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Der Aufwand für diese Unterstützten bzw. mit Kotstandsarbeiten beschäftigten Erwerbslosen betrug cm 30. September pro Woche 5276 RM. Wenn auch lie Gemeinden des Kreises Gießen im Durchschnitt wch weit günstiaer stehen, als manche andere Ge« neinden des Hessenlandes, so haben sich jedoch in licht wenigen Gemeinden des Kreises durch die Ar- leiislosigkeit in der letzten Zeit Verhältnisse ent« vickelt, die sehr bedenklich stimmen müssen.
hinter den betroffenen Landgemeinden steht vielfach kein nennenswertes verwertungsfähiges Gemeindevermögen, die Steuerkraft der Bevölkerung ist durch die Arbeitslosigkeit und die
Senkung der Kaufkraft erheblich dezimiert.
it Hoffnung auf Beteiligung des Reiches an den ohlfahrtslaften der Gemeinden durch Errichtung er Reichsarbeitslosenfürsorge ist nach halt und Wortlaut der neuesten Reichsnotverord- ng vom 6. Oktober 1931 nicht erfüllt. Das Reich llt insgesamt 230 Millionen RM. zur Einzelunter- {jung der Gemeinden zur Verfügung. Hiervon t neue Mittel lediglich 170 Millionen RM. Man gt wohl nicht fehl in der Annahme, daß diese Beige in Form der Einzel Hilfe solchen Gesinden im Reich und in Hessen zur Verfügung len werden, die durch die Wohlfahrtslasten b e -
i t s a.n den Rand des Ruins gebracht »cden find. Für die übrigen Gemeinden rd sich aus der Notverordnung vom 6. Oktober 31 keine (Entladung ergeben, so daß die eiterbelaftung mit den seitherigen Ausgaben für vhlfahrtserwerbslose und deren Steigerung durch u hinzukommende Wohlfahrtserwerbslose in Rech- iig gestellt werden muß. Das bedeutet für nicht niae Gemeinden entweder einen nicht vorgesehe- ien Fehlbetrag in der Rechnung des Jahres 1931, teilen Deckung noch völlig ungewiß ist, oder sogar (ine Vergrößerung des an sich schon defürch- l-ten Fehlbetrags. Hinzu kommt die Belastung durch die Aufwendungen für die Krisenfiir - |o r g e. Die Gemeinden haben bekanntlich ein zmnftel der Lasten der Krisenfürsorge zu tragen, -lhon jetzt zeigt sich klar, daß
die Gesamlauswendungen mancher Gemeinden den Ltatansah und die vorhandenen Mittel weit übersteigen.
5n dem Falle der Gemeinde A. sind insgesamt 8000 KM. vorgesehen, benötigt werden mehr als 10 000 KM. Die Gemeinde H. sah 2000 RM. vor, benötigt Derben nach heutigem Stand über 11 000 RM. Die : ßcmeinbe £. benötigt mehr als bas Doppelte des ivrgesehenen Betrags. Die Gemeinde W. hat 8000 KM. in ihren Voranschlag eingestellt, sie benötigt rach heutigem Stand rund 27 500 RM.
