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Kriegserklärung an Oesterreich-Llngarn. 3in Frühjahr 1916 kam fein Kabinett infolge des Aus­bleibens von Erfolgen an der Front ins Wan­ken. 3m 3uni erfolgte der Rücktritt. Salandra trat dann jahrelang nicht mehr hervor. Ende 1924 ging er in das Lager der Opposition gegen Musso­lini.

Zusammenstoß zwischen Zug und Aulobus.

In der Nähe des Bahnhofes von Cilli (Süd- slawien) stieß ein Personenzug mit einem städtischen Autobus zusammen. Der Personenzug zertrümmerte den mit 20 Personen besetzten Wagen vollständig. Sieben Personen waren auf der Stelle tot, während die übrigen Insassen mehr oder we>

München, 10. Dez. (WTB.), Die Reichs- Pressestelle der NSDAP, teilt mit: Die NSDAP, in Hessen, die bereit ist, die Re* gierung in Hessen mit voller Verant­wortung zu übernehmen, hat der Zen. trumspartei in Hessen als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit die Grundzüge einer Politik unterbreitet, die sich im Sinne einer klaren Zielsetzung sowie einer einfachen und saube­ren Staatsregierung und Staatsverwaltung auf f o l- gende Mindestforderungen beschränkt:

1. Die Zahl der hessischen Minister wird auf einen Slaatspräsidenlen beschränkt. Der Staatspräsident wird von der NSDAP, gestellt.

2. Sämtliche Ministerien werden zu einem Staalsministerium (mit je einer Abteilung für Inneres, Finanzen, Justiz und Bildung) ver­einigt.

3. Sämtliche Staatsrats stellen werden s o - fort geftrichen.

4. Die hessische Gesandtschaft beim Reich wird sofort aufgehoben und durch eine mit einem Herrn befehle Geschäfts­stelle erseht.

5. Alle Parteibuchbeamten ohne die vor­geschriebene Fachbildung werden sofort ohne Ru Hegehalt entlassen.

6. 3n der Zentralverwaltnng werden im Sinne des Gutachkens des Reichvjparkommisfars zahlreiche Stellen teils a b g e b a u l, teils auf die mittleren Behörden übertragen, zahlreiche Stellen teils sofort, teils mit der Verwaltungsreform gestrichen.

7. Das Gehalt des Staatspräsidenten wird auf 12 000 RM. festgesetzt.

8. Die M i n i st e r p e n f i o n e i. und die Höchst­gehälter und Pensionen für Staat und (Be­rn einben werden mit der Maßgabe herabgesetzt, daß die Höchstgrenze 12 000 RM. beträgt.

g. Die Zahl der C a n b f a g s a b g e o eb­ne f e n wirb auf 30 herabgesetzt.

10. Die Bezüge bet Lanbtagsabgeorbnelen wer­den auf ben Sah ber wirklichen Ausgaben her- obgefehl.

11. Die Kultur- unb Schulpolitik wirb bewußt auf christliche, nationale

Niger schwer verletzt wurden. Drei von den Ver­letzten sind auf dem Transport ins Krankenhaus geworben, so daß die Zahl der Toten bereits zehn beträgt. (Einige Schwerverletzte ringen mit dem Tode. (Einige Leichen sind bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt, so daß sie noch nicht identifiziert wer­den konnten.

Lin Lhauffeurmörder zum Tode verurteilt.

Rach dreitägiger Verhandlung verurteilte das Schwurgericht Potsdam den Händler K a b e - 11 h wegen Raubmordes zum Tode. Kabelitz hatte , am 24.3anuar den Chauffeur Ponigk zu einer größeren Fahrt aufgefordert und ihn unterwegs I hinterrücks erschossen.

Grundlage gestellt und sofort schärfster Kampf gegen Schund und Schmutz und gegen die marxistische Kullurzersehung ausgenommen.

12. Die hessische Regierung tritt im R e i ch s r a l für eine Politik des entschlossenen nationalen wider st andes gegen Un­terdrückung und Ausbeutung und für jede Mög­lichkeit einer aktiven Freiheitspolitik ein.

Diese Voraussetzungen bilden ein unteil­bares Minde st Programm. Nur wenn die Durchführung dieses Programmes der NSDAP, möglich gemacht wird, ist sie in der Lage, die Ver­antwortung zu übernehmen, die das (Erbe einer 13jährigen marxistischen Regierung mit ihren ver­hängnisvollen Folgen ihr aufbürdet. Das Volk er­wartet mit Recht ganze Leistungen und keine Halb­heiten und keine Kompromisse. Sollte daher dieses Programm, das alle Aussichten für eine Sanierung Hessens und eine Wiedergewinnung des Staats­

vertrauens dem Volke bietet, abgelchnt werden, so muß eine neue Befragung des Volkes, wem es das Schicksal des Landes künftig anver­trauen will, stattfinden.

Was sagt bas Zentrum dazu?

