweiterte Schöffengericht eine Verleitung zum Meineid und verurteilte ihn zul Zahr Zuchthaus. Gegen dieses Urteil verfolgte der Angeklagte Berufung. Er behauptete, nur gesagt zu haben, der Zeuge möge die Wahrheit sagen, er habe nicht einmal gewußt, vor welcher Behörde der Zeuge erscheinen sollte. Durch die heutige umfangreiche Beweisaufnahme kam dos Gericht wiederum zu der Ucberzeugung, daß der Angeklagte nur zu dem Zweck nach Ober-Sngelheim gefahren war, um den Zeugen zu einer falschen Aussage zu verleiten. Unter Verwerfung der Berufung wurde das auf 1 Sahr Zuchthaus lautende erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Gelegentlich einer Auseinandersetzung zwischen jungen Leuten zog der eine plötzlich eine Mehr- ladepistole und gab daraus in der Richtung nach
dem anderen zwei Schüsse ab, ohne zu treffen. Eine solche Absicht war auch nicht nachzuweisen. Wegen Vergehens gegen das Schußwaffengesetz wurde er durch das Amtsgericht Friedberg zu 6 WochenGefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil verfolgte die Staatsanwaltschaft Berufung, da der Angeklagte auch gegen die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen verstoßen habe. Danach ist derjenige strafbar, der eine Schußwaffe unbefugt führt und eine Gewalttätigkeit mit ihr gegen einen anderen begeht, oder ihm androht. Das Gericht schloß sich der Ansicht der Staatsanwaltschaft an, daß auch in den Fällen der Verordnung zuwidergehandelt wird, in denen kein Zusammenhang mit politischen Ausschreitungen besteht. Unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wurde der Angeklagte zu der gesetzlich zulässigen Mindeststrafe von 6 Monate Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung der Pistole und der Munition ausgesprochen.
Schöffengericht Gießen.
* G i e ß e n, 9. Dez. Sm März 1931 erschien in dem Gießener „Echo" ein Artikel, in dem dem Bischof von Mainz und verschiedenen Beamten des Landeszuchthauses Marienschloß die schwersten dienstlichen Verfehlungen nachgesagt wurden. So wurde u. a. behauptet, der Bischof von Mainz habe seine Stellung mißbraucht,-um von seinem Reffen, dem Mädchenmörder M e o n , das Todesurteil abzuwenden und später für ihn Erleichterungen im Zuchthaus zu erwirken. Der Direktor dieser Strafanstalt sollte dem M e o n, weil er Student gewesen sei, Vergünstigungen gewährt haben. Der Anstaltsarzt habe Meon ebenfalls bevorzugt und durch herzlose und unsachgemäße Behandlung eines anderen Gefangenen dessen vorzeitigen Tod herbeigeführt. Heute wurde gegen den Verfasser dieses Artikels, einen erheblich vorbestraften Arbeiter Sokob Weiß aus Ludwigshafen und damaligen Strafgefangenen in Morienschloß verhandelt. Die eingehende Beweisaufnahme ergab die völlige Haltlosigkeit aller Vorwürfe. M e o n ist weder ein Reffe des Mainzer Bischofs, noch diesem überhaupt persönlich bekannt, oder auf dessen Veranlassung hin irgendwie besser behandelt worden. Kein Beamter des Zuchthauses hat Meon anderen Gefangenen gegenüber irgendwie bevorzugt. Der Anstaltsar^t hat den verstorbenen Gefangenen durchaus sachgemäß beehandelt und alsbald nach Erkenntnis seines Zustandes in das Johanniterhospital verbringen lassen: die Krankheit war unheilbar. Das Gericht hielt sonach den Angeklagten der üblen Rachrede und Verleumdung für überführt und verurteilte ihn mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung zu 4 Monaten Gefängnis.
Dos Verfahren gegen den Redakteur des „Echo" Lepper, Gießen, wurde abgetrennt, da dieser wegen Abwesenheit von Gießen nicht erschienen war.
Ein Buchdrucker von Gießen hatte in einer Sache vor dem Arbeitsgericht den Kläger vertreten und, als dessen Klage abgcwiesen war, in einer Eingabe an das Landesarbeitsgericht dem Vorsitzenden der ersten Snstanz Rechtsbeugung borgetoorfen. Wegen Beleidigung wurde er unter Berücksichtigung der besonderen Milderungsgründe dieses Falles zu 60 Mk. Geldstrafe verurteilt.
Ein Arbeiter aus Darmstadt hatte sich an zwei kleinen Mädchen vergangen. Mit Rücksicht auf sein Geständnis erhielt er 8 Monate Gefängnis.
Ein Kaufmann von hier war des Rückfallbetrugs, begangen durch das Erschwindeln von Waren, angeklagt. Das Gericht sprach ihn frei, da es sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme um zivilrechtliche Ansprüche handele, ihm jedenfalls eine betrügerische Absicht nicht nachzuweisen sei.
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Einer der bestbefuchtesten von den sechs Märkten des Jahres ist der L i ch e r Weihnachtsmarkt. Dieser findet in diesem Jahre am nächsten Montag, 14. Dezember, als Schweine- und Krämermarkt statt. Der Licher Weihnachls- markt ist eine günstige Gelegenheit, sowohl für den Schweinezüchter, der guten Absatz erhofft, als auch für den, der sich wieder junge Schweine zulegen will. Der Auftrieb findet von 9 bis 10 Uhr statt. Hat der Verkäufer oder Käufer seinen Handel getätigt, dann eilt er klugerweise nicht gleich wieder nach Hause. Wenn man schon einmal den Weg gemacht hat, dann nutzt man die Gelegenheit aus und sieht sich mancherlei noch an. Dabei wird mancher Besucher erstaunt sein welche reiche Auswahl in allen Geschäften ist, und — was die Hauptsache ist — der Qualität nach: g u t und billig I Wenn auch die Zeit wirtschaftlich schwer ist und dazu zwingt, alle Ausgaben, die nicht unbedingt nötig sind, zu vermeiden, an Weihnachten hat doch icder das Bedürfnis, seine Lieben mit irgend etwas zu erfreuen. Wer hierbei preiswert kaufen will, komme nach Lich! Was Lich als Kleinstadt einer Großstadt voraus hat, ist das schnellere Bekanntwerden mit den Geschäften, sind die persönlichen Beziehungen, und wo man zuvorkommend und gut bedient wird, geht man immer wieder gerne hin. So ist zu hoffen, daß auch dieses Jahr der Licher Weihnachtsmarkt seine große Anziehungskraft ausübt und sich die Hoffnungen der Geschäftsinhaber, wie der Käufer voll erfüllen. Darum auf zum Licher Weihnachtsmarkt! H.
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