In den in Frage kommenden Gemeinden des Kreises sind Angehörige der Arbeitslosenversicherung Atu) und Angehörige der Krisenfürsorge (Kru) vor- sanben:
L im Bezirk des Arbeitsamts Gießen Alu Kru (außer der Stadt Gießen) 916 702
2. im Bezirk der Nebenstelle Grünberg, wozu etwa 18 Orte des Kreises Gießen gehören etwa, 115 93
3. im Bezirk der Nebenstelle Lich des
Arbeitsmarktes etwa 345 181
(zu berücksichtigen ist hierbei, daß in diesen Zahlen auch die Alu und Kru der Gemeinde Trais-Münzenberg enthalten sind)
4. im Bezirk der Nebenstelle Londorf
des Arbeitsamts Gießen 98 195
Während die Wohlfahrtsunterstützung, die von im einzelnen Gemeinden gewährt wird, vielfach in ihrer Höhe schwankt, erhalten die Arbeitslosen aus ter Alu und Kru feste Sätze. Ein lediger Arbeiter unter 21 Jahren, der vollkommen vermögenslos ist, iit>alt un^er gewissen Voraussetzungen aus der Alu
45 RM. Wochenunterstützung, aus der Kru er- iie It er zuletzt nichts, jedoch ist anzunehmen, daß tie Notverordnung vom 6. Oktober auf dem Ver- m llungsroeg eine Besserung bringt. Vermögenslose lebige Erwerbslose über 21 Jahren erhalten aus ier Alu und Kru je 9,45 RM. Der Höchstsatz der ttineindlichen Wohlfahrtspflege ist sowohl in der kiroxis, als auch nach den Richtsätzen etwas gerin- cer. Ein »erheirateter Erwerbsloser ohne Vermögen inb ohne Kinder erhält aus der Alu oder Kru vachentlich 10,80 RM., ein verheirateter Erwerbs- b|er mit 2 Kindern 13,50 RM., ein verheirateter Erwerbsloser mit 4 Kindern 16,20 RM. Besitzt der Erwerbslose aber beispielsweise ein kleines Häus-
hen, 3 Morgen Land (mittlerer Bodenwert) und Mine Kuh, dann erhalt er als Verheirateter ohne linder aus der Alu 9,45 RM., und wenn er aus- (e|ieuett ist, aus der Kru 3,96 RM. wöchentlich. Mit ! Kindern erhält er in der Alu 12,15 RM., in der Um 7,20 RM., mit 4 Kindern 14,85 RM. bzw. 10,44 RM. Die Richtsätze für die gemeindliche Wohl- h^rtspflege schließen sich diesen Zahlen an bzw. sie InB um ein Geringes höher. In der Praxis ist zu leobachten, daß die von den Gemeinden gewährten Eiuerftüfoungen die Sätze, die im Kreise Gießen als üiahtsotze gelten, vielfach nicht erreichen.
Die Gemeinden des Preises haben weiterhin Auf- Dt nbungen zu machen für die Sozial- und ßtl t i n r e n t n e r. In 55 Gemeinden des Kreises
Gießen sind vorhanden 380 Sozialrentner mit einem Monatsaufwand von rund 7200 RM. und 177 Kleinrentner mit einem Monatsaufwand von rund 3350 RM. Die hieraus zu errechnende Gesamtsumme von 10 550 RM. monatlich wird zu je ein Drittel vom Staat Hessen, Kreis Gießen und der betreffenden Gemeinde aufgebracht.
Als Anteil an den Reichs st euerüberwei- jungen haben die Gemeinden des Kreises (außer der Stadt Gießen) im Rj. 1931 zu erwarten:
1. an Einkommen, und Körper- fchaftssteuer 231829 RM.
2. an Umsatzsteuer 110 651 „
zusammen 342 480 RM.
Ueberwiesen find bis jetzt jedoch nur
1. an Einkommen und Körper- schaftssteuer 45 458,80RM.
2. an Umsatzsteuer 41088 „
zusammen 86 546,80 RM. so daß
noch 255 934 RIN. ausstehen.
Nicht wenige Gemeinden mußten zum Ausgleich ihres Haushalts vor dem 1. Januar 1931 Realsteuerausschläge beschließen, die den Lan- desdurchschnittssatz über st eigen. Der Landesdurchschnittssatz für die Steuersätze der Gemeinden für Rj. 1930 beträgt pro 100 RM.:
1. für Gebäude und Bauplätze 37 Rpf.