Dingen, 10.Dez. (Sil.) Die Mittelrhei­nische Volkszeitung, das Dinger Zen­trumsblatt, bringt einen Auszug der Drdingun- gen und schreibt dazu u. a.: Wir hören, in Hessen soll es nur noch einen Mini st er geben, aber diesen einen allein maßgebenden Mann wollen die Rationalsozialisten stellen. Auf dem gleichen Standpunkt stand schon vor zehn 3ahren der Sozialdemokrat Ulrich, aber das Zentrum hat sich gehütet, den So­zialdemokraten den Staat auszulie^ern. Da dieser Minister nach der hessischen Verfassung und nach der besonderen Lagerung der hesnschen Verhält­nisse unabsetzbar ist, bedeutete die Erfüllung dieser Forderung eine bedingungslose Ausliefe­rung Hessens an die Rationalsozialisten. Dazu kann das Zentrum die Hand nicht bieten. Ferner fordern die Rationalsozialisten, daß Hessens Derliner Gesandtschaft in eine Ver­tretung umgewandelt wird. Wir kleben nicht am Ramen, aber ganz untragbar ist das Verlangen, daß Hessen im Reichsrat die Politik der nationalsozialistischen Opposi­tion mitmachen soll, men will also dem hessischen Zentrum zumuten, dem Kanzler Brü­ning in den Rücken zu fallen. Das ist unsinnig, das ist unmöglich! Zum Schluß drohen die Rationalsozialisten, abermals Reuwahlen vorzunehmen, wenn das Zentrum diese Bedin­gungen ablehnt. Run da kennen die Reulinge die Verfassung nicht. Die Bedingungen sind so, daß sie, soweit sie Vereinfachung und wirkliche Ersparnis bringen, ohne weiteres anerkannt wer­den können, aber mit aller Energie müssen wir zu den zuletzt angeführten ZumutungenR e i n sagen!

Oie Vollmachten des Reichskommiffars für die Preisüberwachung.

Berlin, 10. Dez. (LNB. Funkspruch.) Das Reichs-Gesetzblatt veröffentlicht die auf Grund des § 3 des Teiles 1, Artikel 2 ber vierten Rolverord- nutig erlassene, mit bem Tage ber Verkiinbung in Kraft trelenbe Verorbnung über bie Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung, in ber es u. a. heißt: Der Reichskommisiar kann Vorschrif­ten ober Anorbnungen über Preise für lebenswichtige Gegen st änbe bes täglichen Bebarfs ober f ü r lebenswich­tig e L e i st u n g e n zur Befriebigung bes täglichen Bebarfs erlassen, insbefonbere bie ben einzelnen wirtschaflsstufen zufliehenben Preisspannen unb Zuschläge regeln. Er kann auf bie frei­willige Senkung burch bie Beteiligten hinwirken, ober die Preisspannen ober Zuschläge burch enl- sprechenbe Vorschriften ober Anorbnungen senken; er kann nach seinem Ermessen bie Preise, Preisspan­nen ober Zuschläge unmittelbar herab- sehen ober andere hierauf abzielende Maßnahmen treffen. Zuwiderhandlungen gegen die

Vorschriften oder Anordnungen des Reichskommis­sars können mit Gefängnis, haft ober Gelbstrafe bestraft werden. Die Geldstrafe kann in unbe­schränkter höhe angedroht werden. Der Reichskom- miffar kann die Fortführung von Betrie­ben, durch die lebenswichtige Gegenstände des täg­lichen Bedarfs oder lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs in den Verkehr gebracht werden, untersagen, wenn ber In­haber ben auf Grund dieser Verordnungen erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, oder wenn fönst Tat­sachen die Annahme rechtfertigen, daß der Inhaber oder Leiter des Betriebs die für den Betrieb er­forderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

weiter enthält bie verorbnung bie Ermächtigung für ben Reichskommissar, bie Anshängungvon Preisschildern für Läden, Schaukasten, für den Wochenmarkt oder für den Straßenhandel vor- zuschreiben, die auch die Art ber (Begenftänbe nach ber üblichen Einheit unb nach Sorte, Güte und Herkunft enthalten sollen. Der Reichskommissar kann

Die 12 punkte der Nationalsozialisten.

Voraussichtlich Absage des Zentrums.

beim vorliegen eines besonberen Bebürfnisses zur Begutachtung von Preisen, Preisspannen unb Zu­schlägen Preisansschüsse aus ben betei­ligten Kreisen bilben unb ihre Befugnisse regeln. Die obersten Canbesbefjörben weisen bie Po- lizeibehörben an, bie Durchführung ber Maßnahmen im Linzelfalle burch polizeiliche Verfügung anzu- orbnen unb erforderlichenfalls burch bie ihnen nach Landesrecht zustehenden Zwangsmittel dnrchzufehen.

Oer Abbau der HauSzinssteuer.