2. für den land- und forstwirtschaftlich
ienützten Grundbesitz 50 „
ür das Gewerbekapital 72 „
ür den ©eroetbeertrag 325 „
Diese Landesdurchschnittssätze für 1930 werden im Rj. 1931 im Kreis Gießen überschritten:
1. bei Gebäuden und Bauplätzen von 4 Gemeinden, . 2. bei dem land- und forstwirtschaftlich genützten
Grundbesitz von 24 Gemeinden,
3. bei dem Gewerbekapital von 30 Gemeinden,
4. bei dem Gewerbeertrag von 21 Gemeinden.
Die Bier st euer wird von 65 Gemeinden im Kreis Gießen erhoben, die Bürgersteuer von 23 Gemeinden. In anderen Gemeinden stehen noch Beschlüsse aus bzw. sind die Verhandlungen noch nicht zum Abschluß gebracht. Manche von den Gemeinden, die bislang noch keine Bier- bzw. Bürgersteuer erheben, werden, wenn keine Aenderung der Lage eintritt, zwangsläufig zur Erhebung der Bier- bzw. Bürgersteuer veranlaßt.
O e Durchführung der hessischen Verordnungen.
Das Hessische Gesamtministerium hät auf Grund der Reichsverordnung vom 24. August 1931 am 21. und 25. September je eine Verordnung erlassen, die eine Kürzung der Bürgermeisterbesoldung und der Beamtengehalte, die Angleichung der Gemeinde- beamtenbesoldungen an die Staatsbeamtenbesoldung und sonstige Maßnahmen' vorschreibt, die zum Ausgleich der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände erforderlich find. Hinsichtlich der Landgemeinden obliegt dem Kreisamt die Verpflichtung, alle erwähnten Maßnahmen zu treffen, ebenso ist der Kreisdirektor verpflichtet, die für den Kreis selbst zu treffenden Maßnahmen durchzuführen. In den Städten mit mehr als 8000 Einwohnern trifft diese Verpflichtung neben der Aufsichtsbehörde den Bürgermeister. Es besteht zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen und dem Kreis- a m t volle Uebereinftimmung darüber, daß die zu treffenden Maßnahmen in voll st er Harmonie vereinbart werden sollen.
hinsichtlich der Kreisverwaltung darf bemerkt werden, daß die INitwirkung des Kreisausschusses bei Durchführung der kreisseitig zu treffenden INaßnahmen bereits gesichert ist, so daß eine Ausschaltung dieses Selbstoerwaltungsorgans praktisch nicht in Frage kommt. Ebenso darf mitgeteilt werden, daß auch der Herr Oberbürgermeister der Stadt Gießen entschlossen ist, seine INaßnahmen in gemeinsamer Arbeit mit ben Organen der Selbstverwaltung der Stadt
Gießen durchzuführen.
Für die bezüglich der Bürgermeister und Beamten der Landgemeinden zu treffenden Maßnahmen sind Richtlinien bzw. Grundsätze des Ministers des Innern zur Durchführung der hessischen Verord- nuny vom 25. September 1931 zu erwarten. Voraussichtlich dürste in zahlreichen Fällen eine roe • sentliche Kürzung der Besoldung der Landbürgermeister und mancher Ge- meinbebeamten eintreten. Näheres kann jedoch hierüber zur Zeit noch nicht gesagt werden.
So ernst auch die Loge im allgemeinen ist, so sehr ist es doch erforderlich, alle Tatkraft z u - sammenzufassen, um die Schwierigkeiten des bevorstehenden Winters zu überwinden. Es darf angenommen werden, daß es bei g u t e m Sß i 11 e n oller beteiligten Personen und Stellen gelingen wird, die Unterstützung der Notleidenden ausreichend sicherzustellen, allerdings ist dabei Voraussetzung, daß das Reich, in stärkerem Umfang, als es durch die Verordnung vom 6. Oktober 1931 geschehen ist, an den Lasten, die durch die Betreuung der Wohlfahrtserwerbslosen entstehen, teilnimmt.
Q.Ji.-yPort
VfB-Gießen.
VfB. Kurhessen Ularburg — VfB. Gießen.
Die Ligamannschaft des DfD. hat während der nächsten Sonntage verschiedene Derbandsspiele auf fremden Plätzen zu bestreiten. Der morgige Sonntag sieht die Grün-Weihen in Marburg. VsD. Kurhesfen Marburg ist der Gegner. Das Spiel gegen diese Mannschaft wird kaum zu gewinnen sein. Die Kurhesjen waren schon immer gefährliche Gegner und wenn ihr Tabellenstand zur Zeit auch noch nicht sehr günstig ist, so will das für ihre Spielstärke nicht ausschlaggebend sein. Wenn man sich dessen erinnert, dah die Kurhesfen am vergangenen Sonntag gegen den Lokalrivalen Germania Marburg mit 3:1 gewinnen und auf den 4. Tabellenplatz zurückwerfen konnten, dann ist das für die Giehener gerade kein günstiges Omen. Tlachdem die DfBer den Sturm der Germanen kennen und fürchten lernen muhten, und sich dieser Sturm nicht gegen die Verteidigung der Kur- Hessen durchsetzen konnte, fallen die Chancen für die Stürmerreihe der Hiesigen bedenklich. Der Sturm der Giehener ist leider sehr schwach. Dazu kommt außerdem, dah Lehrmund, der seiner Mannschaft eine starke Stütze war, für zwei Sonntage kaltgestellt wurde und vermutlich auch Schmidt dem Spiel unfreiwillig fernbleiben muh. Wenn man außerdem noch hinzu rechnet, dah Henrich und Schneider am Sonntag in der Mannschaft des Bataillons gegen 1900 spielen, dann kann man der Mannschaft in Marburg keine grohen Chancen einräumen. Auch die Tatsache, dah die BfDer das letzte Spiel gegen die Kurhessen in der vergangenen Saison in Marburg unentschieden 2:2 halten konnten, sollte nicht ausschlaggebend sein. Wenn ein hoher Sieg der Marburger verhindert werden soll, dann muh sich die Mannschaft zu einem restlos produktiven Spiel entschließen können, selbst wenn dabei technische Schönheiten nicht so sehr zur Geltung kommen sollten.
Die Ligareserve hat in Niedergirmes gegen die zweite Mannschaft des SC. Wetzlar—Niedergirmes im Berbandsspiel anzutreten. Die Ligareserve hat sich bisher tapfer geschlagen und nur ein Spiel verloren. Man erwartet die Mannschaft au chmorgen in Front. Die dritte Mannschaft hat aus dem Waldsportplah die erste Mannschaft von Nieder-Weisel zu Gast und sollte die Punkte in Gießen halten können.
3ugenbfpiele.
Die erste Jugend, die sich zur Zeit in bester Form befindet, fährt mit der Ligamannschaft nach Marburg und trägt dort gegen die erste Jugend des DfD. Kurhessen ein Freundschaftsspiel aus. Das Borspiel gewannen die Giehener auf eigenem Platze mit 4:0. Der Ausgang des Rückspiels ist offen.' Die zweite Jugend tritt auf demWald- fportplah der ersten Jugend der Spielvereinigung Leihgestern gegenüber.
V.f.B. Leichtathletik.
Der Fuhballsportverein Frankfurt a. M. weiht am kommenden Sonntag seinen neuerbauten Sportplatz ein. In der Pause des Ligaspiels zwischen FSB. und „Germania" Frankfurt sollen drei Jugendstaffeln gelaufen werden. Zu diesem Wettbewerb meldet auf Einladung auch der DfB. eine Mannschaft, und zwar soll die 4x l00-Meter- Stafsel der Jugendklasse A entsandt werden. 2m Wettkampf werden sich auherdem Mannschaften von Eintracht Frankfurt, JG.-Sportverein und einiger anderer Vereine beteiligen. Da insbesondere der JG.-Sportverein über eine vorzügliche Staffelmannschaft verfügt und die anderen Gegner mindestens auch nicht zu unterschätzen sind, haben die Giehener nicht allzu grohe Aussichten.