Der amtliche Kommentar zur Vierten Notverordnung ist, soweit der Abbau ber Hauszinssteuer behandelt wird, von amtlicher Seite dahin richtiggestellt worden, baß es heißt: Der staffelmäßige Abbau der Hauszinssteuer ist vorge­sehen. In den Rechnungsjahren 1932 bis 1934 soll sie nach Abzug der Ermäßigung um 2 0 d. Sy, die nach Maßgabe der Notverordnung vom 6 Oktober 1931 mit Wirkung vom 1. April 19 3 2 an eintritt, weiter erhoben werden. Vom 1. April 1935 ab wird ein Abschlag von 25 v. H. ge­währt.

Wettervoraussage.

Die Wetterlage sieht noch keiner älmgestaltung entgegen. 3mmer noch lagert im Westen der hohe Druck, und die im Rorden vorüberziehenden Tief­druckgebiete bestimmen durch ihre Randstörungen unsere Witterung. Das Wechselspiel zwischen milderer und kühlerer Ozeanluft, welches fortge­setzt anhält, bringt zwar keine stärkeren Tempera- turgegensahe, aber immerhin treten Schwankun­gen auf. Außerdem kommt es durch diese Luft-* massenverhältnisfe nicht zu längerem und stärke­rem Aufklaren. Vielmehr ist Bewölkung und Trü­bung vorherrschend, wobei mehrfach Riederschläge auftreten.

Aussichten für Freitag: Meist wolkig und bedeckt, zeitweise Riederschläge, keine wesent­liche Temperaturänderung.

Aussichten für Samstag: Vorwiegend wolkig, auch kurzes Aufklaren, weiterhin zeitweise Riederschläge.

Lufttemperaturen am 9. Dezember: mittags 4,3 Grad Celsius, abends 3,3 Grad; am 10. Dezember: morgens 3,6 Grad. Maximum 4,7 Grad, Minimum 2,1 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 9. Dezember: abends 3,2 Grad; am 10. Dezember: morgens 2,6 Grad Celsius. Niederschläge 4,8 mm.

Rundfunkprogramm.

Samstag, 12. Dezember.

7.20: Frühkonzert. 10.20 bis 10.50: Schulfunk: Französisch, Oberstufe. 12.05: Schallplattenkonzert. 15.15: Stunde der 3ugend. 16: älnterhaltungskon- zert. 16.50: Strahensarnrnlung für die Volks­hilfe, Bericht von Wally Baumann und O. W. Studtmann. 17.05: Rachmittagskonzert des Rund­funkorchesters. 18.40:Afrika, gesehen durch die afrikanische Drille", Vortrag von Dualla Misipo. 19.05: Spanischer Sprachunterricht. 19.35: Kleiner Wegweiser durch Weihnachtsbücher, von Willy Haas. 19.45:Musikalische Grundbegriffe 3hr V^sen und ihre Dedeutung", Vortrag von Hans Rosbaud. 20.15: Dein besseres 3ch, ein bunter Abend. 22.40 bis 24: Tanzmusik.

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Bekanntmachung.

Gemäß eines Beschlusses des Stadtrats vom 28. November 1930 ist die Gemeinde- Hundesteuer auch für das Kalenderjahr 1932 wieder wie folgt festgefetzt worden:

1. wenn der Beginn bes Hunde- RM.

Besitzes in die Zeit vor bem

1. Juli fällt 24,

2. vom 1. Juli ob 12,

für jeden Hund.

Für den mehrfachen Hundebesitz wer­den folgende Zuschläge erhoben: RM.

für den zweiten Hund 24,

für ben brüten Hund 48,

für den vierten Hund 96,

usw., so daß für jeden weiteren Hund der Zuschlag fid) verdoppelt. Die Höhe des Zuschlags regelt sich wie oben unter 1 unb 2 nach dem Zeitabschnitt, in dem ber mehrfache Hunbebesitz eingetreten ist.

Erhebungsstelle bleibt auch für das Ka­lenderjahr 1932 die Stadtkasse Gießen.

Diejenigen hiesigen Einwohner, die im Laufe dieses Jahres Hunde abgeschafft, aber noch nicht abgemeldet haben, wollen dies spätestens bis zum 31. Dezember 1931 entweder mündlich oder schriftlich auf dem Stadthaus, Bergstraße 20, Zim­mer Nr. 19 in ber Zeit von 8 bis 13 Uhr anzeigen. Vordrucke für schriftliche Abmel­dungen finb dort erhältlich. Die Verbind­lichkeit zur Entrichtung der Hundesteuer dauert bei NichtabmeL ang auch im fol­genden Jahre, unb zwar so lange fort, als bie entsprechende Anzeige versäumt wird. 84766

Gießen, ben 7. Dezember 1931. Bürgermeisterei Gießen: Dr. Keller.

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Harbach, den 8. Dezember 1931.

Hessische Bürgermeisterei Harbach.

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