Spielvereinigung 1900 Gießen.
Die Ligareserve tritt dem bisher ungeschlagenen Meisterschaftsfavo.riten, der zweiten Elf vom Wetzlarer Sportverein entgegen. Für 1900 ist dieser Kampf keine aussichtslose Sache. Die letzte Begegnung gewann 1900 mit 3:1 auf eigenem Platz.
Die dritte (Lehr-)Mannschaft empfängt vormittags die erste Mannschaft Biebers zum Der- bandsspiel. Es mühte ein ganz besonderes Ereignis eintreten, wenn sich die Junioren 1900s die Punkte entgehen liehen. Das Spiel findet voraussichtlich neben dem 1900er-SportPlah statt. — Die vierte Mannschaft ist spielfrei.
tzandball im Lahn-Oünsberg-Gau
Im 3. Bezirk der Dezirksklasse findet auher den Spielen, die wir gestern schon veröffentlichten, noch ein Spiel zwischen Hausen 1 und Burkhardsfelden l statt. Das Ergebnis des Spieles Hausen gegen Steinbach vom vergangenen Sonntag muhte 13:1 und nicht 13:7 lauten. Das Spiel Beuern gegen Albach endete 4:1 (1:1). In dem Bericht über das Spiel Londorf gegen Garbenteich mußte es in der dritten Zeile nicht heißen: acht Tore waren die Ausbeute, sondern: drei Tore usw.
Ford-BenzinverbrauchS-Ä^ttbewerb.
Der Benzinoerbrauchs-Wettbewerb, den die Ford Motor Company augenblicklich durch ihre Vertreter im Reiche durchführen läßt, hat auch in Gießen lebhafte Beteiligung gefunden. Etwa 25 Ford- Wogenbesitzer haben sich gemeldet. Die bisherigen Prüfungen haben bereits sehr günstige Ergebnisse gebracht. Die Benzin-Verbrauchsziffern liegen zwischen 10,1 und 11 Litern pro 100 Kilometer. Für den Wettbewerb sind schöne Sachpreise ausgesetzt, lieber das Gesamtergebnis des Wettbewerbes, der in Gießen durch die Firma Krahn 8- Co., Harburger Straße, organisiert wird, werden wir noch berichten.
Buntes Allerlei.
Oie Stimme seines Herrn.
Heber eine Entfernung von mehr als 6000 Kilometer hat ein Amerikaner zu seinem Hunde gesprochen, und dieser hat die Stimme seines Herrn wohl erkannt. Ein Mitglied der amerikanischen Expedition, die das noch wenig bekannte Matto- Grosso-Gebiet in Brasilien durchforscht, David Newell, ist vorübergehend nach Neuyork zurückgekehrt und sprach von dort mit seinem Lieblingshunde „Old Jake", der ebenfalls ein Mitglied der Expedition ist und sich gegenwärtig im brasilianischen llrtoalbe befindet. Der Jagdhund wurde vor den Empfangsapparat gebracht, und nun blies Newell am Mikrophon in Neu- hork zunächst auf seinem Jagdhorn, dessen Ton dem Hunde sehr vertraut ist. „Wie geht's, alter Jake?", fragte dann sein Herr. „Was sagst du zu diesen Tönen, mein guter Kerl?" Einige Minuten später meldete der Rundfunksender in Brasilien, daß Jake die Stimme seines Herrn gehört und erkannt habe. Trotz eines lahmen Beines lief er aufgeregt durch das ganze Lager und war untröstlich, als er den Besitzer dieser wohlbekannten Stimme nicht finden konnte. Jake hat sich während der Expedition sehr ausgezeichnet und u. a. beim Erlegen von 18 Jaguaren mitgeholfen.
Unermüdlicher Erfindergeist.
Die Erfinder sind unerschöpflich in neuen Einfällen, und wenn diese auch nicht immer sehr praktisch anmuten, so sind sie doch bisweilen recht originell. Das zeigen auch wieder einige der Einsendungen, die auf der neuesten Erfinderausstellung in London zu sehen sind. Da ist z. B. ein melodischer Wecker, dessen grelle Klingel durch eine Grammophonplatte ersetzt ist, die den Schläfer mit den süßesten Weisen den Armen des Morpheus entreißt-, dann finden sich hier zahllose Vorrichtungen, die dazu bestimmt find, dem Engländer das Frühstück im Bett angenehmer 3U machen als am Frühstückstisch. Ein „Beobachtungsspiegel für persönlichen Gebrauch" empfiehlt sich beson- ders bedrängten Schullehrern und Examinatoren er besteht in einem kleinen Hohlspiegel, der unauffällig am Kopf befestigt werden kann und dem Träger gestattet, durch einen Blick alles zu erkennen, was sich hinter seinem Rücken abfpielt. Ein „idealer Teekessel" kocht das Wasser, bereitet den Tee und schaltet den elektrischen Strom aus ohne jede Aufsicht. Ein „Taschenkalender für 10 0 Jahr e", der von einem ägyptischen Erfinder gezeigt wird, gestattet, das Datum der Wochentage für jedes Jahr bis zum September 2031 abzulefen — vorausgesetzt, daß unterdessen keine Kalenderreform kommt. Ein praktischer Knebel ermöglicht, den Mund eines Menschen stundenlang offenzuhalten, ohne daß er dabei Beschwerden empfindet ein Tisch besitzt eine Vorrichtung, die jedes Herunterfallen von Gegenständen ausschließt, ein Fallschirm soll das Abstürzen von Flugzeugen aufhalten usw. Uqter den Erfindern sind viele Berufsstände vertreten, Zahnärzte und Journalisten, Althändler, Chauffeure und Klempner.
(Schluß des redaktionellen Teils.)
INuh das fein? Muß der Waschtag immer in dieser Hatz verlaufen? Müssen die guten Vorsätze an der Unzulänglichkeit einer überlieferten Waschmethode scheitern? Nein, Krisenstimmung im allgemeinen und Ermüdungserscheinungen im besonderen kommen nicht mehr vor, wenn Sie nach der arbeit-, zeit- und geldsparenden Persilmethode waschen. 6609V
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Am Donnerstag, dem 10. Dezember 1931, vormittags 9 Uhr, wird im Amtsgerichts, gebäude zu Gießen, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen dem Ranft, Heinrich, und Ehefrau Elifabeth geb. Hahn in Gießen zugeschriebene Anwesen Neuenweg Nr. 27 6752V
Flur 1, Nr. 225 = 176 qm hofreite, geschätzt 6280 RM., versteigert.
Die amfsgcrichiliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20 (Stadthaus), zur Einsicht ausgehänat.
Gießen, den 8. Oktober 1931.
I. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.
Zwangsversteigerung.
Am Donnerstag, dem 19. November 1931, vormittags 9 Uhr, werden im Amts- gerichtsgebäude zu Gießen. Zimmer 106, die nachstehenden, im Grundbuche von Gießen dem Otto Göbel in Gießen ^geschriebenen Grundstücke 6751V
Flur 13, Nr. 25 = 2543 qm hofreite, Schiffenberger weg 24, geschätzt 40927 Reichsmark,
Flur 13, Nr. 26 = 468 qm Grabgarten, daselbst, geschätzt 3724 Reichsmark,
Flur 13. Nr. 28 = 3360 qm Grabgarten, daselbst, geschätzt 6756 Reichsmark, versteigert.
Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20 (Stadthaus), zur Einsicht ausgchängt.
Gießen, den 6. Oktober 1931.
I. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen;
Leo, Ortsgerichtsvorfteher.


